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Landkreisjournal Nr.118/2018

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Erscheinungsdatum: 14.09.2018

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG ■ Mehr Geld fürs Ehrenamt Der Freistaat Sachsen hat die Förderrichtlinie „Wir für Sachsen“ erweitert. Die Landkreise und Kreisfreien Städte bekommen jährlich jeweils 100.000 Euro als kommunales Ehrenamts-Budget. Der Landkreis Görlitz hat sich dafür entschieden, dieses Geld einzusetzen, um zum einen Unterstützungsstrukturen zur Weiterentwicklung freiwilligen Engagements zu schaffen und zum anderen mit einem „Engagement-Preis“ gute Ideen zu fördern. Ehrenamt bekannt machen, aufbauen, begleiten Früher war klar – Ehrenamt gehört in den Verein. Heute kommen neue Formen dazu: kurzfristige Hilfe bei einem Projekt, keine Bindung an eine Organisation, spontane Hilfe nach einem Aufruf im Internet. In vielen Vereinen findet parallel gerade ein Generationswechsel im Vorstand statt. Andere richten ihre Arbeit inhaltlich neu aus. Bei all dem haben die Ehrenamtlichen viele Fragen und suchen professionelle Unterstützung. Deshalb bauen die drei Mehrgenerationenhäuser in Rothenburg, Görlitz und Zittau ihr Angebot aus und richten Freiwilligenagenturen ein. Gleiches geschieht in Weißwasser beim Sozialen Netzwerk Lausitz und in Ebersbach-Neugersdorf beim Lebens(t)räume e.V. Alle fünf Einrichtungen sind Anlaufstelle für aktive Ehrenamtliche, Infoquelle für Interessierte und Ansprechpartner für Vereine und Kommunen. Bisher waren die Angebote häufig nur am Stammsitz der Träger etabliert. Jetzt werden sie mit der zusätzlichen Finanzierung von jeweils bis zu 17.000 Euro im gesamten Planungsraum aktiv. Engagement-Preis des Landkreises Görlitz – jetzt bewerben! Besonderes ehrenamtliches und freiwilliges Engagement verdient besondere Anerkennung. Dafür wird es jährlich den Engagement-Preis des Landkreises Görlitz geben. Er ist mit 15.000 Euro dotiert, gleichmäßig verteilt auf die fünf Planungsräume. Gedacht ist er für Einzelpersonen oder Gruppen, die sich durch besonderes Engagement auszeichnen: Besonders lange, besonders intensiv, für eine besondere Zielgruppe… Das gilt auch für neue Ideen, konkrete Projekte und Aktionen, die noch mehr Menschen für bürgerschaftliches Engagement gewinnen. Sie kennen jemanden, der den Preis verdient hat oder wollen sich selbst bewerben? Dann schreiben Sie Ihre Geschichte auf und senden Sie sie bis zum 31. Oktober per E-Mail an engagementpreis@kreis-gr.de Sie können sich auch bei einer der Freiwilligenagenturen oder beim Sozialplaner im Landratsamt unter G 03581 663-2002 melden. Im November wählen regionale Jurys aus allen Einsendungen einen oder mehrere Preisträger je Planungsraum aus. Der Preis wird am 5. Dezember - dem Tag des Ehrenamtes - vergeben. Weitere Informationen zum Engagement-Preis und die Kontaktdaten der Freiwilligenagenturen gibt es auf www.kreis-goerlitz.de unter dem Stichwort Ehrenamt. ■ Infomobil Pflege auf Tour ■ Die Kreishandwerkerschaft Görlitz informiert 1. Fachkundeseminar zum „Betrieblichen Datenschutzbeauftragten“ Die Kreishandwerkerschaft Görlitz (KHS) veranstaltet für verantwortliche Mitarbeiter, die zukünftig als betriebliche Datenschutzbeauftragte tätig werden wollen (für Betriebe, Vereine, Institutionen - wo mehr als neun Mitarbeiter mit personenbezogenen Daten arbeiten) sowie für Geschäftsführer als Verantwortlicher für den Datenschutz (auch mit weniger als neun Personen) ein Fachkundeseminar zum „Betrieblichen Datenschutzbeauftragten“. Termin: 19. und 20. November 2018 (nächster Kurs Frühjahr 2019) Ort: Seminarraum, Kreishandwerkerschaft Görlitz, Melanchthonstraße 19, 02826 Görlitz Teilnahmegebühr für Mitglieder der Handwerkskammer: 460 Euro Teilnahmegebühr für Nicht-Mitgliedsbetriebe, Vereine und Einrichtungen: 660 Euro Das Seminar kann als Fachkundenachweis gem. DSGVO für einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten u.a. herangezogen werden. 2. Berufsbegleitende Weiterbildung - „Ausbildereignung nach AEVO (AdA)“ Vom 19.11. -13.12.2018 bietet die KHS im Beruflichen Schulzentrum Löbau, Dietrich-Bonhoeffer-Str. 45, 02708 Löbau eine berufsbegleitende Weiterbildung an (Teil IV MV). Unterrichtstage sind Montag, Dienstag und Donnerstag, jeweils 16–20 Uhr. Der Kurs umfasst 60 Stunden. Fragen/Anmeldungen: E-Mail: goerlitz@khs-goerlitz.de, G 03581 877450 oder www.khs-goerlitz.de ■ Veranstaltungen der Industrie- und Handelskammer 1. Infoveranstaltung zu Förderprogrammen Die IHK-Geschäftsstelle Zittau lädt am 18. September, 16-17.30 Uhr zur Informationsveranstaltung „Zuschuss, Darlehen & Co. - Was ist neu in der Förderlandschaft?“ in den Messepark Löbau, Blumenhalle, Görlitzer Straße 2, 02708 Löbau, ein. Vertreter der SAB informieren über aktuelle Änderungen zur neuen Mittelstandsrichtlinie, die Beratungsangebote für Gründer und KMU, Messebeteiligungen, die Einführung von E-Business-Projekten und die Markteinführung von Innovationen. Zudem wird die Vielfalt der sächsischen Technologieförderprogramme vorgestellt. Um Anmeldung wird gebeten: E-Mail: service.zittau@dresden.ihk.de oder online unter: www.dresden.ihk/D95866 an. 2. IHK-Werkstattgespräch für Unternehmen – Augmented Reality im Maschinen und Anlagenbau Das Infomobil Pflege auf Tour Foto: LRA Für die Verbesserung der Versorgung und Teilhabe hilfebedürftiger Menschen vor Ort und zur Stärkung der regionalen Infrastruktur in der Pflege stellt der Freistaat Sachsen den Landkreisen und kreisfreien Städten regionale Pflegebudgets in Höhe von 50.000 Euro zur Verfügung. Der Landkreis Görlitz verwendet einen Teil des Budgets für den Einsatz eines Infomobils Pflege. Mit dem Kleinbus fahren zum Beispiel die Pflegekoordinatoren und Mitarbeiter/-innen der Koordinierungsstellen für Nachbarschaftshilfe zu Informationsveranstaltungen oder um für die Ausbildung zu Pflegefachkräften zu werben. Zusätzlich fließt ein Teil des Budgets in Projekte „Kunst und Kultur für Menschen mit Demenzerkrankungen“ und in Kurse für pflegende Angehörige und Ehrenamtliche zum Umgang mit an Demenz erkrankten Menschen (Validation). Wenn Sie Ideen oder Vorschläge für weitere kleinere Projekte haben, wenden Sie sich bitte an die Pflegekoordinatoren: Christiane Urban, G 03581 663-2007 Matthias Reuter, G 03581 663-2002 E-Mail: pflegekoordination@kreis-gr.de Augmented Reality bedeutet „erweiterte Realität“. Virtual und Augmented Reality sind zukünftig in der industriellen Fertigung sowie bei Service- und Wartungsaufgaben nicht mehr weg zu denken. Bei einer Informationsveranstaltung am 26. September, 15 Uhr im Hochschulcampus Zittau, Theodor-Körner-Allee 16, Haus IV werden die Anwendungsmöglichkeiten praxisbezogen erörtert. Dies übernehmen Prof. Sophia Keil von der Hochschule Zittau/Görlitz, Dr. Philipp Klimant vom Fraunhofer IWU in Chemnitz und das Unternehmen ULT AG aus Kittlitz als Praxispartner Darüber hinaus wird Prof. Keil grundsätzliche Strategien zur Modernisierung der Hochschullehre im Hinblick auf die Industrie 4.0 vorstellen. Anmeldung bis 21. September erforderlich: G 03583 502230. Für interessierte Unternehmen besteht im Anschluss an die Veranstaltung ab 18 Uhr die Möglichkeit, am Symposium Naturfaserverstärkte Kunststoffe – Aktuelle Trends und Entwicklungen teilzunehmen. Ansprechpartner dafür ist Dr. Matthias Kinne, Fakultät Natur- und Umweltwissenschaften an der Hochschule Zittau/Görlitz, G 03583 6124704. ■ Schautermine in Trinkwasserschutzgebieten Gemäß § 93 Sächsisches Wassergesetz vom 12. Juli 2013 finden durch die Schutzzonenkommission Kontrollen der Trinkwasserschutzgebiete statt. Zum Schautermin dürfen im Trinkwasserschutzgebiet liegende Flurstücke durch behördliche Mitarbeiter betreten werden (§ 107 Abs. 1 Sächsisches Wassergesetz). Trinkwasserschutzgebiet Treffpunkt Termin Bad Muskau Am Wasserwerk 27.09.2018, 09.30 Uhr Trebus Am Wasserwerk 27.09.2018, 11.00 Uhr Reichenbach/O.L. Am Wasserwerk 23.10.2018, 10.00 Uhr 8 Ausgabe 118 / 14. September 2018 Landkreis-Journal | Amtsblatt Landkreis Görlitz

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ■ Ankündigung von Vermessungsarbeiten I. Ab September 2018 werden in der Stadt Zittau durch Mitarbeiter der Firma Erd- und Landschaftsbau Klammer und Pech Arbeiten zum Austausch der Grenzmarkierungssäulen Nr. 2 bis Nr. 17 der gemeinsamen Staatsgrenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen im Teil der Grenze des Freistaates Sachsen durchgeführt. Die rechtlichen Grundlagen hierzu sind das am 3. Juni 2010 in Kraft getretene Gesetz zu dem Vertrag vom 16. September 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Vermarkung und Instandhaltung der gemeinsamen Grenze auf den Festlandabschnitten sowie den Grenzgewässern und die Einsetzung einer Ständigen Deutsch-Polnischen Grenzkommission vom 29. Juli 2009 (BGBL. II Nr. 26 v. 03.08.2009) sowie das Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), das zuletzt durch Gesetz vom 19. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 482) geändert worden ist. Danach sind der Verlauf der Grenze und der Zustand der Vermarkung zu überprüfen. In diesem Zusammenhang erfolgt der Austausch der Grenzmarkierungssäulen. Die örtlichen Arbeiten werden in Abhängigkeit von der Wetterlage voraussichtlich bis Mitte November 2018 andauern. Die Mitarbeiter der Firma Erd- und Landschaftsbau Klammer und Pech weisen sich durch einen Dienstauftrag der Staatsbetriebes Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN) in Verbindung mit den persönlichen Personaldokumenten aus. Den Mitarbeitern der genannten Firma ist gemäß Artikel 18 des o. g. Vertrages sowie § 5 SächsVermKatG in Ausübung ihrer Tätigkeit das Betreten von Grundstücken zu gewähren und die erforderlichen Arbeiten dürfen nicht behindert werden. Ansprechpartnerin im GeoSN ist Frau Andrea Poch, G 0351 8283-3305, E-Mail: grenze_pl@geosn.sachsen.de II. Der Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, führt in den Ortsteilen Schleife, Mulkwitz und Rohne der Gemeinde Schleife sowie im Ortsteil Mühlrose der Gemeinde Trebendorf (jeweils alle Gemarkungen) Arbeiten aufgrund § 14 Abs. 3 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), dass zuletzt durch das Gesetz vom 19. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 482) geändert worden ist, durch. Die Arbeiten umfassen die Erfassung der Gebäude aus Digitalen Orthophotos (Luftbildern) sowie die Aktualisierung der tatsächlichen Nutzung, wenn sich diese offensichtlich geändert hat, und dienen der Verbesserung und Berichtigung der Daten des Liegenschaftskatasters. Birgit Trenkler Amtsleiterin Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung ■ Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 482) Der Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert: Betroffene Flurstücke: Gemeinde Löbau, Gemarkung Kittlitz: 5, 9/2, 9/3, 11, 13, 15, 16, 18/4, 21, 23, 23a, 24/4, 27/1, 27/2, 27/3, 28, 29, 29/1, 29/2, 30/4, 30/5, 30/6, 30/7, 30/8, 30/9, 30/10, 30/11, 30/12, 30/13, 30/14, 30/16, 30/17, 30/18, 30/20, 30/21, 30/22, 30/23, 30/24, 30/28, 30/29, 30/30, 30/32, 30/33, 30/34, 30/36, 30/37, 30/38, 30/39, 30/40, 30/41, 30/42, 30/43, 30/44, 30/45, 30/46, 30/47, 30/48, 30/49, 30/50, 30/51, 30/52, 30/53, 30/54, 32/1, 32/2, 32/3, 33/1, 34/2, 36, 37, 40, 41/1, 41/4, 41/5, 41/6, 42/1, 42/2, 42/3, 43, 43/1, 44, 45, 45a, 45b, 45c, 48, 49, 51c, 52/2, 56/1, 56/2, 57, 58/1, 58/2, 61, 62, 64, 65, 66/2, 67, 67a, 68/1, 69/2, 70, 71, 72, 73, 76, 77, 79, 81, 82, 83, 85, 88, 89/2, 89/4, 90/2, 91/1, 91/2, 92, 93/1, 94, 96/1, 96/4, 96/5, 100, 101/1, 101/2, 102/4, 104/1, 105, 106, 107, 108, 109, 110, 111, 113, 114, 115, 116, 117, 118/1, 119/1, 120/6, 120/7, 121/1, 122, 123/4, 123/5, 123/6, 123/7, 125, 128/1, 129, 130, 130a, 131b, 132, 168/1, 170, 171, 172, 172a, 172b, 173, 174a, 174b, 176/1, 176/3, 176/4, 176/5, 176/6, 176/8, 176/9, 176/10, 176/11, 176b, 176c, 176d, 184/1, 184a, 185a, 186, 194, 194/1, 194a, 195/2, 212/1, 215/1, 237, 237a, 293/1, 339, 340, 342, 344, 346, 347, 357, 358, 360/2, 360/5, 360/6, 395/6, 395/7, 395/10, 395/11, 395/12, 396/2, 399/4, 403, 403b, 425, 425a, 451, 455a, 456, 505/1, 529/2, 536, 538/2, 538/3, 554/1, 559, 560/2, 560a, 560b, 560f, 560g, 571, 591/5, 591/9, 591/10, 591/11, 591/12, 591/13, 591/15, 591/21, 591/27, 591/28, 591/29, 591/30, 591/31, 591/32, 591/33, 591/34, 591/35, 591/36, 591/37, 591/38, 591/39, 591/40, 591/41, 591/42, 591/43, 591/44, 591/50, 591/51, 591/52, 591/53, 591/54, 591/58, 591/59, 591/82, 591a, 591b, 591c, 591d, 591e, 591f, 591g, 591h, 591i, 591k, 591l, 591m, 591n, 591o, 591p, 591q, 591r, 591s, 591t, 593/5, 593/13, 593/14, 596/4, 604/4, 604/5, 604/6, 618a, 651a, 652, 653, 654, 655, 656, 657, 658, 659, 660, 661, 662, 663, 664, 665, 666, 667, 668a, 668b, 668c, 669, 669a, 674, 675, 676, 677, 678, 680, 681/1, 681/2, 681/3, 682/3, 682b, 682c, 682d, 682f, 682g, 683/1, 684, 685/5, 685/6, 685/7, 687, 717, 719, 747, 748, 766, 767, 768, 776, 779, 780 Gemeinde Rietschen, Gemarkung Viereichen Flur 10: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 24, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 50, 56 Gemeinde Rietschen, Gemarkung Viereichen Flur 11: 1, 2 Gemeinde Rietschen, Gemarkung Viereichen Flur 12: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22/1, 179, 180, 182, 184, 191, 192 Gemeinde Rietschen, Gemarkung Viereichen Flur 13: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 13, 14, 15, 16, 52, 53, 55, 57, 59, 66, 67, 68, 69, 72, 73, 75, 76, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 84 Gemeinde Rietschen, Gemarkung Viereichen Flur 16: 1/1 Gemeinde Rietschen, Gemarkung Viereichen Flur 17: 1, 3, 5, 6/2, 6/3, 6/4, 7, 8, 10, 11, 13/2, 14, 15, 17/2, 18, 21, 22, 24/1, 24/2, 25/2, 25/3, 25/5, 25/6, 26/2, 28/2, 28/3, 28/4, 29/1, 30/3, 30/4, 30/5, 30/6, 31, 32/1, 32/2, 33/3, 33/4, 34/1, 35, 36/2, 36/3, 37/1, 37/3, 37/4, 38/2, 38/3, 38/4, 39, 40, 41/2, 41/3, 41/4, 42, 43 Art der Änderung (zutreffende Gemarkungen) 1. Veränderung der tatsächlichen Nutzung (alle) 2. Veränderung des Gebäudenachweises (Kittlitz) Die Änderungen erfolgten aufgrund einer Gebäude- und Nutzungserfassung aus Luftbilderzeugnissen. Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung mitgeteilt. Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 18.09.2018 bis zum 18.10.2018 im Landratsamt Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, Außenstelle Georgewitzer Straße 42, Zimmer 411A und 411B, 02708 Löbau jeweils Dienstag und Donnerstag 8.30–12 Uhr und 13.30–18 Uhr sowie Freitag 8.30–12 Uhr zur Einsichtnahme bereit. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle während der genannten Zeiten persönlich oder unter 03585 44-2886 bzw. -2887 telefonisch zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, die Fortführungsnachweise und die weiteren Unterlagen zu den Änderungen einzusehen. Das Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung ist nach § 2 des SächsVermKatG für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde. Gemäß § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als mitgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die durchgeführte Erfassung der Gebäude und Nutzungen aus den Digitalen Orthophotos die Pflicht des Grundstückseigentümers nach § 6 Abs. 3 SächsVermKatG nicht ersetzt. (§ 6 Abs. 3 SächsVermKatG: Wurde ein Gebäude nach dem 24. Juni 1991 abgebrochen, neu errichtet, in seinen Außenmaßen wesentlich verändert oder die Nutzung eines Flurstückes geändert, hat der Eigentümer unverzüglich, spätestens zwei Monate nach Abschluss der Maßnahme, die Aufnahme des veränderten Zustandes in das Liegenschaftskataster auf seine Kosten zu veranlassen.) Birgit Trenkler, Amtsleiterin Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung ■ Ausbildung zur Telefonseelsorger/-in Die TelefonSeelsorge Oberlausitz veranstaltet am 23. Oktober um 19 Uhr in den Räumen der Caritas Görlitz, Wilhelmsplatz 2 einen Informationsabend zur Ausbildung als Telefonseelsorger/-in. Suchen Sie eine ernste und sinnvolle Aufgabe, die fordert und Freude macht, sind Sie hier am richtigen Platz. Am Krisentelefon kommt ein Kontakt nur anonym und auf akustischem Wege zustande. Das erleichtert es den Anrufern, über Themen zu reden, die sehr persönlich und intim sind, die sie vielleicht noch nicht einmal mit Freunden oder Familienmitgliedern besprechen können. Im Zentrum der Telefonseelsorge steht das Zuhören und nicht das Lösen von Problemen. Die Verantwortung dafür bleibt bei den Anrufern. Aber sie werden getröstet, gestützt, motiviert oder hinterfragt. Gemeinsam schauen sich die Gesprächspartner/-innen unterschiedliche Möglichkeiten und deren wahrscheinliche Konsequenzen an. Wenn Sie Lust auf Mitarbeit haben, dann nehmen Sie telefonischen Kontakt mit den hauptamtlichen Mitarbeitern auf, G 03591 481660 oder E-Mail an telefonseelsorge@diakonie-bautzen.de Sollten Sie ein Seelsorgegespräch führen wollen, wählen Sie bitte die kostenfreie Nummer des Krisentelefons: 0800 111 0-111 oder -222 www.diakonie-bautzen.de/BERATUNG-UND-HILFE/Telefonseelsorge-Oberlausitz.html Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca 9

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