8 Ausgabe 58 4. September 2013 Informationen Landkreis-Journal Amtsblatt Landkreis Görlitz Wasser ist unser wichtigstes Lebensgut Die Untere Wasserbehörde startete im letzten Landkreisjournal am 18. August in Zusammenarbeit mit dem Landschaftspflegeverband „Oberlausitz“ e.V. eine lose Serie zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Im heutigen Beitrag geht es um die Zuständigkeiten und Inhalte der Gewässerunterhaltung. Der Landschaftspflegeverband „Oberlausitz“ e.V. führt seit Ende 2011 das Projekt „Natürliche Fließgewässer vor unserer Haustür“ durch. Damit soll ein Beitrag zur regionalen Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Verbindung mit Natura 2000 geleistet werden. Im Artikel werden die neuen Bedingungen des seit dem 8. August 2013 geltenden neuen Sächsischen Wassergesetzes, in dem einige Neuerungen auch auf Basis der Wasserrahmenrichtlinie eingearbeitet wurden, berücksichtigt. Zuständigkeiten der Gewässerunterhaltung In Sachsen unterteilt man die oberirdischen Fließgewässer in natürlich entstandene Gewässer 1. und 2. Ordnung sowie in künstlich angelegte Gewässer, welche keiner Ordnung unterliegen. Alle Gewässer der 1. Ordnung werden im Sächsischen Wassergesetz namentlich benannt. Die Zuständigkeit in der Unterhaltung dieser Gewässer obliegt dem Freistaat Sachsen, dem Staatsbetrieb Landestalsperrenverwaltung (LTV). Für den Landkreis Görlitz ist der Betrieb Spree/ Neiße der LTV mit Sitz in Bautzen zuständig. In deren Zuständigkeit fallen die großen Flüsse wie die Lausitzer Neiße, Mandau, das Löbauer Wasser oder auch der Weiße und Schwarze Schöps (jeweils ab der B6 flussabwärts) sowie alle Grenzgewässer, wie zum Beispiel der Weißbach bei Zittau. Die kleineren, nicht im Sächsischen Wassergesetz näher benannten Gewässer fallen in die 2. Ordnung. Für diese Gewässer sind in der Regel die Kommunen unterhaltungspflichtig. Diese können aber auch ihre Zuständigkeit an eigens gegründete Gewässerverbände abtreten. Gewässerverbände haben den Vorteil, dass sie Fließgewässer in ihrer Gesamtheit (von Quelle bis zur Mündung) betreuen können, während bei Kommunen die Unterhaltungspflicht an den Gemeindegrenzen endet. Bei der Zuständigkeit sind aber auch noch einige Sonderfälle zu beachten. So werden natürlich entstandene Altund Nebenarme oder andere Verzweigungen eines Gewässers immer der geltenden Ordnung des Hauptgewässers zugeordnet. Bei künstlichen Gewässern, wie zum Beispiel den Tagbaurestseen, Mühlgräben, oder Meliorationsgräben liegt die Unterhaltungspflicht bei demjenigen, der das Gewässer errichtet hat bzw. bei seinem Rechtsnachfolger. Weitere Sonderfälle stellen kleine Grundstücksentwässerungsgräben oder Straßengräben dar. Letztere sind technische Anlagen zur Entwässerung der Straßenkörper und Beispiel Löbauer Wasser und Rosenhainer Wasser: von rechts fließt das Rosenhainer Wasser bei Kleinradmeritz in das Löbauer Wasser. Während das Löbauer Wasser in diesem Abschnitt als Gewässer 1. Ordnung durch die Landestalsperrenverwaltung betreut wird, liegt die Unterhaltungspflicht beim Rosenhainer Wasser als Gewässer 2. Ordnung in diesem Abschnitt bei der Stadt Löbau. Solche „wilden“ Uferverbaue stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können durch den Gewässerunterhalter bzw. auch auf Anordnung der Unteren Wasserbehörde auf Kosten des Verursachers entfernt werden. Ein weiteres Defizit am Gewässer stellen die Fichten im Hintergrund dar, die keine standortgerechten Ufergehölze sind und in der Gewässerunterhaltung durch standorttypische Bäume wie u.a. Weide oder Schwarzerlen ersetzt werden sollten. dem jeweiligen Unterhaltungspflichtigen der Straße zuzuordnen. So fallen zum Beispiel Gräben entlang von Bundesstraßen in die Zuständigkeit des Bundes, da anfallender Niederschlag auf den Straßen über diese Straßengräben entwässert wird. Für Grundstücksentwässerungsgräben sind in der Regel diejenigen verantwortlich, auf deren Grundstück der Graben verläuft, bzw. deren Fläche über den Graben entwässert wird. Gewässerunterhaltung In Abhängigkeit von der Funktion der Gewässer ergeben sich verschiedene Inhalte für die Gewässerunterhaltung, die im Sächsischen Wassergesetz in Verbindung mit dem Wassergesetz des Bundes geregelt sind. So ist der Unterhaltungspflichtige für das Freihalten, Reinigen und Räumen des Gewässerbettes zuständig. Darunter zählen unter anderem die Entfernung von Verkrautungen oder auch Sediment, wenn der ordnungsgemäße Wasserabfluss gerade auch bei Hochwasserereignissen gefährdet ist. Ein besonderes Augenmerk liegt hier auf der Gewährleistung eines möglichst schadlosen Hochwasserabflusses innerhalb der Ortslagen, da in diesen das höchste Schadpotenzial zu finden ist. Weitere Aufgaben wären die Beseitigung von Schwemmgut. Bei ungestörten Fließgewässern außerhalb von Ortslagen mit entsprechend naturnaher, bachbegleitender Vegetation, ausreichend großen Gewässerrandstreifen und weitläufigen Überschwemmungsflächen sind solche Eingriffe nicht nötig. Ordnungswidrige Zustände, wie zum Beispiel wilde Ufer- oder Querverbaue, sind bei Gefahr im Verzug durch den Unterhaltungspflichtigen zu entfernen und können den Verursacher in Rechnung gestellt werden. Ufersicherung Ein weiteres Themenfeld in der Gewässerunterhaltung ist die Ufersicherung. Hierfür sind möglichst naturnahe Bauweisen wie zum Beispiel die Pflanzung einer standortgerechten Vegetation zur Ufergestaltung zu verwenden. Bereits bestehende standorttypische Begleitvegetation aus zum Beispiel Weiden oder Schwarzerlen ist zu pflegen und in ihrer Entwicklung zu fördern. Weiterhin sind durch den Unterhaltungspflichtigen die Belange der Fischerei zu beachten. Zu bekämpfen sind Wühltiere (Bisamratten), die zum Beispiel durch ihre Grabetätigkeit Hochwasserschutzdämme in ihrer Stabilität beeinträchtigen. Hierbei ist jedoch auch auf den Artenschutz Rücksicht zu nehmen. Selbstverständlich unterliegen all diese Aufgaben und Pflichten der Gewässerunterhaltung den in der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie festgelegten Grundsätzen mit der Zielstellung, einen „guten ökologischen Zustand“ für die Gewässer zu erreichen bzw. zu erhalten. Aufgrund der Hochwasserereignisse im Juni 2013 wurde durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft ein sogenannter „Wiederaufbau-Erlass“ herausgegeben. In diesem werden besonders die Gewässerunterhaltungspflichtigen dazu aufgefordert, eine nachhaltige Beseitigung von Hochwasserschäden vorzunehmen. Unter anderem sollen durch das Hochwasser veränderte Gewässerbetten erhalten bleiben. Ufermauern dürfen ohne Zustimmung der Unteren Wasserbehörde nicht wiedererrichtet werden. Abflussbehindernde Strukturen innerhalb von Gewässerrandstreifen sowie zerstörte bauliche Anlagen im Gewässerrandstreifen (z.B.: Garagen, Schuppen, Zäune) dürfen nicht wieder hergestellt werden. Damit soll erreicht werden, künftige Schäden bei neuerlichen Hochwasserereignissen so weit wie möglich zu minimierten. Dieses Projekt wird im Rahmen des „Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013“ unter Beteiligung der Europäischen Union und des Freistaates Sachsen, vertreten durch das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, durchgeführt. Das Projekt läuft noch bis September 2014. Ansprechpartner/ Interesse an Infoveranstaltungen: Landschaftspflegeverband „Oberlausitz“ e.V., Kay Sbrzesny, 1 035828 70414, E-Mail: landschaftspflegeverband-ol@web.de
Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca Ausgabe 58 Informationen 9 4. September 2013 Veranstaltungen des schlesischen Museumsverbundes 6.-8. September: Erstes Oberlausitzer Gartenfest, Schloss Krobnitz, jeweils ab 10 Uhr 15. September: Neißekulturkessel, Schloss Krobnitz, Beginn 11 Uhr, deutsch-polnisches Projekt, Volkskultur, Sitten, Bräuche und Traditionen beider Länder, kostenlose Workshops Lesung, Schloss Krobnitz, 19 Uhr, „Napoleon: der Frauenheld?!“ Hans-Peter Struppe über Ehefrau, Geliebte, politische Gegnerinnen, Kritikerinnen Haustiertag, Dorfuseum Markersdorf, 14 bis 17 Uhr, „Heimliche Hausbewohner“- chädlinge und Nützlinge im Haus, Hof und Garten 1. September: Stammtisch für Familienforscher, Schloss Krobitz, 14 Uhr, Thema „Kirchenbücher - elementarste Quellen für die Famiienforschung“ 2. September: Familienfest, Granitabbaumuseum Königshainer erge, 14-17 Uhr, „Wildschwein Wilhelm und Schwalbe Clara laden in“ 5. September: Aktionstage „Lernen beflügelt“, Öffentliche Fühungen, Schloss Krobnitz, 10 Uhr und 14 Uhr, Thema: „Deutsche Gechichte zwischen Napoleonischen Kriegen und Reichseinigung“ 8. September: Tag der Oberlausitzer Regionalgeschichte, robnitz, Alte Schmiede, Beginn 13.30 Uhr, Anmeldung erforderlich: 1 35828 88700 9. September: Finissage der Ausstellung „Grenz- und Zufluchtskirhen erzählen schlesische Geschichte“, Öffentlicher Vortrag, Krobnitz, 4. Rettungsmesse in Großschweidnitz Sie hat sich längst zum Publikumsmagnet für die ganze Familie entwickelt - die Rettungsmesse in Großschweidnitz. Unter Schirmherrschaft von Landrat Bernd Lange findet die 4. Auflage nun am Samstag, dem 7. September, statt von 10 bis 17 Uhr, auf dem Sportplatz. Unter anderen werden Erste-Hilfe-Vorführungen gezeigt. Der Katastrophenschutz des Landkreises Görlitz demonstriert Gefahrengutabwehr (14 Uhr) und stellt ABC-Einheiten vor. Alte und neue Fahrzeuge und Technik der Feuerwehr und des Rettungswesens sind zu sehen. Das DRK präsentiert ein mobiles Behandlungszelt. Zudem findet um 15 Uhr eine Vorführung der Rettungshundestaffel des DRK statt und es wird vorgeführt, wie bei Seuchengefahr per neuester Kaltnebeltechnik desinfiziert werden kann. Programm und Ablauf: www.grossschweidnitz.de 22. September - Autofreier Sonntag in Görlitz In diesem Jahr findet in Görlitz im Rahmen der Internationalen mobilen Woche am 22. September der Autofreie Sonntag statt. Dieser Tag dient dazu, ein Zeichen zu setzen für die Entlastung der Umwelt und um zu zeigen, dass die Gestaltung eines Sonntags auch sehr gut ohne Auto funktionieren und Spaß machen kann. Alternativen sind das Laufen, das Radfahren und die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel. Für Interessierte ist an diesem Tag eine kleine Radtour vorbereitet. Treffpunkt ist am 22. September, um 14 Uhr, am Görlitzer Bahnhof, gegenüber dem Landratsamt. Es geht rund anderthalb Stunden durch Görlitz, über die Altstadtbrücke nach Zgorzelec und wieder zurück. Die offizielle Tour endet am Naturkundemuseum. Initiiert wird der Tag vom Kinder- und Jugendkomitee und vom adfc Ostsachsen mit Unterstützung der Verkehrsbetriebe, der Verkehrsplanung und der Polizei. Je mehr daran teilnehmen, umso deutlicher wird das Anliegen des Autofreien Sonntags. Alte Schmiede, 14.30 Uhr Radwanderung, Granitabbaumuseum Königshainer Berge, Beginn 13 Uhr, auf den Spuren des Granitabbaus in den Königshainer Bergen. Voranmeldung notwendig Ausstellungen bis 8.9.2013 „Die Schlacht bei Reichenbach“, Ackerbürgermuseum Reichenbach, 1813 trafen mehrere tausend napoleonische und alliierte Soldaten aufeinander bis 29.9.2013 „Grenz- und Zufluchtskirchen erzählen schlesische Geschichte“, Schloss Krobnitz, über evangelische Gotteshäuser an den Grenzen der katholischen Landesteile Schlesiens nach dem Dreißigjährigen Krieg bis 31.10.2013 „Mit Napoleon unterwegs“, Granitabbaumuseum Königshainer Berge, über Bezeichnungen, Namen und Denkmale in der Region, die mit Napoleon verbunden sind bis 03.11.2013 „Frauen um Napoleon“, Schloss Krobnitz, Frauen seiner Zeit: Ehefrau, Geliebte, politische Gegnerin, Kritikerin 15.9. - 24.11.2013 „Heimliche Hausbewohner“, Dorfmuseum Markersdorf 1.12.2013 - 6.4.2014 „Dornröschen“, Dorfmuseum Markersdorf, Sonderausstellung zum DEFA-Film von 1970, u.a. mit Originalkostümen www.oberlausitz-museum.de 6. Seniorenmesse in Ebersbach/ Sa. Bei der 6. Seniorenmesse in Ebersbach/Sa. präsentieren am 24. September etwa 50 Aussteller ihre Angebote. Informiert wird zu Themen des Alltags, der Mobilität, Gesundheit und Pflege. Fachvorträge und kulturelle Beiträge bereichern die Veranstaltung. Der Eintritt ist frei, kostenlose Parkplätze stehen in der Nähe zur Verfügung. Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreist, kann die Rückfahrt kostenlos antreten, am Eingang erhalten Sie dafür den Nachweis. Organisatoren: Deutsches Rotes Kreuz, Pflegestift Oberland, Deutscher Frauenring, Seniorenvertretung Löbau-Zittau im Landkreis Görlitz. Historische Fahrzeuge auf neuem Rundkurs Oberlausitzer Dreieck Mit dem Oberlausitzer Dreieck ruft der MSC Oberlausitzer Dreiländereck e. V. im DMV eine neue, attraktive Motorsportveranstaltung ins Leben. Erstmalig finden am 14. und 15. September im Zittauer Gebirge Gleichmäßigkeitsfahrten von historischen Fahrzeugen auf einer fast sechs Kilometer langen Rundstrecke zwischen Saalendorf, Jonsdorf und Waltersdorf statt. Start und Ziel sowie das Fahrerlager befinden sich beim Jägerwäldchen. Teilnehmen dürfen unter anderem Vorkriegsautomobile, Renn- und Sportwagen sowie Oldtimer bis Baujahr 1967, Formelund Tourenwagen bis Baujahr 89, Rennmotorräder und Klassikergespanne. Erwartet werden Fahrer aus England, Tschechien, Polen, Österreich, Holland und Deutschland. Aktuelle Informationen unter www.mscoberlausitzer-dreilaendereck.eu Das schönste Bild wird gesucht Hallo Kinder, das Team des Regiebetriebs Abfallwirtschaft dankt Euch für die vielen schönen Bilder im Abfallkalender 2013. Nun ist es wieder so weit. Auch im kommenden Jahr soll wieder ein schönes Bild das Titelblatt zieren. Holt Stifte, Farben und Pinsel hervor und bringt Eure Ideen bis maximal A3-Format auf’s Papier. Bis zum 7. Oktober 2013 können Kinder aus Kindergärten und Schulklassen des Landkreises Görlitz ihre Arbeiten an die unten stehende Kontaktadresse schicken. Die schönsten Arbeiten werden prämiert. Der Regiebetrieb Abfallwirtschaft dankt schon jetzt für Eure rege Mitarbeit, hofft auf viele Einsendungen und wünscht Euch viel Spaß! Kontakt: Landkreis Görlitz, Regiebetrieb Abfallwirtschaft, Muskauer Straße 51, 02906 Niesky, 1 03588 261702, E-Mail: info@aw-goerlitz.de Neue Ausstellung im Landratsamt Am Vorabend zum Tag der Deutschen Einheit, am 2. Oktober, eröffnet Landrat Bernd Lange die Ausstellung „Freunde“ im Landratsamt in Görlitz, Bahnhofstraße 24. Der Berliner Fotograf Ludwig Rauch zeigt 30 Fotos mit Doppelporträts von Personen des gesellschaftlichen Lebens. Das erste Bild der Serie entstand 1991 auf dem Weltraumbahnhof Baikonur und zeigt zwei junge russische Soldaten. In den letzten Jahren hat sich der 1960 in Leipzig geborene Rauch noch intensiver mit dem Thema beschäftigt. „Die eigene Erfahrung zeigt: Je älter man wird, je höher man steigt, je weiter man kommt, desto schwieriger wird es, Freunde zu finden und Freunde zu behalten. Und nicht wenige gibt es, die haben zwar viele Bekannte, aber nicht einen einzigen Freund. Und wenn man oben angekommen ist, wichtiger Politiker, mächtiger Manager, berühmter Schauspieler, reicher Galerist - wer ist dann Freund? Wen hat man geopfert auf dem Weg nach oben und wer steht nur neben einem, solange es einem gutgeht?“ Dr. Jürgen Uwe Ohlau, Präsident des Sächsischen Kultursenats, widmet sich mit eigenen Gedanken ebenfalls dem Thema Freundschaft. Musik: Günter „Baby“ Sommer und Katharina Hilpert Die Ausstellung ist bis zum 23. Januar 2014 zu sehen.
Laden...
Laden...