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Landkreisjournal Nr.090/2016

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Erscheinungsdatum: 20.05.2016

4 Ausgabe 90 20. Mai

4 Ausgabe 90 20. Mai 2016 Amtliche Bekanntmachungen Landkreis-Journal Amtsblatt Landkreis Görlitz Sitzungen der Kreistagsausschüsse Ausschuss für Gesundheit und Soziales Die 10. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales findet am 30.05.2016, 16 Uhr, im Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, Raum 0.10 statt. Tagesordnung öffentlich: 1 Eröffnung 1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 1.2 Abstimmung über Einwände zur Sitzungsniederschrift vom 04.04.2016 2 Informationen 2.1 Information zur Tuberkulosesituation im Landkreis Görlitz 2.2 Information zu Leistungen für Bildung und Teilhabe 3 Beschluss zu den Mehrgenerationenhäusern im Landkreis Görlitz 4 Sonstiges Technischer Ausschuss Die 10. Sitzung des Technischen Ausschusses findet am 31.05.2016, 16 Uhr, im Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, Raum 0.10 statt. Tagesordnung öffentlich: 1 Eröffnung 1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 1.2 Abstimmung über Einwände zur Sitzungsniederschrift vom 05.04.2016 2 Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A - K 8610 Strahwalde - Herrnhut (B178 alt) Straßendeckenerneuerung von Anbindung an die S 143 bis Anbindung an die S 144 3 Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A - Umbau und Sanierung Oberland-Gymnasium Seifhennersdorf Haus 1 - Los 101 Bauhauptleistungen 4 Regelung zur Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A in der sitzungsfreien Zeit 2016 5 Sonstiges Jugendhilfeausschuss Die 10. Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am 02.06.2016, 9 Uhr, im Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, Raum 0.10 statt. Tagesordnung öffentlich: 1 Eröffnung 1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 1.2 Abstimmung über Einwände zur Sitzungsniederschrift vom 07.04.2016 2 Berichterstattungen 2.1 Unterausschuss Jugendhilfeplanung 2.2 Unterausschuss Kindertageseinrichtungen und Familienbildung 2.3 Arbeitsgemeinschaft Träger der Jugendhilfe 3 Rahmenrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen und Zuschüssen aus Haushaltsmitteln des Landkreises Görlitz/Jugendamt 4 Bedarfsfeststellung zur Fortschreibung der Jugendhilfeplanung ab 2017 5 Aufruf des Landkreises Görlitz zur Einreichung von Anträgen für den Planungszeitraum 2017 – 2020 6 Fachkraftförderung 2016 7 Anerkennung Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII - Hillersche Villa gGmbH 8 Anerkennung Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII - Hillersche Villa e.V. 9 Kita-Invest 2016 10 Änderung Terminplan 2016 11 Sonstiges Hauptausschuss Die 10. Sitzung des Hauptausschusses findet am 07.06.2016, 16 Uhr, im Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, Raum 0.10 statt. Tagesordnung öffentlich: 1 Eröffnung 1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 1.2 Abstimmung über Einwände zur Sitzungsniederschrift vom 12.04.2016 2 Über-/außerplanmäßige Aufwendungen 3 Sonstiges Nichtöffentliche Sitzung zur Vorbereitung Kreistag 29.06.2016 Bernd Lange, Landrat Kunstauktion: Termin vormerken Die Stiftung für Kunst und Kultur in der Oberlausitz organisiert auch 2016 eine Kunstauktion. Zum achten Mal haben Künstler die Möglichkeit, an der Kunstauktion teilzunehmen. Die zu versteigernden Kunstwerke werden ab 16. Juni in der Blumenhalle des Landesgartenschaugeländes in Löbau gezeigt. Die Auktion findet am 25. Juni statt. Allgemeinverfügung Landkreis zum Schutz von Brut- und Wohnstätten von streng und besonders geschützten Wirbeltierarten vom 02.05.2016 Gemäß § 24 Abs. 2 in Verbindung mit § 47 und § 28 Abs. 4 des Sächsischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Sächsisches Naturschutzgesetz - Sächs- NatSchG) vom 15.05.2013 erlässt der Landkreis Görlitz als zuständige untere Naturschutzbehörde folgende Allgemeinverfügung über die teilweise Aufhebung der Beschränkung des Betretungsrechts 1. Der Punkt 1. der Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz zum Schutz von Brutund Wohnstätten von streng und besonders geschützten Wirbeltierarten vom 22.12.2015 wird insofern geändert, dass die Regelung: für das Flurstück 673/16 (teilweise) in der Gemarkung Jonsdorf, der Gemeinde Jonsdorf (HSZ „Nonnenfelsen“) mit Wirkung ab dem 15.05.2016 aufgehoben wird. 2. Der Punkt 3. der Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz zum Schutz von Brutund Wohnstätten von streng und besonders geschützten Wirbeltierarten vom 22.12.2015 wird insofern geändert, dass die Regelung: für das Flurstück 416/6 (teilweise) in der Gemarkung Oybin, der Gemeinde Oybin (HSZ „Ostabfall des Berges Oybin“) mit Wirkung ab dem 15.05.2016 aufgehoben wird. 3. Im Übrigen bleibt die Allgemeinverfügung vom 22.12.2015, in Verbindung mit der Änderung vom 02.05.2016 unverändert. 4. Bekanntgabe Der Wortlaut der Allgemeinverfügung wird beim Landratsamt Görlitz, Untere Naturschutzbehörde, am Standort Löbau (Georgewitzer Straße 52), nach Bekanntgabe im Amtsblatt des Landkreises Görlitz (Landkreisjournal) zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt. Diese Allgemeinverfügung wird einen Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe wirksam. Die sofortige Vollziehung der unter Nr. 1 bis 2 getroffenen Anordnung wird im überwiegenden öffentlichen Interesse angeordnet. Bernd Lange, Landrat Vollzug des Gesetzes über die UVP Feststellung zur Umweltverträglichkeitsprüfungs-Pflicht für die Wesentliche Änderung der Lage, der Beschaffenheit und der Betriebsweise der Anlage zur Erzeugung von Strom aus Biogas; der Anlage zur Biogaserzeugung sowie der Anlage zur Lagerung von brennbaren Gasen am Standort Halbendorfer Straße 213 A in 02943 Boxberg, OT Klitten Bekanntgabe des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c Umweltverträglichkeitsgesetz (UVPG) gemäß § 3a Satz 2, zweiter Halbsatz UVPG Die Agrargenossenschaft Klitten e.G. hat gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 19 Abs. 1 und 2 BImSchG und den Nrn. 1.2.2.2, 8.6.3.2, 9.1.1.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) die immissionsschutzrechtliche Genehmigung der Änderung einer Biogasanlage auf den Flurstücken 7/3, 9/1, 10/2, Flur 8 der Gemarkung Klitten in 02943 Boxberg, OT Klitten beantragt. Dieses Vorhaben fällt in den Anwendungsbereich des UVPG. Nach § 3c S. 2 UVPG i. V. m. den Nrn. 1.2.2.2, 8.4.2.2, 9.1.1.3 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG ist für das Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Im Ergebnis der durchgeführten Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben kann nach Einschätzung des Landkreises aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien sowie der besonderen örtlichen Gegebenheiten keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen haben, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Gemäß § 3a S. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbstständig, sondern nur mit dem Genehmigungsbescheid anfechtbar. Die Unterlagen für die Vorprüfung sowie das Protokoll über die Durchführung und das Ergebnis der Vorprüfung sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes (UIG) i. V. m. dem Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG) ab dem 20.05.2016 im Landratsamt Görlitz, Umweltamt, Untere Immissionsschutzbehörde, Georgewitzer Straße 52 in 02708 Löbau, Zimmer 3003 zugänglich. i. A. Verena Starke, Amtsleiterin Umweltamt Görlitz, den 03.05.2016 Stellenausschreibungen Bernstadt 1. Leiter/in Bauamt Die Stelle ist ab 1.11.2016 Vollzeit, unbefristet, zu besetzen. 2. Sachbearbeiter/-in Hauptamt - Ordnungswesen/Leitung Bauhof Die Stelle ist ab 1.10.2016 Vollzeit, unbefristet zu besetzen. 3. Sachbearbeiter/-in Hauptamt - Soziale Einrichtungen/Fördermittel Die Stelle ist ab 1.10.2016 Vollzeit, unbefristet zu besetzen. 4. Mitarbeiter/in Bauhof Die Stelle ist ab 1.09.2016 Vollzeit, unbefristet zu besetzen. Detaillierte Angaben zu Stellenbeschreibungen unter: www.bernstadt.de Die Bewerbungsunterlagen sind bis zum 1. Juli 2016 an die Stadtverwaltung Bernstadt a.d.Eigen, z.Hd. Bürgermeister Markus Weise, Bautzener Straße 21, 02748 Bernstadt a.d.Eigen zu senden.

Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca Ausgabe 90 Amtliche Bekanntmachungen 20. Mai 2016 5 Beschlüsse der 10. Sitzung des Kreistages vom 04.05.2016 Beschluss Nr: 122/2016 Der Kreistag beschließt das Haushaltsstrukturkonzept für den Landkreis Görlitz für die Jahre 2016 - 2019. Beschluss Nr. 123/2016 Der Kreistag beschließt die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2016 für den Landkreis Görlitz. Beschluss Nr. 124/2016 Der Kreistag beschließt die Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten im Landkreis Görlitz vom 04.05.2016 (siehe Seite 6). Beschluss Nr. 125/2016 1. Der Kreistag beschließt, die als Anlage beigefügten landkreiseigenen Maßnahmen im Rahmen des Investitionsprogrammes „Brücken in die Zukunft“ in den Maßnahmeplan aufzunehmen (rechte Spalte). 2. Der Landrat wird ermächtigt, die mit dem SSG-Kreisverband abgestimmten Maßnahmen für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden in den an das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft zu meldenden Maßnahmeplan aufzunehmen. Bernd Lange, Landrat Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 482) Der Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert: Gemeinde Rietschen, Gemarkung Rietschen Flur 2: 6, 8, 22/1, 23/1, 24/4, 26, 30/1, 30/10, 30/12, 32/12, 36/2, 37/2, 38/1, 38/2, 39, 40, 41/1, 41/3, 47, 48, 49, 50, 51/2, 52/2, 53/2, 54/1, 54/2, 58/1, 59, 60, 62/1, 62/3, 63 Gemeinde Rietschen, Gemarkung Rietschen Flur 3: 54, 58, 59, 60, 63, 64, 65, 66, 68, 69, 70, 71, 75, 76, 77, 93/1, 93/7, 93/8, 95, 98, 100/1, 108/2, 110, 120, 121, 123/2, 125/1, 126, 127, 130/1, 130/2, 131, 132/3, 132/6, 134/1, 138, 141/2, 141/3, 141/4, 143/2, 144/4, 145, 146/2, 148/2, 154, 175, 176, 177, 180, 182, 183, 184, 185, 187, 190, 206/4, 207, 208, 209, 211, 212, 215, 226, 229, 230/2, 231, 232, 233, 234, 235, 236, 238, 246/1 Gemeinde Rietschen, Gemarkung Rietschen Flur 4: 4, 6, 25/4, 25/5, 29/16, 29/19, 30/7, 30/10, 30/35, 31/1, 34/3, 34/14, 34/44, 34/48, 34/54, 34/56, 36/4, 36/9, 40/1, 40/2, 41, 44/1, 44/2, 45, 49, 52/1, 55/1, 57/2, 59, 60/2, 60/3, 64/1, 72/1, 79/1, 88, 89, 92, 98, 99, 101/2, 104, 105/2, 105/3, 109/1, 109/2, 109/3, 117/2, 118/2, 119, 126, 127, 130/1, 131, 132, 133, 134/1, 137, 139, 141, 147, 151/7, 151/10, 151/19, 151/22, 151/32, 152/4, 152/7, 155/1, 156/5, 156/6, 156/7, 158, 159/2, 160/6, 160/8, 163/2, 163/3, 164/1, 165/1, 168, 170/2, 172/2, 207/1, 207/2, 209/7, 209/9, 209/10, 212 Die Änderungen erfolgten aufgrund einer Gebäude- und Nutzungserfassung aus Luftbilderzeugnissen. Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung mitgeteilt. Die Unterlagen liegen vom 24.05.2016 bis 24.06.2016 im Landratsamt Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, Außenstelle Georgewitzer Straße 42, Zimmer 411A und 411B, 02708 Löbau jeweils Dienstag und Donnerstag 8.30-12 Uhr und 13.30-18 Uhr sowie Freitag 8.30-12 Uhr zur Einsichtnahme bereit. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle während der genannten Zeiten persönlich oder unter 03585 44-2886 bzw. -2887 telefonisch zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, die Fortführungsnachweise und die weiteren Unterlagen zu den Änderungen einzusehen. Das Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung ist nach § 2 des SächsVermKatG für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde. Gemäß § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als mitgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die durchgeführte Erfassung der Gebäude und Nutzungen aus den Digitalen Orthophotos die Pflicht des Grundstückseigentümers nach § 6 Abs. 3 SächsVermKatG nicht ersetzt. (§ 6 Abs. 3 Sächs- VermKatG: Wurde ein Gebäude nach dem 24. Juni 1991 abgebrochen, neu errichtet, in seinen Außenmaßen wesentlich verändert oder die Nutzung eines Flurstückes geändert, hat der Eigentümer unverzüglich, spätestens zwei Monate nach Abschluss der Maßnahme, die Aufnahme des veränderten Zustandes in das Liegenschaftskataster auf seine Kosten zu veranlassen.) Birgit Trenkler, Amtsleiterin Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut bei Bienen Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Görlitz hat am 10.05.2016 eine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen erlassen. Ursache war die amtliche Feststellung der Seuche. Ein Sperrbezirk wurde grenzüberschreitend eingerichtet in der Stadt Ebersbach-Neugersdorf und ein weiterer Verdacht befindet sich in Rothenburg, Ortsteil Lodenau. Die Seuche beschränkt sich allein auf den Bienenbestand. Menschen sind durch die Faulbrut, auch durch den Genuss von Honig, nicht gefährdet. Alle Bienenvölker und Bienenbestände im Sperrbezirk sind unverzüglich amtlich untersuchen zu lassen. Bewegliche Bienenvölker dürfen nicht von ihrem Standort entfernt werden. Dies gilt auch für Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften. Ebenso dürfen keine Bienenvölker und Bienen in den Sperrbezirk verbracht werden. Besitzer von Bienenvölkern, die ihren Standort im Sperrbezirk haben, sind darüber hinaus verpflichtet, den genauen Standort und die Anzahl der Bienenvölker beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt in Löbau, Georgewitzer Str. 58, 02708 Löbau, anzuzeigen unter 1 03585 442780 oder per E-Mail an tiergesundheit@kreis-gr.de Weitere Informationen und die Allgemeinverfügungen im Internet unter: http://lueva.aktuell.landkreis.gr Naturschutz-Monitoringmaßnahmen im Freistaat Sachsen Auf der Grundlage des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege im Freistaat Sachsen hat die Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft die Aufgabe, Daten im Rahmen von Monitoringmaßnahmen zu erfassen, aufzuarbeiten und für die fachliche Durchführung den zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen. Zur Vorbereitung und Durchführung dieser Maßnahmen besteht die Befugnis, Grundstücke zur Tageszeit betreten zu dürfen. Die BfUL-Bediensteten und deren Beauftragte sind verpflichtet, auf Verlangen die Dienstausweise bzw. ein entsprechendes Nachweisdokument mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Folgende Erhebungen werden durchgeführt: vogelkundlicher Daten: Feldgebiete in der östlichen Oberlausitz, Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft, Teichgebiete Niederspree Hammerstadt; Daten zu Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie im: Niederspreer Teichgebiet und Kleine Heide Hähnichen, Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft , Neißegebiet; naturschutzfachliche Daten in einem dauerflächengestützten Monitoring von Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie sowie der Vogelschutzrichtlinie. Nähere Informationen unter www.kreis-goerlitz.de unter Aktuelles

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