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Landkreisjournal Nr.054/2013

Erscheinungsdatum: 22.05.2013

8 Ausgabe 54 22. Mai

8 Ausgabe 54 22. Mai 2013 Amtliche Bekanntmachungen Landkreis-Journal Amtsblatt Landkreis Görlitz Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) Antrag der Oostdam Metallhandelsgesellschaft mbH auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung und sonstigen Behandlung von Abfällen (Eisen und Nichteisenschrotten, einschließlich Autowracks) mit einer Gesamtlagerfläche von 15000 Quadratmetern oder mehr und einer Gesamtlagerkapazität von 1500 Tonnen oder mehr einschließlich dienender Nebenanlagen am Standort Ostritz Ortsteil Leuba. Die Oostdam Metallhandelsgesellschaft mbH, An der B 99 Nr. 200 in 02827 Görlitz hat gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit § 10 BImSchG und Nrn. 8.12.3.1 sowie 8.11.2.2 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur zeitweiligen Lagerung und zur sonstigen Behandlung von Abfällen (Eisen und Nichteisenschrotten, einschließlich Autowracks) inklusive dienender Nebenanlagen im Sinne von Nrn. 8.12.1.2, 8.12.2 und 8.11.2.1 des Anhangs der 4. BImSchV mit einer Gesamtlagerfläche von ca. 19.200 m² sowie einer Gesamtlagermenge von 3680 t auf Teilflächen der Flurstücke 530/11, 530/19, 530/20, 530/22 und 530/23 der Gemarkung Leuba beantragt. Sofern die beantragte Genehmigung erteilt wird, soll die Anlage sobald wie möglich in Betrieb genommen werden. Die Errichtung und der Betrieb der oben näher bezeichneten Anlagen bedürfen der Genehmigung gemäß den §§ 4 und 10 BImSchG, in Verbindung mit § 1 sowie der Nrn. 8.12.3.1, 8.11.2.2, 8.12.1.2, 8.12.2 und 8.11.2.1 des Anhangs der 4. BImSchV. Das Vorhaben ist unter Nr. 8.7.1.1 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) aufgeführt. Damit besteht gemäß § 3c Satz 1 UVPG eine Verpflichtung zur Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung hinsichtlich der Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in Verbindung mit § 8 der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) öffentlich bekannt gemacht. Der Antrag und die dazugehörigen Unterlagen können vom 30.05.2013 bis zum 01.07.2013 bei folgenden Stellen zu den dort angegebenen Zeiten eingesehen werden: Landkreis Görlitz Montag 8.30 bis 15.00 Uhr Umweltamt Dienstag 8.30 bis 18.00 Uhr 2. OG, Zimmer 3001 Mittwoch 8.30 bis 15.00 Uhr Georgewitzer Straße 52 Donnerstag 8.30 bis 18.00 Uhr 02708 Löbau Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr Landkreis Görlitz Montag 8.30 bis 12.00 Uhr Bürgerbüro Dienstag 8.30 bis 12.00 Uhr und Bahnhofstraße 24 13.30 bis 18.00 Uhr 02826 Görlitz Mittwoch 8.30 bis 12.00 Uhr Donnerstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr Stadt Ostritz Montag 8.00 bis 15.00 Uhr Rathaus Dienstag 8.00 bis 17.00 Uhr Ratssaal Mittwoch 8.00 bis 15.00 Uhr Markt 1 Donnerstag 8.00 bis 18.00 Uhr 02899 Ostritz Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Weitere Informationen, die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens von Bedeutung sein können und die dem Landkreis Görlitz erst nach Beginn der Auslegung vorliegen, werden der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich gemacht. Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 30.05.2013 bis einschließlich 15.07.2013 bei den obigen Stellen erhoben werden. Einwendungen müssen schriftlich vorgebracht werden und Name, Adresse sowie die Unterschrift des Einwenders beinhalten. Die Einwendungen sind rechtzeitig erhoben, wenn sie innerhalb der Einwendungsfrist bei diesen Stellen eingegangen sind. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§10 Abs. 3 Satz 5 BImSchG). Die Einwendungsschreiben werden der Antragstellerin und den am Verfahren beteiligten Behörden zwecks Stellungnahme zur Kenntnis gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Verlangen einer Einwenderin oder eines Einwenders deren oder dessen Name und Anschrift der Antragstellerin und den im Verfahren beteiligten Behörden nicht bekannt gegeben werden, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. Gemäß § 17 Abs. 1 und 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), müssen Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleich lautender Texte eingereicht worden sind, auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite deutlich sichtbar den vollständigen Namen und die Anschrift eines Unterzeichners enthalten, der als Vertreter der Einwender gilt. Gleichförmige Einwendungen, die diese Angaben nicht enthalten, sowie Einwendungen mit fehlenden oder unleserlichen Namen bzw. Adressenangaben werden von der Genehmigungsbehörde nicht berücksichtigt. Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde nach Ermessen, ob sie die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen gegen das Vorhaben mit der Antragstellerin und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert (§ 10 Abs. 6 BImSchG). Eine gesonderte Ladung zum Erörterungstermin erfolgt nicht. Findet ein Erörterungstermin statt, gilt diese Entscheidung hiermit als öffentlich bekannt gemacht. Nur wenn der Erörterungstermin aufgrund der Ermessensentscheidung nicht stattfindet, wird der Wegfall des Termins gesondert öffentlich bekannt gemacht. Der Erörterungstermin wird festgesetzt auf Donnerstag, den 22.08.2013, ab 10 Uhr, Landratsamt, Raum 0.10, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz. Sollte die Erörterung am 22.08.2013 nicht abgeschlossen werden können, wird sie an den darauf folgenden Werktagen (außer samstags) am selben Ort fortgesetzt. Die Einwendungen werden auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Einwendungen, die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, werden im Erörterungstermin nicht behandelt; für diese steht der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen (§ 10 Abs. 3 Sätze 5 und 6 BImSchG). Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Antrag und die Einwendungen öffentlich bekanntgemacht wird und diese Bekanntmachung die Zustellung des Genehmigungsbescheides an die Einwenderinnen und Einwender gemäß § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG ersetzen kann. i. A. Verena Starke, Amtsleiterin Umweltamt Görlitz, den 22.05.2013 Das Projekt 50plus im Landkreis Görlitz Der demografische Wandel bringt neue Chancen für ältere Arbeitslose. Unternehmen suchen händeringend Arbeitskräfte und verändern ihre Einstellung in Bezug auf über 50-Jährige. Die Älteren bringen Berufserfahrung mit - nicht selten zählt auch die Lebenserfahrung, insbesondere wenn es um den Dienstleistungssektor geht oder um die generationsübergreifende Zusammenarbeit. Diese Entwicklung will der Beschäftigungspakt 50plus im Landkreis Görlitz aktiv forcieren. In einem Miteinander von Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Gewerkschaften, Bildung und Wissenschaft sollen die Beschäftigungsmöglichkeiten für die Älteren deutlich verbessert werden. Das Jobcenter Landkreis Görlitz wird im Jahr 2013 durch zehn Jobstationen unterstützt, die über den gesamten Landkreis verteilt sind. Anfang Mai wurden die Jobstationen offiziell eröffnet und rund 1.100 Bürger, die älter als 50 Jahre und im SGB II-Leistungsbezug sind, erhalten dort individuelle Unterstützung auf ihrem Weg zurück in den Arbeitsmarkt. Parallel dienen die Jobstationen auch als Anlaufstellen für Arbeitgeber, die auf Personalsuche sind. Durch ein verzahntes Miteinander von Arbeitgeberservice der Jobcenter und Jobstationen sind kurze Wege und schnelle Dienstleistungen garantiert. Bundesprogramm Perspektive 50plus Das Projekt „50plus“ im Landkreis Görlitz läuft noch bis Ende 2015 im Rahmen des Bundesprogrammes „Perspektive 50plus - Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen“ und wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Dieses Programm verbessert die Beschäftigungschancen älterer Langzeitarbeitsloser. Es richtet sich an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach SGB II. „Perspektive 50plus“ bildet das Dach für bundesweit 78 regionale Beschäftigungspakte zur beruflichen Wiedereingliederung älterer Langzeitarbeitsloser. Mittlerweile sind 421 Jobcenter und damit mehr als 95 Prozent aller Grundsicherungsstellen bundesweit am Bundesprogramm beteiligt. Weitere Infos, Aktuelles und Ansprechpartner: www.50plus-goerlitz.de, www.perspektive50plus.de „Jüngere können schneller laufen, Ältere kennen die Abkürzung!“ Sind Sie als Arbeitgeber auf der Suche nach erfahrenen Mitarbeitern? Dann sprechen Sie uns an! Wir unterstützen Sie gerne bei der Personalauswahl, zu Fragen der Förderung und Qualifizierungsmöglichkeiten von Arbeitslosen über 50 Jahren. Infos erhalten Sie beim Arbeitgerberservice der Jobcenter in Görlitz unter 1 03581 663-4459 (Frau Schunk) in Löbau, Weißwasser und Niesky unter 1 03585 442105 (Frau Kießlich) und in Zittau unter 1 03583 79672023 (Herr Hänel) sowie im Internet unter www.50plus-goerlitz.de

Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca Ausgabe 54 Amtliche Bekanntmachungen 22. Mai 2013 9 Bekanntmachung der Staatliches Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL) Gemäß Art. 17 Haushaltsbegleitgesetz 2011/2012 v. 15. Dezember 2010 hat die BfUL die Aufgabe, Daten im Rahmen von Monitoringmaßnahmen nach den Richtlinien 92/43/EWG und 2009/147/EG zu erfassen, aufzuarbeiten und für die fachliche Durchführung den zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen. Auf der Grundlage des § 54 SächsNatSchG sind die Bediensteten und Beauftragten der Naturschutzbehörden und Fachbehörden befugt, zur Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege während der Tageszeit Grundstücke zu betreten. Ihnen ist es im Rahmen von Satz 1 auch gestattet, dort Erhebungen, naturschutzfachliche Beobachtungen, Vermessungen und Bodenuntersuchungen sowie ähnliche Dienstgeschäfte vorzunehmen. Als Tageszeit gilt die Zeit von 6 bis 22 Uhr. Grundstücke in der freien Landschaft oder im Wald können für naturschutzfachliche Beobachtungen auch während der Nachtzeit betreten werden, wobei Störungen der Jagdausübung zu vermeiden sind. Gemäß § 54 SächsNatSchG sind die Grundstückseigentümer und die sonstigen Berechtigten zu benachrichtigen. Da sich die Erhebungen im Rahmen des oben genannten Monitorings auf eine Vielzahl von Grundstücken erstrecken, erfolgt die Benachrichtigung in Form einer öffentlichen Bekanntmachung. Nachruf Wir erhielten die traurige Nachricht, dass unser ehemaliger Forstamtsleiter Wolfgang Henker (geb. 3. Juni 1933) am 26. April 2013 völlig unerwartet verstorben ist. In seiner langjährigen Tätigkeit in der Forstwirtschaft als Oberförster und zuletzt als Forstamtsleiter des Forstamtes Niesky hat er sich durch Zuverlässigkeit und Engagement hohes Ansehen und Wertschätzung erworben. Mit tiefer Verbundenheit für Natur und Landschaft war er nach seiner Dienstzeit viele Jahre als ehrenamtlicher Naturschutzhelfer des Landkreises tätig. Wir werden ihm ein ehrendes Gedenken bewahren. Den trauernden Hinterbliebenen gilt unser aufrichtiges Mitgefühl. Bernd Lange Verena Starke Willfried Mannigel Holm Karraß Landrat Umweltamt Kreisforstamt Forstbezirk Oberlausitz Landratsamt Görlitz Staatsbetrieb Sachsenforst Die BfUL führt mit eigenen Bediensteten sowie mit Beauftragten im Jahr 2013 folgende Maßnahmen durch: I Erhebung von vogelkundlichen Daten in folgenden Vogelschutzgebieten: 47 - „Muskauer und Neustädter Heide“, 50 - „Neißetal, 55 - „Zittauer Gebirge“ Weitere Informationen: http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/ natur/23914.htm (SPA-Monitoring) II Erhebung von Daten zu Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet des Freistaates Sachsen 027E - „Niederspreer Teichgebiet und Kleine Heide Hähnichen“ sowie in Gebieten folgender ausgewählter Messtischblätter (TK 25): 4555 Pechern und 4655 Rothenburg (Oberlausitz) III Erhebung von naturschutzfachlichen Daten in einem dauerflächengestützten Monitoring von Lebensraumtypen und Arten der FFH- Richtlinie sowie der Vogelschutzrichtlinie (insbesondere Monitoring häufiger Brutvogelarten und Wasservogelzählung). Weitere gebietsspezifische Informationen, insbesondere zu Lage und Abgrenzung der FFH-Gebiete sowie der Vogelschutzgebiete sind im Internet unter http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/8049.htm und http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/20433.htm (NATU- RA 2000 › Umsetzung in Sachsen › Monitoring und Berichtspflichten) einsehbar. Die BfUL-Bediensteten und die Beauftragten sind verpflichtet, auf Verlangen die Dienstausweise bzw. ein entsprechendes Nachweisdokument mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Alltagsbegleiter für Senioren Auch beim Landfrauenkreisverein Görlitz e.V. engagieren sich seit Januar Mitarbeiterinnen ehrenamtlich im Projekt „Alltagsbegleiter für Senioren“ beim Landfrauenkreisverein Görlitz e. V. das teilte die Vorstandssprecherin des Vereins, Gisela Sprenger, mit. Gefördert wird das Projekt durch den Europäischen Sozialfonds. Momentan werden die Begleiter unter anderem vom DRK zur Sturzprävention geschult. Weitere Themen sind Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und das Krankheitsbild „Demenz“ sowie Beschäftigungsmöglichkeiten mit Senioren und Gedächtnistraining. Wer selbst als Alltagsbegleiter aktiv werden möchte oder die Unterstützung der Alltagsbegleiter in Anspruch nehmen möchte, kann sich an den Landfrauenkreisverein Görlitz e. V. wenden unter 1 035843 25306 oder E-Mail hirschfelde@landfrauen-goerlitz.de (Im Landkreisjournal vom 27. März, Seite 10, wurden ebenfalls beteiligte Projektträger des Landkreises Görlitz vorgestellt.) 20. Sächsische Gesundheitswoche im Landkreis Görlitz „Gesund aufwachsen - gemeinsame Verantwortung von Gesundheits- und Jugendhilfe“ Alle Interessierte sind ganz herzlich zu folgenden Veranstaltungen eingeladen. 27. Mai, 9-13 Uhr und 28. Mai, 13-18 Uhr „Miteinander aktiv“ - 5. Tag der offenen Tür der Selbsthilfegruppen im Jugendzentrum Niesky, Muskauer Straße 23 a Workshop 1 - SHG für Hörgeschädigte Niesky Workshop 2 - SHG „Freundeskreis zur Abstinenz“ Workshop 3 - SHG Diabetiker Workshop 4 - SHG „Chronische Schmerzen“ Workshop 5 - SHG „Multiple Sklerose“ Workshop 6 - Blinden und Sehbehindertenverband Workshop 7 - SHG „Frauen nach Krebs“ Infostände und Aktionen: Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz - Fördermittel, Gelder für die Arbeit der SHG – SHG „Freundeskreis zur Abstinenz“ - Angebot alkoholfreier Mixgetränke; Ernährungsberatung mit Frau Blümel (Hauswirtschafterin) - Gesunde Kost und exotische Früchte selbst zubereitet; Wohnraumberatung Regine Kleicke; BSK - Kontaktstelle Selbsthilfe Körperbehinderter Niesky; SHG „Schlafapnoe“ Zittau/ Görlitz; Kontakt und Informationsstelle für Selbsthilfe und Selbsthilfeinteressierte (KISS) Weißwasser; Geriatrienetzwerk Görlitz; Behindertenbeauftragte des Landkreises 27. bis 30. Mai „Ist Ihr Keuchhustenschutz noch aktuell?“ - Keuchhusten-Impfaktion des Gesundheitsamtes 27. Mai, 14-18 Uhr: Gesundheitsamt Görlitz, Reichertstraße 112 27. Mai, 14-18 Uhr: Gesundheitsamt - Außenstelle Zittau,Hochwaldstr. 29 28. Mai, 14-18 Uhr: Kreiskrankenhaus Weißwasser gGmbH (im MVZ), Karl-Liebknecht-Str. 1 29. Mai, 14-18 Uhr: Gesundheitsamt - Außenstelle Niesky, Robert-Koch-Str. 1 30. Mai, 14-18 Uhr: Gesundheitsamt - Außenstelle Löbau, Georgewitzer Str. 58 Impfpass und die Chipkarte der Krankenkasse zum Termin mitbringen! Ansprechpartner: Frau Dr. U. Schultz,1 03581 663-2676 19. Mai, 16.30-19.30 Uhr „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen - Kinderschutz als Gesamtverantwortung aller Professionen“ - Fortbildungsveranstaltung Das Gesundheitsamt, das Jugendamt und das Soziale Frühwarnsystem mit den Netzwerken frühe Hilfen des Landkreises Görlitz laden zu einer Fortbildungsveranstaltung für Ärzte und medizinisches Fachpersonal in das Schlesische Museum zu Görlitz, Untermarkt 4, ein. Programm: – Eröffnung Landrat Bernd Lange – Familienhebammen im Landkreis Görlitz Amtsarzt, Herr Dr. Ziesch, Frau Pursche (Gesundheitsamt) – Kinderschutz am Klinikum Oberlausitzer Bergland CÄ Frau MU Dr. Reck (Klinikum für Kinder- u. Jugendmedizin) – Anforderungen durch das Bundeskinderschutzgesetz Frau Barke (Jugendamt) – Netzwerke Frühe Hilfen im Landkreis Görlitz Frau Bednarek, Frau Cordts, Herr Schulze (Soziales Frühwarnsystem im Landkreis Görlitz, Netzwerke Frühe Hilfen) – Rechtsmedizinische Aspekte des Kinderschutzes OA Herr Dr. Schmidt (Institut für Rechtsmedizin TU Dresden) – Diskussion und Ausblick Einladung mit Anmeldeformular unter www.landkreisgoerlitz.de 27. bis 31. Mai ab 9.00 Uhr „Gesund und fit in die Schule“ Kindersportwoche im Landkreis Görlitz in Ebersbach-Neugersdorf, Niesky, Weißwasser, Görlitz und Zittau 2. Juni „Wie fit bin ich“ - Kindersportfest des Sportvereins „Grün-Weiß Gersdorf“ auf dem Sportplatz in Gersdorf

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