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Landkreisjournal Nr.081/2015

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Erscheinungsdatum: 28.08.2015

10 Ausgabe 81 28. August

10 Ausgabe 81 28. August 2015 Gesamtbericht Amtliche Bekanntmachungen Mit „ELAN“ in Arbeit Landkreis-Journal Amtsblatt Landkreis Görlitz des Landkreises Görlitz nach Artikel 7 Absatz 1 der VO (EG) 1370/07 für das Jahr 2014 Gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1370/2007 (EG) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107 des Rates (Amtsblatt der Europäischen Union vom 3.12.2007, S. L.315/1 ff.) hat jede im Sinne dieser Verordnung zuständige Behörde einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen. Der Gesamtbericht des Landkreises für das Kalenderjahr 2014 ist im Internet hinterlegt und auf der Homepage des Landkreises (www.kreis-goerlitz.de) unter dem Stichwort „Landkreis/ Bus und Bahn“ einzusehen. Angelika Voigt, Amtsleiterin Straßenverkehrsamt Stromspar-Check Plus Die SAPOS gGmbH in Görlitz kann Bürgern mit geringem Einkommen, wie ALG II-Empfänger, Sozialhilfe-, Wohngeld-, Bafög-Empfänger, Empfänger von Kinderzuschlag und Rentner/-innen mit Grundsicherung im Landkreis Görlitz einen kostenlosen Stromspar-Check anbieten. Der wird durch das Bundesumweltministerium gefördert. Interessenten brauchen sich nur bei der SAPOS unter 1 03581 318890 oder 03583 670143 anmelden, bzw. eine E-Mail an sapos@sapos-goerlitz.de bzw. ssh-zittau@sapos-goerlitz.de mit Kontaktdaten (Name, Anschrift und Telefonnummer) schicken. Dann vereinbaren die Stromsparhelfer einen ersten Termin, um alle notwendigen Daten aufzunehmen. Sie werden zu Ihren Energie- und Nebenkostenabrechnungen beraten und alle verbrauchsrelevanten Geräte werden aufgelistet. Bei diesem ersten Gespräch werden auch schon Energiespartipps gegeben und erläutert. Kühlgeräte, die älter als 10 Jahre sind, werden mit einem Strommessgerät über einen Zeitraum von mind. 48 Stunden ausgemessen. Liegt der Messwert 200 kWh/a über dem Verbrauchswert eines neuen Kühlgerätes mit A+++, wird ein Gutschein über 150 Euro für den Kauf eines neuen A+++-Kühlgerätes ausgegeben. Beim zweiten Besuch wird die Auswertung des Stromspar-Checks übergeben und erläutert. Ebenfalls werden, je nach Haushaltsgröße Energiesparartikel im Wert von bis zu 70 Euro einmalig kostenfrei übergeben bzw. ausgetauscht. Dieser Stromspar-Check ist vollständig kostenfrei und braucht nicht als Einkommen angegeben werden. Bürgerhilfe des Gesundheitsamtes Görlitz Das Trauercafé der Bürgerhilfe des Gesundheitsamtes trifft sich nach der Sommerpause am 24. September und 29. Oktober jeweils um 15 Uhr im DRK Altengerechtes Wohnen- Frauenburg-Karree, Johann- Haß-Str. 2, 02826 Görlitz. Die Sport- und Gymnastikgruppe der Bürgerhilfe trifft sich jeden ersten Dienstag im Monat, 15 bis 16.30 Uhr, im Seniorenclub des Altenund Pflegeheimes des DRK, Lausitzer Str. 7, 02828 Görlitz. Nächste Termine: 1.September; 6. Oktober; 3. November. Um Anmeldung wird jeweils gebeten über das Gesundheitsamt – 1 03581 6632711 oder Frau Rieger – 1 03581 855630 Das Jobcenter des Landkreises Görlitz – als eines von 340 weiteren Jobcentern bundesweit – startete am 01.07.2015 mit „ELAN“ das Umsetzen des ESF-Bundesprogrammes zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit. Ziel ist es, 55 langzeitarbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte nachhaltig in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Das über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds geförderte Projekt bietet Arbeitgebern attraktive Lohnkostenzuschüsse bis zu 75 Prozent zum Ausgleich anfänglicher Minderleistungen an. Voraussetzung ist die Einstellung eines langzeitarbeitslosen Menschen ohne bzw. ohne verwertbaren Berufsabschluss in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis für mindestens 24 Monate. Bei der Bewerbersuche und -auswahl erhalten die Arbeitgeber Unterstützung von Betriebsakquisiteuren. Während des Beschäftigungsverhältnisses wird der Arbeitnehmer von einem Coach intensiv betreut. Zusätzlich können Arbeitnehmer im Rahmen einer Kurzqualifikation ihre arbeitsplatzbezogenen beruflichen Kenntnisse erweitern und vertiefen. Sie können außerdem ihre zentralen Grundkompetenzen in einem Umfang von zwei Stunden pro Woche (maximal 100 Stunden insgesamt) verbessern. Am Programm können erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Sinne von § 7 SGB II teilnehmen, die seit mindestens zwei Jahren ohne Unterbrechung arbeitslos und mindestens 35 Jahre alt sind. Arbeitgeber wenden sich bei Interesse an: Jobcenter Landkreis Görlitz, Lunitz 10, 02826 Görlitz, Melanie Rohn 1 03581 663-4763, E-Mail: melanie.rohn@kreis-gr.de; Sebastian Bergmann 1 03581 663-4411, E-Mail: sebastian.bergmann@kreis-gr.de Kundinnen und Kunden des Jobcenters erhalten weitere Informationen über ihren Arbeitsvermittler bzw. Fallmanager. Die Untere Jagdbehörde informiert: Umgang mit aufgefundenen Wildtieren Immer wieder kommt es vor, dass vermeintlich verletzte, hilflose oder kranke Tiere die dem Jagdrecht unterliegen (Wild), aufgefunden und in bester Absicht aufgenommen werden. Dann stellt sich schnell die Frage wohin bzw. was mache ich mit dem Tier? Oftmals erübrigt sich die Frage, wenn es sich um Jungtiere handelt. Denn Jungtiere, seien es Hase, Jungfuchs, Rehkitz oder auch ein junger Greifvogel, benötigen meist keine fremde Hilfe. In den meisten Fällen befinden sich Elterntiere in der Nähe und kümmern sich um das Jungtier. So kommen Rehmütter mehrmals täglich zum Kitz, um es zu säugen. Turmfalken füttern ihren Nachwuchs, auch wenn er als sogenannter Ästling das Nest verlassen hat, um seine Umgebung zu erkunden und die ersten Flugversuche zu unternehmen. Im Allgemeinen gilt die Regel: Wenn nicht unmittelbare Gefahr droht, lassen Sie Jungtiere unbedingt in Ruhe. Auch wenn das Tier niedlich und eventuell hilflos erscheint, fassen Sie es bitte nicht an. Es könnte sein, dass Elterntiere daraufhin das Jungtier meiden und nicht mehr versorgen. Bei den sogenannten Ästlingen, also jungen Greifvögeln, kann es hilfreich sein diesen, wenn er z. B. in Straßennähe auf dem Boden hockt, aufzunehmen um ihn auf einer erhöhten Stelle z. B. einen Baum, Strauch oder auch Lauben- oder Garagendach zu platzieren. Der gut gemeinte Versuch, einem Jungtier helfen zu müssen und es in einer Pflegestation abzugeben, ist oftmals nicht das Beste für dieses Tier. Werden aber wirklich verletzte, hilflose oder kranke Tiere (die dem Jagdrecht unterliegen) aufgefunden oder aufgenommen, so ist dies unverzüglich dem zuständigen Jagdausübungsberechtigten, der Unteren Jagdbehörde beim Landratsamt oder einer Polizeidienststelle anzuzeigen, hilfsweise kann die Anzeige auch bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung erfolgen. Aufgenommene Tiere sind beim Jagdausübungsberechtigten abzuliefern, denn nur der besitzt das Recht zur Aneignung von Wild; ihm obliegt mit der Pflicht zur Hege auch die Verantwortung zur Pflege verletzten Wildes. Ist der Jagdausübungsberechtigte nicht erreichbar oder lehnt er die Übernahme ab, entscheidet die Jagdbehörde über den Verbleib des Wildes. Bei Wildtieren, die gemäß Naturschutzrecht streng geschützter Art sind (z. B. Greifvögel, Fischotter), geschieht dies im Einvernehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde. Die Pflicht zur Anzeige von Wildunfällen mit Schalenwild wie Reh-, Schwarz-, Rot-, Dam- oder Muffelwild durch den Fahrzeugführer bei der Polizei besteht immer (§2 Abs. 2 SächsJagdG). Zum einen hat auch hier der Jagdausübungsberechtigte das Aneignungsrecht, zum anderen kann es notwendig werden, das durch den Unfall schwer verletzte Tier, im Sinne des Tierschutzgedankens, von seinen Leiden erlösen zu müssen. Ansprechpartner: Landratsamt Görlitz, Kreisforstamt, Robert-Koch-Straße 1, 02906 Niesky, 1 03588 2233-3401; Untere Jagdbehörde 1 03588 2233-5118 und 03583 72-2544; Polizeidirektion Görlitz 1 03581 468-100, bei Wildunfällen 1 110

Hamtske lopjeno wokrjesa Zhorjelca Ausgabe 81 Informationen 11 28. August 2015 Katastrophenschutz im Landkreis Görlitz Auszug Festprogramm Landeserntedankfest Dienstag, 15. September 16.30 Uhr, Nikolaikirche Ausstellungseröffnung zum Wettbewerb „Schönste Erntekrone und schönster Erntekranz Sachsens 2015“ Katastrophenschutz ist in der Bundesrepublik Deutschland Ländersache. Im Freistaat Sachsen versuchen Landesregierung und Landkreise gemeinsam, die vielfältigen Aufgaben in diesem wichtigen Bereich zu erfüllen. Dem Landkreis Görlitz wurden im Rahmen seiner Aufgabenwahrnehmung im Katastrophenschutz durch den Freistaat drei Katastrophenschutz-Einsatzzüge zugeordnet, die ehrenamtlich arbeiten. Diese Einsatzzüge verstärken und unterstützen den Rettungsdienst bei Katastrophen und Schadenslagen mit einer Vielzahl von Verletzten/Massenanfall von Verletzten! Diese Einheiten sind in Betreuungs- und Sanitätsgruppen gegliedert. Standorte dieser Einheiten sind: 1. Einsatzzug: DRK Kreisverbände Weißwasser e.V. und DRK-Kreisverband Löbau e.V. 2. Einsatzzug: DRK Kreisverband Görlitz e.V. und Malteser Hilfsdienste Görlitz e.V. 3. Einsatzzug: DRK Kreisverband Zittau e.V. Zu den wichtigsten Aufgaben gehören der Aufbau und die Mitwirkung beim Betreiben von Behandlungs-, Betreuungs- und Dekontaminationsplätzen, die Betreuung und Versorgung von Verletzten, Erkrankten, weiteren Betroffenen sowie Einsatzkräften, die Unterstützung des Rettungsdienstes beim Betreiben von Patientenablagen am Einsatzort und der Transport Verletzter. Die Anforderungen an die Helfer sind in den letzten Jahren stetig gewachsen. So ist neben der Grundausbildung auch immer mehr Spezialwissen gefragt. Ausbildung im medizinischen Bereich, im Bereich der Seelsorge, aber auch Einsatztaktik und Sprechfunkerausbildung sind notwendig, um die vielfältigen Aufgaben lösen und die ihnen zur Verfügung gestellte Technik und Ausrüstung bedienen zu können. Der Freistaat Sachsen stellte den Einheiten in den vergangenen Jahren moderne Fahrzeuge zur Verfügung. 2011 wurden drei moderne Gerätewagen Sanität an den Landkreis Görlitz übergeben. Am 10. Juli 2015 folgte die Übergabe von drei neuen Krankentransportwagen Typ B für die Standorte Zittau, Löbau und Görlitz. Die Landkreisverwaltung dankt an dieser Stelle allen ehrenamtlichen Helfern im Katastrophenschutz. Landrat Bernd Lange: „Ohne Sie wäre die Erfüllung der vielen Aufgaben nicht möglich, denn was nützt die beste Technik und Ausrüstung, wenn keine helfenden Hände da sind, die sie bedienen können. Ihr ehrenamtliches Engagement für Einwohner und Gäste kann nicht genügend gewürdigt und geschätzt werden!“ Kreisseniorenrat im Europäische Parlament in Straßbourg Eine politische Bildungsreise sollte es sein, doch diese Reise Anfang Juli war für die Mitglieder des Kreisseniorenrates ein Erlebnis vielfältiger Art. Eingeladen vom Mitglied des Europäischen Parlaments Hermann Winkler wurde bei einer Stadtführung die wunderschöne, zum UNESCO-Weltkulturerbe gehörende Stadt Straßbourg mit ihren Fachwerk- und Bürgerhäusern sowie das eindrucksvolle Münster bewundert. Höhepunkt der Reise war der Besuch des Europäischen Parlaments während einer Plenarsitzung. Danach folgte eine Gesprächsrunde mit Hermann Winkler zu Themen wie Asylpolitik, Hilfsprogramme für Griechenland, Freihandelsabkommen mit den USA. Auf Einladung des Stadtrates konnte der Kreisseniorenrat außerdem bei einer lockeren Gesprächsrunde im Rathaus von der Arbeit des Stadtrates erfahren. Freitag, 18. September 19 Uhr, Messe- und Veranstaltungspark Eröffnungsgala - frei für Jedermann mit Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler, Schirmherrn Staatsminister Thomas Schmidt und weiteren Ehrengästen; Mitwirkende: Moderation mit der Wetterfee des MDR - Maira Rothe; Polizeiorchester Sachsen; Collegium canorum Lobaviense unter der Leitung des Kirchenmusikdirektors Christian Kühne; Silvio d’Anza - der Popstar unter den Tenören 21-22.15 Uhr, Messe- und Veranstaltungspark - Open Air Bühne Blumenhalle ELECTRA auf Abschiedstournee „The Last Waltz“ - 45 Jahre Electra, Eintritt frei Samstag, 19. September 10 Uhr, Altmarkt Konventblasen vom Rathausbalkon & Blechbläsermusik auf dem Altmarkt 10 Uhr, Messe- und Veranstaltungspark - Open Air Bühne Blumenhalle / Zuckerplateau Eröffnung der Handwerkermeile der Handwerkskammer Dresden; Einzug des Sächsischen Fleischer-Innungs-Verbandes mit der „Riesenknackerkette“ 16.30 Uhr, Nikolaikirche Prämierung „Schönste Erntekrone, Schönster Erntekranz Sachsens 2015“ 18 Uhr, Open Air Bühne Altmarkt Aufführung des Oratoriums „Die Jahreszeiten“ von Joseph Haydn 20 Uhr, Messe- und Veranstaltungspark - Messehalle Konzert mit Adel Tawil (mit Eintritt, Tickets an den bekannten Vorverkaufsstellen, Infos unter: www.messepark-loebau.de) Sonntag, 20. September 2015 10 Uhr, Nikolaikirche Ökumenischer Erntedankfestgottesdienst 11.30 Uhr, Open Air Bühne Altmarkt Große Erntekronengala 13.30 Uhr Beginn des Festumzuges (Strecke: vom Rundteil über den Altmarkt bis zum Messe- und Veranstaltungspark) 16.30 Uhr, Messe- und Veranstaltungspark - Open Air Bühne Blumenhalle Abschlussgala „Löbau sagt Auf Wiedersehen“, Mitwirkende: Moderation mit der Wetterfee des MDR - Maira Rothe; „SchlagFertig“ - vier Männer, ein Beat; Gerd Christian & der Männerchor „Sachsentreue“ aus Oelsnitz ab 13 Uhr Verkaufsoffener Sonntag in der Innenstadt Freier Eintritt an allen drei Festtagen! Festbahn kostenfrei! Ausführliches Programm beziehungsweise vollständiger Programmflyer sowie weitere Informationen im Internet unter www.loebau.de, www.slk-miltitz.de und www.kreis-goerlitz.de Wettbewerb „Preis der Euroregion Neisse-Nisa-Nysa“ Auch 2015 möchte die Euroregion Neisse-Nisa-Nysa (ERN) beispielgebende Aktionen in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit würdigen und zur Nachahmung empfehlen. Die Besten werden ausgezeichnet. Bis zum Annahmeschluss am 30. September können Bewerbungen für den ERN-Preis 2015 eingereicht werden. Die Preise werden in folgenden Kategorien vergeben: – Beste grenzüberschreitende Kooperation zwischen Kommunen – Beste grenzüberschreitende Kooperation zur Entwicklung der gemeinsamen Ferienregion – Beste grenzüberschreitende Kooperation bei Kultur / Bildung / Sport Weitere Informationen sind auf der Web-Seite www.neisse-nisa-nysa.org. zu finden. Ansprechpartner: Frau Kugler, 1 03583 57500

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