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Landkreisjournal Nr.096/2016

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Erscheinungsdatum: 11.11.2016

4 Ausgabe 96 11.

4 Ausgabe 96 11. November 2016 Amtliche Bekanntmachungen Landkreis-Journal Amtsblatt Landkreis Görlitz Sitzungen der Kreistagsausschüsse Ausschuss für Gesundheit und Soziales Die 12. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales findet am 14.11.2016, 16 Uhr, im Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, Raum 0.10 statt. Tagesordnung öffentlich: 1 Eröffnung 1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 1.2 Abstimmung über Einwände zur Sitzungsniederschrift vom 10.10.2016 2 Berichterstattung zum Sachstand Pflegenetz 3 Beschluss über die Grundversorgung für den Bereich Frauenschutz im Landkreis Görlitz ab dem Jahr 2017 4 Finanzielle Zuwendungen für Leistungen von Schuldnerberatungsstellen im Landkreis Görlitz in Umsetzung der SGB II und XII im Jahr 2017 5 Planung einer Vergabe im Haushaltsjahr 2016: Durchführung einer Maßnahme für erwerbsfähige Leistungsberechtigte „Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis/in eine duale Berufsausbildung (VispA) 2017“ 6 Planung Vergabe im Haushaltsjahr 2016: Durchführung einer Maßnahme für erwerbsfähige Leistungsberechtigte „Motivieren-Orientieren-Praktika (MOPra) 2017“ 7 Terminplanung für Beratungen Ausschuss für Gesundheit und Soziales im Jahr 2017 8 Sonstiges Technischer Ausschuss Die 12. Sitzung des Technischen Ausschusses findet am 15.11.2016, 16 Uhr, im Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, Raum 0.10 statt. Tagesordnung öffentlich: 1 Eröffnung 1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 1.2 Abstimmung über Einwände zur Sitzungsniederschrift vom 30.08.2016 2 Baubeschluss zur Investitionsmaßnahme „Energetische Sanierung Berufliches Schulzentrum Christoph Lüders Görlitz“ 3 Entscheidung zur Auftragsvergabe über die Lieferung von Elektroenergie für die Dienstgebäude der Landkreisverwaltung 4 Terminplanung für die Beratungen des Technischen Ausschusses im Jahr 2017 5 Sonstiges Jugendhilfeausschuss Die 12. Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am 17.11.2016, 16 Uhr, im Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, Raum 0.10 statt. Tagesordnung öffentlich: 1 Eröffnung 1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 1.2 Abstimmung über Einwände zur Sitzungsniederschrift vom 14.09.2016 2 Berichterstattungen 2.1 Unterausschuss Jugendhilfeplanung 2.2 Unterausschuss Kindertageseinrichtungen/Familienbildung 2.3 Arbeitsgemeinschaft Träger der Jugendhilfe 2.4 Kinderschutz 3 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII - „Chancenwerkstatt - Oberlausitz gemeinnützige UG“ 4 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII - „Eurohof Dreiländereck e.V. Sachsen“ 5 Änderungsantrag aus Jugendhilfeausschuss 07.04.16 zur Fortschreibung der Strategischen Ziele im Rahmen der Jugendhilfeplanung ab 01.01.2017 6 Vereinbarung des Landkreises Görlitz zum Umgang mit dem Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung 7 Planung der Kindertagesbetreuung im Landkreis Görlitz (Kita-Bedarfsplanung) für die Schuljahre 2016/17, 2017/18 und 2018/19 8 Terminplanung für die Beratungen des Jugendhilfeausschusses im Jahr 2017 9 Sonstiges Hauptausschuss Die 12. Sitzung des Hauptausschusses findet am 22.11.2016, 15 Uhr, im Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, Raum 0.10 statt. Tagesordnung öffentlich: 1 Eröffnung 1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 1.2 Abstimmung über Einwände zur Sitzungsniederschrift vom 06.09.2016 2 Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen 2.1 - für Ausgaben im freigestellten Schülerverkehr im Ergebnishaushalt 2016 2.2 - im Budget 41.01 - Sozialamt - Hilfe zum Lebensunterhalt 2.3 - im Budget 41.01 - Sozialamt - Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 3 Terminplanung für die Beratungen des Hauptausschusses im Jahr 2017 4 Sonstiges Bernd Lange, Landrat Sachgebiet Ausländerrecht zu Am Dienstag, 6. Dezember, ist das Sachgebiet Ausländerrecht des Ordnungsamtes des Landratsamtes Görlitz aufgrund einer Weiterbildung der Mitarbeiter sowohl telefonisch, als auch persönlich an den Standorten Görlitz, Zittau und Niesky nicht erreichbar. Die Sprechstunde Ausländerrecht findet an diesem Tag nicht statt. Die Sprechstunde Asylrecht ist hiervon nicht betroffen. Beschlüsse der 11. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales vom 10.10.2016 Beschluss Nr. 014/2016 Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales beschließt die Förderung des gemeindepsychiatrischen Verbundes im Landkreis Görlitz - Suchthilfe - aus Mitteln des Landkreises Görlitz im Haushaltsjahr 2016. Verteilung: 1. dem come back e.V. – für die Suchtberatungs- u. Behandlungsstelle Zittau / Ebersbach-Neugersdorf max. 143.142 EUR 2. dem Diakonischen Werk Görlitz-Hoyerwerda e.V. – für die Suchtberatungs- u. Behandlungsstelle Weißwasser / Niesky max. 83.611 EUR 3. dem Sozialteam - Sozialtherapeutische Einrichtungen für Sachsen gGmbH – für die Psych. Suchtberatungs- u. Behandlungsstelle Görlitz / Löbau max. 159.737 EUR Beschluss Nr. 015/2016 Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales beauftragt die Verwaltung, ein Interessenbekundungsverfahren für den Bereich Frauenschutz ab dem Jahr 2017 ff. einzuleiten. Bernd Lange, Landrat Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung des Landkreises Görlitz für die Haushaltsjahre 2017/2018 Der Entwurf der Haushaltssatzung des Landkreises Görlitz für die Haushaltsjahre 2017/2018 wird gemäß § 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in Verbindung mit § 61 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen in der Zeit vom 24.11.2016 bis 02.12.2016 öffentlich ausgelegt. Der Entwurf der Haushaltssatzung liegt während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Landratsamt des Landkreises Görlitz in 02826 Görlitz, Bahnhofstr. 24, Bürgerbüro, Zimmer 0.19 öffentlich aus. Die Einsichtnahme ist an den Wochentagen wie folgt möglich: Montag 8.30-12.00 Uhr Dienstag 8.30-12.00 Uhr und 13.30-18.00 Uhr Mittwoch 8.30-12.00 Uhr Donnerstag 8.30-12.00 Uhr und 13.30-18.00 Uhr Freitag 8.30-12.00 Uhr Einwohner und Abgabepflichtige können bis zum Ablauf des siebenten Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf erheben. Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung. Bernd Lange, Landrat Naturschutzfachliche Untersuchungen Jörg Büchner, wohnhaft in Markersdorf OT Friedersdorf, ist im Auftrag der unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Görlitz mit der fachlichen Begutachtung und wissenschaftliche Bewertung von geologisch bedeutsamen Objekten im Landkreis befasst. Die Untersuchungen erfolgen in Görlitz, Herrnhut, Hohendubrau, Horka, Kodersdorf, Königshain, Löbau, Markersdorf, Neißeaue, Niesky, Ostritz, Oybin, Quitzdorf am See, Reichenbach/O.L., Schöpstal, Vierkirchen und Waldhufen. Gemäß § 37 Abs. 2 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege im Freistaat Sachsen (Sächsisches Naturschutzgesetz – SächsNatSchG) ist er befugt, Grundstücke während der Tageszeit (als Tageszeit gilt die Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr) zu betreten oder auf geeigneten Wegen zu befahren. Ihm ist es in diesem Zusammenhang auch gestattet, Erhebungen, naturschutzfachliche Beobachtungen, Vermessungen und Bodenuntersuchungen sowie ähnliche Dienstgeschäfte vorzunehmen. P. Müller, Sachgebietsleiter Untere Naturschutzbehörde

Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca Ausgabe 96 Amtliche Bekanntmachungen 11. November 2016 5 Fachtag zum Thema Gewaltschutz Ein Fachtag zum Thema: „Das Gewaltschutzgesetz - Möglichkeiten und Grenzen“ findet am Montag, 28. November, 9 - 14 Uhr im Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, Großer Saal, aus Anlass des Internationalen Tages „NEIN zu Gewalt an Frauen“ statt. Die Veranstaltung wird organisiert durch die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Görlitz, die Fachgruppe gegen Gewalt an Frauen Zittau und die AG 4 des Präventionsrates der Stadt Görlitz. Bei der Veranstaltung werden Vertreterinnen und Vertreter des Sächsischen Ministeriums für Soziales und Verbraucherschutz, des Amtsgerichts Görlitz, der Polizeidirektion Görlitz und des Landkreises Görlitz detailliert über fachspezifische Themen sprechen. Am Fachtag wird mit Interessierten über die Herausforderungen an Politik, Kommune, Justiz und Polizei bei der Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes diskutiert. Im Ergebnis dieser Bestandsaufnahme soll herausgearbeitet werden, an welchen Punkten eine Anpassung der inhaltlichen Ansätze und Rahmenbedingungen notwendig ist, um bedarfsgerechte Hilfen anbieten zu können. Mit dem Gewaltschutzgesetz wurde ein wichtiges Zeichen zur Bekämpfung der häuslichen Gewalt gesetzt. Gleichzeitig werden auch immer wieder neu die Fragen diskutiert: Sind die Möglichkeiten, die das Gewaltschutzgesetz bietet, ausreichend, um einen wirksamen Opferschutz zu gewährleisten? Braucht es aus dieser Rechtslage heraus noch Frauenschutzeinrichtungen? Die Veranstaltung ist kostenlos. Anmeldung bitte bis 24. November unter: 1 03581 663-9009, I 663-69009 E-Mail: gleichstellungsbeauftragte@kreis-gr.de Gefördert durch Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration „Welt-AIDS-Tag 2016“ Zum 29. Mal findet am 1. Dezember der Welt-AIDS-Tag statt. Weltweit leben ca. 35 Millionen Menschen mit HIV, allein in Deutschland sind es etwa 80.000. An den Folgen von AIDS sind in Deutschland bisher rund 30.000 Menschen gestorben. Um die Verbreitung von HIV/AIDS zu vermeiden, sind Präventionsmaßnahmen, bei denen Wissen über HIV und AIDS sowie das Risikobewusstsein und das richtige Verhalten vermittelt wird, von großer Bedeutung. Im Gesundheitsamt des Landratsamtes Görlitz werden eine AIDS-Beratung sowie anonyme HIV-Antikörper-Tests angeboten. Termine werden nach telefonischer Absprache vergeben. Ansprechpartnerin: Frau Michen, Reichertstraße 112, Görlitz, 1 03581 663-2719, E-Mail: christiane.michen@kreis-gr.de Unter dem Motto „Endlich mal was Positives zum Thema HIV“ findet am Donnerstag, dem 24. November im Vino e Cultura, Untermarkt 2 in Görlitz, um 19 Uhr, eine Lesung mit Matthias Gerschwitz statt. Gerschwitz ist seit 1992 HIV-positiv, er liest, informiert und steht Rede und Antwort. Der Eintritt ist frei. www.endlich-mal-was-positives.de Berufsbegleitende Weiterbildung Am 3. April 2017 startet am Beruflichen Schulzentrum Löbau eine weitere berufsbegleitende Weiterbildung, die Ausbildereignung nach AEVO (AdA), die dem Teil IV der Meisterausbildung entspricht. Unterrichtstage sind Montag und Donnerstag von 15.30 bis 19.30 Uhr. Der Kurs umfasst 100 Unterrichtsstunden. Fragen und Anmeldungen: E-Mail: grosse@khs-goerlitz.de bzw. 1 03583 512407, www.khs-goerlitz.de Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Bekanntgaben des Landratsamtes Görlitz gemäß § 3a Satz 2 zweiter Halbsatz UVPG zum Ergebnis der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c Satz 1 und 3 UVPG 1. Feststellung zur UVP-Pflicht für den Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Anlage zur Behandlung und Verarbeitung von Milch am Standort Muskauer Straße 38 in 02906 Niesky Die Fude + Serrahn Milchprodukte GmbH & Co. KG, 20459 Hamburg, Englische Planke 2 hat am 23.10.2013 gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. § 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und der Nummer 7.32.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Anlage zur Behandlung und Verarbeitung von Milch mit einer Kapazität der Einsatzstoffe von 360 t je Tag als Jahresdurchschnitt am Standort der Molkerei Niesky GmbH in 02906 Niesky, Muskauer Straße 38, Gemarkung Niesky, Flur 3, Flst.Nrn. 4, 16/6, 17 und 18 beantragt. Die beantragte Anlage fällt in den Anwendungsbereich des UVPG. Nach § 3 c Satz 1 UVPG i.V.m. der Nummer 7.29.1 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG ist für das Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Im Ergebnis der durchgeführten Vorprüfung des Einzelfalls wurde festgestellt, dass für das Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben kann nach Einschätzung des Landratsamtes Görlitz aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Gemäß § 3a Satz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbstständig anfechtbar. Die Unterlagen für die Vorprüfung sowie das Protokoll über die Durchführung und das Ergebnis der Vorprüfung sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes (UIG) i.V.m. dem Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG) im Landratsamt Görlitz, Umweltamt, Untere Immissionsschutzbehörde, Außenstelle Löbau, Georgewitzer Straße 52, Zimmer 3003 zugänglich. i.A. Verena Starke, Amtsleiterin Umweltamt 2. Feststellung zur UVP-Pflicht für die wesentliche Änderung der Anlage zur Herstellung von Kork-Latex Fußformsohlen - Errichtung und Betrieb von zwei Blockheizkraftwerken als Nebeneinrichtung, am Standort Gewerbering 8, 02828 Görlitz Die ALSA GmbH hat gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 19 Abs. 1 und 2 BImSchG und den Nrn. 10.7.2 und 1.2.3.2 der Anlage 1 zur 4. BImSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb zweier BHKW als Nebeneinrichtung auf den Flurstücken 395, 396, 397, 398, 401, 402, 403, 406, 407, 408, 420, Flur 1 der Gemarkung Görlitz und 83/32, 83/37, Flur 2 der Gemarkung Ebersbach in 02828 Görlitz beantragt und mit Bescheid vom 10.10.2016 genehmigt bekommen. Dieses Vorhaben fällt in den Anwendungsbereich des UVPG. Nach § 3c S. 2 UVPG i. V. m. der Nr. 10.3.2 und 1.2.3.2 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG ist für das Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Im Ergebnis der durchgeführten Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben kann nach Einschätzung des Landkreises aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien sowie der besonderen örtlichen Gegebenheiten keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen haben, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Gemäß § 3a S. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbstständig, sondern nur mit dem Genehmigungsbescheid vom 10.10.2016 anfechtbar. Die Unterlagen für die Vorprüfung sowie das Protokoll über die Durchführung und das Ergebnis der Vorprüfung sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes (UIG) i. V. m. dem Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG) ab dem 14.11.2016 Landratsamt Görlitz, Umweltamt, Untere Immissionsschutzbehörde, Georgewitzer Straße 52 in 02708 Löbau, Zimmer 3003 zugänglich. i.A. Verena Starke, Amtsleiterin Umweltamt 3. Bekanntgabe gemäß § 3a Satz 2 UVPG des Ergebnisses der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG in der Fassung der Bekanntgabe vom 24.02.2010: Die Heim-Gruppe mit Sitz in Ulm hat für Teilflächen der Flurstücke 20 und 22/1 der Gemarkung Lodenau Flur 12 in einem Umfang von ca. 3,7 ha Anträge auf Genehmigung zur Erstaufforstung gestellt. Das Landratsamt Görlitz ist gemäß § 10 Abs. 5 SächsWaldG als Untere Landwirtschaftsbehörde die zuständige Genehmigungsbehörde. Dieses Vorhaben fällt in den Anwendungsbereich des UVPG. Nach § 3c Satz 2 i. V. m. Nummer 17.1.3 der Anlage 1 UVPG war für das Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Im Ergebnis der Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer UVP besteht. Das Vorhaben hat nach Einschätzung des Landkreises Görlitz aufgrund überschlägiger Prüfung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Gemäß § 3a Satz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbstständig anfechtbar. Die Unterlagen für die Vorprüfung sind der Öffentlichkeit im Landratsamt Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, Sachgebiet Geschäftsstelle Gutachterausschuss/ Agrarstruktur, Außenstelle Löbau, Georgewitzer Straße 42 zugänglich. Birgit Trenkler, Amtsleiterin Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung

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