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Landkreisjournal Nr.116/2018

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Erscheinungsdatum: 20.07.2018

AMTLICHE

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ■ Beschlüsse der 19. Sitzung des Kreistages vom 04.07.2018 Beschluss Nr. 223/2018 Der Kreistag wählt Herrn Karl Ilg zum Vorsitzenden des Kreiswahlausschusses für die Kreistagswahl 2019. Beschluss Nr. 224/2018 Der Kreistag wählt Frau Sylvia Bumann zur Stellvertreterin des Vorsitzenden des Kreiswahlausschusses für die Kreistagswahl 2019. Beschluss Nr.: 225/2018 Der Kreistag wählt als Beisitzer und Stellvertreter im Kreiswahlausschuss für die Kreistagswahl 2019: Beisitzer Stellvertreter Andreas Johne Eberhard Schneider Thomas Zabel Maik Grüllig Elisabeth Tews Stefan Hornig Margit Bätz Wolfgang Teichert Silvio Minner Norbert Starke Ingrid Reisch Sylvia Littke-Hennersdorf Beschluss Nr. 226/2018 Der Kreistag wählt folgende Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Görlitz: Andreas Böer, Michael Hannich, Bernd Kalkbrenner, Thomas Knack, Annett Posselt, Dr. Bernhard Wachtarz. Beschluss Nr. 227/2018 Der Kreistag wählt folgende Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Weißwasser/O.L.: Helmut-Andreas Spengler, Dirk Beck, Dietmar Lissina, Horst Brückner, Ronald Krause. Beschluss Nr. 229/2018 Der Kreistag beschließt: 1. Die Zahl der Wahlkreise für die Kreistagswahl 2019 wird auf zehn festgelegt. 2. Die Wahlkreise werden wie folgt abgegrenzt: Wahlkreis Nr. Der Wahlkreis umfasst das Gebiet der 1 Gemeinden Groß Düben, Schleife, Trebendorf, Gablenz und Weißkeißel, Stadt Bad Muskau und Große Kreisstadt Weißwasser/O.L. 2 Gemeinden Krauschwitz, Boxberg/O.L., Rietschen, Kreba-Neudorf und Hähnichen, Stadt Rothenburg/O.L. und Große Kreisstadt Niesky 3 Gemeinden Mücka, Hohendubrau, Quitzdorf am See, Waldhufen, Horka, Kodersdorf, Neißeaue, Schöpstal, Vierkirchen, Königshain, Markersdorf und Stadt Reichenbach/O.L. 4 Von der Großen Kreisstadt Görlitz die Stadt-/Ortsteile Ludwigsdorf, Ober-Neundorf, Klingewalde, Königshufen, Nikolaivorstadt, Historische Altstadt und Innenstadt 5 Von der Großen Kreisstadt Görlitz die Stadt-/Ortsteilen Rauschwalde, Biesnitz, Südstadt, Weinhübel, Deutsch Ossig, Hagenwerder, Tauchritz, Schlauroth, Klein Neundorf und Kunnerwitz 6 Gemeinden Oppach, Beiersdorf, Lawalde, Großschweidnitz und Rosenbach, Große Kreisstadt Löbau 7 Gemeinden Schönbach, Dürrhennersdorf und Kottmar, Stadt Neusalza-Spremberg und Stadt Ebersbach-Neugersdorf 8 Gemeinden Oderwitz, Mittelherwigsdorf und Schönau-Berzdorf a.d.Eigen, Stadt Herrnhut, Stadt Ostritz und Stadt Bernstadt a.d.Eigen 9 Gemeinden Leutersdorf, Hainewalde, Großschönau, Bertsdorf-Hörnitz, Jonsdorf, Olbersdorf und Oybin, Stadt Seifhennersdorf 10 Große Kreisstadt Zittau Beschluss Nr. 230/2018 Der Kreistag wählt die in der Anlage (kann im Kreistagsbüro eingesehen werden) aufgeführten Personen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die ehrenamtlichen Richter beim Verwaltungsgericht Dresden. Beschluss Nr. 231/2018 Der Kreistag beschließt die Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Görlitz vom 26.02.2015 (siehe unten). Beschluss Nr. 232/2018 Der Kreistag beschließt die Weiterführung des Ausbildungszentrums für Straßenwärter Zwickau und stimmt damit der ersten Änderung der Zweckvereinbarung zur Übertragung der Wahrnehmung der Aufgabe der Führung der Ausbildungsstätte für Straßenwärter in Zwickau vom 14.12.2011 zu. Beschluss Nr. 233/2018 Der Kreistag beauftragt den Landrat mit der Unterzeichnung der im Entwurf beigefügten Kooperationsvereinbarung zur Vorbereitung der Kulturhauptstadtbewerbung mit der Stadt Zittau. Der beigefügte Kosten- und Finanzierungsplan wird zur Kenntnis genommen. (Die Unterlagen können im Kreistagsbüro eingesehen werden.) Beschluss Nr. 234/2018 Der Kreistag beschließt, sich für einen Erhalt des Spätverkehrs ab Fahrplanwechsel Dezember 2018 auf der KBS 220 in Gestalt der Züge 22.17 Uhr ab Görlitz nach Zittau (OE 62137) und 22.09 Uhr ab Zittau nach Weißwasser (OE 62140) einzusetzen. Die Kreisverwaltung und die Mitglieder der ZVON-Verbandsversammlung werden beauftragt, mit der Geschäftsführung des ZVON zunächst einen Erhalt der beiden Züge zu erzielen. Sollte dies aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich sein, ist alternativ entweder die Bestellung eines dauerhaften SEV in den Zeitlagen der genannten Züge (so wie der ZVON das bereits seit einigen Jahren mit dem 1. Fahrtenpaar zwischen Zittau und Görlitz praktiziert) vom ZVON zu fordern oder die Einrichtung von Spätfahrten schienenparalleler Buslinien mit finanzieller Beteiligung des ZVON zu verhandeln. Bernd Lange Landrat ■ Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Görlitz vom 26.02.2015 Aufgrund von § 3 Abs. 2 der Sächsischen Landkreisordnung – SächsLKrO in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 99) erlässt Kreistag des Landkreises Görlitz mit Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder folgende Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Görlitz vom 26.02.2015: Art. 1 Änderung der Hauptsatzung § 1 Änderungen in § 5 (1) In § 5 Absatz 2 Satz 5 wird am Ende der Punkt nach „bis 500 €“ ersetzt durch ein Semikolon. (2) In § 5 Absatz 2 Satz 5 werden am Ende folgende Gliederungspunkte angefügt: „– der Abschluss von gerichtlichen und außergerichtlichen Vergleichen, wenn im Einzelfall das Zugeständnis des Landkreises 50.000 € bis 500.000 € beträgt; – die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen zugunsten von Museen, Bibliotheken und Archiven, deren Träger der Landkreis ist, mit einem Wert von im Einzelfall mehr als 1.000 € sowie für die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bis zu einem Wert von im Einzelfall mehr als 50 €. Die Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen bis zu einem Wert von im Einzelfall 1.000 € können listenmäßig erfasst werden, der Hauptausschuss kann über deren Annahme oder Vermittlung in einer gemeinsamen Beschlussvorlage entscheiden.“ (3) In § 5 Abs. 3 Satz 2 wird der fünfte Gliederungspunkt ersetzt durch folgende Formulierung: „– die Entscheidung über die Beauftragung von Planungsleistungen oberhalb des Schwellenwertes nach § 3 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in der jeweils gültigen Fassung.“ § 2 Streichung von § 6 Absatz 7 § 6 Absatz 7 wird gestrichen. § 3 Änderung in § 8 Absatz 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 wird gestrichen § 4 Ergänzung in § 10 Absatz 6 (1) In § 10 Absatz 6 Satz 2 wird am Ende der Punkt nach „bis 50.000 €“ ersetzt durch ein Semikolon. (2) In § 10 Absatz 6 Satz 2 werden am Ende folgende Gliederungspunkte angefügt: „– die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen zugunsten von Museen, Bibliotheken und Archiven, deren Träger der Landkreis ist, bis zu einem Wert im Einzelfall von 1.000 € sowie für die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bis zu einem Wert von im Einzelfall bis zu 50 €.“ Art. 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft Bernd Lange, Landrat Görlitz, den 05.07.2018 Hinweis nach § 3 Abs. 5 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLkrO) Nach § 3 Abs. 5 Satz 1 SächsLkrO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsLkrO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Landrat dem Beschluss nach § 48 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Landkreis unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bernd Lange, Landrat Görlitz, den 05.07.2018 4 Ausgabe 116 / 20. Juli 2018 Landkreis-Journal | Amtsblatt Landkreis Görlitz

■ Ausbildung oder Studium im Landratsamt Görlitz AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Studium im Landratsamt Görlitz (Bachelor of Laws) Studium an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (FH) in Meißen mit der Landkreisverwaltung Görlitz als Praxispartner Der Studiengang bereitet auf eine anspruchsvolle Sachbearbeitung und mittlere Führungsfunktion in der Verwaltung vor. Inhalte des Studiums sind: Allgemeines Verwaltungsrecht, Betriebs- und Volkswirtschaftslehre, Finanzwirtschaft, Kommunalrecht, Personalmanagement, Privatrecht, Sozialwissenschaften, Verfassungs- und Europarecht. Das Studium dauert sechs Semester und wird im Rahmen eines privatrechtlichen Ausbildungsvertrages gegen Entgelt durchgeführt. Es gliedert sich in vier Semester Fachtheorie an der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen und zwei Semester Berufspraxis im Landratsamt Görlitz. Voraussetzungen: - Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates - Abitur oder Fachhochschulreife - Interesse an Rechtsfragen und betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen - gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen, Aufgeschlossenheit, Fähigkeit sowohl eigenständig als auch im Team arbeiten zu können Fachinformatiker/-innen, Fachrichtung Systemintegration Fachinformatiker/-innen sorgen dafür, dass die EDV-Systeme in der Landkreisverwaltung reibungslos laufen und weiterentwickelt werden. Die Aufgabenfelder erstrecken sich von der PC- oder Server-Technik bis hin zu virtualisierten Client- und Serverumgebungen. Die theoretische Ausbildung erfolgt im Beruflichen Schulzentrum für Elektrotechnik in Dresden. Voraussetzungen: - mindestens Realschulabschluss mit guten bis sehr guten Noten in Deutsch, Mathematik und Informatik (Bewerbungen von Abiturienten bzw. Fachabiturienten sind ebenso willkommen wie Bewerbungen von Quereinsteigern) - Freude am Umgang mit Rechentechnik und Problemstellungen der Mitarbeiter/-innen und die technischen Belange des Landkreises Bewerbung: Studienbeginn: September 2019 Bewerbungszeitraum: ab sofort bis 30. September 2018 Informationen zur Bewerbung: www.hsf.sachsen.de/informationen-fuer-studieninteressierte/bewerbung Weitere Informationen zum Studium: http://www.hsf.sachsen.de/studium/allgemeine-verwaltung Das Bewerbungsverfahren läuft zweistufig ab, zuerst Bewerbung um einen Studienplatz direkt an der Hochschule, nach erfolgreich absolviertem Einstellungstest Bewerbung bei der Einstellungsbehörde Landratsamt Görlitz: E-Mail: ausbildung@kreis-gr.de oder alternativ per Post an Landratsamt Görlitz, Personalamt, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz Auskünfte: Ausbildungsverantwortliche Peggy Schumann, ☎ 03581 663-1647 Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Straßenwärter/-in Straßenwärter/-innen arbeiten daran, den Verkehr auf öffentlichen Straßen und Plätzen jederzeit zu gewährleisten. Verkehrsflächen werden instand gehalten, das Straßennetz kontrolliert, die Straßen von Eis und Schnee befreit sowie Straßen, Radwege, Verkehrszeichen sowie Leit- und Schutzeinrichtungen gereinigt. Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Die duale Ausbildung erfolgt blockweise im Wechsel zwischen der theoretischen Ausbildung im Beruflichen Schulzentrum für Bau- und Oberflächentechnik und dem Überbetrieblichen Ausbildungszentrum (beides in Zwickau) sowie der praktischen Ausbildung in der jeweiligen Straßenmeisterei (Niesky, Weißwasser, Lawalde, Zittau). Voraussetzungen: - Haupt- oder Realschulabschluss, technisches Verständnis und handwerkliches Interesse, gesundheitliche Eignung und körperliche Belastbarkeit - Spaß an der Arbeit im Freien, Spaß am Erlernen der Grundlagen in Maschinen- und Gerätetechnologie, Straßenunterhaltung und Beschilderungsarbeiten Verwaltungsfachangestellte/r Verwaltungsfachangestellte bearbeiten Verwaltungsvorgänge, erstellen Bescheide, führen Akten und beraten Bürger/-innen auf Grundlage des Bundes-, Landes- und kommunalen Ortsrechtes. Bei der dreijährigen Ausbildung erfolgt die theoretische Ausbildung im Beruflichen Schulzentrum in Zittau, der dienstbegleitende Unterricht in Görlitz und die Praxis in den verschiedenen Ämtern der Landkreisverwaltung. Voraussetzungen: - mindestens Realschulabschluss mit guten bis sehr guten Noten in Deutsch, Mathematik und Gemeinschafts-/Sozialkunde (Bewerbungen von Abiturienten bzw. Fachabiturienten sind ebenso willkommen wie Bewerbungen von Quereinsteigern) - Freude am Umgang mit Menschen, Interesse für die Bürger und die Belange des Landkreises Geboten wird eine abwechslungsreiche Ausbildung mit Jahressonderzahlungen sowie eine Prämie bei erfolgreich abgeschlossenen Abschlussprüfungen und ein ermäßigtes Ticket für den Personennahverkehr („Job-Ticket“). Zudem ist das Landratsamt bemüht, den Einsatzort, den Wünschen der Auszubildenden anzupassen. Die Übernahme von einem Jahr nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung ist garantiert, danach ist eine unbefristete Stelle die Regel. Bewerbungen: Ausbildungsbeginn: September 2019 Bewerbungszeitraum: ab sofort bis 30. September 2018 Die Bewerbung ist zu senden an: E-Mail: ausbildung@kreis-gr.de oder alternativ per Post an Landratsamt Görlitz, Personalamt, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz Auskünfte zur Ausbildung: Ausbildungsverantwortliche Peggy Schumann, ☎ 03581 663-1647 Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Weitere Informationen: http://ausbildung.landkreis.gr/ ■ Stellenausschreibung der Marketing-Gesellschaft Zur Verstärkung ihres Teams sucht die Marketing-Gesellschaft Oberlausitz-Niederschlesien mbH (MGO) ca. zum 01.10.2018 in unbefristeter Anstellung eine/n Projektmanager/-in im touristischen Marketing. In der Funktion als touristische Dachorganisation der Oberlausitz arbeitet die MGO intensiv mit den Betrieben und Gebietsgemeinschaften zusammen, organisieren die Marketingarbeit und entwickeln Produkte und Angebote. Die gesamte Stellenausschreibung finden Sie unter www.oberlausitz.com/stellenausschreibung Bis zum 10.08.2018 können Bewerbungsunterlagen unter Angabe eines frühestmöglichen Eintrittstermins und Gehaltsvorstellungen eingereicht werden. Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca 5

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