Aufrufe
vor 4 Jahren

Landkreisjournal Nr.092/2016

  • Text
  • Ausgabe
  • Buergerin
  • Buerger
  • Goerlitz
  • Informationen
  • Kreistag
  • Landkreis
Erscheinungsdatum: 22.07.2016

18.07.16 10:56:34

18.07.16 10:56:34 [Teilseite 'M04GOS22VP1' - DDV | Sächsische Zeitung | Beilagen | HRBeilagen | HRDRS | HRGOS] von WeberAn (Color Bogen) (120% Zoom) 4 Ausgabe 92 22. Juli 2016 Amtliche Bekanntmachungen Landkreis-Journal Amtsblatt Landkreis Görlitz Keine Sprechtage beim Sachgebiet Beitreibung/Mahnwesen Die Mitarbeiter/-innen der Finanzverwaltung, Sachgebiet Beitreibung/Mahnwesen ziehen innerhalb des Landratsamtes Görlitz, Bahnhofstraße 24, um und können deshalb vom 4. bis 9. August keinen Sprechtag durchführen. Ab 11. August ist das Sachgebiet im Haus C Zimmer 3.51 zu erreichen. Keine Impfsprechstunde im Gesundheitsamt Am 26. Juli findet im Gesundheitsamt in Görlitz, Reichertstraße 112, keine Impfsprechstunde statt. Ab 2. August wird die Impfsprechstunde wieder jeden Dienstag von 14 bis 17.30 Uhr angeboten, 1 03581 663-2627. Beschluss 1. Sondersitzung Technischer Ausschuss 29.06.2016 Beschluss Nr: 031/2016 Der Technische Ausschuss beschließt den Abschluss eines befristeten Betreibervertrages mit der ABUB GmbH, Internatsweg 3, 04668 Grimma für die Gemeinschaftsunterkunft in der Dietrich-Bonhoeffer-Straße 11 (GU) in 02708 Löbau sowie eines befristeten Vertrages über die soziale Betreuung der untergebrachten Personen mit dem DRK-Kreisverband Löbau e. V., Äußere Zittauer Straße 47a in 02708 Löbau. Bernd Lange, Landrat Oberlausitzer Unternehmerpreis Seit 1996 werden erfolgreiche und gesellschaftlich engagierte Unternehmerinnen und Unternehmer in der Oberlausitz mit dem Oberlausitzer Unternehmerpreis – der große Preis der Landkreise Bautzen und Görlitz – ausgezeichnet. 64 Gewinner konnten so in den vergangenen Jahren gewürdigt werden. Unternehmerischer Erfolg ist dabei nicht nur mit Wertschöpfung, materiellen Ergebnissen oder marktwirtschaftlichem Durchsetzungsvermögen gleichzusetzen. Für die Menschen ist es Lebensgrundlage, denn es werden Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen. Der Startschuss zur Nominierungsphase erfolgte in diesem Jahr im Rahmen der Oberlausitzer Gewerbe- und Leistungsschau Konvent´a in Löbau. Die Auslobung ist zugleich der Aufruf an Kommunen, Verbände, Belegschaften, Kammern, sonstige Interessenvertreter und Bürger der Region zur Benennung von Unternehmen, deren Firmenphilosophie überzeugt, denen die Ausbildung junger Menschen am Herzen liegt und deren Engagement für die Oberlausitz bemerkenswert ist. Bewerbungsvorschläge müssen spätestens bis zum 12. August 2016 schriftlich bei der Marketing-Gesellschaft Oberlausitz-Niederschlesien mbH eingehen. Die Ausschreibung, das Bewerbungsformular und weitere Informationen stehen zum Download bereit: www.oberlausitz.com/oberlausitzer-unternehmerpreis. Ansprechpartner: Marketing-Gesellschaft Oberlausitz-Niederschlesien mbH Christoph Pilz - stellv. Geschäftsführer / Leiter Standortmarketing, Tzschirnerstraße 14a, 02625 Bautzen, 1 03591 487710, E-Mail: christoph.pilz@oberlausitz.com Erreichbarkeit Regionalleitstelle Hoyerswerda Die für den Landkreis Görlitz zuständige Integrierte Regionalleitstelle Ostsachsen (IRLS) in Hoyerswerda ist telefonisch wie folgt zu erreichen. Notruf 112 für Feuerwehr, Rettungsdienst und Notarzt 116 117 Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst, erreichbar: Mo., Di., Do. 19-07 Uhr; Mi., Fr. 14-07 Uhr; Sa., So. 0-24 Uhr 03571 19222 Anmeldung Krankentransport 03571 19296 Allgemeine Erreichbarkeit IRLS/ Feuerwehr Beschlüsse der 11. Sitzung des Kreistages vom 29.06.2016 Beschluss Nr. 127/2016 1. Der Kreistag widerruft die mit Beschluss Nr. 012/2014 vom 03. September 2014 vorgenommene Bestellung von Roland Höhne, Rainer Fischer, Bernhard Waldau, Torsten Pötzsch, Heiderose Gläß, Dr. Bernhard Wachtarz als Vertreter für den Landkreis Görlitz in den Aufsichtsrat Klinikum Oberlausitzer Bergland gemeinnützige GmbH und Kreiskrankenhaus Weißwasser gemeinnützige GmbH. 2. Der Kreistag wählt und bestellt im Wege der Einigung in den Aufsichtsrat der Klinikum Oberlausitzer Bergland gemeinnützige GmbH und Kreiskrankenhaus Weißwasser gemeinnützige GmbH sechs gemeinsame Vertreter des Landkreises Görlitz Roland Höhne, Rainer Fischer, Bernhard Waldau, Dr. Gottfried Sterzel, Heiderose Gläß, Dr. Bernhard Wachtarz. Beschluss Nr. 128/2016 1. Der Kreistag widerruft die mit Beschluss Nr. 013/2014 vom 03. September 2014 vorgenommene Bestellung von Roland Höhne, Michael Görke, Torsten Pötzsch, Jens Thöricht als Vertreter für den Landkreis Görlitz in den Aufsichtsrat der Krankenhausservicegesellschaft Löbau-Zittau mbH und Servicegesellschaft des Krankenhauses Weißwasser mbH. 2. Der Kreistag wählt und bestellt im Wege der Einigung in den Aufsichtsrat der Krankenhausservicegesellschaft Löbau-Zittau mbH und Servicegesellschaft des Krankenhauses Weißwasser mbH vier gemeinsame Vertreter des Landkreises Görlitz Roland Höhne, Michael Görke, Dr. Gottfried Sterzel, Jens Hentschel-Thöricht. Beschluss Nr. 129/2016 Der Kreistag beschließt überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 1.513.000 Euro zur Herrichtung der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in der Bonhoeffer Straße 11, Löbau. Beschluss Nr. 130/2016 Der Kreistag beschließt zum 01.08.2016 die Entgeltordnung zur Nutzung der schulträgereigenen und der in freier Trägerschaft geführten Ganztagsbetreuung an Förderschulen des Landkreises Görlitz (siehe Seite 5). Beschluss Nr. 131/2016 1. Der Kreistag beauftragt den Landrat und die Mitglieder der ZVON-Verbandsversammlung des Kreistages Görlitz trotz der aktuell geführten Kürzungsdiskussionen sich für den Erhalt des derzeitigen ZVON-Angebotes einzusetzen. Zu diesem Zweck sollte die Einführung eines neuen Betriebskonzeptes auf der Bahnstrecke Zittau-Dresden mit dem Ziel eines „sauberen“ Stundentaktes bei Bedienung aller gegenwärtig in Betrieb befindlichen Unterwegshalte durch den ZVON geprüft werden. 2. Darüber hinaus beauftragt der Kreistag den Landrat und die vom Kreistag Görlitz in die Mitgliederversammlung des ZVON entsandten Vertreter des Landkreises Görlitz innerhalb des Prüfauftrages die Einführung eines Stundentaktes im Wechsel von Regionalexpress und Regionalbahn unter Einbeziehung der Bahnstrecke KBS 236 (Eibau- Varnsdorf-Mittelherwigsdorf) zu prüfen. Beschluss Nr. 132/2016 Der Kreistag beauftragt den Landrat und die Mitglieder der ZVON-Verbandsversammlung des Kreistages Görlitz, sich für den Erhalt des Personenverkehrs auf der Bahnstrecke KBS 229 Görlitz-Hoyerswerda bei Bedienung aller gegenwärtig in Betrieb befindlichen Unterwegshalte einzusetzen. Beschluss Nr. 133/2016 Der Kreistag beschließt die vollständige Einführung der Nutzung des Gremieninformationssystems für alle Mitglieder des Kreistages und soweit wie möglich der Öffentlichkeit ab 01.01.2017. Den Kreisräten steht zur Wahl, das System zu nutzen oder weiterhin Unterlagen in Papierform zu erhalten. Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Kreistagssitzung: Beschluss Nr. 134/2016 Der Kreistag beschließt im Einvernehmen mit dem Landrat, Herrn Felix Breitenstein zum nächstmöglichen Zeitpunkt, voraussichtlich ab 01.10.2016, die Stelle als Betriebsleiter Jobcenter zu übertragen. Beschluss Nr. 135/2016 Der Kreistag beschließt im Einvernehmen mit dem Landrat, den Arbeitsvertrag zwischen dem Landkreis Görlitz und Herrn Eberhard Nagel über den 01.10.2016 hinaus, um drei Monate, bis zum 31.12.2016 zu verlängern. Beschluss Nr. 136/2016 Der Kreistag beschließt im Einvernehmen mit dem Landrat, Frau Heike Zettwitz zum 01.07.2016 zur Leitenden Verwaltungsdirektorin zu befördern. Bernd Lange Landrat

Hamtske lopjeno wokrjesa Zhorjelca Ausgabe 92 Amtliche Bekanntmachungen 5 22. Juli 2016 Entgeltordnung zur Nutzung der schulträgereigenen und der in freier Trägerschaft geführten Ganztagsbetreuung an Förderschulen des Landkreises Görlitz Aufgrund des § 3 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.03.2014 (SächsGVBl. S. 180), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.04.2015 (SächsGVBl. S 349), § 13 Abs.3 Satz 3 und 4, § 16 Abs.2 und 3 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (SchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.07.2004 (SächsGVBL. S. 298), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.05.2010 (SächsGVBl. S. 142,144), der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Betreuung von Schülern an Förderschulen (Förderschulbetreuungsverordnung - SächsFöSchulBetrVO) vom 19.07.2008 (SächsGVBL. S. 498), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 20.08.2015 (SächsGVBl. S. 488) geändert worden ist und des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses Nr. 334/2011 vom 29.09.2011 zur Festsetzung der Absenkungssätze zur Ermäßigung der Elternbeiträge erlässt der Kreistag des Landkreises Görlitz mit Beschluss Nr. 130/2016 vom 29.06.2016 folgende Entgeltordnung: § 1 Geltungsbereich 1. Der Landkreis Görlitz als Träger des Förderschulzentrums „Albert Schweitzer“ Ebersbach-Neugersdorf, der Schule zur Lernförderung „Friedrich Fröbel“ Olbersdorf, der Hans-Fallada-Schule Rietschen (Schule für Erziehungshilfe), der Gutenbergschule Niesky (Förderschule zur Lernförderung) und der Brüder-Grimm-Schule Weißwasser (Förderschule zur Lernförderung) hält Betreuungsangebote an diesen Schulen in eigener bzw. in freier Trägerschaft vor. 2. Die Betreuungsangebote finden innerhalb der Schulgebäude in dafür eigens eingerichteten Räumen statt. § 2 Verfahrensweise Zur Nutzung der Ganztagsbetreuung bedarf es eines formgebundenen privatrechtlichen Vertrages, welcher zwischen dem Schulträger bzw. dem freien Träger und den Sorgeberechtigten in der Regel für jeweils ein Jahr geschlossen wird. § 3 Entgelte 1. Höhe der monatlichen Entgelte: bis 5 h/EUR bis 6 h/EUR 1. Kind 55,00 66,00 1. Kind/alleinerz. 52,25 62,70 2. Kind 38,50 46,20 2. Kind/alleinerz. 35,00 42,90 3. Kind 16,50 19,80 3. Kind/alleinerz. 13,75 16,50 und ab dem 4. Kind 5,50 6,60 4. Kind/alleinerz. 2,75 3,30 Weitere Kinder erhalten die Betreuung entgeltfrei. Mehrbetreuung pro begonnene ½ h: 1,50 EUR Gästebetreuung/Tag: 8,00 EUR 2. Die Entgelte sind in 12 gleichen Monatsraten zu entrichten. Bei regelmäßigen Schließzeiten oder Ausfallzeiten der Kinder (z. B. durch Urlaub, Krankheit o.ä.) kann keine Erstattung erfolgen. 3. Die Minderung der Entgelte erfolgt unter Berücksichtigung der Kinder, die gleichzeitig weitere gleichgelagerte Betreuungsangebote nutzen bzw. eine Kindertagesstätte entsprechend dem Geltungsbereich des Sächsischen Kindertagesstättenbereiches besuchen. 4. Bleibt das Kind länger als 4 Wochen hintereinander wegen Krankheit der Einrichtung fern und liegt darüber eine ärztliche Bescheinigung vor, so kann ein Erlass des Entgeltes beantragt werden. 5. In den Entgelten nicht enthalten sind die Kosten für Speisen und Getränke. Diese legt der Träger der Ganztagsbetreuung gesondert fest. § 4 Ermäßigungen 1. Weisen Sorgeberechtigte nach, dass ihnen nach § 90 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 SGB VIII die finanzielle Belastung durch das Entgelt nicht zuzumuten ist, so übernimmt der örtliche Träger der Jugendhilfe auf Antrag die Entgelte. 2. Die hierfür erforderlichen Anträge sind in der Schule/Einrichtung oder im Jugendamt der Kreisverwaltung erhältlich. 3. Alleinerziehende und/oder Sorgeberechtigte mit mehreren Kindern (Geschwisterermäßigung) können ebenso die ermäßigten Entgelte entsprechend dieser Entgeltordnung (§ 3) in Anspruch nehmen. Elternteile, die in einer Lebensgemeinschaft mit gemeinsamer Haushaltsführung leben, gelten nicht als Alleinerziehende. Die Anträge sind in der Schule/Einrichtung zu stellen. § 5 Zahlung der Entgelte 1. Mit der Aufnahme des Schülers in die Ganztagsbetreuung und der Unterzeichnung des entsprechenden Vertrages entsteht die Zahlungspflicht und erlischt mit Beendigung desselben. 2. Das Entgelt wird jeweils bis zum 15. eines jeden Monats für den laufenden Monat fällig und in der Regel über Lastschriftverfahren eingezogen. 3. Wird das monatlich zu entrichtende Entgelt für zwei aufeinander folgende Monate nicht gezahlt oder erreicht der Zahlungsrückstand die Summe, die dem Entgelt für zwei Monate entspricht, so ist der Landkreis Görlitz zur fristlosen Kündigung des Betreuungsvertrages berechtigt. Eine fristlose Kündigung erfolgt auch, wenn vereinbarte Ratenzahlungen nicht geleistet werden und wenn Pfändungen erfolglos geblieben sind. Die fristlose Kündigung befreit die Zahlungspflichtigen nicht von der Zahlung der rückständigen Entgelte. § 6 Inkrafttreten Die Entgeltordnung tritt zum 01.08.2016 in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft: Die Entgeltordnung zur Nutzung der schulträgereigenen Ganztagsbetreuung an Förderschulen des Landkreises Görlitz (Beschluss Nr. 348/2012) vom 18.07.2012 und die Entgeltordnung zur Nutzung der in freier Trägerschaft übernommenen Ganztagsbetreuung an Förderschulen des Landkreises Görlitz (Beschluss Nr. 370/2012) vom 19.12.2012. Bernd Lange, Landrat Görlitz, den 30.06.2016 Schulung Ehrenamtliche der Flüchtlingshilfe Der Landkreis Görlitz möchte ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingshilfe oder Interessierte mit kostenfreien Schulungen unterstützen. Die eintägigen Schulungen finden am 13. August (10-16 Uhr) in Löbau, am 27. August (10-16 Uhr) in Görlitz und am 24. September (10-16 Uhr) in Weißwasser statt. Neben allgemeinen Informationen zu Flucht und Asyl wird sich auch mit Neuerungen der Asylpakete I und II sowie mit dem geplanten Integrationsgesetz auseinandergesetzt. Außerdem werden Möglichkeiten und Grenzen des Ehrenamtes thematisiert. Zielgruppe sind Menschen die als Patin/ Pate Geflüchtete unterstützen, in Willkommensbündnissen mitarbeiten oder sich für eine solche Arbeit interessieren. Verbindliche Anmeldungen nimmt bis spätestens eine Woche vor der Veranstaltung das Sachgebiet Integration, Landratsamt Görlitz, entgegen (integration@kreis-gr.de). Schautermin Trinkwasserschutzgebiete Gemäß § 93 Sächsisches Wassergesetz vom 12. Juli 2013 findet durch die Schutzzonenkommission des Landkreises Görlitz am 13. September ein Schautermin zur Kontrolle verschiedener Trinkwasserschutzgebiete statt. Zum Schautermin dürfen im Trinkwasserschutzgebiet liegende Flurstücke durch behördliche Mitarbeiter betreten werden (§ 107 Abs. 1 Sächsisches Wassergesetz). Trinkwasserschutzgebiet Treffpunkt Uhrzeit Uhsmannsdorf Am Wasserwerk Nieskyer Straße in Uhsmannsdorf 9 Uhr Rothenburg-Dunkelhäuser Am Wasserwerk Bahnhofstraße 14 in Rothenburg/O.L. 10.30 Uhr Förderung für sächsischtschechische Kleinprojekte Für Projekte mit Begegnungscharakter stehen Antragstellern aus den Landkreisen Görlitz und Bautzen noch über eine Million Euro zur Verfügung. Die Antragstellung kann laufend erfolgen, die Gesamtausgaben der Projekte müssen zwischen 3.000 Euro und 30.000 Euro liegen. Erforderlich ist ein Partner auf tschechischer Seite, mit dem die Aktivitäten gemeinsam geplant und umgesetzt werden. Grenzüberschreitende Vorhaben werden mit max. 15.000 Euro unterstützt, bei einem maximalen Fördersatz von 85 Prozent. Personalkosten werden pauschal erstattet, der Satz hierfür liegt bei 20 % der direkten Kosten. Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Formular auf der Webseite der Euroregion Neisse-Nisa-Nysa unter www.neisse-nisa-nysa.org Dort findet man auch alle weiteren Informationen und Dokumente rund um die Kleinprojekteförderung. Es können jederzeit Beratungstermine bei der Euroregion vereinbart werden. Kontaktieren Sie dazu bitte die Projektkoordinatoren: Bärbel Schubert, 1 03583 575015, schubert@euroregion-neisse.de Markus Köhler, 1 03583 575013, koehler@euroregion-neisse.de Sitz der Geschäftsstelle: Euroregion Neisse e. V., Hochwaldstraße 29, 02763 Zittau

Amtsblatt / Landkreisjournal