AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ■ Aktuelle Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest Wildgeflügelpest Festlegung Sperrbezirk Görlitz (3 km) Vollzug des Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (TierGesG) i.d.F.v. 18. Juli 2016 (BGBl. I. S. 1666), der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (GeflPestSchV) i.d.F.v. 29. Juni 2016 (BGBl. I S. 1564) sowie des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) i.d.F.v. 9. Juli 2014 (SächsGVBl. S. 386) Tierseuchenrechtliche Maßnahmen zum Schutz vor Verschleppung der Klassischen Geflügelpest Nachweis von hochpathogenem H5N8 Virus bei einem Wildvogel in Zgorzelec (Republik Polen) Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Görlitz (LÜVA) erlässt folgende Amtstierärztliche Allgemeinverfügung: I. Das rot umrandete, nachstehend beschriebene Gebiet in bzw. um die Stadt Görlitz gemäß der als Anlage 1 beigefügten Karte (im Internet: www.kreis-goerlitz.de) wird für die Dauer von 21 Tagen bzw. bis auf Widerruf als Sperrbezirk festgelegt. Östliche Begrenzung: Neiße‚ Klärwerk Görlitz ‚ Schlesische Straße bis Kreuzung ‚ Laubaner Straße bis Bahnlinie ‚ Bahnlinie bis Stadtgraben ‚ Kreisverkehr Rauschwalder Straße ‚ Reichenbacher Straße bis Einmündung Rosa-Luxenburg-Straße bis Einmündung Grenzweg ‚ Friesenstraße bis Promenade bis Einmündung Kastanienallee ‚ Straßenverlauf bis Einmündung „Am Bahnhof“‚ Paul-Mühsam Straße bis Kreuzung B 99 ‚ Neißewiesen bis Neiße. II. Schutzmaßregeln im Sperrbezirk: II.1. Sämtliches Geflügel1 ist in geschlossenen Ställen oder unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung zu halten; II.2. Halter von gehaltenen Vögeln2 haben die Maßnahmen des LÜVA wie klinische Untersuchung der Tiere und erforderlichenfalls Proben für eine virologische Untersuchung zu dulden und zu unterstützen. II.3. Von gehaltenen Vögeln2 stammende tierische Nebenprodukte dürfen nicht verbracht werden. II.4. Gehaltene Vögeln2 und Bruteier dürfen nicht verbracht werden. II.5. Frisches Fleisch, Hackfleisch oder Separatorenfleisch, Fleischerzeugnisse und Fleischzubereitungen von Geflügel1 , gehaltenen Vögeln2 oder von Federwild3 darf nicht aus dem Sperrbezirk verbracht werden. II.6. Jeder Tierhalter hat sicherzustellen, dass an den Ein- und Ausgängen der Ställe oder sonstigen Standorten, in oder an denen Geflügel1 gehalten wird, Matten oder sonstige saugfähige Bodenauflagen ausgelegt und diese mit einem wirksamen Desinfektionsmittel getränkt und stets damit feucht gehalten werden. II.7. Gehaltene Vögeln2 dürfen nicht zur Aufstockung des Wildbestandes freigelassen werden. II.8. Federwild3 darf nur mit Genehmigung oder auf Anordnung des LÜVA GR gejagt werden. II.9. Geflügel1 darf nur im Durchgangsverkehr auf Autobahnen, anderen Straßen des Fernverkehrs oder Schienenverbindungen befördert werden und nur soweit das Fahrzeug nicht anhält und Geflügel1 nicht entladen wird. II.10. Ställe oder sonstige Standorte, in denen sich Geflügel1 befindet, dürfen nur von dem Besitzer der Tiere, seinem Vertreter, den mit der Beaufsichtigung, Wartung und Pflege der Tiere betrauten Personen, von Tierärzten und von Personen im amtlichen Auftrag betreten werden. Nach Verlassen der Ställe oder sonstigen Standorte haben sich diese Personen sofort zu reinigen und zu desinfizieren. II.11. Wer einen Hund oder eine Katze hält, hat sicherzustellen, dass diese nicht frei umherlaufen. III. Sofortige Vollziehung: Die sofortige Vollziehung der unter Ziffer I. bis II.11. angeordneten Maßnahmen wird im öffentlichen Interesse angeordnet. Wildgeflügelpest Festlegung Beobachtungsgebiet Görlitzer Umland (10 km) Vollzug des Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (TierGesG) i.d.F.v. 18. Juli 2016 (BGBl. I. S. 1666), der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (GeflPestSchV) i.d.F.v. 29. Juni 2016 (BGBl. I S. 1564) sowie des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) i.d.F.v. 9. Juli 2014 (SächsGVBl. S. 386) Tierseuchenrechtliche Maßnahmen zum Schutz vor Verschleppung der Klassischen Geflügelpest Nachweis von hochpathogenem H5N8 Virus bei einem Wildvogel in Zgorzelec (Republik Polen) Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Görlitz (LÜVA) erlässt folgende Amtstierärztliche Allgemeinverfügung: I. Das blau umrandete und nachstehend beschriebene Gebiet gemäß der als Anlage 1 beigefügten Karte (im Internet: www.kreis-goerlitz.de) wird für die Dauer von 30 Tagen bzw. bis auf Widerruf als Beobachtungsgebiet festgelegt. Grenzübergang Zodel , Dorfstaße folgend , Niederzodel, Dorfstraße in Richtung S 127 , S 127 in Richtung Neukrauscha , S 127 folgend in Richtung Oder-Neiße Radweg , Waldkante zur Kunnersdorfer Straße , BAB A4 Richtung Dresden , Kodersdorf: Torgaer Straße entlang Ober Rengersdorf bis Kreuzung Bergstraße , Kunnersdorfer Straße , Betonstraße bis Waldkante , Waldkante entlang Richtung Königshain bis Gemeindeamt Königshain , rechts abbiegend Richtung Betonstraße , Reichenbacher Straße überquerend in Richtung Markersdorf bis Waldkante , Waldkante bis B 6 , weiter über Feld bis Feldhäuser Gersdorf , Kreuzung Feldstraße / Oberdorfstraße bis S 111 , S 111 überquerend , Betonstraße bis Kreuzung Deutsch Paulsdorf , Friedersdorf Betonstraße bis in Ortslage , Schönau-Berzdorf bis Hauptstraße , links Richtung Kiesdorf , Tauchritz bis Grenzübergang Radomierzyce II. Schutzmaßregeln im Beobachtungsgebiet: II.1. Sämtliches Geflügel1 ist in geschlossenen Ställen oder unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung zu halten; II.2. Aus dem Beobachtungsgebiet dürfen gehaltene Vögel2 nicht verbracht werden. II.3. Gehaltene Vögel˛ dürfen nicht zur Aufstockung des Wildbestandes freigelassen werden; II.4. Federwild3 darf nur mit Genehmigung oder auf Anordnung des LÜVA GR gejagt werden; II.5. Wer einen Hund oder eine Katze hält, hat sicherzustellen, dass diese nicht frei umherlaufen; III. Sofortige Vollziehung: Die sofortige Vollziehung der unter Ziffer I. bis II.5. angeordneten Maßnahmen wird im öffentlichen Interesse angeordnet. IV. Bekanntgabe: Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem 19. Januar 2017 als bekanntgegeben. V. Begründung: Nach Mitteilung des polnischen Veterinärdienstes wurde im Stadtpark in Zgorzelec (Republik Polen), Nähe Dom Kultury bei einem Wildvogel (Schwan) das hochpathogene H5N8 Virus festgestellt. Die vollständige Version dieser Allgemeinverfügung ist unter www.kreis-goerlitz.de bzw. im LÜVA, Georgewitzer Straße 58, 02708 Löbau einsehbar. VI. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Amtstierärztliche Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Landkreis Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz erhoben werden. Die Widerspruchsfrist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41 in 09105 Chemnitz, oder den Dienststellen der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, oder in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig eingelegt wird. i.A. Dr. med. vet. Ralph Schönfelder, Amtstierarzt, Leiter des LÜVA Hinweise: 1. Jeder, der in dem in Punkt I. genannten Gebiet Geflügel (Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel) hält, hat dies unverzüglich unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Art und Anzahl des Geflügels, der Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Art beim LÜVA GR anzuzeigen, sofern dies noch nicht erfolgt ist. Zusätzlich ist dem LÜVA anzuzeigen, ob die Haltung des Geflügels in Ställen oder im Freien erfolgt. 2. Gemäß § 37 TierGesG hat eine mögliche Anfechtung o. g. Anordnungen kraft Gesetz keine aufschiebende Wirkung. Die bereits veröffentlichten Allgemeinverfügungen für den Landkreis Görlitz zur Aufstallungspflicht und Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest sind weiterhin gültig. ___________________________________________________________ 1 Geflügel: Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 2 GeflPestSchV) 2 Gehaltene Vögel: Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 1 GeflPestSchV) 3 Federwild: Vögel freilebender Arten, die für den menschlichen Verzehr gejagt werden (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 4 GeflPestSchV 10 Ausgabe 98 | 27. Januar 2017 Landkreis-Journal | Amtsblatt Landkreis Görlitz
INFORMATIONEN ■ Aufruf zum Einreichen von Projektvorschlägen Der Landkreis Görlitz ist eine von 219 „Partnerschaften für Demokratie“ bundesweit, die im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ gefördert werden. Grundlage dafür ist die Zielpyramide des Landkreises Görlitz. Bis zum 10. März kann die Förderung von Einzelprojekten für den Förderzeitraum 01.01. bis 31.12.2017 beantragt werden. Antragsberechtigt sind Initiativen, Vereine, Verbände, Netzwerke, Träger der Jugendhilfe sowie Bildungsträger, die im Landkreis Görlitz aktiv sind. Förderfähig sind Sach- und Personalausgaben. Die Förderung je Einzelprojekt ist bis zu 5.000 Euro möglich. Projektideen, in die Eigen- und/oder Drittmittel einfließen, sind ausdrücklich erwünscht. Das Formular und weitere Hinweise sind zu finden unter: http://demokratie.landkreis.gr/ Es kann in elektronischer oder in Papierform eingereicht werden bei: Landratsamt Görlitz, Jugendamt – Partnerschaften für Demokratie, Rica Wittig, Bahnhofstr. 24, 02826 Görlitz, E-Mail: rica.wittig@kreis-gr.de, 1 03581 663-2875 Anfragen können zudem gerichtet werden an: Jan Kirchhoff, Fach- und Koordinierungsstelle, Hillersche Villa gGmbH, E-Mail: j.kirchhoff@hillerschevilla.de, 1 03583 779610 ■ Deutsch-Polnisches Projekt für Katastrophenschutz Am 18. Januar fand im Landratsamt Görlitz die Auftaktveranstaltung für das Projekt „Grenzüberschreitende Prävention und Bewältigung von Hochwasser und Katastrophensituationen (CIFAD II)“ der Landkreise Görlitz und Zgorzelec statt. Die Teilnehmer aus Politik und Verwaltung, Polizeibehörden und Hilfsorganisationen beider Länder berieten erste Schritte für die Schaffung einer gemeinsamen, grenzüberschreitenden Informations- und Kommunikationsplattform bei Großschadenslagen oder Katastrophen. Die Zusammenarbeit erstreckt sich auf Fachbehörden, Leitstellen, Katastrophenschutzstäbe und im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen. Auch die Einrichtung anderer Informationsmöglichkeiten und -wege für die Bevölkerung spielt hier eine große Rolle. Ziel ist die Verbesserung grenzüberschreitender Kommunikation, damit die Bevölkerung, die Infrastruktur, Natur und Umwelt sowie Kulturgüter besser geschützt werden können. Das Projekt wird durch die Europäische Union aus den Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung im Rahmen des Kooperationsprogramms INTERREG Polen-Sachsen 2014- 2020 finanziert. ■ Karriereportal für den Landkreis Görlitz ist online Seit dem 6. Dezember finden Unternehmen und Bewerber im Landkreis Görlitz besser zueinander. Auf www.jobs-oberlausitz.de werden regionale Stellenangebote veröffentlicht. Neben den klassischen Bereichen Arbeit und Ausbildung sind auch Angebote für Freiwilligendienste und Ehrenamt vertreten. Rückkehrwillige und andere Interessenten von außerhalb sollen über das Karriereportal ihren Traumjob finden. Das Portal soll noch erweitert werden, so dass Bewerber künftig neben der Arbeitsstelle auch die passende Wohnung, den Kita-Platz sowie Infos über Schulen und ÖPNV-Verbindungen finden. Das Karriereportal ist Teil der Fachkräfteallianz des Landkreises Görlitz und wird finanziell unterstützt durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit. ■ Regionale Fachkräfteallianz startet Projektaufruf 2017 Die regionale Fachkräfteallianz für den Landkreis Görlitz ruft zur Einreichung von Projekten, die den Förderschwerpunkten des Handlungskonzeptes und der Fachkräfterichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr entsprechen, auf. Einreichungsschluss ist der 28. Februar. Die Einreichung an die regionale Fachkräfteallianz erfolgt an das Landratsamt Görlitz Amt für Kreisentwicklung Bahnhofstraße 24, 2826 Görlitz. Das Handlungskonzept kann im Internet unter http://regfka.landkreis.gr/ eingesehen werden. Weitere Auskünfte erteilt Herr Böhlke, 1 03581 663-3302, E-Mail: bernd.boehlke@kreis-gr.de ■ Polizei berät vor Ort Am Dienstag, 21. Februar, bieten der Bürgerpolizist der Stadt Rothenburg, Polizeihauptkommissar Jürgen Wohlmann, und der Fachberater der polizeilichen Beratungsstelle im Landkreis Görlitz, Kriminalhauptkommissar Burkhard Röwer, im Bürgerhaus von Nieder Neundorf zwei Beratungen an. Die erste Veranstaltung um 14.30 Uhr richtet sich vornehmlich an Senioren, die zweite Veranstaltung beginnt um 17.30 Uhr. Jedermann ist herzlich zur Teilnahme eingeladen, die Vorträge sind selbstverständlich kostenfrei, eine Voranmeldung ist nicht erforderlich. ■ Anmeldungen jetzt möglich für Frühlingsspaziergänge 2017 Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) bietet auch im Frühjahr 2017 wieder geführte Wanderungen und Exkursionen in die sächsische Natur an. Noch bis zum 3. Februar können sich Vereine, Gruppen und Verbände, aber auch Einzelpersonen aus dem Freistaat melden, die einen Spaziergang vorschlagen oder selbst führen wollen. Informationen und Anmeldeformulare gibt es unter www.fruehlingsspaziergang.sachsen.de ■ Ausstellungen im Landratsamt ARbeiT Kohle ist der Titel der Ausstellung, die bis zum 24. Februar im Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, besucht werden kann. Die Mitglieder des Oberlausitzer Kunstvereins präsentieren die Ergebnisse des alljährigen Pleinairs, das 2016 zum 22. Mal zu Himmelfahrt stattfand. In Weißwasser nahmen 26 Künstler aus den Regionalgruppen Görlitz, Löbau und Zittau teil. Thematischer Schwerpunkt war der Besuch im Tagebau Nochten. Die Ergebnisse, die entstanden sind, repräsentieren die unterschiedlichen Ausdrucksmöglichkeiten der einzelnen Teilnehmer und die Vielfalt der Sichtweisen. Die Ausstellung im Haus B, 1. Obergeschoss, kann zu den Sprechzeiten besucht werden. Werke von Siegfried Kaden Der 75. Geburtstag des Markersdorfer Künstlers Siegfried Kaden ist Anlass für eine Ausstellung im Landratsamt in Görlitz, auf der Bahnhofstraße 24. Vom 15. Februar bis zum 16. Juni sind die Arbeiten seines künstlerischen Schaffens zu den Sprechzeiten zu sehen. Siegfried Kaden wurde 1942 in Dresden geboren. Seit früher Kindheit ist das Zeichnen und Malen seine liebste Freizeitbeschäftigung. Friedrich Krause-Osten, Schüler der Repin-Malschule in St. Petersburg, machte Kaden mit der Aquarell- und Ölmalerei vertraut. Später erlernte er bei einem Cottbuser Kunstmaler einen lockeren, modernen Malstil. Ausstellungen im Landkreis Görlitz, Dresden und Regensburg sorgten für überregionale Bekanntheit. Augenblick Mal Unter diesem Titel stellen die drei Kunstgruppen der Kontakt- und Beratungsstelle Albatros, Psychosozialer Trägerverein Sachsen e.V. sich jetzt auch im Landratsamt in Niesky in der Robert-Koch- Straße 1 vor. Die Ausstellung fand im vergangenen Jahr im Landratsamt in Görlitz regen Zuspruch. Die Bilder in Acryl und Aquarell mit verschiedenen Motiven von verwunschenen Landschaften, Menschen, Blumen und Stillleben werden ergänzt durch Werke, die sich mit Lebensthemen auseinandersetzten. Die Ausstellung kann zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes bis zum 31. März besucht werden. Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca 11
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