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Landkreisjournal Nr.085/2015

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Erscheinungsdatum: 04.12.2015

4 Ausgabe 85 4. Dezember

4 Ausgabe 85 4. Dezember 2015 Amtliche Bekanntmachungen Landkreis-Journal Amtsblatt Landkreis Görlitz 8. Sitzung des Kreistages Die 8. Sitzung des Kreistages des Landkreises Görlitz findet am Mittwoch, dem 09.12.2015, um 15 Uhr, in der Aula des Beruflichen Schulzentrums, Carl-von-Ossietzky- Str. 13-16, 02826 Görlitz statt. Tagesordnung öffentlich: 1 Eröffnung 1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 1.2 Abstimmung über Einwände zur Kreistagsniederschrift vom 07.10.2015 2 Feststellung über das Ausscheiden von Frau Dr. Karla Lehmann (AfD) aus dem Kreistag und Feststellung des Nachrückens von Herrn Reinhard Mrosko (AfD) als Kreisrat in den Kreistag Görlitz 3 Neustrukturierung Geschäftsführung Gesundheitszentren des Landkreises Görlitz 3.1 Abberufung/Berufung Geschäftsführer Managementgesellschaft Gesundheitszentrum des Landkreises Görlitz mbH 3.2 Abberufung/Berufung Kaufmännischer Geschäftsführer Klinikum Oberlausitzer Bergland gGmbH 3.3 Abberufung/Berufung Kaufmännischer Geschäftsführer Kreiskrankenhaus Weißwasser gGmbH 4 Änderung in der Besetzung Aufsichtsräte 4.1 Widerruf und Entsendung eines Mitgliedes in den Aufsichtsrat der Naturschutzzentrum „Zittauer Gebirge“ gGmbH 4.2 Widerruf und Entsendung eines Mitgliedes in den Aufsichtsrat der Sächsisch- Beschlüsse der Kreistagsausschüsse 7. Sitzung Jugendhilfeausschuss vom 05.11.2015 Beschluss Nr.: 093/2015 Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Weiterführung des Netzwerkprojektes auf der Grundlage des Integrierten Rahmenkonzeptes „Miteinander für Familien“. Integriertes Rahmenkonzept Kinderschutz, Kindergesundheit und Frühe Hilfen im Landkreis Görlitz mit Gültigkeit ab 01.01.2016. Beschluss Nr.: 094/2015 Der Jugendhilfeausschuss beschließt die 1. Fortschreibung der Maßnahmeplanung im Rahmen der Jugendhilfeplanung des Landkreises Görlitz für den Planungszeitraum 2014 - 2016 in den Planungsräumen 1 und 2 entsprechend der Beschlüsse JHA/601/2013, JHA/602/2013, JHA/606/2013 gemäß Anlage (im Kreistagsbüro einsehbar). Beschluss Nr.: 095/2015 Der Jugendhilfeausschuss beschließt: 1. die Aufhebung des Beschlusses JHA/015/2009 „Richtlinie des Landkreises Görlitz zur Finanzierung einmaliger Beihilfen im Bereich der Vollzeitpflege“ vom 12.03.2009, zum 31.12.2015; 2. die Neufassung der „Richtlinie des Landkreises Görlitz zur Finanzierung einmaliger Beihilfen im Bereich der Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII ab 2016“ (siehe Seite 6). Beschluss Nr.: 096/2015 Der Jugendhilfeausschuss beschließt folgende Termine für seine Beratungen im Jahr 2016: 04.02.2016, 07.04.2016, 02.06.2016, 01.09.2016, 17.11.2016. 7. Sitzung Ausschuss für Gesundheit und Soziales vom 09.11.2015 Beschluss Nr.: 006/2015 Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales beschließt die Förderung des gemeindepsychiatrischen Verbundes im Landkreis Görlitz - Suchthilfe - aus Mitteln des Landkreises Görlitz im Haushaltsjahr 2015. Verteilung: 1. dem come back e.V. – für die Suchtberatungs- u. Behandlungsstelle Zittau / Ebersbach-Neugersdorf max.112.250 EUR 2. dem Diakonischen Werk Görlitz-Hoyerwerda e.V. – für die Suchtberatungs- u. Behandlungsstelle Weißwasser / Niesky max. 68.100 EUR 3. dem Förderverein der Psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstelle Görlitz e.V. – für die Psych. Suchtberatungs- u. Behandlungsstelle Görlitz / Löbau max.153.050 EUR Beschluss Nr.: 007/2015 Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales beschließt den Zuschuss für den Bereich Schuldnerberatung für den Landkreis Görlitz in nachstehender Höhe für das Jahr 2016 und fortfolgende unter Vorbehalt der Genehmigung des Landkreishaushaltes 2016 Caritasverband Görlitz e.V. 41.528,- € Diakonie Löbau-Zittau 82.898,- € DRK Kreisverband Weißwasser 49.035,- € Beschluss Nr.: 008/2015 Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales beschließt folgende Termine für seine Beratungen im Jahr 2016: 01.02.2016, 04.04.2016, 30.05.2016, 29.08.2016, 14.11.2016. Kein Dienstbetrieb Am 24. und 31. Dezember ist das Landratsamt an allen Standorten geschlossen. Oberlausitzer Eisenbahn-Gesellschaft mbH 5 Berichterstattung zur präventiven Jugendarbeit 6 Erste Satzung zur Änderung der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Görlitz vom 16.05.2012 7 Vereinbarung über Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst gemäß § 32 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz vom 24. Juni 2004 (SächsBRKG) 8 8. Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Görlitz über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Rettungsdienstbereich des Landkreises Görlitz (Gebührensatzung Rettungsdienst) vom 17.12. 2008 9 Bestellung der Mitglieder in den Beirat für Sorbenfragen 10 Antrag der Großen Kreisstadt Görlitz an den Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien auf Mitgliedschaft 11 Wesentliche Veränderung der TRIXI-Park GmbH 12 Informationen des Landrates – zur Situation von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen – zum Sachstand Rehabilitationsklinik Löbau 13 Sonstiges Bernd Lange, Landrat Mobilitätseingeschränkte Personen (Rollstuhlfahrer) werden gebeten, den Eingang Lessingstraße 11 zu nutzen und sich dafür telefonisch unter 015115068068 anzumelden. 7. Sitzung Technischer Ausschuss vom 10.11.2015 Beschluss Nr.: 021/2015 Der Technische Ausschuss stimmt der Neufassung des Dienstleistungsvertrages für die Erbringung von Hausmeisterleistungen (Objektbetreuung) zwischen der Krankenhausservicegesellschaft Löbau-Zittau mbH und dem Landkreis Görlitz ab 01. Januar 2016 zu. Beschluss Nr.: 022/2015 Der Technische Ausschuss beschließt, die Liegenschaft Dietrich-Bonhoeffer- Straße 11 in Löbau für einen Kaufpreis in Höhe von 162.000,00 € zu erwerben. Beschluss Nr.: 023/2015 Der Technische Ausschuss beschließt die Änderung des Beschlusses 112/2013 vom 19.11.2013 - Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages - wie folgt: 1. Kauf der Liegenschaft Theaterring 10, 10 a und Schillerstraße 2 in Zittau von der Stadt Zittau zu einem Kaufpreis in Höhe von 150.520,00 €. 2. Erwerb des Erbbaurechtes am Gebäude Fitnesscenter von der NeißeInvest AG zu einem Ablösebetrag in Höhe von 65.000,00 €. Beschluss Nr.: 024/2015 Der Technische Ausschuss beschließt folgende Termine für seine Beratungen im Jahr 2016: 02.02.2016, 05.04.2016, 31.05.2016, 30.08.2016, 15.11.2016. 7. Sitzung Hauptausschuss vom 17.11.2015 Beschluss Nr.: 012/2015 Der Hauptausschuss genehmigt im Ergebnishaushalt 2015 die überplanmäßigen Aufwendungen im Produkt 12.7.1.02 Leitstellen in Höhe von insgesamt 79.200,00 Euro. Beschluss Nr.: 013/2015 Der Hauptausschuss genehmigt im Finanzhaushalt 2015 die überplanmäßigen Auszahlungen im Produkt 12.7.1.02 Leitstellen in Höhe von insgesamt 138.700,00 Euro. Beschluss Nr.: 014/2015 Der Hauptausschuss beschließt folgende Termine für seine Beratungen im Jahr 2016: 09.02.2016, 12.04.2016, 07.06.2016, 06.09.2016, 22.11.2016. Bernd Lange, Landrat Kay Sbrzesny neuer Kreisnaturschutzbeauftragter Landrat Bernd Lange hat am 17. November Kay Sbrzesny zum Kreisnaturschutzbeauftragten für das Gebiet des Altlandkreises Zittau berufen. Der 37-Jährige unterstützt fortan die Untere Naturschutzbehörde bei der Koordination des ehrenamtlichen Naturschutzdienstes. Dazu gehört vor allem die Anleitung der Naturschutzhelfer, die ebenfalls vom Landkreis berufen werden und sich um Schutzgebiete wie auch um gefährdete Arten kümmern. Im Altlandkreis Zittau gibt es zwei Naturschutzgebiete, 71 Flächennaturdenkmale und 30 geologische Naturdenkmale. Kay Sbrzesny hat an der Hochschule Zittau/Görlitz Ökologie und Umweltschutz studiert und ist seit 2006 ehrenamtlicher Naturschutzhelfer mit dem Schwerpunkt botanischer Erfassungen. Kontakt: 1 01746721338, E-Mail: yakul@gmx.net Im Landkreis Görlitz sind neben Kay Sbrzesny vier weitere Kreisnaturschutzbeauftragte tätig, die insgesamt 110 Naturschutzhelfer betreuen

Hamtske lopjeno wokrjesa Zhorjelca Ausgabe 85 Amtliche Bekanntmachungen 5 4. Dezember 2015 Öffentliche Bekanntmachung Einladung zur Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Allwetterbad Großschönau“ Die nächste öffentliche Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Allwetterbad Großschönau“ findet am 16. Dezember 2015, 15 Uhr im Clubhaus des Feriendorfes, Jonsdorfer Straße 40 in 02779 Großschönau statt. Tagesordnung Öffentlicher Teil 1. Begrüßung 2. Protokollkontrolle 3. Information über Vergaben und Eilentscheidungen 4. Aktueller Stand der Energetischen Sanierung 5. Beschluss: Prüfbericht und Stellungnahme zur überörtlichen Prüfung der Haushaltsund Wirtschaftsführung des Zweckverbandes in den Haushaltsjahren 2005 - 2010 6. Beschluss: Grundstücksangelegenheiten 7. Beschluss: Feststellen der Eröffnungsbilanz 2011 8. Beschluss: Haushaltssatzung 2016 9. Sonstiges Frank Peuker, Verbandsvorsitzender Großschönau, den 11.11.2015 Kontrolle und Überwachung forstschädlicher Insekten Winterbodensuche 2015/16 in Kiefernbeständen Im Rahmen der kontinuierlichen Überwachung der Populationsentwicklung von Kieferngroßschädlingen findet im Dezember 2015 und Januar 2016 eine Bodenstreuuntersuchung nach Überwinterungsstadien der nadelfressenden Kiefernschadinsekten durch das Kreisforstamt statt. Diese Untersuchung erfolgt in 83 ausgewählten Kiefernwaldbeständen im Nordteil des Landkreises Görlitz. In jedem ausgewähltem Bestand werden zehn Probeflächen von je 0,5 Quadratmetern angelegt und dabei die Bodenstreu auf überwinternde Schadinsekten untersucht. Die Beauftragten der unteren Forstbehörden sind nach § 40 des Sächsischen Waldgesetzes zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben berechtigt, Waldflächen zu betreten und die entsprechenden Untersuchungen vorzunehmen. Diese Aufgabe wird durch eigene Mitarbeiter und private Forstfirmen realisiert. Empfehlen sich nach den danach vorliegenden Untersuchungsergebnissen Schutz- oder Bekämpfungsmaßnahmen, informiert das Kreisforstamt die betreffenden Waldbesitzer Jürgen Eichhorst, Amtsleiter Kreisforstamt Fahrbibliothek auf Tour Tourenplan Die Fahrbibliothek des Landkreises Görlitz wird ab Januar 2016 an fünf neuen Haltestellen Medien zur Ausleihe anbieten. Die Einwohner von Kittlitz, Kleindehsa, Lawalde, Beiersdorf und Kottmarsdorf, die alle seit mehreren Jahren keine eigenen bibliothekarischen Angebote haben, können dann Medien aus dem Bestand der Fahrbibliothek für vier Wochen entleihen. Einige Haltepunkte haben künftig einen neuen Wochentag oder eine veränderte Standzeit. Bitte beachten Sie die Aushänge zum Fahrplan vor Ort und die Veröffentlichungen in Gemeindeblättern und im Internet. Witterungsbedingte Ausfälle möglich Winter mit vereisten oder schneeverwehten Straßen kann zu witterungsbedingten Ausfällen bei der Fahrbibliothek führen. Bitte beachten Sie dazu die aktuellen Informationen auf der Homepage der Christian-Weise-Bibliothek und nutzen Sie die Möglichkeit der telefonischen oder online-Verlängerung. Kontakt: Christian-Weise-Bibliothek, SG Kreisbibliothek, Neustadt 47, 02763 Zittau, 1 03583 518924, E-Mail: gabriele.kontek@cwbz.ku-weit.de, www.cwbz.de Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“ Das Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen 2014 und 2015 „Lieblingsplätze für alle“ hat nicht nur eine Menge positiver Erfahrungen gebracht, sondern auch den großen Bedarf an Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren sichtbar gemacht. Deshalb wird der Freistaat Sachsen 2016 erneut ein solches Programm auflegen. Es richtet sich an öffentlich wirksame Einrichtungen des Kultur-, Freizeit-, Bildungs- und Gesundheitsbereiches. Aber auch der Gastronomiebereich wird ausdrücklich mit umfasst. Für den Landkreis Görlitz stehen 2016 insgesamt 189.800 Euro zur Verfügung. Die Fördermittel sind für kleine Investitionen von bis zu 25.000 Euro pro Projekt (Einrichtung) gedacht, z.B. für den Bau einer Rampe, die Einrichtung einer barrierefreien Sanitäranlage oder die Verlegung einer induktiven Höranlage. Gefördert werden können im Rahmen dieser maximal zuwendungsfähigen Ausgaben von 25.000 Euro Maßnahmen des Letztempfängers von bis zu 100 Prozent der Baukosten zur barrierefreien Gestaltung. Der Landkreis Görlitz möchte wieder Maßnahmen im gesamten Landkreis unterstützen, die Menschen mit Behinderung und eingeschränkter Mobilität den Zugang zu öffentlichen Gebäuden möglich machen, wie Kinos, Museen, Cafés, Jugend- und Freizeittreffs oder auch Seniorenbegegnungsstätten. Die Förderung öffentlicher kommunaler Gebäude, öffentlicher Infrastruktur oder öffentlicher Aufgabenträger, so auch von Einrichtungen der Behindertenhilfe, Senioren- oder Pflegeheime ist nicht möglich. Eine Förderung dieser Gebäude und Einrichtungen ist ausnahmsweise möglich, wenn es sich dabei um ein freiwilliges öffentliches Angebot handelt (beispielsweise Museen, Bibliotheken, Jugend-, Freizeittreffs). Träger/ Betreiber von öffentlichen Einrichtungen können ihren Antrag mit den notwendigen Anlagen für eine Zuwendung zum Abbau bestehender Barrieren bis 8. Februar 2016 beim Landratsamt Görlitz, Behindertenbeauftragte, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, einreichen. Die eingereichten Anträge werden zeitnah geprüft. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt in einer Arbeitsgruppe. Antragsunterlagen und weitere Informationen unter www.kreis-goerlitz.de / Landratsamt / Beauftragte & Räte Kontakt: Elvira Mirle, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Landkreis Görlitz, 1 03581 663-9008, E-Mail: Elvira.Mirle@kreis-gr.de Richtlinie des Landkreises Görlitz zur Finanzierung einmaliger Beihilfen im Bereich der Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII ab 2016 1. Rechtsgrundlage: Der Landkreis Görlitz gewährt auf der Grundlage dieser Richtlinie im Rahmen die für das betreffende Haushaltsjahr des Landkreises veranschlagten und zugesagten Mittel. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Diese Leistungen können Kinder, Jugendliche und junge Volljährige in Anspruch nehmen, soweit die örtliche Zuständigkeit des Landkreises Görlitz gegeben ist. Gesetzliche Regelungen sind im § 27 i. V. mit § 33 SGB VIII über die Gewährung einer Hilfe zur Erziehung in Form von Vollzeitpflege, im § 41 SGB VIII zu einer Hilfegewährung für junge Volljährige und im § 39 Abs. 3 SGB VIII zu Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen zu finden. 2. Finanzierung: 2.1 Pauschalbetrag monatlich 50,00 EUR Der Pauschalbetrag beinhaltet Mittel für besondere Anlässe, wie z.B Klassen-/ Urlaubsfahrten, Geburtstag, Weihnachten, Hilfsmittel, Nachhilfe, Fahrten zu Umgängen und medizinischen Einrichtungen. 2.2 Erstausstattung für Kurz- und Dauerpflegen bis zu 600,00 EUR 2.3 einmalige Beihilfe für die eigene Haushaltsgründung bis zu 1.000,00 EUR 2.4 Elternbeitrag für Krippe, Kindergarten und Hort in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten 2.5 In besonderen Härtefällen bleibt der Verwaltung vorbehalten, gesondert zu entscheiden. 3. Bewilligungsverfahren, Zuständigkeiten: Bewilligungsbehörde ist die Verwaltung des Jugendamtes des Landkreises Görlitz. Eine Finanzierung des Pauschalbetrages Punkt 2.1 auf der Grundlage dieser Richtlinie wird neben dem Pflegegeld gezahlt. Für die Finanzierung der Punkte 2.2 bis 2.5 muss vor Beginn der Maßnahme eine gesonderte Antragstellung durch die Pflegeeltern im Jugendamt/ Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe erfolgen. Für die Punkte 2.2 und 2.3 muss die Erbringung von Nachweisen durch die Pflegeeltern erfolgen. Für Punkt 2.4 ist die Vorlage des Betreuungsvertrages notwendig. 4. Inkrafttreten: Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 01.01.2016 in Kraft. Die Richtlinie des Landkreises Görlitz zur Finanzierung einmaliger Beihilfen im Bereich der Vollzeitpflege Nr. 015/2009 vom 12.03.2009 verliert ihre Gültigkeit mit dem 31.12.2015. Bernd Lange, Landrat Görlitz, den 06.11.2015

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