Aufrufe
vor 4 Jahren

Landkreisjournal Nr.110/2018

  • Text
  • Ausgabe
  • Buergerin
  • Buerger
  • Information
  • Landkreisjournal
  • Landkreis
Erscheinungsdatum: 26.01.2018

AMTLICHE

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ■ Ankündigung von Vermessungsarbeiten I. Der Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, führt in der Gemarkung Jonsdorf Arbeiten aufgrund § 14 Abs. 3 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – Sächs- VermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 482) durch. Die Arbeiten umfassen die Erfassung der Gebäude aus Digitalen Orthophotos (Luftbildern) sowie die Aktualisierung der tatsächlichen Nutzung, wenn sich diese offensichtlich geändert hat, und dienen der Verbesserung und Berichtigung der Daten des Liegenschaftskatasters. II. Der Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, führt in der Gemarkung Unwürde mit Laucha im Bereich Hofeweg ab März 2018 umfangreiche Vermarkungs- und Vermessungsarbeiten zur Bestimmung von Passpunkten für die geometrische Verbesserung der Liegenschaftskarte durch. Die Mitarbeiter des Amtes für Vermessungswesen und Flurneuordnung sind nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 482) befugt, zur Erledigung ihrer Aufgaben Grundstücke zu betreten und zu befahren sowie die erforderlichen Arbeiten vorzunehmen. Mit der öffentlichen Bekanntgabe sind alle Eigentümer, Erbbauberechtigten und Besitzer von Grundstücken über die Durchführung dieser Arbeiten unterrichtet (vgl. § 5 Abs. 2 SächsVerm- KatG). Eingebrachte Vermessungs- und Grenzmarken sind nach § 6 Abs. 1 SächsVermKatG vom Eigentümer, Erbbauberechtigten und Besitzer auf ihren Flurstücken oder an ihren Anlagen ohne Entschädigung zu dulden und Handlungen, die deren Erkennbarkeit und Verwendbarkeit beeinträchtigen können, sind zu unterlassen. Zuwiderhandlungen sind ordnungswidrig und können nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 SächsVermKatG mit einer Geldbuße geahndet werden. Birgit Trenkler, Amtsleiterin Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung ■ Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Feststellung zur UVP-Pflicht für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Erweiterung und den Betrieb der zwei baurechtlich genehmigten BHKW am Standort Thomas-Mann-Straße, 02906 Niesky Bekanntgabe des Ergebnisses der Vorprüfung zur Feststellung der UVP Pflicht nach § 7 Absatz 2 UVPG gemäß § 5 Absatz 2 UVPG Die pure power NY GmbH hat gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 19 Absätze 1 und 2 BImSchG und der Nr. 1.2.2.2 des Anhanges 1 zur 4. BImSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Erweiterung und den Betrieb der zwei baurechtlich genehmigten BHKW am Standort Thomas-Mann-Straße in 02906 Niesky, Gemarkung Niesky, Flur 2, Flst.-Nr. 341/2, beantragt. Dieses Vorhaben fällt in den Anwendungsbereich des UVPG. Nach § 7 Absatz 2 UVPG i. V. m. der Nummer 1.2.2.2 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG ist für das Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Im Ergebnis der durchgeführten Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben kann nach Einschätzung des Landkreises Görlitz aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien sowie der besonderen örtlichen Gegebenheiten keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 25 UVPG zu berücksichtigen wären. Durch die vorliegende Schallimmissionsprognose und die darin vorgeschlagenen (im Falle der Schallschutzmauer auch bereits realisierten) Maßnahmen wird nachgewiesen, dass schallseitig eine Irrelevanz der Anlage vorliegt. Bei ordnungsgemäßem Betrieb kann demnach diese Anlage nicht zu einer Überschreitung der zulässigen Immissionsrichtwerte beitragen. Auch geruchsseitig sind die Auswirkungen der Anlage unbedeutend. Durch die Einhaltung der im Antrag angegebenen Luftschadstoffgrenzwerte bis hin zu den dynamisierten Werten bei Formaldehyd ab 2020 ist eine Beeinträchtigung von Siedlungsgebieten durch diese nicht zu erwarten. Gemäß § 5 Absatz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbstständig, sondern nur mit dem Genehmigungsbescheid vom 28.12.2017 anfechtbar. Die Unterlagen für die Vorprüfung sowie das Protokoll über die Durchführung und das Ergebnis der Vorprüfung sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes (UIG) i. V. m. dem Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG) im Landratsamt Görlitz, Umweltamt, Untere Immissionsschutzbehörde, Georgewitzer Straße 52 in 02708 Löbau, Zimmer 3004 zugänglich. i. A. Verena Starke, Amtsleiterin Umweltamt ■ Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 482) Der Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert: Betroffene Flurstücke: Gemeinde Löbau, Gemarkung Löbau: 14, 17, 22, 45, 51, 52, 54, 55, 56, 74, 84, 146/1, 147/1, 149/1, 164, 165, 166, 171/1, 172/3, 172b, 173a, 175, 176a, 184, 185, 186c, 186e, 194/1, 194f, 195/1, 195/2, 195a, 195d, 195e, 195f, 195g, 195h, 195k, 195n, 195q, 196, 197, 198, 199, 200, 201, 202, 202a, 202f, 202g, 203/2, 203/5, 203a, 203b, 204, 205, 206, 217b, 218, 219a, 219b, 220/1, 220/2, 220a, 221, 221b, 222a, 227, 228/2, 228a, 229, 244a, 247, 248, 255a, 255b, 257, 261, 262a, 266, 267, 270/1, 270/2, 272, 276, 278/1, 282/2, 282/3, 282/8, 283, 284, 286, 290, 290a, 291, 300, 301, 302, 303, 304, 421/3, 425/2, 427, 428, 428a, 428c, 432/6, 432/7, 432a, 434/2, 434/3, 434/4, 435, 436, 438, 440, 442, 443, 444, 447, 457, 460a, 461/1, 462, 463/2, 463a, 464, 468/1, 468c, 469, 470, 472, 473, 474/2, 474/3, 474/5, 474/6, 476/1, 476/2, 477, 478, 479, 480, 481/1, 481/2, 482, 490, 491/6, 491/7, 491/8, 491/9, 491/10, 491/17, 491/19, 491/20, 491/42, 491a, 493a, 493b, 493c, 493d, 494, 495/2, 495/3, 495/4, 495/5, 495a, 496a, 497, 502, 503, 505, 506, 507, 509, 509a, 510a, 511, 512/1, 512/3, 517/2, 517/7, 517/8, 519, 520/1, 520/2, 521/1, 521/2, 521a, 522, 523b, 524, 526, 528/2, 529/9, 530, 530a, 531, 537a, 541, 542, 547, 548, 549, 553, 555, 556, 557, 558, 561, 563, 564, 565/1, 565/2, 566, 567/2, 575a, 577, 578, 580, 581, 581a, 582, 595/2, 596/5, 599/4, 599/6, 599/7, 599/9, 602/1, 604, 610, 613, 620/10, 626, 627, 628, 629, 630, 631, 632, 633, 635/7, 635/9, 645, 649/2, 649/3, 649/4, 649a, 650, 651a, 652/5, 652/13, 652/17, 654/5, 654/10, 654/12, 654/17, 654/20, 654/21, 654/23, 654/24, 654/26, 654/27, 654/32, 654/33, 654/40, 654/43, 654a, 654b, 659, 662b, 662e, 662g, 662h, 664, 666, 668/1, 668c, 668d, 668e, 671, 674, 675, 675/2, 675/3, 675a, 676/1, 676/3, 677, 678/1, 678/4, 678/5, 678a, 678b, 680/1, 687, 695/1, 749, 750a, 760, 781, 781a, 781b, 781c, 782a, 784a, 785, 785b, 786/3, 786/6, 786/7, 786a, 786b, 786c, 787, 788/5, 788/10, 788/12, 788/13, 788/15, 790/1, 790/3, 791/2, 791/3, 791/7, 793/2, 793/4, 794, 796/1, 800/5, 801a, 809/3, 818/3, 818/8, 822a, 825/1, 825/2, 825/3, 826/8, 826/14, 828/8, 828/10, 828a, 831/2, 832/1, 832/2, 833, 833a, 834/5, 839/5, 840, 841, 841/4, 841b, 841c, 847/2, 847/4, 856/11, 857a, 858/3, 858/6, 858/8, 858/10, 858/12, 858/14, 858/17, 858/20, 858/22, 858/23, 858/34, 858/42, 859, 860, 907a, 908, 908a, 908b, 908c, 908d, 912/3, 912/11, 912/13, 912/14, 912/26, 912a, 912/b, 912c, 912d, 912e, 912f, 912g, 912h, 912i, 912k, 912m, 912n, 912o, 912p, 912q, 912r, 912s, 912t, 912u, 912v, 922/1, 922/2, 922a, 926/2, 927, 928, 929/1, 929/2, 930a, 930b, 931, 934a, 935/1, 935/3, 935/4, 935/5, 935/6, 935/8, 938, 939/1, 940/16, 941/1, 944, 948, 948/2, 948a, 948b, 948c, 948d, 948f, 952/4, 952/5, 952/6, 953, 954b, 957/4, 959/3, 961/2, 962, 975/1, 975/2, 976/1, 980, 982/2, 983/3, 987/3, 987/7, 991/13, 991/14, 994/9, 1003/8, 1003/11, 1004/9, 1005/2, 1006/3, 1008/1, 1008/2, 1008/8, 1009/1, 1010/8, 1011/8, 1011/20, 1011/26, 1013/3, 1017/4, 1018/12, 1019/4, 1020/12, 1021/4, 1021a, 1022/7, 1024a, 1025/7, 1025/13, 1026/1, 1027/5, 1027/9, 1028/3, 1031/1, 1033/3, 1034/28, 1034/29, 1036/7, 1036/8, 1043/4, 1043/5, 1043/6, 1043c, 1053/1, 1055/3, 1057/26, 1059/3, 1059b, 1065, 1066, 1066/1, 1066/2, 1066/3, 1070/2, 1072/1, 1075, 1077, 1078, 1078/1, 1078/2, 1078a, 1078b, 1079/5, 1079/6, 1079/11, 1079/16, 1079/20, 1079/22, 1079/23, 1085, 1085a, 1122/1, 1122/6, 1122/8, 1122/15, 1126/2, 1126/3, 1126a, 1126f, 1126g, 1126h, 1127/1, 1127/8, 1127/13, 1127b, 1128/7, 1221/1, 1222, 1225, 1235, 1265, 1280/11, 1320/2 Gemeinde Zittau, Gemarkung Drausendorf: 1/1, 2, 3/2, 3/4, 7/2, 11, 13/1, 13/2, 13/3, 13/4, 17/1, 18/1, 21/1, 23/3, 23/4, 29, 30c, 31, 36/2, 36/3, 37/1, 39/2, 39/3, 41/1, 42, 43/1, 44/2, 44/3, 45/2, 47/2, 53/7, 53/9, 55/1, 57/4, 58a, 59/4, 100/1, 100/2, 101/1, 102/1, 102/2, 102p, 102v, 105b, 111/1, 115, 119/3, 131, 134/12, 168/2, 168/3, 168/4, 168/6, 168/9, 168/11, 168/12, 168/16, 168/19, 168/20, 168b, 212/3, 214, 218, 219/2, 220/2, 221, 222, 223/1, 223/2, 224, 225, 226, 227, 228, 229, 232/2, 264, 272/2, 273/2, 327, 333 Art der Änderung (zutreffende Gemarkungen) 1. Veränderung der tatsächlichen Nutzung 2. Veränderung des Gebäudenachweises Die Änderungen erfolgten aufgrund einer Gebäude- und Nutzungserfassung aus Luftbilderzeugnissen. Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung mitgeteilt. Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 26.01.2018 bis zum 27.02.2018 im Landratsamt Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, Außenstelle Georgewitzer Straße 42, Zimmer 411A und 411B, 02708 Löbau jeweils Dienstag und Donnerstag 8.30–12 Uhr und 13.30–18 Uhr sowie Freitag 8.30–12 Uhr zur Einsichtnahme bereit. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle während der genannten Zeiten persönlich oder unter 03585 44-2886 bzw. -2887 telefonisch zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, die Fortführungsnachweise und die weiteren Unterlagen zu den Änderungen einzusehen. Das Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung ist nach § 2 des SächsVermKatG für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde. Gemäß § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als mitgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die durchgeführte Erfassung der Gebäude und Nutzungen aus den Digitalen Orthophotos die Pflicht des Grundstückseigentümers nach § 6 Abs. 3 SächsVermKatG nicht ersetzt. (§ 6 Abs. 3 SächsVermKatG: Wurde ein Gebäude nach dem 24. Juni 1991 abgebrochen, neu errichtet, in seinen Außenmaßen wesentlich verändert oder die Nutzung eines Flurstückes geändert, hat der Eigentümer unverzüglich, spätestens zwei Monate nach Abschluss der Maßnahme, die Aufnahme des veränderten Zustandes in das Liegenschaftskataster auf seine Kosten zu veranlassen.) Birgit Trenkler, Amtsleiterin Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung 8 Ausgabe 110 / 26. Januar 2018 Landkreis-Journal | Amtsblatt Landkreis Görlitz

INFORMATIONEN ■ Brustzentrum Ostsachen erneut erfolgreich zertifiziert Brustkrebs ist eine der häufigsten Krebserkrankungen, die optimal in spezialisierten Einrichtungen behandelt werden kann. Auch im Landkreis Görlitz finden Betroffene professionelle Hilfe und Unterstützung: unter anderem im 2003 begründeten Brustzentrum Ostsachsen (BZOS) - eine Kooperation der Asklepios Sächsischen Schweiz Klinik Sebnitz und der Klinikum Oberlausitzer Bergland gemeinnützigen GmbH mit den Standorten Zittau und Ebersbach-Neugersdorf. Ansprechpartner für die Diagnose, Therapie und Beratung unter medizinischer Leitung des Chefarztes der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Ebersbach, Jacek Glajzer. Mit einem interdisziplinären Team aus Gynäkologen, Onkologen, Pathologen, Strahlentherapeuten und Radiologen sowie Psychologen, Sozialdienstmitarbeitern und speziell ausgebildeten Fachschwestern werden wöchentlich in den stattfindenden Tumorkonferenzen für jede Patientin eine individuell auf sie zugeschnittene Therapieempfehlung abgeleitet. Seit 2005 werden jährlich durch die Fachexperten von OnkoZert, der Zertifizierungsstelle der Deutschen Krebsgesellschaft und der Deutschen Gesellschaft für Senologie im Rahmen freiwilliger Auditierungen die hohen Standards überprüft. Die erneute erfolgreiche Zertifizierung bestätigt die hohe Qualität der medizinischen und pflegerischen Versorgung von Brustkrebspatientinnen in den Kliniken. Auch das Organisieren von Patienteninformationsveranstaltungen, Patientenaufklärung und die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen wurden hierbei überprüft. In regelmäßig stattfindenden Symposien werden Klinikärzte, ambulante Ärzte und Pflegepersonal über die neuesten Entwicklungen in der Brustkrebstherapie unterrichtet. Seit nunmehr 13 Jahren finden diese „Mamma-Symposien“ statt. „Wir sind für die Menschen da. Brustkrebs ist eine Erkrankung, die wir umfangreich behandeln und therapieren können. Wir wollen, dass die Patienten höchste medizinische Behandlungsqualität und eine gleichbleibende Lebensqualität erfahren, „ sagt Chefarzt Glajzer stolz. Stefan Päßler, 1. Oberarzt der gynäkologischen Abteilung in Sebnitz, sagt: „Zur Verbesserung der Lebensqualität bieten wir unseren Patientinnen beispielsweise kostenlose Schminkkurse, welche sehr gut angenommen werden.“ Kontakt: www.bzos.de Klinikum Oberlausitzer Bergland Standort Ebersbach Röntgenstraße 23 02730 Ebersbach-Neugersdorf 1 03583 762-3291 Mail: info.ebersbach@bzos.de Standort Zittau Görlitzer Straße 10 02763 Zittau 1 03583 88-1277 Mail: info.zittau@bzos.de Foto: Stefanie Brückner, Org. Leiterin des BZOS ■ Für Tag der Sachsen anmelden Noch bis zum 1. März können sich Vereine, Verbände, Institutionen und Interessengemeinschaften, die beim 27. „Tag der Sachsen“ vom 7. bis 9. September 2018 in Torgau dabei sein und eine Förderung beantragen möchten, anmelden. Für die Teilnahme wird von der Sächsischen Staatskanzlei ein Zuschuss unter anderem für Fahrtkosten, Verpflegung und Übernachtung gewährt. Für Händler, Firmen und Gastronomen endet die Anmeldefrist am 31. März. Die entsprechenden Anmeldeformulare sind unter www.tagdersachsen2018.de zu finden. Der Fördermittelantrag ist Teil des Formulars und kann gemeinsam mit der Anmeldung ausgefüllt und versandt werden. ■ Bevölkerungsbefragung zum Thema Integration Der Umgang mit Migration und Flüchtlingen in Sachsen hat in den vergangenen Monaten immer wieder für negatives Aufsehen gesorgt, auch die Oberlausitz stand dabei häufig im Fokus. Daher wurde im November 2017 eine repräsentative Bevölkerungsbefragung zum Thema Integration im Landkreis Görlitz durchgeführt. Was denken die Menschen in Zittau, Görlitz und Weißwasser? Wie sollte aus Sicht der Bevölkerung mit den Themen Flucht, Migration und Integration umgegangen werden? In Sachsen ist diese Studie die erste Befragung in einer solchen Tiefe. In Zusammenarbeit mit dem Landratsamt, der kreiseigenen Kultur- und Weiterbildungsgesellschaft sowie Marktforschern von MAS Partners hat das Institut für Kommunikation, Information und Bildung (KIB) 1.000 Personen aller Schichten und Altersgruppen ab 14 Jahren im Landkreis Görlitz befragt. Am 9. Januar wurde diese Befragung in einer öffentlichen Präsentation im Landratsamt in Görlitz vorgestellt. Im Ergebnis der Studie spricht sich die Bevölkerung im Landkreis Görlitz klar für eine Politik der Bedingungen bei der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen und Migranten aus. Als zentrale Maßnahmen werden eine Obergrenze für die Aufnahme von Flüchtlingen, ein Einwanderungsgesetz, das den Zuzug von Nicht-EU-Ausländern regelt sowie die konsequentere Abschiebung von straffällig gewordenen Ausländern genannt. Der größte Teil der Bevölkerung votiert für eine bestmögliche Integration anerkannter Flüchtlinge, während ein eher geringer Teil Flüchtlinge und Migranten generell ablehnt. Der Forschungsbericht ist im Internet www.kreis-goerlitz.de unter Aktuelles zu finden. ■ Wenn Alkohol oder Drogen leichtsinnig machten Am 26. Februar, 9 Uhr beginnt in der Suchtberatungs- und Behandlungsstelle in Niesky, Ödernitzer Straße 8a, für alkohol- und drogenauffällige Straßenverkehrsteilnehmer ein Vorbereitungskurs für die MPU (Medizinisch Psychologische Untersuchung). Die nächsten Termine sind der 5./ 12./ und 19. März, jeweils von 9 bis 12 Uhr. Anmeldungen und Informationen dazu sind persönlich jeden Dienstag, 13-15.30 Uhr, oder telefonisch unter 1 03588 204206 oder 03576 200007 möglich. Das Kursprogramm ist kostenpflichtig. ■ Anmeldungen für „Frühlingsspaziergänge“ Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) ruft im Jahr 2018 bereits zum 15. Mal dazu auf, im Rahmen der „Frühlingsspaziergänge“ an geführten Wanderungen und Exkursionen in die sächsische Natur teilzunehmen. Ab April können Spaziergänger ihre Wanderschuhe schnüren und an zahlreichen geführten Wanderungen und Exkursionen in die Natur teilnehmen. Noch bis zum 2. Februar 2018 können sich Vereine, Gruppen und Verbände, aber auch Einzelpersonen aus dem Freistaat melden, die einen Spaziergang vorschlagen oder selbst führen wollen. Sich informieren oder einen Frühlingsspaziergang anmelden kann man im Internet unter www.fruehlingsspaziergang.sachsen.de Offizieller Auftakt für die „Frühlingsspaziergänge“ wird am 22. April im Biosphärenreservat „Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“ sein. ■ IHK-Tourismustag Oberlausitz zum Thema „Innenmarketing“ Bei den jährlich veranstalteten IHK-Tourismustagen erfahren Tourismus-Akteure viel Neues und können sich austauschen. Der diesjährige Tag am 21. März im Löbauer Messe- und Veranstaltungspark steht unter dem Motto „Informierte sind Verbündete – die Kraft des Innenmarketings“. Dies ist für alle Touristiker eine relevante Notwendigkeit. Es geht um Fragen wie: Was gehört zum Begriff „Innenmarketing“ und wie „funktioniert“ es? Wer trägt dafür Verantwortung und wie können Gastronom oder Hotelier von den Maßnahmen einer Tourismusorganisation wirklich profitieren? Antworten dazu gibt Christoph Engl, Managing Direktor von Brand Trust. Er verfügt über Knowhow in der praktischen Markenentwicklung und -führung im internationalen Tourismusgeschäft. Er ist u. a. beratend tätig für das Land Thüringen, den Münsterland e.V., die Tourismusregion Salzburger Land, die Motel One-Kette und das Hotel Weißes Rössl am Wolfgangsee. Außerdem wird Manfred Böhme, Verbandsdirektor des Landestourismusverbands Sachsen e.V., über die wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus in der Oberlausitz unter dem Motto „Tourismus ist MEHRwert“ sprechen. Als Neuerung wird in diesem Jahr eine Art „Marktplatz der touristischen Möglichkeiten“ präsentiert. Hier können sich Leistungsanbieter über die aktuellen Highlights und touristischen Aktivitäten in den Nachbarregionen informieren. Erstmalig ist auch die Region Liberec vertreten. Als Abschluss dieser Veranstaltung wird der „4. Innovationspreis Tourismus 2018 im Landkreis Görlitz“ verliehen. Unterstützt wird der IHK-Tourismustag Oberlausitz 2018 durch die Landkreise Görlitz und Bautzen sowie das tschechische Generalkonsulat. Ansprechpartner: Claudia Volkmer, 1 03583 5022-33, E-Mail: volkmer.claudia@dresden.ihk.de Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca 9

Amtsblatt / Landkreisjournal