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Landkreisjournal Nr.100/ 2017

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Erscheinungsdatum: 23.03.2017

AMTLICHE

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ■ Sitzung des Kreistages Die 14. Sitzung des Kreistages des Landkreises Görlitz findet am 29.03.2017, 15 Uhr, in der Aula des Beruflichen Schulzentrums, Carl-von-Ossietzky-Str. 13-16, 02826 Görlitz statt. Tagesordnung öffentlich: 1 Eröffnung 1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 1.2 Abstimmung über Einwände zur Kreistagsniederschrift vom 14.12.2016 2 2. Änderung der Richtlinie zur Verteilung der Ausgleichsmittel für den Ausbildungsverkehr nach ÖPNV-FinAusG im Landkreis Görlitz 3 Information zur Umsetzung der Kreistagsbeschlüsse zum ÖPNV vom 29.06.2016 4 Grundsatzbeschluss zur Standorterweiterung des Landratsamtes in Görlitz 5 Integrationskonzepte 5.1 - der Fraktion DIE LINKE. 5.2 - der Verwaltung 6 Betrauungsakt für die Entwicklungsgesellschaft Niederschlesische Oberlausitz mbH 7 Feststellung des Jahresabschlusses per 31.12.2011 des Landkreises Görlitz 8 Ablösung Leasingverträge Förderschulen Niesky und Weißwasser 9 Grundsatzbeschluss zur Übernahme Gesellschaftsanteil Stadt Zittau an der Gerhart-Hauptmann-Theater Görlitz- Zittau GmbH 10 Sonstiges 17.00 Uhr Öffentliche Fragestunde Bernd Lange, Landrat Mobilitätseingeschränkte Personen (Rollstuhlfahrer) werden gebeten, den Eingang Lessingstraße 11 zu nutzen und sich dafür telefonisch unter 015115068068 anzumelden. ■ Landrat a.D. Stange feiert 80. Geburtstag Landrat a.D. Volker Stange begeht am 27. April seinen 80. Geburtstag. Am Sonnabend, dem 29. April wird er seinen Ehrentag im Ortschaftszentrum Ebersdorf von Vormittag an mit Weggefährten, Bekannten und Verwandten feiern. Volker Stange (CDU) war von 1990 bis 1994 Landrat des Landkreises Löbau und wurde nach der Kreisreform 1994 zum Landrat des neu gebildeten Landkreises Löbau-Zittau gewählt. Dieses Amt übte er bis zum Jahr 2001 aus. Das Team des Landkreisjournals wünscht schon jetzt alles Gute. ■ Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die öffentliche Bestellung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Gemäß § 10 Abs. 2 des Gesetzes über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger- Handwerksgesetz- SchfHwG) in der derzeit geltenden Fassung gibt die Landesdirektion Sachsen nachfolgende Bestellung als bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bekannt: Mit Wirkung vom 1. März 2017 wurde Herr Schornsteinfegermeister Michael Siebert als Nachfolger für den bisherigen Kehrbezirksinhaber Klaus Ohme zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk 14 6 26-28 Ostritz bestellt. Der Kehrbezirk 14 6 26-28 Ostritz umfasst: die kompletten Orte: 02788 Dittelsdorf, 02748 Dittersdorf, 02788 Drausendorf, 02747 Großhennersdorf, 02788 Hirschfelde, 02899 Ostritz, 02788 Rosentahl, 02788 Schlegel, 02788 Wittgendorf; sowie folgende komplette Straßenzüge in 02747 Herrnhut: Oderwitzer Straße, Schwanstraße, Zum Bleichteich; in 02747 Ruppersdorf: Am Hang, Großhennersdorfer Straße, Zum Kleingarten. Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet und endet daher mit Ablauf des 29. Februar 2024. Michael Siebert ist wie folgt erreichbar: Mobil: 1 0174 2116089, E-Mail: micha.sf08@web.de gez. Ulrike Czok, Sachbearbeiterin Leipzig, den 15. Februar 2017 ■ Termine zur Gewässerschau 2017 Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Görlitz gibt hiermit Termine und Treffpunkte für die diesjährigen Gewässerschauen nach § 93 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) bekannt. Neben dem allgemeinen Zustand der Gewässer und deren Hochwasserschutzanlagen wird vor allem der ordnungsgemäße Zustand der Gewässerrandstreifen, der Überschwemmungsgebiete und der Anlagen an den Gewässern kontrolliert. Nach § 107 SächsWG sind die behördlichen Mitarbeiter befugt, zur Durchführung ihrer Aufgaben die Grundstücke zu betreten. Gewässer Datum Uhrzeit / Treffpunkt Ansprechpartner/ Telefon 1. Ordnung Mandau und Lausur 24.04.2017 8.30 Uhr Rathaus Seifhennersdorf Herr Augustin 1 03581 663-3115 (Seifhennersdorf, Großschönau, Hainewalde, Mittelherwigsdorf, Zittau) Mobil*: 0151 15068117 Lausitzer Neiße 12.04.2017 9 Uhr Parkplatz Engemann in Rosenthal Herr Neumann 1 03581 663-3176 (Zittau, OT Hirschfelde) (Flachsspinnereistraße 22) Mobil*: 0151 15068117 Pließnitz 12.04.2017 10.30 Uhr Parkplatz Friedensring Herr Neumann 1 03581 663-3176 (Bernstadt) Mobil*: 0151 15068117 Gewässer 2. Ordnung Berthelsdorfer 03.05.2017 9 Uhr OT Rennersdorf, Hauptstraße 3 Herr Neumann 1 03581 663-3176 Wasser Mobil*: 0151-1506 8117 * Die Erreichbarkeit über die Mobilfunknummer ist nur am Tag der Gewässerschau gewährleistet. ■ Beschlüsse der Kreistagsausschüsse 13. Sitzung Ausschuss für Gesundheit und Soziales 27.02.2017 Beschluss Nr. 021/2017 1. Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales beschließt die Beauftragung des Jobcenter Landkreis Görlitz mit der Vergabe des Erstauftrages für eine Leistung unter dem Begriff „Jugendmodulkombination - Aktivierung und Vermittlung 2017“ 2. Das Jobcenter Landkreis Görlitz wird beauftragt, unmittelbar nach Zuschlagserteilung für diese Leistung die tatsächlich entstehenden Kosten für das Haushaltsjahr 2017 und die Folgejahre dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales schriftlich mitzuteilen. 3. Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales beschließt die Beauftragung des Jobcenter Landkreis Görlitz mit der Optionsziehung in 2018 zu dieser Leistung, sofern das Jobcenter zum Zeitpunkt der Optionsziehung entsprechenden Bedarf hat und über ausreichende Bundesmittel verfügt. 4. Das Jobcenter Landkreis Görlitz wird beauftragt, unmittelbar nach der Optionsziehung für diese Leistung die tatsächlich entstehenden Kosten für das Haushaltsjahr 2018 und die Folgejahre dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales schriftlich mitzuteilen. 13. Sitzung Technischer Ausschuss 28.02.2017 Beschluss Nr. 036/2017 Der Technische Ausschuss beschließt die Maßnahmenliste für Instandsetzungsund Erneuerungsmaßnahmen des Landkreises Görlitz für das Jahr 2017. Lfd. Nr. Bezeichnung der Maßnahme 1. K 8413 Deckenerneuerung Dunkelhäuser - Spree 2. K 8653 Instandsetzung Jonsdorf - Waltersdorf 3. K 8403 Ersatzneubau Stützmauer in Pfaffendorf 4. K 8615 Instandsetzung Neundorf - Großhennersdorf 5. K 8478 Instandsetzung Halbendorf - Kreisgrenze Klein Düben 6. K 8613 Instandsetzung OD Kunnersdorf 7. K 8457 Instandsetzung Ober Prauske - Kollm, 2. Bauabschnitt 8. K 8617 Instandsetzung OD Kiesdorf 9. K 8654 Instandsetzung Hainewalde 10. K 8618 Instandsetzung Mittelherwigsdorf - Oderwitz 11. K 8683 Instandsetzung B 6 - Georgewitz 12. K 8685 Instandsetzung Bellwitz - Georgewitz 13. K 8470 Pflasterersatz See - Petershain 14. K 8678 Instandsetzung Lawalde - Großdehsa, 1. Bauabschnitt 15. K 8617 Instandsetzung Schlegel - Wittgendorf Beschluss Nr. 037/2017 Der Technische Ausschuss beschließt die Vergabe der Bauleistung K 8651 Ausbau Großschönauer Straße mit Neubau Gehweg im Kurort Jonsdorf, BA 1.2 an die Firma OSTEG mbH, Zittau in Höhe von 1.725.453,62 € und beauftragt den Landrat, den Auftrag zu erteilen. Beschluss Nr. 038/2017 Der Technische Ausschuss beschließt die Übertragung der Auftragserteilung für die sitzungsfreie Zeit zu folgenden Baumaßnahmen auf den Landrat: 1. K 8456 Ausbau der OD Diehsa, Kastanienallee 2. K 8630 Ersatzneubau Brücke Bw 2 und Stützmauer Stw 3 in Schlegel einschl. Straßenbau 3. K 8670 Instandsetzung OD Ruppersdorf 4. B 115 Fahrbahnerneuerung OD Rietschen, 2.BA (Bundeshaushalt) 13. Sitzung Jugendhilfeausschuss 02.03.2017 Beschluss Nr. 191/2017 Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Verein „KulturBrücken Görlitz e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe für 2 Jahre anzuerkennen. Bernd Lange, Landrat ■ Stellenausschreibung der Gemeinde Großschönau Die Gemeinde Großschönau schreibt die Stelle eines Leiters/ einer Leiterin des Deutschen Damast- und Frottiermuseums Großschönau aus. Die vollständige Stellenausschreibung ist auf der Internetseite www.grossschoenau.de zu finden. Die Bewerbungsfrist endet am 04.04.2017. 4 Ausgabe 100 | 24. März 2017 Landkreis-Journal | Amtsblatt Landkreis Görlitz

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ■ Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Allwetterbad Großschönau“ für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund von § 58 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit §§ 74 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der jeweils geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Allwetterbad Großschönau“ in der Sitzung am 15. Dezember 2016 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Zweckverbandes voraussichtlich anfallenden Erträge und entsprechenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird: im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 1.156.900,00 EUR Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 977.900,00 EUR Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf 179.000,00 EUR Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf 0,00 EUR Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen einschließlich der Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren (veranschlagtes ordentliches Ergebnis) auf 179.000,00 EUR Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0,00 EUR Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 EUR Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf 0,00 EUR Gesamtbetrag des veranschlagten ordentlichen Ergebnisses auf 179.000,00 EUR Gesamtbetrag des Sonderergebnisses auf 0,00 EUR Gesamtergebnis auf 179.000,00 EUR im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 512.600,00 EUR Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 83.100,00 EUR 429.500,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlung und Auszahlung aus Investitionstätigkeit auf Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Saldo aus Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag und Saldo der Einzahlung und Auszahlung aus Finanzierungstätigkeit als Änderung des Finanzmittelbestandes auf 429.500,00 EUR 0,00 EUR 373.000,00 EUR -373.000,00 EUR 56.500,00 EUR festgesetzt. § 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. § 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. § 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 100.000,00 EUR festgelegt. § 5 Die Verbandsumlage wird in Höhe von 312.500,00 EUR festgesetzt. Darin enthalten ist eine Sonderumlage gemäß § 14 Absatz 2 der Verbandssatzung in Höhe von 200.000,00 EUR. Frank Peuker, Verbandsvorsitzender Großschönau, den 09.02.2017 Der Bescheid der Landesdirektion Sachsen, als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde, wurde unter dem Geschäftszeichen DD21-2217/90/3 am 08. Februar 2017 wie folgt erteilt: 1. Die am 15. Dezember 2016 beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 des Zweckverbandes „Allwetterbad Großschönau“ enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. 2. Dieser Bescheid ergeht unter dem Vorbehalt der nachträglichen Aufnahme einer Auflage. 3. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 des Zweckverbandes „Allwetterbad Großschönau“ liegt an 7 Arbeitstagen vom 27. März 2017 bis zum 04. April 2017 an jedem Arbeitstag zur öffentlichen Einsichtnahme während der Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung Großschönau, Hauptstraße 54, im Sekretariat Zimmer 8, aus. Frank Peuker, Verbandsvorsitzender Großschönau, den 28.02.2017 ■ Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 482) Der Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert: Betroffene Flurstücke Gemeinde Löbau Gemarkung Altlöbau: 12/3, 12d, 12e, 12g, 19, 22/1, 22a, 23/3, 23/6, 26/1, 26/3, 26/4, 26/5, 26/7, 27b, 27c, 28, 30, 33/2, 33/3, 34, 36, 39/12, 39/15, 39/16, 42/2, 42/4, 42/5, 42/16, 42/17, 43/1, 46, 50, 54, 57/9, 57/13, 57/20, 61, 67a, 68/2, 68/5, 68/6, 70/1, 74, 75, 76, 77, 79, 80, 86/1, 86/3, 86a, 86b, 86d, 86f, 87, 88, 90/3, 90/4, 90/5, 92, 92c, 93, 95/2, 96/2, 98/1, 98/2, 99, 100, 101a, 102/2, 104/3, 106, 109, 111/1, 112, 114, 118/3, 120/3, 123/1, 123/2, 123c, 125a, 127a, 128, 130, 131a, 132, 132d, 133, 133g, 134d, 135a, 135b, 136, 136b, 136d, 137/2, 138/3, 139, 140/5, 140/6, 140/8, 142, 142d, 143/2, 144/4, 144/7, 144/8, 144/9, 144/10, 144/11, 144e, 144g, 145, 145/1, 145d, 145e, 146, 149, 152, 153, 155/1, 155/2, 156, 157, 157d, 159/3, 159/6, 159/7, 159/8, 163a, 164, 165, 166/2, 167, 168/4, 169/1, 169/2, 169/4, 169e, 172/3, 172/4, 172/9, 172/11, 172/14, 172/16, 172/17, 172/19, 172/22, 172/23, 173/2, 177/2, 181, 185/4, 185/6, 187/1, 187/3, 189a, 189b, 189c, 191, 193, 196, 198a, 229/4, 229/5, 255/1, 255/3, 255/4, 257/1, 257/3, 257d, 257e, 257f, 257/h, 257i, 257l, 258a, 258b, 258c, 259/2, 259h, 259k, 260, 284/1, 284/2, 286/10, 286/15, 286/16, 287/5, 287/10, 288, 313/1, 332, 337, 338a, 343b, 344b, 354, 380, 381/1, 381/8, 444/1, 444/6, 467, 468c, 469a, 473/1, 473/4, 477, 477/1, 477/2, 478/5, 478/7, 478/9, 483, 485/2, 520, 560/8, 567/2, 575/2, 578/1, 579a, 579f, 579h, 579i, 579k, 579l, 579p, 579s, 579u, 579v, 580/6, 580/7, 580/9, 580/13, 580/14, 582/9, 582/11, 582/14, 586/2 Gemeinde Reichenbach/O.L., Gemarkung Reichenbach/O.L.: 2019/3, 2020/5, 2021, 2022/5, 2033, 2035, 2037, 2039, 2040, 2041, 2042, 2043, 2044/2, 2044/3, 2046/7, 2085, 2086, 2087, 2089/3, 2090, 2091, 2092, 2093, 2094, 2109, 2144/2, 2159/2, 2160/1, 2160/2, 2208, 2224/4, 2224/5, 2260, 2264, 2266/2, 2267/5, 2269/2, 2270/1, 2270/3, 2271/4, 2272, 2274/1 Art der Änderung (zutreffende Gemarkungen) 1. Veränderung der tatsächlichen Nutzung 2. Veränderung des Gebäudenachweises Die Änderungen erfolgten aufgrund einer Gebäude- und Nutzungserfassung aus Luftbilderzeugnissen. Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung mitgeteilt. Die Unterlagen liegen vom 28.03.2017 bis 27.04.2017 im Landratsamt Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, Außenstelle Georgewitzer Straße 42, Zimmer 411A und 411B, 02708 Löbau jeweils Dienstag und Donnerstag 8.30-12 Uhr und 13.30-18 Uhr sowie Freitag 8.30-12 Uhr zur Einsichtnahme bereit.Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle während der genannten Zeiten persönlich oder unter 1 03585 44-2886 bzw. -2887 telefonisch zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, die Fortführungsnachweise und die weiteren Unterlagen zu den Änderungen einzusehen. Das Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung ist nach § 2 des SächsVermKatG für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 Sächs- VermKatG zugrunde. Gemäß § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als mitgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die durchgeführte Erfassung der Gebäude und Nutzungen aus den Digitalen Orthophotos die Pflicht des Grundstückseigentümers nach § 6 Abs. 3 SächsVermKatG nicht ersetzt. (§ 6 Abs. 3 SächsVermKatG: Wurde ein Gebäude nach dem 24. Juni 1991 abgebrochen, neu errichtet, in seinen Außenmaßen wesentlich verändert oder die Nutzung eines Flurstückes geändert, hat der Eigentümer unverzüglich, spätestens zwei Monate nach Abschluss der Maßnahme, die Aufnahme des veränderten Zustandes in das Liegenschaftskataster auf seine Kosten zu veranlassen.) Birgit Trenkler, Amtsleiterin Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung ■ Informationen zum Modellvorhaben Mobilität An der Durchführung des BMVI-Modellvorhabens „Langfristige Sicherung von Versorgung und Mobilität in ländlichen Räumen“ in der Modellregion Bautzen-Görlitz zeichnet sich ein großes Interesse ab. Wer dazu mehr erfahren und sich in den Prozess einbringen möchte, kann unter http://www.mover-bz-gr.de/ fortlaufend aktuelle Informationen abrufen. Hier finden Sie auch den ersten Newsletter. Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca 5

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