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Landkreisjournal Nr.101/2017

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Erscheinungsdatum: 28.04.2017

AMTLICHE

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ■ Ist Ihr Dorf gewappnet für die Zukunft? In diesem Jahr startet der 10. Sächsische Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ auf Kreisebene. Noch bis zum 5. Mai können Dörfer mit bis zu 3.000 Einwohnern ihre Teilnahme beim Landratsamt Görlitz, Amt für Kreisentwicklung, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz oder per E-Mail unter strategie@kreis-gr.de anmelden. Auch kleine Dörfer haben gute Chancen. Entscheidend ist das Engagement der Dorfgemeinschaft, das den Ort lebens- und liebenswert macht. Die Kreisjury wird voraussichtlich in den letzten beiden Septemberwochen die teilnehmenden Orte besuchen und bewerten. Auf was kommt es dabei an? Im Mittelpunkt stehen die fachlichen Themen „Entwicklungskonzepte und wirtschaftliche Initiativen“, „soziales Engagement und kulturelle Aktivitäten“, „Baugestaltung und Siedlungsentwicklung“ sowie „Grüngestaltung und das Dorf in der Landschaft“. Diese vier Themen sowie der Gesamteindruck über die Ganzheitlichkeit der Entwicklung und den unverwechselbaren Dorf- und Landschaftscharakter führen zum Gesamturteil. Dabei werden keine Musterdörfer gesucht, sondern bei allen Kriterien die Ausgangslage, das vorhandene Potenzial, die individuelle Entwicklung und vor allem die eigenständigen Leistungen der Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohner entscheidend mitberücksichtigt. Details und Bewerbungsbogen unter: http://dw.landkreis.gr/ Hier ist ein kleiner Film abrufbar, der zum Mitmachen anregen soll. Kontakt: Landratsamt, Amt für Kreisentwicklung, Frau Marschke, 1 03581 663-3308 ■ Vollzug des § 17 Abs. 1a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Die Schweineproduktion Kodersdorf GmbH, Straße der Freundschaft 26 in 02923 Kodersdorf betreibt eine Biogasanlage mit einer Verbrennungsmotorenanlage für den Einsatz von Biogas mit einer zulässigen Feuerungswärmeleistung von maximal 1,3 MW. Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage gemäß § 4 Abs. 1 BImSchG in Verbindung mit § 1 und Anhang 1 Nr. 1.2.2.2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Landkreis Görlitz. Die Keulahütte GmbH, Geschwister-Scholl-Straße 15 in 02957 Krauschwitz betreibt eine Anlage zum Gießen von Eisen inklusive dienender Nebenanlagen. Die zugelassene Produktionsleistung beträgt 30.000 Tonnen je Jahr. Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage gemäß § 4 Abs. 1 BImSchG in Verbindung mit § 1 und Anhang 1 Nr. 3.7.1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Landkreis Görlitz. Der Landkreis Görlitz beabsichtigt den Erlass einer nachträglichen Anordnung auf Grundlage von § 17 Abs. 1 Satz 2 BImSchG. Wesentlicher Inhalt der Anordnung ist die Neufestsetzung von Emissionsbegrenzungen für den Luftschadstoff Formaldehyd. Bei den relevanten Emissionsquellen der Eisengießerei dürfen die Emissionen im Abgas spätestens ab dem 05.02.2020 jeweils eine Massenkonzentration von 5 mg/m3 an Formaldehyd nicht überschreiten. Bei der Eisengießerei handelt es sich um eine Anlage nach der Industrieemissionsrichtlinie. Gemäß § 17 Abs. 1a in Verbindung mit § 10 Abs. 3 BImSchG ist der Entwurf der nachträglichen Anordnung durch den Landkreis Görlitz öffentlich bekanntzumachen. Der Entwurf der nachträglichen Anordnung liegt in der Zeit vom 02.05.2017 bis einschließlich 01.06.2017 bei der Gemeinde Krauschwitz, Gemeindeamt, Geschwister-Scholl-Straße 100 in 02957 Krauschwitz und beim Landkreis Görlitz, Umweltamt, Georgewitzer Straße 52 in 02708 Löbau zur Einsichtnahme während der Dienststunden aus. Diese Bekanntmachung kann auch über das Internet unter www.kreis-goerlitz.de eingesehen werden. Einwendungen können vom 02.05.2017 bis einschließlich 15.06.2017 bei den obigen Die Olbersdorfer Guß GmbH, An der Stadtgrenze 4, 02785 Olbersdorf betreibt eine Stahl- und Eisengießerei (genehmigungsbedürftige Anlage gemäß § 4 Abs. 1 BImSchG in Verbindung mit § 1 und Anhang 1 Nr. 3.7.1GE des Anhangs 1 zur 4. BImSchV) inklusive dienender Nebenanlagen. Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Landkreis Görlitz. Der Landkreis Görlitz beabsichtigt den Erlass einer nachträglichen Anordnung auf Grundlage von § 17 Abs. 1 Satz 2 BImSchG. Wesentlicher Inhalt der Anordnung ist die Neufestsetzung von Emissionsbegrenzungen für den Luftschadstoff Formaldehyd. Beim Betrieb der Verbrennungsmotorenanlage dürfen die Emissionen im Abgas spätestens ab dem 05.02.2019 jeweils eine Massenkonzentration von 30 mg/m3 an Formaldehyd nicht überschreiten. Bei der Verbrennungsmotorenanlage handelt es sich um eine Nebenanlage der Sauenzuchtanlage (Nr. 7.1.8.1 der 4. BImSchV) nach der Industrieemissionsrichtlinie. Gemäß § 17 Abs. 1a in Verbindung mit § 10 Abs. 3 BImSchG ist der Entwurf der nachträglichen Anordnung durch den Landkreis Görlitz öffentlich bekanntzumachen. Der Entwurf der nachträglichen Anordnung liegt in der Zeit vom 02.05.2017 bis einschließlich 01.06.2017 bei der Gemeinde Kodersdorf, Gemeindeverwaltung, Straße der Freundschaft 1 in 02923 Kodersdorf und beim Landkreis Görlitz, Umweltamt, Georgewitzer Straße 52 in 02708 Löbau zur Einsichtnahme während der Dienststunden aus. Diese Bekanntmachung kann auch über das Internet unter www.kreis-goerlitz.de eingesehen werden. Einwendungen können vom 02.05.2017 bis einschließlich 15.06.2017 bei den obigen Stellen erhoben werden. Einwendungen müssen schriftlich vorgebracht werden und Name, Adresse sowie die Unterschrift des Einwenders beinhalten. Die Einwendungen sind rechtzeitig erhoben, wenn sie innerhalb der Einwendungsfrist bei den oben genannten Stellen eingegangen sind. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Die Einwendungsschreiben werden der Antragstellerin und den am Verfahren beteiligten Behörden zwecks Stellungnahme zur Kenntnis gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Verlangen einer Einwenderin oder eines Einwenders deren oder dessen Name und Anschrift der Anlagenbetreiberin und den im Verfahren beteiligten Behörden nicht bekanntgegeben werden, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nicht erforderlich sind. Gemäß § 17 Abs. 1 und 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), müssen Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht worden sind, auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite deutlich sichtbar den vollständigen Namen, den Beruf und die Anschrift eines Unterzeichners enthalten, der als Vertreter der Einwender gilt. Gleichförmige Einwendungen, die diese Angaben nicht enthalten, sowie Einwendungen mit fehlenden oder unleserlichen Namen bzw. Adressenangaben werden von der Behörde nicht berücksichtigt. Die Zustellung der Entscheidung an die Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. i. A. Verena Starke, Amtsleiterin Umweltamt 12.04.2017 Stellen erhoben werden. Einwendungen müssen schriftlich vorgebracht werden und Name, Adresse sowie die Unterschrift des Einwenders beinhalten. Die Einwendungen sind rechtzeitig erhoben, wenn sie innerhalb der Einwendungsfrist bei den oben genannten Stellen eingegangen sind. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Die Einwendungsschreiben werden der Antragstellerin und den am Verfahren beteiligten Behörden zwecks Stellungnahme zur Kenntnis gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Verlangen einer Einwenderin oder eines Einwenders deren oder dessen Name und Anschrift der Anlagenbetreiberin und den im Verfahren beteiligten Behörden nicht bekanntgegeben werden, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nicht erforderlich sind. Gemäß § 17 Abs. 1 und 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), müssen Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleich lautender Texte eingereicht worden sind, auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite deutlich sichtbar den vollständigen Namen, den Beruf und die Anschrift eines Unterzeichners enthalten, der als Vertreter der Einwender gilt. Gleichförmige Einwendungen, die diese Angaben nicht enthalten, sowie Einwendungen mit fehlenden oder unleserlichen Namen bzw. Adressenangaben werden von der Behörde nicht berücksichtigt. Die Zustellung der Entscheidung an die Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. i. A. Verena Starke, Amtsleiterin Umweltamt 12.04.2017 Der Landkreis Görlitz beabsichtigt den Erlass einer nachträglichen Anordnung auf Grundlage von § 17 Abs. 1 Satz 2 BImSchG. Wesentlicher Inhalt der Anordnung ist die Neufestsetzung von Emissionsbegrenzungen für den Luftschadstoff Formaldehyd. Bei den relevanten Emissionsquellen der Eisengießerei dürfen die Emissionen im Abgas spätestens ab dem 05.02.2020 jeweils eine Massenkonzentration von 5 mg/m3 an Formaldehyd nicht überschreiten. Bei der Stahl- und Eisengießerei handelt es sich um eine Anlage nach der Industrieemissionsrichtlinie. Gemäß § 17 Abs. 1a in Verbindung mit § 10 Abs. 3 BImSchG ist der Entwurf der nachträglichen Anordnung durch den Landkreis Görlitz öffentlich bekanntzumachen. Der Entwurf der nachträglichen Anordnung liegt in der Zeit vom 02.05.2017 bis einschließlich 01.06.2017 bei der Gemeinde Olbersdorf, Gemeindeamt, Oberer Viebig 2A, 02785 Olbersdorf und beim Landkreis Görlitz, Umweltamt, Georgewitzer Straße 52 in 02708 Löbau zur Einsichtnahme während der Dienststunden aus. Diese Bekanntmachung kann auch über das Internet unter www.kreis-goerlitz.de eingesehen werden. Einwendungen können vom 02.05.2017 bis einschließlich 15.06.2017 bei den obigen Stellen erhoben werden. Einwendungen müssen schriftlich vorgebracht werden und Name, Adresse sowie die Unterschrift des Einwenders beinhalten. Die Einwendungen sind rechtzeitig erhoben, wenn sie innerhalb der Einwendungsfrist bei den oben genannten Stellen eingegangen sind. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privat-rechtlichen Titeln beruhen. Die Einwendungsschreiben werden der Antragstellerin und den am Verfahren beteiligten Behörden zwecks Stellungnahme zur Kenntnis gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Verlangen einer Einwenderin oder eines Einwenders deren oder dessen Name und Anschrift der Anlagenbetreiberin und den im Verfahren beteiligten Behörden nicht bekanntgegeben werden, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nicht erforderlich sind. Gemäß § 17 Abs. 1 und 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), müssen Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht worden sind, auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite deutlich sichtbar den vollständigen Namen, den Beruf und die Anschrift eines Unterzeichners enthalten, der als Vertreter der Einwender gilt. Gleichförmige Einwendungen, die diese Angaben nicht enthalten, sowie Einwendungen mit fehlenden oder unleserlichen Namen bzw. Adressenangaben werden von der Behörde nicht berücksichtigt. Die Zustellung der Entscheidung an die Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. i. A. Verena Starke, Amtsleiterin Umweltamt 12.04.2017 10 Ausgabe 101 | 28. April 2017 Landkreis-Journal | Amtsblatt Landkreis Görlitz

INFORMATIONEN Weitere Informationen (siehe auch Seite 1): Entwicklungsgesellschaft Niederschlesische Oberlausitz mbH (ENO) Servicestelle Tourismus und Freizeit, Maja Daniel-Rublack 1 03581 32901-21 | E-Mail: maja.daniel-rublack@wirtschaft-goerlitz.de www.sternradfahrt.de Touren 2017 Tour 1 – Łęknica/ Bad Muskau ca. 100 km/ 7 Stunden Łęknica / Bad Muskau - Krauschwitz - Sagar - Skerbersdorf - Pechern - Werdeck - Podrosche - Klein Priebus - Steinbach - Lodenau - Rothenburg/O.L. - Nieder Neundorf - Kahlemeile - Einsiedel/Zentendorf - Deschka - Zodel - Ober Neundorf - Ludwigsdorf - Klingewalde - Görlitz - Kunnerwitz - Pfaffendorf - Jauernick-Buschbach - Schönau-Berzdorf - Altbernsdorf a.d. Eigen - Bernstadt a.d. Eigen - Kunnersdorf a.d. Eigen - Niederrennersdorf - Berthelsdorf - Herrnhut Tour 2 - Weißwasser ca. 74 km/ 5,5 Stunden Weißwasser - Weißkeißel - Haide - Rietschen - Stannewisch - Sandschenke - Niesky - Jänkendorf - Nieder Seifersdorf - Döbschütz - Krobnitz - Meuselwitz - Borda - Reichenbach/O.L. - Sohland a. Rotstein - Lehdehäuser - Buschschenkhäuser - Strahwalde - Herrnhut Tour 3 - Boxberg/O.L. ca. 67 km/ 3,5 Stunden Boxberg/O.L. - Klitten - Zimpel - Tauer - Förstgen - Ölsa - Leipgen - Weigersdorf - Ober Prauske - Gebelzig - Wuischke - Weißenberg - Buchholz/Tetta - Neucunnewitz/Mauschwitz - Glossen - Oppeln - Kittlitz - Georgewitz - Löbau - Ebersdorf - Liebesdörfel - Kleinschweidnitz - Niedercunnersdorf - Obercunnersdorf - Friedensthal - Strahwalde - Herrnhut Tour 4 - Bautzen ca. 53 km/2,5 Stunden Bautzen - Niederkaina - Zieschütz - Jenkwitz - Waldsiedlung - Blösa/Weißig - Soritz - Meschwitz - Wuischke - Cunewalde - Halbau - Kleindehsa - Großdehsa - Oelsa - Löbau - Ebersdorf - Liebesdörfel - Kleinschweidnitz - Niedercunnersdorf - Obercunnersdorf - Friedensthal - Strahwalde - Herrnhut Tour 5 - Cunewalde ca. 31 km/2 Stunden Weigsdorf-Köblitz - Cunewalde - Obercunewalde - Halbau - Kleindehsa - Großdehsa - Oelsa - Altlöbau - Löbau - Ebersdorf - Liebesdörfel - Kleinschweidnitz - Niedercunnersdorf - Obercunnersdorf - Friedensthal - Strahwalde - Herrnhut Tour 6 - Oppach ca. 27 km/Stunden Oppach - Neusalza-Spremberg - Neuspremberg - Neufriedersdorf - Ebersbach - Kottmarsdorf - Obercunnersdorf - Friedensthal - Strahwalde - Herrnhut Tour 7 - Frýdlant/ Ostritz ca. 50 km/27 km/3,5 Stunden/2 Stunden Frýdlant - Višnová - Ostritz - Rosenthal- Hirschfelde - Dittelsdorf - Schlegel - Burkersdorf - Neundorf a. d. Eigen - Niederrennersdorf - Berthelsdorf - Herrnhut Tour 8 - Seifhennersdorf ca. 20 km/2 Stunden Seifhennersdorf - Silberteich - Neuleutersdorf - Leutersdorf - Neueibau - Eibau - Ninive - Ruppersdorf - Herrnhut Tour 9 - Liberec/Zittau ca. 57 km/21 km/2,5 Stunden/1,5 Stunden Liberec - Chrastava - Hradek nad Nisou - Zittau - Pethau - Hörnitz - Mittelherwigsdorf - Niederoderwitz - Oberoderwitz - Ninive - Ruppersdorf - Herrnhut Tour 10 - Nový Bor ca. 50 km/4 Stunden Nový Bor - Svor - Waltersdorf - Saalendorf - Bertsdorf-Hörnitz - Mittelherwigsdorf - Niederoderwitz - Oberoderwitz - Ninive - Ruppersdorf - Herrnhut Rundtour - Herrnhut ca. 18 km/1,5 Stunden Herrnhut - Ruppersdorf - Obercunnersdorf - Friedensthal - Strahwalde - Berthelsdorf - Herrnhut Stempelstellen Altbernsdorf a.d. Eigen: Gaststätte Steinbachtal, Reichenbacher Str. 10 Bad Muskau: Bad Muskau-Touristik, Schlossstraße 6 Bautzen: Minigolfanlage Bautzen, Strandpromenade 10 Bernstadt auf dem Eigen: Waldbad Bernstadt, Bautzener Straße Berthelsdorf: Freundeskreis Zinzendorf-Schloss Berthelsdorf e.V., Herrnhuterstraße 19 Bilý Kostel (CZ): Minimuzeum másla a chleba, Bilý Kostel nad Nisou 49 Restaurant Stánek pod Tresni, Bilý Kostel nad Nisou 14 Boxberg/O.L.: Tourist-Informationszentrum „Bärwalder See“, Zur Strandpromenade 1 Gaststätte „Zum Findling“, Alte Bautzener Straße 68 a Buchholz / Tetta: Evangelische Kirche Buchholz, Buchholz 78 Chrastava (CZ): Restaurant Hospoda U komina, Nádražní 92 Cunewalde: Erlebnisbad Cunewalde, Am Sportzentrum 11 Deschka: Gaststätte und Pension Kunschmann, Auenstraße 15a Ebersbach/ Sa.: Kaffeerösterei im Museumshof, Oberer Kirchweg 26 Förstgen: Evangelische Kirchengemeinde Förstgen, Dorfstraße 1 (8-12 Uhr) Friedensthal: Gasthof Friedensthal, Friedensthaler Straße 7 Frýdlant (CZ): Städtisches Informationszentrum, nám. T.G. Masaryka 37 (ab 10 Uhr) Gebelzig: Liebigs Gasthof, Zum Wacheberg 24 Georgewitz: LWB Mühlenhof, Mühlenweg 10 Görlitz: Görlitz-Information/Europastadt Görlitz Zgorzelec GmbH, Obermarkt 32 Obermühle Görlitz, An der Obermühle 5 Herrnhut: Tourist-Information Herrnhut, Comeniusstraße 6 Schauwerkstatt der Herrnhuter Sterne GmbH, Oderwitzer Straße 8 Hirschfelde: Heim- und Handwerkerbedarf Nixdorf, Zittauer Str. 16 Horní Světlá (CZ): Chata Luž, Horní Světlá 75 Hrádek nad Nisou (CZ): Informační centrum Brána Trojzemí, Horní náměstí 71 Jauernick-Buschbach: Gaststätte „Berggasthof“, Dorfstraße 45 (ab 11 Uhr) Kittlitz: Gaststätte - Gemauerte Mühle, Alte Lausitzer Straße 2 Klitten: Blumen-Laupitz, Straße der Jugend 342 Kottmarsdorf: Müllerstübchen, Obercunnersdorfer Straße 4 Krauschwitz: Erlebniswelt Krauschwitz GmbH, Görlitzer Str. 28 Krobnitz: Schloss Krobnitz, Am Friedenstal 5 Łęknica (PL): Osrodek Kulturny Sportu i Rekreacji, Wojska Polskiego 2 Leutersdorf: Fahrrad Ratzmann, Spitzkunnersdorfer Str. 27a Gasthof & Pension „Oberkretscham“, Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 16 Liberec (CZ): Městské informační centrum Liberec, nám. Dr. E. Beneše 183/23 Löbau: Tourist-Information Löbau, Altmarkt 1 (9-12 Uhr) Ludwigsdorf: Kunstmühle Ludwigsdorf, Neißetalstraße 33 Meuselwitz: Kirche „Zum Heiligen Kreuz“, Hauptstraße 39 Mittelherwigsdorf: Bäckerei und Eisstübl Häntsch, Hörnitzer Straße 2 Neueibau: Gaststätte „Turnhalle Neueibau“, Turnhallenweg 3 Neusalza-Spremberg: Gaststätte „Blockhaus“, Am Hempel 13 Nieder Seifersdorf: Gaststätte „Zum Landwirt“, Hauptstraße 107 Evangelische Kirchengemeinde, Arnsdorfer Straße 105 Niederoderwitz: Café Heinrich, Weberstraße 2 Restaurant & Sportlerheim Heinke, Ernst-Thälmann-Straße 3 (ab 10 Uhr) Niesky: Museum und Tourist-Information Niesky, Zinzendorfplatz 8 Ninive: TREFF. Ninive e.V., Oderwitzer Straße Nový Bor (CZ): Touristen-Informationszentrum, T.G. Masaryka 46 Obercunnersdorf: Tourist-Information „Haus des Gastes“, Hauptstraße 65 Oberoderwitz: Touristinformation / Wetterkabinett „Zittauer Gebirge“, Hintere Dorfstraße 15 Oppach: Gondelfahrt Oppach GmbH, Am Alten Graben 5 Ostritz: Internationales Begegnungszentrum St. Marienthal, St. Marienthal 10 Vereinshaus Ostritz „Alte Schule“ e.V., Markt 2 Pethau: Feinbäckerei Steffen Heidrich, Hauptstraße 4 Podrosche: Landskron-Stübel, Priebuser Str. 24 Reichenbach/O.L.: St. Johanneskirche, Kirchplatz 2 Rietschen: Natur- und Tourist-Information Erlichthof, Turnerweg 6 Rothenburg: Martinshof Rothenburg Diakoniewerk, Mühlengasse 10 Ratskeller - Restaurant und Snackbar, Marktplatz 1 Ruppersdorf: Volksbadcamp e.V., Volksbadstraße 5 Schönau-Berzdorf: Backshop & Cafe Schönau-Berzdorf, Am Mühlengraben 8 Heimatverein Schönau-Berzdorf a. d. Eigen e.V., Am Hutberg 27 Seifhennersdorf: Seifhennersdorfer Sportverein e.V., Rosa-Luxemburg-Straße 4 Skerbersdorf: Skerbersdorfer Bienengarten (Am Oder-Neiße-Radweg) Sohland a. Rotstein: Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde, Kirchberg 152 Weigsdorf-Köblitz: Heimatfreunde Weigsdorf-Köblitz „Bahnhäusel“, Am Bahnhof 2 (ab 8 Uhr) Weißenberg: Alte Pfefferküchlerei, August-Bebel-Platz 3 Weißwasser: Stadtverein Weißwasser e.V. - Vereinspavillon, Sorauer Platz 2 Zentendorf: Abenteuerfreizeitpark Kulturinsel Einsiedel GmbH, Kulturinsel Einsiedel 1 Zgorzelec (PL): Dom Kultury, Parkowa 1 Zittau: Tourist-Information, Markt 1 Zodel: LebensArt - Landlanden und Kaffee, Dorfstraße 57 d 11 Ausgabe 101 | 28. April 2017 Landkreis-Journal | Amtsblatt Landkreis Görlitz

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