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Landkreisjournal Nr.093/2016

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Erscheinungsdatum: 26.08.2016

4 Ausgabe 93 26. August

4 Ausgabe 93 26. August 2016 Amtliche Bekanntmachungen Landkreis-Journal Amtsblatt Landkreis Görlitz Einladungen Kreistagsausschüsse Sitzung Technischer Ausschuss Die 11. Sitzung des Technischen Ausschusses findet am 30.08.2016, um 16 Uhr, im Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, Raum 0.10 statt. Tagesordnung öffentlich: 1 Eröffnung 1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 1.2 Abstimmung über Einwände zur Sitzungsniederschrift vom 31.05.2016 und 29.06.2016 2 Verkauf des Flurstücks 210/65 (ehemals 210/42) der Gemarkung Pethau, Hörnitzer Straße 15 in einer Größe von ca.1.500 m² an die EGLZ mbH 3 Sonstiges Sitzung Hauptausschuss Die 11. Sitzung des Hauptausschusses findet am 06.09.2016, um 16 Uhr, im Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, Raum 0.10 statt. Tagesordnung öffentlich: 1 Eröffnung 1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 1.2 Abstimmung über Einwände zur Sitzungsniederschrift vom 07.06.2016 2 Mittelumsetzung aus dem Ergebnishaushalt in den Finanzhaushalt zur Ersatzbeschaffung von Technik für Winterdienst und Straßenunterhaltung 3 Sonstiges Sitzung Jugendhilfeausschuss Die 11. Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am 14.09.2016, um 14.30 Uhr, im Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, Raum 0.10 statt. Tagesordnung öffentlich: 1 Eröffnung 1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 1.2 Abstimmung über Einwände zur Sitzungsniederschrift vom 02.06.2016 2 Berichterstattungen 2.1 Unterausschuss Jugendhilfeplanung 2.2 Unterausschuss Kindertageseinrichtungen und Familienbildung 2.3 Arbeitsgemeinschaft der Träger der Jugendhilfe 3 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII - Leineweber e.V. 4 Maßnahmeplanung für die präventive Kinder- und Jungendarbeit/ Jugendverbandsarbeit/ Jugendsozialarbeit/ erzieherischer Kinder- und Jugendschutz und Familienbildung im Rahmen der Jugendhilfeplanung des Landkreises Görlitz für den Planungszeitraum 2017 - 2020 5 Sonstiges Bernd Lange, Landrat Stellenausschreibung Die Stadtverwaltung Rothenburg/O.L. schreibt die Stelle eines Fachbereichsleiters/ einer Fachbereichsleiterin für Allgemeine Verwaltung, Ordnung und Sicherheit aus. Die Stellenausschreibung finden Sie auf www.rothenburg-ol.de 15. Lausitzer Fischwochen® Fortsetzung von Seite 1 Das Forsthaus sowie das Scheunencafé laden ein, den Lausitzer Karpfen und weitere Leckerbissen aus den heimischen Teichen zu genießen. Auch das Biosphärenreservat ist wieder mit einem bunten Programm und einer Pilzausstellung dabei. Am 25. September lädt der Berggasthof Beckenbergbaude Eibau zum Herbst-Brunch mit verschiedenen Fischgerichten ein. Insgesamt bieten die Beteiligten während der Lausitzer Fischwochen® zahlreiche Veranstaltungen rund um den Lausitzer Fisch an. Viele haben spezielle Übernachtungs- und Gruppenangebote entwickelt und die Teichwirtschaften offerieren Angelangebote und bieten Führungen an. Wer sich zur Fischwirtschaft in der Oberlausitz informieren möchte, kann sich beim Sächsischen Landesfischereiverband e.V. für eine Führung durch das Informationszentrum Sächsische Teichwirtschaft anmelden oder besucht das Haus der Tausend Teiche im Biosphärenreservatszentrum in Wartha. www.lausitzer-fischwochen.de Weitere Informationen zu den Lausitzer Fischwochen: Marketing-Gesellschaft Oberlausitz-Niederschlesien mbH, Tzschirnerstraße 14 a, 02625 Bautzen, 1 03591 48770 oder Touristische Gebietsgemeinschaft „Heide und Teiche im Bautzener Land e.V.“, Gutsstraße 4c, 02699 Königswartha, 1 035931 21220 Eilentscheidungen des Landrates EE/019/2016 Im Wege der Eilentscheidung fasst der Landrat, anstelle des Ausschusses für Gesundheit und Soziales, den Beschluss, den Termin der nächsten Ausschusssitzung vom 29.08.2016 auf den 10.10.2016 zu verschieben. EE 20/2016 Im Wege der Eilentscheidung fasst der Landrat, anstelle des Ausschusses für Gesundheit und Soziales, folgenden Beschluss: 1. Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales des Landkreises Görlitz beschließt die Beauftragung des Jobcenter Landkreis Görlitz mit der Vergabe eines Auftrages zur Durchführung einer Maßnahme für erwerbsfähige Leistungsberechtigte „Leben mit individuellen psychosozialen Einschränkungen“ ab 01.02.2017. Das zu kalkulierende Budget wird den Grenzwert von 500.000,00 Euro überschreiten. 2. Das Jobcenter Landkreis Görlitz wird beauftragt, unmittelbar nach Zuschlagserteilung für diese Leistung die tatsächlich entstehenden Kosten für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales schriftlich mitzuteilen. Bernd Lange, Landrat Ausbildung und Studium Verwaltungsfachangestellte/-n im Landratsamt Die Landkreisverwaltung bildet ab September 2017 wieder mehrere an einem Verwaltungsberuf interessierte junge Leute als Verwaltungsfachangestellte/-n aus. Die anspruchsvolle und vielseitige Ausbildung im öffentlichen Dienst dauert drei Jahre. Neben der theoretischen Ausbildung im Beruflichen Schulzentrum in Zittau und dem Dienstbegleitenden Unterricht lernen die Auszubildenden vom ersten Ausbildungstag an die Verwaltungsabläufe der Landkreisverwaltung des Landkreises Görlitz kennen. Sie sollten Interesse an einer Arbeit für die Bürger und die Belange unseres Landkreises haben. Neben einer freundlichen und aufgeschlossenen Umgangsweise mit Menschen wird eine gute Kommunikationsfähigkeit erwartet. Wenn Sie entsprechende Voraussetzungen mitbringen und gute bis sehr gute schulische Leistungen (mind. Note 2 in Deutsch und Mathematik in Klasse 9/10 der Oberschule bzw. Note 3 bei Abiturienten / Fachoberschülern) hinzukommen, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Schwerbehinderte Jugendliche werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Die Ausbildung findet auf Grundlage des aktuell geltenden TVAöD statt und gemäß §16a TVAöD werden die Auszubildenden nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung grundsätzlich in ein vorerst befristetes Arbeitsverhältnis übernommen. Ihr Bewerbungsschreiben mit Lebenslauf, letztem Schulzeugnis und Beurteilungen richten Sie bitte unter Angabe einer E-Mail-Adresse bis spätestens zum 30. September 2016 an das Landratsamt Görlitz, Dezernat I - Personalamt, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz oder alternativ an bewerbung@kreis-gr.de. Es wird darauf hingewiesen, dass schriftliche Bewerbungsunterlagen nur bei Vorliegen eines ausreichend frankierten Rückumschlages zurückgeschickt werden können. Nach Abschluss des Besetzungsverfahrens werden nicht abgeholte Unterlagen vernichtet. Es wird darauf hingewiesen, dass Kosten die im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren entstehen, nicht erstattet werden können. Auskünfte zur Ausbildung erhalten Sie telefonisch vom Ausbildungsverantwortlichen unter Tel. 03581 663-1647. Studium an Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen Das Studium am Fachbereich Allgemeine Verwaltung beginnt im September 2017, dauert 6 Semester und wird mit dem Bachelor of Laws (LL. B.) abgeschlossen. Das Studium mit der Landkreisverwaltung Görlitz als Praxispartner wird im Rahmen eines privatrechtlichen Ausbildungsvertrages gegen Entgelt durchgeführt, es bereitet auf eine anspruchsvolle Sachbearbeitung und mittlere Führungsfunktionen in der Landes- und Kommunalverwaltung vor. Bei erfolgreichem Abschluss wird eine Übernahme in ein langfristiges Beschäftigungsverhältnis mit dem Landkreis Görlitz angestrebt. Wer diesen Studiengang absolvieren möchte, sollte Interesse an Rechtsfragen und betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen besitzen sowie über ein gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen, Aufgeschlossenheit und die Fähigkeit verfügen, sowohl eigenständig als auch im Team arbeiten zu können. Studienschwerpunkte sind Allgemeines Verwaltungsrecht, Betriebs- und Volkswirtschaftslehre, Finanzwirtschaft, Kommunalrecht, Personalmanagement, Privatrecht, Sozialwissenschaften, Verfassungs- und Europarecht, Verwaltungsinformatik und Verwaltungswissenschaften. Das Studium gliedert sich in vier Semester Fachtheorie an der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen und zwei Semester Berufspraxis. Theoretische und praktische Studienzeiten wechseln einander ab. Bei Interesse bewerben Sie sich bitte online bis zum 1. Oktober 2016 bei der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen. Informationen dazu erhalten Sie auf folgender Internetseite: www.fhsv.sachsen.de/studium/allgemeine-verwaltung Studieninteressenten werden in ein zentrales mehrstufiges Auswahlverfahren mit schriftlichem Auswahltest und Vorstellungsgesprächen einbezogen. Auskünfte zum Studiengang Allgemeine Verwaltung mit der Verwaltung des Landkreises Görlitz als Praxispartner erhalten Sie beim Ausbildungsverantwortlichen unter 1 03581 663-1647.

Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca Ausgabe 93 Amtliche Bekanntmachungen 26. August 2016 5 Öffentlicher Personennahverkehr Gesamtbericht des Landkreises Görlitz nach Artikel 7 Absatz 1 der VO (EG) 1370/07 für das Jahr 2015 Gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1370/2007 (EG) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107 des Rates (Amtsblatt der Europäischen Union vom 3.12.2007, S. L.315/1 ff.) hat jede im Sinne dieser Verordnung zuständige Behörde einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen. Der Gesamtbericht des Landkreises für das Kalenderjahr 2015 ist auf der Homepage des Landkreises (www.kreis-goerlitz.de unter Landkreis/ Bus und Bahn) einzusehen. Angelika Voigt, Amtsleiterin Straßenverkehrsamt Öffentliche Bekanntmachung Der Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, führt in der Gemeinde Kodersdorf (alle Gemarkungen) Arbeiten aufgrund § 14 Abs. 3 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 482) durch. Die Arbeiten umfassen die Erfassung der Gebäude aus Digitalen Orthophotos (Luftbildern) sowie die Aktualisierung der tatsächlichen Nutzung, wenn sich diese offensichtlich geändert hat, und dienen der Verbesserung und Berichtigung der Daten des Liegenschaftskatasters. Birgit Trenkler, Amtsleiterin, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung Warnung vor illegalen Sammlungen Im Landkreis werden immer wieder von verschiedenen Anbietern Wurfzettel für illegale Wertstoffsammlungen an private Haushalte verteilt. Unter anderem wird für das kostenfreie Abholen von Sperrmüll und Elektroaltgeräten aus privaten Haushalten geworben. Der Regiebetrieb Abfallwirtschaft macht darauf aufmerksam, dass dahinter oft Firmen stecken, die ohne ausreichende Sachkunde, Zertifizierung und Genehmigung arbeiten. Der Entsorgungsweg der eingesammelten Gegenstände ist meist nicht nachvollziehbar. Elektroaltgeräte sind Abfälle, die entweder an den ursprünglichen Vertreiber zurückzugeben oder dem Landkreis Görlitz als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und speziell den anerkannten Sammelstellen zu überlassen sind. Denn Elektroaltgeräte bestehen zum Teil aus wertvollen Rohstoffen, wie Kupfer oder Aluminium, gleichzeitig aber auch aus umwelt- und gesundheitsgefährdenden Stoffen wie sechswertigem Chrom, Blei, Cadmium und Quecksilber. Damit zählen sie zu den gefährlichen Abfällen. Es besteht die Möglichkeit, zweimal pro Jahr eine begrenzte Menge (2 Kubikmeter je Abfuhr) Sperrmüll, Elektro- und Elektronikschrott zur Abholung anzumelden oder selbst mit der Karte an den Wertstoffhöfen im Landkreis Görlitz abzugeben. Gewerbetreibende benötigen eine gültige Kundennummer entsprechend des Abfallgebührenbescheides. Die Anmeldung erfolgt über die Sperrmüllkarten, die im Abfallkalender enthalten ist, oder unter www.abfall-eglz.de/ (Entsorgungsgebiet Görlitz, Altkreis Löbau-Zittau) und www.negw.de/ (Entsorgungsgebiet ehemaliger Niederschlesischer Oberlausitzkreis). Elektro- und Elektronikschrott wird kostenlos aus privaten Haushalten und sonstigen Herkunftsbereichen in haushaltsüblichen Mengen ohne Sperrmüllkarte angenommen. Viele Hersteller und Händler von Elektrogeräten nehmen diese auch zurück. Elektrogeräte, die nahezu immer gefährliche Stoffe enthalten, werden nach den Bestimmungen des Elektround Elektronikgerätegesetzes erfasst und einer fachgerechten Verwertung zugeführt. Hinweise auf Sperrmüll- und Schrotthändler, die eine Entsorgung beispielsweise durch vorherige Ankündigungen mit Wurfzetteln in Hausbriefkästen anbieten, nehmen die Mitarbeiter des Regiebetriebes Abfallwirtschaft entgegen. Kontakt: Regiebetrieb Abfallwirtschaft, Muskauer Straße 51, 02906 Niesky, 1 03588 261-716, I 03588 261-750, E-Mail: info@aw-goerlitz.de, www.kreis-goerlitz.de Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 482) Der Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert: Betroffene Flurstücke: Gemeinde Weißwasser, Gemarkung Weißwasser Flur 1: 6/1, 8/5, 8/6, 40, 101, 108/2, 108/5, 126/13, 126/34, 126/40, 136, 137/11, 196, 203/2, 210, 215/4, 215/5, 226/1, 238/1, 238/3, 243, 244, 245/1, 252/1, 254/2, 255, 263, 274, 276, 278, 282, 283, 287, 292, 297, 299, 303, 324/15, 324/16, 324/20, 368, 377, 378, 381, 384/1, 387/6, 387/7, 389/1, 391, 394/4, 395, 435/1, 441, 445, 450/2, 475, 482/5, 486, 489, 492/2 Gemeinde Schönbach, Gemarkung Schönbach: 1/1, 2/1, 3a, 5a, 6/3, 6/4, 8a, 9/1, 9/2, 10a, 12/2, 12/4, 12/5, 18a, 19/1, 24a, 24b, 25, 26, 27a, 28a, 30/1, 30/2, 30/3, 31, 32a, 33a, 34, 35a, 40a, 41/1, 42/1, 43, 45, 46, 47, 48/2, 49/2, 50/3, 51/1, 51/4, 51/5, 51/7, 51/8, 51/10, 51/11, 51/12, 51a, 53a, 54/2, 55/1, 55a, 56, 57/2, 58/2, 59/1, 60a, 61a, 62/1, 65/2, 65/3, 65/4, 65/6, 66/6, 66c, 67/3, 67/6, 67/7, 67/8, 67/9, 67/10, 67/14, 68, 69a, 70/1, 70/2, 71a, 72, 73, 74, 75, 76, 77a, 78a, 79/1, 80/1, 81/3, 81b, 82, 83/2, 84/1, 84/3, 85a, 86/4, 88/2, 88/3, 89/1, 91, 92a, 93a, 94, 95/1, 96, 99/1, 99b, 100a, 101a, 102/1, 102/6, 102/8, 102/12, 102b, 103, 104, 104a, 105, 106a, 109a, 110/1, 110c, 110d, 115/4, 116/3, 117, 118, 119/1, 121, 122a, 122b, 124/5, 125a, 125c, 126a, 128, 129d, 129e, 130/2, 130/5, 130/6, 130b, 131, 133, 135/2, 137/1, 140/3, 141, 142, 147/19, 147/21, 147/23, 152a, 152b, 153/1, 153/2, 154/2, 154/3, 155a, 156a, 157a, 158a, 158b, 159, 160/2, 161/1, 162/1, 163/8, 163/10, 165/3, 165/4, 165/8, 166, 167a, 168, 169, 170, 171/3, 174/1, 175a, 177/1, 177/2, 178a, 179a, 181/1, 181/2, 183/1, 184, 185, 187/1, 187/4, 187/6, 188a, 190a, 191/1, 191/2, 191/3, 192a, 192b, 193/1, 194/1, 194/2, 195a, 196/1, 196/2, 197, 198/1, 200/1, 201, 202, 203, 203a, 204a, 205/2, 205a, 206/3, 206/4, 206/8, 206/9, 206a, 207/3, 208a, 209, 209/1, 209/2, 210/2, 211, 212/2, 212b, 213a, 215/5, 216b, 217a, 218a, 219/1, 220/1, 221/1, 222/8, 224/1, 224/2, 228/1, 229, 230a, 231, 232/1, 232/8, 232c, 234/1, 235/3, 236, 237a, 238/2, 239a, 240/2, 241, 243, 244a, 246a, 247c, 248a, 249, 251, 252/1, 252b, 253/1, 254a, 255/1, 256/2, 257, 258/2, 258/3, 258/6, 258/7, 258/8, 258/9, 258/10, 258/11, 258/20, 259a, 260b, 261, 262, 263a, 263c, 264a, 265/2, 265b, 265c, 265e, 265f, 265g, 266/1, 266/4, 266/5, 267a, 268, 269a, 270/1, 270/4, 270/6, 272a, 273/2, 273a, 274/1, 274/2, 274/3, 275a, 276b, 277a, 278, 279/2, 280/1, 280/2, 280c, 281a, 281b, 283/5, 283/7, 284/1, 285/1, 286/2, 293a, 294/18, 295/2, 298/1, 298/2, 298a, 299, 300, 301/3, 301/4, 301/5, 301/6, 301/7, 301/8, 301a, 301b, 302/1, 302/2, 325/9, 325/10, 340/3, 341/1, 341/2, 352, 406, 411/3, 411/6, 437, 439/1, 439/4, 440/4, 440/5, 440/6, 440/7, 440/8, 440/9, 440/10, 464/3, 464/4, 509/1, 509/5, 510/1, 529/5, 585/1, 688, 704/1, 706, 716/4, 732/1, 732/2, 747/2, 747/3, 747/4, 756/1, 756/2, 756/5, 756/7, 756/8, 756/10, 756/14, 756/15, 756/19, 756/20, 756/22, 756/24, 756/26, 756/28, 756/30, 756/32, 756/33, 756/34, 756/35, 756/37, 756/39, 756/41, 756/43, 756/45, 756/47, 756/48, 756/50, 756/52, 756/53, 756/56, 756/57, 756/58, 756/61, 756/62, 756/63, 756/64, 756/65, 756/66, 756/67, 756/69, 756/70, 797, 813, 831b, 831c, 834a, 835a, 836, 838/2, 839a, 840a, 841a, 842a, 845a, 847a, 848/2, 849a, 850/2, 853/2, 854/5, 856/4, 858/1, 859/7, 859/9, 868/2, 869/2, 870/3, 873/2, 874a, 876/2, 877/2, 877/4, 880/5, 881/2, 883/4, 886/5, 886/6, 890/4, 890/6, 893/2, 894/2, 899/2, 900/2, 901/4, 904/4, 910/2, 911, 912/1, 912/4, 912c, 913/1, 913/2, 915, 916/3, 916/4, 916/5, 917, 917c, 1125/2, 1131/3, 1131/10, 1131/11, 1132/1, 1132a, 1132e, 1132f, 1132g, 1132h, 1132i, 1132k, 1142/1, 1143/4, 1143/6, 1143/8, 1198, 1200/3, 1200/4, 1219/9, 1220b, 1222/9, 1222/14, 1222/16, 1222/18, 1227/1, 1244, 1282, 1289, 1291, 1292, 1293, 1294, 1295, 1296, 1297, 1301, 1302, 1303, 1304, 1305, 1306/1, 1306/2, 1307/2, 1307/3, 1307/4, 1309/3, 1310/1, 1311/2, 1312, 1313, 1314, 1315, 1316, 1317, 1318, 1319, 1320, 1321, 1322, 1323, 1324/1, 1324/2, 1328, 1329, 1336, 1337, 1339/2, 1364, 1423, 1424/2, 1424/3, 1424/4, 1424/5, 1442, 1456/1, 1457, 1459/2, 1461/1, 1461/2, 1462, 1463, 1464, 1465/1, 1465/2, 1466, 1467, 1468, 1469/1, 1470/2, 1471/3, 1471/5, 1472/1, 1472/2, 1473/1, 1473/2, 1474/1, 1475/1, 1476/4, 1477, 1479/2, 1479/4, 1480/2, 1480/4, 1481/1, 1482/2, 1484/5, 1486/1, 1487, 1489, 1490, 1491, 1493/1, 1494, 1495, 1496, 1497, 1499/4, 1505/3, 1506/2, 1509, 1511/1, 1512/1, 1513/1, 1514/1, 1516/2, 1519, 1520/1, 1520/2, 1521, 1522/1, 1522/3, 1523/1, 1523/2, 1524/1, 1524/2, 1526, 1527/2, 1527/4, 1528/2, 1529/2, 1530, 1531, 1532, 1533, 1534, 1535, 1537, 1543, 1544, 1545, 1546, 1547/1, 1549, 1597, 1598, 1599, 1600, 1601, 1603, 1605, 1606, 1608, 1611, 1612, 1616, 1617 Art der Änderung (zutreffende Gemarkungen) 1. Veränderung der tatsächlichen Nutzung (alle) 2. Veränderung des Gebäudenachweises (alle) Die Änderungen erfolgten aufgrund einer Gebäude- und Nutzungserfassung aus Luftbilderzeugnissen. Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung mitgeteilt. Die Unterlagen liegen vom 30.08.2016 bis 29.09.2016 im Landratsamt Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, Außenstelle Georgewitzer Straße 42, Zimmer 411A und 411B, 02708 Löbau jeweils Dienstag und Donnerstag 8.30-12 Uhr und 13.30-18 Uhr sowie Freitag 8.30-12 Uhr zur Einsichtnahme bereit. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle während der genannten Zeiten persönlich oder unter 03585 44-2886 bzw. -2887 telefonisch zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, die Fortführungsnachweise und die weiteren Unterlagen zu den Änderungen einzusehen. Das Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung ist nach § 2 des SächsVermKatG für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde. Gemäß § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als mitgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die durchgeführte Erfassung der Gebäude und Nutzungen aus den Digitalen Orthophotos die Pflicht des Grundstückseigentümers nach § 6 Abs. 3 SächsVermKatG nicht ersetzt. (§ 6 Abs. 3 SächsVermKatG: Wurde ein Gebäude nach dem 24. Juni 1991 abgebrochen, neu errichtet, in seinen Außenmaßen wesentlich verändert oder die Nutzung eines Flurstückes geändert, hat der Eigentümer unverzüglich, spätestens zwei Monate nach Abschluss der Maßnahme, die Aufnahme des veränderten Zustandes in das Liegenschaftskataster auf seine Kosten zu veranlassen.) Birgit Trenkler, Amtsleiterin Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung

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