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Landkreisjournal Nr.086/2016

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Erscheinungsdatum: 29.01.2016

8 Ausgabe 86 29. Januar

8 Ausgabe 86 29. Januar 2016 Amtliche Bekanntmachungen Landkreis-Journal Amtsblatt Landkreis Görlitz Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) 1. Feststellung zur UVP-Pflicht für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG einer Aluminiumgießerei zur Herstellung von 3 Millionen Leichtmetallrädern im Jahr am Standort Industriestraße 3 in 02923 Kodersdorf Bekanntgabe des Landratsamtes Görlitz gemäß § 3a Satz 2 zweiter Halbsatz UVPG zum Ergebnis der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c Satz 1 und 3 UVPG Die Borbet Sachsen GmbH, Industriestraße 3 in 02923 Kodersdorf, hat gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. § 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und der Nummer 3.8.1 i.V.m. Nummern 3.4.1 und 5.1.1.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV in 02923 Kodersdorf, Gemarkung Kodersdorf, Flur 11, Flst.-Nr. 163/21, Flur 17, Flst.-Nrn. 113/17, 114/19, 122/6 und 123/1 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Aluminiumgießerei zur Herstellung von 3 Millionen Leichtmetallrädern im Jahr beantragt und mit Bescheid vom 23.11.2015 genehmigt bekommen. Von der beantragten Aluminiumgießerei fällt die Schmelzanlage in den Anwendungsbereich des UVPG. Nach § 3 c Satz 1 UVPG i.V.m. der Nummer 3.5.2 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG ist für das Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Im Ergebnis der durchgeführten Vorprüfung des Einzelfalls wurde festgestellt, dass für das Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben kann nach Einschätzung des Landratsamtes Görlitz aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Gemäß § 3a Satz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbstständig, sondern nur mit dem Genehmigungsbescheid vom 23.11.2015 anfechtbar. Die Unterlagen für die Vorprüfung sowie das Protokoll über die Durchführung und das Ergebnis der Vorprüfung sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes (UIG) i.V.m. dem Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG) im Landratsamt Görlitz, Umweltamt, Untere Immissionsschutzbehörde, Außenstelle Löbau, Georgewitzer Straße 52, Zimmer 3003 zugänglich. i.A. Verena Starke, Amtsleiterin Umweltamt Görlitz, 05.01.2016 2. Feststellung zur UVP-Pflicht für die Erweiterung der Produktionskapazitäten der Anlage zum Vulkanisieren von Natur- oder Synthesekautschuk unter Verwendung von Schwefel oder Schwefelverbindungen mit einem Einsatz von weniger als 25 t Kautschuk je Stunde, am Standort Gewerbering 8, 02828 Görlitz Bekanntgabe des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG gemäß § 3a Satz 2, zweiter Halbsatz UVPG Die ALSA GmbH hat gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 19 Abs. 1 und 2 BImSchG und der Nr. 10.7.2 der Anlage 1 zur 4. BImSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) die immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Erweiterung der Produktionskapazitäten auf den Flurstücken 395, 396, 397, 398, 401, 402, 403, 406, 407, 408, Flur 1 der Gemarkung Görlitz und 83/32, 83/37, Flur 2 der Gemarkung Ebersbach in 02828 Görlitz beantragt und mit Bescheid vom 11.12.2015 genehmigt bekommen. Dieses Vorhaben fällt in den Anwendungsbereich des UVPG. Nach § 3c S. 2 UVPG i. V. m. der Nr. 10.3.2 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG ist für das Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Im Ergebnis der durchgeführten Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben kann nach Einschätzung des Landratsamtes Görlitz aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien sowie der besonderen örtlichen Gegebenheiten keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen haben, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Gemäß § 3a Satz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbstständig, sondern nur mit dem Genehmigungsbescheid vom 11.12.2015 anfechtbar. Die Unterlagen für die Vorprüfung sowie das Protokoll über die Durchführung und das Ergebnis der Vorprüfung sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes (UIG) i. V. m. dem Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG) ab dem 01.02.2016 Landratsamt Görlitz, Umweltamt, Untere Immissionsschutzbehörde, Georgewitzer Straße 52 in 02708 Löbau, Zimmer 3003 zugänglich. i. A. Verena Starke, Amtsleiterin Umweltamt Görlitz, 11.12.2015 3. Feststellung zur UVP-Pflicht für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung der wesentlichen Änderung gemäß § 16 BImSchG der Biogasanlage am Standort Am Quarzitwerk 4, 02906 Quitzdorf am See OT Sproitz Bekanntgabe des Landratsamtes Görlitz gemäß § 3a Satz 2 zweiter Halbsatz UVPG zum Ergebnis der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c Satz 2 UVPG Die pure power GmbH & Co. KG, Boschstr. 12-14 in 89079 Ulm, hat gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und den Nummern 1.2.2.2, 8.6.3.2 und 9.1.1.2 des Anhanges 1 zur 4. BImSchV, in Quitzdorf am See OT Sproitz, Gemarkung Sproitz, Flur 1, Flst.-Nrn. 42/4, 42/5, 44/2, 51/2 und 53 die wesentliche Änderung der bestehenden Biogasanlage beantragt und mit Bescheid vom 14.01.2016 genehmigt bekommen. Dieses Vorhaben fällt in den Anwendungsbereich des UVPG. Nach § 3 c Satz 2 UVPG i. V. m. den Nummern 1.2.2.2, 8.4.2.2 und 9.1.1.3 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG ist für das Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Im Ergebnis der durchgeführten Vorprüfung des Einzelfalls wurde festgestellt, dass für das Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben kann nach Einschätzung des Landratsamtes Görlitz aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Gemäß § 3a Satz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar. Die Unterlagen für die Vorprüfung sowie das Protokoll über die Durchführung und das Ergebnis der Vorprüfung sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes (UIG) i. V. m. dem Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG) im Landratsamt Görlitz, Umweltamt, Untere Immissionsschutzbehörde, Außenstelle Löbau, Georgewitzer Straße 52, Zimmer 3004 zugänglich. i. A. Verena Starke, Amtsleiterin Umweltamt Görlitz, 14.01.2016 Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) Bekanntmachung über die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Borbet Sachsen GmbH (AZ.: 310-4/106.11/747GE/fri/2015-4) in 02923 Kodersdorf Der Landkreis Görlitz hat der Borbet Sachsen GmbH, Industriestraße 3 in 02923 Kodersdorf mit Datum vom 23.11.2015 eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Aluminiumgießerei zur Herstellung von 3 Millionen Leichtmetallrädern im Jahr inklusive dienender Nebenanlagen mit dem folgenden verfügenden Teil erteilt: „1. Die Borbet Sachsen GmbH, Industriestraße 3, 02923 Kodersdorf erhält aufgrund der §§ 4, 6 und 10 des BImSchG i.V.m. § 1 der 4. BImSchV und Nr. 3.8.1 i.V.m. Nrn. 3.4.1 und 5.1.1.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV nach Maßgabe der in nachfolgendem Abschnitt B bezeichneten Antragsunterlagen und der nachstehenden (Abschnitt C) Nebenbestimmungen, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Aluminiumgießerei zur Herstellung von 3 Millionen Leichtmetallrädern im Jahr in 02923 Kodersdorf, Industriestraße 3 der Gemarkung Kodersdorf Flur 11 Flurstück-Nr. 163/21, Flur 17 Flurstück-Nrn. 113/17, 114/19, 122/6 und 123/1. Die Anlage besteht im Wesentlichen aus folgenden Betriebseinheiten: BE 10: Lager für Rohmaterial BE 20: Schmelzerei BE 30: Gießerei BE 40: Wärmebehandlung BE 50: mechanische Bearbeitung BE 70: Drucklufterzeugung BE 60: Lackieranlage BE 80: Produktionsunterstützende Infrastruktur und Nebenanlagen 2. Bestandteil dieser Genehmigung sind die unter Abschnitt B genannten und mit Genehmigungsvermerk versehenen Antragsunterlagen sowie die in Abschnitt C genannten Nebenbestimmungen. 3. Diese Genehmigung schließt gemäß § 13 BImSchG die - nach § 64 der SächsBO erforderliche Baugenehmigung, - nach § 60 WHG i.V.m. § 55 Abs. 2 SächsWG erforderliche wasserrechtliche Genehmigung für den Bau und den Betrieb einer Abwasservorbehandlungsanlage (ABA) Reg.Nr. 224/2015/700.72 zur Behandlung von Abwasser aus dem Herkunftsbereich einer Lackiererei in der Oberflächenbehandlung und die - nach § 58 WHG erforderliche wasserrechtliche Genehmigung Reg.Nr. 234/2015/692.214 zur Indirekteinleitung von Produktionsabwasser aus der Abwasservorbehandlungsanlage in das öffentliche Kanalnetz der Gemeinde Kodersdorf mit ein. 4. Die Genehmigung erlischt gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG, wenn nicht innerhalb von 2 Jahren ab Unanfechtbarkeit der Genehmigung mit dem Anlagenbetrieb begonnen wird. 5. Die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gemäß § 3c UVPG durchgeführte allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls ergab, dass kein Erfordernis der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. 6. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.“ Der Genehmigungsbescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24 in 02826 Görlitz einzulegen.“ Der Genehmigungsbescheid mit den getroffenen Nebenbestimmungen einschließlich Begründung und den zugehörigen Antragsunterlagen liegt vom 30.01.2016 bis einschließlich 12.02.2016 bei folgenden Stellen zu den angegebenen Zeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus: Landkreis Görlitz, Umweltamt, 2. OG, Zimmer 3003, Georgewitzer Straße 52, 02708 Löbau Montag/Mittwoch 8.30-15.00 Uhr, Dienstag/Donnerstag 8.30-18.00 Uhr, Freitag 8.30-12 Uhr sowie bei beim Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße, Bauamt, Raum 304, Straße der Freundschaft 1, 02923 Kodersdorf Montag/Mittwoch 7.00-12.00 Uhr, Dienstag 7.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr, Donnerstag 7.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr, Freitag 7.00-11.00 Uhr Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich bei den o.g. Stellen angefordert werden. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist unter der Rubrik Umweltinformationen des Umweltamtes über die Internetseite des Landkreises Görlitz www.kreis-goerlitz.de einsehbar. Die öffentliche Bekanntmachung ergeht gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i.V.m. § 21 a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - 9. BImSchV unter folgenden Hinweisen: 1. Der Genehmigungsbescheid enthält zahlreiche Nebenbestimmungen. 2. Der Genehmigungsbescheid gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist auch denjenigen gegenüber als zugestellt, die keine Einwendungen erhoben haben. Die Rechtsbehelfsbelehrung des Genehmigungsbescheides gilt entsprechend. i. A. Verena Starke, Amtsleiterin Umweltamt 29.01.2016

Hamtske lopjeno wokrjesa Zhorjelca Ausgabe 86 Amtliche Bekanntmachungen 9 29. Januar 2016 Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungsund Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 482) Der Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert: Betroffene Flurstücke Gemeinde Ostritz, Gemarkung Leuba: 111/2, 112/1, 112/9, 120, 122/3, 132/2, 133/3, 134/3, 135/4, 141b, 143, 152, 153/1, 153/3, 154, 156, 157, 161/1, 164/2, 164/3, 175/3, 175/4, 178, 642, 643/2, 657/1, 657/2 Gemeinde Lawalde, Gemarkung Kleindehsa: 4a, 5/1, 5/2, 7/5, 7/6, 7/9, 7/10, 9/6, 9/13, 9/16, 9/19, 11/3, 12/4, 13a, 14, 16/1, 18a, 19/2, 19/3, 19/4, 20b, 22a, 23/3, 23/5, 23/9, 24, 26, 26c, 27a, 29/1, 31/1, 32a, 33/4, 33/5, 35/1, 35/3, 36/6, 36/9, 36/11, 36/13, 36/14, 36/16, 36/17, 36/20, 37, 39/1, 39/3, 40, 41a, 42a, 43/1, 43a, 43c, 43d, 44a, 45a, 46b, 47/1, 48/3, 48/5, 67a, 68/2, 71a, 72a, 74a, 76/2, 77/1, 77/2, 78/2, 79/1, 88/2, 88/5, 88/8, 88/9, 93/1, 93/2, 111/1, 111/2, 114a, 121/1, 121/2, 121/3, 121/4, 121/5, 121/6, 123/6, 123/7, 123/8, 123/9, 123/11, 123/14, 123/15, 123/16, 130/1, 135/6, 135/9, 148/1, 167/2, 177/3, 177/4, 211a, 212/1, 212/2, 213a, 216/1, 216/3, 218/4, 218/5, 218/7, 218/8, 219/2, 219/4, 219/5, 220/2, 220/3, 220/4, 221/2, 221/3, 246, 248/2, 249, 254/1, 257/1, 258, 258a, 259/5, 261/1, 262a, 263, 264/1, 264/4, 270/2, 271/1, 274/1, 274/2, 274/3, 276a, 279a, 281/1, 282, 285, 286a, 287, 287a, 288, 289, 289a, 292/1, 292/3, 292/4, 292/5, 292/7, 292/8, 295/1, 297/2, 297/3, 298/1, 300/2, 300/3, 301, 302/6, 303/5, 303/8, 304, 305, 311c, 312/2, 312/4, 312/7, 312a, 312b, 312c, 314, 316/1, 316b, 317, 318/4, 318/10, 318/11, 319/3, 319/5, 320, 321/1, 321/2, 322/1, 322/2, 322a, 323/1, 323/2, 324/1, 327/2, 328a, 330/1, 330/2, 340/6, 340/8, 343/1, 343/2, 343a, 373/1, 373a, 375/2, 375/5, 375/6, 409a, 410b, 417/2, 417/4, 417/5, 427/1, 427/2, 432, 472/1, 472/2, 473/3, 475, 476, 477, 522, 523, 526, 582, 583, 584/1, 586, 587, 590, 591, 593/1, 594/2, 595, 596, 599, 602, 603, 604/1, 604/2, 605, 606, 607, 608 Art der Änderung (zutreffende Gemarkungen) 1. Zerlegung (Leuba) 2. Veränderung am Flurstück mit Änderung der Umfangsgrenzen (Leuba) 3. Berichtigung der Flächenangabe (Leuba) 4. Veränderung des Gebäudenachweises (alle) 5. Veränderung der tatsächlichen Nutzung (alle) Die Änderungen erfolgten in der Gemarkung Leuba aufgrund einer Katastervermessung und Abmarkung und in der Gemarkung Kleindehsa aufgrund einer Gebäude- und Nutzungserfassung aus Luftbilderzeugnissen. Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung hinsichtlich der Art der Änderung Nr. 1 und 2 bekanntgemacht bzw. hinsichtlich der Art der Änderung Nr. 3 bis 5 mitgeteilt. Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 01.02.2016 bis zum 01.03.2016 im Landratsamt Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, Außenstelle Georgewitzer Straße 42, Zimmer 411A und 411B, 02708 Löbau jeweils Dienstag und Donnerstag 8.30-12 Uhr und 13.30-18 Uhr sowie Freitag von 8.30-12 Uhr zur Einsichtnahme bereit. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle während der genannten Zeiten persönlich oder unter 1 03585 44-2886 bzw. -2887 telefonisch zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, die Fortführungsnachweise und die weiteren Unterlagen zu den Änderungen einzusehen. Das Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung ist nach § 2 des SächsVermKatG für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde. Gemäß § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekanntgegeben bzw. mitgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die durchgeführte Erfassung der Gebäude und Nutzungen aus den Digitalen Orthophotos (in der Gemarkung Kleindehsa) die Pflicht des Grundstückseigentümers nach § 6 Abs. 3 SächsVermKatG nicht ersetzt. (§ 6 Abs. 3 SächsVermKatG: Wurde ein Gebäude nach dem 24. Juni 1991 abgebrochen, neu errichtet, in seinen Außenmaßen wesentlich verändert oder die Nutzung eines Flurstückes geändert, hat der Eigentümer unverzüglich, spätestens zwei Monate nach Abschluss der Maßnahme, die Aufnahme des veränderten Zustandes in das Liegenschaftskataster auf seine Kosten zu veranlassen.) Pflegefamilien gesucht: Pflegekinder – Kinder mit zwei Familien Sie haben sicher schon gehört, dass es Kinder gibt, die für eine absehbare Zeit oder einen längeren Zeitraum nicht in ihrer leiblichen Familie leben können. Kinder benötigen jedoch die liebevolle Atmosphäre einer Familie, um sich positiv entwickeln zu können. Der Pflegekinderdienst des Landkreises versucht, für diese Kinder passende Pflegefamilien/-personen zu finden, die sich für Kinder und Jugendliche begeistern können, ihre Bedürfnisse erkennen und ihre Entwicklung individuell fördern. Für diese Aufgabe müssen Sie nicht verheiratet sein. Auch Alleinstehende oder in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft lebende Paare, mit oder ohne eigenem Kind, können Pflegekindern ein behütetes Zuhause schenken. Als Pflegeeltern werden Sie vom Pflegekinderdienst durch individuelle Beratung und Begleitung sowie fachliche Qualifizierung unterstützt. Haben Sie Interesse, dann wenden Sie sich bitte an den Pflegekinderdienst (Kontakte siehe Anzeige). Weitere Infos: www.kreis-goerlitz.de unter Landratsamt, Jugendamt Rechtsbehelfsbelehrung: Die bei Art der Änderung unter Nummer 1 (Zerlegung) und Nummer 2 (Veränderung am Flurstück mit Änderung der Umfangsgrenzen) angeführten Änderungen stellen einen Verwaltungsakt dar, gegen den Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen können. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz einzulegen. Birgit Trenkler, Amtsleiterin Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung

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