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Landkreisjournal Nr.115/2018

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Erscheinungsdatum: 22.06.2018

AMTLICHE

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ■ Ausbildung oder Studium im Landratsamt Görlitz Das Landratsamt Görlitz bildet jedes Jahr motivierte Jugendliche aus, die Freude an der Arbeit mit Menschen oder am Umgang mit Technik haben. Zum einen werden Mitarbeiter für die Verwaltung des Landkreises also Verwaltungsfachangestellte benötigt, zum anderen Straßenwärter für die Straßenmeistereien. Aber auch ein Studium der Allgemeinen Verwaltung mit Abschluss als Bachelor of Laws ist möglich. Bewerbungen sind zu richten an: E-Mail: ausbildung@kreis-gr.de oder alternativ an: Landratsamt Görlitz, Personalamt, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz. Auskünfte: Ausbildungsverantwortliche Peggy Schumann unter 1 03581 663-1647 Ausbildung Der Ausbildungsbeginn für die Verwaltungsfachangestellten und die Straßenwärter ist der September 2019. Die Bewerbung muss bis 30. September 2018 erfolgen. Alle Informationen rund um die Ausbildung sind im Internet zu finden: http://ausbildung.landkreis.gr/ Studium Das Bewerbungsverfahren läuft für Studieninteressierte zweistufig ab. In einem 1. Schritt bewerben sich die Studenten direkt bei der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (FH) in Meißen um einen Studienplatz. Nach erfolgreich absolviertem Einstellungstest erfolgt die Bewerbung in einem 2. Schritt bei der Einstellungsbehörde Landratsamt Görlitz. Studienbeginn ist September 2019. Die Bewerbungsfrist endet am 01.10.2018. Informationen: www.hsf.sachsen.de/informationen-fuer-studieninteressierte/bewerbung Weitere Informationen zum Studium: http://www.hsf.sachsen.de/studium/allgemeine-verwaltung; http://ausbildung.landkreis.gr/ ■ Abfallentsorgung 2017 im Landkreis Görlitz Der Regiebetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Görlitz erstellt jährlich eine Abfallbilanz, um einen Vergleich zum Vorjahr ziehen zu können. Um den Trend unabhängig von der Einwohnerentwicklung darzustellen, erfolgt eine Umrechnung in Kilogramm je Einwohner und Jahr (kg/ EW/ Jahr). Die Abfallmengen entwickelten sich 2017 wie folgt: Bei Restabfall gab es bei der gesammelten Menge keine großen Veränderungen. Mit 88 kg/EW/Jahr blieb die Menge konstant. Bei Sperrmüll wurden 37 kg/ EW/Jahr gesammelt. Die Veränderungen zum Vorjahr ergaben ein Plus von 4 kg/EW/Jahr. Bei Papier, Pappe, Kartonagen (PPK), sind die Mengen um 1 kg/EW/Jahr auf 39 kg/EW/Jahr gestiegen. Bei Weiß-Grün-Braunglas wurden 27 kg/EW/Jahr, und damit 1 kg/EW/Jahr mehr als im Vorjahr gesammelt. Bei Leichtverpackungen (LVP) stieg die gesammelte Menge um 1 kg/EW/Jahr und liegt damit bei 41 kg/EW/Jahr. Immer wieder sind Fehlwürfe in den Gelben Sack/ die Gelbe Tonne zu verzeichnen. Das ist nicht der richtige Weg um Gebühren zu sparen. Besonders in Großwohnanlagen ist ein hoher Anteil an Fehlwürfen zu verzeichnen. Bei den gesammelten Bioabfällen sind 92 kg/EW/Jahr und damit 4 kg/EW/Jahr weniger als im Vorjahr, zu verzeichnen. Der Trend zur Eigenkompostierung ist weiterhin hoch. Trotz dieses guten Ergebnisses sind die Bioabfallmengen in den Restabfallbehältern zu hoch. Jeder kann Kosten sparen, wenn er die Biotonne nutzt oder selbst kompostiert. Bei den gesammelten Schadstoffen gab es gegenüber dem Vorjahr mit 1 kg/ EW/Jahr keine Veränderungen. Bedenklich stimmen auch die Wildverkippungen in unseren Wäldern. So mussten 21 t Restabfall, 1 t Sperrmüll, 5 gebrauchte elektronische Geräte, 186 Altreifen, 2 Altfahrzeuge und 2 t Asbest im letzten Jahr durch das Landratsamt Görlitz, als Untere Abfallbehörde und öffentlichrechtlicher Entsorgungsträger, entsorgt werden. ■ Stellenausschreibungen für das Kulturhauptstadtbüro Für den Aufbau und die Organisation des Geschäftsbereiches „Kulturhauptstadtbüro“ für die Bewerbung der Stadt Zittau zur „Europäischen Kulturhauptstadt 2025“ sucht die Zittauer Stadtentwicklungsgesellschaft schnellstmöglich einen Projektmanger/-in und einen Programmkoordinator/- in. Die kommunale Gesellschaft existiert seit 1992 und befasst sich vorrangig mit Aufgaben der Stadtentwicklung/Regionalentwicklung, der Tourismuswirtschaft für die Region Naturpark Zittauer Gebirge und derzeit auch den Aufbau und die Organisation des Geschäftsbereiches „Kulturhauptstadtbüro“ als Struktureinheit für die Bewerbung der Stadt Zittau zur „European Capital of Culture 2025“. Vollständige Stellenausschreibungen: http://www.zittau.de/de/node/112654 Bewerbungen können noch bis 29. Juni 2018 an die Zittauer Stadtentwicklungsgesellschaft mbH gerichtet werden. ■ Bekanntmachung der Betriebskosten 2017 für Einrichtungen nach Förderschulbetreuungsverordnung Der Landkreis Görlitz hält für Schüler, die Förderschulen in Trägerschaft des Landkreises besuchen, Betreuungsangebote nach § 16 Abs. 2 und 3 Schulgesetz vor. Gemäß § 8 der zum 01.01.2009 in Kraft getretenen Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Betreuung von Schülern an Förderschulen (Förderschulbetreuungsverordnung - SächsFöSchulBetrVO) sind für diese Einrichtungen die durchschnittlichen Betriebskosten nach der Ermittlung bekannt zu machen. 6 Ausgabe 115 / 22. Juni 2018 Landkreis-Journal | Amtsblatt Landkreis Görlitz

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ■ Ankündigung von Vermessungsarbeiten Der Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, führt in der Gemarkung Kosel Flur 1 ab Juni 2018 umfangreiche Vermarkungs- und Vermessungsarbeiten zur Bestimmung von Passpunkten für die geometrische Verbesserung der Liegenschaftskarte durch. Die Mitarbeiter des Amtes für Vermessungswesen und Flurneuordnung sind nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 482) befugt, zur Erledigung ihrer Aufgaben Grundstücke zu betreten und zu befahren sowie die erforderlichen Arbeiten vorzunehmen. Mit der öffentlichen Bekanntgabe sind alle Eigentümer, Erbbauberechtigten und Besitzer von Grundstücken über die Durchführung dieser Arbeiten unterrichtet (vgl. § 5 Abs. 2 SächsVerm- KatG). Eingebrachte Vermessungs- und Grenzmarken sind nach § 6 Abs. 1 SächsVermKatG vom Eigentümer, Erbbauberechtigten und Besitzer auf ihren Flurstücken oder an ihren Anlagen ohne Entschädigung zu dulden und Handlungen, die deren Erkennbarkeit und Verwendbarkeit beeinträchtigen können, sind zu unterlassen. Zuwiderhandlungen sind ordnungswidrig und können nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 SächsVermKatG mit einer Geldbuße geahndet werden. Birgit Trenkler, Amtsleiterin Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung ■ Oberlausitzer Unternehmerpreis Mit dem Oberlausitzer Unternehmerpreis suchen die Landkreise Görlitz und Bautzen erfolgreiche und gesellschaftlich aktive Unternehmerinnen und Unternehmer. In diesem Jahr sollen Unternehmen für ihr herausragendes Engagement bei der Fachkräftebindung- und -gewinnung gewürdigt werden. Gesucht werden Unternehmerinnen und Unternehmer, ob aus kleinen und mittelständischen Unternehmen, klassischen Wirtschaftsbranchen wie der Metallbe- und -verarbeitung, Ernährungswirtschaft, Kunststofftechnik oder Tourismus- und Freizeitwirtschaft, welche beispielsweise die enge Zusammenarbeit mit Schulen pflegen, vor allem aber auch Wege abseits gewohnter Pfade zur Gewinnung geeigneten Fachkräftenachwuchses oder aber der Mitarbeiter-Bindung gehen. Bis zum 31. August 2018 kann vorgeschlagen werden. Nominieren können alle, ob Bürger, Wirtschaftsförderer, Schulen bis hin zur Belegschaft. Es sind auch mehrere Vorschläge pro Nominierenden möglich. Einzige einzureichende Unterlage ist das ausgefüllte Bewerbungsformular, zum Download bereitstehend unter www.oberlaustiz.com/olup. Die Bekanntgabe der Preisträger und die Preisverleihung erfolgt am 8. November beim Wirtschaftstag Oberlausitz. Die Jury setzt sich aus je einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der Industrie- und Handelskammer Dresden, Handwerkskammer Dresden, Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH, Agentur für Arbeit Bautzen sowie der Marketing-Gesellschaft Oberlausitz-Niederschlesien mbH zusammen. ■ Offenlegung Änderung Daten Liegenschaftskataster nach § 14 Abs. 6 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 482) Der Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert: Betroffene Flurstücke: Gemeinde Reichenbach/OL., Gemarkung Dittmannsdorf Flur 3: 20/1, 21/1, 22/1, 23/1, 24/1, 25/1, 26/1, 27/1, 29/1, 29/2, 30/1, 31, 32/1, 36, 203, 204, 205, 206, 207, 208/1, 208/3, 209/1, 212, 213, 218/1, 218/4, 220/3, 220/7, 220/8, 220/9, 220/10, 220/11, 220/14 Art der Änderung: 1. Veränderung der tatsächlichen Nutzung 2. Berichtigung der Flächenangabe Die Änderungen erfolgten aufgrund einer Katastervermessung und Abmarkung. Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung mitgeteilt. Die Unterlagen liegen vom 26.06.2018 bis 26.07.2018 im Landratsamt Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, Außenstelle Georgewitzer Straße 42, Zimmer 411A und 411B, 02708 Löbau jeweils Dienstag und Donnerstag 8.30–12 Uhr und 13.30–18 Uhr sowie Freitag von 8.30–12 Uhr zur Einsichtnahme bereit. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle während der genannten Zeiten persönlich oder unter 03585 44-2886 bzw. -2887 telefonisch zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, die Fortführungsnachweise und die weiteren Unterlagen zu den Änderungen einzusehen. Das Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung ist nach § 2 des SächsVermKatG für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde. Gemäß § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als mitgeteilt. Birgit Trenkler, Amtsleiterin Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung ■ Offenlegung – Berichtigung Liegenschaftskataster aufgrund der Bestandskraft des Beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens „Waldflurbereinigung Bischdorf“ nach § 14 Abs. 6 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 482) Der Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert: Betroffene Flurstücke – Gemeinde Rosenbach, Gemarkung Bischdorf: 1526, 1527, 1528, 1529, 1530, 1531, 1532, 1533, 1534, 1535, 1536, 1537, 1538, 1539, 1540, 1541, 1542, 1543, 1544, 1545, 1546, 1547, 1548, 1549, 1550/1, 1550/2, 1550/3, 1551, 1552, 1553, 1554, 1555, 1556, 1557, 1558, 1559, 1560, 1561, 1562, 1563, 1564, 1565, 1566, 1567, 1568, 1569 Art der Änderung 1. Bodenordnungsmaßnahme Die Änderungen erfolgten auf Ersuchen der Oberen Flurbereinigungsbehörde. Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung mitgeteilt. Die Unterlagen liegen vom 26.06.2018 bis 26.07.2018 im Landratsamt Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, Außenstelle Georgewitzer Straße 42, Zimmer 411A und 411B, 02708 Löbau jeweils Dienstag und Donnerstag 8.30–12 Uhr und 13.30–18 Uhr sowie Freitag von 8.30–12 Uhr zur Einsichtnahme bereit. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle während der genannten Zeiten persönlich oder unter 03585 44-2886 bzw. -2887 telefonisch zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, die Fortführungsnachweise und die weiteren Unterlagen zu den Änderungen einzusehen. Das Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung ist nach § 2 des SächsVermKatG für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde. Gemäß § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als mitgeteilt. Birgit Trenkler, Amtsleiterin Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca 7

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