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Landkreisjournal Nr.068/2014

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Erscheinungsdatum: 02.07.2014

Ausgabe 68

Ausgabe 68 Landkreis-Journal 6 Amtliche Bekanntmachungen 2. Juli 2014 Amtsblatt Landkreis Görlitz Wertstoffhöfe des Landkreises Görlitz Der Landkreis Görlitz bedient sich bei der Erfüllung seiner Entsorgungspflichten zweier Gesellschaften. Im Gebiet des ehemaligen Landkreises Löbau-Zittau und der Stadt Görlitz koordiniert die Entsorgungsgesellschaft Görlitz-Löbau-Zittau mbH (EGLZ mbH) die Sammlung und den Transport von Rest-, Bio-, Sonderabfall und Sperrmüll. Die Niederschlesische Entsorgungsgesellschaft mbH (NEG mbH) erfüllt diese Aufgaben im Gebiet des ehemaligen Niederschlesischen Oberlausitzkreises. Fünf Wertstoffhöfe in Weißwasser, Niesky, Lawalde, Görlitz und Zittau erweitern das Angebot. Private Haushaltungen können bei den Wertstoffhöfen gemäß § 14 Abs. 3 Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Görlitz folgende Abfälle getrennt anliefern: - Sperrmüll gegen Vorlage der Sperrmüllkarte - Elektro- und Elektronikschrott - Schrott - Papier, Pappe, Kartonagen - Alttextilien (keine Lumpen) Andere Herkunftsbereiche können ebenfalls Sperrmüll gegen Vorlage einer Sperrmüllkarte mit gültiger Kundennummer anliefern. Zudem werden im Auftrag der Systembetreiber an den Wertstoffhöfen Verpackungen aus Glas und Leichtverpackungen angenommen. Hinweis: Der sperrige Abfall darf je Abfuhr bis zu einem Gesamtvoluen von 2 Kubikmetern, einem Gewicht bis zu 50 Kilogramm und in bmessungen bis höchstens 0,80 Meter x 1,20 Meter x 2,00 Meter je inzelteil angeliefert werden. Ein Sperrmüllformular steht Ihnen alterativ zur Sperrmüllkarte unter www.kreis-goerlitz.de zur Verfügung. Wertstoffhöfe Entsorgungsgebiet ehemaliger Niederschlesischer Oberlausitzkreis Weißwasser mit Kompostieranlage - NEG mbH Muskauer Straße 136, 02943 Weißwasser 1 03576 207004, I 03576 207004 www.negw.de September bis April: Mo. - Fr. 6.30-17 Uhr 1. und 3. Sa./ Monat 9-12 Uhr Mai bis August: Mo. - Fr. 6.30-18 Uhr 1. und 3. Sa./ Monat 9-12 Uhr Niesky - NEG mbH Am langen Haag, 02906 Niesky 1 03588 205633, I 03588 201143 www.negw.de September bis April: Mo. - Fr. 6.30-17 Uhr 2. und 4. Sa./Monat 9-12 Uhr Mai bis August: Mo. - Fr. 6.30-18 Uhr 2. und 4. Sa./ Monat 9-12 Uhr Wertstoffhöfe Entsorgungsgebiet ehemaliger Landkreis Löbau-Zittau und Stadt Görlitz Görlitz - SAPOS gGmbH Heilige-Grab-Straße 69, 02828 Görlitz 1 03581 318890, I 03581 316186 www.sapos-goerlitz.de Mo., Mi., Fr. 9-16 Uhr Di., Do. 9-17 Uhr Sa. 9-12 Uhr Löbau - EGLZ mbH Streitfelder Straße 2, 02708 Lawalde 1 03585 41690, I 03585 416969 www.abfall-eglz.de Mo., Mi., Fr. 8.30-12 Uhr und 13-16 Uhr Di., Do. 8.30-12 Uhr und 13-17 Uhr Sa. 9-12 Uhr Zittau - EGLZ mbH Max-Müller-Straße 23, 02763 Zittau 1 03585 41690, I 03585 416969 www.abfall-eglz.de Kontakt: Regiebetrieb Abfallwirtschaft, Muskauer Straße 51, 02906 iesky; 1 03588 261-716, -702; I 03588 261-750 E-Mail: info@aw-goerlitz.de Internet: www.kreis-goerlitz.de Impfpflicht bei Hühnern und Puten gegen Newcastle-Krankheit Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) erinnert die Geflügelhalter an die regelmäßige Impfpflicht bei Hühner- und Truthühnerbeständen gegen die Newcastle-Krankheit (Newcastle Disease, ND). Sie ist eine hochansteckende anzeigepflichtige Tierseuche von Hühnern und Truthühnern (Puten). Auch andere Vogelarten z. B. Tauben sind für ND empfänglich und können das Virus in sich tragen, verbreiten und unter Umständen auch selbst erkranken. Auch Tierhalter mit wenigen Tieren haben die Pflicht, diese gegen die Newcastle Disease zu schützen. Die Impfung ist in solchen Abständen zu wiederholen, dass im gesamten Bestand eine ausreichende Immunität aller Tiere gewährleistet wird. Um einen genügenden Schutz für Ihre Legehennen, Masttiere oder Rassegeflügel zu gewährleisten, empfiehlt der Geflügelgesundheitsdienst der Sächsischen Tierseuchenkasse, den gesamten Bestand alle 13 Wochen über das Trinkwasser gegen die ND nachzuimpfen. Bei Junghennen, die mit Injektionsimpfungen gegen die Newcastle-Krankheit vakziniert wurden, hält der Impfschutz für eine Legeperiode an. Um den Schutz dieser Tiere für einen längeren Zeitraum zu gewährleisten, ist spätestens nach einem Jahr eine erneute Impfung zu veranlassen. Die Impfung ist durch einen Tierarzt durchführen zu lassen. Die Information über optimale Rahmenbedingungen zur Durchführung der Impfung erhalten Sie unter www.tsk-sachsen.de Durchgeführte Impfungen sind zu dokumentieren. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Hinweise: Das LÜVA prüft die Einhaltung der Impfpflicht stichprobenartig. Zuwiderhandlungen gegen die Impfpflicht und fehlende Nachweisführung können als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße geahndet werden. Darüber hinaus können bei Auftreten eines Tierseuchenausbruchs auch Regressforderungen anfallen, wenn die Tierhalter ihrer Impfpflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind. Ergänzend weist das LÜ- VA in diesem Zusammenhang darauf hin, dass, falls es doch einmal zum Ausbruch der Atypischen Geflügelpest in Ihrer näheren Umgebung kommt, es nur für ordnungsgemäß geimpfte und bei der Tierseuchenkasse gemeldete Bestände eine Entschädigung gibt. Weitere Informationen für Geflügelhalter finden Sie im Internet unter www.kreis-goerlitz.de Anzeigepflicht der Tierhaltung Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) weist darauf hin, dass nach der Viehverkehrsverordnung jeder Halter von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufern, Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln, Laufvögeln, Gehegewild, Kameliden, sonstigen Klauentieren und Bienen unabhängig von der Größe des Bestandes verpflichtet ist, seine Tierhaltung spätestens bei Beginn der Tätigkeit dem LÜVA anzuzeigen. Es gibt keine Ausnahme für Hobbyhaltungen. Auch Änderungen oder Aufgabe der Tierhaltung sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Sollten Sie Ihre Tierhaltung bisher nicht angezeigt haben, so holen Sie dies bitte unverzüglich nach. Nutzen Sie dazu bitte das Meldeformular unter www.kreis-görlitz.de. Mit der Anzeige ihrer Tierhaltung von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel und Bienen kommen Sie gleichzeitig Ihrer gesetzlichen Meldepflicht zur Sächsischen Tierseuchenkasse nach. Es wird darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen die Viehverkehrsverordnung mit einem Bußgeld geahndet werden können. Ihre Meldungen senden Sie an: Landratsamt Görlitz, LÜVA, Postfach 00152, 02806 Görlitz, oder per E-Mail: tiergesundheit@kreis-gr.de oder I an 03585 442783 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Hinweise: Die Anzeige der Tierhaltung bei dem zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt muss unabhängig von der Meldung an die Tierseuchenkasse erfolgen. Auf der Homepage der Tierseuchenkasse www.tsk-sachsen.de erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, zu Leistungen der Tierseuchenkasse sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste. Die Meldung und Beitragzahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung für eine Entschädigung im Tierseuchenfall, für die Beteiligung der Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung und für Beihilfen im Falle der Teilnahme an Tiergesundheitsprogrammen. Hände weg von Wildtieren! Jetzt ist die Hauptnachwuchszeit bei Wildtieren und Singvögeln. Wie aber soll man sich verhalten, wenn man ein vermeintlich hilfloses Jungtier findet? Sind Spaziergänger unsicher, ob ein Tier verwaist ist oder nicht, sollten sie den zuständigen Jäger informieren. Dieser beobachtet dann die Situation und entscheidet, was zu tun ist. Auch sollten die Tiere nicht angefasst werden, selbst wenn sie noch so niedlich oder hilflos aussehen. Die Gefahr, dass sie sonst von der Mutter verstoßen werden, ist sehr groß. Eine Ausnahme sind aus dem Nest gefallene Singvögel. Diese können bei guter Erreichbarkeit des Nestes behutsam wieder hineingesetzt werden. Die Elterntiere werden sie weiter versorgen. Beim Umgang mit aufgefundenen Wildtieren sind auch gesetzliche Regelungen des Tierschutzes, des Naturschutzes und des Jagdrechts zu beachten. Den wenigsten Tierfreunden ist bewusst, dass sie gegen Gesetze verstoßen, wenn sie ein Wildtier aufnehmen, das dem Jagdrecht unterliegt (u. a. Rehe, Füchse, Feldhasen, Marder, Waschbären, Taggreifvögel). Wer verletzte, verwaiste oder tote Wildtiere entdeckt, sollte das dem zuständigen Jäger, der örtlichen Polizei oder der Unteren Jagdbehörde im Landratsamt, 1 03588 285-652 sowie 03583 72-2544, melden. Ausführliche Informationen über den Umgang mit verletzten, verwaisten oder toten Wildtieren bietet der Flyer des Sächsischen Umweltministeriums „Hände weg von Wildtieren“. Der Flyer kann im Internet unter www.wald.sachsen.de heruntergeladen oder kostenlos beim Zentralen Broschürenversand der Sächsischen Staatsregierung unter www.publikationen.sachsen.de bestellt werden.

Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca Ausgabe 68 Informationen 7 2. Juli 2014 Umweltminister zeichnet Naturschützer aus Umweltminister Frank Kupfer hat 20. Juni zehn ehrenamtliche Naturschützer aus ganz Sachsen für ihre Arbeit ausgezeichnet. Im ehrenamtlichen Naturschutzdienst in Sachsen engagieren sich derzeit rund 1 150 Mitglieder. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die Überwachung und Beobachtung von Schutzgebieten und Arten. Sie kümmern sich um Biotope und führen Artenschutzmaßnahmen durch. Außerdem informieren sie die Unteren Naturschutzbehörden und beteiligen sich an Dokumentationen. Christine Brozio aus Rietschen war eine der Ausgezeichneten, die mit einer Ehrenurkunde des Staatsministers für Umwelt und Landwirtschaft ausgezeichnet worden ist. Seit mehr als 30 Jahren engagiert sich die ehemalige Biologielehrerin am Gymnasium Weißwasser im ehrenamtlichen Naturschutz. Sie ist Leiterin der Arbeitsgruppe Botanik. Diese beteiligt sich an der Erarbeitung von Naturschutzstrategien und erfasst und dokumentiert dazu vorrangig in Gebieten im Umfeld der aktiven Braunkohlentagebaue Nochten und Reichwalde und in der Muskauer Heide mit seinen Altbergbaugebieten. Christine Brozio organisiert monatlich Weiterbildungsveranstaltungen wie Vorträge und Exkursionen zu bestimmten Biotopen oder Schutzgebieten. Dabei werden botanische Kartierungen oder auch praktische Maßnahmen für bedrohte Pflanzenarten mit den Helfern vorgenommen, wie z. B. Neophytenbekämpfung oder auch Pflanzenumsetzungen aus dem Tagebauvorfeld. All diese Maßnahmen werden mit der UNB abgestimmt. Ihre Berichte und Erfassungen sowie ihre aktiven praktischen Arbeiten sind für die behördliche Arbeit von hohem Nutzen. Herzliche Glückwünsche und Danke für die ehrenamtliche Arbeit. Nur noch einmal Motorradsicherheitstraining Am 13. Juli bieten der MC Görlitz e.V. und die Deutsche Verkehrswacht, für dieses Jahr letztmalig, die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Motorradsicherheitstraining. Für alle, die eine Urlaubslangstreckenfahrt geplant haben, eine gute Gelegenheit sich gegen ungewollte Überraschungen zu wappnen. Fremde Gegend, gestresste Autofahrer und vielleicht sogar Zeitdruck erhöhen das fahrerische Risiko stark. Gut, wer da einen Notfallplan bereits „griffbereit“ hat, denn nur wenige Zentimeter mehr beim Ausweichen oder Bremsen entscheiden oft über Gedeih und Verderb. Das Training beginnt um 8.45 Uhr auf dem PORTA- Parkplatz Görlitz. Anmeldungen können über www.Zweirad-rallye oder besser-biken@gmx.de erfolgen. Informationen auch über 1 0162 9751510 Abschluss Virtuelle Bibliothek e-Grenzgebiet 19 000 gescannte Buchseiten historischer Dokumente, Bilder und Fotografien, 750 Publikationen, 25 Biografien bekannter Persönlichkeiten, sieben Workshops zur Digitalisierung – das sind nur einige Ergebnisse des Projektes „Virtuelle Bibliothek e- Grenzgebiet“. Organisiert und durchgeführt wurde das Projekt von 2012 bis 2014 von der Riesengebirgsbibliothek „Książnica Karkonoska“ in Jelenia Góra/Hirschberg sowie der Kultur- und Weiterbildungsgesellschaft mbH in Löbau / Christian-Weise- Bibliothek in Zittau. Am 11. Juni fand die Abschlusskonferenz zum Projekt in Jelenia Góra/Hirschberg statt. Auf der Tagesordnung standen neben einem Resümee der Zusammenarbeit, Vorträge zu den Themen „Geschichte und Schätze der 450-jährigen Sammlung der Christian-Weise-Bibliothek“ sowie „Digitalisierung von Museumssammlungen“ an den Beispielen des Waldenburger Museums und des Riesengebirgsmuseums in Jelenia Góra. Auch wenn die finanzielle Förderung des Projektes Ende Juni ausläuft, sind sich die Organisatoren einig, das Vorhaben fortzusetzen. Die Idee hinter dem Projekt verbindet Tradition und Moderne, denn regionalgeschichtlich interessierte Leser oder Menschen mit beschränkter Mobilität haben nun digital Zugang zu Veröffentlichungen, die bislang noch nicht im Internet zu finden waren. Das Projekt wurde finanziert durch die Europäische Union aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung im Rahmen des Programms zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit Sachsen-Polen 2007-2013. Kontakt: Margarete Kozaczka, Projektkoordination „Virtuelle Bibliothek e-Grenzgebiet“, Wissenschaftlicher und Heimatgeschichtlicher Altbestand, Lisa-Tetzner-Str. 11, 02763 Zittau, 1 03583 696385, I 03583 696386 Auftakt für Umweltprojekt im Schuljahr 2014/2015 „Wir tun was für den Artenschutz“ – unter diesem Motto stand eine Informationsveranstaltung für Grundschulen am 5. Juni im Naturparkhaus in Waltersdorf. Dazu hatten der Landkreis Görlitz und das Naturschutzzentrum Zittauer Gebirge eingeladen. Mit der Veranstaltung wurden 232 Schüler und Pädagogen auf das neue Projekt im Schuljahr 2014/2015 eingestimmt. Mit Begeisterung sorgte das Umweltpuppentheater des Naturschutzzentrums dafür, dass die „Störenfriede in der Natur“ in die Flucht geschlagen wurden. Wissenswertes zu geschützten Tier- und Pflanzenarten gab es sowohl an den Info-Ständen als auch beim geführten Rundgang durch die Ausstellung des Naturparkhauses sowie einem Vortrag zum Thema Artenschutz zu erfahren. Die Informationsstände mit Anregungen, Quiz und Basteleien wurden unter anderem von Kindern der Arbeitsgemeinschaften „Natur“ vorbereitet. Sie werden durch Mitarbeiter des Naturschutzzentrums an fünf Grundschulen des Landkreises im Rahmen des Ganztagsangebotes betreut. So leiteten Mitarbeiter das Naturschutzzentrums in diesem Schuljahr Arbeitsgemeinschaften an der Lessing-Grundschule Zittau, der Weinaugrundschule Zittau, der Grundschule Olbersdorf, der Pestalozzi- Grundschule Großschönau sowie an der Schkola Ostritz. Junge Naturschützer durften ihre Arbeitsgemeinschaften vorstellen und am Bühnenprogramm mitwirken. Stolz präsentierten sich die Jungen Naturschützer an ihren Ständen und konnten ihr Wissen über Haselmaus, Feuersalamander und weitere geschützte Tier- und Pflanzenarten an andere Schüler weitergeben. Wer teilnehmen will, bitte melden Grundschulen, die am Projekt teilnehmen möchten, können sich auf eine einführende Projektstunde in ihrer Schule freuen. Mitarbeiter des Naturschutzzentrums „Zittauer Gebirge“ gestalten diese mit einem thematisch einführenden Puppentheaterstück und vielen Informationen rund um den Artenschutz. Jede Klasse erhält einen kleinen Forschungsauftrag mit Anregungen. Im Juni 2015 werden die Projektarbeiten der beteiligten Klassen im Rahmen einer Festveranstaltung vorgestellt. Anmeldung: Naturschutzzentrum „Zittauer Gebirge“ gemeinnützige GmbH, Goethestr. 8, 02763 Zittau, 1 03583 512512, per E-Mail: koordinierung@nsz-zittau.de Das Umweltprojekt ist Bestandteil des Projektes „Im Dienste des Artenschutzes - Naturschutzarbeit in den ehemaligen Landkreisen Löbau-Zittau, Weißwasser, Niesky und Stadt Görlitz“, gefördert aus Mitteln des Freistaates Sachsen und der Europäischen Union. Träger ist der Landkreis Görlitz. Lebenshofschüler sammelten Abfall Schüler der Lebenshof Ludwigsdorf gGmbH starteten am 23. Mai im Rahmen des deutsch-tschechischen Umweltbildungs- und Informationsprojektes „Kooperation Abfallwirtschaft zwischen dem Bezirk Liberec und dem Landkreis Görlitz“ eine Müllsammelaktion im Kidrontal von Görlitz. Nach einer Einführung zur Abfallvermeidung, -trennung und -reduktion sammelten die Schüler säckeweise Flaschen, Gläser und weiteren Unrat. Die Müllsammelaktion veranschaulichte den Jugendlichen die Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes und welche Schäden wilde Müllablagerungen in der Tier- und Pflanzenwelt anrichten. Informationen zum Projekt erhalten Sie auf der Website www.abfallprojekt.eu Kontakt: Regiebetrieb Abfallwirtschaft, Muskauer Straße 51, 02906 Niesky, 1 03588 261- 716, E-Mail: info@aw-goerlitz.de www.kreis-goerlitz.de „Wir tun was für den Artenschutz“ war das Motto. Foto: PR

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