Aufrufe
vor 4 Jahren

Landkreisjournal Nr.113/2018

  • Text
  • Landkreisjournal
  • Goerlitz
  • Landkreis
  • Buergerin
  • Buerger
  • Informationen
Erscheinungsdatum: 27.04.2018

AMTLICHE

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Uns erreichte die traurige Nachricht, dass Herr Landrat a. D. Christian Neumann am 13. März 2018 im Alter von 82 Jahren verstorben ist. In der Zeit der politischen Wende hat sich Christian Neumann auf Gemeindeund Kreisebene engagiert in den Umgestaltungsprozess in der Kommunalpolitik eingebracht und hohes Ansehen erworben. Von November 1991 bis zur Kreisgebietsreform 1994 war er Landrat des Landkreises Zittau. Zudem gestaltete er als Gemeinderat in seinem Heimatort Hörnitz und als Mitglied des Kreistages engagiert die Lebensbedingungen im Landkreis mit. Wir werden sein Andenken stets in Ehren halten. Unser aufrichtiges Mitgefühl gilt seiner Familie. Bernd Lange, Landrat Nachruf ■ Statement von Landrat Bernd Lange Das anspruchsvolle Veranstaltungs- und Versammlungsgeschehen in Ostritz vom 20. bis 22. April haben die beteiligten Einsatzkräfte gemeinsam bestens gemeistert. Die enge Zusammenarbeit zwischen der kreislichen Versammlungsbehörde, der Polizei und Staatsanwaltschaft ermöglichte eine konsequente Umsetzung der bestehenden Versammlungsauflagen. Mit entschlossenem Handeln ist es gelungen, frühzeitig einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Die klare Entscheidung der Gerichte war dabei eine große Unterstützung. Einen besonderen Dank richte ich an die Ostritzer und Bürgermeisterin Marion Prange sowie an die Organisatoren des Friedensfestes. Mit Besonnenheit und großem Engagement haben Sie ein klares Zeichen gesetzt. Auch nach diesen nervenaufreibenden Tagen ist der Landkreis Görlitz genau das, was er immer für uns war: Ein sicheres Zuhause. Ich danke außerdem der Polizeidirektion Görlitz, den Einsatzkräften von Polizei, Bundespolizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, den Einsatzkräften aus Polen und Tschechien sowie meinem Stab. Es ist insbesondere Ihnen zu verdanken, dass die Veranstaltungen überwiegend friedlich verlaufen sind. Ich bin stolz darauf, solch engagierte und kompetente Helfer/-innen im Landkreis zu haben. Wir alle wissen, nur wenn sich „jeder“ mit seinen Möglichkeiten und an seinem Platz einbringt, werden wir derartige Herausforderungen bewältigen und die öffentliche Sicherheit und Ordnung bewahren können. ■ Landratsamt geschlossen Am Montag, dem 30. April, und am Tag nach Christi Himmelfahrt, Freitag, der 11. Mai, findet im Landratsamt Görlitz kein Dienstbetrieb statt. Dies betrifft alle Standorte. ■ Beschlüsse der 18. Sitzung des Kreistages vom 28.03.2018 Beschluss Nr.: 217/2018 Der Kreistag des Landkreises Görlitz erkennt gemäß § 16 Abs. 2 SächsLKrO die Gründe zur Ablehnung ehrenamtlicher Tätigkeit von Herrn Michael Kretschmer - CDU (Wahlkreis 4) an. Beschluss Nr.: 218/2018 Der Kreistag des Landkreises Görlitz stimmt dem Grunderwerb der Eisenbahnstrecke 6214 zu. Bevor weitere Schritte in Richtung Ausbau der Eisenbahnstrecke 6214 zu einer Radverkehrsanlage unternommen werden, ist dem Kreistag eine Machbarkeitsstudie zur weiteren Nutzung des Verkehrsweges für Eisenbahnverkehr vorzulegen. Dabei sind insbesondere die Nutzung der Strecke für eine schnelle Verbindung von Liberec/Zittau nach Dresden sowie die Vorhaben der Bürgerinitiative Pro Herrnhuter Bahn zu berücksichtigen. Beschluss Nr.: 219/2018 1. Der Kreistag des Landkreises Görlitz stellt den als Anlage beigefügten Jahresabschluss per 31.12.2013 des Landkreises Görlitz in der Fassung vom 29.01.2018 mit Anhang und Rechenschaftsbericht entsprechend § 88 b SächsGemO i. V. m. § 61 SächsLKrO nach Durchführung der örtlichen Prüfung fest. 2. Der Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses per 31.12.2013 des Landkreises Görlitz wird zur Kenntnis genommen. Beschluss Nr.: 220/2018 Resolution des Kreistages Görlitz: NEIN zur Neonazi-Versammlung in Ostritz und im Landkreis Görlitz Die demokratischen Fraktionen und Gruppen im Kreistag Görlitz erklären: Die „Schild und Schwert“ – Veranstaltung in Ostritz vom 20.-22.04.2018, ihre Organisatoren, ihre Unterstützer und ihre Gäste sind hier nicht willkommen. Wir, die Mitglieder des Kreistages Görlitz, unterstützen das Friedensfest in Ostritz, welches zum selben Zeitpunkt stattfindet und rufen die Bürgerinnen und Bürger, Institutionen, Vereine und Gewerbetreibenden im Landkreis auf, sich dieser Form der Zivilcourage anzuschließen. Zeigen Sie Rückgrat für Demokratie und Vielfalt und helfen Sie den Menschen der Region, welche in Ostritz an diesem Wochenende ein Zeichen für Menschenwürde und Vielschichtigkeit, gegen Rassismus, Antisemitismus und Ausgrenzung setzen werden. Wir, die Mitglieder des Kreistages Görlitz werden aktiv daran teilnehmen, um zu verhindern, dass sich Ostritz und unser Landkreis zu einem Veranstaltungsort für Rechtsextremisten entwickeln. Bernd Lange, Landrat ■ Öffentliche Ausschreibung Das Landratsamt Görlitz schreibt meistbietend ein noch zu vermessendes Teilstück des Flurstücks 2122/118 in einer Größe von ca. 1.750 m 2 , Heffterstraße 11 in 02763 Zittau aus. Das betreffende Grundstück ist unter anderem bebaut mit einer Kfz–Garage und weiteren Räumen, die als Büro und Lager genutzt werden. Das Gebäude besteht aus einem Erdgeschoss, hat keinen Keller und wurde ca. 1974 in traditioneller Mauerwerksbauweise errichtet. Für das Gebäude besteht kein Denkmalschutz. Das Grundstück ist Bestandteil eines ehemaligen Armeegeländes und im Städtebaulichen Entwicklungskonzept (SEKO) von Zittau enthalten. Zu dem betreffenden Gebiet gibt es ein Bauleitplanverfahren der Stadt Zittau (Bebauungsplan Nr. XXXVII „Ehemaliges Armeegelände südlich der Kantstraße“). Mindestgebot: 42.300,00 € Nähere Informationen unter 103581 663-1210 oder -1211. Angebote sind im verschlossenen Briefumschlag mit dem Vermerk „NICHT ÖFFNEN! Gebot Zittau Heffterstraße 11“ bis zum 27.05.2018 zu richten an das: Landratsamt Görlitz Hauptamt-SG Zentrale Dienste/Liegenschaften Frau Noack Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz Heffterstraße 11 in Zittau Foto: LRA 4 Ausgabe 113 / 27. April 2018 Landkreis-Journal | Amtsblatt Landkreis Görlitz

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ■ Zahlungserinnerung Abfallgebühren ■ Neuer Kreisbrandmeister Der Regiebetrieb Abfallwirtschaft erinnert daran, dass die Abfallgebühren für das II. Quartal bis zum 15. Mai zu entrichten sind. Offene Beträge überweisen Sie bitte mit Angabe der Kundennummer an folgende Bankverbindung: - Zahlungsempfänger: Landkreis Görlitz - IBAN: DE53850501003000000215 - BIC: WELADED1GRL Bei Zahlungsschwierigkeiten ist die Vereinbarung einer schriftlichen Ratenzahlung oder Stundung mit dem Regiebetrieb Abfallwirtschaft möglich. Sie können den Regiebetrieb Abfallwirtschaft zudem beauftragen, die Abfallgebühren von Ihrem Konto abzubuchen. Das Formular SEPA-Lastschriftmandat steht auf der Homepage des Landkreises www.kreis-goerlitz.de oder aw.landkreis.gr unter Landratsamt, Regiebetrieb Abfallwirtschaft, Formulare zur Verfügung. Bitte senden Sie das Formular im Original mit Unterschrift und per Post (keine E-Mail, kein Fax) an: Regiebetrieb Abfallwirtschaft, Muskauer Straße 51, 02906 Niesky Ansprechpartnerinnen: SGL Rechnungswesen: Frau Kahlert 1 03588 261-705 SB Buchhaltung: Frau Kärger 1 03588 261-710 oder Frau Przybyl 103588 261-703 I 03588 261-750, E-Mail: info@aw-goerlitz.de, www.kreis-goerlitz.de ■ Was gehört in die Blaue Tonne? Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff, das seit langem recycelt und wieder zur Papierproduktion verwendet wird. Recyclingpapiere verursachen deutlich geringere Umweltbelastungen als Papierprodukte auf Frischfaserbasis. Im Landkreis Görlitz wird Altpapier im Auftrag des Landkreises haushaltsnah über die Blaue Tonne im Holsystem erfasst. Die erzielten Altpapiererlöse tragen zur Stabilität der Abfallgebühren bei. Voraussetzung ist aber, dass Papier und Pappen in den Blauen Tonnen des Landkreises gesammelt werden. Zudem werden Papier, Pappen und Kartonagen auf den Wertstoffhöfen des Landkreises Görlitz in Weißwasser/O.L., Niesky, Görlitz, Zittau und Lawalde angenommen. Foto: NEG mbH Jedes an die Abfallentsorgung angeschlossene Grundstück hat Anspruch auf die kostenlose Bereitstellung und Leerung der Blauen Tonne. Die Tonnen sind mit einem Volumen von 240 oder 1.100 Litern erhältlich. Die Leerung erfolgt in der Regel 4-wöchig gemäß der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises. Beachten Sie bitte folgende Hinweise: - Pappen und Kartonagen bitte flach zusammenfalten oder zerkleinert einwerfen - Klebeband, Tragegriff und Aufkleber entfernen - Pappen nicht in die Behälter einstampfen - Transportverpackungen (Kartonagen von Waschmaschinen, Möbeln und Fernsehgeräten) werden kostenlos vom Händler/ Lieferanten zurückgenommen. In die Blaue Tonne gehören: saubere, fettfreie Papiere und Kartonagen, Briefumschläge, Broschüren, Brötchentüten, Bücher, Druckerzeugnisse, Eierkartons, Faltschachteln, Karten, Kartons gefaltet, Kataloge, Prospekte, Packpapier, Papierschnipsel, Schredderpapier, Papiertüten, Pappe, Pizzakarton, Schreibpapier, Schulhefte, Verpackungspapiere (unbeschichtet), Versandumschläge, Zeitungen, Zigarettenschachteln In die Blaue Tonne gehören nicht: Aluminium, beschichtetes Papier (z. B. Milch- oder Safttüten), Bioabfall, Fotopapier, Getränkeverpackungen, Haushaltsfolie, Haushaltstücher, Hygienepapier, Kohlepapier, kunststoff- und metallbeschichtetes Papier, Papierservietten, Papiertaschentücher, Plaste, Restmüll, Tapeten, Versandtaschen mit Kunststoffpolsterung, verschmutztes Papier Kontakt: Regiebetrieb Abfallwirtschaft, www.kreis-goerlitz.de Peter Eichler, Martina Weber, Björn Mierisch (v.l.n.r.) ■ Öffentliche Bekanntmachung des Zweckverbandes „Allwetterbad Großschönau“: Auslegung des Entwurfes der Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2018 Der Entwurf der Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2018 des Zweckverbandes „Allwetterbad Großschönau“ liegt an 7 Arbeitstagen vom 24. Mai 2018 bis 01. Juni 2018 an jedem Arbeitstag während der Dienstzeiten zur öffentlichen Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Großschönau, Hauptstraße 54, im Sekretariat Zimmer 8 aus. Einwohner und Abgabepflichtige haben für die Dauer von 14 Arbeitstagen, in der Zeit vom 24. Mai 2018 bis 12. Juni 2018, die Möglichkeit, Einwendungen gegen diesen Entwurf der Nachtragssatzung des Zweckverbandes „Allwetterbad Großschönau“ in der Gemeindeverwaltung Großschönau, Hauptstraße 54, im Sekretariat Zimmer 8 zu erheben. Frank Peuker, Verbandsvorsitzender ■ Wandertag für Familien mit Adoptivkindern Foto: LRA Im Dezember des vergangenen Jahres hatte der Kreistag Görlitz Björn Mierisch zum neuen hauptamtlichen Kreisbrandmeister bestellt. Anfang April hat er sein verantwortungsvolles Amt angetreten und erhielt am 10. April offiziell durch die 2. Beigeordnete Martina Weber im Kreis seiner Kolleginnen und Kollegen seine Ernennungsurkunde. Der 49-Jährige ist mit Leib und Seele Feuerwehrkamerad und war bisher bei der Berufsfeuerwehr Görlitz tätig. Er wird mit seiner konzeptionellen Herangehensweise, wissenschaftlichem Knowhow und seinem sehr guten Gefühl, Praxis und Theorie zu verknüpfen, eine große Bereicherung für das Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen sowie die Feuerwehren des Landkreises sein. Der bisherige hauptamtliche Kreisbrandmeister Peter Eichler bleibt dem Landkreis als stellvertretener Kreisbrandmeister bis zu seinem Ruhestand erhalten. Die Mitarbeiter/-innen der Adoptionsvermittlungsstelle organisieren und begleiten auch in diesem Jahr wieder den Adoptionswandertag für alle Familien mit Adoptivkindern des Landkreises Görlitz. Der Tag soll dem Austausch und der Kontakterhaltung zwischen Adoptionsfamilien und der Adoptionsvermittlungsstelle dienen. In diesem Jahr ist eine Wanderung mit Alpakas für den 9. Juni geplant. Interessierte Adoptionsfamilien können sich bis zum 31. Mai an Frau Humbsch, Adoptionsvermittlungsstelle, 1 03583 721811, E-Mail: petra.humbsch@kreis-gr.de wenden. Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca 5

Amtsblatt / Landkreisjournal