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Landkreisjournal Nr.072/2014

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Erscheinungsdatum: 12.11.2014

8 Ausgabe 72 12.

8 Ausgabe 72 12. November 2014 Amtliche Bekanntmachungen Landkreis-Journal Amtsblatt Landkreis Görlitz Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Feststellung zur UVP-Pflicht der wesentlichen Änderung einer Brauerei am Standort 02739 Kottmar, OT Eibau, Neueibauer Straße 9 Bekanntgabe des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG gemäß § 3a Satz 2, zweiter Halbsatz UVPG Die Privatbrauerei Eibau i. Sa. GmbH hat gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. § 19 Abs. 1 und 2 BImSchG und der Ziffer 7.27.2 (V) des Anhangs 1 zur 4. BImSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen), die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung einer Brauerei, im Speziellen der zusätzlichen Errichtung und des Betriebes einer Dosenabfüllanlage auf den Flurstücken 413/2, 413/3, 413/8 und 666 der Gemarkung Eibau in 02739 Kottmar, OT Eibau, Neueibauer Str. 9 beantragt und mit Bescheid vom 24.10.2014 genehmigt bekommen. Dieses Vorhaben fällt in den Anwendungsbereich des UVPG. Nach § 3c Satz 2 UVPG i.V.m. Nr. 7.26.3 der Anlage 1 zum UVPG ist für das Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Im Ergebnis der durchgeführten Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben kann nach Einschätzung des Landkreises Görlitz aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien sowie der besonderen örtlichen Gegebenheiten keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen haben, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Gemäß § 3a Satz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbstständig, sondern nur mit dem Genehmigungsbescheid vom 24.10.2014 anfechtbar. Die Unterlagen für die Vorprüfung sowie das Protokoll über die Durchführung und das Ergebnis der Vorprüfung sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes (UIG) i.V.m. dem Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG) im Landratsamt Görlitz, Umweltamt, Untere Immissionsschutzbehörde, Georgewitzer Str. 52 in 02708 Löbau, Zimmer 3002 zugänglich. Verena Starke, Amtsleiterin Umweltamt Feststellung der UVP-Pflicht für die befristete Umwandlung von Wald zum Zweck der Erkundung von Grundwasserständen Bekanntgabe der Ergebnisse der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c und § 3a Satz 2 UVPG i. d. F. der Bekanntgabe vom 24.02.2010 Die Vattenfall Europe Mining AG hat zum Zweck der Erkundung von Grundwasserständen auf Teilen mehrerer Flurstücke der Flur 4, 5 und 6, Gemarkung Rohne, der Flur 10 und 16 Gemarkung Schleife, der Flur 9 Gemarkung Mulkwitz sowie der Flur 4 Gemarkung Neustadt auf 35 Bohrpunkten die befristete Umwandlung von insgesamt 5,60 ha Wald beantragt. Im engen räumlichen Zusammenhang wurden für Vorhaben derselben Art bereits auf 4 Bohrpunkten mit 0,64 ha und auf 3 Bohrpunkten mit 0,48 ha (räumlich voneinander getrennt) Waldumwandlungen durchgeführt. Gemäß § 8 Abs. 1 i. V. mit § 35 Abs. 1 SächsWaldG war zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Waldumwandlung vorliegen. Das Vorhaben fällt in den Anwendungsbereich des UVPG. Nach § 3c UVPG i. V. mit Anlage 1 Nr. 17.2.3 zum UVPG und unter Berücksichtigung von § 3b Abs. 1 und 2 UVPG war eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Im Ergebnis der Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben kann nach Einschätzung des Landkreises Görlitz aufgrund überschlägiger Prüfung und unter Berücksichtigung der in Anlage 2 Nr. 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Gemäß § 3a Satz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbstständig anfechtbar. Die Unterlagen für die Vorprüfung sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes (UIG) i. V. mit dem Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG) im Landratsamt Görlitz, Kreisforstamt, Robert-Koch-Straße 1 in 02906 Niesky während der Öffnungs- und Sprechzeiten zugänglich. Wilfried Mannigel, Leiter Kreisforstamt Niesky, den 22.10.2014 Ankündigung Vermarkungsund Vermessungsarbeiten Der Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung führt in den Gemarkungen Großhennersdorf und Burkersdorf ab November 2014 umfangreiche Vermarkungs- und Vermessungsarbeiten aufgrund eines Verfahrens nach dem 8. Abschnitt des Gesetzes über die strukturelle Anpassung der Landwirtschaft an die soziale und ökologische Marktwirtschaft in der Deutschen Demokratischen Republik (Landwirtschaftsanpassungsgesetzes – LwAnpG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418), zuletzt geändert durch Artikel 40 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586), durch. Die Mitarbeiter des Amtes für Vermessungswesen und Flurneuordnung sind nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 482) befugt, zur Erledigung ihrer Aufgaben Grundstücke zu betreten und zu befahren sowie die erforderlichen Arbeiten vorzunehmen. Mit der öffentlichen Bekanntgabe sind alle Eigentümer, Erbbauberechtigten und Besitzer von Grundstücken über die Durchführung dieser Arbeiten unterrichtet (vgl. § 5 Abs. 2 SächsVermKatG). Zweckverband „Allwetterbad Großschönau“ 1. Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 des Zweckverbandes „Allwetterbad Großschönau“ liegt an 7 Arbeitstagen vom 13. November bis 24. November 2014 an jedem Arbeitstag während der Dienstzeiten zur öffentlichen Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Großschönau, Hauptstraße 54, im Sekretariat (Zimmer 8), aus. In dieser Zeit und in den darauffolgenden 7 Arbeitstagen, vom 25. November bis 3. Dezember 2014, können Einwände gegen diesen Entwurf der Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Allwetterbad Großschönau“ in der Gemeindeverwaltung Großschönau, Hauptstraße 54, im Sekretariat Zimmer 8 erhoben werden. 2. Einladung zur Verbandsversammlung Die nächste Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Allwetterbad Großschönau“ findet am 4. Dezember 2014, 15 Uhr im Clubhaus des Feriendorfes, Jonsdorfer Straße 40 in 02779 Großschönau statt. Tagesordnung öffentlicher Teil: 1. Begrüßung 2. Protokollkontrolle 3. Information über Vergaben und Eilentscheidungen 4. Beschluss zur Haushaltssatzung 2015 (Beschlussvorlage Nr. 04/2014) 5. Information über den aktuellen Stand der Energetischen Sanierung 6. Sonstiges Frank Peuker, Verbandsvorsitzender Großschönau, 22. Oktober 2014 Information zum ÖPNV Eingebrachte Vermessungs- und Grenzmarken sind nach § 6 Abs. 1 (SächsVermKatG) vom Eigentümer, Erbbauberechtigten und Besitzer auf ihren Flurstücken oder an ihren Anlagen zu dulden und Handlungen, die deren Erkennbarkeit und Verwendbarkeit beeinträchtigen können zu unterlassen. Zuwiderhandlungen sind ordnungswidrig und können nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 (SächsVermKatG) mit einer Geldbuße geahndet werden. Birgit Trenkler, Amtsleiterin Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung Gesamtbericht nach Artikel 7 Absatz 1 der VO (EG) 1370/07 für das Jahr 2013 Gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1370/2007 (EG) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107 des Rates (Amtsblatt der Europäischen Union vom 3.12.2007, S. L.315/1 ff.) hat jede im Sinne dieser Verordnung zuständige Behörde einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen. Der Gesamtbericht des Landkreises für das Kalenderjahr 2013 ist auf der Homepage des Landkreises (www.kreis-goerlitz.de) unter dem Stichwort „Landkreis/ Bus und Bahn“ einzusehen. Angelika Voigt, Amtsleiterin Straßenverkehrsamt

Hamtske lopjeno wokrjesa Zhorjelca Ausgabe 72 Informationen 9 12. November 2014 Förderung ärztlicher Nachwuchs in Sachsen Die hausärztliche Versorgung stellt sich besonders in den ländlichen Regionen Sachsens als zunehmend problematisch dar. Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KV) hat in den vergangenen Jahren verschiedene Maßnahmen initiiert, um dem drohenden Ärztemangel entgegenzuwirken. Dazu zählt das Modellprojekt „Studieren in Europa - Zukunft in Sachsen“, mit dem ein deutschsprachiges Medizinstudium an der ungarischen Universität Pecs durch Übernahme der Studiengebühren gefördert wird. Die geförderten Studenten verpflichten sich, nach abgeschlossenem Studium die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin zu absolvieren und anschließend als Hausarzt bzw. Hausärztin in den ländlichen Regionen des Freistaates Sachsen zu arbeiten. Mit dem Modellprojekt wendet sich die KV Sachsen an Abiturienten aus Sachsen, die ihrer Region verbunden sind und die als Hausarzt bzw. Hausärztin praktizieren möchten. Die KV Sachsen geht bei der Auswahl der Bewerber einen anderen Weg, bei der Motivation und persönliche Eignung für den Hausarztberuf ein hoher Stellenwert eingeräumt wird. Für das Jahr 2015 ist ein dritter Studienjahrgang geplant. Die Ausschreibung dazu erfolgt Anfang Januar 2015. Zuvor findet am 28. November, 16-18 Uhr in der Bezirksgeschäftsstelle Dresden der KV Sachsen eine Informationsveranstaltung statt, auf der das Modellprojekt interessierten Abiturienten und deren Eltern vorgestellt wird. Bei dem Modellprojekt handelt es sich um eine langfristig wirkende Maßnahme. Die geförderten Studenten werden in ca. elf Jahren, nachdem sie Studium und Facharztweiterbildung abgeschlossen haben, in der hausärztlichen Versorgung ankommen. Durch flankierende Maßnahmen soll erreicht werden, dass sie sich langfristig in der jeweiligen Region niederlassen und dort dazu beitragen, die hausärztliche Versorgung zu sichern. Wanderausstellung „Topomomo“ Der Name TOPOMOMO steht für eine außergewöhnliche Denkmallandschaft in unserer Region. Seit 2012 entwickeln die Stiftung Haus Schminke, die Stadt Löbau und die TU Liberec Konzepte zur touristischen Entwicklung von Bauten der Moderne in Ostsachsen und Nordböhmen. Die Gebäude, die hauptsächlich zwischen 1918 und 1939 entstanden, erzählen spannende Geschichten von Unternehmern, Erfindern und berühmten Architekten. Geprägt von Fortschrittsglauben und Technikbegeisterung bauten sie Fabriken, Wohnhäuser, Kirchen, Kinos und Rathäuser. Diese Bauten dienen bis heute als Zeitzeugen für eine Epoche des radikalen Umbruchs im Europa des frühen 20. Jahrhunderts. Um diese besonderen Gebäude in Zukunft für Einheimische, Touristen und Fachleute erlebbar zu machen, entstanden ein Reiselesebuch, eine Webseite mit integriertem Wegeleitsystem und die Wanderausstellung zum Projekt. Jetzt wird die Wanderausstellung „Topomomo – Topographie der Bauten der Moderne“ im Görlitzer Landratsamt, Bahnhofstraße 24, gezeigt. Die Wanderausstellung ist bis zum 5. Dezember zu sehen. Mehr Informationen: www.topomomo.eu / Kontakt: info@topomomo.eu, Frau Bojaryn Termine Kreismusikschule Dreiländereck 12. November, 18.00 Uhr Podiumsvorspiel Fachgruppe Schlagwerk Aula der Kreismusikschule Löbau, Johannisplatz 10 14. November, 19.00 Uhr Podiumsvorspiel Fachgruppe Blechbläser Aula der Kreismusikschule Löbau, Johannisplatz 10 21. November, 18.00 Uhr Ausstellungseröffnung im Rathaus Reichenbach 19.00 Uhr Podiumsvorspiel FG Tasteninstrumente KMS Löbau Aula der Kreismusikschule Löbau, Johannisplatz 10 22. November, 18.00 Uhr Konzertreihe Musik „standes“gemäß mit David Vogel (Gesang) Standesamt Weißwasser 28. November, 19.00 Uhr Konzert des Sächsischen Saxophon Orchester (KKH Großschweidnitz) 29. November, 15.00 Uhr Weihnachtskonzert - Gemeinsames Konzert Schulteil Herrnhut und Zinzendorfgymnasium Herrnhut, Kirchsaal der Brüdergemeine 05. Dezember, ganztägig Interpretationskurs mit Prof. Dr. phil. Eckart Haupt Aula der Kreismusikschule Löbau, Johannisplatz 10 06. Dezember, 15.30 Uhr Musikalischer Adventkalender - Kinder musizieren für Kinder Zittau Vortragsraum der Christian-Weise-Bibliothek Mehrgenerationenwohnen Förderung des barrierereduzierenden oder barrierefreien Umbauens von Wohnungen und Ein-/Zweifamilienhäusern durch das Programm Mehrgenerationenwohnen Das Sächsische Staatsministerium des Innern weist auf seine Förderung von Baumaßnahmen in Wohngebäuden hin, die der Reduzierung von baulichen Barrieren in deren Zugänglichkeit aber auch innerhalb der jeweiligen Wohnungen bzw. Wohnräume dienen. Hiermit soll älteren Menschen die Anpassung der individuellen Wohnungssituation an geänderte Bedürfnisse wie schwellenlose Bewegungsflächen, größere Durchgänge, die für Rollatoren oder Rollstühle geeignet sind, ermöglicht werden. Dies kommt aber ebenso auch für junge Familien mit Kindern in Betracht oder Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Möglich sind beispielsweise die Änderung von Wohnungsgrundrissen, um größere Durchgänge zu schaffen, bauliche Veränderungen im Sanitär- und Küchenbereich, Anpassung von Türen und das Entfernen von Schwellen und Treppen oder die Schaffung geeigneter Zugänge zu Gebäuden und Wohnungen und Nebenräumen. Auch der vollkommen barrierefreie Gesamtumbau eines Bads oder einer gesamten Wohnung ist förderfähig. Die Förderung erfolgt über Förderdarlehen. Möglich sind ergänzend Zuschüsse für technische und wirtschaftliche Bauberatung und -betreuung. Nähere Informationen: Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (www. sab.sachsen.de), die auch die Förderdarlehen ausreicht. Jetzt anmelden zum Landesmusikfest! Vom 12. bis 14. Juni 2015 findet in Grimma das erste sächsische Landesmusikfest statt. Die Bewerbungsphase für die Teilnahme ist angelaufen. Noch bis zum 31. Dezember können Ensembles und Solisten aus dem gesamten Freistaat ihre Unterlagen beim Festivalbüro einreichen. In Grimma stehen nicht die Profis, sondern die Amateure im Vordergrund. Jeder kann das Programm mitgestalten und zeigen, was Sachsen musikalisch drauf hat. Die Organisatoren freuen sich auf viele Anmeldungen aus allen Musikrichtungen. Das Landesmusikfest soll den sächsischen Sängern und Musikern erstmals eine große Plattform bieten, auf der sie sich einem breiten Publikum präsentieren und sich austauschen können. Damit schließt das Landesmusikfest für die Laienmusikkultur im Freistaat eine Lücke und zeigt allen Besuchern, was in Sachsen im Ehrenamt und in der musischen Bildung geleistet wird. Die Anmeldeunterlagen können direkt heruntergeladen werden unter www.landesmusikfest-grimma.de Sind Fragen offen geblieben? Dann nehmen Sie einfach Kontakt auf zum Festivalbüro Landesmusikfest Sachsen 2015, Nicolaiplatz 13 in 04668 Grimma; 1 03437 9858286; E-Mail: info@landesmusikfestgrimma.de Ein besonderes Anliegen zum Landesmusikfest ist es, die Händler, Handwerker und Vereine der jeweiligen Regionen vorzustellen und ihnen eine Plattform zu geben, um sich zu präsentieren. An drei Tagen haben sie die Möglichkeit, sich einem Publikum von 30.000 Besuchern zu präsentieren. Die Bewerbungsfrist läuft noch bis Ende Februar 2015. Hochschulprojekt „Gesunde Schule und Qualifizierung“ abgeschlossen Mit der Vorlage eines 268 Seiten starken Projektbuches schlossen die Verantwortlichen des grenzüberschreitenden Kooperationsprojektes „Gesunde Schule und Qualifizierung“ zwischen der Hochschule Zittau/Görlitz, der Universität Leipzig und der Karkonoska Panstwowa Szkola Wyzsza Jelenia Góra ihr Projekt ab. Von April 2011 bis September 2014 hatten sich insgesamt 13 Schultandems (je eine polnische und eine deutsche Schule) aus den Woiwodschaften Lebus und Niederschlesien, sowie dem Landkreis Görlitz beteiligt. Die dabei im Mittelpunkt stehende Förderung des Gesundheitsbewusstseins und die Weiterentwicklung von sozialen und interkulturellen Kompetenzen der lern- und sozial-schwachen Schüler sollten ihnen bei der Stärkung ihrer Persönlichkeit helfen und ihre Einstiegschancen auf dem Erwerbs- und Ausbildungsmarkt verbessern. Das Projekt, welches aus Mitteln des Förderprogramms der Europäischen Union „Sachsen Polen 2007-2013“ gefördert wurde, stand unter der Schirmherrschaft von Landrat Bernd Lange und des Vizemarschalls der Woiwodschaft Niederschlesien, Radoslaw Molon. Informationen zum Projekt bei: Prof. Dr. habil. Gisela Thiele, Projektleiterin 1 03581 4828-121 E-Mail: g.thiele@hszg.de oder an Cornelia Müller, Projektmitarbeiterin 1 03581 4828-124 E-Mail: c.mueller@hszg.de

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