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Landkreisjournal Nr.074/2015

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Erscheinungsdatum: 21.01.2015

10 Ausgabe 74 21. Januar

10 Ausgabe 74 21. Januar 2015 Amtliche Bekanntmachungen Landkreis-Journal Amtsblatt Landkreis Görlitz Information des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes Beschränkung des Verbringens von Wassergeflügel zum Schutz gegen die Aviäre Influenza Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) des Landkreises Görlitz informiert darüber, dass aufgrund der neuen Verordnung zur Beschränkung des Verbringens bestimmten Geflügels (Geflügelverbringungsbeschränkungsverordnung - GeflVerbBeschränkV) vom 22.12.2014, im Zeitraum vom 29.12.2014 bis 31.03.2015 Enten oder Gänse aus einem Bestand nur verbracht werden dürfen, soweit sie innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen vor dem Verbringen auf hochpathogenes aviäres Influenza-A-Virus virologisch mit negativem Ergebnis untersucht worden sind. Je vorgesehene Sendung sind 60 Tiere zu untersuchen. Sollen weniger als 60 Enten oder Gänse verbracht werden, sind die zu verbringenden Tiere zu untersuchen. Die virologische Untersuchung ist anhand von Proben durchzuführen, die bei den Tieren mittels eines kombinierten Rachen- und Kloakentupfers entnommen sind. Die Probenahme hat durch einen Tierarzt zu erfolgen. Die Kosten der Untersuchung an der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Dresden trägt der Freistaat Sachsen. Die Regelungen der Geflügelverbringungsbeschränkungsverordnung sind nicht auf Verbringungen zur Schlachtung beschränkt, sondern betreffen sämtliche Verbringungen von Enten und Gänsen, also auch Verbringungen zu Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten und Ähnlichem. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des LÜVA zur Verfügung, 1 03585 44-2791 oder -2843. Dr. Ralph Schönfelder, Amtstierarzt Leiter des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes Hinweis: Wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 1 Absatz 1 ein Tier verbringt, handelt im Sinne des § 32 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe a des Tiergesundheitsgesetzes ordnungswidrig. Die Abfallwirtschaft informiert 1. Abfallgebührenbescheide werden versandt Die insgesamt 68.600 Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2015 werden ab 30. Januar verschickt. Diese enthalten die Schlussrechnung für das Jahr 2014 und die Vorausveranlagung für das Jahr 2015. Bitte beachten Sie, dass eventuelle Nachzahlungen für die Abfallentsorgung 2014 bei der ersten Gebührenzahlung zum 15.02.2015 fällig werden. Bitte überweisen Sie die offenen Beträge mit Angabe der Kundennummer an folgende Bankverbindung: Zahlungsempfänger Landkreis Görlitz, IBAN: DE53850501003000000215, BIC: WELADED1GRL Bitte beachten Sie, dass sich ab dem Jahr 2015 Änderungen in den Zuständigkeiten der Sachbearbeiter ergeben haben. Die Rufnummern der Sachbearbeiter sind in Ihrem Bescheid vermerkt. Im Abfallkalender, Seite 3, sind sie ebenfalls veröffentlicht. Zudem können Anfragen mit Angabe Ihrer Kundennummer schriftlich oder per E-Mail an info@awgoerlitz.de eingereicht werden. Der Regiebetrieb Abfallwirtschaft ist aufgrund der zahlreichen Nachfragen zu den Bescheiden telefonisch schwer erreichbar. Wir bitten um Verständnis, wenn nicht in jedem Fall der erste Anruf erfolgreich ist. Hinweise zum Abfallgebührenbescheid sind im Abfallkalender ab Seite 10 veröffentlicht. Kontakt: Regiebetrieb Abfallwirtschaft, Muskauer Straße 51, 02906 Niesky, 1 03588 261-716, I 03588 261-750, E-Mail: info@aw-goerlitz.de 2. Sperrmüllentsorgung Jeder Haushalt hat zweimal jährlich die Möglichkeit zur Entsorgung von Sperrmüll sowie Elektro- und Elektronikschrott. Für die Anmeldung nutzen Sie bitte die Sperrmüllkarten im Innenteil des Abfallkalenders. Zudem ist unter www.negw.de und www.abfall-eglz.de ein Onlineformular zu finden. Wer keinen Abfallkalender erhalten hat, kann im Regiebetrieb Abfallwirtschaft, bei der Niederschlesischen Entsorgungsgesellschaft mbH in Weißwasser und Niesky, der Entsorgungsgesellschaft Görlitz-Löbau-Zittau mbH in Lawalde sowie in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen eine Broschüre erhalten. In den Stadt- und Gemeindeverwaltungen erfolgt keine separate Ausgabe von Sperrmüllkarten. Die Doppelkarte muss ausreichend frankiert im Briefumschlag an das zuständige Entsorgungsunternehmen gesandt werden. Die Anschriften stehen auf der Doppelkarte. Der Entsorgungstermin wird per Antwortkarte mitgeteilt. Die Entsorgung erfolgt in der Regel innerhalb von vier Wochen. Der Sperrmüll ist generell in gut zu handhabenden Größen bereitzustellen. Dabei sind die folgenden Maße je Abfuhr zu beachten: Gesamtvolumen von 2 Kubikmetern, Gewicht bis zu 50 Kilogramm und Abmessungen je Einzelteil von 0,80 Meter x 1,20 Meter x 2,00 Meter Der Sperrmüll ist bis 6 Uhr, frühestens am Vortag ab 16 Uhr, nicht verkehrsbehindernd, vor dem Grundstück und möglichst an der Stelle bereitzustellen, wo die anderen Abfallbehälter zur Leerung bereitgestellt werden. Alternativ kann Sperrmüll ganzjährig auf den Wertstoffhöfen in Niesky, Görlitz, Lawalde, Zittau und Weißwasser/O.L. angeliefert werden. Bei der Selbstanlieferung bitte ebenfalls eine ausgefüllte Doppelkarte abgeben. Gewerbetreibende benötigen eine gültige Kundennummer entsprechend des Abfallgebührenbescheides. Was gehört zum Sperrmüll? Große Kunststoffteile (Spielzeug, Regenwassertonnen), Matratzen, Möbel, Teppiche, Bodenbeläge Kontakt: ehemaliger Niederschlesischer Oberlausitzkreis: NEG mbH, Heinrich-Heine-Str. 75, 02943 Weißwasser, 1 03576 212905 E-Mail: info@negw.de ehemaliger Landkreis Löbau-Zittau, Stadt Görlitz: EGLZ mbH, Streitfelder Str. 2, 02708 Lawalde, 1 03585 416910 (für Löbau-Zittau) sowie 03585 416950 (für Görlitz) E-Mail: info@abfall-eglz.de Beprobung Schwarz-Pappel entlang der Neiße Die Schwarz-Pappel (Populus nigra L.) kommt in den Flussauen Sachsens natürlich vor. Die Baumart, die für die Weichholzauen typisch ist, verjüngt sich durch den Mangel an Schwemmlandflächen kaum noch natürlich und ist durch Überalterung vom Aussterben bedroht. Der Staatsbetrieb Sachsenforst, Kompetenzzentrum für Wald und Forstwirtschaft, plant im Zuge von Maßnahmen zur Arterhaltung der Schwarz-Pappel die Beprobung ausgewählter Altbäume entlang der Neiße im Landkreis Görlitz. Es ist geplant, von ca. 80 Altbäumen 20 Steckhölzer pro Baum von einjährigen Trieben zu gewinnen, diese mittels DNA-Analysen auf Artreinheit zu überprüfen und mittels Stecklingsvermehrung zur Erstellung geeigneter Vermehrungsquartiere zu nutzen. Aus diesen Anlagen soll künftig der Pflanzenbedarf für Erhaltungsmaßnahmen der Schwarz-Pappel an der Neiße gedeckt werden. Weiterhin ist die lang-fristige Erhaltung der Schwarz-Pappel außerhalb des Naturstandorts (ex-situ) durch Anlage einer repräsentativen Genotypensammlung vorgesehen. Der Staatsbetrieb Sachsenforst, Kompetenzzentrum für Wald und Forstwirtschaft, bittet die Flächeneigentümer, die zur Durchführung der Arbeiten in der Zeit vom Januar bis Februar 2015 notwendige Befahrung der Neißeauen und die Probenahme zu dulden. Neben den nachfolgend aufgeführten Flurstücken können auch benachbarte Flurstücke betroffen sein, da in den vorliegenden Aufnahmen nur ein GPS-Wert je Vorkommen gemessen wurde und die Flurstückszuordnung großer Vorkommen nicht exakt möglich ist. Gemeinde Flur Flurstück Neißeaue Zodel Flur 3 110 Neißeaue Zodel Flur 3 156, 157 Neißeaue Deschka Flur 5 176 Neißeaue Deschka Flur 5 261 Neißeaue Deschka Flur 8 94 Neißeaue Deschka Flur 7 12 Rothenburg/ OL Rothenburg Flur 1 684/2 Rothenburg/ OL Rothenburg Flur 1 578 Rothenburg/ OL Rothenburg Flur 13 270 Rothenburg/ OL Lodenau Flur 7 154/1 Rothenburg/ OL Lodenau Flur 2 178 Krauschwitz Klein Priebus Flur 3 322/7 Krauschwitz Klein Priebus Flur 2 240 Krauschwitz Skerbersdorf Flur 3 1 Krauschwitz Sagar Flur 4 1 Neißeaue Deschka Flur 4 98 Nähere Auskünfte erteilt: Staatsbetrieb Sachsenforst, Referat 42 Forstgenetik, Herr Weinbrecht, 1 03501 542283, Bonnewitzer Straße 34, 01796 Pirna, OT Graupa

Hamtske lopjeno wokrjesa Zhorjelca Ausgabe 74 Informationen 11 21. Januar 2015 Informationen zu Öffentlichen Ausschreibungen Der Landkreis Görlitz, Jobcenter Landkreis Görlitz, beabsichtigt im Wege einer öffentlichen Ausschreibung i. S. d. § 3 Abs. 1 VOL/A folgende Dienstleistungen zu vergeben: Ausführliche Informationen zu nachfolgenden Ausschreibungen entnehmen Sie bitte der Homepage des Landkreises Görlitz unter der Rubrik „Ausschreibungen“. 1. Maßnahme „Aktivieren - Motivieren - Stabilisieren - Orientieren (AMSO) 2015“ Gesetzliche Grundlage der Leistung ist § 16 Abs. 1 Satz 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB III. Gegenstand der Leistung ist eine intensive Aktivierung, Motivierung, Stabilisierung und Orientierung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus dem Rechtskreis SGB II. Zu leistende Förderungen umfassen insbesondere folgende Bereiche: Anforderungen in relevanten Berufsfeldern und persönliche Eignung, berufliche Mobilität, Selbstmanagement, Gesundheit, Basiswissen. Bei den Teilnehmern der Maßnahme soll zudem das Selbstverständnis gesteigert, die Eigenverantwortung erhöht und das Bewusstsein von eigenen Ressourcen verbessert werden. Die Leistung ist in 6 Lose aufgeteilt und an den Standorten Weißwasser, Niesky, Löbau, Ebersbach-Neugersdorf, Görlitz und Zittau ohne Stadtteile zu erbringen. Die Lose in Weißwasser, Löbau, Ebersbach-Neugersdorf und Görlitz umfassen jeweils 12 Teilnehmerplätze. Das Los in Niesky umfasst 10 und das Los in Zittau ohne Stadteile 8 Teilnehmerplätze. Die Maßnahme beginnt am 01.06.2015 und endet am 30.11.2015. Die Ausschreibung erfolgt mit je einer Option pro Los für den Leistungszeitraum vom 01.12.2015 bis 31.05.2016. Die vollständigen Vergabeunterlagen sind bis zum 10.02.2015 auf www.vergabe24.de digital einsehbar und abrufbar. Die Frist zur Abgabe der Angebote endet am 10.02.2015, 11 Uhr. 2. Maßnahme „Motivieren-Orientieren-Praktika (MOPra) 2015/16“ Gesetzliche Grundlage der Leistung ist § 16 Abs. 1 Satz 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 sowie § 45 Abs. 2 Satz 2 und 3 SGB III. Gegenstand der Leistung ist es, bei derzeit nicht vermittelbaren, erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus dem Rechtskreis des SGB II die bestehenden Vermittlungshemmnisse festzustellen, diese zu verringern bzw. zu beseitigen und die Teilnehmer durch entsprechende Unterstützung wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Ziel der Maßnahme ist es, den Teilnehmern Chancen zu vermitteln, indem sie sich in verschiedenen Bereichen in Unternehmen der freien Wirtschaft durch Praktika neu erproben und dabei Kenntnisse und Fertigkeiten auffrischen. Lückendorfer Bergrennen auch 2015 Die Leistung ist in 6 Lose mit je 8 Teilnehmerplätzen aufgeteilt und an den Standorten Weißwasser (Los 1 und Los 2), Löbau (Los 3 und Los 4), Görlitz (Los 5) und Zittau (Los 6) zu erbringen. Die Maßnahme beginnt am 01.06.2015 und endet am 31.01.2016. Die Ausschreibung erfolgt mit je einer Option pro Los für den Leistungszeitraum vom 01.02.2016 bis 30.09.2016. Die vollständigen Vergabeunterlagen sind bis zum 17.02.2015 auf www.vergabe24.de digital einsehbar und abrufbar. Die Frist zur Abgabe der Angebote endet am 17.02.2015, 11 Uhr. 3. Maßnahme „Motivieren-Aktivieren-Stabilisieren 2015/16“ Gesetzliche Grundlage der Leistung ist § 16 Abs. 1 Satz 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III. Gegenstand der Leistung ist die Motivierung, Aktivierung, Stabilisierung von derzeit nicht vermittelbaren, langzeitarbeitslosen, erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus dem Rechtskreis SGB II, um letztendlich deren Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern. Teilnehmer der Maßnahme Motivieren-Aktivieren-Stabilisieren sind derzeit nicht vermittelbare, langzeitarbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit und ohne Berufsabschluss und mit umfangreichen psychosozialen Problemlagen bzw. multiplen Vermittlungshemmnissen hinsichtlich der beruflichen Tätigkeit. Teilweise besteht die Tendenz zur Verwahrlosung. Die Leistung ist in 3 Lose mit jeweils 8 festen Teilnehmerplätzen an den nachfolgenden Ausführungsorten aufgeteilt: Los 1 in Niesky, Los 2 in Löbau und Los 3 in Zittau ohne Stadtteile. Die Maßnahme beginnt am 01.07.2015 und endet am 30.09.2016. Der Leistungszeitraum umfasst eine Aktivierungsphase inklusive individueller Nachbetreuungszeiten vom 01.07.2015 bis zum 30.06.2016 und eine reine Nachbetreuungsphase vom 01.07.2016 bis zum 30.09.2016. Die Ausschreibung erfolgt mit je einer Option pro Los für den Leistungszeitraum vom 01.07.2016 bis 30.09.2017. Die vollständigen Vergabeunterlagen sind bis zum 17.02.2015 auf www.Vergabe24.de digital einseh- und abrufbar. Die Frist zur Abgabe der Angebote endet am 17.02.2015 um 11 Uhr. Auskünfte erteilt: Landratsamt Görlitz Jobcenter Landkreis Görlitz SG Arbeitgeber-/Trägerleistung GR/ZI E-Mail: peggy.ickrath@kreis-gr.de I 03581 66364860 Versteigerung für ViaThea Anfang Dezember dankten Mitglieder des Motorsportclubs Zittau e.V. Landrat Bernd Lange stellvertretend für die Unterstützung des Landratsamtes bei der Vorbereitung und Durchführung des traditionellen Lückendorfer Bergrennens 2014. Frank Liebich übergab ihm als Dankeschön und gleichzeitig als Bitte für zukünftige gute Zusammenarbeit eines der reproduzierten Programmhefte des 4. Lückendorfer Bergrennens vom 26. Mai 1929. Motorsportfreunde sollten sich den 1. und 2. August 2015 vormerken. Dann findet das nächste Bergrennen im Rahmen der Historik Mobil statt. Finanzamt Görlitz informiert Seit dem Jahr 2014 wird das Rennen wieder durch einen Geschwindigkeitswettbewerb aufgewertet, weiterhin werden aber die Gleichmäßigkeitsfahrten zwischen den Orten Eichgraben und Lückendorf durchgeführt, bei denen derjenige Sieger ist, der die geringste Zeitdifferenz in jeweils zwei Durchgängen hat. Bei Trainings- und Wertungsläufen wird in 16 Fahrzeugklassen, bei Sonderläufen und Demonstrationsfahrten spannender und interessanter Motorsport auf der kurvenreichen Straße geboten. E-Mail: kontakt@lueckendorfer-bergrennen.eu Am 28. Februar führt der Förderverein ViaThea e.V. wieder eine Versteigerung durch, bei der Skurriles und Altes (auch Kleinmöbel wie Opasessel oder Melkschemel oder ein Teppich wie 2014 aus der Grand Budapest Hotel-Verfilmung, s. Foto) zu Gunsten des Anfang Juli in Görlitz stattfindenden Straßentheaterfestivals unter den Hammer kommt. Von 14 bis 17 Uhr suchen die Auktionatoren Mike Altmann und Axel Krüger im KulTourpunkt des Görlitzer Bahnhofs mit Begeisterung und Wort-Witz neue Besitzer für die gespendeten Sachen. Kaffee und von Vereinsmitgliedern gebackenen Kuchen gibt es in der Pause. Vorher muss das zu Versteigernde natürlich noch eingesammelt werden. Görlitzer, Umländler und auch alle anderen Interessierten sind hiermit aufgerufen, Verschiedenstes zu spenden. Die Annahme erfolgt an folgenden Stellen: 05.02., 17-19 Uhr Bahnhof KulTourpunkt 06.02., 16-18 Uhr Bahnhof KulTourpunkt 07.02., 11-13 Uhr Bahnhof KulTourpunkt 09.-13.02., 09-15 Uhr Hausmeisterdienst Böhmer, Melanchthonstr. 59, 02826 Görlitz Wie bereits in den Vorjahren werden auch 2015 die Vordrucke für die Einkommensteuererklärung 2014 nicht mehr zugesandt. Die Übermittlung der Steuererklärung an das Finanzamt sollte möglichst über das Internet durch die Software ELSTER-Formular erfolgen. Unter www.elsterformular.de stehen die Umsatzsteuer- und Lohnsteuer-Voranmeldungen 2015, die Einkommensteuererklärungen 2014 und Umsatzsteuererklärungen 2014 zum Download zur Verfügung. Voraussichtlich ab Februar 2015 ist das ELSTER-Formular auch auf CD in der Informations- und Annahmestelle des Finanzamtes Görlitz erhältlich. Die Übermittlung mit ELSTER erspart sowohl den Steuerpflichtigen als auch der Steuerverwaltung Aufwand. Belege - mit Ausnahme der gesetzlich vorgeschriebenen Belege - sind nur auf Anforderung durch das Finanzamt vorzulegen. Für Gewerbetreibende, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte besteht für Besteuerungszeiträume, die nach dem 31.12.2010 enden, die grundsätzliche Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Einkommensteuererklärung. Die Erklärungsvordrucke können ab Anfang Januar auch im Internet unter www.finanzamt-goerlitz.de oder www.steuern.sachsen.de heruntergeladen werden. Einkommensteuer-Erklärungsvordrucke sind auch in der Informations- und Annahmestelle des Finanzamtes Görlitz sowie im jeweiligen Gemeindeamt/ Einwohnermeldeamt zu den jeweils üblichen Sprechzeiten erhältlich. Vordrucke werden auf Anforderung nur unter Beifügung eines ausreichend frankierten A4-Rückumschlags (1,45 EUR) vom Finanzamt übersandt.

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