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Landkreisjournal Nr.071/2014

Erscheinungsdatum: 08.10.2014

8 Ausgabe 71 8. Oktober

8 Ausgabe 71 8. Oktober 2014 Amtliche Bekanntmachungen Landkreis-Journal Amtsblatt Landkreis Görlitz Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungsund Katastergesetz - SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 482) Der Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert: Betroffene Flurstücke: Gemeinde Boxberg, Gemarkung Nochten Flur 3: 21, 22, 23, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 42, 43, 44/1, 44/2, 45/1, 45/2, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62/1, 62/2, 63/8, 63/12, 64/1, 65, 66, 67, 68, 69, 70/1, 70/2, 70/5, 72, 73/1, 74/1, 75, 76, 77, 78, 79/2, 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 89, 91, 112, 113, 114, 118, 119, 120, 121, 122, 123/4, 123/5, 124, 125, 126, 127, 128, 129 Gemeinde Boxberg, Gemarkung Nochten Flur 5: 1/3, 2, 3, 4, 5, 6/3, 7/1, 8/1, 9/1, 10/1, 11/2, 12/1, 13/1, 14/5, 14/6, 15/1, 16/7, 16/8, 17, 26/3, 27/1, 28/3, 28/4, 29, 30/1, 31, 32, 33, 37, 38, 39, 40/1, 40/4, 40/11, 55/1, 57, 58, 59, 60, 61/1, 61/6, 62/2, 64, 65, 66/1, 66/2, 68/1, 68/2, 69/3, 69/6, 69/7, 70, 71/1, 71/4, 72/4, 72/6, 73/3, 73/6, 73/7, 73/8, 75, 76, 77, 78/1, 81, 83/3, 83/4, 84/1, 86, 87/1, 87/7, 87/10, 87/12, 87/14, 109/1, 109/2, 109/3, 109/4, 114/2, 119, 121/2, 123, 126/4, 130, 131/4, 132, 134/1, 134/3, 134/4, 136, 140, 143/4, 143/6, 143/8, 158 Art der Änderung (zutreffende Gemarkungen) 1. Veränderung des Gebäudenachweises eines Flurstücks (alle) 2. Veränderung der tatsächlichen Nutzung eines Flurstücks (alle) Die Änderungen erfolgten aufgrund einer Gebäude- und Nutzungserfassung aus Luftbilderzeugnissen. Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung mitgeteilt. Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 08.10.2014 bis 07.11.2014 im Landratsamt Görlitz, Außenstelle Georgewitzer Straße 42, 02708 Löbau jeweils Dienstag und Donnerstag 8.30-12 Uhr und 13.30-18 Uhr sowie Freitag 8.30-12 Uhr zur Einsichtnahme bereit. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle während der genannten Zeiten persönlich oder telefonisch unter 03585 44-2886 bzw. -2887 zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, die Fortführungsnachweise und die weiteren Unterlagen zu den Änderungen einzusehen. Das Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung ist nach § 2 des SächsVermKatG für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde. Gemäß § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als mitgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die durchgeführte Erfassung der Gebäude und Nutzungen aus den Digitalen Orthophotos die Pflicht des Grundstückseigentümers nach § 6 Abs. 3 SächsVermKatG nicht ersetzt (§ 6 Abs. 3 Sächs- VermKatG: Wurde ein Gebäude nach dem 24. Juni 1991 abgebrochen, neu errichtet, in seinen Außenmaßen wesentlich verändert oder die Nutzung eines Flurstückes geändert, hat der Eigentümer unverzüglich, spätestens zwei Monate nach Abschluss der Maßnahme, die Aufnahme des veränderten Zustandes in das Liegenschaftskataster auf seine Kosten zu veranlassen.) Birgit Trenkler, Amtsleiterin Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung Grenzüberschreitende Fachkräftekoordinierung Ab sofort steht für regional ansässige Unternehmen und arbeitsuchende Fachkräfte aus der Grenzregion sowie aus Südwest- und Osteuropa eine Servicestelle zur Verfügung, die als Schnittstelle zwischen diesen beiden Interessengruppen sowie der öffentlichen Verwaltung im Landkreis Görlitz fungiert – die „Servicestelle für ausländische Fachkräfte im Landkreis Görlitz“ mit Sitz in Reichenbach/O.L. Um dem in der Region durch das Altern der Gesellschaft und durch Abwanderung in bestimmten Bereichen vorprogrammierten künftigen und bereits bestehenden Mangel an Fachkräften frühzeitig entgegenzuwirken, wurde diese Servicestelle von der Stadt Reichenbach/O.L., der Entwicklungsgesellschaft Niederschlesische Oberlausitz mbH und dem Landkreis Görlitz ins Leben gerufen. In der Servicestelle gehen regionale Wirtschaftsförderung und grenzübergreifendes Arbeiten Hand in Hand: Sie wird einerseits als Dienstleister für die Unternehmer des Landkreises tätig sein, die auf der Suche nach Nachwuchs sind und sich möglicherweise auch verstärkt, bedingt durch den Mangel an deutschen Fachkräften, auf den europäischen Arbeitsmärkten umsehen wollen. Und sie wird andererseits angeworbene internationale Fachkräfte, die in der Region heimisch werden wollen, und deren Familien bei ihrer Ankunft im Landkreis unterstützen. Und hierbei zählen neben der beruflichen Tätigkeit auch weitere Dienstleistungen zum Service, beginnend bei Behördengängen über die Vermittlung von Wohnraum, Kita-Plätzen, Sprachkursen bis hin zur Vorstellung von Freizeit-, Kultur- und Sportangeboten. Die Servicestelle schlägt eine Brücke zwischen den Unternehmen im Dreiländereck Deutschland-Tschechien-Polen und potenziellen europäischen Fachkräften und hat sich zum Ziel gesetzt, sowohl der regionalen Wirtschaft als auch Neuankömmlingen oder Rückkehrern eine langfristige Perspektive zu bieten und sie ihren Bedürfnissen entsprechend flexibel und zeitnah zu unterstützen. Partner der Servicestelle sind bislang u.a. die Industrie- und Handelskammern beiderseits der Grenze, die Arbeitsagentur, das Jobcenter, die Hochschule Zittau/Görlitz, die Verbindungsbüros des Freistaates Sachsen in Breslau und Prag. Unternehmen, Behörden und weitere an der Zusammenarbeit interessierte Akteure sowie stellensuchende, vor allem ausländische Fachkräfte können sich jederzeit an die Servicestelle wenden. Kontakt: Entwicklungsgesellschaft Niederschlesische Oberlausitz mbH Servicestelle für ausländische Fachkräfte im Landkreis Görlitz Leiter Thomas Napp, Mitarbeiterin Manuela Egea-Gimenéz Löbauer Straße 24, 02894 Reichenbach/O.L. 1 035828 889716, E-Mail: fachkraefte@wirtschaft-goerlitz.de Internet: www.migrationszentrum.de, www.wirtschaft-goerlitz.de Kinderschutz in der Kita Grippeschutzimpfung Die Impfstelle des Gesundheitsamtes, Reichertstraße 112, Zimmer 211, bietet ab sofort wieder dienstags zwischen 14 und 17 Uhr oder nach telefonischer Rücksprache (1 03581 663-2627) Grippeschutzimpfungen an. In Sachsen wird die Grippeschutzimpfung ausdrücklich für alle Personen ab dem 7. Lebensmonat empfohlen. Es sollten insbesondere Menschen, die im Erkrankungsfall mit erhöhtem Komplikationsrisiko behaftet sind, geimpft werden. Dazu zählen zum Beispiel Patienten mit chronischen Erkrankungen der Atemwege, des Herz-Kreislauf-Systems, chronischen Stoffwechselerkrankungen und einer Abwehrschwäche, aber auch Personen, die in größeren Gemeinschaften leben oder einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind und dies für andere darstellen können. Das Thema Kinderschutz spielt im Landkreis Görlitz eine große Rolle – auch im täglichen, verantwortungsvollen Handeln von Erzieher/-innen in Kindertageseinrichtungen. Hier wird für Kinder ein liebevolles und vertrauensvolles Umfeld geschaffen, damit sie gesund und munter die Welt entdecken können. Dennoch gibt es Momente, in denen Kinder einen besonderen Schutz, eine sensible Wahrnehmung und eine besondere Aufmerksamkeit benötigen. Wenn aus kleinen Sorgen große Nöte werden, brauchen Kinder sofortige Hilfe - vor allem dann, wenn der Verdacht einer Kindeswohlgefährdung vorliegt. Genau für diese verantwortungsvolle Aufgabe wurde vom Projekt „Soziales Frühwarnsystem im Landkreis Görlitz - Netzwerke Frühe Hilfen -“ mit der fachlichen Unterstützung der Kita-Fachberatungen ein Ordner mit allen relevanten Materialien zum Verfahren bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung erarbeitet. Diesen Ordner haben im September alle Kindertagesstätten im Landkreis erhalten. Es ist eine große Herausforderung in der Arbeit mit Kindern und deren Familien bei dem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, mit den richtigen Worten zu reagieren. Um den Erzieher/-innen hierbei noch mehr Handlungs- und Gesprächssicherheit zu geben, steht für interne Schulungen und Weiterbildungen der Kitas ein Referent/-innenpool aus Fachkräften zu Verfügung. Bitte anmelden über: Soziales Frühwarnsystem im Landkreis Görlitz, Netzwerke Frühe Hilfen - Netzwerkbüro Frühe Hilfen, Lutherplatz 4, 02826 Görlitz 1 03581 8788350 E-Mail: kontakt@sfws-goerlitz.de Impfunterlagen nicht vergessen Zur Grippeschutzimpfung sind die Krankenversicherungskarte und alle vorhandenen Impfunterlagen mitzubringen. Empfehlungen für weitere Impfungen Für Personen über 60 Jahre wird zudem die Impfung gegen Pneumokokken empfohlen. Pneumokokken gehören zu den Bakterien. Sie können unter entsprechenden Voraussetzungen unter anderem zu schwersten Lungenentzündungen führen. Alle zehn Jahre sollte eine Auffrischungsimpfung gegen Tetanus, die beispielsweise auch in Kombination mit der gegen Diphtherie, Kinderlähmung und Keuchhusten in einer Spritze möglich ist, erfolgen. Dazu findet natürlich eine Beratung statt.

Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca Ausgabe 71 Amtliche Bekanntmachungen 8. Oktober 2014 9 Baumfällung und Holzeinschlag Herbstzeit ist wieder Holzzeit! Immer wieder gibt es von Waldbesitzern und Interessierten bzw. betroffenen Bürgern Anfragen, was dabei rechtlich zu beachten ist. Deshalb möchte das Kreisforstamt vor Beginn vieler Einschlagsmaßnahmen im und außerhalb des Waldes einige grundlegende Erläuterungen geben: Wann kann Holz geschlagen werden? Generell ist bei Holzeinschlags- bzw. Baumfällmaßnahmen zu unterscheiden, wo diese stattfinden- im Wald, oder außerhalb des Waldes. Dies ist wichtig zu wissen, weil dafür unterschiedliche Rechtsgrundlagen gelten- im Wald das sächsische Waldgesetz (SächsWaldG), außerhalb des Waldes das Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) bzw. das sächsische Naturschutzgesetz (SächsNatSchG). Ein Grundeigentümer sollte sich im Zweifelsfall also unbedingt vor Beginn einer Fällmaßnahme dazu kundig machen. Hilfestellung gibt auf Nachfrage das Kreisforstamt (Ansprechpartner siehe unten). Nach dem SächsWaldG, also im Wald, sind forstliche Bewirtschaftungsmaßnahmen, einschließlich Holzerntemaßnahmen, ganzjährig möglich. Zu beachten sind jedoch eventuelle Einschränkungen in der Bewirtschaftung, die sich aus dem Naturschutzrecht oder anderen Rechtsquellen ergeben können (z.B. Artenschutzvorschriften nach BNatschG, Schutzgebietsverordnungen, Horstschutzzonen,Trinkwasserschutzzonen, Belange des Denkmalschutzes, u.a.). Für Bäume außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder von gärtnerisch genutzten Grundflächen gilt ein zeitlich befristetes Fällverbot vom 1. März bis 30. September eines jeden Jahres (§ 39 BNatschG). Sind Ausnahmen hiervon zwingend erforderlich, z.B. für Maßnahmen der Verkehrssicherung, sind diese im Vorab bei der unteren Naturschutzbehörde zu beantragen. Wald ist kein Park Zu dem oft kritisierten Aussehen des Waldes nach Holzeinschlagsmaßnahmen: Der Waldbesitzer ist zur Bewirtschaftung seiner Waldflächen verpflichtet (§ 16 Sächs- WaldG). Was rechtlich konform ist, wirkt auf Dritte nicht immer „schön“, „ästhetisch“ oder „aufgeräumt“. Aber: Der Wald ist kein Park und soll es auch nicht sein. Der Waldbesitzer unterliegt bei der Bewirtschaftung seines Waldes natürlich auch einem gewissen Kostendruck. Eine Holzernte in altem Stil, möglichst kombiniert mit Pferderückung ist zwar theoretisch auch heute noch machbar, aber zu kostenintensiv. Der vielfach zu Unrecht gescholtene Harvester ist seit den 1990er Jahren die Alternative. Die oft martialischen Reifen der Harvester und Forwarder sind gewollt, denn sie verringern den Bodendruck der Maschine und beugen so einer Bodenverdichtung vor. Trotzdem lässt sich nicht vermeiden, dass Waldwege, besonders auf lehmigen und wechselfeuchten Standorten, bei der Holzernte und -abfuhr, besonders während Schlechtwetterperioden, in Mitleidenschaft gezogen werden. Der Königsweg, den Holzeinschlag während dieser Zeit einzustellen, ist oft wegen vereinbarter Liefertermine nicht machbar. Ein verantwortungsvoller Waldbesitzer wird nach Abschluss der Holzernte seine Wege im eigenen Interesse wieder instand setzen. Festlegungen nach einem bestimmten Ausbauzustand von Waldwegen gibt es im Waldgesetz nicht. Dabei ist auch immer der eigentliche Zweck zu bedenken: „Waldwege sind die nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Wege, die der Erschließung des Waldes zum Zwecke seiner Bewirtschaftung dienen.“ (§ 21 SächsWaldG). Öffentliches Interesse am Wald Zum Zustand und zur Nutzung des Waldes bestehen bei vielen auch unklare Vorstellungen. Zwei Dinge sollten immer bedacht werden: 1. Jedes Waldstück hat einen Eigentümer. Und der Eigentümer kann mit seinem Eigentum im Rahmen des geltenden Rechts nach seinen Vorstellungen seinen Wald bewitschaften! Er hat im Rahmen der Sozialpflichtigkeit des Eigentums nach Art. 14 (2) Grundgesetz das Betreten seines Eigentums zum Zwecke der Erholung zu dulden (§ 11 SächsWaldG). Daraus leitet sich jedoch kein bestimmter Zustand ab, den der Waldbesucher an den Wald stellen könnte. Das Betreten des Waldes erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Waldbesucher hat sich so zu verhalten, dass weder der Wald noch die Bewirtschaftung des Waldes gestört oder gefährdet werden. Deshalb dürfen bestimmte Flächen oder Einrichtungen im Wald von Unbefugten nicht betreten werden (§ 11 SächsWaldG). Waldbesucher sollten sich vergegenwärtigen, dass das freie Betretungsrecht fremden Eigentums ein Privileg ist. Andere Länder verfahren in dieser Hinsicht restriktiver. 2. Der Wald ist kein Selbstbedienungsladen, in dem sich jeder nach Belieben bedienen kann. Die Entnahme von Waldfrüchten, Leseholz und Pflanzen ist ohne Zustimmung des Eigentümers nur in Kleinmengen für den persönlichen Bedarf zulässig (§ 14 SächsWaldG). Ansprechpartner: Kreisforstamt, Robert-Koch-Straße 1, 02906 Niesky, 1 03588 2233-3401; E-Mail: forstamt@kreis-gr.de Ihr Kind kann Mentee werden! Das ist möglich im Projekt impuls regio - einem Angebot für Jugendliche aus dem Landkreis Görlitz. Frauen und Männer, die für ihren Beruf und die Region „brennen“, haben sich innerhalb dieses Projektes bereit erklärt, Mädchen und Jungen auf dem Weg ihrer Berufs- und Lebensplanung zu begleiten und ihnen ihren reichhaltigen Erfahrungsschatz weiter zu geben. Mentee - Was ist das eigentlich? Mentees sind Jugendliche, die sich einen Impuls für ihre weitere Entwicklung durch lebens- und berufserfahrene Frauen und Männer, den Mentoren/-innen, holen. Sie werden dabei individuell begleitet und erhalten die Möglichkeit, praxisnah verschiedene Berufsfelder zu entdecken und auszuprobieren. Auch Ihr Kind kann Mentee werden… …wenn Sie damit einverstanden sind und Ihre Tochter bzw. Ihr Sohn: – mindestens 12 Jahre alt ist und im Landkreis Görlitz wohnt oder eine Schule besucht – bisher noch keine Berufsausbildung oder Studium begonnen hat Mitmachen kann Ihr Kind unabhängig von der Schulart, den schulischen Leistungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Mentoring - was hat Ihr Kind davon? – vielfältige Einblicke in den Alltag des gewünschten Berufsumfeldes – kennenlernen von interessanten Personen, Unternehmen und Einrichtungen – Stärkung des Selbstvertrauens und der Zuversicht für den bevorstehenden Bewerbungsprozess – ganz einfach auch Spaß bei gemeinsamen Aktivitäten mit den Mentoren Die erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen helfen Ihrem Kind, eine Entscheidung über den künftigen Berufsweg herbeizuführen. Die Teilnahmebescheinigung kann gleich für die Bewerbungsunterlagen verwendet werden. Wie kann sich Ihr Kind anmelden? Das Mentoring-Programm ist ein freiwilliges außerschulischen Berufs- und Studienorientierungsangebot. Wichtig ist, dass sich Ihre Tochter oder Ihr Sohn anmeldet. Das Formular steht im Internet bereit, es kann auch zugeschickt werden. Nach der Anmeldung wird eine/-n passende/-n Mentor/-in ausgesucht und Sie erhalten eine Information. Anprechpartnerinnen: Landkreis Görlitz c/o Internationales Begegnungszentrum St. Marienthal Bärbel Moritz und Heike Schöbel St. Marienthal 10 02899 Ostritz 1 035823 77-261 oder -142 E-Mail: schoebel@ibz-marienthal.de oder moritz@ibz-marienthal.de www.pontes-pontes.eu/impulsregio www.facebook.com/WERDET.MENTEES (dazu ist keine Anmeldung bei Facebook notwendig) Umgebindehaus- Preis 2014 vergeben Die Stiftung Umgebindehaus vergab im September den mit 7.000 Euro dotierten Umgebindehaus-Preis. Das Preisgeld wurde erneut von der Kreissparkasse Bautzen und der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien bereitgestellt. 11 Bewerbungen aus Polen, Tschechien und Deutschland mussten fachlich durch die Jury bewertet und nach festgeschriebenen Kriterien geprüft werden, so zum Beispiel denkmalpflegerische Umsetzung, sowie die Erhaltung von Originalsubstanz oder auch die Realisierung von Nutzungskonzepten. Die vier Preisträger sind: - Thomas und Stefanie Kippke, Ebersbach - Katrin und Hartmut Gräfe, Sebnitz - Zuzanna Mogilnicka, Bogatynia - Bürgervereinigung Lunaria Ing. Zbynek Vlk, Jindřichovice pod Smkrem Außerdem wurden vier Anerkennungen mit Preisgeld für Sanierungsund Erhaltungsmaßnahmen an Umgebindehäusern an Gundula Pohl, Thomas Müller, Ebersbach; Sächsischer Verein für Volksbauweise, Weifa; Thomas Brumme, Obercunnersdorf und Ursula und Dirk Langhans aus Kottmar vergeben. www.stiftung-umgebindehaus.de Handy: 0160 99153509 oder 0152 08764846 E-Mail: s.ruediger@stiftung-umgebindehaus.de oder a.matthes@stiftung-umgebindehaus.de

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