4 Ausgabe 89 22. April 2016 Amtliche Bekanntmachungen Landkreis-Journal Amtsblatt Landkreis Görlitz Beschlüsse Kreistagsausschüsse Ausschuss für Gesundheit und Soziales vom 04.04.2016 Beschluss Nr. 012/2016 1. Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales beschließt die Beauftragung des Jobcenters Landkreis Görlitz mit der Vergabe eines Auftrages zur Durchführung von Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen für förderbedürftige junge Menschen zum Beginn des Ausbildungsjahres 01.09.2016. Das zu kalkulierende Budget wird den Grenzwert von 500.000,00 € überschreiten. 2. Das Jobcenter wird beauftragt, unmittelbar nach Zuschlagserteilung für diese Leistung die tatsächlich entstehenden Kosten für das Haushaltsjahr 2016 und die Folgejahre dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales schriftlich mitzuteilen. 3. Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales beschließt die Beauftragung des Jobcenters Landkreis Görlitz mit einer Optionsziehung zu dieser Leistung zum Ausbildungsbeginn 01.09.2017, sofern das Jobcenter zum Zeitpunkt der Optionsziehung entsprechenden Bedarf hat und über ausreichende Bundesmittel verfügt. Auch bei der Optionsziehung wird das zu kalkulierende Budget den Grenzwert von 500.000,00 € überschreiten. 4. Das Jobcenter Landkreis Görlitz wird beauftragt, nach der Optionsziehung für diese Leistung – bis spätestens zum Ausbildungsbeginn 01.09.2017 - die tatsächlich entstehenden Kosten für die Haushaltsjahre 2017 bis 2020 dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales schriftlich mitzuteilen. Technischer Ausschuss vom 05.04.2016 Beschluss Nr. 026/2016 Der Technische Ausschuss beschließt die Vergabe der Bauleistung Los 2 - Bauhauptleistungen am Bauvorhaben Ersatzneubau 2-Feld-Sporthalle für das Christian-Weise- Gymnasium Zittau an die Firma Kretschmer & Partner Baugesellschaft mbH, Bernstadt in Höhe von 1.352.807,71 € und beauftragt den Landrat, vorbehaltlich der Entscheidung der Nachprüfbehörde der Landesdirektion, den Auftrag zu erteilen. Beschluss Nr. 027/2016 Der Technische Ausschuss beschließt die Maßnahmeliste der Jahre 2016 und 2017 für Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen an Kreisstraßen des Landkreises Görlitz nach Anlage 1. Anlage 1 - Maßnahmeliste zur Instandsetzungspauschale nach Teil B, RL KStB Lfd. Nr. Bezeichnung der Maßnahme 2016 Instandsetzungsmaßnahmen 2016 1. K 8478, Instandsetzung Bad Muskau - Eiland 2. K 8639, Instandsetzung Eichgraben - Olbersdorf 3. K 8475, Instandsetzung Nochten - B 156 4. K 8456, Instandsetzung Kollm - Diehsa 5. K 8417, Instandsetzung Kodersdorf - Horka in Teilabschnitten 6. K 8607, Instandsetzung Kittlitz - Wohla 7. K 8678, Instandsetzung Lawalde - Großdehsa 8. K 8478, Instandsetzung Halbendorf - Kreisgrenze Klein Düben 9. K 8683, Instandsetzung B 6 - Georgewitz 10. K 8685, Instandsetzung Bellwitz - Georgewitz 11. K 8613, Instandsetzung Kunnersdorf - Rennersdorf, 2. BA 12. K 8416, Instandsetzung B 115 - Trebus 2017 Instandsetzungsmaßnahmen 2017 vorgesehen 1. K 8617, Instandsetzung Schlegel - Wittgendorf 2. K 8615, Instandsetzung Neundorf - Großhennersdorf 3. K 8457, Instandsetzung Ober Prauske - Kollm, 2. BA 4. K 8631, Instandsetzung Dittelsdorf - Schlegeler Kreuz 5. K 8470, Pflasterersatz See - Petershain 6. K 8472, Instandsetzung Förstgen - Tauer 7. K 8481, Instandsetzung Spreestraße, 1. BA 8. K 8631, Instandsetzung Schlegeler Teiche - Großhennersdorf 9. K 8475, Pflasterersatz Boxberg - Nochten 10. K 8668, Instandsetzung OD Neugersdorf 11. K 8415, Instandsetzung Hähnichen - Neusorge, 2.BA 12. K 8616, Instandsetzung OD Ostritz - GÜG Jugendhilfeausschuss vom 07.04.2016 Beschluss Nr. 141/2016 Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Bestandserhebung in Form der Planungsraumbeschreibungen gem. Anlage 1 auf der Grundlage der Erkenntnisse aus den Planungsräumen und statistischer Daten für die Fortschreibung der Jugendhilfeplanung der Leistungen der §§ 11 bis 14 und 16 SGB VIII ab dem 01.01.2017. Beschluss Nr. 142/2016 Der Jugendhilfeausschuss beschließt gemäß Anlage 1 die Fortschreibung der strategischen Ziele im Rahmen der Jugendhilfeplanung des Landkreises Görlitz für die Bereiche – Kinder- und Jugendarbeit gem. § 11 SGB VIII – Jugendverbandsarbeit gem. § 12 SGB VIII – Jugendsozialarbeit gem. § 13 SGB VIII – Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz gem. § 14 SGB VIII und – Förderung der Erziehung in der Familie gem. § 16 SGB VIII Leitziel Der Lebens- und Sozialisationsraum Landkreis Görlitz stärkt die selbstbestimmte Entwicklung von Kindern, Jugendlichen und Familien. Dabei verbinden Mütter und Väter mit ihren Kindern Identifikation und Heimat mit ihrer Verantwortung für die Gestaltung der Zukunft in der Region. Zudem integrieren sie gleichzeitig ihre Möglichkeiten, den Grenzraum im Sinne einer offenen europäischen Gesellschaft zu gestalten. Die Träger der Jugendhilfe unterstützen dazu aktiv die Gemeinwesenarbeit im Landkreis. Mittler-Ziel 1 Im Landkreis Görlitz stehen alltagsnahe und niederschwellige Unterstützungsangebote für Familien zur Verfügung. Mittler-Ziel 2 Angebote und Ressourcen im Gemeinwesen sind so konzipiert, dass die Kompetenzen von Mädchen und Jungen bzw. jungen Frauen und Männern gefördert und gestärkt sind. Mittler-Ziel 3 Die Teilhabechancen im Leben für junge Menschen mit erschwerenden Entwicklungsbedingungen werden durch passgenaue Maßnahmen erhöht. Diese haben die Übergänge zwischen den verschiedenen Bildungsetappen begleitet und Mädchen und Jungen gleichermaßen ihre Entfaltung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten ermöglicht. Die Mittler-Ziele werden in Abstand von 2 Jahren evaluiert. Die Handlungsziele werden gemeinsam mit den Trägern der Jugendhilfe fortgeschrieben und damit angepasst. (Der Beschluss inkl. Anlage ist im Kreistagsbüro und im Internet www.kreis-goerlitz.de einsehbar) Die Beschlüsse 143-164 betreffen die Förderung investiver Maßnahmen vorbehaltlich des Beschlusses und der Genehmigung des Nachtragshaushaltes des Landkreises Görlitz für das Jahr 2016 gem. Anlage 1 (Die Anlage ist im Kreistagsbüro einsehbar.). Beschluss Nr. 143/2016 Der Jugendhilfeausschuss beschließt vorbehaltlich des Beschlusses und der Genehmigung des Nachtragshaushaltes des Landkreises Görlitz für das Jahr 2016 gem. Anlage 1 die investive Förderung* des 2. BA der umfassenden Sanierung der DRK-Kita „Knirpsenland“ in der Stadt Niesky (Antragsteller: Stadt Niesky) mit einer gesamten Fördersumme in Höhe von max. 299.200,00 € für das Jahr 2016. Beschluss Nr. 144/2016 * für den Neubau eines Krippentraktes der Kita „Wirbelwind“ in der Gemeinde Markersdorf (Antragsteller: Gemeinde Markersdorf) mit einer gesamten Fördersumme in Höhe von max. 565.909,00 € für das Jahr 2016. Beschluss Nr. 145/2016 * zur brandschutztechnischen Ertüchtigung der Kita „Pfiffikus“ in der Gemeinde Oppach (Antragsteller: Gemeinde Oppach) mit einer gesamten Fördersumme in Höhe von max. 11.315,00 € für das Jahr 2016. Beschluss Nr. 146/2016 * die investive Förderung des 1. BA zur Sanierung, Ersatzbeschaffung von Ausstattungsgegenständen und techn. Ausstattung (Heizung) der JUH-Kita „Bienchen“ in der Stadt Seifhennersdorf (Antragsteller: Johanniter Unfallhilfe e. V.) mit einer gesamten Fördersumme in Höhe von max. 4.950,00 € für das Jahr 2016. Beschluss Nr. 147/2016 * des Sanierung von 2 Sanitärbereichen im Kindergarten der DRK-Kita „Sonnenkäfer“ in der Stadt Seifhennersdorf (Antragsteller: Stadt Seifhennersdorf) mit einer gesamten Fördersumme in Höhe von max. 19.435,00 € für das Jahr 2016. Beschluss Nr. 148/2016 * die investive Förderung zur Erneuerung der Elektroanlage der Kita „Forstenzwerge“ in der Gemeinde Leutersdorf OT Spitzkunnersdorf (Antragsteller: Gemeinde Leutersdorf) mit einer gesamten Fördersumme in Höhe von max. 27.115,00 € für das Jahr 2016. Beschluss Nr. 149/2016 * zur Sanierung des Kellergeschosses und Erneuerung der Bodenbeläge der Kita „Villa Kunterbunt“ in der Gemeinde Leutersdorf (Antragsteller: Gemeinde Leutersdorf) mit einer gesamten Fördersumme in Höhe von max. 26.004,00 € für das Jahr 2016. Beschluss Nr. 150/2016 * der Sanierung zur Gewährung d. Sicherheitsstandards, der Wärmedämmung und zum Einbau von Schallschutzdecken in Gruppenräumen der Kita „Querxenland“ in der Stadt Seifhennersdorf (Antragsteller: Querxenland Seifhennersdorf e. V.) mit einer gesamten Fördersumme in Höhe von max. 18.376,00 € für das Jahr 2016. Beschluss Nr. 151/2016 * der Energetischen Sanierung AWO-Kita „Spatzennest“ in der Stadt Neusalza-Spremberg OT Friedersdorf (Antragsteller: Stadt Neusalza-Spremberg) mit einer gesamten Fördersumme in Höhe von max. 39.283,00 € für das Jahr 2016. Beschluss Nr. 152/2016 * der Sanierung wegen Schimmelbefall der Lebenshilfe-Kita „Haus für Kinder“ in der Stadt Löbau (Antragsteller: Lebenshilfe e.V. RV Löbau) mit einer gesamten Fördersumme in Höhe von max. 30.100,00 € für das Jahr 2016. Beschluss Nr. 153/2016 * der Erneuerung des Heizkessels der IB-Kita „Schwalbennest“ in der Stadt Herrnhut (Antragsteller: Stadt Herrnhut) mit einer gesamten Fördersumme in Höhe von max. 11.030,00 € für das Jahr 2016. Beschluss Nr. 154/2016 * der Installation von Rolläden der IB-Kita „Storchennest“ in der Stadt Herrnhut (Antragsteller: Stadt Herrnhut) mit einer gesamten Fördersumme in Höhe von max. 4.796,00 € für das Jahr 2016. Beschluss Nr. 155/2016 * der Brandschutzertüchtigung, Erneuerung Fenster und Haustür der AWO-Kita „Lauschezwerge“ in der Gemeinde Großschönau OT Waltersdorf (Antragsteller: Gemeinde Großschönau) mit einer gesamten Fördersumme in Höhe von max. 55.550,00 € für das Jahr 2016. Beschluss Nr. 156/2016 * zum Erweiterung der Krippenplätze der DRK-Kita „Märchenland“ in der Gemeinde Oderwitz (Antragsteller: Gemeinde Oderwitz) mit einer gesamten Fördersumme in Höhe von max. 516.450,00 € für das Jahr 2016. Beschluss Nr. 157/2016 * der Gestaltung des Außengeländes und zur Ersatzbeschaffung von Außenspielgeräten zur Beseitigung von Auflagen der Kita „Apfelbäumchen“ in der Stadt Görlitz (Antragsteller: ev. Innenstadtgemeinde Görlitz) mit einer gesamten Fördersumme in Höhe von max. 53.435,00 € für das Jahr 2016. Beschluss Nr. 158/2016 * zur Errichtung eines Verbindungsgebäudes an der ev. Kita Daubitz „St. Georg“ in der Gemeinde Rietschen OT Daubitz (Antragsteller: ev. Kirchengemeinde Daubitz) mit einer gesamten Fördersumme in Höhe von max. 54.625,00 € für das Jahr 2016. Beschluss Nr. 159/2016 * der Erneuerung des Spielplatzes der ev. Kita „Himmelszelt“ in der Stadt Görlitz (Antragsteller: ev. Christus-Kirchgemeinde Görlitz) mit einer gesamten Fördersumme in Höhe von max. 19.250,00 € für das Jahr 2016. Beschluss Nr. 160/2016 * der Ausstattung des Ersatzneubaus des Hortesin der Stadt Ebersbach- Neugersdorf (Antragsteller: Stadt Ebersbach-Neugersdorf) mit einer gesamten Fördersumme in Höhe von max. 39.000,00 € für das Jahr 2016. Beschluss Nr. 161/2016 * der Errichtung des Außengeländes der ev. Kita „Bielebohknirpse“ in der Gemeinde Beiersdorf (Antragsteller: Gemeinde Beiersdorf) mit einer gesamten Fördersumme in Höhe von max. 40.053,00 € für das Jahr 2016. Beschluss Nr. 162/2016 * zur Erstausstattung der Tagespflegestelle Schulze in der Gemeinde Boxberg (Antragsteller: Gemeinde Boxberg) mit einer gesamten Fördersumme in Höhe von max. 2.125,00 € für das Jahr 2016. Beschluss Nr. 163/2016 * zur Erstausstattung der Tagespflegestelle Taschner in der Stadt Zittau (Antragsteller: Stadt Zittau) mit einer gesamten Fördersumme in Höhe von max. 3.850,00 € für das Jahr 2016. Beschluss Nr. 164/2016 * zur Erstausstattung der Tagespflegestelle Kapron in der Stadt Zittau (Antragsteller: Stadt Zittau) mit einer gesamten Fördersumme in Höhe von max. 1.534,00 € für das Jahr 2016. Bernd Lange, Landrat
Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca Ausgabe 89 Amtliche Bekanntmachungen 22. April 2016 5 Umgebindehauspreis 2016 Die Stiftung Umgebindehaus lobt in diesem Jahr wieder den Umgebindehauspreis aus. 7.000 Euro Preisgelder werden von der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien und der Kreissparkasse Bautzen dafür bereitgestellt. Bewerben können sich alle Eigentümer, die mit Fleiß und Mühe ihr Umgebindehaus denkmalgerecht saniert haben. Ebenso können Personen und Vereine, die sich besonders um den Erhalt der Umgebindehäuser verdient gemacht haben, bewerben oder vorgeschlagen werden. Auch Umgebindehausbesitzer und Vereine aus Polen und Tschechien können sich beteiligen. Einsendeschluss für die Bewerbung ist der 30.05.2016. Die notwendigen Bewerbungsunterlagen mit den Bewerbungskriterien können ab sofort auf der Webseite der Stiftung Umgebindehaus www.stiftung-umgebindehaus.de abgerufen oder angefordert werden. Nach einer formalen und inhaltlichen Vorprüfung durch die Fachjury bestätigt der Fachbeirat der Stiftung Umgebindehaus die Preisträger. Die Preisverleihung soll am 11. September stattfinden. Kontakt: Stiftung Umgebindehaus, Ernst-Thälmann-Straße 42, OT Neugersdorf, 02727 Ebersbach-Neugersdorf, 1 03586 3695815 oder 0152 0876 4846 Tag des offenen Denkmals Einladung zur 10. Sitzung des Kreistages Die 10. Sitzung des Kreistages des Landkreises Görlitz findet am 04.05.2016, 15 Uhr, in der Aula des Beruflichen Schulzentrums, Carl-von-Ossietzky-Str. 13-16, 02826 Görlitz statt. Tagesordnung öffentlich: 1 Eröffnung 1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 1.2 Abstimmung über Einwände zur Kreistagsniederschrift vom 02.03.2016 2 Haushalt 2.1 Haushaltsstrukturkonzept des Landkreises Görlitz 2.2 Nachtragshaushalt 2016 des Landkreises Görlitz 3 Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten im Landkreis Görlitz - Schülerbeförderungssatzung - 4 Maßnahmeplan Investitionsprogramm „Brücken in die Zukunft“ 5 Schadensersatzklage gegen Freistaat Sachsen wegen Verzugsschaden bei der Integrierten Rettungsleitstelle Ostsachsen 6 Sonstiges 17 Uhr Öffentliche Fragestunde Bernd Lange, Landrat Mobilitätseingeschränkte Personen (Rollstuhlfahrer) werden gebeten, den Eingang Lessingstraße 11 zu nutzen und sich dafür telefonisch unter 015115068068 anzumelden. Kreishandwerkerschaft zieht um Ab 1. Mai hat die Kreishandwerkerschaft Görlitz ihren Sitz in der Melanchthonstraße 19 in 02826 Görlitz. Hier sind auch folgende Innungen anzutreffen: Metallbauinnung Kreis Görlitz; Bäckerinnung Oberlausitz-Niederschlesien; Elektroinnung Landkreis Görlitz; Baugewerbe-Innung Löbau-Zittau; Ofen- und Luftheizungsbauerinnung Oberlausitz; Schneiderinnung Landkreis Görlitz; Innung der Gold-und Silberschmiede Dresden & Oberlausitz Alle Kontakte bleiben unverändert. Sie erreichen die Kreishandwerkerschaft unter: 1 03581 877-450. www.khs-goerlitz.de Die Erlichthofsiedlung in Rietschen Foto: Landratsamt Am 11. September findet in diesem Jahr wieder der bundesweite Tag des offenen Denkmals statt. Das diesjährige Motto lautet: „Gemeinsam Denkmale erhalten“. Der Tag des offenen Denkmals beteiligt sich mit diesem Thema an der europaweiten Kampagne „Heritage and Communities“ und steht damit ganz im Zeichen des gemeinschaftlichen Handelns. Das Zusammenspiel von Initiativen, Vereinen, ehrenamtlichen Denkmalpflegern, Eigentümern, Gemeinden, amtlicher Denkmalpflege, Planern, Restauratoren und anderen Fachleuten ermöglicht oftmals erst den Erhalt von Denkmalen. Der diesjährige Tag des offenen Denkmals bietet eine Plattform, um zu zeigen, wie ein solches Zusammenspiel gut gelingen kann. Das Motto „gemeinsam Denkmale erhalten“ kann dabei auch gerne genutzt werden, um Mitstreiter zu gewinnen, Partnern zu danken, Erreichtes zu feiern oder Ideen auszutauschen. Das Motto liefert vielfältige Ansätze für die Ausgestaltung: In einer kleinen Ausstellung, einem Vortrag oder während einer Führung durch das Denkmal können Sie die Geschichte Ihres Objektes, Ihres Engagements oder Ihres Vereins erzählen. Sie können dabei auch von Ihren Ideen, Strategien, Aktionen und Ihren Erfahrungen berichten. Denn gemeinsam kann man oftmals mehr erreichen als allein. Selbstverständlich können aber auch wieder Denkmale geöffnet werden, die keine direkte Verbindung zum Schwerpunktthema haben. Die Bögen für die Anmeldung und für die Materialbestellung zum Tag des offenen Denkmals erhalten Sie beim Landratsamt Görlitz, Untere Denkmalschutzbehörde. Ansprechpartnerinnen: Ina Langer, 1 03583 72-2723, E-Mail: Ina.Langer@kreisgr.de; Friederike Vialon-Rüdrich, 1 03588 2233-3740, E-Mail: Friederike.Vialon-Ruedrich@kreis-gr.de oder aus dem Internet unter www.tag-des-offenen-denkmals.de. Wenn Sie am Tag des offenen Denkmals teilnehmen wollen, melden Sie sich bitte bis spätestens 31. Mai 2016 bei der Deutschen Stiftung Denkmalschutz an. Denn nur die bis zu diesem Tag angemeldeten Denkmale werden in das gedruckte Veranstaltungsprogramm der Deutschen Stiftung Denkmalschutz und damit in die bundesweite Pressearbeit aufgenommen. Zusätzlich wird bis 15. Juli 2016 um Mitteilung an die untere Denkmalschutzbehörde (s.o.) des Landkreises gebeten. Das hat den Vorteil, dass damit die Veröffentlichung der Teilnehmer in der örtlichen Presse erfolgen kann. Verbandsversammlung ZV „Allwetterbad Großschönau“ Die nächste öffentliche Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Allwetterbad Großschönau“ findet am 17. Mai 2016, 15 Uhr, im Clubhaus des Feriendorfes, Jonsdorfer Straße 40 in 02779 Großschönau statt. Tagesordnung öffentlicher Teil: 1. Begrüßung 2. Protokollkontrolle 3. Information über Vergaben und Eilentscheidungen 4. Aktueller Stand der Energetischen Sanierung 5. Beschluss: Vergabe Los 67.2/16 Nutzungsspezifische Anlagen 6. Beschluss: Vergabe Los 68/16 Gebäudeautomation 7. Prüfbericht über die örtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 8. Beschluss: Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 9. Sonstiges Frank Peuker, Verbandsvorsitzender Großschönau, 18.03.2016 Erreichbarkeit Regionalleitstelle Die für den Landkreis Görlitz zuständige Integrierte Regionalleitstelle Ostsachsen (IRLS) in Hoyerswerda ist telefonisch wie folgt zu erreichen. Notruf 112 für Feuerwehr, Rettungsdienst und Notarzt 116 117 Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst, Mo., Di., Do. 19-07 Uhr; Mi., Fr. 14-07 Uhr; Sa., So. 0-24 Uhr 03571 19222 Anmeldung Krankentransport 03571 19296 Allgemeine Erreichbarkeit IRLS/ Feuerwehr
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