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Landkreisjournal Nr.089/2016

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Erscheinungsdatum: 21.04.2016

6 Ausgabe 89 22. April

6 Ausgabe 89 22. April 2016 Amtliche Bekanntmachungen Landkreis-Journal Amtsblatt Landkreis Görlitz Die Abfallwirtschaft informiert 1. Korrektur Abfallkalender: Weißkeißel Für die Gemeinde Weißkeißel ist eine Korrektur im Abfallkalender notwendig. Die Leerung der Restabfallbehälter erfolgt statt am 22. April am 29. April. 2. Zahlungserinnerung für Abfallgebühren Die Abfallgebühren für das II. Quartal sind bis zum 15. Mai zu entrichten. Bitte überweisen Sie offene Beträge mit Angabe der Kundennummer an folgende Bankverbindung: Zahlungsempfänger Landkreis Görlitz, IBAN DE53850501003000000215, BIC WELA- DED1GRL. Bei Zahlungsschwierigkeiten ist die Vereinbarung einer schriftlichen Ratenzahlung oder Stundung möglich. Sie können den Regiebetrieb Abfallwirtschaft zudem beauftragen, die Abfallgebühren von Ihrem Konto abzubuchen. Das Formular SEPA-Lastschriftmandat ist unter www.kreis-goerlitz.de unter Landratsamt, Regiebetrieb Abfallwirtschaft, Formulare zu finden. Bitte senden Sie das Formular im Original mit Unterschrift und per Post (keine E- Mail, kein Fax) an: Regiebetrieb Abfallwirtschaft, Muskauer Straße 51, 02906 Niesky Ansprechpartner: SGL Rechnungswesen – Frau Kahlert 103588 261-705 SB Buchhaltung – Frau Kärger 1 03588 261-710 oder Frau Przybyl 1 03588 261-703 I 03588 261-750, E-Mail: info@aw-goerlitz.de, Internet: www.kreis-goerlitz.de 3. Frühjahrsputz in den Gärten Was ist bei der Eigenkompostierung zu beachten? Die Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Görlitz besagt, dass Anschlusspflichtige von der Nutzung eines Bioabfallbehälters befreit sind, soweit eine Eigenkompostierung möglich ist. Eine ganzjährige Kompostierung von allen im Grundstück anfallenden organischen Abfällen ist dafür jedoch Voraussetzung. Es darf dabei keine Belästigung oder Gefährdung der Allgemeinheit durch Gerüche oder Ungeziefer entstehen. Die Kompostiereinrichtung muss allseitig mindestens fünf Meter von Wohngebäudeöffnungen sowie der Böschungskante von Gewässern entfernt sein. Des Weiteren sind 25 Quadratmeter Grünland je Bewohner und Jahr auf dem Grundstück erforderlich. Die Eigenkompostierung ist durch den Grundstückseigentümer oder den dinglich Berechtigten formlos schriftlich beim Regiebetrieb Abfallwirtschaft anzuzeigen. Können alle Bioabfälle selbst kompostiert werden? Es gibt Stoffe, die für eine Kompostierung im Hausgarten ungeeignet sind. Dazu zählen beispielsweise von Schädlingen befallene Pflanzen. Schädlinge sterben nur unter sehr hohen Temperaturen ab, so dass kranke Pflanzen am besten im Bioabfallbehälter oder direkt auf einer Kompostieranlage entsorgt werden. Der Bioabfallbehälter ist somit eine sinnvolle Kombination zur Eigenkompostierung. Wohin mit den Bioabfällen bei einem einmaligen Mehranfall? Bei größeren Mengen an Laub, Grün- oder Heckenschnitt können Bioabfälle an eine Kompostieranlage angeliefert werden. Bei einem Mehranfall von Laub und Grasschnitt können 120-Liter-Gartenabfallsäcke zusätzlich zum Bioabfallbehälter genutzt werden. Die Säcke können gegen eine Gebühr von 3,12 Euro je Stück beim Regiebetrieb Abfallwirtschaft in Niesky, der Entsorgungsgesellschaft Görlitz-Löbau-Zittau mbH in Lawalde, bei der Niederschlesischen Entsorgungsgesellschaft mbH in Niesky und Weißwasser/O.L sowie bei einigen Stadt- und Gemeindeverwaltungen erworben werden. Die Verkaufsstellen sind im Abfallkalender sowie im Internet unter aw.landkreis.gr veröffentlicht. Der Gartenabfallsack ist zur Entsorgung zugebunden unmittelbar neben dem Bioabfallbehälter bereitzustellen. Das Ablagern von Abfällen im Wald oder der freien Landschaft ist untersagt und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Was gehört in den Bioabfallbehälter? Küchenabfälle: Obst-, Gemüse- und Salatreste, Kaffeefilter, Kaffeesatz, Teebeutel, Teeblätter, Essenreste aus Haushaltungen, Eierschalen, Küchen- und Zeitungspapier zum Einwickeln Gartenabfälle: Rasenschnitt, Moos, Fallobst, Laub, zerkleinerter Strauchschnitt, Blumen, Pflanzenreste, Kräuter, Baumschnitt unter 21 mm Durchmesser sonstige Abfälle: Blumenerde, Federn, Haare Was gehört nicht in den Bioabfallbehälter? Alufolien, Folien, Kunststoffverpackungen (Gelbe Tonne/ Gelber Sack) Restabfälle, Lumpen, Plastikgegenstände, abgekühlte Asche (Restabfallbehälter); Elektrogeräte (Wertstoffhof, Anmeldung über Sperrmüllkarte) gut erhaltene Alttextilien und Schuhe (Altkleidercontainer, Wertstoffhof) 4. Wanderausstellung zum Abfallprojekt „Umweltgerechte Abfallentsorgung und Recycling - die Zukunft in Deinen Händen“ ist das Thema einer Ausstellung für Kinder und Jugendliche, die noch bis 4. Mai in der Bibliothek Reichenbach/O.L., Nieskyer Straße 4, zu sehen ist. Gezeigt wird, dass Wertstoffe wie Papier, Glas, Altkleider, Leichtverpackungen und Schrott durch technische Verfahren wieder in Rohstoffe umgewandelt werden und als Grundlage zur Herstellung hochwertiger Produkte dienen. Die Ausstellung wurde im Rahmen eines Kooperationsprojektes zwischen dem Bezirk Liberec und dem Landkreis Görlitz erarbeitet. Der Fokus der Zusammenarbeit lag auf der Umweltbildung und Information zu den Themen Abfallvermeidung, Abfalltrennung, Abfallentsorgung und Recycling. Ansprechpartner: Regiebetrieb Abfallwirtschaft, Muskauer Straße 51, 02906 Niesky 1 03588 261-716, I 03588 261-750 E-Mail: info@aw-goerlitz.de Internet: www.kreis-goerlitz.de Kulturraumförderung 2017 bis 15. Juni beantragen Der Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien unterstützt nach Maßgabe des Gesetzes über die Kulturräume in Sachsen (Sächsisches Kulturraumgesetz - SächsKRG) kulturelle Einrichtungen und Maßnahmen von regionaler Bedeutung. Die Abgabefrist für Förderanträge beim Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien, c/o Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, für das Haushaltsjahr 2017 endet am 15. Juni 2016. Dies gilt für die Anträge auf institutionelle Förderung und Projektförderung sowie für Anträge auf Strukturförderung nach § 6 Abs. 2 Buchst. b SächsKRG und Zuwendungen nach der Förderrichtlinie Musikschulen/Kulturelle Bildung. Die aktuellen Kontaktdaten, die Förderrichtlinie und die Formulare können auf der Internetseite des Kulturraumes unter: www.kulturraum-oberlausitz.de abgerufen werden. Bei Fragen zur Kulturraumförderung stehen die Mitarbeiter/-innen der Verwaltung des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien zur Verfügung, 1 03581 663-9400. Psychosoziale Beratung für Tumorerkrankte und Angehörige Angebot: · psychosoziale Beratung, persönlich, telefonisch oder im Hausbesuch/Klinikbesuch · Information, Beratung und Betreuung von Betroffenen und deren Angehörigen · Unterstützung bei der Verarbeitung der Erkrankung und deren Folgen · Beratung im Nachsorgebereich der Kinderonkologie · Hilfe bei der Lösung von Problemen in Ehe, Familie, Bekanntenkreis und Beruf · Hilfe bei der künftigen Lebensplanung · Auskunft und Weitervermittlung bei sozial-, versicherungs- und arbeitsrechtlichen Fragen · Hilfe bei Antragsstellungen z. B. auf finanzielle Unterstützung(Härtefonds, Hilfsfonds, Stiftungen), Schwerbehinderung, Rehabilitation sowie Renten- und Krankenversicherung · Kontaktvermittlung ambulanter Betreuungs- und Pflegemöglichkeiten · Kontaktvermittlung zu Selbsthilfegruppen Ansprechpartnerin: Angela Richter, Landratsamt Görlitz, Gesundheitsamt, 02826 Görlitz, Reichertstraße 112, 2. Etage, Raum 204, 1 03581 663-2609, I 03581 663- 62609, E-Mail: angela.richter@kreis-gr.de Außenstellen: Jeweils am Dienstag sind auch Termine in den Außenstellen (Löbau, Georgewitzer Str. 58; Niesky, Robert-Koch-Straße 1; Weißwasser, Straße der Einheit 2; Zittau, Hochwaldstr. 29) möglich. Die Termine müssen jedoch telefonisch unter 03581 663-2609 vereinbart werden. IHK-Sprechtag Energie in Zittau Die Industrie- und Handelskammer Dresden führt ab April für Mitgliedsunternehmen Informationstage rund um das Thema „Energiekostenreduzierung in Unternehmen“ durch. Die Sprechtage starten am 27. April, in der Zeit von 10 Uhr bis 15 Uhr in der IHK-Geschäftsstelle in Zittau, Bahnhofstr. 30. Weitere Termine: 22. Juni, 24. August, 19. Oktober, 7. Dezember. Anmeldungen bei der IHK-Geschäftsstelle Zittau: 1 03583 502230. Workshop: Projektgestaltung mit Dragon Dreaming Die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Görlitz lädt ein zu einem Interaktiven- Workshop zur Projektgestaltung mit der Methode „Dragon Dreaming“. Der Workshop ist geeignet für Frauen aus Vereinen, Gruppen und Initiativen sowie für Interessierte, die bereits Erfahrung mit Dragon Dreaming oder ähnlichen Methoden haben oder neue Impulse für die Arbeit in Gruppen suchen. Die Veranstaltung findet am Freitag, dem 27. Mai, von 9 bis 15 Uhr im KoLABOR, Hospitalstraße 29, in Görlitz statt. Sie wird von Linda Moritz aus Halle, Dragon Dreaming Trainerin, Kulturmanagerin und Facilitatorin, gestaltet. Inhalte: Teamarbeit mit Freude und Entwicklung - wie kann es gelingen? Charismatische Kommunikation; Empowered Fundraising - Projekte scheitern nicht am Geld Dragon Dreaming: Dragon Dreaming beinhaltet Methoden der Projektgestaltung, um Träume und Visionen kreativ, gemeinschaftlich und nachhaltig zu verwirklichen. Es wurde in den letzten dreißig Jahren von John Croft und der Stiftung „Gaia Foundation“ in Australien entwickelt und verbindet ursprüngliches Wissen mit modernen Ansätzen des Projektmanagements. Weitere Informationen auf www.dragondreaming.org/de Die Teilnahme ist kostenfrei. Bitte melden Sie Ihre Teilnahme bis zum 23. Mai unter E-Mail: gleichstellungsbeauftragte@kreis-gr.de oder 1 03581 663-9009

Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca Ausgabe 89 Amtliche Bekanntmachungen 22. April 2016 7 Aufruf an alle Handwerksbetriebe zur Teilnahme an der Erhebung zur Sicherheitslage Die über 4.500 Handwerksbetriebe im Landkreis Görlitz sind ein wichtiger Stabilitätsanker für die Region. Sie sind eine tragende Säule für nachhaltiges Wachstum, die langfristige Sicherung von Beschäftigung und die Förderung des Fachkräftenachwuchses. Ein wichtiger Standortfaktor ist dabei die Sicherheitslage. Die Handwerkskammer Dresden hat am 6. April einen Fragebogen an im Landkreis ansässige Handwerksbetriebe versendet. Um ein möglichst vollständiges Bild über die Sicherheitssituation zu erhalten, werden die angeschriebenen Betriebe um rege Beteiligung gebeten. Bei der Erhebung werden die Betriebe unter anderem um ihre Einschätzung zur aktuellen Sicherheitslage im Landkreis sowie zu deren gefühlten Entwicklung in den vergangenen Jahren gebeten. Auch die Betroffenheit der Handwerker durch kriminelle Delikte sowie der Einfluss der Sicherheitslage auf den Standort und die Investitionstätigkeiten wird erfragt. Außerdem werden die Betriebe gebeten, einen Überblick über getroffene Maßnahmen zum Einbruchsschutz und die Nutzung von Präventionsangeboten zu geben. Der übersichtlich gestaltete Fragebogen (6 Seiten) soll entsprechend angekreuzt bis zum 30. April mit dem beiliegenden Briefumschlag an die Handwerkskammer Dresden zurückgesendet werden. Die Sicherheitsbefragung im Handwerk basiert auf den Erfahrungen der Bürgerbefragung zur Sicherheit und Lebensqualität im Landkreis Görlitz vor zwei Jahren und der Sicherheitskonferenz 2015. Die Befragung ist ein Kooperationsprojekt der Handwerkskammer Dresden, des Landkreises Görlitz und der Polizeidirektion Görlitz. Wissenschaftlich begleitet wird das Vorhaben von der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) in Rothenburg. Gemeinsames Ziel ist es, anhand der objektiven Fakten aus der Befragung heraus entsprechende präventive, organisatorische und politische Maßnahmen abzuleiten. Die Ergebnisse der Untersuchung werden voraussichtlich im Spätsommer 2016 vorliegen und veröffentlicht werden. Öffentliche Bekanntmachung Der Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, führt in der Gemeinde Rietschen, Gemarkung Viereichen Arbeiten aufgrund § 14 Abs. 3 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 482), durch. Die Arbeiten umfassen die Erfassung der Gebäude aus Digitalen Orthophotos (Luftbildern) sowie die Aktualisierung der tatsächlichen Nutzung, wenn sich diese offensichtlich geändert hat, und dienen der Verbesserung und Berichtigung der Daten des Liegenschaftskatasters. Birgit Trenkler, Amtsleiterin Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung Bekanntmachung Gewässerschau Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Görlitz gibt hiermit Termine und Treffpunkte für die diesjährigen Gewässerschauen nach § 93 Sächsisches Wassergesetz bekannt. Neben dem allgemeinen Zustand der Gewässer und deren Hochwasserschutzanlagen wird vor allem der ordnungsgemäße Zustand der Gewässerrandstreifen, der Überschwemmungsgebiete und der Anlagen an den Gewässern kontrolliert. Gewässer Datum Uhrzeit / Treffpunkt Ansprechpartner/Telefon 1. Ordnung Lausitzer Neiße 25.04.2016 9 Uhr Neißeaue, OT Zodel, Agrargen. Frau Friede 1 03581 663-3178 (Gemeinden Neißeaue, Rothenburg/O.L., ca. 10.30 Uhr Nieder Neund. Wasserkraftanl. Herr Jähne 1 03581 663-3177 Krauschwitz, Bad Muskau) ca. 12 Uhr Krauschwitz, Grenzüberg. Podrosche Mobil*: 1 0151 15068118 Lausitzer Neiße 18.05.2016 9 Uhr Ostritz, Bushaltest. Bahnhofstr. 2 Herr Neumann 1 03581 663-3176 (Stadt Ostritz) Mobil*: 1 0151 15068117 Pließnitz 01.06.2016 9 Uhr Bernstadt a.d.E., Parkplatz Herr Neumann 1 03581 663-3176 (Stadt Herrnhut, Stadt Bernstadt a.d.E.) Friedensring gegenüber ehem. Autowaschanlage Mobil*: 1 0151 15068117 2. Ordnung Kalkwerksgraben; 02.05.2016 7.30 Uhr Görlitz, H.-Keller-Str. 14 Frau Kern 1 03581 672-613 Hofeteich, Mühlgraben (Innenhof der Jägerkaserne) Frau Andreß 1 03581 663-3111 Ludwigsdorf, Sandgruben- Mobil*: 0151-1506 8116 graben, Catharinengraben, Hochwasserentlastungsgraben, Klingewalder Wasser, Stockborngraben (Stadt Görlitz) Sonnenlandgraben, 04.05.2016 7.30 Uhr Görlitz, H.-Keller-Str. 14 Frau Kern 1 03581 672-613 Feldmühlgraben, Mühlgraben (Innenhof der Jägerkaserne) Frau Andreß 1 03581 663-3111 Tauchritz, Kunnerwitzer Wasser, Mobil*: 0151-1506 8116 Schlaurother Wasser, Stadtgraben (Stadt Görlitz) Naturschutzqualifizierung für Landnutzer im Landkreis Von 2016 bis 2019 besteht für Landnutzer die Möglichkeit, eine Naturschutzqualifizierung in Anspruch zu nehmen. Vorort werden folgende kostenlose Dienstleistungen angeboten: 1. Allgemeine Beratung zur Flächenförderung (Naturschutz) 2. Individuelle Beratung/Schulung zu Naturschutzmaßnahmen (z. B. ergebnisorientierte Honorierung mit Kennartenbestimmung) 3. „Betriebsplan Natur“ für Ihren Landwirtschaftsbetrieb 4. Bedarfsweise fachliche Maßnahmebegleitung bei der Umsetzung 5. Investivmaßnahmen Naturschutz mit Festkostensätzen Die Leistungen werden angeboten: Für Betriebe mit Betriebssitz im Altkreis Löbau-Zittau: Planungsbüro Ing. Krüger und Jedzig: Waldstraße 9, 02742 Neusalza-Spremberg, OT Friedersdorf, 1 035872 39240 od. 035872 41396, Mobil: 0177 4820348 od. 0174 6143114, I 035872 41512; E-Mail: c1.beratung@krueger-jedzig.de, www.krueger-jedzig.de. Auf Wunsch erfolgt hier die kostenpflichtige Erstellung des Sammelantrags (im Planungsbüro). Für Betriebe mit Betriebssitz im Altkreis Niederschlesischer Oberlausitzkreis oder der Stadt Görlitz (außerhalb Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft): Dipl.- Biologin Birgit Fleischer, Zu den Eichen 6, 02943 Boxberg/OL, OT Zimpel, Mobil: 0170 8892691 oder 1 035895 566292, E-Mail: birgit_fleischer@web.de Mühlgraben Renners- 25.05.2016 9 Uhr Herrnhut OT Rennersdorf, Herr Neumann 1 03581 663-3176 dorf, Berthelsdorfer Wasser Hauptstr.108 Mobil*: 1 0151 15068117 bzw. Herrnhuter Flössel ca. 10.30 Uhr Strahwalde, Strahwalde Herwigsdorfer Straße 6 (Stadt Herrnhut) * Die Erreichbarkeit über die Mobilfunknummer ist nur während der Gewässerschau gewährleistet. Kurierdienst nach Dresden zur Landesuntersuchungsanstalt Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises informiert, dass sich ab 26. April einige (grüne Schrift) Abfahrtszeiten des Kurierdienstes zur Landesuntersuchungsanstalt Dresden ändern werden. Die Abholtage bleiben unverändert. Standort Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Weißwasser, 09.30- 09.30- Straße der Einheit 2 10.00 Uhr 10.00 Uhr Niesky, 10.30- 10.30- Robert-Koch-Str. 1 10.45 Uhr 10.45 Uhr Görlitz, 11.30- 11.30- Otto-Müller-Str. 7 11.45 Uhr 11.45 Uhr Löbau, 10.50- 11.55- 11.55- Georgewitzer Str. 58 11.05 Uhr 12.10 Uhr 12.10 Uhr Zittau, 9.30 - 9.30- Hochwaldstr. 29 9.45 Uhr 9.45 Uhr

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