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Landkreisjournal Nr.068/2014

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Erscheinungsdatum: 02.07.2014

Ausgabe 68

Ausgabe 68 Landkreis-Journal 4 Informationen 2. Juli 2014 Amtsblatt Landkreis Görlitz Beschlüsse der 31. Sitzung des Kreistages des Landkreises vom 04.06.2014 Beschluss Nr. 434/2014 Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag: 1. Die Beauftragung von externen Sachverständigen für die Erstellung von Sozial- und Jugendberichterstattungen und Sozialraumanalysen wird vorerst als nicht zielführend erachtet. 2. Im Kreistag erfolgt jährlich die Berichterstattung zur Kinder- und Jugendhilfe durch die Verwaltung des Landkreises unter Beteiligung des JHA und der AGT. 3. Der Jugendhilfeausschuss berät zu Beginn der nächsten Wahlperiode zur Beibehaltung der bisherigen Förderpraxis bezüglich Bescheiderstellung im präventiven Bereich 4. Die Jugendhilfeplanung (JHP) ist kontinuierlich fortzuschreiben. Änderungen, die Auswirkungen für die freien Träger im Folgejahr haben werden, sollen bis zum 30.06. des Vorjahres abgeschlossen sein. Die Ausdehnung der Planungsperiode auf den Zeitraum der Kommunalwahlperiode wird abgelehnt, Jugendhilfeplanung soll nicht an Wahlkampf „gekoppelt“ werden. 5. Die Integrierte Sozialplanung soll gestärkt werden. 6. An der beschlossenen Jugendhilfeplanung soll festgehalten werden. 7. Der Kreistag verständigt sich auf einen Mindestbedarf in der präventiven Jugendhilfe. Darauf aufbauend soll die Jugendhilfeplanung nach langfristig gültigen Planungsgrundsätzen erfolgen. 8. Es wird eine Verständigung über die zukünftigen Beteiligungsformen geben. Dazu werden in Zusammenarbeit von JHA/ AGT/ Verwaltung methodische Grundsätze ausgewählt. Damit sind die Ergebnisse in allen Planungsräumen vergleichbar. 9. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen freien Trägern und der Verwaltung wird weiter ausgebaut. Beschluss Nr. 435/2014 Der Kreistag beschließt: Unter Abänderung des Beschlusses Nr. 419/2013 des Kreistages vom 09. Oktober 2013 wird die Anlage zu § 4 Entschädigungssatzung geändert, wie folgt: 1. Nach Ziffer 2 Satz 3 werden folgende Sätze angefügt: „Soweit der Kreistag oder seine Ausschüsse nach Ablauf der Wahlperiode zur Weiterführung der Geschäfte nach § 29 Abs. 2 Satz 3 SächsLKrO zu Sitzungen zusammentreten, endet der Anspruch auf finanzielle Unterstützung mit Ablauf des Monats, in dem die letzte dieser Sitzungen durchgeführt wird. Der Anspruch endet spätestens vor dem Monat, in dem die konstituierende Sitzung des Kreistages der folgenden Wahlperiode durchgeführt wird.“ 2. In Ziffer 4.3 Absatz 2 wird Satz 1 durch folgenden Satz ersetzt: „Die Verwendungsnachweise der Fraktionen und Gruppen nebst aller Rechnungen, Belege und sonstigen Nachweise sind bis zum 15. Februar des Folgehaushaltsjahres bzw. innerhalb von 30 Tagen nach Ende des Anspruchs auf finanzielle Unterstützung über das Kreistagsbüro dem Landrat vorzulegen.“ 3. Ziffer 4.3 Absatz 3 wird durch folgenden Absatz ersetzt: „Alle im jeweiligen Haushaltsjahr nicht verausgabten Fraktions- und Gruppengelder oder Gelder, deren zweckentsprechende Verwendung nicht nachgewiesen werden kann, sind bis spätestens 30 Kalendertage nach Ablauf des Haushaltsjahres bzw. dem Ende des Anspruchs auf finanzielle Unterstützung auf das Konto des Landkreises Görlitz zurückzuerstatten.“ Beschluss Nr. 436/2014 1. Der Kreistag stimmt der Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Zittauer Bildungsgesellschaft gemeinnützige GmbH zu. 2. Der Geschäftsführer der Beteiligungsgesellschaft des Landkreises Görlitz mbH wird angewiesen, auf eine entsprechende Umsetzung des Kreistagsbeschlusses hinzuwirken. Beschluss Nr. 437/2014 1. Der Kreistag des Landkreises Görlitz stimmt der wesentlichen Veränderung der Zittauer Bildungsgesellschaft gGmbH durch Verschmelzung zur Aufnahme mit dem „Berufsförderverein Lehrhof Löbau“ e. V. zu. 2. Der Kreistag stimmt dem beigefügten Verschmelzungsvertrag zwischen dem „Berufsförderverein Lehrhof Löbau“ e. V. und der Zittauer Bildungsgesellschaft gGmbH zu. 3. Der Geschäftsführer der Beteiligungsgesellschaft des Landkreises Görlitz mbH wird angewiesen, auf eine entsprechende Umsetzung des Kreistagsbeschlusses hinzuwirken. Beschluss Nr. 438/2014 1. Der Kreistag des Landkreises Görlitz stimmt der wesentlichen Veränderung der Kultur- und Weiterbil dungsgesellschaft mbH durch Übernahme des Jugend-Beruf- Start e. V. zu. 2. Der Geschäftsführer der Beteiligungsgesellschaft des Landkreises Görlitz mbH wird angewiesen, auf eine entsprechende Umsetzung des Kreistagsbeschlusses hinzuwirken. Beschluss Nr. 439/2014 1. Der Kreistag stimmt der Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Kultur- und Weiterbildungsgesellschaft mbH zu. 2. Der Geschäftsführer der Beteiligungsgesellschaft des Landkreises Görlitz mbH wird angewiesen, auf eine entsprechende Umsetzung des Kreistagsbeschlusses hinzuwirken. Beschluss Nr. 440/2014 Der Kreistag stimmt der Zuschussvereinbarung zwischen dem Landkreis Görlitz und der Kultur- und Weiterbildungsgesellschaft mbH mit Wirkung ab dem 01. Januar 2015 zu. Beschluss Nr. 441/2014 Der Kreistag stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft der Gesundheitszentren des Landkreises Görlitz mbH zu. Beschluss Nr. 442/2014 Der Kreistag stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Managementgesellschaft Gesundheitszentrum des Landkreises Görlitz mbH zu. Beschluss Nr. 443/2014 Der Kreistag stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Klinikum Oberlausitzer Bergland gemeinnützige GmbH zu. Beschluss Nr. 444/2014 Der Kreistag stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Kreiskrankenhaus Weißwasser gemeinnützige GmbH zu. Beschluss Nr. 445/2014 Der Kreistag stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Krankenhausservicegesellschaft Löbau-Zittau mbH zu. Beschluss Nr. 446/2014 Der Kreistag stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Servicegesellschaft des Krankenhauses Weißwasser mbH zu. Beschluss Nr. 447/2014 Der Kreistag stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der MVZ Löbau GmbH zu. Beschluss Nr. 448/2014 Der Kreistag stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Medizinische Versorgungszentren des Krankenhauses Weißwasser gemeinnützige GmbH zu. Beschluss Nr. 449/2014 Der Kreistag beschließt: 1. Das Beteiligungsverhältnis mit der Feriengesellschaft Stausee Quitzdorf mbH wird durch Verkauf der Gesellschaft zum frühestmöglichen Zeitpunkt beendet. 2. Wenn ein Verkauf der Gesellschaft bis 31.12.2014 nicht gelingt, wird die Feriengesellschaft Stausee Quitzdorf mbH per Geschäftsbesorgungsvertrag ab dem 01.01.2015 durch die Entwicklungsgesellschaft Niederschlesische Oberlausitz mbH übernommen und Herr Sven Mimus ab 01.01.2015 zum Geschäftsführer bestellt. 3. Der Geschäftsführer der Feriengesellschaft Stausee Quitzdorf mbH, Herr Mathias Frauendorf wird zum 31.12.2014 abberufen. 4. Der Landrat als gesetzlicher Vertreter des Alleingesellschafters Landkreis Görlitz der Feriengesellschaft Stausee Quitzdorf mbH wird beauftragt und ermächtigt, alle erforderlichen Schritte zur Beendigung der Beteiligung in der Gesellschafterversammlung der Feriengesellschaft einzuleiten. Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Kreistagssitzung Beschluss Nr. 450/2014 Der Kreistag beschließt im Einvernehmen mit dem Landrat, vorbehaltlich der Zustimmung des Personalrates, Frau Dr. Ulrike Waegner-Voigt ab 01.11.2014 eine Stelle als Ärztin im Amtsärztlichen Dienst zu übertragen. Beschluss Nr. 451/2014 Der Kreistag beschließt im Einvernehmen mit dem Landrat die Weiterbeschäftigung von Herrn Manfred Hermasch nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze als Sorbenbeauftragter für den Zeitraum 01.08.2014 bis 31.12.2016. Bernd Lange, Landrat Hinweis zur Landtagswahl am 31.08.2014 Die zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahlkreise 57 Görlitz 1 bis 60 Görlitz 4 zur Wahl des Sächsischen Landtages werden am 12.07.2014 in der Sächsischen Zeitung und in der Lausitzer Rundschau veröffentlicht. Impressum Herausgeber und Redaktion: Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, Pressestelle, G 03581 663-9006, E-Mail: presse@kreisgr.de / V.i.S.d.P.: Bernd Lange / www.kreis-goerlitz.de Auflage: 137.300 Exemplare, Landkreis Görlitz Anzeigen, Sonderveröffentlichungen, Verteilung: RuV Redaktions- und Verlagsgesellschaft Neiße mbH, Petra Rudolph, Peggy Lange, Neustadt 18, 02763 Zittau, G 03583 77555873; Anzeigen Görlitz/Niesky: Christiane Köcher, G 0174 9705572 oder Philipp Schmidt, G 0162 6817473; Anzeigen Weißwasser: Hubert Noack, G 0172 5332386; Anzeigen Löbau/Zittau: Christian Scharf, G 0152 0694 3541 Layout/Satz: RuV Redaktions- und Verlagsgesellschaft Neiße mbH Görlitz, City-Center Frauentor, An der Frauenkirche 12, 02826 Görlitz Druck: Dresdner Verlagshaus Druck GmbH Landkreisjournal online: www.kreis-goerlitz.de, Aktuelles, Amtliches, Amtsblatt/Landkreisjournal Nächster Erscheinungstermin: Nr. 69 13. August

Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca Ausgabe 68 Amtliche Bekanntmachungen 5 2. Juli 2014 Blutspenden im Hochsommer Insbesondere in den langen Sommerferien freut sich das Team vom DRK-Blutspendedienst Nord-Ost auf Spenderinnen und Spender, die trotz Ferienzeit und Sommerwetter mit einer Blutspende von einem halben Liter die Versorgung schwer kranker Patienten unterstützen. Blut ist nicht künstlich herstellbar und nach Aufbereitung nur begrenzt haltbar. Doch trotz der Errungenschaften der modernen Hochleistungsmedizin sind aus Spenderblut gewonnene Blutpräparate für die Behandlung vieler schwerer Erkrankungen unverzichtbar. Auch bei eventuell andauernden sommerlich hohen Temperaturen ist eine Blutspende für gesunde Menschen gut verträglich. Außerdem stellt der Arzt auf jedem DRK-Blutspendetermin nach einem kurzen Gesundheitscheck die aktuelle Spendetauglichkeit fest. Tipps für das Blutspenden im Hochsommer - bei Hitzefühligkeit nach Möglichkeit einen Blutspendetermin in den Abendstunden wahrnehmen - bei großer Hitze vor und nach der Spende noch mehr Softdrinks oder Kräutertee trinken als DRK-Suchdienst Die Ungewissheit über einen Menschen ist eine der schlimmsten Erfahrungen in Familien. Als der Zweiter Weltkrieg zu Ende war, hatten Millionen Menschen Angehörige verloren oder vermissten diese. Der DRK-Suchdienst Görlitz hilft, noch Verschollene zu finden. Der Leiter des Suchdienstes, Ingo Ulrich, hat an jedem ersten Donnerstag im Monat von sowieso vor einer Spende notwendig - für die Zeit zum Besuch eines Blutspendetermins inklusive einer kleinen Auszeit danach sollte genügend Zeit eingeplant werden - nach der Blutspende sollten große körperliche Anstrengungen vermieden werden - bei Kreislaufproblemen am Spendetag sollte die Teilnahme an der Blutspende verschoben werden Wer darf Blut spenden? Blutspender müssen mindestens 18 Jahre alt und gesund sein. Bei der ersten Spende sollte ein Alter von 65 nicht überschritten werden. Bis zum 72. Geburtstag ist derzeit eine Blutspende möglich, vorausgesetzt, der Gesundheitszustand lässt dies zu. Bei einer ärztlichen Voruntersuchung wird die Eignung zur Blutspende jeweils tagesaktuell auf dem Termin geprüft. Bis zu sechsmal innerhalb eines Jahres dürfen gesunde Männer spenden, Frauen bis zu viermal innerhalb von 12 Monaten. Zwischen zwei Spenden liegen mindestens acht Wochen. Bitte zur Blutspende den Personalausweis mitbringen! Termine und Informationen zur Blutspende unter www.blutspende.de oder über das Servicetelefon 0800 11 949 11 (kostenlos erreichbar aus dem Dt. Festnetz) 14 bis 17 Uhr Sprechstunde in Görlitz, Lausitzer Straße 9. Termine: 3. Juli, 7. August, 4. September, 2. Oktober, 6. November, 4. Dezember Kontakt: 1 03581 3624-53 oder -10; ingo.ulrich@drk-goerlitz.de Landeserntedankfest 2015 in Löbau Am 20. Juni gab der Sächsische Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft, Frank Kupfer, bei seinem Besuch in Löbau bekannt, dass die Bewerbung der Stadt Löbau für die Ausrichtung des 18. Sächsischen Landeserntedankfestes im kommenden Jahr sehr gut und erfolgreich war. Unter anderem durch die Ausrichtung der Landesgartenschau im Jahr 2012 haben die Löbauer bewiesen, dass sie große Ereignisse gut organisieren und durchführen können. Staatsminister Frank Kupfer ist Schirmherr des Sächsischen Landeserntedankfestes. Anmeldefrist für Dorfwettbewerb verlängert Die Anmeldefrist für den Sächsischen Dorfwettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ ist auf den 11. Juli 2014 verlängert worden. Anmeldungen können beim Landratsamt Görlitz, Amt für Kreisentwicklung, Bahnhofstr. 24, 02826 Görlitz eingereicht werden. Beim Dorfwettbewerb werden Dörfer gesucht, die mit Ideen und Tatkraft ihre Heimat lebenswert gestalten und sich dabei mit anderen Dorfgemeinschaften vergleichen wollen. Weitere Informationen: http://www.smul.sachsen.de/laendlicher_raum Brandübungscontainer der ENSO in Görlitz Auch in diesem Jahr stellt die ENSO Energie Sachsen Ost AG den Städten und Gemeinden für die Ausbildung der Atemschutzgeräteträger der Feuerwehren eine mobile Übungsanlage zu Verfügung. Zum Einsatz kommt eine modernere Anlage der Firma DRÄGER mit acht Brennstellen, einer Dachbrandstelle Photovoltaik mit Hauptschalter sowie einer aufbrechbaren Tür zum Brandraum. Die Anlage ist vom 4. bis 10. September bei der Ortsfeuerwehr in Görlitz/ Weinhübel stationiert. Rund 160 Plätze stehen damit noch zur Verfügung. Anmeldungen werden auf der Homepage der Kreisbrandmeister unter www.kreisbrandmeister-goerlitz.de entgegen genommen. Für die Nutzung des Brandübungscontainers wird eine Gebühr von fünf Euro pro Kamerad in Rechnung gestellt. Öffentliche Bekanntmachung Der Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, führt in der Gemeinde Boxberg, Gemarkungen Nochten, Boxberg, Bärwalde, Merzdorf, Schöpsdorf, Uhyst und Mönau Arbeiten aufgrund § 14 Abs. 3 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 482) durch. Die Arbeiten umfassen die Erfassung der Gebäude aus Digitalen Orthophotos (Luftbildern) sowie die Aktualisierung der tatsächlichen Nutzung, wenn sich diese offensichtlich geändert hat, und dienen der Verbesserung und Berichtigung der Daten des Liegenschaftskatasters. Birgit Trenkler, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung Auslobung zum Oberlausitzer Unternehmerpreis 2014 Der Oberlausitzer Unternehmerpreis geht in diesem Jahr schon in seine 19. Runde und wird im Auftrag des Landkreises Bautzen und des Landkreises Görlitz erstmals durch die Marketing-Gesellschaft Oberlausitz-Niederschlesien mbH (MGO) federführend organisiert. Die Auslobung des Oberlausitzer Unternehmerpreises fand am 25. Juni statt und ist der Aufruf an Kommunen, Verbände, Belegschaften, Kammern, sonstige Interessenvertretern und Bürger der Region zur Benennung erfolgreicher und gesellschaftlich aktiver Unternehmerinnen und Unternehmer der Region Oberlausitz zur Nominierung für diese Wirtschaftsauszeichnung mit Tradition. Die Bewerbungsvorschläge können schriftlich bei der MGO bis zum 5. August eingereicht werden. Neben dem Bewerbungsformular ann zusätzlich eine kurze, formlose Bewerbung mit Aussagen zu den ewertungskriterien beigefügt werden. eben der Ausschreibung und weiteren Informationen steht das Beerbungsformular auf www.oberlausitz.com/oberlausitzer-unterneherpreis zum Download bereit. lle Bewerbungsvorschläge werden durch eine Jury, welche sich aus je inem Vertreter der Industrie- und Handelskammer Dresden, der andwerkskammer Dresden, der Wirtschaftsförderung Sachsen mbH, der Agentur für Arbeit Bautzen sowie der Marketing-Gesellchaft Oberlausitz-Niederschlesien mbH zusammensetzt, unter Einbeiehung der nachfolgenden Kriterien begutachtet: 1. Firmenphilosophie, Produktionsprofil, Innovationen, Nachhaltigkeit 2. Personalentwicklung/Ausbildung junger Menschen (z.B. Studenten, Auszubildende, Umschüler, Weiterbildung der Mitarbeiter) 3. Engagement in der Region/Ausstrahlung auf die Region z.B. Mitarbeit in Netzwerken, Sponsoring von gemeinnützigen und Sportvereinen usw. Die Preisträger werden im Rahmen der Bautzener Unternehmertage 2014 am 17. September im Burgtheater in Bautzen bekannt gegeben. Der Preis folgt einer langen Tradition und zeichnet seit 1996 erfolgreiche und gesellschaftlich engagierte Unternehmerinnen und Unternehmer aus, gibt ihnen eine öffentliche Anerkennung und würdigt die Leistungen der Unternehmen hinsichtlich ihrer besonderen Bedeutung für die Region. Unternehmerischer Erfolg ist nicht nur mit materiellem Erfolg oder marktwirtschaftlichem Durchsetzungsvermögen gleichzusetzen. Für die Menschen in der Region werden Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen und Wertschöpfung geleistet. Die Auswirkungen auf das Umfeld sind für alle spürbar. Kultur-, Sport-, Freizeitangebote - viele Dinge sind ohne funktionierende Wirtschaft nicht leistbar. Ansprechpartner: Marketing-Gesellschaft Oberlausitz-Niederschlesien mbH, Tzschirnerstraße 14a, 02625 Bautzen, 1 03591 48770 E-Mail: info@oberlausitz.com Internet: www.oberlausitz.com/oberlausitzer-unternehmerpreis Medikamente für Bekämpfung von Varroose 2014 abholen Die bestellten Medikamente für die Nachtracht- bzw. Herbst-/ Winterbehandlung von Bienenvölkern gegen Varroose können ab sofort beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt am Standort Löbau, Georgewitzer Straße 58 und Standort Niesky, Robert-Koch-Straße 1 abgeholt werden. Für Fragen bzw. Terminvereinbarungen ist das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt unter 1 03585 442787 oder 03588 285123 zu erreichen. Bitte nutzen Sie die Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag 8.30- 12 Uhr und 13.30-18 Uhr, Freitag 8.30-12 Uhr.

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