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Landkreisjournal Nr.063/2014

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Erscheinungsdatum: 19.02.2014

4 Ausgabe 63 19. Februar

4 Ausgabe 63 19. Februar 2014 Amtliche Bekanntmachungen Landkreis-Journal Amtsblatt Landkreis Görlitz 30. Sitzung des Kreistages Die 30. Sitzung des Kreistages des Landkreises Görlitz findet am Mittwoch, dem 05.03.2014, um 15 Uhr, in der Aula des Beruflichen Schulzentrums, Carl-von-Ossietzky-Str. 13-16, 02826 Görlitz statt. Tagesordnung öffentlich: 1 Eröffnung 1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 1.2 Abstimmung über Einwände zur Kreistagsniederschrift vom 18.12.2013 2 Berichterstattungen 2.1 Arbeitsmarktstrategie des Jobcenters Landkreis Görlitz für das Jahr 2014 2.2 Seniorenrat 2.3 Gleichstellungsbeauftragte 2.4 Behindertenbeauftragte 2.5 Sorbenbeauftragter 3 Anträge der Fraktion DIE LINKE. zur Änderung der Geschäftsordnung für den Kreistag und seiner Ausschüsse 3.1 kostenfreier Internetzugang über WLAN 3.2. Veröffentlichung der genehmigten Niederschriften 4 Beschluss zur Unterstützung des Begehrens des Sächsischen Landkreistages zur Unterstützung der Jugendhilfe außerhalb des Finanzausgleichgesetzes 5 Sonstiges 17 Uhr Öffentliche Fragestunde Bernd Lange, Landrat Mobilitätseingeschränkte Personen (Rollstuhlfahrer) werden gebeten, den Eingang Lessingstraße 11 zu nutzen und sich dafür unter 1 015115068068 anzumelden. Beschlüsse 26. Sitzung Technischer Ausschusses vom 03.02.2014 Beschluss Nr. 114/2014 Der Technische Ausschuss beschließt auf Grundlage des Kreistagsbeschlusses vom 10. Oktober 2012 Nr. 357/2012 die Gewährung eines Erbbaurechtes über das Grundstück Schillerstraße 7 in Zittau (Flurstück 1279/3) an die Zittauer Bildungsgesellschaft gGmbH. Beschluss Nr. 115/2014 Der Technische Ausschuss beschließt die Verlängerung des bestehenden Mietvertrages vom 21.07.2010 / 28.07.2010 mit der Stadt Weißwasser bis zum tatsächlichen Auszug der Förderschule für Erziehungshilfe durch Fertigstellung des sanierten Schulgebäudes in Rietschen. Bernd Lange, Landrat Arbeitsmarktbörse in Bautzen Organisiert von der Bundesagentur für Arbeit Bautzen sowie den Jobcentern der Landkreise Bautzen und Görlitz findet am 29. März in der Schützenplatzhalle, Am Schützenplatz 3, in Bautzen eine Arbeitsmarktbörse statt. Von 9 bis 15 Uhr können sich Interessierte bei rund 35 Zeitarbeitsfirmen aus dem pflegerischen, gewerblichen und teilweise kaufmännischen Bereich über deren Dienstleistungsangebot informieren. Die kompletten Bewerbungsunterlagen sollten in mehrfacher Ausfertigung mitgebracht werden. In lockerer Atmosphäre können Sie mit den Unternehmen ins Gespräch kommen und am Ende des Tages vielleicht mit einem Arbeitsvertrag nach Hause gehen. Auch ältere Arbeitssuchende sollen sich beim Thema Zeitarbeit angesprochen fühlen: „Die Branche hat sich in den letzten Jahren weiterentwickelt und wir möchten mit der Zeitarbeitsbörse dazu beitragen, dass Vorurteile abgebaut und neue Möglichkeiten auch für Arbeitssuchende über 50 Jahren aufgezeigt werden“, so die Bereichsleiterin Ute Wolf. Die Zeitarbeitsbörse wird deshalb auch durch das Projekt 50plus des Jobcenters Landkreis Görlitz unterstützt, das sich um die Belange älterer Arbeitssuchender über 50 Jahren kümmert. 26. Sitzung des Jugendhilfeausschusses Die 26. Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am 20.03.2014, 16 Uhr, im Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, Raum 0.10 (Großer Saal) statt. Tagesordnung öffentlich: 1 Eröffnung 1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 1.2 Abstimmung über Einwände zur Sitzungsniederschrift vom 28.11.2013 2 Berichterstattungen 2.1 Unterausschuss Jugendhilfeplanung 2.2 Unterausschuss Kindertageseinrichtungen und Familienplanung 2.3 Arbeitsgemeinschaft der Träger der Jugendhilfe 2.4 Vorstellung des neuen Vorstandes Turmvilla e.V. 3 1. Ergänzung zur Maßnahmeplanung im Rahmen der Jugendhilfeplanung des Landkreises Görlitz für den Planungszeitraum 2014 - 2016 im Planungsraum 2 4 Teilnahme eines beauftragten Mitgliedes der AGT des Landkreises Görlitz an den Sitzungen des Unterausschusses Jugendhilfeplanung 5 Kita Invest 2014 6 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII - „Schkola gGmbH“ 7 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII - „Domino-Soziale Projekte Zittau“ e.V. 8 Sonstiges Bernd Lange, Landrat Beschluss der 27. Sitzung des Hauptausschusses vom 11.02.2014 Beschluss Nr. 083/2014 Der Hauptausschuss beschließt überplanmäßige Aufwendungen bei der Baumaßnahme Sanierung, Umbau und Erweiterung Neues Landratsamt in Höhe von 485.000 EUR für das Haushaltsjahr 2013. Bernd Lange, Landrat ALKIS-Verfahren startet offiziell im Vermessungsamt Mit der feierlichen Inbetriebnahme am 12. Februar ist der Landkreis Görlitz der erste Landkreis in Sachsen, der die Führung des Liegenschaftskatasters auf das Verfahren AL- KIS (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem) umgestellt hat. Im Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, in der Außenstelle des Landratsamtes in Löbau, Georgewitzer Straße 42, freuen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die neuen Bedingungen. Denn nach 150 Jahren getrennter Führung von Flurkarte und Flurbuch als Nachweis der räumlichen Ausdehnung und der Eigenschaften des Eigentums an Grund und Boden, sind diese Angaben jetzt in einer Datenbank gespeichert. Der Abgleich der verschiedenen Datenbanken war bisher sehr aufwendig und auch fehleranfällig. Mit der Digitalisierung dieser Daten beschäftigt sich die Vermessungsverwaltung bereits seit den 1980er Jahren. Nach der Einführung der amtlichen digitalen Liegenschaftskarte (ALK) im Jahr 2005 ist die Einführung von ALKIS ein weiterer bedeutender Schritt in das digitale Zeitalter. In der gesamten Bundesrepublik wird die Führung des Liegenschaftskatasters auf das Verfahren ALKIS umgestellt. Den Nutzern steht damit länderübergreifend ein einheitlicher Grunddatenbestand zur Verfügung, zudem führen die Länder weitere Daten, je nach regionaler Besonderheit oder Anforderung. Impressum Herausgeber und Redaktion: Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, Pressestelle, G 03581 663-9006, E-Mail: presse@kreis-gr.de V.i.S.d.P.: Bernd Lange www.kreis-goerlitz.de Auflage: 145.000 Exemplare, Landkreis Görlitz Anzeigen, Sonderveröffentlichungen, Verteilung: RuV Redaktions- und Verlagsgesellschaft Neiße mbH, Petra Rudolph, City-Center Frauentor, An der Frauenkirche 12, 02826 Görlitz, G 03581 47105273; Peggy Lange, Neustadt 18, 02763 Zittau, G 03583 77555873; Anzeigen Görlitz/Niesky: Christiane Köcher, G 0174 9705572 oder Philipp Schmidt, G 0162 6817473; Anzeigen Weißwasser: Hubert Noack, G 0172 5 332386; Anzeigen Löbau/Zittau: Christian Scharf, G 0152 0694 35 41 Layout/Satz: RuV Redaktions- und Verlagsgesellschaft Neiße mbH Görlitz, City-Center Frauentor, An der Frauenkirche 12, 02826 Görlitz Druck: Dresdner Verlagshaus Druck GmbH Landkreisjournal online: www.kreis-goerlitz.de, Aktuelles, Amtliches, Amtsblatt/Landkreisjournal Nächste Erscheinungstermine: Nr. 64 26. März Nr. 65 23. April Nr. 66 21. Mai Nr. 67 11. Juni Nr. 68 2. Juli Nr. 69 13. August Nr. 70 10. September Nr. 71 8.Oktober Nr. 72 12.November Nr. 72 10.Dezember

Hamtske lopjeno wokrjesa Zhorjelca Ausgabe 63 Amtliche Bekanntmachungen 5 19. Februar 2014 Öffentliche Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung für 2014 1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Görlitz für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund von § 61 der Landkreisordnung für den Freistaat (SächsLKrO) in Verbindung mit § 77 und 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Kreistag in der Sitzung am 18. Dezember 2013 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: Sprechstunden der Seniorenvertretung Niederschlesische Oberlausitz Die Seniorenvertretung Niederschlesische Oberlausitz/ Seniorenbüro des Landkreises Görlitz führt für Rat suchende Senioren, Seniorenvereine und -verbände regelmäßige Sprechstunden durch. Die nächsten Sprechstunden finden statt: 25. Februar, 25. März, 10-12 Uhr Landratsamt in Niesky Robert-Koch-Str. 1 Raum 335 Während der Sprechzeiten telefonisch unter 03588 285-672 erreichbar. 12. März, 9. April, 10-12 Uhr Rathaus in Weißwasser, Eingang Karl-Marx-Straße Während der Sprechzeiten telefonisch unter 03576 2650 erreichbar. 4. März, 9.30-11.30 Uhr Rathaus Reichenbach/ O.L. Görlitzer Str. 4 Während der Sprechzeiten telefonisch unter 035828 74311 erreichbar. 1. April, 9.30-11.30 Uhr Gemeindeamt Markersdorf Kirchstr. 3 Während der Sprechzeiten telefonisch unter 035829 6300 erreichbar. Auskünfte erhalten Sie außerdem unter 1 03581 663-2001. Landratsamt am 30. Mai geschlossen Bernd Lange, Landrat Görlitz, den 07.02.2014 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2014 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die nach der Sächsischen Landkreisordnung sowie der Sächsischen Gemeindeordnung erforderliche Genehmigung zu den Festsetzungen in den §§ 1-5 sind von der Landesdirektion Dresden mit Bescheid vom 06.02.2014 Az.: DD21- 2241.10/26/LK/2013-2014 wie folgt erteilt worden: 1. Die vom Kreistag des Landkreises Görlitz am 18. Dezember 2013 beschlossene Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. 2. Die nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung einer Auflage wird vorbehalten. 3. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei. 3. Öffentliche Auslegung Der Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2014 liegt zur Einsichtnahme vom 20.02. bis 26.02.2014 im Landratsamt in Görlitz, Bahnhofstr. 24, Bürgerbüro, Zimmer 0.19, während der Dienststunden öffentlich aus. Hinweis nach § 3 Abs. 5 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) Nach § 3 Abs. 5 Satz 1 SächsLKrO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsL- KrO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Landrat dem Beschluss nach § 48 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Landkreis unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bernd Lange, Landrat Görlitz, den 07.02.2014 Am Tag nach Christi Himmelfahrt – Freitag, der 30. Mai – findet im Landratsamt Görlitz sowie in den Außenstellen in Löbau, Zittau, Niesky und Weißwasser kein Dienstbetrieb statt.

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