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Landkreisjournal Nr.076/2015

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Erscheinungsdatum: 20.03.2015

10 Ausgabe 76 20. März

10 Ausgabe 76 20. März 2015 Informationen Landkreis-Journal Amtsblatt Landkreis Görlitz Verbot von Gehölzschnitten zum Schutz der Natur Die Untere Naturschutzbehörde weist darauf hin, dass das Bundesnaturschutzgesetz zum Schutz der Natur bestimmt, dass vom 1. März bis 30. September Hecken, sogenannte lebende Zäune, Bäume, Gebüsche und andere Gehölze grundsätzlich nicht gerodet, abgeschnitten, auf Stock gesetzt oder auf andere Weise zerstört werden dürfen. Zulässig sind während der Vegetationszeit neben der ordnungsgemäßen land- und forstwirtschaftlichen Bodennutzung lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. Zwar sind Verkehrssicherungsmaßnahmen oder Maßnahmen zur Realisierung eines Bauvorhabens durch eine sog. Legalausnahme von den Gehölzschnittverboten ausgenommen, jedoch nur, wenn sie im öffentlichen Interesse durchgeführt werden und nicht auf andere Art oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können. Deshalb sind auch aufschiebbare Verkehrssicherungsmaßnahmen vorrangig in der vegetationsfreien Zeit durchzuführen. Diese Bestimmungen gelten sowohl für den Bereich außerhalb von Siedlungen als auch innerhalb von Siedlungen. Mit diesem Verbot soll erreicht werden, Lebensstätten wild lebender Tiere- und Pflanzen zu erhalten und insbesondere Vögel während der Brut- und Aufzuchtszeit ihrer Jungen vor Störungen, Beeinträchtigungen und Lebensraumverlust zu schützen. Nur wenn sie während dieser Zeit ungestört bleiben, können die Vögel ihre Jungen erfolgreich aufziehen. Insbesondere in stark besiedelten Gebieten sind private Gärten und Parks oft die letzte Rückzugsmöglichkeit für Tiere. In begründeten Ausnahmen kann bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises im Einzelfall eine Genehmigung zu Gehölzschnittmaßnahmen eingeholt werden. Wenn es in Ihrer Stadt oder Gemeinde eine rechtskräftige Baumschutz- oder Gehölzschutzsatzung gibt, wenden Sie sich zunächst an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das Sachgebiet Naturschutz, Sitz Löbau, Georgewitzer Straße 52, unter 1 03581 663-3166 (nördlicher Landkreis), 1 03581 663-3107 (Mitte) oder 1 03581 663-3158 (Süd). Stark, Stärker, Stark³ Der Landkreis Görlitz unterstützt Kita-Teams bei der Intensivierung ihrer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit Eltern. Dazu bieten die Koordinierungsstelle für Familienbildung und die Fachstelle für Familienbildung gemeinsam die modular aufgebaute Qualifizierung „Stark³“ an und begleiten Kindertageseinrichtungen auf ihrem Weg zum „LernOrt für Familien“. Im Rahmen des circa einjährigen Qualifizierungs- und Coachingprozesses werden die Themenfelder Elternarbeit, Erziehungspartnerschaft und Familienbildung gemeinsam im Team erarbeitet. Einrichtungsbezogen wird das bereits vorhandene Angebotsspektrum für Eltern analysiert und weiterentwickelt, um Mütter und Väter für ihre Familienaufgaben starkzumachen. Bewerbungsschluss ist der 30. April 2015. Interessierte Kita-Teams erhalten die Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen unter www.sfws-goerlitz.de › Für Fachkräfte › Familienbildung sowie auf Anfrage bei: Daniel Wiesner, Koordinierungsstelle für Familienbildung, Landkreis Görlitz, Jugendamt, 1 03581 663-2872 E-Mail: familie@kreis-gr.de; www.kreis-goerlitz.de Zum Welttuberkulosetag Die Krankheit Tuberkulose steht weltweit am 24. März im Fokus. An diesem Tag im Jahr 1882 hatte Robert Koch die Tuberkulosebakterien entdeckt. Um die Erkrankung Tuberkulose und ihre Aktualität und Brisanz nicht in Vergessenheit geraten zu lassen, bietet die Tuberkuloseberatung des Landkreises Görlitz am 17. Juni von 13 bis 15 Uhr im Gesundheitsamt Görlitz, Reichertstr. 112, eine Fortbildung sowohl für Mitarbeiter medizinischer Einrichtungen, aber auch für Interessierte an. Viele halten die Tuberkulose als längst besiegt und ausgerottet. Wir blicken zwar seit der Entdeckung der Tuberkulosebakterien und der Entwicklung der Antibiotika seit den 1940-er Jahren auf über ein Jahrhundert des medizinischen Fortschritts in der Bekämpfung der Tuberkulose zurück. Jedoch ist sie immer noch eine Infektionskrankheit, die heute in Deutschland existiert und in der Dritten Welt zahllose Opfer fordert. So gab es 2013 weltweit geschätzt 9 Millionen Neuerkrankte. Es verstarben ca. 1,5 Millionen - das sind fast 4.000 pro Tag. Ein unfassbare Zahl, wenn man bedenkt, dass man Tuberkulose heute gut behandeln kann und sie heilbar ist. Deshalb hat sich die WHO bis 2025 das Ziel gesetzt, die TBC- Toten um 75 Prozent im Vergleich zu 2015 zu reduzieren und bis 2035 um 95 Prozent. In Deutschland erkrankten im Jahr 2013 insgesamt 4.318 Menschen an Tuberkulose, 146 davon starben. Damit ist Deutschland eines der Länder mit den niedrigsten Erkrankungszahlen weltweit. Jedoch geht seit einigen Jahren die Zahl der Neuerkrankungen in der Bundesrepublik nicht mehr zurück. Im Landkreis Görlitz erkrankten im vergangenen Jahr insgesamt 4 Personen, ein Betroffener verstarb. Wenn eine Erkrankung entdeckt wird, dann werden Personen, die im Umfeld des TBC-Patienten leben oder arbeiten, vorsorglich getestet, um eine Ansteckung auszuschließen. 2014 wurden in solchen Umgebungsuntersuchungen im Gesundheitsamt des Landkreis Görlitz insgesamt 244 Personen untersucht. Bei zwei Personen, die so erfasst wurden, wurde mit einer vorbeugenden Therapie mit Antibiotika begonnen, um einen Ausbruch der Erkrankung zu verhindern. Viele der anderen Kontaktpersonen, aber auch die geheilten TBC-Patienten selbst verbleiben noch mindestens zwei Jahre in der Überwachung der Tuberkuloseberatung des Landkreises Görlitz. Anmeldung zur Fortbildung: Anmeldeformular unter www.kreis-goerlitz.de, Anmeldungen bis 29.05.2015 per I 03681 663-62676. Die Anerkennung bei der Sächsischen Landesärztekammer (1 Punkt) ist beantragt. Auslobung 20. Oberlausitzer Unternehmerpreis Die Marketing-Gesellschaft Oberlausitz-Niederschlesien mbH lobt in diesem Jahr den 20. Oberlausitzer Unternehmerpreis aus. Kommunen, Verbände, Belegschaften, Kammern, sonstige Interessenvertreter und Bürger der Region sind aufgerufen, erfolgreiche und gesellschaftlich aktive Unternehmerinnen und Unternehmer für diese Wirtschaftsauszeichnung zu benennen. Folgende Kriterien sind ausschlaggebend: – Firmenphilosophie, Produktionsprofil, Innovationen, Nachhaltigkeit – Personalentwicklung/Ausbildung junger Menschen (z.B. Studenten, Auszubildende, Umschüler, Weiterbildung der Mitarbeiter) – Engagement im Territorium/Ausstrahlung auf das Territorium (z.B. Mitarbeit in Netzwerken, Sponsoring von gemeinnützigen und Sportvereinen usw.) Wohin mit den gebrauchten Batterien? Eine gute Sortierung von Abfällen ist die Voraussetzung für eine möglichst vollständige Verwertung und Beseitigung. Daher ist es wichtig, dass in die Abfallbehälter nur das hineinkommt, was auch hineingehört. Altbatterien sollten vor der Entsorgung aus batteriebetriebenen Geräten entnommen werden, sofern dies ohne großen Aufwand möglich ist. In Batterien stecken Metalle wie Eisen, Mangan, Nickel und Zink. Durch Recycling können diese Metalle wiedergewonnen, neu verwertet und somit in den Produktionskreislauf zurückgeführt werden, beispielsweise zur Herstellung von Motorblöcken für Autos. Zudem enthalten Gerätebatterien einen geringen Prozentsatz an Schadstoffen wie Quecksilber, Cadmium und Blei. Die Bewerbungsvorschläge können bis zum 8. Mai 2015 schriftlich bei der Marketing-Gesellschaft Oberlausitz-Niederschlesien mbH eingereicht werden. Bewerbungsformular und weitere Informationen sind zu finden unter www.oberlausitz.com/ oberlausitzer-unternehmerpreis. Die von der Jury ermittelten Preisträger werden im Rahmen des Mittelstandstages Oberlausitz (www.mi-tag.de) am 30. Juni im Deutsch-Sorbischen Volkstheater in Bautzen feierlich bekannt gegeben. Ansprechpartner: Marketing-Gesellschaft Oberlausitz-Niederschlesien mbH, Christoph Pilz, Leiter Standortmarketing / Assistenz der Geschäftsführung, Tzschirnerstraße 14a, 02625 Bautzen, 1 03591 487710; E-Mail: christoph.pilz@oberlausitz.com, Internet: www.oberlausitz.com/oberlausitzer-unternehmerpreis Verbraucher sind gesetzlich zur Rückgabe von Altbatterien verpflichtet. Die haushaltsüblichen Gerätebatterien und Akkus sind an einer Sammelstelle im Handel oder am Schadstoffmobil sowie einer Schadstoffannahmestelle abzugeben. Das Schadstoffmobil ist viermal im Jahr in den Ortschaften des Landkreises Görlitz unterwegs. Die Termine des Schadstoffmobils für alle Ortschaften sind im Abfallkalender oder unter www.kreis-goerlitz.de zu finden. Die Schadstoffannahmestellen befinden sich auf dem Wertstoffhof der Niederschlesischen Entsorgungsgesellschaft mbH in Niesky und der Deponie „Grüne Fichte“ in Weißwasser/O.L. Die grünen Sammelboxen der Stiftung GRS Batterien zur unentgeltlichen Rückgabe sind meist in Kassennähe von Tankstellen, Baumärkten, Supermärkten, Drogeriemärkten, Discountern und Fachgeschäften zu finden. Das Gemeinsame Rücknahmesystem für Batterien (GRS Batterien) übernimmt die Rücknahme und umweltfreundliche Wiederverwertung von Altbatterien. Kontakt: Regiebetrieb Abfallwirtschaft, Muskauer Straße 51, 02906 Niesky, 1 03588 261-716, I 03588 261-750, E- Mail: info@aw-goerlitz.de, Homepage: www.kreis-goerlitz.de

Hamtske lopjeno wokrjesa Zhorjelca Ausgabe 76 Informationen 11 20. März 2015 Landespreis für Heimatforschung ausgeschrieben Sachsens Kultusministerium schreibt den „Sächsischen Landespreis für Heimatforschung“ aus. Der mit insgesamt 9.500 Euro dotierte Preis richtet sich an ehrenamtlich tätige Heimatforscherinnen und -forscher und steht unter der Schirmherrschaft von Kultusministerin Brunhild Kurth. Mit dem Landespreis sollen Arbeiten zu heimatkundlichen Themen prämiert werden. Eingereicht werden können sowohl Arbeiten einzelner Forscherinnen und Forscher als auch Gruppenarbeiten. Der Landespreis ist in der Hauptkategorie mit 3.000 (1. Preis), 2.000 (2. Preis) und 1.500 Euro (3. Preis) dotiert. Darüber hinaus werden ein Jugendförderpreis mit 1.000 Euro, drei Schülerpreise sowie ein Schüler-Sonderpreis „25 Jahre deutsche Wiedervereinigung“ dotiert mit jeweils 500 Euro verliehen. Die Arbeiten sind (in zweifacher Ausführung) bis 4. Mai einzusenden an das Sächsische Staatsministerium für Kultus, Referat 32, Carolaplatz 1, 01097 Dresden. www.bildung.sachsen.de/heimat- Ausschreibung: pflege Stattlicher Erlös für viaThea Die diesjährige Auktion des Fördervereins ViaThea e.V. am 28. Februar hat einen Erlös von fast 3 000 Euro erbracht, so viel wie noch nie. Das Geld dient der Unterstützung des Straßentheaterfestivals Via- Thea in Görlitz, das in diesem Jahr vom 2. bis 4. Juli stattfindet. Landurlaub zum Wandertag in Coswig In diesem Jahr findet vom 5. bis 7. Juni der bereits 7. Sächsische Wandertag statt. Der Wandertag in Coswig ist eine ideale Gelegenheit, zu Fuß die Weinregion an der Elbe zu entdecken und zu erkunden. Das Programmheft zum 7. Sächsischen Wandertag mit allen buchbaren Touren ist im Rathaus Coswig, Die Förderung von berufsbezogenen Weiterbildungen im Programm Weiterbildungsscheck Sachsen hat begonnen. Unterstützt werden kleine und mittlere Unternehmen, Selbstständige, Arbeitnehmer, Nichtleistungsempfänger sowie Auszubildende. Aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) sowie Landesmitteln können dabei bis zu 80 Prozent der Weiterbildungskosten durch einen Zuschuss gefördert werden. beim Tourismusverband in Meißen und bei der Verkehrsgesellschaft Meißen erhältlich. Die angebotenen Wandertouren können auch im Internet unter www.saechsischer-wandertag.de gebucht werden. Das abwechslungsreiche Kulturprogramm kann auf dieser Seite ebenfalls eingesehen werden. Unterkünfte im Sächsischen Elbland sind zum Beispiel unter www.landurlaub-sachsen.de zu finden. Förderstart für Weiterbildungsscheck Anträge auf eine Förderung nimmt die Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB) entgegen. Fragen zur Antragstellung können unter 1 0351 4910- 4930 beantwortet werden. Beratung und Informationen zu Weiterbildungsangeboten bieten unter anderem das Bildungsportal Bildungsmarkt Sachsen www.bildungsmarkt-sachsen.de sowie das bundesweite Servicetelefon des Bundesministeriums für Bildung und Forschung 030 2017 90 90. Konzertreise in das Dreiländereck Vom 21. bis 27. März unternimmt das private Gymnasium der Zisterzienserabtei Marienstatt (Westerwald) mit Mittel- und Oberstufenchor, Big Band, Band und Querflötenensemble eine Konzertreise in das Dreiländereck Deutschland, Polen, Tschechien. 50 Schüler und ihre Lehrer laden zu folgenden Konzerten ein: Sonntag, 22.03. 8.30 Uhr Musikalische Gestaltung der Messe in der Klosterkirche St. Marienthal (nur Querflötenensemble und Chor) 15.30 Uhr Konzert in der Klosterkirche St. Marienthal Kulturfestival Am 2. August, ab 11 Uhr, startet auf dem Festgelände beim Gut am See auf dem ehemaligen Rittergut des Wasserschlosses Tauchritz ein buntes Programm mit Blasmusik, Chorgesang, Musik- und Volkstanzgruppen aus Nieder- und Oberschlesien, viel schlesischer Unterhaltung und Geselligkeit bei schlesischen Spezialitäten. Eintritt frei! Infos: Schlesien-Information, Brüderstraße 13, 02826 Görlitz, 1 03581 400520, www.schlesienheute.de, www.schlesien.de Montag, 23.03. 17.00 Uhr Konzert in der Marienkirche, Zittau Mittwoch, 25.03. 19.30 Uhr KlosterschulenKirchenKonzert in der Kathedrale St. Jakobus, Görlitz Donnerstag, 26.03. 10.00 Uhr KlosterschulenKinderkonzert für polnische und deutsche Schulklassen im „Meetingpoint Music Messiaen“, Zgorzelec 19.30 Uhr Konzert „Meetingpoint Music Messiaen“, Zgorzelec Kontakt: Bistum Görlitz, Gabi Kretschmer, Missionarische Pastoral, 1 03581 4782-33, E-Mail: gabi.kretschmer@wenzel-gr.de Termine Kreismusikschule Dreiländereck 31. März bis 1. April, Schulkonzerte „Peter und der Wolf“, Veranstaltungsorte: Christian-Weise-Gymnasium Zittau, Diesterwegschule Görlitz, Grundschule Weinhübel Görlitz, Grundschule Seifhennersdorf, Info: KMS Dreiländereck 1 03585 404614 6. bis 12. April Orchesterreise des Jugendsinfonieorchester „Grenzenlos“ der Kreismusikschule, Dreiländereck nach Pistoia (Italien) Foto: Andreas Böhmer „Geschenke“ der Alliierten Unter diesem Titel findet am 24. März, 19 Uhr, im Veranstaltungsraum der Christian-Weise-Bibliothek Zittau in Zusammenarbeit mit der Kreisvolkshochschule ein Themenabend statt. Zum Inhalt: Kriege hinterlassen Spuren der Verwüstung, aber auch Spuren des Lebens - die Besatzungskinder, gezeugt in einer Liebesbeziehung oder durch Vergewaltigung. Offenheit oder Schweigen zu diesem Thema - auch heute noch. Über den Umgang durch die Gesellschaft und die Familien berichten Betroffene in dem Buch „Distelblüten - Russenkinder in Deutschland“. Vortrag und Lesung werden verbunden vom Herausgeber des Buches Winfried Behlau aus Delmenhorst. Ebenso werden Birgrit Michler aus Zittau und ein weiterer Betroffener aus der Region lesen. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Frühjahrsmarkt im Salzhaus Am Ostersonnabend, 4. April, findet von 9 bis 16 Uhr ein Frühjahrsmarkt im Zittauer Salzhaus statt. Händler aus der Region bieten unter anderem Ostereierkunst in verschiedenen Techniken, Ostergeschenke und -artikel, handgefertigte Kerzen und Seifen, Floristik, Schmuck, Holz- und Spielwaren, Handarbeiten, Damenmoden, Bücher, Salben, Kräuter, Biopflege, Wellness- und Tierprodukte, Beerenobst, Ziegenkäse und Wurstwaren an. www.salzhaus-zittau.de Änderungen bei der Vergabe von Kurzzeitkennzeichen Die Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises Görlitz weist darauf hin, dass es ab 1. April Änderungen bei der Vergabe von Kurzzeitkennzeichen gibt. Das Kennzeichen kann ab April sowohl am Wohnsitz des Halters als auch am Standort des Fahrzeuges ausgestellt werden. Wenn sich z.B. ein Görlitzer spontan zum Kauf eines Fahrzeugs in Dresden entscheidet, kann das Kurzzeitkennzeichen zukünftig auch in Dresden beantragt werden. Die wichtigste Neuerung ist aber, dass zukünftig bei der Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens die gleichen Nachweispflichten wie bei den „herkömmlichen“ Fahrzeugzulassungen gelten. Ab April müssen der Fahrzeugbrief, der Fahrzeugschein und eine gültige Hauptuntersuchung vorgelegt werden. Liegt der Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung nicht vor, darf das Fahrzeug nur innerhalb des Zulassungsbezirks zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle gefahren werden; das Fehlen der gültigen Hauptuntersuchung und die Beschränkung der erlaubten Fahrt wird dabei im Fahrzeugschein des Kurzzeitkennzeichens vermerkt.

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