Aufrufe
vor 4 Jahren

Landkreisjournal Nr.069/2014

  • Text
  • Landkreisjournal
  • Buergerin
  • Buerger
  • Ausgabe
  • Information
  • Goerlitz
  • Landkreis
Erscheinungsdatum: 06.08.2014

Ausgabe 69

Ausgabe 69 Landkreis-Journal 14 Amtliche Bekanntmachungen 6. August 2014 Amtsblatt Landkreis Görlitz Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Feststellung zur UVP-Pflicht für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung der wesentlichen Änderung gemäß § 16 BImSchG der Anlage zum Gießen von Eisen am Standort Geschwister-Scholl-Straße 15 in 02957 Krauschwitz Bekanntgabe des Landratsamtes Görlitz gemäß § 3a Satz 2 zweiter Halbsatz UVPG zum Ergebnis der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c Satz 1 und 3 UVPG Die Keulahütte GmbH, Geschwister-Scholl-Straße 15 in 02957 Krauschwitz, hat gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und der Nummer 3.7.1 des Anhanges 1 zur 4. BImSchV, in Krauschwitz, Flur 6, Flst.-Nr. 145/49 und angrenzende Flurstücke die wesentliche Änderung der Anlage zum Gießen von Eisen beantragt. Mit der wesentlichen Änderung der Anlage soll vor allem die Schmelzleistung von derzeit 15.000 Tonnen je Jahr auf 30.000 Tonnen je Jahr erhöht werden. Dieses Vorhaben fällt in den Anwendungsbereich des UVPG. Nach § 3 c Satz 1 UVPG i.V.m. der Nummer 3.7.2 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG ist für das Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Im Ergebnis der durchgeführten Vorprüfung des Einzelfalls wurde festgestellt, dass für das Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben kann nach Einschätzung des Landratsamtes Görlitz aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Gemäß § 3a Satz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar. Die Unterlagen für die Vorprüfung sowie das Protokoll über die Durchführung und das Ergebnis der Vorprüfung sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes (UIG) i. V. m. dem Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG) im Landratsamt Görlitz, Umweltamt, Untere Immissionsschutzbehörde, Außenstelle Löbau, Georgewitzer Straße 52, Zimmer 3001 zugänglich. i. A. Verena Starke, Amtsleiterin Umweltamt Allgemeinverfügung des Landratsamtes Görlitz zum Widerruf der Ausweisung von Reitwegen im Wald Aufgrund des § 12 Abs. 1 Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (Sächs- WaldG) vom 10. April 1992 (SächsGVBl. S. 137), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.06.2012 (SächsGVBl. 2012 S. 308, 318) geändert worden ist, und § 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten über die Reitwege (Reitwege VO) vom 14. Dezember 1994 (SächsGVBl. 1995 S. 6), die zuletzt durch Verordnung vom 26. Juni 2008 (SächsGVBl. S. 450) geändert worden ist, in Verbindung mit § 49 Abs. 2 Pkt. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), wird Folgendes verfügt: Auf den nachfolgend näher bezeichneten Grundstücken wird die Ausweisung als Reitweg widerrufen: Wege-Nr. Gemeinde Gemarkung / Flur Flurstück Wegelänge J 01 Kurort Jonsdorf Jonsdorf / - 673/11, 673/16 ca. 1.000 m J 01 Kurort Jonsdorf Jonsdorf / - 673/8 ca. 80 lfm 1. Der genaue Verlauf der Reitwege ist in topographischen Karten mit Flurstücksinformationen im Maßstab 1:10.000 rot markiert. (Die Karten sind wesentlicher Bestandteil dieser Verfügung.) Die Karten mit dem Verlauf der Reitwege sowie die Begründungen für die Entscheidung (§ 39 Abs. 2 Nr. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG) können beim Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, Bürgerbüro (Hauptgebäude Zimmer 0.29) in 02826 Görlitz während der Öffnungs- und Sprechzeiten des Amtes innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen beim: Landratsamt Görlitz oder Landratamt Görlitz Bahnhofstraße 24 Postfach 300152 02826 Görlitz 02806 Görlitz Die Allgemeinverfügung gilt zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekanntgegeben. Hinweis: Nach Aufhebung der Ausweisung der Reitwege werden die vorhandenen Hinweiszeichen durch Mitarbeiter der Forstbehörde beseitigt. i. A. Mannigel, Leiter Kreisforstamt Niesky, 10.07.2014 Allgemeinverfügung des Landratsamtes Görlitz zur Ausweisung von Reitwegen im Wald Aufgrund des § 12 Abs. 1 Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (Sächs- WaldG) vom 10. April 1992 (SächsGVBl. S. 137), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.06.2012 (SächsGVBl. 2012 S. 308, 318) geändert worden ist, und § 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten über die Reitwege (Reitwege VO) vom 14. Dezember 1994 (SächsGVBl. 1995 S. 6), die zuletzt durch Verordnung vom 26. Juni 2008 (SächsGVBl. S. 450) geändert worden ist, wird Folgendes verfügt: 1. Auf den nachfolgend näher bezeichneten Grundstücken werden Reitwege im Wald ausgewiesen: Wege-Nr. Gemeinde Gemarkung / Flur Flurstücke Wegelänge H 01 Stadt Zittau Hospital St. Jacob 28 ca. 380 m H 01 Stadt Zittau Hospital St. Jacob 30/1 ca. 1.360 m H 01 Oybin Lückendorf 569/4, 186/6, 548/14 ca. 1.415 m H 01 Oybin Oybin 413/23, 426/4 ca. 2.265 m H 02 Oybin Oybin 321/1, 322/2, 328, 330/1, 331, 343, 343a, 371, 420/1 ca. 2.690 m (davon 700 m auf öffentl. Straßen) H 03 Oybin Oybin 418/1 ca. 1.300 m O 01 Oybin Oybin 426/4 ca. 1.300 m O 02 Oybin Oybin 46, 48, 53, 413/23 ca. 550 m K 01 Kottmar Eibau 2320 ca. 650 m N 01 Oderwitz Niederoderwitz / - 1583/5 ca. 315 m J 01 Kurort Jonsdorf Jonsdorf / - 673/11, 673/16 ca. 1.355 m 2. Der genaue Verlauf der Reitwege ist in topographischen Karten mit Flurstücksinformationen im Maßstab 1:10.000 farblich markiert. (Die Karten sind wesentlicher Bestandteil dieser Verfügung.) Die Karten mit dem Verlauf der Reitwege sowie die vollständige Begründung für die Entscheidung (§ 39 Abs. 2 Nr. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG) können beim Landkreis Görlitz, Bahnhofstraße 24, Bürgerbüro (Hauptgebäude Zimmer 029) in 02826 Görlitz während der Öffnungs- und Sprechzeiten des Amtes innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe eingesehen werden. Redaktioneller Hinweis: Die Gemeinden, Betroffenen und andere wurden vor der Neuausweisung angehört. Die Neuausweisung erfolgt aus Anlass der Schaffung von Alternativrouten für zurückgenommene Wegeabschnitte im Bereich Lückendorf. Weitere Hinweise: Nach Ausweisung der Reitwege werden die entsprechenden Hinweiszeichen durch Mitarbeiter der Forstbehörde angebracht. Reitwege werden durch die Forstbehörde mit Hinweiszeichen gemäß der Anlage zu § 1 Abs. 2 Reitwege VO gekennzeichnet (Bild eines Pferdekopfes mit Zaumzeug, schwarze Farbe auf weißem Grund oder weiße Farbe auf Bäume aufgesprüht oder per Schild am Pfahl angebracht). Die betroffenen Waldeigentümer sind verpflichtet, die Kennzeichnung zu dulden. Erhebliche Schäden, die durch das Reiten auf dafür ausgewiesenen Waldwegen entstanden sind, ersetzt oder beseitigt der Freistaat Sachsen nach seiner Wahl, wenn sie vom Waldbesitzer, vom Baulastträger oder von mehreren Waldbesitzern gemeinsam innerhalb von sechs Monaten nach der Entstehung bei der unteren Forstbehörde angezeigt werden. Der Staatsbetrieb Sachsenforst entscheidet über die Anerkennung und ob er den Schaden ersetzt oder beseitigt. An der Schadensfeststellung kann ein Vertreter der Reiter teilnehmen. (§ 12 Abs. 2 SächsWaldG in Verbindung mit § 5 Reitwege VO.) Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen beim Landratsamt Görlitz oder Landratsamt Görlitz Bahnhofstraße 24 Postfach 300152 02826 Görlitz 02806 Görlitz Die Allgemeinverfügung gilt zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekanntgegeben. i. A. Mannigel, Leiter Kreisforstamt Niesky, 10.07.2014

Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca Ausgabe 69 Informationen 6. August 2014 15 Preisträger der Schülerwettbewerbe ausgezeichnet Fahrt in den Landtag Bereits am 1. Juli folgten 36 Preisträger der Schülerwettbewerbe der Einladung von Landtagsabgeordneten Heinz Lehmann in den Landtag. Sie erfuhren Interessantes rund um den Bau, ihnen wurde die Arbeit des Parlamentes nahegebracht und sie konnten viele Fragen an Herrn Lehman stellen. Traditionsgemäß wurde in der Truppenküche der Bundeswehr ein wohlschmeckendes Mittagessen eingenommen. Der Besuch der Technischen Sammlung war der letzte Höhepunkt. Im Experimentierfeld und im Erlebnisland Mathematik gab es viel zu entdecken. Organisiert wurde die Fahrt vom MPZ Löbau. Am 28. Juni fanden die Schülerwettbewerbe des Landkreises in Görlitz ihren feierlichen Abschluss. Im Beisein ihrer Eltern nahmen 88 Kinder und Jugendliche in der Aula des Berufsschulzentrums Christoph Lüders Urkunden und Preise entgegen. Geehrt wurden die Preisträger des 44. Internationalen Jugendwettbewerbs der Volksbanken Raiffeisenbanken auf Regionalebene und der Schülerwettbewerbe, organisiert durch das Medienpädagogische Zentrum, einer Einrichtung der Kultur- und Weiterbildungsgesellschaft mbH. Ausgezeichnet wurde in den Kategorien Malen/ Bildgestaltung, Quiz, Mathematik, Schreiben, Foto/ Video, WTH/S und Schülerzeitungen. Ebenfalls wurden die Preisträger des Sächsischen Informatikwettbewerbes der Förderschulen geehrt. Alle Preisträger wurden zusätzlich je nach Alter nach Dresden in den Landtag vom Landtagsabgeordneten Heinz Lehman und nach Berlin in den Bundestag vom Bundestagsabgeordneten Michael Kretschmer eingeladen. Ebenso wurden verdienstvolle Pädagogen geehrt. Die musikalische Umrahmung übernahmen Maria Pohl, Lina Lemberg und Joram Perztsch von der Musikschule „Dreiländereck“. Diese waren Preisträger im Wettbewerb der Musikschulen „Jugend musiziert“. Damit spielten Preisträger für Preisträger. Die Ergebnisse der Wettbewerbe können auf der Internetseite des MPZ (www.mpz-loebau.de) nachgelesen werden. Ausstellung: Wege des traditionellen Handwerks Der Theaterkoffer steht am Start! Bis zum 8. September können Hobbyfotografen Schnappschüsse für den Internationalen Fotowettbewerb „Unterwegs“ mit dem Schwerpunktthema „Ausblicke“ beim Förderverein Kulturstadt Görlitz- Zgorzelec e.V. (FVKS) einsenden. Gefragt sind Panoramen, aufgenommen zum Beispiel von Türmen, Bergen, Hausdächern, Brücken oder anderen „Höhepunkten“ der Region. Alle Informationen zur Teilnahme gibt es auf www.fotowettbewerb.fvks.eu Seit 2008 führt der FVKS den Internationalen Fotowettbewerb „Unterwegs“ gemeinsam mit Partnern durch. Mit wechselnden Schwerpunktthemen wird die Region auf vielfältige Weise präsentiert. Ausstellungen und weitere Aktivitäten begleiteten regelmäßig das Projekt. In diesem Jahr haben der Görlitzer und der Zgorzelecer Landrat Bernd Lange In 20 Kitas der Stadt und des Landkreises Görlitz startete 2012/13 das Modellprojekt „Theater von Anfang an - mobiles theaterpädagogisches Projekt“. Jetzt wird es mit dem theaterpädagogischen Projekt zur frühkindlichen Bildung „SPIELEND SPRECHEN - SPRECHEND SPIELEN, Sprachkompetenz fördern mit Theater von Anfang an“ fortgeführt. Damit soll der Weg für eine längerfristige Bildungsarbeit geebnet werden. Anne Swoboda vom Theater 7schuh (diplomierte Puppenspielerin und Theaterpädagogin) und Annekatrin Heyne (diplomierte Designerin und Puppengestalterin) werden in zehn Projektkitas mit bis zu 30 Kindern jeder Einrichtung an drei aufeinanderfolgenden Tagen jeweils ein eigenes Puppenspielprojekt verwirklichen. Dabei stehen der Ansatz der ästhetischen Bildung und der Aufbau von tragfähigen Kooperationen zwischen Projektkita und Theaterpädagogen im Vordergrund. Fotowettbewerb „Unterwegs“ Zentrales Arbeitsmittel zur Realisierung der Projekttage ist ein Theaterkoffer. Er lässt sich zu verschiedenen Puppentheaterbühnen verwandeln und beinhaltet ein Baukastensystem verschiedener Figurenmodule. Dieses Material schafft eine Vielzahl von Möglichkeiten für jedes Kind, die eigene Theaterfigur zu gestalten und mit dieser die verschiedenen Bühnen zu bespielen. Die Kinder gestalten mit den zwei Projektleiterinnen im spielerischen Bildungsprozess ihr eigenes Puppenspiel. Inhaltlich greift das Projekt den jeweils erarbeiteten Themenkreis in der Projektkita auf. Im Projektverlauf kommen Methoden des Theaterspiels im Kindergarten mit dem speziellen Ansatz des materialbezogenen Spiels zur Vermittlung von Bildungsinhalten und zur Förderung der Sprachkompetenz zum Einsatz. und Artur Bieliński die Schirmherrschaft übernommen. Das Wettbewerbsgebiet umfasst die Euroregion Neisse und die südliche Euroregion Spree-Neisse- Bober (deutscher Landkreis Spree-Neisse, polnische Landkreise Żary, Żagań, Wschowa, Nowa Sól). Die Fotos können digital eingereicht und auch online hochgeladen werden. Mitmachen kann jeder. Attraktive Sachpreise und die Veröffentlichung der Fotos in Ausstellungen und elektronischen Medien warten auf die Teilnehmer. Kontakt: FVKS, Untermarkt 23, 02826 Görlitz, Fotowettbewerb FVKS, 1 03581 7678325, E-Mail: fotowettbewerb@goerlitz-zgorzelec.org, www.europastadt.org Die Wanderausstellung „Wege des traditionellen Handwerks“ ist ab 12. August für zwei Wochen im Foyer des Landratsamtes in Görlitz, Bahnhofstraße 24 zu sehen. Das Deutsche Damast- und Frottiermuseum Großschönau zeigt gemeinsam mit dem tschechischen Partner Nový Bor (Haida) eine zweisprachige Ausstellung, die im Rahmen eines grenzüberschreitenden Ziel 3-Projektes entstanden ist. Hierbei wird auf die prägenden Handwerkstraditionen von Großschönau und Novy Bor eingegangen und gleichzeitig ein Einblick in diese besonderen künstlerischen Traditionen der gemeinsamen Geschichte und Gegenwart gewährt. Großschönau lädt zu einem Besuch seiner „einzigartigen Textilgeschichte“ ein und Nový Bor präsentiert mit „Glas - mehr als nur ein Handwerk“ die verschiedenen Veredlungstechniken. Zum Projekt gehörte zudem die Einrichtung von Lehrpfaden. In Großschönau kann man sich an 28 Stationen zur fast 350-jährigen Geschichte der Damastweberei und zur fast 160-jährigen Geschichte der Frottierweberei informieren. In Nový Bor verdeutlicht ein Glaslehrpfad mit 17 Stationen die historische Entwicklung der Glasherstellung und -veredlung. 31. Tour der Hoffnung Die 326 Kilometer lange 31. Tour der Hoffnung führt am 8. August durch den Landkreis Görlitz. Während der Tour werden Spenden für leukämie- und krebskranke Kinder gesammelt. Die Radler werden von Bürgermeistern und Firmenvertretern empfangen, die ihren Spendenbeitrag für die „Tour der Hoffnung“ 2014 überreichen. Um 9 Uhr werden die Radler auf dem Altmarkt in Löbau begrüßt, um 10.25 Uhr auf dem Markt in Reichenbach/ O.L., um 12.15 Uhr gibt es einen Empfang auf dem Görlitzer Untermarkt, um 14 Uhr im Kloster St. Marienthal in Ostritz, um 16.05 Uhr im Salzhaus in Zittau und um 18 Uhr im Faktorenhof in Eibau. An diesen Stationen können Sie Ihre Spenden auch persönlich übergeben. Landrat Bernd Lange wird die Radler von Görlitz bis Ostritz begleiten. SPENDENKONTO Kontoinhaber: Stadt Görlitz Kennwort: Tour der Hoffnung IBAN: DE79 8505 0100 0234 9040 70 Für eine Spendenbescheinigung bitte die Anschrift des Spenders mitteilen. www.tour-der-hoffnung.de

Amtsblatt / Landkreisjournal