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Landkreisjournal Nr.088/2016

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Erscheinungsdatum: 18.03.2016

4 Ausgabe 88 18. März

4 Ausgabe 88 18. März 2016 Amtliche Bekanntmachungen Landkreis-Journal Amtsblatt Landkreis Görlitz Fahrerlaubnisbehörde geschlossen Am 1. und 4. April bleiben die Fahrerlaubnisbehörden in Niesky und Zittau wegen Umstellungen der EDV -Technik geschlossen. Für Anfragen steht die Fahrerlaubnisbehörde zur Verfügung: Niesky: 1 03588 2233-5280, Zittau: 1 03583 72-2630. Das Servicebüro des Straßenverkehrsamtes in Görlitz, Bahnhofstr. 24 ist von der Schließung nicht betroffen. Sitzungen der Kreistagsausschüsse 9. Sitzung Ausschuss Gesundheit und Soziales Die 9. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales findet am 04.04.2016, 16 Uhr, im Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, Raum 0.10, statt. öffentliche Tagesordnung: 1 Eröffnung 1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 1.2 Abstimmung über Einwände zur Sitzungsniederschrift vom 01.02.2016 2 Planung einer Vergabe im Haushaltsjahr 2016: Durchführung von Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) für förderbedürftige junge Menschen 3 Informationen 3.1 Pflegenetz im Landkreis Görlitz 3.2 Mehrgenerationenhäuser – Neue Förderperiode ab 2017 3.3 Schulaufnahmeuntersuchungen im Landkreis Görlitz 2010 - 2014 3.4 Investitionsprogramm „Lieblingsplätze für 2016“ 4 Sonstiges 9. Sitzung des Technischen Ausschusses Die 9. Sitzung des Technischen Ausschusses findet am 05.04.2016, 16 Uhr, im Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, Raum 0.10, statt. öffentliche Tagesordnung: 1 Eröffnung 1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 1.2 Abstimmung über Einwände zur Sitzungsniederschrift vom 02.02.2016 2 Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A - Ersatzneubau 2-Feld-Sporthalle Zittau Los 2 Bauhauptleistungen 3 Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen an Kreisstraßen gemäß Teil B der Richtlinie Kommunaler Straßen- und Brückenbau 4 Sonstiges 9. Sitzung des Jugendhilfeausschusses Die 9. Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am 07.04.2016, 16 Uhr, im Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, Raum 0.10, statt. öffentliche Tagesordnung: 1 Eröffnung 1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 1.2 Abstimmung über Einwände zur Sitzungsniederschrift vom 04.02.2016 2 Berichterstattungen 2.1 Unterausschuss Jugendhilfeplanung 2.2 Unterausschuss Kindertageseinrichtungen und Familienbildung 2.3 Arbeitsgemeinschaft Träger der Jugendhilfe 2.4 „Partnerschaft für Demokratie“ 3 Vorstellung des neuen Planers der Integrierten Sozialplanung 4 Bestandserhebung zur Fortschreibung der Jugendhilfeplanung ab 01.01.2017 5 Fortschreibung der Strategischen Ziele im Rahmen der Jugendhilfeplanung ab 01.01.2017 6 Kindertagesstätteninvestitionen 2016 7 Ergänzung Terminplan 2016 8 Sonstiges 9. Sitzung des Hauptausschusses Die 9. Sitzung des Hauptausschusses findet am 12.04.2016, 16 Uhr, im Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, Raum 0.10, statt. öffentliche Tagesordnung: 1 Eröffnung 1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 1.2 Abstimmung über Einwände zur Sitzungsniederschrift vom 09.02.2016 2 Sonstiges Es schließt sich ein nichtöffentlicher Teil zur Vorbereitung der Kreistagssitzung am 04.05.2016 an. Bernd Lange, Landrat Stellenausschreibung Eine der wichtigen Behörden des Landkreises ist das Jobcenter, das als eigenständiger Regiebetrieb für die Umsetzung der Aufgaben der Grundsicherung nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) verantwortlich ist. Im Rahmen einer planmäßigen Altersnachfolge suchen wir zum 01.10.2016 eine überzeugende Persönlichkeit als Betriebsleiter/in Jobcenter Landkreis Görlitz Ihre Aufgaben: – Sie sind verantwortlich für die fachliche, inhaltliche, personelle und organisatorische Führung und Steuerung des Jobcenters Landkreis Görlitz mit mehr als 400 Beschäftigten entsprechend der gesetzlichen und allgemeinen Vorgaben des Landkreises und Bundes. – Sie tragen die Gesamtverantwortung für die gesetzeskonforme, zweck- und bedarfsorientierte Mittelbewirtschaftung des verfügbaren Gesamtbudgets und der bereit gestellten kommunalen und Bundesmittel. – Mit Weitblick, fachlichem Know-how und ausgeprägtem Gespür für arbeitsmarktpolitische Entwicklungen erkennen Sie Veränderungen und sorgen für die kontinuierliche Optimierung der internen Abläufe und Prozesse. – Sie pflegen eine offene Kommunikation und konstruktive Zusammenarbeit und repräsentieren das Jobcenter souverän und kompetent in Verhandlungen, Gremien und Verbänden auf regionaler und überregionaler Ebene. Ihr Profil: – Sie haben ein Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen und erfüllen damit die Voraussetzungen für den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst. – Ihre Führungserfahrung und fachliche Kompetenz, insbesondere auf dem Gebiet der Sozialgesetzgebung sowie dem Verwaltungs- und Arbeitsrecht, haben Sie bereits in einer vergleichbaren Position, vorzugsweise im Bereich der öffentlichen Verwaltung, erfolgreich unter Beweis gestellt. – Wir wenden uns an eine durchsetzungsstarke, kommunikative und leistungsbereite Persönlichkeit, die mit konzeptioneller Stärke Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für gemeinsame Ziele begeistern kann. – Sie sind in der Lage, sicher, überzeugend und mit diplomatischem Geschick in der Öffentlichkeit aufzutreten. Ihren Lebensmittelpunkt sollten Sie zukünftig in der Region haben. Unser Angebot: – Es erwartet Sie eine anspruchsvolle und herausfordernde Managementaufgabe, die Ihnen, Seite an Seite mit dem Landrat und dem zuständigen Dezernat bzw. den Gremien, großen Freiraum für die Ausgestaltung lässt. – Sie können pro-aktiv zur künftigen Ausrichtung des Jobcenters beitragen und die weitere Profilierung als Dienstleister für die Menschen in der Region maßgeblich beeinflussen. – Unterstützt werden Sie durch ein engagiertes und professionell agierendes Team von Führungskräften und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. – Diese Vollzeitstelle wird vorbehaltlich der endgültigen Eingruppierung nach Entgeltgruppe 15 TVöD-VKA vergütet. Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Der Dienstposten ist nach dem SächsBesG adäquat bewertet. Nutzen Sie diese Chance für Ihre berufliche Entwicklung und nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir freuen uns darauf, Sie kennen zu lernen und weisen darauf hin, dass der Landkreis Görlitz aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördert und bestrebt ist, den Frauenanteil in Leitungspositionen zu erhöhen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Sofern nicht in der Person liegende Gründe überwiegen, werden Bewerbungen schwerbehinderter bzw. gleichgestellter Menschen im Sinne des SGB IX bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Bitte senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung unter Angabe der Stellennummer 470-00-01 bis zum 15.04.2016 per E-Mail an bewerbung@kreis-gr.de Für Rückfragen steht Ihnen Herr Nagel unter 1 03581 663 4000 gern zur Verfügung. Vertraulichkeit sichern wir Ihnen selbstverständlich zu. Wir weisen darauf hin, dass schriftliche Bewerbungsunterlagen nur bei Vorliegen eines ausreichend frankierten Rückumschlages zurückgeschickt werden können. Kosten, die im Rahmen des Auswahlverfahrens entstehen, werden nicht übernommen. Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Bewerbungsunterlagen ggf. an Mitglieder des Kreistages/Hauptausschusses weitergegeben werden. Landratsamt Görlitz Personalamt Bahnhofstraße 24 02826 Görlitz

Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca Ausgabe 88 Amtliche Bekanntmachungen 18. März 2016 5 Beschlüsse 9. Sitzung des Kreistages des Landkreises Görlitz 02.03.2016 Beschluss Nr.: 117/2016 Der Kreistag beschließt, bis zum 30.06.2016 die Jugendhilfeplanung fortzuschreiben. Diese soll als Grundlage zur Festsetzung des Mindestbedarfes (gemäß des Beschlusses KT/ 434/2014) dienen. Die Gemeinwesenarbeit ist dabei bei allen Trägern verpflichtend. Beschluss Nr.: 118/2016 Der Kreistag stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Klinikum Oberlausitzer Bergland gemeinnützige GmbH zu. Beschluss Nr.: 119/2016 Der Kreistag stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Kreiskrankenhaus Weißwasser gemeinnützige GmbH zu. Beschluss Nr.: 120/2016 Der Kreistag beschließt, die nachstehend aufgeführten Personen in die Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter beim Sozialgericht Dresden und beim Sächsischen Landessozialgericht für die Wahlperiode 2016 bis 2021 aufzunehmen: Frau Birgit Hölzel; Herrn Werner Pietsch; Frau Tina Hentschel Beschluss Nr.: 121/2016 Der Kreistag des Landkreises Görlitz wählt den durch den Landrat vorgeschlagenen leitenden Bediensteten der Verwaltung Herrn Dr. med. vet. Ralph Schönfelder als Vertreter des Landkreises Görlitz in die Verbandsversammlung Zweckverband Tierkörperbeseitigung Sachsen. Bernd Lange, Landrat Ausbildung im Landratsamt Das Landratsamt Görlitz bildet ab dem 1. September 2016 eine/n Auszubildende/n zum Straßenwärter/ Straßenwärterin in der Straßenmeisterei Weißwasser aus. Straßenwärter/-innen arbeiten auf den Bundes-, Staats- und Kreisstraßen. Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Die duale Ausbildung erfolgt blockweise im Wechsel zwischen der theoretischen Ausbildung im Beruflichen Schulzentrum für Bauund Oberflächentechnik und dem Überbetrieblichen Ausbildungszentrum (beides in Zwickau) sowie der praktischen Ausbildung in der Straßenmeisterei Weißwasser. Lern- und Arbeitsbereiche: Verkehrs-, Wege- und Baurecht; Bauen und Instandhalten von Verkehrsflächen; Bauen und Instandsetzen von Ingenieurbauten; Kontrollieren des Straßennetzes; Instandhalten und Reinigen von Straßen, Radwegen, Verkehrszeichen sowie Leit- und Schutzeinrichtungen; Umgang mit Fahrzeug- und Gerätetechnik; Durchführung des Winterdienstes; Unterhalten der Entwässerungseinrichtungen Anforderungen / Voraussetzungen: Haupt- oder Realschulabschluss; Technisches Verständnis und handwerkliches Interesse; gesundheitliche Eignung und körperliche Belastbarkeit Wenn Sie entsprechende Voraussetzungen mitbringen, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Ihr Bewerbungsschreiben mit Lebenslauf, letztem Schulzeugnis und Beurteilungen richten Sie bitte unter Angabe einer E-Mail-Adresse bis spätestens zum 31. März 2016 an das Landratsamt Görlitz, Dezernat I, Personalamt, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz oder alternativ an bewerbung@kreis-gr.de. Es wird darauf hingewiesen, dass schriftliche Bewerbungsunterlagen nur bei Vorliegen eines ausreichend frankierten Rückumschlages zurückgeschickt werden können. Nach Abschluss des Besetzungsverfahrens werden nicht abgeholte Unterlagen vernichtet. Auskünfte zur Ausbildung erhalten Sie telefonisch im Personalamt unter 1 03581 663-1647 (Frau Gutschenko). Marketingleiter Tourismus gesucht Zur Verstärkung des Teams sucht die Marketing-Gesellschaft Oberlausitz-Niederschlesien mbH zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Marketingleiter Tourismus (m/w). Sie kennen und lieben die Oberlausitz, bringen sich mit höchstem Engagement in diese für die Entwicklung der Region wichtige Aufgabe ein, besitzen ein abgeschlossenes Fach- oder Hochschulstudium, mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und die Fähigkeiten zu fach- und kaufmännischem Handeln sowie innovativem Denken. Dann bewerben Sie sich bis zum 31.03.2016 mit Ihren aussagefähigen Bewerbungsunterlagen, Ihren Gehaltsvorstellungen sowie Ihrem frühestmöglichen Eintrittstermin. Weitere Informationen finden Sie unter: www.oberlausitz.com/stellenausschreibung Entwicklungsgesellschaft in Görlitz Die Entwicklungsgesellschaft Niederschlesische Oberlausitz mbH ENO ist umgezogen. Die neue Adresse lautet: Elisabethstraße 40, 02826 Görlitz. Erreichbar ist die ENO ab sofort unter 1 03581 32901-0, I 03581 32901-10, E-Mail: info@wirtschaft-goerlitz.de Internet: www.wirtschaft-goerlitz.de 8. Änderungssatzung zur Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) des Abwasserzweckverbandes „Landwasser“ vom 22.02.2002 Aufgrund von § 63 Abs. 2 des Sächsischen Wassergesetzes (Sächs WG) und der §§ 4, 14 und 124 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) und der § 47 Abs. 2 i. V. m. § 6 Abs. 1 und § 5 Abs. 4 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) i. V. m. den §§ 2, 9, 17 und 33 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Landwasser“ in ihrer Sitzung vom 10.12.2015 folgende Änderung zur Abwassersatzung vom 22.02.2002 beschlossen: Artikel 1 Die Absätze 1, 2, 8, 9 und 10 des § 46 a Starkverschmutzerzuschläge erhalten folgende neue Fassung: (1) Für Abwasser, das auf Grund seiner Verschmutzung eines erhöhten Behandlungsaufwandes bedarf, als das bei häuslichem Abwasser der Fall ist, wird ein Starkverschmutzerzuschlag erhoben, wenn folgende Konzentrations-Schwellenwerte überschritten werden: - Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) 1.300 mg/l - Kjeldahl-Stickstoff, total (TKN) 120 mg/l - Phosphor gesamt (P ges) 20 mg/l (2) Bemessungsgrundlage des Starkverschmutzerzuschlages sind die Konzentrationen für CSB, TKN und Pges, die über den in Abs. 1 genannten Schwellenwerten liegen. Alle Parameter werden aus der homogenisierten Probe bestimmt. (8) Die Höhe des Starkverschmutzerzuschlages Z (in €/m³) wird wie folgt berechnet: Z = (C CSB - 1.300) * F CSB + (C TKN - 120) * F TKN + (C P - 20) * FP mit (C CSB - 1.300) = 0, wenn C CSB ‹ 1.300 mg/l (C TKN - 120) = 0, wenn C TKN ‹ 120 mg/l (C P - 20) = 0, wenn C P ‹ 20 mg/l Dabei sind C die mittleren Konzentrationen in mg/l und F die Zuschlagsfaktoren für die in Abs. 1 genannten Abwasserinhaltsstoffe. Die Zuschlagsfaktoren drücken die Höhe des Zuschlags in €/m³ aus, der pro 1 mg/l, um das die mittlere Konzentration des betreffenden Inhaltsstoffes den in Abs. 1 angegebenen Schwellenwert übersteigt, zu entrichten ist. (9) Die Zuschlagsfaktoren betragen im Einzelnen: - CSB: F CSB = 0,000363 - TKN: F TKN = 0,00118 - P ges: F P = 0,00341 (10) Die Starkverschmutzerzuschläge werden jeweils für ein Kalenderjahr festgesetzt. Die Berechnung des Starkverschmutzerzuschlages in €/m³ erfolgt anhand der in dem betreffenden Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum) ermittelten Analysenergebnisse. Der insgesamt für den Veranlagungszeitraum zu zahlende Zuschlag in € ergibt sich anhand dieses Starkverschmutzerzuschlages (in €/m³) und der im Veranlagungszeitraum eingeleiteten Abwassermenge in m³. Er wird dem Einleiter nach Ablauf des Veranlagungszeitraumes gesondert in Rechnung gestellt. Zwischen dem Einleiter und dem AZV-L kann eine Abschlagszahlung auf Basis des Starkverschmutzerzuschlages des vorangegangenen Jahres vereinbart werden. Artikel 2 § 48 wird um § 48 a Verwaltungshelfer wie folgt ergänzt: Der Abwasserzweckverband „Landwasser“ ermächtigt die SOWAG mbH, im Namen des Abwasserzweckverbandes „Landwasser“ Verwaltungsakte/Abwassergebührenbescheide zu erlassen. Die Ermächtigung beinhaltet auch die Vollstreckung der Verwaltungsakte gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3b SächsKAG in Verbindung mit § 118 der Abgabenordnung. Die Ermächtigung wird erteilt, da die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgabe gewährleistet ist. Der Abwasserzweckverband „Landwasser“ verpflichtet den Verwaltungshelfer im Betriebsführungsvertrag, den örtlichen und überörtlichen Prüfungsbehörden (§§ 103 - 109 Sächsische Gemeindeordnung) das Recht zur Prüfung der Erledigung der gemäß Satz 1 und 2 übertragenen Aufgaben einzuräumen. Artikel 3 In-Kraft-Treten: Die Abwassersatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft. gez. Engel, Verbandsvorsitzende Oderwitz, den 10.12.2015 Veränderte Entsorgung Die Entsorgungsgesellschaft Görlitz-Löbau-Zittau mbH weist darauf hin, dass es in der 12. Kalenderwoche Sonderregelungen für die Entsorgung von Rest- und Bioabfällen im Bereich des ehemaligen Landkreises Löbau-Zittau (außer Bernstadt mit allen Ortsteilen, Ostritz mit Ortsteil sowie Schönau-Berzdorf mit Ortsteil) und der Stadt Görlitz gibt: Montagtour: Verlegung vom 21.03. auf Sonnabend, 19.03. Dienstagtour: Verlegung vom 22.03. auf Montag, 21.03. Mittwochtour: Verlegung vom 23.03. auf Dienstag, 22.03. Donnerstagtour: Verlegung vom 24.03. auf Mittwoch, 23.03. Freitagtour: Verlegung vom 25.03. (Karfreitag) auf Donnerstag, 24.03. Diese Verschiebungen sind bereits im „Abfallkalender des Landkreises Görlitz 2016“ für die Orte eingearbeitet. Darüber hinaus bitten wir zu beachten, dass die Wertstoffhöfe in Görlitz, Lawalde und Zittau am Ostersonnabend, dem 26.03.2016, geschlossen bleiben.

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