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Landkreisjournal Nr.074/2015

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Erscheinungsdatum: 21.01.2015

8 Ausgabe 74 21. Januar

8 Ausgabe 74 21. Januar 2015 Amtliche Bekanntmachungen Landkreis-Journal Amtsblatt Landkreis Görlitz Mitteilung des Kreisfeuerwehrverbandes (KFV) Löbau-Zittau e.V. Da der Prozess zur Gründung bzw. Zusammenschluss eines gemeinsamen Kreisfeuerwehrverbandes Görlitz e.V. abgeschlossen ist, hat die Delegiertenversammlung des Kreisfeuerwehrverbandes Löbau- Zittau am 11.12.2014 beschlossen, den Verband aufzulösen. An dieser Stelle möchte sich der Vorstand bei all denen recht herzlich bedanken, die den KFV während seiner Tätigkeit unterstützt haben. Der Vorstand Bekanntmachung zur Auflösung des KFV Löbau-Zittau e.V. Der KFV Löbau-Zittau e.V. wurde mit Wirkung vom 31.12.2014 aufgelöst. Zum Liquidator wurde der Vorsitzende des KFV Kamerad Jörg Finger bestellt. Gläubiger werden ersucht, sich beim Liquidator in der Geschäftsstelle, Franz-Könitzer-Str. 9/11, 02763 Zittau zu melden. Der Liquidator Breitbandatlas Sachsen online Ab sofort informiert der „Breitbandatlas Sachsen“ über den aktuellen Versorgungsstand mit Breitband-Internet in Sachsen. Die Ausgangssituation, die bereits erreichten Fortschritte, und die Verfahrensfortschritte sind dort abgebildet. Die Verfügbarkeit von Breitband-Anschlüssen wird mit einer Genauigkeit von 250 Metern dargestellt. Der Atlas ermöglicht über die Internetseite www.digitale.offensive.sachsen.de den freien Zugriff auf entsprechende Karten. Darüber hinaus sind über das neue Online-Angebot für das Gebiet jeder sächsischen Kommune weitere Informationen zum aktuellen Stand des Breitbandausbaus verfügbar. Landkreisjournal Termine 2015 Das Landkreisjournal erscheint 2015 wie folgt: Nr. 75: 20. Februar Nr. 76: 20. März Nr. 77: 10. April Nr. 78: 22. Mai Nr. 79: 12. Juni Nr. 80: 10. Juli Nr. 81: 28. August Nr. 82: 2. Oktober Nr. 83: 16. Oktober Nr. 84: 6. November Nr. 85: 4. Dezember Ausschreibung von Ausbildungsstellen Das Landratsamt Görlitz bildet ab dem 1. September 2015 je eine/n Auszubildende/n zum/ zur Straßenwärter/-in in der Straßenmeisterei Zittau und in der Stadtverwaltung Görlitz (mit Einsatz in Görlitz und Niesky) aus. Straßenwärter/innen arbeiten auf den Bundes-, Staats- und Kreisstraßen. Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Die duale Ausbildung erfolgt blockweise im Wechsel zwischen der theoretischen Ausbildung im Beruflichen Schulzentrum für Bau- und Oberflächentechnik und dem Überbetrieblichen Ausbildungszentrum (beides in Zwickau) sowie der praktischen Ausbildung in den Straßenmeistereien. In der Ausbildung sind unter anderem folgende Lern- und Arbeitsbereiche enthalten: - Verkehrs-, Wege- und Baurecht - Bauen und Instandhalten von Verkehrsflächen, Ingenieurbauten - Kontrolle des Straßennetzes - Instandhalten und Reinigen von Straßen, Radwegen, Verkehrszeichen sowie Leit- und Schutzeinrichtungen - Umgang mit Fahrzeug- und Gerätetechnik - Durchführung des Winterdienstes - Unterhalten der Entwässerungseinrichtungen Anforderungen / Voraussetzungen: - Haupt- oder Realschulabschluss - technisches Verständnis und handwerkliches Interesse - gesundheitliche Eignung und körperliche Belastbarkeit Wenn Sie entsprechende Voraussetzungen mitbringen, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Ihr Bewerbungsschreiben mit Lebenslauf, letztem Schulzeugnis und Beurteilungen richten Sie bitte unter Angabe einer E-Mail-Adresse bis spätestens zum 28. Februar 2015 an das Landratsamt Görlitz, Dezernat I, Personalamt, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz oder alternativ an bewerbung@kreis-gr.de Es wird darauf hingewiesen, dass schriftliche Bewerbungsunterlagen nur bei Vorliegen eines ausreichend frankierten Rückumschlages zurückgeschickt werden können. Nach Abschluss des Besetzungsverfahrens werden nicht abgeholte Unterlagen vernichtet. Auskünfte zur Ausbildung erhalten Sie telefonisch unter 03581 663-1647 (Frau Schumann). Öffentliche Stellenausschreibung der Gemeinde Markersdorf Die Gemeinde Markersdorf schreibt die Stelle einer Sachbearbeiterin Gemeindeverwaltung mit vorrangigen Tätigkeiten in den Sachbereichen Kindertagesstätten und Feuerwehr aus. Ende der Bewerbungsfrist ist am 28. Februar. Alle Angaben zur Stellenbeschreibung unter: www.markersdorf.de Kreisseniorenrat sucht neue Mitglieder Mit dem Ablauf der ersten Wahlperiode des Kreistages Görlitz endete auch die erste Amtszeit des Kreisseniorenrates. Am 17. Dezember 2014 hat der Kreistag die neue Satzung für den Seniorenrat beschlossen. In dieser ist festgelegt, dass die neuen Mitglieder nach einem Auswahlverfahren dem Landrat zur Berufung vorgeschlagen werden. Haben Sie Lust und Zeit, die Interessen von Senioren im Landkreis zu vertreten? Wollen Sie, dass die Stimme der Senioren im Kreis Görlitz gehört wird? Haben Sie Ideen, was der Kreistag oder die Verwaltung für alte Menschen im Landkreis tun kann? Dann senden Sie bis zum 20. Februar eine formlose Interessenbekundung an: Landratsamt Görlitz, Dezernat IV, PF 300 152, 02806 Görlitz oder per E-Mail an: dezernat4@kreis-gr.de Auf Beschluss der Landkreise Bautzen und Görlitz wurde im Rahmen der Leitstellenreform in Sachsen der Beschluss gefasst am Standort der Berufsfeuerwehr Hoyerswerda die Integrierte Regionalleitstelle Ostsachsen (IRLS) zu errichten, die den Rettungsdienst, die Feuerwehreinsätze und die Krankentransporte für die Landkreise komplett disponiert. Die bisherigen Rettungsleitstellen wurden komplett bis Dezember 2014 in die IRLS integriert. Übersicht über die Erreichbarkeiten: Der Notruf 112 gilt wie immer für Feuerwehr, Rettungsdienst und Notarzt. Unter der 1 116 117 ist der Kassenärztliche Bereitschaftsdienst zu folgenden Zeiten erreichbar: Mo., Di., Do. 19-07 Uhr; Mi., Fr. 14-07 Uhr; Sa., So. 0-24 Uhr Mitglieder im Kreisseniorenrat können laut Satzung alle Einwohner des Landkreises Görlitz ab einem Alter von 55 Jahren werden. Bitte geben Sie in der Interessenbekundung Ihren Wohnort und Ihr Geburtsjahr an. Wenn Sie bereits über Erfahrungen in der Seniorenarbeit verfügen oder Mitglied in einer weiteren Seniorenvertretung sind, sollten Sie das vermerken. Kenntnisse in der Gremienarbeit sind für eine Mitarbeit im Kreisseniorenrat zwar hilfreich, aber keine Voraussetzung. Der amtierende Vorstand des Kreisseniorenrates wählt Ende Februar aus der Liste der eingegangenen Bewerbungen geeignete Kandidaten aus und schlägt sie dem Landrat zur Berufung vor. Erreichbarkeit Integrierte Regionalleitstelle Hoyerswerda Telefonische Anmeldung der Krankentransporte 0700 19222 597 für den Raum Görlitz, Reichenbach/O.L., Bad Muskau, Weißwasser, Niesky 0700 19222 556 für den Bereich Löbau, Bernstadt a.d.E., Neusalza- Spremberg, Herrnhut, Ebersbach-Neugersdorf, Seifhennersdorf und Zittau (ehemals Rettungsleitstelle Löbau) Anschrift: Feuerwehr Hoyerswerda - IRLS Ostsachsen Merzdorfer Straße 1 02977 Hoyerswerda 1 03571 4765-0 I 03571 4765-111 E-Mail: verwaltung@irls-hoyerswerda.de

Hamtske lopjeno wokrjesa Zhorjelca Ausgabe 74 Amtliche Bekanntmachungen 9 21. Januar 2015 Bekanntmachung des Landkreises Görlitz nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) über das Ergebnis der Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht für das Vorhaben Errichtung und Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung und sonstigen Behandlung von Abfällen (Eisen- und Nichteisenschrotten, einschließlich Autowracks) mit einer Gesamtlagerfläche von 15.000 Quadratmetern oder mehr und einer Gesamtlagerkapazität von 1.500 Tonnen oder mehr einschließlich dienender Nebenanlagen am Standort Ostritz, Ortsteil Leuba. Gemäß § 3a Satz 2 2. Halbsatz UVPG wird Folgendes bekannt gemacht: Die Oostdam Metallhandelsgesellschaft mbH, An der B 99 Nr. 200 in 02827 Görlitz hat gemäß § 4 Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit § 10 BImSchG und den einschlägigen Vorschriften der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung und sonstigen Behandlung von Abfällen (Eisen- und Nichteisenschrotten, einschließlich Autowracks) mit einer Gesamtlagerfläche von 15.000 Quadratmetern oder mehr und einer Gesamtlagerkapazität von 1.500 Tonnen oder mehr einschließlich dienender Nebenanlagen am Standort 02899 Ostritz, Ortsteil Leuba auf Teilflächen der Flurstücke 530/11, 530/19, 530/20, 530/22 und 530/23 in der Gemarkung Leuba beantragt. Dieses Vorhaben fällt in den Anwendungsbereich des UVPG. Nach § 3c Satz 1 UVPG in Verbindung mit Nr. 8.7.1.1 der Anlage 1 zum UVPG war für das Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Im Ergebnis der durchgeführten Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben wird nach Einschätzung des Landkreises Görlitz aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien voraussichtlich keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen haben, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Gemäß § 3a Satz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbstständig anfechtbar. Die entscheidungsrelevanten Unterlagen für die Vorprüfung sowie das Protokoll über die Durchführung und das Ergebnis der Vorprüfung sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes (SächsUIG) im Landratsamt Görlitz, Umweltamt, Untere Immissionsschutzbehörde Georgewitzer Straße 52 in 02708 Löbau zugänglich. i.A. Verena Starke, Amtsleiterin Umweltamt Görlitz, 06.01.2015 Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz zum Schutz von Brut- und Wohnstätten von streng und besonders geschützten Wirbeltierarten vom 10. Januar 2015 Gemäß § 24 Abs. 2 des Sächsischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Sächsisches Naturschutzgesetz - SächsNatSchG), in Verbindung mit § 47 und § 28 Abs. 4 des Sächsischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Sächsisches Naturschutzgesetz - SächsNatSchG) vom 15. Mai 2013, ordnet der Landkreis Görlitz als zuständige untere Naturschutzbehörde zeitlich befristet besondere Schutzmaßnahmen (Horstschutzzonen) an. 1. Für die Grundstücke mit den Flurstücksnummern: 673/14 (teilweise) in der Gemarkung Jonsdorf der Gemeinde Jonsdorf (HSZ „Jonsdorfer Felsenstadt“) 1581 (teilweise) in der Gemarkung Niederoderwitz der Gemeinde Oderwitz (HSZ „Steinklunsen im Königsholz“) gelten vom 15. Januar bis 31. August 2015 folgende Regelungen: Die jeweils als Horstschutzzone (HSZ) ausgewiesene Fläche darf nicht betreten oder befahren und Gipfel sowie Quacken nicht beklettert werden. Eine Ausnahme stellt der „Schalkstein“ dar, an dem die ausschließliche Ausübung des Klettersports auch während des Geltungszeitraumes der HSZ gestattet ist. Für die Ausübung des Klettersports ist der „Schalkstein“ ausschließlich über die von der Lichtenwalder Straße abgehenden zwei Zugänge aufzusuchen. Die Zugänge sind jeweils durch ein Schild kenntlich gemacht. Der vom Betretungsverbot ausgenommene Klettergipfel „Schalkstein“ und die ausschließlich dazu zu benutzenden Wege sind in der zuge-hörigen topographischen Karte (1: 5000) grün dargestellt. 2. Für die Grundstücke mit den Flurstücksnummern: 2666/1 (teilweise) und 2266/2 (teilweise) in der Gemarkung Zittau der Gemeinde Zittau (HSZ „Eichgrabener Teiche“) gelten vom 01. April bis 15. Juli 2015 folgende Regelungen: Die HSZ „Eichgrabener Teiche“ wird durch zwei räumlich getrennte Teilflächen (Teil I u. Teil II) gebildet. Die Grundstücke, einschließlich der darin befindlichen Wege, innerhalb der Teilflächen der HSZ, dürfen nicht betreten oder befahren werden. 3. Für das Grundstück mit der Flurstücksnummer: 416/6 (teilweise) der Gemarkung Oybin („Ostabfall des Berges Oybin“) gelten vom 15. Februar bis 20. Juni 2015 folgende Regelungen: Die als HSZ ausgewiesene Fläche darf nicht betreten werden. Insbesondere Felsen, einschließlich Quacken, dürfen nicht beklettert werden. Das von der Beschränkung des Betretungsrechts betroffene Gebiet umfasst dabei die Klettergipfel „Rabennest“ und „Zuckerhut“ einschließlich aller zu diesen Gipfeln führenden Kletterwege. Der Talweg und der Bergringweg, welche die Grenze zur Horstschutzzone bilden, bleiben dagegen begehbar. 4. Grenzen der Horstschutzzonen: 4.1. Die HSZ „Jonsdorfer Felsenstadt“ wird im Westen und im Nordwesten durch die Lichtenwalder Straße begrenzt. Im Südwesten verläuft die Abgrenzung der HSZ entlang des Bornweges und weiter entlang der Staatsgrenze zur Tschechischen Republik. Im Süden und Südosten begrenzt der Orgelweg, der Alpenpfad und die Schneise zwischen den Forstabteilungen 451 und 452 die HSZ. Im Norden erfolgt die Begrenzung der HSZ durch den Wanderweg zur Schwarzwasserquelle bis zur Lichtenwalder Straße in Höhen Gondelfahrt. 4.2.1. Die Grenze des Teil I der HSZ „Eichgrabener Teiche“ verläuft auf der nordwestlichen Seite 5 Meter von der Uferlinie der Teiche „Henkerteich“, „Großer Grasteich“ und „Casparteich“ entfernt. Südwestlich verläuft die Grenze am Fuß des dem „Casparteich“ vorgelagerten Dammweges. Von hier aus verläuft die Grenze südöstlich der Teiche entlang der sichtbaren Nutzungsartengrenze zwischen Grünland und Ackerland bis zur Südkante des Henkerteiches. Hier erstreckt sich die HSZ auch auf eine dem Henkerteich südlich vorgelagerte Teilfläche des Flurstückes 2266/2 Gemarkung Eichgraben von 40 mal 85 Metern. Östlich des Henkerteiches verläuft die Grenze der HSZ entlang der Flucht des Grabens an der Gartenanlage bis zur südlichen Ackergrenze im Norden. 4.2.2. Die Grenze des Teil II der HSZ „Eichgrabener Teiche“ verläuft im Norden entlang des Dammes, auf dem der Wirtschaftsweg (Betonstraße) liegt. Die östliche Grenze verläuft entlang des Umlaufgrabens bis zum Eichendamm im Süden. Diesem folgt sie bis zur nordwestlichen Schilfkante und an dieser entlang bis zum nördlich begrenzenden Damm. 4.3. Die Grenze der HSZ „Steinklunsen im Königsholz“ wird im Norden durch den Wanderweg zum Sonnenhübel gebildet. Im Übrigen verläuft die Grenze entlang der Schneise zwischen den Forstabteilungen 113 u. 114. Da es sich hier nicht um einen markierten Wanderweg handelt, ist die Grenzlinie durch zwei rote Farbringe an den die Grenze bildenden Bäumen gekennzeichnet. 4.4. Die HSZ „Ostabfall des Berges Oybin“ ist wie folgt abgegrenzt: - nordöstlich mit dem Felseneinschnitt am Klettergipfel „Zuckerhut“, - nordwestlich mit dem Bergringweg - südwestlich / westlich hinter dem tiefen Einschnitt am Kletterfelsen „Rabennest“ (vor der Waldkante) - südöstlich mit der Bebauungsgrenze und - östlich mit dem Talweg und dem Aufstieg zum Zuckerhut. Die Lage und die Grenzen der genannten Horstschutzzonen sind in Übersichtskarten des Landratsamtes Görlitz vom 10. Januar 2015 im Maßstab 1 : 5.000 mit Linien rot eingetragen. Werden die Grenzlinien an Flurstücksgrenzen angelegt, sind diese Flurstücksgrenzen maßgeblich, andernfalls die Linienaußenkanten. Die Karten sind Bestandteil der Allgemeinverfügung. 5. Vorbehalt der vorzeitigen Aufhebung Die Anordnung der besonderen Schutzmaßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der vorzeitigen Aufhebung für den Fall, das kein Brutbetrieb bzw. keine Jungenaufzucht nachweisbar ist. Die vorzeitige Aufhebung des Betretungsverbotes ist für diese betreffende HSZ zum frühesten, fachlich vertretbaren Zeitpunkt vorzunehmen. Eine entsprechende erste Einschätzung spätestens zum 30. Juni 2015 zu treffen. 6. Bekanntgabe Der Wortlaut der Allgemeinverfügung und die dazugehörigen Karten werden beim Landratsamt Görlitz, Untere Naturschutzbehörde, in Löbau - Georgewitzer Straße 52 - im Zimmer 1017, nach Bekanntgabe im Amtsblatt des Landkreises Görlitz (Landkreisjournal) zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt. Diese Allgemeinverfügung wird einen Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe wirksam. Die sofortige Vollziehung der unter Nr. 1 bis 2 getroffenen Anordnung wird im überwiegenden öffentlichen Interesse angeordnet. Bernd Lange, Landrat Görlitz, 10. Januar 2015

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