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Landkreisjournal Nr.078/2015

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Erstellungsdatum: 02.06.2015

4 Ausgabe 78 22. Mai

4 Ausgabe 78 22. Mai 2015 Amtliche Bekanntmachungen Landkreis-Journal Amtsblatt Landkreis Görlitz Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Görlitz über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Landrates am 7. Juni 2015 im Landkreis Görlitz Sorbischer Text zur Bekanntmachung gemäß § 63 Abs. 1 Ziffer 3 KomWO Zjawne wozjewjenje schwalenych wólbnych namjetow Wólbny wuběrk je zapodate wólbne namjety za přichodne komunalne wólby přepruwował a wšitke namjety, kotrež su prawniskim předpisam wotpowědowali, za komunalne wólby schwalił. W sćěhowacym wozjewjenju su strony a wolerske zjednoćenstwa mjenowane kaž tež jich kandidaća, kotrež resp. kotřiž hodźa so na wólbnym dnju wolić, t. r. zo budu tute strony a wolerske zjednoćenstwa ze swojimi kandidatami na hłosowanskim lisćiku wućišćane. Jeli je so jenož jedyn abo njeje so žadyn wólbny namjet zapodał, abo jeli su so za wólby do gmejnskeje resp. sydlišćoweje rady abo wokrjesneho sejmika wjacore wólbne namjety schwalili, kotrež pak wučinjeja dohromady mjenje kandidatow hač dwě třećinje městnow, kiž maja so wobsadźić, hodźi so tež kóžda wosoba wolić, kotraž je 18. žiwjenske lěto dokónčiła a kiž znajmjeńša 3 měsacy w gmejnje resp. wokrjesu bydli. Dokładniše informacije namakaja so w hamtskich němskorěćnych wozjewjenjach. Gemäß § 56 i.V.m. § 41 Abs. 5 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlgesetz - KomWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 211), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 9. Juli 2014 (SächsGVBl. S.376), i.V.m. § 21 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlordnung – KomWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. September 2003 (SächsGVBl S. 440), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29. November 2013 (SächsGVBl. S.842), gibt der Landrat des Landkreises Görlitz bekannt: Für die Wahl des Landrats am 7. Juni 2015 sind folgende Wahlvorschläge zugelassen: Bezeichnung des Wahlvorschlages Bewerber Beruf oder Stand Geburtsjahr Anschrift Christlich Demokratische Union Deutschlands Lange, Bernd Landrat 1956 Grabenstraße 11 B CDU 02929 Rothenburg/O.L. DIE LINKE Schultze, Mirko Steffen Mitglied des sächsischen Landtags 1974 Gartenstraße 8 DIE LINKE 02826 Görlitz Landratsamt Görlitz Görlitz, 13.05.2015 Thomas Gampe, 1. Beigeordneter Impfen in der Sächsischen Gesundheitswoche Das Gesundheitsamt bietet während der „Sächsischen Gesundheitswoche“ an verschiedenen Standorten Impftermine an. 03.06.2015, 14-17 Uhr, Kreiskrankenhaus Weißwasser gGmbH, Karl-Liebknecht-Str. 1, 02943 Weißwasser, im MVZ 02./04.06.2015, 14-17 Uhr, Gesundheitsamt (GA) in Niesky, Robert-Koch-Straße 1, 02906 Niesky 01./04.06.2015, 14-17 Uhr, GA in Görlitz, Reichertstraße 112, 02826 Görlitz 02./04.06.2015, 14-17 Uhr, GA in Löbau, Georgewitzer Str. 58, 02708 Löbau 02./03.06.2015, 14-17 Uhr, GA in Zittau, Hochwaldstraße 29, 02763 Zittau 14-17 Uhr Bitte beachten Sie, dass Kinder nur in Begleitung mit Erziehungsberechtigten zum Impfen kommen dürfen! Bitte bringen Sie Impfpass und Chipkarte mit! Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie bitte im Gesundheitsamt an, 1 03581 663-2676. Beschlüsse der Kreistagsausschüsse Ausschuss für Gesundheit und Soziales vom 13.04.2015 Beschluss Nr. 004/2015 1. Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales beschließt, das Jobcenter Landkreis Görlitz mit der Vergabe der Leistungen zur „Unterstützung und Förderung der Berufsausbildung für förderbedürftige junge Menschen“ im Haushaltsjahr 2015 zu beauftragen. Dabei ist das kalkulierte Gesamtbudget der Maßnahmen nicht zu überschreiten. 2. Das Jobcenter Landkreis Görlitz wird beauftragt, unmittelbar nach Zuschlagserteilung bzw. Optionsziehung für diese Leistungen die tatsächlich entstehenden Kosten für das Haushaltsjahr 2015 und die Folgejahre dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales schriftlich mitzuteilen. Technischer Ausschuss vom 14.04.2015 Beschluss Nr. 009/2015 Der Technische Ausschuss beschließt den Tausch der landkreiseigenen Fläche „An den Kaiserfeldern“ in Zittau, das Flurstück 2122/54 betreffend, mit der stadteigenen Gewerbefläche in Zittau-Pethau, ein Teilstück des Flurstücks 210/42 betreffend. Der Flächentausch soll 1:1 vollzogen werden. Beschluss Nr. 010/2015 Der Technische Ausschuss beschließt, die Liegenschaft Fichtestraße 23 b in Niesky für einen Kaufpreis in Höhe von 175.000,00 € zu erwerben. Beschluss Nr. 011/2015 Der Technische Ausschuss beschließt die Vergabe der Bauleistung „K 8413 – Ersatzneubau Brücke Bw7 über den Steinbachgraben einschließlich Straßenanbindung in der OD Rietschen, OT Neuhammer“ an die Firma Straßen- und Tiefbau GmbH See, 02906 Niesky in Höhe von 795.280,27 € und beauftragt den Landrat, den Auftrag zu erteilen. Beschluss Nr. 012/2015 Der Technische Ausschuss beschließt die Vergabe der Bauleistung Los 4 - Bauhauptleistungen „Neue Sporthalle“ am Bauvorhaben Neubau 3-Feld-Sporthalle am Geschwister-Scholl-Gymnasium Löbau an die Firma Kretschmer & Partner Baugesellschaft mbH, Bernstadt in Höhe von 1.109.021,71 € und beauftragt den Landrat, den Auftrag zu erteilen. Beschluss Nr. 013/2015 Der Technische Ausschuss beschließt den Abschluss des Nutzungsvertrages mit der Stadt Görlitz zur Unterbringung von ausgelagerten Klassen der Oberschule Rauschwalde am Beruflichen Schulzentrum „Christoph Lüders“ Görlitz von Februar 2015 bis Februar 2016. Hauptausschuss vom 21.04.2015 Beschluss Nr. 009/2015 1. Der Landkreis Görlitz tritt dem Landesverein der Vollziehungs- und Vollstreckungsbeamten/-bediensteten im Freistaat Sachsen als Fördermitglied bei. 2. Der Landrat wird beauftragt, die für den Landkreis Görlitz erforderliche Beitrittserklärung abzugeben. Beschluss Nr. 010/2015 Der Hauptausschuss beschließt außerordentlich, im Einvernehmen mit dem Landrat, vorbehaltlich der Zustimmung des Personalrates, Herrn Gernot Kaus ab 01.05.2015 die Tätigkeit als Geschäftsbereichsleiter Leistung dauerhaft zu übertragen. Bernd Lange, Landrat

Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca Ausgabe 78 Amtliche Bekanntmachungen 22. Mai 2015 5 Allgemeinverfügung des Landkreises zum Schutz von Brut- und Wohnstätten von streng und besonders geschützten Wirbeltierarten vom 05.05.2015 Gemäß § 24 Abs. 2 in Verbindung mit § 47 und § 28 Abs. 4 des Sächsischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Sächsisches Naturschutzgesetz - SächsNatSchG) vom 15.05.2013 erlässt der Landkreis Görlitz als zuständige untere Naturschutzbehörde folgende Allgemeinverfügung über die teilweise Aufhebung der Beschränkung des Betretungsrechts 1. Der Punkt 3. der Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz zum Schutz von Brut- und Wohnstätten von streng und besonders geschützten Wirbeltierarten vom 10.01.2015 mit dem Wortlaut: 3. Für das Grundstück mit der Flurstücksnummer: 416/6 (teilweise) der Gemarkung Oybin („Ostabfall des Berges Oybin“) gelten vom 15. Februar 2015 bis zum 20. Juni 2015 folgende Regelungen. Die als HSZ ausgewiesene Fläche darf nicht betreten werden. Insbesondere Felsen, einschließlich Quacken, dürfen nicht beklettert werden. Das von der Beschränkung des Betretungsrechts betroffene Gebiet umfasst dabei die Klettergipfel „Rabennest“ und „Zuckerhut“ einschließlich aller zu diesen Gipfeln führenden Kletterwege. Der Talweg und der Bergringweg, welche die Grenze zur Horstschutzzone bilden, bleiben dagegen begehbar. wird mit Wirkung ab dem 06.05.2015 aufgehoben. 2. Im Übrigen bleibt die Allgemeinverfügung vom 10.01.2015 unverändert. 3. Die Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz zum Schutz von Brut- und Wohnstätten von streng und besonders geschützten Wirbeltierarten vom 15.03.2015 (HSZ - Nonnenfelsen) wird mit Wirkung ab dem 06.05.2015 aufgehoben. 4. Bekanntgabe Der Wortlaut der Allgemeinverfügung wird beim Landratsamt Görlitz, Untere Naturschutzbehörde, am Standort Löbau (Georgewitzer Straße 52), nach Bekanntgabe im Amtsblatt des Landkreises Görlitz (Landkreisjournal) zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt. Diese Allgemeinverfügung wird einen Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe wirksam. Die sofortige Vollziehung der unter Nr. 1 bis 2 getroffenen Anordnung wird im überwiegenden öffentlichen Interesse angeordnet. ernd Lange andrat FFH-Monitoring Gemäß § 48 Abs.3 Satz 1 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege im Freistaat Sachsen (SächsNatSch) vom 6 Juni 2013, in Verbindung mit § 3 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über Zuständigkeit der Naturschutzbehörden (Zuständigkeitsverordnung Naturschutz - NatSchZuVO) vom 13. August 2013 hat die Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL) die Aufgabe, Daten im Rahmen von Monitoringmaßnahmen nach den Richtlinien 92/43/EWG und 2009/147/EG zu erfassen, aufzuarbeiten und für die fachliche Durchführung den zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen. Auf der Grundlage des § 37 Abs. 2 SächsNatSchG sind die Bediensteten und Beauftragten der Naturschutzbehörden und Fachbehörden befugt, zur Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege während der Tageszeit Grundstücke zu betreten. Ihnen ist es im Rahmen von Satz 1 auch gestattet, dort Erhebungen, naturschutzfachliche Beobachtungen, Vermessungen und Bodenuntersuchungen sowie ähnliche Dienstgeschäfte vorzunehmen. Als Tageszeit gilt die Zeit von 6 bis 22 Uhr. Grundstücke in der freien Landschaft oder im Wald können für naturschutzfachliche Beobachtungen auch während der Nachtzeit betreten werden, wobei Störungen der Jagdausübung zu vermeiden sind. Gemäß § 37 Abs.2 SächsNatSchG sind die Grundstückseigentümer und die sonstigen Berechtigten zu benachrichtigen. Da sich die Erhebungen im Rahmen des oben genannten Monitorings auf eine Vielzahl von Grundstücken erstrecken, erfolgt die Benachrichtigung in Form einer öffentlichen Bekanntmachung. Die BfUL führt mit eigenen Bediensteten sowie mit Beauftragten im Jahr 2015 folgende Untersuchungen durch: I Erhebung vogelkundlicher Daten in Vogelschutzgebieten: 47 - „Muskauer und Neustädter Heide“, 49 - „Teichgebiete Niederspree Hammerstadt“, 53 - „Teiche und Wälder um Mückenhain“ Weitere Informationen: http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/23914.htm (SPA-Monitoring) II Erhebung von Daten zu Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie in den FFH-Gebieten: 028E - „Hohe Dubrau“, 030E - „Basalt- und Phonolithkuppen der östlichen Oberlausitz“, 109 - „Teiche bei Moholz“, 112 - „Eichgrabener Feuchtgebiet“, 113 - „Mandautal“, 114 - „Pließnitzgebiet“, 115 - „Feuchtgebiete und Wälder bei Großsaubernitz“, sowie im Bereich folgender ausgewählter Messtischblätter (TK 25): 4845 - Niesky und 5054 - Zittau Nord Einschränkung Sprechzeit Regiebetrieb Abfallwirtschaft Wegen der Umstellung auf ein neues EDV-System am Donnerstag, 28. Mai und Freitag, 29. Mai kann im Regiebetrieb Abfallwirtschaft Niesky zeitweilig nicht auf die Software zugegriffen werden. Dies führt zu Einschränkungen bei den Sprechzeiten. Ab Dienstag, den 2. Juni ist die EDV-Technik wieder zu den gewohnten Sprechzeiten betriebsbereit. Öffnungszeiten: Mo., Mi., Fr. 8.30 bis 12 Uhr; Di., Do. 8.30 bis 12 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr. Um Ihr Verständnis wird gebeten. Kulturraumförderung 2016: Frist endet am 15. Juni Der Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien unterstützt nach Maßgabe des Gesetzes über die Kulturräume in Sachsen (Sächsisches Kulturraumgesetz - SächsKRG) kulturelle Einrichtungen und Maßnahmen von regionaler Bedeutung. Die Abgabefrist für Förderanträge beim Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien, c/o Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, für das Haushaltsjahr 2016 endet am 15. Juni 2015. Dies gilt für die Anträge auf institutionelle Förderung und Projektförderung, sowie für Anträge auf Strukturförderung nach § 6 Abs. 2 Buchst. b SächsKRG und Zuwendungen nach der Förderrichtlinie Kulturelle Bildung. Die aktuellen Kontaktdaten, die Förderrichtlinie, Förderschwerpunkte, Formulare können auf der Internetseite des Kulturraumes unter: www.kulturraum-oberlausitz.de abgerufen werden. Bei Fragen: 1 03581 663-9400 BSE-Untersuchungspflicht bei Rindern aufgehoben Da die Erkenntnisse aus der BSE-Überwachung eine neue Risikobeurteilung erlauben, wurde mit Datum vom 28.04.2015 die BSE-Untersuchungsverordnung für Rinder durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft aufgehoben, informiert das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt. Im Rahmen der weiter bestehenden Überwachung werden nur noch über 48 Monate alte Rinder untersucht, wenn diese notgeschlachtet werden oder wenn sie vor ihrem Tode spezifische zentralnervöse Auffälligkeiten zeigen. Der TSE-Test bei Schafen und Ziegen bleibt davon unberührt. Übung der Bundeswehr im Juni im Landkreis Görlitz Vom 9. bis 24. Juni findet in Teilen des Landkreises Görlitz eine Truppenübung der Bundeswehr im freien Gelände statt. Die Übung trägt den Namen „EAGLE I./2015, LIVEX“. Bürger, die in diesem Zeitraum Schäden an ihrem Eigentum feststellen, welche sie unmittelbar dieser Übung zuordnen können, wenden sich bitte an ihre zuständige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung. Rückfragen: Landratsamt Görlitz, Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen unter 1 03581 663-5630 III Erhebung naturschutzfachlicher Daten in einem dauerflächengestützten Monitoring von Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie (Haselmaus, Fledermäuse, Glattnatter, Rotbauchunke, Kammmolch, Laubfrosch, Kreuzkröte, Wechselkröte, Östliche Moosjungfer, Zierliche Moosjungfer, Große Moosjungfer, Grüne Keiljungfer, Großer Feuerfalter, Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling, Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling, Scheidenblütgras, Froschkraut,) sowie der Vogelschutzrichtlinie (insbesondere Monitoring häufiger Brutvogelarten und Wasservogelzählung). Weitere gebietsspezifische Informationen, insbesondere zu Lage und Abgrenzung der FFH-Gebiete sowie der Vogelschutzgebiete sind im Internet unter http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/8049.htm und http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/20433.htm (NATURA 2000 › Umsetzung in Sachsen › Monitoring und Berichtspflichten) einsehbar. Die BfUL-Bediensteten und deren Beauftragte sind verpflichtet, auf Verlangen die Dienstausweise bzw. ein entsprechendes Nachweisdokument mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Aktionswoche „Alkohol“ Vom 13. bis 21. Juni findet die bundesweite Präventionskampagne „Alkohol?- Weniger ist besser!“ statt. Das Gesundheitsamt ruft deshalb auf, das eigene Konsumverhalten und dessen Auswirkung auf das Verhalten von Kindern und Jugendlichen zu überdenken. Alkohol ist auch im Landkreis Görlitz die legale Droge Nummer eins. In vielen Fällen ist das der Einstieg in den illegalen Drogenkonsum. Ein Grund mehr, um auf die zunehmende Bagatellisierung von Alkohol und dessen Vergesellschaftung hinzuweisen! www.aktionswoche-alkohol.de

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