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Landkreisjournal Nr.066/2014

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Erscheinungsdatum: 21.05.2014

8 Ausgabe 66 21. Mai

8 Ausgabe 66 21. Mai 2014 Amtliche Bekanntmachungen Landkreis-Journal Amtsblatt Landkreis Görlitz Information über eine öffentliche Ausschreibung nach VOL/A Der Landkreis Görlitz, Jobcenter Landkreis Görlitz, beabsichtigt im Wege einer öffentlichen Ausschreibung i. S. d. § 3 Abs. 1 VOL/A folgenden Dienstleistungsauftrag zu vergeben: Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer Ausbildung i. S. d. § 76 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III), die als Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE) durchgeführt wird. Die gesetzliche Grundlage der Ausbildung ist § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 76 SGB III und §§ 4, 5 Abs. 2 ff BBiG (Berufsbildungsgesetzes)/ §§ 25, 26 Abs. 2 ff HwO (Handwerksordnung) und zusätzlich für Los 6 die §§ 64 - 66 BBiG bzw. die §§ 42 k - m HwO. Der Auftragnehmer ist für die Durchführung der Ausbildung verantwortlich. Ihm obliegt die fachtheoretische Ausbildung, sozialpädagogische Betreuung sowie die fachpraktische Ausbildung (integratives Modell). Zur Zielgruppe gehören Jugendliche und junge Erwachsene ohne abgeschlossene berufliche Erstausbildung, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben. Es kann sich dabei auch um behinderte Menschen handeln, die nicht auf besondere Leistungen gemäß § 117 SGB III an-gewiesen sind. Der Auftragnehmer ist für die vollständige und ordnungsgemäße Durchführung der Ausbil-dung verantwortlich und setzt im Stütz-/ Förderunterricht die aktuell gültigen Ausbildungsord-nungen bzw. -regelungen um. Die Unterrichtsplanung und -durchführung für den Stütz-/ För-derunterricht soll sich am jeweiligen Rahmenlehrplan der Ausbildung orientieren. Die Ausbildung beginnt am 01.09.2014. Die Leistung besteht aus 6 Losen. Die Anzahl und Ausgestaltung der Lose ergibt sich aus nebenstehender Tabelle: Die endgültige Verteilung der Teilnehmerplätze innerhalb eines Loses auf die Ausbildungsberufe erfolgt auf Grundlage der Vermittlungs- bzw. Eingliederungsvorschläge der Arbeitsvermittler/ Fallmanager bzw. des Reha-Trägers vor Ausbildungsbeginn. Im Los 6 behält sich der Auftraggeber bis einen Monat vor Ausbildungsbeginn eine Erhöhung der Teilnehmerplätze um bis zu 3 Plätze vor. Der einzelne Auszubildende wird zunächst für ein Jahr gefördert. Der Übergang in eine betriebliche Ausbildung wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen möglichst bereits nach dem ersten Ausbildungsjahr angestrebt. Die Ausschreibung erfolgt mit je einer Option pro Los mit dem Ausbildungsbeginnjahr 2015. Die zu erbringenden Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung dargestellt. Die Veröffentlichung/Bekanntmachung dieser Ausschreibung erfolgt durch die SDV Vergabe GmbH, Tharandter Str. 35, 01159 Dresden seit dem 09.05.2014, 8 Uhr auf www.Vergabe24.de. Die vollständigen Vergabeunterlagen sind bis zum 06.06.2014 auf www.Vergabe24.de digital einseh- und abrufbar. Die Frist zur Abgabe der Angebote endet am 06.06.2014 um 11 Uhr. Auskünfte: Landratsamt Görlitz, Jobcenter Landkreis Görlitz, Sachgebiet Arbeitgeber-/ Trägerleistung GR/ZI, Hochwaldstraße 29, 02763 Zittau, E-Mail: sabine.wehnert@kreisgr.de, I 03581 663-64859 Abfallentsorgung 2013 Der Regiebetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Görlitz erstellt eine jährliche Abfallbilanz. Um den Trend unabhängig von der Einwohnerentwicklung darzustellen, erfolgt eine Umrechnung in Kilogramm je Einwohner und Jahr (kg/ EW/ Jahr). Die Abfallmengen entwickelten sich 2013 wie folgt: Bei Restabfall ist die gesammelte Menge im Vergleich zum Vorjahr bei 89 kg/EW/Jahr konstant geblieben. Bei Sperrmüll gab es zum Vorjahr keine Veränderungen, die gesammelte Menge beträgt 28 kg/EW/Jahr. Ebenso blieben bei Papier, Pappe, Kartonagen die Mengen zum Vorjahr mit 43 kg/EW/Jahr konstant. Bei Weiß-Grün-Braunglas wurden 28 kg/EW/Jahr gesammelt, 1 kg mehr als im Vorjahr. Bei Leichtverpackungen gab es einen Anstieg von 36 auf 38 kg/ EW/ Jahr. Immer wieder sind leider Fehlwürfe in den Gelben Sack/ Gelbe Tonne zu verzeichnen, besonders in Großwohnanlagen. Das ist nicht der richtige Weg, um Gebühren zu sparen. Die gesammelten Bioabfälle sind um 3 kg/EW/Jahr auf 91 kg/EW/Jahr zurückgegangen. Das hat wetterbedingte Ursachen, so dass künftige Steigerungen nicht ausgeschlossen sind. Zudem hat der Trend zur Eigenkompostierung zugenommen. Die Bioabfallmengen im Restabfallbehälter sind trotz des sehr guten Ergebnisses noch immer zu hoch. Hier gilt weiterhin, jeder Bürger kann Kosten sparen, wenn er die Biotonne nutzt oder selbst kompostiert. Bei den gesammelten Schadstoffen gab es gegenüber dem Vorjahr mit 1,0 kg/ EW/Jahr keine Veränderungen. Bedenklich stimmen die Wildverkippungen in unseren Wäldern. Allein 232 Reifen, 21 Elektroaltgeräte, 1 Kühlgerät, 1,25 t Asbest und 17 t Restabfall wurden im letzten Jahr durch das Landratsamt entsorgt. Kontakt: Regiebetrieb Abfallwirtschaft, Muskauer Str. 51, 02906 Niesky, 1 03588 261702, I 03588 261750, info@aw-goerlitz.de Informationen zur Abfallwirtschaft 1. Feiertagsbedingte Tourenverschiebungen Bitte beachten Sie die feiertagsbedingten Tourenverschiebungen bei der Rest- und Bioabfallentsorgung wegen der Pfingstfeiertage. Die Touren werden jeweils um einen Tag nach hinten verschoben, vom 9. auf den 10. Juni, vom 10. auf den 11., vom 11. auf den 12., vom 12. auf den 13. und vom 13. auf den 14. Juni. Diese betreffen folgende Städte und Gemeinden sowie ihre Ortsteile: Boxberg/O.L., Görlitz, Groß Düben, Hähnichen, Hohendubrau, Horka, Kodersdorf, Königshain, Krauschwitz, Löbau, Markersdorf, Mücka, Neißeaue, Niesky, Quitzdorf am See, Reichenbach/O.L., Rothenburg/O.L., Schleife, Schöpstal, Vierkirchen, Waldhufen, Weißwasser/O.L. und Zittau. 2. Sperrmüllentsorgung Jeder Haushalt hat zweimal jährlich die Möglichkeit zur Entsorgung von Sperrmüll sowie Elektro- und Elektronikschrott. Für die Anmeldung nutzen Sie bitte die Sperrmüllkarten im Innenteil des Abfallkalenders. Wer keinen Abfallkalender erhalten hat, kann im Regiebetrieb Abfallwirtschaft, bei der Niederschlesischen Entsorgungsgesellschaft mbH in Weißwasser und Niesky, der Entsorgungsgesellschaft Görlitz-Löbau-Zittau mbH in Lawalde sowie in einigen Stadt- und Gemeindeverwaltungen einen erhalten. In den Stadt- und Gemeindeverwaltungen erfolgt keine separate Ausgabe von Sperrmüllkarten. Formular auch: www.kreis-goerlitz.de Die Doppelkarte muss ausreichend frankiert im Briefumschlag an das zuständige Entsorgungsunternehmen gesandt werden. Die Anschriften entnehmen Sie bitte der Doppelkarte. Der Entsorgungstermin wird Ihnen per Antwortkarte mitgeteilt. Die Entsorgung erfolgt in der Regel innerhalb von vier Wochen. Pro Karte können bis zu zwei Kubikmeter angemeldet werden. Einzelstücke dürfen ein Gewicht von 50 kg nicht übersteigen, die Abmessungen der Einzelteile betragen höchstens 0,80 Meter x 1,20 Meter x 2,00 Meter. Der Sperrmüll ist bis 6 Uhr, frühestens am Vortag ab 16 Uhr in nicht verkehrsbehindernder Weise vor dem Grundstück bereitzustellen. Sperrmüll/ Elektro- und Elektronikschrott kann auch auf den Wertstoffhöfen in Niesky, Görlitz, Lawalde, Zittau und Weißwasser angeliefert werden. Die Doppelkarte ist nur bei der Anlieferung von Sperrmüll bei den Wertstoffhöfen abzugeben. Sperrmüll ehem. Niederschlesischen Oberlausitzkreis: NEG mbH, Heinrich-Heine-Str. 75, 02943 Weißwasser, 1 03576 212905, info@negw.de Sperrmüll ehem. Landkreis Löbau-Zittau, Stadt Görlitz: EGLZ mbH, Streitfelder Str. 2, 02708 Lawalde, 1 (für Löbau-Zittau) 03585 416910, 1 (für Görlitz) 03585 416950, info@abfall-eglz.de Was gehört in den Glascontainer? Glas ist zu 100 Prozent ohne Qualitätsverlust wiederverwertbar und kann beliebig oft zu hochwertigen neuen Glasverpackungen verarbeitet werden. Gebrauchte und restentleerte Glasverpackungen werden in Glas-Wertstoffcontainern gesammelt, die an öffentlich zugänglichen Plätzen zu finden sind. Weiß-, Braun- und Grünglas werden nach Farben getrennt in den jeweils dafür gekennzeichneten Container eingeworfen. Blaues oder andersfarbiges Behälterglas gehört in den Grünglascontainer. Deckel und Verschlüsse sollten vor dem Einwurf entfernt werden. Die Container dürfen werktags i.d.R. von 7 bis 19 Uhr befüllt werden, damit es nicht zur Belästigung von Anwohnern kommt. Was gehört ins Altglas? Konservengläser, Getränkeflaschen, Marmeladengläser, Pharmazeutische Glasbehälter, Senfgläser Was gehört nicht ins Altglas? Porzellan, Keramik, Blumenvasen, Aschenbecher, Glühlampen und Weihnachtsbaumkugeln (Restabfallbehälter), Fensterglas, Spiegel (Umladestation oder Restabfallbehälter), Elektrogeräte (Elektro- und Elektronikschrott), Pappe, Leichtverpackungen Kontakt: Regiebetrieb Abfallwirtschaft, Muskauer Straße 51, 02906 Niesky, 1 03588 261-716, -702, I 03588 261-750; : info@aw-goerlitz.de

Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca Ausgabe 66 Amtliche Bekanntmachungen 21. Mai 2014 9 Amtliche Bekanntmachung des Landratsamtes Görlitz, Kreisforstamt zur Durchführung einer Pflanzenschutzmaßnahme in der Gemeinde Boxberg, Gemarkung Kringelsdorf Am 09.05.2014 erfolgte mit Hilfe von Luftfahrzeugen die Bekämpfung der zur Massenvermehrung neigenden Nonne (Lymantria monacha L.) in Waldflächen der Gemeinde Boxberg, Gemarkung Kringelsdorf, Flur 12, Flurstücke 1/2; 1/4; 16/9; 18/ 3; 20/2 und 24/3 mit dem Pflanzenschutzmittel Karate Forst flüssig. Die Lage und die Grenzen der Bekämpfungsfläche sind in einer Karte dargestellt (einsehbar im Internet www.kreis-goerlitz.de unter Bekanntmachungen oder im Kreisforstamt). Nach den Anwendungsbestimmungen des Pflanzenschutzmittels Karate Forst flüssig dürfen Waldpilze, Waldbeeren und Wildkräutern im Behandlungsgebiet ganzjährig nicht zum Verzehr gelangen. Im Waldgebiet sind entsprechende Hinweistafeln angebracht. Willfried Mannigel, Leiter Kreisforstamt Wasser ist unser wichtigstes Lebensgut Bäume und Sträucher an Fließgewässern Die Untere Wasserbehörde startete mit der Ausgabe vom 18. August 2013 des Landkreisjournals in Zusammenarbeit mit dem Landschaftspflegeverband „Oberlausitz“ e.V., eine lose Serie zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Der heutige Beitrag behandelt das Thema „Bäume und Sträucher an Fließgewässern“. In diesem Artikel werden die neuen Bedingungen des seit dem 7. August 2013 geltenden neuen Sächsischen Wassergesetzes berücksichtigt. Einige Neuerungen wurden auch auf Basis der Wasserrahmenrichtlinie eingearbeitet. Die Inhalte zum Thema „Bäume und Sträucher an Fließgewässern“ bauen auf den vorhergehenden Themen der Serie auf. Definition: Bäume und Sträucher an Fließgewässern Eine wesentliche Forderung der WRRL liegt in der Entwicklung des „guten ökologischen Zustands“ von Fließgewässern. Dies beinhaltet u.a. die Entwicklung von Gewässerrandstreifen mit naturnahen Uferstrukturen. Bäume und Sträucher spielen hierbei eine herausragende Rolle. In der Abbildung ist ein idealisierter und vereinfachter Gewässerrandstreifen zu erkennen. Er stellt die unterschiedlichen Zonen eines Ufers dar, die sich in Abhängigkeit unterschiedlicher Wasserstände und ohne Einfluss des Menschen entwickelt haben. Über Jahrtausende hinweg haben sich unterschiedliche Gehölzarten auf das Leben an Gewässern und mit Hochwasserereignissen angepasst. Anhand dieser Arten lässt sich ableiten, welche Bäume und Sträucher an einem Gewässer typisch sind und welche nicht. An Gewässern unterscheidet man Weich- und Hartholzauen. Weichholzauen sind, in der Regel, direkt am Gewässerufer zu finden und werden hauptsächlich aus Schwarz-Erlen und verschiedenen Weidenarten, sogenannten Weichhölzern, aufgebaut. Diese Bereiche werden regelmäßig überflutet. Hartholzauen befinden sich in einem größeren Abstand zum Gewässer und werden deutlich seltener überschwemmt. Sie setzen sich aus verschiedenen Baum- und Straucharten, sogenannten Harthölzern (siehe unten), zusammen. Alle anderen Strauch- und Baumarten, die nicht in dieser Tabelle genannt sind, gelten als standortfremd am Fließgewässer. In Gewässernähe sollte auf diese Gehölze verzichtet bzw. durch Arten der Tabelle ersetzt werden. Oft werden aus Unkenntnis, aber auch aus gartengestalterischen Gründen, Gehölze, wie u.a. Fichten, Lebensbäume oder andere Ziergehölze an Gewässern gepflanzt. Dies kann unter Umständen zu Uferabbrüchen und damit verbundenen Folgeschäden führen. Weichholzaue Straucharten: Verschiedene Strauchweiden mit Wuchshöhen von bis zu fünf Meter Baumarten: Silber-Weide, Bruch-Weide, Schwarz-Erle, Schwarz-Pappel Hartholzaue Straucharten: Roter Hartriegel, Haselstrauch, Weißdorn, Pfaffenhütchen, Schwarzer Holunder, Rote Heckenkirsche, Liguster, Schlehe, Schneeball, Faulbaum Baumarten: Spitz-Ahorn, Berg-Ahorn, Feld-Ahorn, Hainbuche, Esche, Stiel-Eiche, Trauben-Eiche, Winter-Linde, Flatter-Ulme, Feld-Ulme, Vogelkirsche, Echte Traubenkirsche, Eberesche Gehölze als natürlicher Uferschutz Gehölze sind ein natürlicher Uferschutz. Vor allem die Wurzeln der Schwarz-Erle sind hervorragend in der Lage, das Ufer und die Gewässersohle mit ihrem reich verzweigten Wurzelsystem zu stabilisieren und nachhaltig zu sichern. Stärkere Hochwasser können Schwarz-Erlen, aber auch die verschiedenen Weidenarten, weitgehend unbeschadet überstehen. Beschädigungen an Wurzeln oder Astwerk können diese Pflanzenarten sehr gut verkraften und durch raschen Wurzelwuchs und Astaustrieb ausgleichen. Diese Baumarten können direkt an den Rand des Gewässerbetts gepflanzt werden. Eine weitere wichtige Funktion haben Gehölze zum Schutz gegen Hochwasser. Sie dienen als Barrieren und können Schwemmgut, das Gewässer mitführt, zurückhalten. Dadurch werden massive Schäden an wichtigen Schutzgütern, unter anderem Gebäuden, vermieden. Weiterhin wird das Wasser abgebremst und entwickelt eine geringere Zerstörungskraft. Gehölze als Schattenspender Ufergehölze sind wichtig für die Beschattung von Fließgewässern. Dies führt zu einer deutlich verringerten Verkrautung des Bachbettes, somit muss weniger (finanzieller) Aufwand betrieben werden, um den Pflanzenbewuchs aus dem Gewässerbett zu entfernen. Damit kann ein weitgehend schadloser Wasserabfluss gewährleistet werden. Weitere positive Effekte sind niedrigere Wassertemperaturen und höhere Sauerstoffgehalte, die sich vor allem auf die Wasserqualität auswirken. Natürlich sind Ufergehölze auch ein wichtiger Lebensraum für eine Vielzahl von Tieren. Ufergehölze dienen als ein wichtiger Puffer zu angrenzenden Flächen. Am Beispiel von landwirtschaftlich genutzten Flächen lässt sich dadurch ein Nährstoffeintrag in das Gewässer verringern. Ebenfalls wird durch Ufergehölze das Landschaftsbild erheblich aufgewertet. Zu beachten ist, dass Ufergehölze nicht an jeder Stelle gepflanzt werden können. Innerhalb dicht bebauter Ortslagen fehlt es sehr oft an ausreichend großen Flächen, um Sträuchern oder Bäumen den nötigen Raum zu geben. Ein weiteres Problem sind Drainagen in der Feldflur, die unter Umständen durch das Wurzelwerk der Pflanzen beschädigt werden. In der freien Landschaft sollten die Uferbereiche von Gewässern möglichst flächendeckend mit standortgerechten Gehölzen ausgestattet werden. Pflege von Ufergehölzen Die Pflege von Ufergehölzen erfolgt ausschließlich vom 1. Oktober bis 28. Februar und damit außerhalb der naturschutzrechtlichen Sperrzeit. Pflegemaßnahmen sollten immer mit dem Gewässerunterhaltungspflichtigen des Gewässers (bei Gewässern 1. Ordnung: Landestalsperrenverwaltung; bei Gewässern 2. Ordnung: Stadt- oder Gemeindeverwaltung) abgestimmt werden. Anfallendes Holz aus der Gehölzpflege gehört dem jeweiligen Grundstückseigentümer. Ansprechpartner/ Infoveranstaltungen: Landschaftspflegeverband „Oberlausitz“ e.V., Kay Sbrzesny, 1 035828 70414, E-Mai: landschaftspflegeverband-ol@web.de Dieses Projekt wird im Rahmen des „Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013“ unter Beteiligung der Europäischen Union und dem Freistaat Sachsen, vertreten durch das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, gefördert. Das Projekt läuft noch bis Dezember 2014.

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