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Landkreisjournal Nr.055/2013

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Erscheinungsdatum: 26.06.2013

Ausgabe 55

Ausgabe 55 Landkreis-Journal 12 Amtliche Bekanntmachungen/Informationen 26. Juni 2013 Amtsblatt Landkreis Görlitz Das Gesundheitsamt informiert Sozialpsychiatrischer Dienst auf Hochwaldstraße Zittau Die Mitarbeiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes des Gesundheitsamtes Außenstelle Zittau, Max-Müller-Str. 2, ziehen am Mittwoch, dem 3. Juli, in das Verwaltungsgebäude des Landratsamtes in Zittau , Hochwaldstraße 29, Haus I, 4. Etage. Dort sind sie unter folgenden Rufnummern erreichbar: 1 03583 72-1625, 03583 72-1627 bzw. 03583 72-1626. In diesem Zusammenhang kommt es am Dienstag, dem 2. Juli, in der Max-Müller-Straße 2 zum eingeschränkten Dienstbetrieb. Schwangerenberatung in Diakonie Zittau und Görlitz Die Schwangerenberatung des Gesundheitsamtes Außenstelle Zittau, Max-Müller-Straße 2, wurde am 1. Juni geschlossen. Betroffene Frauen können sich an die Diakonie Zittau, Böhmische Straße 6, 1 03583 574012, oder an das Gesundheitsamt in Görlitz, Reichertstraße 112, 1 03581 663-2716 wenden. Das Kreisforstamt informiert Überwachung forstlich bedeutender Schadorganismen Die Nonne (Lymantria monacha) ist ein wirtschaftlich bedeutender Forstschädling. Der flächige Befall durch die Raupen dieser Schmetterlingsart und deren Nadelfraß kann zu bestandesbedrohenden Schäden in Kiefern- und Fichtenbeständen führen. Zur rechtzeitigen Erkennung einer Massenvermehrung erfolgt auch in diesem Jahr ein mehrstufiges Überwachungsverfahren in Abhängigkeit von der Populationsentwicklung. Geplant ist die Falterzählung mittels Pheromonfallen in 44 Kontrollbeständen im Bereich des Landkreises Görlitz. Dazu werden im Juni durch Mitarbeiter des Kreisforstamtes Trichterfallen in den Überwachungsbeständen angebracht und diese in vorgegebenen Zeitintervallen kontrolliert. Die Kontrollfangmaßnahmen werden im September abgeschlossen. Bei Feststellung entsprechender Schwellenwerte sind weitere Überwachungsmaßnahmen notwendig (Falterzählung an Zählstammgruppen, Puppenhülsenzählung am Stamm, Eispiegelzählung). Empfehlen sich nach den danach vorliegenden Untersuchungsergebnissen Schutz - oder Bekämpfungsmaßnahmen, informiert das Kreisforstamt die betroffenen Waldbesitzer. Das Kreisforstamt als untere Forstbehörde ist nach § 37 Sächsisches Waldgesetz für die Durchführung der Überwachungsmaßnahmen im Wald zuständig. Stromsparcheck für einkommensschwache Haushalte Das deutschlandweite Projekt „Stromsparcheck“ ist bei der SAPOS gemeinnützige GmbH für den gesamten Landkreis Görlitz erfolgreich gestartet. Haushalte, die ALG II, Sozialhilfe oder Wohngeld beziehen, können diese Beratung kostenfrei in Anspruch nehmen. Geschulte Stromsparhelfer informieren, wie man Strom und Wasser sparen kann. Aber sie zeigen auch praktisch und individuell, wie an das erreicht und dabei seinen gewohnten Komfort erhalten kann. ie Erfahrungen aus dem Projekt des Bundesministeriums für Umwelt, er Energieagenturen Deutschlands und der Caritas Deutschland zeien: Das Einsparpotenzial der beratenen Haushalte liegt bei bis zu 00 Euro pro Jahr. Hinzu kommen die Artikel zum Strom- und Wasser paren im Wert von bis zu 70 Euro, die einmalig und kostenfrei in den aushalten ausgetauscht werden. em zukünftigen Sparer entstehen keine Kosten. Für Interessenten ist as Team der SAPOS gemeinnützige GmbH unter 1 03581 318890 rreichbar. Mehr Information unter www.stromspar-check.de Änderung bei der Kfz-Zulassung Ab 1. Juli 2013: Schaffung eines einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraumes (SEPA) – nun auch für die Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer Die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörden liefern die für die Festsetzung der Kfz-Steuer erforderlichen Daten an die Finanzämter. Hierzu gehört auch die Erfassung der Bankverbindung anhand der Einzugsermächtigung gem. § 13 Abs.1 KraftStG. Aufgrund der am 31. März 2012 in Kraft getretenen Verordnung Nr. 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (SEPA-Verordnung) sind ab 1. Februar 2014 nur noch die einheitlichen Verfahren SEPA- Überweisung und SEPA-Lastschrift einzusetzen. – Die bisher verwendeten Vordrucke zur Erteilung der Lastschrifteinzugsermächtigung sehen keine Hinweis zum Benutzen der Glascontainerstellplätze An den Glascontainerstandplätzen für Grün-, Braun- und Weißglas sind sehr oft illegal abgelegte Abfälle aller Art vorzufinden. Sperrmüll, Gartenabfälle, Beutel mit Windeln und andere Sachen werden dort einfach abgestellt. Der Regiebetrieb Abfallwirtschaft weist noch einmal eindringlich darauf hin, dass die Glascontainer nur mit „Verpackungen aus Glas“ (Flaschen und Gläsern) entsprechend der Glasfarbe befüllt werden dürfen. Flachglas gehört nicht in die Glascontainer, sondern zerkleinert in den Restabfallbehälter, oder es kann an den Abfallhöfen abgegeben werden. Bitte entfernen Sie die Schraubverschlüsse von Flaschen und Gläsern, sie gehören größtenteils in den „Gelben Neue Telefonnummer Aufgrund einer Umstellung der Telefonanlage gibt es ab sofort Änderungen für die Krankenhausstandorte der Klinikum Oberlausitzer Bergland gemeinnützige GmbH in Zittau und in Ebersbach. Eintragung von IBAN und BIC vor und entsprechen zudem nicht den Anforderungen des SEPA- Verfahrens. Aus diesem Grund kommt ab 01.07.2013 übergangsweise das sogenannte Kombimandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren zum Einsatz, welches die bisherigen Vordrucke ersetzt und die Angabe von IBAN und BIC vorsieht. – Auch für die Zulassung eines Fahrzeugs durch eine/n Bevollmächtigte/n einschließlich der Zustimmungserklärung zur Bekanntgabe steuerlicher Verhältnisse an Dritte, ist künftig ein neuer Vordruck zu verwenden. – Beide Vordrucke werden auf der Internetseite der Kfz-Zulassung zum Download bereitgestellt. Allgemeinverfügung des Landkreises zum Schutz von Brut- und Wohnstätten von streng und besonders geschützten Wirbeltierarten vom 20.06.2013 Gemäß § 25 Abs. 5 in Verbindung mit § 48 und § 31 Abs. 4 des Sächsischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Sächsisches Naturschutzgesetz - SächsNatSchG) vom 11.10.1994 erlässt der Landkreis Görlitz als zuständige untere Naturschutzbehörde folgende Allgemeinverfügung über die teilweise Aufhebung der Beschränkung des Betretungsrechts. 1. Der Punkt 1. der Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz zum Schutz von Brut- und Wohnstätten von streng und besonders geschützten Wirbeltierarten vom 18.01.2013 wird insofern geändert, dass die Regelungen für die Grundstücke mit den Flurstücksnummern: 1479/1 (teilweise) in der Gemarkung Olbersdorf der Gemeinde Olbersdorf (HSZ „Südhang des Ameisenberges“) 673/14 (teilweise) in der Gemarkung Jonsdorf der Gemeinde Jonsdorf (HSZ „Jonsdorfer Felsenstadt“) ab dem 29.06.2013 aufgehoben werden. 2. Im Übrigen bleibt die Allgemeinverfügung vom 18.01.2013 unverändert. 3. Bekanntgabe Der Wortlaut der Allgemeinverfügung wird beim Landratsamt Görlitz, Untere Naturschutzbehörde, am Standort Löbau (Georgewitzer Straße 52), nach Bekanntgabe im Amtsblatt des Landkreises Görlitz (Landkreisjournal) zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt. Diese Allgemeinverfügung wird einen Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe wirksam. Bernd Lange, Landrat Sack“ oder die „Gelbe Tonne“. Das Ablegen von Abfällen jeglicher Art oder Wertstoffen, wie zum Beispiel gebündelte Pappe oder Kartonagen, auf den Containerstandplätzen und in unmittelbarer Umgebung ist nicht gestattet. Hier handelt es sich um eine Wildverkippung, diese Ordnungswidrigkeit kann mit einem Verwarngeld geahndet werden. Helfen Sie mit, die Glascontainerstandplätze in Ihrem Wohngebiet in einem ordentlichen Zustand zu halten! Kontakt: Regiebetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Görlitz, Muskauer Straße 51, 02906 Niesky 1 03588 261-702, E-Mail: info@aw-goerlitz.de Die zentralen Einwahlnummern lauten: Standort Zittau: 1 03583 88 - 1000 I 03583 88 - 1009 Standort Ebersbach: 1 03586 762 - 3000 I 03586 762 - 3009

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