Aufrufe
vor 4 Jahren

Landkreisjournal Nr.071/2014

Erscheinungsdatum: 08.10.2014

6 Ausgabe 71 8. Oktober

6 Ausgabe 71 8. Oktober 2014 Amtliche Bekanntmachungen Landkreis-Journal Amtsblatt Landkreis Görlitz Abfallwirtschaft informiert Zahlungserinnerung Abfallgebühren IV. Quartal Der Regiebetrieb Abfallwirtschaft erinnert daran, dass die Abfallgebühren für das IV. Quartal bis zum 15. November zu entrichten sind. Offene Beträge sind mit Angabe der Kundennummer an folgende Bankverbindung zu überweisen: Zahlungsempfänger Landkreis Görlitz IBAN DE53850501003000000215 BIC WELADED1GRL Bei Zahlungsschwierigkeiten ist die Vereinbarung einer schriftlichen Ratenzahlung oder Stundung mit dem Regiebetrieb möglich. Der Regiebetrieb kann auch beauftragt werden, die Abfallgebühren von Ihrem Konto einzuziehen. Ein Formular SEPA-Lastschriftmandat steht unter www.kreis-goerlitz.de zur Verfügung. Kontakt: Regiebetrieb Abfallwirtschaft, Muskauer Straße 51, 02906 Niesky Frau Kahlert 1 03588 261-705 Frau Kärger 1 03588 261-710 Frau Przybyl 1 03588 261-703 I 03588 261-750 E-Mail: info@aw-goerlitz.de Internet: www.kreis-goerlitz.de eiertagsbedingte Tourenverschiebungen urch den Reformationstag verschieben sich in einigen Gemeinden ie Touren bei der Rest- und Bioabfallentsorgung vom 31. Oktober uf Sonnabend, den 1. November. etroffen sind: Boxberg/O.L., Görlitz, Groß Düben, Hähnichen, Hohenubrau, Horka, Kodersdorf, Königshain, Krauschwitz, Löbau, Markersorf, Mücka, Neißeaue, Niesky, Quitzdorf am See, Reichenbach/O.L., othenburg/O.L., Schleife, Schöpstal, Vierkirchen, Waldhufen, Weißasser/O.L. und Zittau. Öffentliche Bekanntmachung Der Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, führt in der Gemeinde Beiersdorf, Gemarkung Beiersdorf Arbeiten aufgrund § 14 Abs. 3 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 482) durch. Die Arbeiten umfassen die Erfassung der Gebäude aus Digitalen Orthophotos (Luftbildern) sowie die Aktualisierung der tatsächlichen Nutzung, wenn sich diese offensichtlich geändert hat, und dienen der Verbesserung und Berichtigung der Daten des Liegenschaftskatasters. Birgit Trenkler, Amtsleiterin Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung Einladung Verbandsversammlung ZV „Allwetterbad Großschönau“ Die nächste Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Allwetterbad Großschönau“ findet am 14.10.2014, 15 Uhr im Clubhaus des Feriendorfes, Jonsdorfer Straße 40 in 02779 Großschönau statt. Tagesordnung öffentlicher Teil: 1. Begrüßung 2. Protokollkontrolle 3. Information über Vergaben und Eilentscheidungen 4. Information über den aktuellen Stand der energetischen Sanierung 5. Beschluss: Neufassung Pachtvertrag zwischen dem Zweckverband „Allwetterbad Großschönau“ und der TRIXI-Park GmbH 6. Sonstiges Frank Peuker, Verbandsvorsitzender Großschönau, 24. September 2014 Anpassung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben Nachfolgende Informationen richten sich an Grundstückseigentümer, deren Grundstück auch künftig nicht an die öffentliche Abwasserkanalisation angeschlossen wird. Die Untere Wasserbehörde des Landratsamtes informiert hierzu über die gesetzlichen Anpassungspflichten im Freistaat Sachsen. Was ist zu tun? Es ist vorgeschrieben, dass Kleinkläranlagen dem Stand der Technik entsprechen, d.h. eine vollbiologische Reinigungsstufe besitzen müssen. Kleinkläranlagen, die diesen Anspruch nicht erfüllen, sind nachzurüsten bzw. neu zu errichten, soweit das geltende Abwasserbeseitigungskonzept des zuständigen Aufgabenträgers der öffentlichen Abwasserentsorgung, den weiteren Betrieb der Kleinkläranlage vorsieht. Aufgabenträger der öffentlichen Abwasserentsorgung, nachfolgend kurz Aufgabenträger genannt, sind Städte, Gemeinden, Abwasserzweckverbände oder Stadtwerke. Im Einzelfall kann anstelle der Kleinkläranlage eine nachweislich dichte abflusslose Grube, in der das gesamte Abwasser gesammelt und vom zuständigen Aufgabenträger abgefahren wird, die kostengünstigere Variante sein. Dies sollte in Abhängigkeit vom Gesamtabwasseraufkommen, d.h. den angeschlossenen Einwohnern und den Abfuhrkosten gemeinsam mit dem Aufgabenträger entschieden werden. Die Aufgabenträger haben dazu eine Beratungspflicht! Wichtige Frist Für die Nachrüstung der dezentralen Anlagen, die nach dem geltenden Abwasserbeseitigungskonzept über 2015 hinaus betrieben werden sollen und die noch nicht dem Stand der Technik entsprechen, endet die Übergangszeit am 31. Dezember 2015. Bisher noch unentschlossene Grundstückseigentümer müssen sich gegenüber dem Aufgabenträger bis Ende 2014 zu einem verbindlichen Termin für die Nachrüstung oder den Neubau ihrer Kleinkläranlage oder die Errichtung einer abflusslosen Grube geäußert haben. Behördliche Überwachung Die Anpassung wird durch den Aufgabenträger und die untere Wasserbehörde überwacht. Sofern sich Grundstückseigentümer nicht zu den notwendigen Sanierungsmaßnahmen bis 31.12.2015 erklären, kann die untere Wasserbehörde aufgrund gesetzlicher Regelungen kostenpflichtige Sanierungsanordnungen erlassen. Die Untere Wasserbehörde, aber auch die Aufgabenträger, können zudem Kleinkläranlagen, die am 1. Januar 2016 noch nicht dem Stand der Technik entsprechen, verschließen lassen. Bis zur erfolgten Nachrüstung können die Anlagen dann nur noch als abflusslose Grube betrieben werden. Hierdurch anfallende Entsorgungskosten hat der jeweilige Anlagenbetreiber zu tragen. Nur in Fällen, in denen der Anlagenbetreiber die Nichteinhaltung des Termins nicht verschuldet hat, kann im Einzelfall eine vorübergehende Duldung der Einleitung des – wenn auch mangelhaft – gereinigten Abwassers erfolgen. Fehlendes Verschulden liegt vor, wenn der Anlagenbetreiber nachweist, dass er rechtzeitig Maßnahmen ergriffen hat, um die Frist einzuhalten. Das setzt voraus, dass noch im Jahr 2014 ein Vertrag über die Lieferung und den Einbau einer Kleinkläranlage abgeschlossen wurde und die beauftragte Firma sich verpflichtet hat, die Umrüstung spätestens bis 31.12.2015 durchzuführen. Fachfirmen beauftragen Der Einbau von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben einschließlich der DIN-gerechten Dichtheitsprüfung sollte grundsätzlich nur von solchen Firmen durchgeführt werden, die über fachliche Erfahrungen, geeignete Geräte und Einrichtungen sowie über ausreichend geschultes Personal verfügen. Analog gilt dies für die regelmäßige Wartung. Fachfirmen sind betreiberunabhängige Betriebe, deren Mitarbeiter aufgrund ihrer Berufsausbildung und der Teilnahme an einschlägigen Qualifizierungsmaßnahmen, über die notwendigen Qualifikationen für Betrieb und Wartung von Kleinkläranlagen verfügen. Lassen Sie sich daher stets Zertifikate, Urkunden oder sonstige Unterlagen vorlegen. Für Mängel im späteren Betrieb der Kläranlage, die sich auf nicht fachgerechte Wartungen zurückführen lassen, muss sich der Anlagenbetreiber gegenüber den Behörden verantworten – nicht die Wartungsfirma! Antrag für wasserrechtliche Erlaubnis Das Einleiten von Abwasser in Gewässer erfordert eine wasserrechtliche Erlaubnis, die bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen ist. Das Antragsformular ist auf der Internetseite des Landkreises www.kreis-goerlitz.de unter Onlinedienste/Formulare/Umweltamt/Untere Wasserbehörde zu finden. Zu diesem Antrag gehören ein Lageplan mit Darstellung der Einleitstelle in das Gewässer bzw. Darstellung der Versickerungsanlage und verschiedene Erklärungen. Wenn die Abwasserableitung nicht direkt in ein Gewässer erfolgt, sondern für die Ableitung ein öffentlicher Teilortskanal (oft auch als „Bürgermeisterkanal“ bezeichnet) genutzt werden soll, wird anstelle einer wasserrechtlichen Erlaubnis eine Vereinbarung mit dem zuständigen abwasserbeseitigungspflichtigen Kanalbetreiber benötigt. Dieser bestimmt in einer Abwassersatzung die Zulässigkeit der Einleitung von Abwasser aus Kleinkläranlagen bzw. die Art und Weise der Übernahme von Abwasser in den Kanal. Hinweise für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII Bitte wenden Sie sich umgehend an den Abwasserzweckverband/die Gemeinde, um gemeinsam die in Ihrem konkreten Fall kostengünstigste, möglicherweise durch Eigenleistung unterstützte Lösung zu finden. Dabei ist auch der Zusammenschluss zu Gruppenkläranlagen zu prüfen. Dem Jobcenter sind unverzüglich das vom Zweckverband/der Gemeinde unterschriebene Beratungsprotokoll sowie zwei Kostenangebote zur Realisierung der effizientesten Entsorgungsvariante zur Entscheidung vorzulegen. Fördermöglichkeiten Aktuell werden die Nachrüstung und der Neubau durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft gefördert. Förderbank ist die Sächsische Aufbaubank. Anträge auf Förderung sind über den für Sie zuständigen Aufgabenträger einzureichen. Informationen unter www.sab.sachsen.de Informationen zu häufig gestellten Fragen www.umwelt.sachsen.de unter Abwasserbeseitigung Ansprechpartner Landratsamt Görlitz: Umweltamt, Untere Wasserbehörde, Georgewitzer Straße 52, 02708 Löbau: Marcella Knebel (nördlicher Landkreis), 1 03581 663-3114, E-Mail: marcella.knebel@kreis-gr.de Liane Kuba (südlicher Landkreis), 1 03581 663-3173, E-Mail: liane.kuba@kreis-gr.de Rudi Fiebrandt (südlicher Landkreis), 1 03581 663-3174, E-Mail: rudi.fiebrandt@kreis-gr.de

Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca Ausgabe 71 Amtliche Bekanntmachungen 8. Oktober 2014 7 Öffentliche Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses der Wahl zum 6. Sächsischen Landtag in den Wahlkreisen 57 Görlitz 1, 58 Görlitz 2, 59 Görlitz 3 und 60 Görlitz 4 vom 31. August 2014 Gemäß § 40 Abs.1 des Gesetzes über die Wahlen zum Sächsischen Landtag (Sächsisches Wahlgesetz - SächsWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. September 2003 (SächsGVBl. S. 525), das zuletzt durch Gesetz vom 6. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 442) geändert worden ist, i. V. m § 64 und 62 Abs. 2 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Durchführung der Wahlen zum Sächsischen Landtag (Landeswahlordnung - LWO) vom 15. September 2003 (SächsGVBl. S. 543) die zuetzt durch Artikel 12 § 6 des Gesetzes vom 12. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 866, 880) geändert worden ist, wird das endgültige Wahlergebnis der Wahl zum 6. Sächsischen andtag in der Wahlkreisen 57 bis 60 bekanntgemacht: Wahlkreis 57 Görlitz 1 Zahl der Wahlberechtigten 60.472 Zahl der Wähler 27.958 Zahl der ungültigen Direktstimmen 537 Zahl der gültigen Direktstimmen 27.421 Zahl der ungültigen Listenstimmen 444 Zahl der gültigen Listenstimmen 27.514 Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Direktstimmen Bewerber Kurzbezeichnung der Partei Anzahl Direktstimmen Lothar Bienst CDU 11.342 Kathrin Kagelmann DIE LINKE 6.055 Thomas Baum SPD 3.183 Toralf Einsle FDP 715 Thomas Pilz GRÜNE 745 Michael Ackermann NPD 1.418 Stephan Dienel PIRATEN 252 Detlef Renner AfD 2.928 Knut Falkenberg FREIE WÄHLER 783 Zahlen der für die einzelnen Landeslisten abgegebenen gültigen Listenstimmen Landesliste – Bezeichnung der Partei Kurzbezeichnung Anzahl Listenstimmen Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU 11.301 DIE LINKE DIE LINKE 5.337 Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD 3.040 Freie Demokratische Partei FDP 958 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN GRÜNE 784 Nationaldemokratische Partei Deutschlands NPD 1.550 PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ Tierschutzpartei 285 Piratenpartei Deutschland PIRATEN 189 Bürgerrechtsbewegung Solidarität BüSo 43 Deutsche Soziale Union DSU 35 Alternative für Deutschland AfD 3.208 Bürgerbewegung pro Deutschland pro Deutschland 58 FREIE WÄHLER FREIE WÄHLER 630 Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative Die PARTEI 96 Im Wahlkreis 57 Görlitz 1 ist als Bewerber Herr Lothar Bienst (Kreiswahlvorschlag Nr. 1 - CDU) gewählt. Wahlkreis 58 Görlitz 2 Zahl der Wahlberechtigten 54.146 Zahl der Wähler 23.404 Zahl der ungültigen Direktstimmen 507 Zahl der gültigen Direktstimmen 22.897 Zahl der ungültigen Listenstimme 381 Zahl der gültigen Listenstimmen 23.023 Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Direktstimmen Bewerber Kurzbezeichnung der Partei Anzahl Direktstimmen Octavian Ursu CDU 8.492 Mirko Schultze DIE LINKE 4.425 Gerhild Kreutziger SPD 1.853 Kristin Schütz FDP 1.385 Prof. Dr. Joachim Schulze GRÜNE 1.763 Frank Mühle NPD 1.112 Carolin Mahn-Gauseweg PIRATEN 398 Sebastian Wippel AfD 3.469 Zahlen der für die einzelnen Landeslisten abgegebenen gültigen Listenstimmen Landesliste – Bezeichnung der Partei Kurzbezeichnung Anzahl Listenstimmen Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU 8.852 DIE LINKE DIE LINKE 4.120 Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD 2.482 Freie Demokratische Partei FDP 916 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN GRÜNE 1.141 Nationaldemokratische Partei Deutschlands NPD 1.171 PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ Tierschutzpartei 308 Piratenpartei Deutschland PIRATEN 263 Bürgerrechtsbewegung Solidarität BüSo 57 Deutsche Soziale Union DSU 30 Alternative für Deutschland AfD 3.173 Bürgerbewegung pro Deutschland pro Deutschland 57 FREIE WÄHLER FREIE WÄHLER 302 Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative Die PARTEI 151 Im Wahlkreis 58 Görlitz 2 ist als Bewerber Herr Octavian Ursu (Kreiswahlvorschlag Nr. 1 - CDU) gewählt. Wahlkreis 59 Görlitz 3 Zahl der Wahlberechtigten 53.948 Zahl der Wähler 27.239 Zahl der ungültigen Direktstimmen 635 Zahl der gültigen Direktstimmen 26.604 Zahl der ungültigen Listenstimmen 470 Zahl der gültigen Listenstimmen 26.769 Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Direktstimmen Bewerber Kurzbezeichnung der Partei Anzahl Direktstimmen Heinz Lehmann CDU 10.825 Heiderose Gläß DIE LINKE 4.709 Andreas Herrmann SPD 2.244 Christine Schlagehan FDP 1.267 Franziska Schubert GRÜNE 1.805 Andreas Storr NPD 1.426 Jens Bekersch PIRATEN 292 Silke Grimm AfD 4.036 Zahlen der für die einzelnen Landeslisten abgegebenen gültigen Listenstimmen Landesliste – Bezeichnung der Partei Kurzbezeichnung Anzahl Listenstimmen Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU 10.966 DIE LINKE DIE LINKE 4.459 Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD 2.372 Freie Demokratische Partei FDP 1.176 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN GRÜNE 951 Nationaldemokratische Partei Deutschlands NPD 1.516 PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ Tierschutzpartei 239 Piratenpartei Deutschland PIRATEN 195 Bürgerrechtsbewegung Solidarität BüSo 41 Deutsche Soziale Union DSU 58 Alternative für Deutschland AfD 3.912 Bürgerbewegung pro Deutschland pro Deutschland 60 FREIE WÄHLER FREIE WÄHLER 723 Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative Die PARTEI 101 Im Wahlkreis 59 Görlitz 3 ist als Bewerber Herr Heinz Lehmann (Kreiswahlvorschlag Nr. 1 - CDU) gewählt. Wahlkreis 60 Görlitz 4 Zahl der Wahlberechtigten 51.692 Zahl der Wähler 25.103 Zahl der ungültigen Direktstimmen 702 Zahl der gültigen Direktstimmen 24.401 Zahl der ungültigen Listenstimmen 560 Zahl der gültigen Listenstimmen 24.543 Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Direktstimmen Bewerber Kurzbezeichnung der Partei Anzahl Direktstimmen Dr. Stephan Meyer CDU 10.012 Jens Thöricht DIE LINKE 4.400 Christian Lange SPD 2.303 Hans Grüner FDP 874 Matthias Böhm GRÜNE 1.141 Antje Hiekisch NPD 1.336 Manfred Stöckert PIRATEN 254 Dr. Hans-Gerd Hübner AfD 3.028 Rico Hertrampf FREIE WÄHLER 1.053 Zahlen der für die einzelnen Landeslisten abgegebenen gültigen Listenstimmen Landesliste – Bezeichnung der Partei Kurzbezeichnung Anzahl Listenstimmen Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU 9.279 DIE LINKE DIE LINKE 4.445 Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD 2.678 Freie Demokratische Partei FDP 1.039 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN GRÜNE 1.068 Nationaldemokratische Partei Deutschlands NPD 1.423 PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ Tierschutzpartei 305 Piratenpartei Deutschland PIRATEN 198 Bürgerrechtsbewegung Solidarität BüSo 40 Deutsche Soziale Union DSU 46 Alternative für Deutschland AfD 3.125 Bürgerbewegung pro Deutschland pro Deutschland 73 FREIE WÄHLER FREIE WÄHLER 715 Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative Die PARTEI 109 Im Wahlkreis 60 Görlitz 4 ist als Bewerber Herr Dr. Stephan Meyer (Kreiswahlvorschlag Nr. 1 - CDU) gewählt. Günther Rausch, Kreiswahlleiter Görlitz, den 22.09.2014

Amtsblatt / Landkreisjournal