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Landkreisjournal Nr.111/2018

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Erscheinungsdatum: 27.04.2018

AMTLICHE

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ■ Vollzug des § 17 Abs. 1a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Bekanntmachung über den Erlass einer Nachträglichen Anordnung für Olbersdorfer Guß GmbH in 02785 Olbersdorf, (AZ: 3100-03/106.11/216NAO/gb/2017/20) Die Olbersdorfer Guß GmbH am Standort 02785 Olbersdorf, An der Stadtgrenze 4 betreibt eine Stahl- und Eisengießerei (Nr. 3.7.1GE des Anhangs 1 zur 4. BImSchV). Der Betrieb der Stahl- und Eisengießerei erfolgt auf Grundlage immissionsschutzrechtlicher Zulassungen. Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Landkreis Görlitz. Der Landkreis Görlitz hat mit Bescheid vom 23.01.2018 eine Nachträgliche Anordnung auf Grundlage von § 17 Abs. 1 Satz 2 BImSchG mit dem folgenden verfügenden Teil erlassen: „Der Landkreis erlässt folgende Nachträgliche Anordnung „A Entscheidung 1. Emissionsbegrenzungen 1.1 Bei den im Folgenden genannten Emissionsquellen der Stahl- und Eisengießerei – Abgasteilstrom Ausschlagrüttler automatische Formanlage (AFA) der Emissionsquelle Q 6, – Abgasteilstrom Ausschlagrüttler Normalformanlage (NFA) der Emissionsquelle Q 6, – Abgasteilstrom Rostschwingförderer der Emissionsquelle Q 6, – Kernsandmischer bei der Herstellung von Cold-Box-Kernsand (Emissionsquelle Q 16), – Kernsandmischer bei der Herstellung von Ecolotec-Kernsand (Emissionsquelle Q 16), –Kernfertigung Hot-Box (Abgasteilstrom Emissionsquelle Q 15) dürfen die Emissionen im Abgas spätestens ab dem 05.02.2020 jeweils folgende Emissionsbegrenzung als Massenkonzentration nicht überschreiten: Formaldehyd 5 mg/m3 Die vorgenannten Emissionsbegrenzungen für die Kernsandmischer Cold-Box- bzw. Ecolotec-Kernsand (Emissionsquelle Q 16) und die Kernfertigung Hot-Box ( Abgasteilstrom Emissionsquelle Q 15) beziehen sich jeweils auf das gereinigte Abgas in Strömungsrichtung nach der eingesetzten Abgasreinigungseinrichtung. Die Möglichkeiten zur weiteren Minimierung der Emissionen an Formaldehyd sind auszuschöpfen. 1.2. Die im Punkt 1.1 der Anordnung genannten Emissionsbegrenzungen beziehen sich jeweils auf Abgas im Normzustand (273,15 K; 101,3 kPa) nach Abzug des Feuchtegehalts an Wasserdampf. Die Emissionsbegrenzungen gelten unter der Maßgabe, dass –sämtliche Tagesmittelwerte die festgesetzte Konzentration und –sämtliche Halbstundenmittelwerte das 2fache der festgesetzten Konzentration nicht überschreiten. 2. Emissionsmessungen Zum Nachweis der Einhaltung der im o. g. Punkt 1.1 der Anordnung festgesetzten Emissionsbegrenzungen für die dort genannten Emissionsquellen sind ab dem 05.02.2020 die Emissionen des Luftschadstoffs Formaldehyd durch Messungen einer von der zuständigen Behörde eines Landes nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Stelle feststellen zu lassen. Die o. g. Messungen müssen im Rahmen der in der Nebenbestimmung B:2.4 der nachträglichen Anordnung nach § 17 Abs. 1 BImSchG (Bescheid des Regierungspräsidiums Dresden vom 25.09.2006, Az.: 64D-8823.12/86-Olbersdorf-Stahlgießerei) angeordneten wiederkehrend nach Ablauf von jeweils drei Jahren durchzuführenden Messungen erfolgen. Spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Messtermin ist dem Umweltamt des Landkreises Görlitz (nachfolgend Umweltamt genannt) als zuständige Überwachungsbehörde ein Messplan entsprechend dem Mustermessplan des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) vorzulegen. Je Schadstoff sind bei maximaler Anlagenleistung mindestens 3 Einzelmessungen durchzuführen. Die Dauer der Einzelmessung muss eine halbe Stunde betragen, die Messergebnisse sind als Halbstundenmittelwert zu ermitteln und anzugeben. ■ Bekanntmachung der Stadt Bernstadt Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Hochwasserrisikomanagementplanes für das Teileinzugsgebiet Kemnitzbach Gemäß § 71 Abs. 4 SächsWG erfolgt die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Hochwasserrisikomanagementplanes Kemnitzbach einschließlich Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten in der Fassung vom Dezember 2017 zur Information und Anhörung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 28. Februar bis einschließlich 28. März 2018 (Auslegungsfrist) bei der Stadtverwaltung Bernstadt und dem Landratsamt Görlitz, Untere Wasserbehörde an den folgenden Orten: Stadtverwaltung Bernstadt, Bauamt, Zi. 36, Bautzener Str. 21, 02748 Bernstadt a. d. Eigen Dienstag 9–12 und 13–18 Uhr Donnerstag 9–12 und 13–16 Uhr Freitag 9–12 Uhr Landratsamt Görlitz, Untere Wasserbehörde, Zi. 2010, Georgewitzer Str. 52, 02708 Löbau Dienstag 8.30–12 und 13.30–18 Uhr Donnerstag 8.30–12 und 13.30–18 Uhr Freitag 8.30–12 Uhr Bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (11. April 2018) kann bei der Stadtverwaltung Bernstadt, Bauamt und dem Landratsamt Görlitz, Untere Wasserbehörde zu dem Entwurf schriftlich Stellung genommen werden. Weise, Bürgermeister Bernstadt, den 8. Februar 2018 Bei der Durchführung der Messungen sind die Betriebsbedingungen zu erfassen, die erfahrungsgemäß zu den höchsten Emissionen führen. Dies bedeutet z. B. in der Formerei den max. auftretenden Einsatz von Bindemitteln und Schlichten. Sofern an die Abgaserfassungseinrichtungen mehrere Aggregate angeschlossen sind (z. B. in der Kernmacherei zwei Kernsandmischer), müssen sich sämtliche Einzelquellen in Betrieb befinden. Die Messungen sind unter Einsatz von Messverfahren und Messeinrichtungen durchzuführen, die dem Stand der Messtechnik entsprechen. Einzelheiten zu den Messungen sind zwischen der Olbersdorfer Guß GmbH, dem beauftragtem Messinstitut und dem Umweltamt abzustimmen. Über das Ergebnis der Messungen ist ein Messbericht entsprechend dem Mustermessbericht des LfULG anzufertigen. Der Messbericht muss Angaben über die Messplanung, das Ergebnis jeder Einzelmessung und die Messunsicherheit, das verwendete Messverfahren und die Betriebsbedingungen, die für die Beurteilung der Einzelwerte bzw. der Messergebnisse von Bedeutung sind, enthalten. Dabei sind die o. g. Kriterien zu berücksichtigen, zusätzlich ist bei der Formerei das Herstellungsverfahren der eingesetzten Kerne anzugeben. Der Messbericht ist dem Umweltamt unverzüglich, spätestens jedoch vier Wochen nach Abschluss der Ermittlungen, vorzulegen. Die Emissionsbegrenzungen sind dann eingehalten, wenn das Ergebnis jeder Einzelmessung zuzüglich der Messunsicherheit die jeweilige Emissionsbegrenzung nicht überschreitet. 3. Änderung von Bescheiden 3.1 Das Wort „Formaldehyd“ wird mit Wirkung ab dem 05.02.2020 jeweils ersatzlos in den folgenden Nebenbestimmungen der durch das Regierungspräsidium Dresden mit Bescheid vom 8.03.2006, Az.: 64D-8823.12/86-Olbersdorf-Stahlgießerei-1 erteilten immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG, gestrichen: - C:2.1.12, Absatz „cold-box-Kernsand“, zweiter Anstrich und - C:2.2.1 zweiter Absatz. 3.2 Das Wort „Formaldehyd“ wird mit Wirkung ab dem 05.02.2020 jeweils ersatzlos in den folgenden Nebenbestimmungen der mit Bescheid des Regierungspräsidiums Dresden vom 25.09.2006, Az.: 64D-8823.12/86-Olbersdorf-Stahlgießerei, erlassenen nachträglichen Anordnung nach § 17 Abs. 1 BImSchG gestrichen: B: 2.2 dritter Anstrich und B: 2.4 zweiter Absatz. 3.3. Die übrigen Festsetzungen der in den o. g. Punkten 3.1 bzw. 3.2 der Anordnung genannten Bescheide des Regierungspräsidiums Dresden vom 28.03.2006 bzw. vom 25.09.2006 bleiben unberührt. 4. Die Olbersdorfer Guß GmbH hat die Kosten des Verwaltungsverfahrens zu tragen. Die Nachträgliche Anordnung enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Görlitz, Bahnhofstraße 24 in 02826 Görlitz einzulegen.“ Bei der Stahl- und Eisengießerei (Nr. 3.7.1GE des Anhangs 1 zur 4. BImSchV handelt es sich um eine Anlage nach der Industrieemissionsrichtlinie. Gemäß § 17 Abs. 1a in Verbindung mit § 10 Abs. 8 bis 8a BImSchG ist der Erlass der Nachträglichen Anordnung durch den Landkreis Görlitz öffentlich bekannt zu machen. Die Nachträgliche Anordnung liegt in der Zeit vom 24.02.2018 bis einschließlich 12.03.2018 bei der Gemeinde Olbersdorf, Gemeindeverwaltung, Oberer Viebig 2A, 02785 Olbersdorf und beim Landkreis Görlitz, Umweltamt, Georgewitzer Straße 52 in 02708 Löbau zur Einsichtnahme während der Dienststunden aus. Die nachträgliche Anordnung gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist auch denjenigen gegenüber als zugestellt, die keine Einwendungen erhoben haben. i. A. Verena Starke, Amtsleiterin Umweltamt ■ Termine zur Gewässerschau 2018 Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Görlitz gibt hiermit Termine und Treffpunkte für die diesjährigen Gewässerschauen nach § 93 Sächsisches Wassergesetz bekannt. Neben dem allgemeinen Zustand der Gewässer und deren Hochwasserschutzanlagen wird vor allem der ordnungsgemäße Zustand der Gewässerrandstreifen, der Überschwemmungsgebiete und der Anlagen an den Gewässern kontrolliert. Nach § 107 SächsWG sind die behördlichen Mitarbeiter befugt, zur Durchführung Ihrer Aufgaben die Grundstücke zu betreten. Gewässer Datum Uhrzeit / Treffpunkt Ansprechpartner/Telefon 1. Ordnung Schwarzer Schöps 13.03.2018 9.00 Uhr Sohland, Brücke alte B6 Frau Friede 1 03581 663-3178 (Sohland bis Herr Jähne 1 03581 663-3177 Mündung in Spree) Mobil*: 0151 1506-8118 Spree 13.03.2018 14.30 Uhr Spreewehr Uhyst Frau Friede 1 03581 663-3178 (ab Uhyst bis Land- Herr Jähne 1 03581 663-3177 kreisgrenze) Mobil*: 0151 1506-8118 Weißer Schöps 15.03.2018 9.00 Uhr Markersdorf, Frau Friede 1 03581 663-3178 (Markersdorf bis Rietschen) Gemeindeverwaltung Herr Jähne 1 03581 663-3177 Mobil*: 0151 1506-8118 Lausitzer Neiße 27.03.2018 9.00 Uhr Zodel, Agrargenossenschaft Frau Friede 1 03581 663-3178 (Zodel bis Bad Muskau) Herr Jähne 1 03581 663-3177 Mobil*: 0151 1506-8118 * Die Erreichbarkeit über die Mobilfunknummer ist nur während der Gewässerschau gewährleistet. 6 Ausgabe 111 / 23. Februar 2018 Landkreis-Journal | Amtsblatt Landkreis Görlitz

INFORMATIONEN ■ Projekte der Abfallwirtschaft Aufruf für Kindertagesstätten und Grundschulen Das Zentrum für Umweltbildung der Region Liberec „STŘEVLIK“ und der Regiebetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Görlitz bieten für interessierte Kindertagesstätten und Grundschulen das umfangreiche Kooperationsprojekt „Abfallvermeidung im Bezirk Liberec und Landkreis Görlitz“ an. Ein vielfältiges Angebot soll den Kindern auf spielerische Art nahebringen, warum es wichtig ist, Abfälle zu vermeiden und Ressourcen zu schonen. Ziel ist es, dass sich die Kinder über Umweltprobleme bewusst werden und dabei selbst Ideen einbringen, wie zum Beispiel Müll im Schulalltag und im privaten Bereich reduziert werden kann. Das Anliegen besteht darin, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Schulen, Kindertagesstätten und Fachleuten in der Umweltbildung und das Umweltbewusstsein im Bereich der Abfallvermeidung und Ressourcenschonung zu intensivieren. Der Landkreis Görlitz hat das Naturschutzzentrum „Zittauer Gebirge“ gemeinnützige GmbH mit der Begleitung und Durchführung des Bildungsteiles für Schulen und Kindereinrichtungen beauftragt. Mindestens 75 Kindertagesstätten und 10 Grundschulen des Landkreises werden während des dreijährigen Projektes besucht. Feste Bestandteile dabei sind der kostenfreie Besuch des Puppentheaters in den Einrichtungen, die Teilnahme an einer Informationsveranstaltung und die Anfertigung von Ausstellungsexponaten, welche in einer Wanderausstellung an öffentlichkeitswirksamen Orten im Landkreis präsentiert werden. Nähere Informationen: Naturschutzzentrum „Zittauer Gebirge“, Frau Menzel, 1 03583 512512 Projektaufrufe und Teilnahmeerklärungen für Kitas und Grundschulen: www.kreis-goerlitz.de, Regiebetrieb Abfallwirtschaft und www.naturschutzzentrum-zittau/aktuelles.de Wer kann teilnehmen? Kindergartenkinder, welche im Jahr 2019 eingeschult werden und Grundschüler/-innen der Klassenstufe 2 und 3 Laufzeit: Kindertagesstätten März bis Oktober 2018; Grundschulen März 2018 bis Juni 2019 Das Projekt wird durch die Europäische Union aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Rahmen des Kooperationsprogrammes Freistaat Sachsen - Tschechische Republik 2014 – 2020 gefördert. Informationen zum Projekt: www.kreis-goerlitz.de und https://strevlik.cz oder 1 03588 261-716 Wanderausstellung zum Abfallprojekt macht Station in Zittau Puppentheaterstück für Grundschulen „Die unheimliche Begegnung mit dem Müllmonster“ Foto: Naturschutzzentrum „Zittauer Gebirge“ gGmbH „Umweltgerechte Abfallentsorgung und Recycling – die Zukunft in Deinen Händen“ ist das Thema einer Ausstellung für Kinder und Jugendliche, die vom 23. Februar bis 16. März im Christian-Weise- Gymnasium, Theaterring 5 in Zittau vorgestellt wird. In der Präsentation wird gezeigt, dass Wertstoffe wie Papier, Glas, Altkleider, Leichtverpackungen und Schrott durch technische Verfahren wieder in Rohstoffe umgewandelt werden und als Grundlage zur Herstellung hochwertiger Produkte dienen. Die Ausstellung wurde im Rahmen eines Kooperationsprojektes zwischen dem Bezirk Liberec und dem Landkreis Görlitz erarbeitet. Der Fokus der Zusammenarbeit lag auf der Umweltbildung und Information zu den Themen Abfallvermeidung, Abfalltrennung, Abfallentsorgung und Recycling. Nähere Informationen: www.abfallprojekt.eu ■ Potenziale der Frauen nutzen Die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Görlitz, Ines Fabisch, und Dr. Julia Gabler von der Hochschule Zittau/Görlitz laden zur Abschlussveranstaltung des dreijährigen Forschungs- und Projektzyklus zur Verbesserung der Verbleibchancen von Frauen in der Oberlausitz ein. Gemeinsam mit der Sächsischen Staatsministerin für Gleichstellung und Integration Petra Köpping, dem Landrat Bernd Lange, dem Rektor der Hochschule Zittau/Görlitz Prof. Dr. Friedrich Albrecht und der Vorsitzenden des Landesfrauenrates Sachsen Susanne Köhler werden die politische Reichweite des Projektes diskutiert und ein Ausblick gegeben: Wie können die Potenziale weiblicher Perspektiven im Landkreis Görlitz unterstützt und besser entfaltet werden? Alle Interessierten sind am 2. März, 10- 12 Uhr, ins Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24 eingeladen. Anmeldung: ines.fabisch@kreis.gr.de ■ Varroosebekämpfung 2018 Die Varroose (Varroa-Milbe) ist eine behandlungspflichtige Erkrankung der Bienen. Im Jahr 2018 beteiligt sich die Sächsische Tierseuchenkasse (TSK) wieder an den Kosten für die Behandlung von Bienenvölkern. Bis zum 15. April 2018 sind durch die Imker direkt oder über den Imkerverein die Arzneimittel beim Landratsamt Görlitz, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA), Georgewitzer Str. 58, 02708 Löbau zu bestellen (per Post, I 03585 44-2783 oder E-Mail: tiergesundheit@kreis-gr.de). Jeder Imker kann für die Behandlung der Bienenvölker je Volk erhalten: Variante 1: 50 ml Oxalsäuredihydrat 3,5 % je Volk (ab 10 Völker) oder Variante 2: 500 ml 60 %ige Ameisensäure je Volk zur Anwendung im Nassenheider Verdunster oder Variante 3: 2 Schalen Apiguard für jedes bei der Tierseuchenkasse gemeldete Volk Zur Beachtung: Die Bestellung von Oxalsäuredihydrat ist ab 10 Völkern möglich. Für jedes weitere Volk kann eine andere Variante gewählt werden. Bei ungleicher Völkerzahl wird Apiguard zur Verfügung gestellt. Die Imkervereine können ihre Bestellung listenmäßig an das LÜVA übergeben. In den Listen müssen der Name und die Anschrift des Imkers, die Völkerzahl, die Tierseuchenkassen- Nummer und das gewünschte Arzneimittel angegeben sein. Imker, die nicht Mitglied in einem Imkerverein sind, richten ihre Bestellung bitte direkt an das LÜVA. Ein Nachweis über Beitragszahlungen bei der Tierseuchenkasse ist in jedem Fall der Bestellung beizufügen. Bei der Bestellung sollte weiterhin eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen mitgeteilt werden. Nach Eintreffen der Arzneimittel für die Varroabehandlung erfolgt die Ausgabe an den Standorten des LÜVA in Niesky und Löbau. Rückfragen: 1 03585 44-2787 ■ Fachvortrag „Barrierefreier Wohnraum – aber wie?“ Die ursprünglich für Januar geplante Informationsveranstaltung mit Fachvortrag „Barrierefreier Wohnraum – aber wie?“ sowie zur Umsetzung der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung der Anpassung von Wohnraum an Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (RL Wohnraumanpassung) wurde auf Dienstag, den 27. März, verschoben. Sie findet von 13 bis 18 Uhr im Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, Saal 0.10 statt. Interessierte sind herzlich eingeladen, eine Teilnahmegebühr wird nicht erhoben. Programm: 13–16 Uhr Fachvortrag „Barrierefreier Wohnraum – aber wie?“ DIN 18040-2 und deren Umsetzung: Notwendige Bedingungen außerhalb der Wohnungen/notwendige Erfordernisse innerhalb der Wohnungen; Referentin: Frau Susanne Trabandt, Leiterin des Arbeitskreises Barrierefreies Bauen bei der Architektenkammer Sachsen, Freie Architektin und Institut für Holztechnologie gGmbH (beauftragt durch das Sächsische Staatsministerium des Inneren mit der Studie „Bedarfsgerecht barrierefreier Wohnraum in Sachsen“) 16–18 Uhr Vorstellung und Informationen der beauftragten Beratungsstelle zur Förderrichtlinie sowie der Antrags- und Bewilligungsstelle einschließlich Erfahrungen anhand eines bereits umgesetzten Praxisbeispiels; Referenten: Herr Naumann, Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V., Frau Schrader, Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB), Frau Meffert, Behindertenbeauftragte der Gemeinde Großschönau Die Informationsveranstaltung richtet sich vorrangig an Mieter/-innen und Eigentümer/-innen von Wohnungen, welche auf Grund von Mobilitätseinschränkungen barrierefreien Wohnraum benötigen sowie an Vermieter/-innen. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl wird um Anmeldung gebeten: Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, 1 03581 663-9008, I 03581 663-69008, E-Mail: behindertenbeauftragte@kreis-gr.de ■ Schreibwerkstatt für Schüler lyrix – der Bundeswettbewerb für junge Lyrik macht am 21. März mit dem Thema „Bücher und Bibliothek“ Station im Kulturhistorischen Museum in Görlitz. lyrix ist ein Online- Wettbewerb, bei dem Jugendliche zwischen 10 und 20 Jahren monatlich Gedichte zu wechselnden Themen einreichen können. Von 10 bis 16 Uhr geht es darum, Nachwuchslyrikerinnen und -lyriker zu unterstützen und aktuelle Lyrik als eigene Ausdrucksform zu vermitteln. Anmeldungen bitte per E-Mail an paedagogik@goerlitz.de! Mehr Informationen zu lyrix auf bundeswettbewerb-lyrix.de oder facebook.de/lyrix.wettbewerb. Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca 7

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