4 Ausgabe 58 4. September 2013 Amtliche Bekanntmachungen Landkreis-Journal Amtsblatt Landkreis Görlitz Wir erhielten die traurige Nachricht, dass unser Mitarbeiter Herr Enrico Rudolph am 31. Juli 2013 nach langer schwerer Krankheit verstorben ist. Enrico Rudolph war seit der Kommunalreform 2008 in der Straßenmeisterei Lawalde für den Landkreis Görlitz tätig. Er zeichnete sich besonders durch seine Kameradschaftlichkeit, seine Einsatzbereitschaft gerade in komplizierten Situationen und seine Zuverlässigkeit aus. Wir werden ihn in guter Erinnerung behalten und ihm stets ein ehrendes Gedenken bewahren. Den trauernden Hinterbliebenen gilt unser aufrichtiges Mitgefühl. Bernd Lange Landrat Nachruf Peter Elßner Personalratsvorsitzender Öffentliche Ausschreibungen Das Landratsamt Görlitz schreibt meistbietend die Liegenschaft Max- Müller-Straße 2 in 02763 Zittau aus. Das Grundstück hat eine Größe von insgesamt 1.510 m² und ist mit einem zweigeschossigen, voll unterkellerten, gemischt genutzten Gebäude (Ärztehaus), bestehend aus drei Gebäudeteilen mit separaten Hauseingängen über drei Flurstücke, bebaut. Das Gebäude wurde ungefähr 1895 bis 1900 erbaut. Im Innen- und Außenbereich des Gebäudes wurden in den 1990er Jahren umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Das Objekt ist teilweise vermietet. Für das Gebäude besteht Denkmalschutz. Mindestgebot: 260.000,00 Euro. Das Landratsamt Görlitz schreibt meistbietend die Liegenschaft Neusalzaer Straße 55, 55a, 55 b in 02763 Zittau/ Pethau aus. Das Grundstück hat eine Größe von insgesamt 54.657 m² und besteht aus dem Flurstück 205/1 und dem Flurstück 205/4. Auf dem Grundstück befindet sich ein dreigeschossiges, voll unterkellertes, ungefähr 1885 errichtetes, sanierungsbedürftiges Villengebäude. Das Dachgeschoss ist teilweise ausgebaut. Von diesem Gebäude führt ein Verbindungsbau zu dem eingeschossigen nicht unterkellerten Nebengebäude. Alle auf dem Grundstück befindlichen Gebäude sind leerstehend. Die Villa mit umgebenden Park ist als Kulturdenkmal in der Denkmalschutzliste des Freistaates Sachsen erfasst. Mindestgebot: 120.000,00 Euro. Nähere Informationen: 1 03581 663-1210, -1211 oder -1213. Angebote sind bis zum 04.10.2013 in einem verschlossenen Briefumschlag mit dem Vermerk „Gebot Max-Müller-Straße 2“ bzw. „Gebot Zittau Watzdorfheim“ zu richten an das Landratsamt Görlitz, Dez. I/ Hauptamt SG Zentrale Dienste/ Liegenschaften Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz. 25. Sitzung des Hauptausschusses Die 25. Sitzung des Hauptausschusses findet am 17.09.2013, um 15 Uhr, im Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, Raum 0.10 (Großer Saal) statt. Tagesordnung öffentlich: 1 Eröffnung 1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 1.2 Abstimmung über Einwände zur Sitzungsniederschrift vom 11.06.2013 2 Genehmigung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben 2.1 Außerplanmäßige Aufwendungen zur Zahlung eines Investivzuschusses an die Kulturund Weiterbildungsgesellschaft mbH (KUWEIT) für den Kauf eines Fahrbibliotheksbusses 2.2 Überplanmäßige Aufwendungen zur Kostenerstattung Schülerbeförderung im Ergebnishaushalt 2013 3 Sonstiges Bernd Lange, Landrat 24. Sitzung des Technischen Ausschusses Die 24. Sitzung des Technischen Ausschusses findet am 10.09.2013, 16 Uhr, im Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, Raum 0.10 (Großer Saal) statt. Tagesordnung öffentlich: 1 Eröffnung 1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 1.2 Abstimmung über Einwände zur Sitzungsniederschrift vom 03.06.2013 2 Vergabe von Planungsleistungen nach VOF - Ersatzneubau 2-Feld-Sporthalle Zittau 3 Regelung zur Vergabe der Bauleistung K 8435 - Instandsetzung Königshain - Reichenbach 2. BA 4 Sonstiges Bernd Lange, Landrat 15. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales Die 15. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales findet am 09.09.2013, 16 Uhr, im Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, Raum 0.10 (Großer Saal) statt. Tagesordnung öffentlich: 1. Eröffnung 1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 1.2 Abstimmung über Einwände zur Sitzungsniederschrift vom 03.06.2013 2 Förderung des gemeindepsychiatrischen Verbundes im Landkreis Görlitz - Sozialpsychiatrische Hilfen und Suchthilfen - für 2013 3 Regionaler Psychiatrie- und Suchthilfeplan des Landkreises Görlitz 4 Aktueller Bericht des Jobcenters 5 Sonstiges Bernd Lange, Landrat Landratsamt unterstützt Tour der Hoffnung Wie schon in den vergangenen Jahren haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes an der „Tour der Hoffnung“ im Fitnesscenter in Niesky teilgenommen. Die „Tour der Hoffnung“ ist eine ganz besondere Radtour, bei der Spenden für krebs- und leukämiekranke Kinder und Jugendliche gesammelt werden. Die Gelder werden für die Krebsforschung, für neue Behandlungskonzepte und für pflegerische und psychosoziale Betreuung krebskranker Kinder und Jugendlicher benötigt. In diesem Jahr wurde bereits zum 30. Mal für diesen guten Zweck geradelt. Für jeden gefahrenen Kilometer spendet das Fitnesscenter einen Cent für diese Aktion. Insgesamt 1633 Kilometer erstrampelten die Radlerinnen und Radler der Landkreisverwaltung an fünf Tagen in jeweils einer Stunde. Oberlausitzer Kulturknirpse Die Netzwerkstelle Kulturelle Bildung im Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien veranstaltet vom 21. September bis 6. Oktober Aktionstage Kulturelle Bildung im frühkindlichen Bereich. Kindertagesstätten, Grundschulen und kulturelle Einrichtungen, die sich mit kultureller Bildungs- und Vermittlungsarbeit beschäftigen, stellen ihre Arbeit mit den Kindern vor. Die Auftaktveranstaltung bildet das Seminar „Kulturelle und künstlerische Praktiken in der Kulturellen Bildung im frühkindlichen Bereich“, das am 21. September bei der Sorbischen National Ensemble GmbH Bautzen stattfindet. www.kulturellebildung-ol.de/tagungen-konferenzenfachtage Mädchenaktionscamp Vom 3. bis 5. Oktober sind alle Mädchen zwischen 13 und 16 Jahren eingeladen, sich im Mädchenaktionscamp im Guderhof in Löbau, Ortsteil Ebersdorf kennenzulernen, auszuprobieren und ihrer Kreativität freien Lauf zu lassen. In Workshops wird getanzt, gekocht und WenDo geübt. Nach den Angeboten kann die freie Zeit individuell gestaltet werden. Eigenbeitrag: 20 Euro. Veranstalter ist der Arbeitskreis „Mädchen und junge Frauen im Landkreis Görlitz“. Informationen, Anmeldung bis 19. September: Romy Wiesner, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Görlitz, 1 03581 671370, E-Mail: r.wiesner@goerlitz.de
Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca Ausgabe 58 Amtliche Bekanntmachungen 5 4. September 2013 Altpapier sammeln und Gebühren sparen Seit vielen Jahren wird im Landkreis Görlitz Altpapier gesammelt und verwertet. Altpapier ist nicht nur ein wichtiger Wertstoff, um Natur und Umwelt zu schonen, sondern auch bares Geld, das dem Bürger wieder zugutekommt. Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für die Altpapiersammlung ist der Landkreis Görlitz. Die Marktpreise und die zu erzielenden Gewinne machen die Sammlung und Vermarktung des Altpapiers zunehmend für private Firmen interessant. Private Firmen aber geben ihre Gewinne nicht an die Bürger weiter. Damit die Altpapiererlöse zur Stabilisierung der Müllgebühren beitragen, sollten die Blauen Tonnen und Wertstoffhöfe des Landkreises Görlitz in Weißwasser, Niesky, Görlitz, Zittau und Lawalde genutzt werden. Die Abholung der Blauen Tonne erfolgt in der Regel 4-wöchig nach Tourenplan gemäß der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Görlitz. Kindergärten, Schulen und Vereine haben selbstverständlich auch die Möglichkeit, Sondersammlungen von Altpapier durchzuführen. Bei deren Organisation und Durchführung werden sie von der Entsorgungsgesellschaft Görlitz- Löbau-Zittau mbH und der Niederschlesischen Entsorgungsgesellschaft mbH unterstützt. Die Prämien nach Abschluss der Altpapiersammlung kommen den Einrichtungen zugute, zum Beispiel für kleine Anschaffungen oder Ausflüge. Außerdem lernen die Kinder die Bedeutung von nachhaltigem Recycling kennen. Weitere Informationen unter www.aw-goerlitz.de Ansprechpartner für den Landkreis Görlitz: Regiebetrieb Abfallwirtschaft: Muskauer Straße 51, 1 03588 261702, E-Mail: info@aw-goerlitz.de Was gehört in die Blaue Tonne? Briefumschläge Broschüren Bücher Druckerzeugnisse Faltschachteln grafische Papiere Kartons, gefaltet Kataloge Packpapier Papierschnippsel Papiertüten Pappe Pizzakarton Prospekte Schreibpapier Schulhefte Servietten Versandumschläge Verpackungspapier Zeitschriften/ Zeitungen Zigarettenschachteln Entsorgungsgebiet ehemaliger Niederschlesischer Oberlausitzkreis: Niederschlesische Entsorgungsgesellschaft mbH, Heinrich- Heine-Straße 75, 02943 Weißwasser, 1 03576 212900, E-Mail: info@negw.de Was gehört nicht in die Blaue Tonne? Aluminium beschichtetes Papier (z. B. Milch- oder Safttüten) verschmutztes Papier Fotopapier Getränkeverpackungen Haushaltsfolie Haushaltskrepp Haushaltstücher Hygienepapier Kohlepapier kunststoff- und metallbeschichtetes Papier Plaste Papierservietten Papiertaschentücher Tapeten Versandtaschen mit Kunststoffpolsterung Entsorgungsgebiet ehemaliger Landkreis Löbau- Zittau und Stadt Görlitz: Entsorgungsgesellschaft Görlitz-Löbau-Zittau mbH, Streitfelder Str. 2, 02708 Lawalde, 1 03585 41690, E-Mail: info@abfall-eglz.de Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - Sächs- VermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes über das Geoinformationswesen im Freistaat Sachsen vom 19.05.2010 (SächsGVBl. S. 134, 140) Der Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert: Betroffene Flurstücke Gemeinde Bernstadt a. d. Eigen, Gemarkung Kemnitz 4/2, 4/5, 5, 7/3, 8/2, 8a, 9/3, 11/2, 11/9, 16, 19, 22/1, 22/2, 37/4, 38/4, 40a, 41, 42, 43/3, 43/4, 46/1, 47/1, 49, 52, 58, 61/1, 64a, 66/2, 66/3, 68, 70a, 71, 74, 77/1, 77/3, 77/4, 78/1, 78a, 80/1, 82a, 84, 85, 86, 87/1, 90/2, 90/4, 96a, 97, 100, 101a, 102/1, 105a, 106a, 108, 110, 111/3, 112/1, 112/2, 115/1, 118, 120, 122a, 124/4, 124/6, 124/8, 125c, 125d, 126, 129/1, 130/1, 131/5, 131/7, 131/8, 133/3, 133/4, 133/5, 133/6, 135/1, 136a, 139, 141, 143c, 145/1, 147/4, 147/5, 147/18, 148/3, 148/5, 148/6, 152/1, 153, 153c, 154a, 155, 156a, 157, 159, 160a, 162, 163a, 165/1, 165/2, 174, 175a, 176b, 177a, 178, 179a, 180a, 181d, 181e, 185/1, 185/2, 185/4, 185/5, 188/2, 189a, 194, 195c, 200, 204/1, 207a, 208, 210b, 211, 212a, 216a, 217a, 218, 220/2, 220/8, 222, 226c, 228/1, 229a, 230, 230/1, 230/2, 231/3, 231/4, 232/2, 232a, 235/1, 237/5, 240/1, 241/1, 241/2, 244/1, 252/1, 253, 255a, 256, 260/3, 260/5, 260/7, 260/8, 260/9, 264/2, 265/5, 268/1, 269/3, 271/3, 273a, 274/3, 275/3, 275a, 278/3, 280a, 281/1, 282/2, 283/3, 284/2, 286/1, 287/3, 290/3, 291a, 292/2, 292/3, 296/2, 296/3, 297/1, 298/1, 298/2, 299/1, 300a, 302, 305a, 309/2, 311/1, 313/4, 313/5, 315, 316, 318/1, 320, 324, 329/2, 334, 336, 342, 377/1, 382, 383, 384, 389, 392a, 405, 415/1, 419/1, 419/4, 419/5, 430/1, 437/5, 437/7, 443/1, 444/1, 444/2, 494/1, 494/2, 504, 505/2, 509/4, 509/6, 509/14, 509/19, 512/1, 512/2, 512/5, 513, 514, 577/2, 577/6, 577/7, 577/13, 577/14, 577/17, 579/4, 580/2, 583/2, 583/3, 625/2, 628/1, 675a, 676, 681/1, 684, 812, 878/2, 889, 905, 929/2, 938/2, 949, 952a, 954a, 954b, 976/6, 985, 986/4, 1008, 1009a, 1009b, 1009c, 1012a, 1013/1, 1013/3, 1025/2, 1028/2, 1054/1, 1054/2, 1055, 1072, 1086, 1100, 1100a, 1121b, 1148/3, 1190/1, 1190/2, 1192, 1193, 1240/4, 1257/1, 1319, 1321b, 1323/7, 1326/7, 1327/8, 1327o, 1367/1, 1367/2, 1399/1, 1399/2, 1402/1, 1403/2, 1403/3, 1403/4, 1404/1, 1404/2, 1405/1, 1406a, 1407/3, 1407/4, 1407/6, 1408/1, 1411/2, 1412/1, 1412/2, 1414/1, 1416/7, 1416/8, 1416/9, 1416/15, 1416/18, 1416/24, 1417/2, 1417/3, 1417/6, 1418a, 1428/5, 1428/7, 1428/11, 1428/12, 1431/1, 1431/4, 1432, 1433/1, 1433/3, 1433/4, 1434/1, 1448/1, 1461, 1465/1, 1500/1, 1521/8, 1540, 1541/10, 1541g, 1546/4 Art der Änderung 1. Änderung des Gebäudenachweises eines Flurstücks 2. Änderung der Angaben zur Nutzung eines Flurstücks Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung mitgeteilt. Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 12.09.2013 bis zum 11.10.2013 im andratsamt Görlitz, Außenstelle Georgewitzer Straße 42, 02708 Löbau jeweils Dienstag und Donnerstag 8.30-12 Uhr und 13.30-18 Uhr sowie Freitag 8.30-12 Uhr zur Einsichtnahe bereit. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle während der genannten Zeiten persönlich oder unter 1 03585 44-2886 bzw. -2887 telefonisch zur Verfüung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, die Fortführungsnachweise und die weiteren Unterlagen zu den Änderungen einzusehen. as Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung ist nach § 2 des SächsVermKatG für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenchaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde. Gemäß § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tae nach Ablauf der Offenlegungsfrist als mitgeteilt. s wird darauf hingewiesen, dass die durchgeführte Erfassung der Gebäude und Nutzungen aus den Digitalen Orthophotos die Pflicht des Grundstückseigentümers nach § 6 Abs. 3 ächsVermKatG nicht ersetzt. (§ 6 Abs. 3 SächsVermKatG: Wurde ein Gebäude nach dem 24. Juni 1991 abgebrochen, neu errichtet, in seinen Außenmaßen wesentlich verändert der die Nutzung eines Flurstückes geändert, hat der Eigentümer unverzüglich, spätestens zwei Monate nach Abschluss der Maßnahme, die Aufnahme des veränderten Zustandes in as Liegenschaftskataster auf seine Kosten zu veranlassen.) irgit Trenkler, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung
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