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Landkreisjournal Nr.110/2018

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Erscheinungsdatum: 26.01.2018

AMTLICHE

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ■ Fahrerlaubnisbehörde zieht um Die Fahrerlaubnisbehörde im Landratsamt in Zittau, Hochwaldstraße 29, wird ab 6. Februar in neuen Räumlichkeiten arbeiten. Die Behörde befindet sich ab diesem Zeitpunkt im Haus 1 in den Räumen 1226 bis 1234, 1. Obergeschoss. Grund sind die Rekonstruktionsarbeiten im Haus. Wegen des Umzugs ist die Fahrerlaubnisbehörde vom 1. bis 5. Februar geschlossen. ■ Keine Impfsprechstunde Am 20. und 27. Februar finden im Gesundheitsamt in Görlitz, Reichertstraße 112, keine öffentlichen Impfsprechstunden statt. Informationen: 1 03581 663-2627 ■ Auslegung Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2016 Gemäß § 99 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 146) die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 2017 (SächsGVBl. S. 626) geändert worden ist, ist dem Kreistag des Landkreises Görlitz jeweils bis zum 31. Dezember des dem Berichtsjahr folgenden Jahres der Beteiligungsbericht vorzulegen. Entsprechend § 99 Abs. 4 SächsGemO wird informiert, dass der Beteiligungsbericht vom Landkreis Görlitz ab sofort zur öffentlichen Einsichtnahme zur Verfügung steht. Der Beteiligungsbericht kann während der allgemeinen Dienstzeiten Montag 8.30-12 Uhr Dienstag 8.30-12 Uhr und 13.30-18 Uhr Mittwoch 8.30-12 Uhr Donnerstag 8.30-12 Uhr und 13.30-18 Uhr Freitag 8.30-12 Uhr im Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, Bürgerbüro Zimmer 0.29, eingesehen werden. Bernd Lange, Landrat ■ Offene Umgebindehäuser Rund um die europaweit einzigartige Volksbauweise geht es wieder beim Tag des offenen Umgebindehauses am Sonntag, dem 27. Mai, von 10 bis 17 Uhr. An diesem Tag haben Touristen aus nah und fern sowie Bauherren und Interessenten die Möglichkeit, die Häuser zu besichtigen. Dieser Tag bietet all denen eine Plattform, die mit Besitzern oder Nutzern ins Gespräch kommen wollen, um sich über gelungene Sanierungslösungen sowie über modernes Wohnen im Umgebindehaus zu informieren. Bis zum 18. Februar werden noch Akteure gesucht, die ihr im Bau befindliches oder saniertes Umgebindehaus zeigen wollen. Wer diesen Tag unterstützen will, kann seine Anmeldung (mit kurzen Textbeiträgen über das jeweilige Angebot für das Programmheft) ab sofort schriftlich oder online über die Internetseite der Stiftung Umgebindehaus abgeben. Kontakt: Stiftung Umgebindehaus, OT Neugersdorf, Ernst-Thälmann-Straße 42, 02727 Ebersbach– Neugersdorf, 1 03586 3695816, www.stiftung-umgebindehaus.de ■ Präventive Maßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest Das aktuell hohe Eintrags- und Verbreitungsrisiko der Afrikanischen Schweinepest (ASP), insbesondere aufgrund der Fälle in Polen und Tschechien, veranlasste das Sächsische Staatministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS), Maßnahmen zur Reduzierung der hohen Wildschweinbestände zu beschließen. Denn bei Ausbruch der von Wild- auf Hausschweine übertragbaren Krankheit drohen Hausschweinehaltungen, Schlacht- und fleischverarbeitenden Betrieben wirtschaftliche Einbußen. Zum 01.01.2018 werden die anfallenden Verwaltungsgebühren für die amtliche Trichinenuntersuchung bei Wildschweinen im gesamten Freistaat durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz übernommen. Diese Maßnahme gilt bis 31.12.2019. (Im Sächsischen Amtsblatt 2018, Nr. 2 S. 53. ist die ,,Verwaltungsvorschrift zur Reduzierung des Ausbreitungsrisikos der Afrikanischen Schweinepest, Erstattung der Gebühren für die Trichinenuntersuchung bei Schwarzwild `` veröffentlicht.) Die übrigen Bedingungen der Sammlung, des Transportes, der Untersuchung der Proben und der Dokumentation mit dem Wildursprungsschein durch die Jagdausübungsberechtigten bleiben davon unberührt. Aktuelle Informationen auf www.kreis-goerlitz.de oder direkt http://lueva.aktuell.landkreis.gr ■ Abfallgebührenbescheide werden versandt Der Regiebetrieb Abfallwirtschaft informiert, dass ab 31. Januar die Abfallgebührenbescheide mit der Schlussrechnung 2017 und der Vorausveranlagung für 2018 verschickt werden. Bitte beachten Sie, dass zum 1. Januar eine Änderung der Abfallgebührensatzung in Kraft getreten ist. Die neuen Gebührensätze sind in der Vorausveranlagung für 2018 enthalten. Die Abfallwirtschaft weist darauf hin, dass Nachzahlungen für 2017 und die erste Gebührenzahlung für 2018 zum 15. Februar 2018 fällig werden. Offene Forderungen, die unter dem Saldo zum 31.12.2017 ausgewiesen sind, sind sofort fällig. Bitte überweisen Sie offene Beträge mit Angabe Ihrer Kundennummer vom Abfallgebührenbescheid an: Zahlungsempfänger: Landkreis Görlitz IBAN: DE53850501003000000215 BIC: WELADED1GRL Bei Zahlungsschwierigkeiten ist die Vereinbarung einer schriftlichen Ratenzahlung oder Stundung mit dem Regiebetrieb Abfallwirtschaft möglich. Sie können den Regiebetrieb zudem beauftragen, die Abfallgebühren von Ihrem Konto abzubuchen. Das Formular SEPA-Lastschriftmandat befindet sich auf der Rückseite des Zahlscheines sowie auf der Homepage des Landkreises unter aw.landkreis.gr oder www.kreis-goerlitz.de. Bitte senden Sie das Formular im Original und mit Unterschrift an: Regiebetrieb Abfallwirtschaft, Muskauer Straße 51, 02906 Niesky Die Kontaktdaten der Sachbearbeiter sind im Abfallkalender auf Seite 3 sowie auf der Homepage veröffentlicht. Der Regiebetrieb Abfallwirtschaft ist aufgrund der zahlreichen Nachfragen zu den Bescheiden derzeit telefonisch schwer erreichbar und bittet um Verständnis. Anfragen mit Angabe der Kundennummer und Telefonnummer können auch schriftlich oder per E-Mail an info@awgoerlitz.de eingereicht werden. ■ Regionale Fachkräfteallianz startet 5. Projektaufruf Die regionale Fachkräfteallianz des Landkreises Görlitz fördert Projekte zur Fachkräftegewinnung und -sicherung im Landkreis Görlitz. Zuwendungsempfänger können Kommunen und weitere Träger (natürliche Personen, juristische Personen oder Personenvereinigungen) sein, welche Maßnahmen im Landkreis Görlitz durchführen. Für 2018 stehen insgesamt noch 88.000 Euro zur Verfügung. Diese Mittel sind nach Möglichkeit im Verlauf des Jahres 2018 auszugeben. Bis zum 31. Januar können noch Anträge für den 5. Projektaufruf eingereicht werden. Das Handlungskonzept kann unter http://regfka.landkreis.gr/ eingesehen werden. Zusätzliche Informationen und Downloads der erforderlichen Unterlagen können auf der Internetseite der Sächsischen Aufbaubank unter www.sab.sachsen.de (Verlinkung über „Fachkräfterichtlinie“ in der Rubrik Bildung & Beratung unter Öffentliche Kunden) abgerufen werden. Die regionale Fachkräfteallianz des Landkreises Görlitz besteht aus Vertretern der Kommunen, des Landkreises, der Agentur für Arbeit, der Hochschule Zittau/Görlitz, der Sächsischen Bildungsagentur Regionalstelle Bautzen, Wirtschaftsförderern, den Kammern, Gewerkschaften sowie weiteren Interessenvertretern und fördert auf Basis des am 10. März 2016 verabschiedeten Handlungskonzeptes Projekte zur Fachkräftegewinnung und -sicherung. Die Anträge werden beim Landratsamt, Amt für Kreisentwicklung, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz eingereicht. ■ Bodenrichtwerte 2017 für den Landkreis Görlitz Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Görlitz hat gemäß § 11 Abs. 1 der Sächsischen Gutachterausschussverordnung (SächsGAVO) vom 15.11.2011, rechtsbereinigt mit Stand vom 31.08.2014, die Bodenrichtwerte 2017, zum Stand 31.12.2016, am 23.05.2017 beschlossen. Die Bodenrichtwerte werden, aufgrund Korrektur in der Gemarkung Neugersdorf, nach § 11 Abs. 2 SächsGAVO ab dem 26.01.2018 in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in 02708 Löbau, Georgewitzer Straße 42, Zimmer 313 B ausgelegt und können zu den Sprechzeiten Di., Do. 8.30 -12 Uhr und 13.30–18 Uhr Fr. 8.30 -12 Uhr durch jedermann kostenfrei eingesehen werden. Die Bodenrichtwertkarte des Landkreises Görlitz kann vollständig oder in Auszügen gegen eine Gebühr erworben werden. Die aktuellen Bodenrichtwerte sind ab dem 26. Januar 2018 öffentlich und können in vereinfachter Form (Euro-Wert mit Nutzungsart) im Geoportal des Landkreises Görlitz kostenfrei abgerufen werden. 4 Ausgabe 110 / 26. Januar 2018 Landkreis-Journal | Amtsblatt Landkreis Görlitz

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ■ Schwarz-Pappeln an der Neiße werden beprobt Lebensgefahr im Wald ! Die Schwarz-Pappel (Populus nigra L.) ist typisch für Weichholzauen in Sachsens Flussauen. Sie verjüngt sich durch den Mangel an Schwemmlandflächen aber kaum natürlich und ist durch Überalterung vom Aussterben bedroht. Zur Arterhaltung der Schwarz-Pappel beprobt der Staatsbetrieb Sachsenforst im Februar 2018, Kompetenzzentrum für Wald und Forstwirtschaft, ausgewählte Altbäume entlang der Neiße im Landkreis Görlitz. Bisher konnte aufgrund des überalterten Pflanzenmaterials nicht bei allen Altbäumen der gewünschte Vermehrungserfolg erreicht werden. Daher ist geplant, nochmals von 43 Altbäumen bis zu 20 Steckhölzer pro Baum von einjährigen Trieben zu gewinnen und mittels Stecklingsvermehrung zur Komplettierung geeigneter Vermehrungsquartiere zu nutzen. Die jeweiligen Flächeneigentümer werden gebeten, die zur Durchführung der Arbeiten notwendige vereinzelte Befahrung der Neißeauen und die Probenahme im Interesse der Erhaltung einer vom Aussterben bedrohten heimischen Baumart zu dulden. Neben den nachfolgend aufgeführten Flurstücken können auch benachbarte Flurstücke betroffen sein, da in den vorliegenden Aufnahmen nur ein GPS-Wert je Vorkommen gemessen wurde und die Flurstückszuordnung großer Vorkommen nicht exakt möglich ist. Betroffene Flurstücke: Gemeinde Flur Flurstück Neißeaue Zodel Flur 3 110, 156, 157 Neißeaue Deschka Flur 5 176, 261 Neißeaue Deschka Flur 7 12 Neißeaue Deschka Flur 8 94 Rothenburg/O.L. Rothenburg Flur 1 684/2, 578 Rothenburg/O.L. Rothenburg Flur 13 270 Rothenburg/O.L. Lodenau Flur 7 154/1 Rothenburg/O.L. Lodenau Flur 2 178 Krauschwitz Klein Priebus Flur 3 322/7 Krauschwitz Klein Priebus Flur 2 240 Krauschwitz Skerbersdorf Flur 3 1 Krauschwitz Sagar Flur 4 1 Neißeaue Deschka Flur 4 98 Nähere Auskünfte erteilt der Staatsbetrieb Sachsenforst, Referat 42 Forstgenetik, Herr Weinbrecht 1 03501 542283, Bonnewitzer Straße 34, 01796 Pirna, OT Graupa Wegen der Sturmschäden nach dem Orkantief „Friederike“ warnt das Kreisforstamt vor dem Betreten von Waldgebieten. Der Schwerpunkt der Schäden liegt im mittleren und südlichen Teil des Landkreises Görlitz. Angedrückte, oft unter Spannung stehende Bäume, die plötzlich umstürzen können und herabfallende Äste, sind eine große Gefahr für Waldbesucher. Die Waldwege sind teilweise unpassierbar. Die Schadensbeseitigung wird wohl Monate dauern, da die Unternehmen bereits durch die Aufarbeitung der von den Herbststürmen verursachten Schäden an ihre Kapazitätsgrenzen gekommen sind. ■ Erweiterung Landratsamt Görlitz – Architektenwettbewerb abgeschlossen – Entwürfe werden ausgestellt Im März 2017 hatte der Kreistag des Landkreises Görlitz den Beschluss gefasst, das Landratsamt am Standort Bahnhofstraße 24 in Görlitz für 350 Arbeitsplätzen zu erweitern. Die Verwaltung wurde beauftragt, zunächst in einem Wettbewerbsverfahren einen Architekten zu ermitteln. Der Planungswettbewerb für den sogenannten „Verwaltungscampus“ wurde als offener, zweiphasiger, anonymer Wettbewerb gem. § 3 Abs. (4) RPW 2013 i.V.m. § 69 ff VgV und § 78 ff VgV ausgelobt. Das heißt, dass die einzelnen Entwürfe nicht die Namen des jeweiligen Architekturbüros, sondern nur Nummern tragen. Zur Gewährleistung der notwendigen Anonymität wurde ein Büro aus Dresden mit der Abwicklung des Wettbewerbes beauftragt. 69 Büros hatten sich um die Teilnahme beworben. 48 Architekturbüros, darunter auch internationale, reichten ihre Entwürfe ein. Bereits am 5. September 2017 wurde die erste Wettbewerbsphase abgeschlossen. Daraus waren 12 Entwürfe hervorgegangen, die zur weiteren Bearbeitung in der zweiten Phase ausgewählt wurden. In der zweiten Wettbewerbsphase fand eine architektonische Durcharbeitung und Präzisierung der Entwürfe im Maßstab 1:200 statt. Ein elfköpfiges Preisgericht, bestehend aus fünf Sachpreisrichtern und sechs Fachpreisrichtern, entschied sich am 18. Dezember für fünf Entwürfe, die in die engere Auswahl kamen. Im Ergebnis setzte sich am 19. Dezember der Entwurf des Architekturbüros S.E.K. Architektinnen aus Berlin einstimmig durch. Der 2. Preis ging an das Büro Tchoban Voss Architekten (Hamburg, Berlin, Dresden) und Platz 3 ging an Pfeiffer Architekten aus Berlin. Des Weiteren vergab das Preisgericht zwei Anerkennungen. Diese erhielten die beiden Berliner Büros Andreas Schwarz Architekt und NÄGELIARCHITEKTEN. Der Verwaltungscampus soll im Karree Bahnhofstraße – Berliner Straße – Salomonstraße entstehen und wird die bestehende historische Gebäudesubstanz einbeziehen. Zudem sollen im Innenbereich zweigeschossige Neubauten entstehen, die alle Verwaltungsgebäude miteinander verbinden. Nach Erstellung eines Raum- und Funktionsplanes wird die eigentliche Planungsarbeit beginnen. Die Vorlage der Entwurfsplanung ist zum Jahresende vorgesehen. Dazu sind umfangreiche Detailaufgaben u. a. in der Altbausubstanz, beim Neubau und der Tiefgarage zu lösen. Eine der größten Herausforderung wird die Einbindung in den Denkmalbestand sein. Die Fertigstellung des neuen Verwaltungscampus ist für 2021/2022 vorgesehen. Alle eingereichten Arbeiten des Planungswettbewerbs werden ab 8. Februar für vier Wochen in einer Ausstellung im Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, zu den Öffnungszeiten zu sehen sein. Die Präsentation wird am 8. Februar um 16.30 Uhr durch Landrat Bernd Lange im Foyer, 2. Etage Haus A, eröffnet. Die Wettbewerbsbeiträge werden anschließend auch in der Jägerkaserne der Stadt Görlitz und im Zentrum für Baukultur Sachsen (ZFBK) in Dresden zu sehen sein. Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca 5

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