6 Ausgabe 54 22. Mai 2013 Amtliche Bekanntmachungen Landkreis-Journal Amtsblatt Landkreis Görlitz Eilentscheidung des Landrates EE/041/2013 Im Wege der Eilentscheidung fasst der Landrat anstelle des Technischen Ausschusses den Beschluss, den Termin der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 04.06.2013 auf den 03.06.2013 zu verschieben. Beschlüsse der 22. Sitzung des Technischen Ausschusses vom 30.04.2013 Beschluss Nr.: 105/2013 Der Technische Ausschuss beschließt die Vergabe der Lieferung von einem Notarzteinsatzwagen an die Firma BINZ Ambulance- und Umwelttechnik GmbH, Am Vogelherd 21, 98693 Ilmenau in Höhe von 102.539,20 € und beauftragt den Landrat, den Zuschlag zu erteilen. Beschluss Nr. 106/2013 Der Technische Ausschuss beschließt die Vergabe der Lieferung von drei Rettungstransportwagen an die Firma AmbulanzMobile GmbH & Co.KG, Glinder Str. 1, 39218 Schönebeck in Höhe von 474.067,80 € und beauftragt den Landrat, den Zuschlag zu erteilen. Beschluss Nr. 107/2013 Der Technische Ausschuss beschließt die Vergabe der Lieferung von neun Krankentransportwagen an die Firma BINZ Ambulance- und Umwelttechnik GmbH, Am Vogelherd 21, 98693 Ilmenau in Höhe von 722.290,96 € und beauftragt den Landrat, den Zuschlag zu erteilen. 23. Sitzung des Jugendhilfeausschusses Die 23. Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am 30.05.2013, um 16 Uhr, im Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, Raum 0.10 (Großer Saal), statt. Tagesordnung öffentlich: 1 Eröffnung 1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 1.2 Abstimmung über Einwände zur Sitzungsniederschrift vom 14.02.2013 2 Berichterstattungen 2.1 Unterausschuss Kindertageseinrichtungen und Familienbildung 2.2 Unterausschuss Jugendhilfeplanung 2.3 Arbeitsgemeinschaft Träger der Jugendhilfe 2.4 Information des Jugendamtes zur Statistik Kindeswohlgefährdungen 2012 3 Beschlussfassungen 3.1 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII - „Kinderfarm und Aktivspielplatz „Birkenhof“ e.V.“ 3.2 Förderung Freier Träger für das Jahr 2013 gem. der Richtlinie des Landkreises Görlitz für die Fachkraftförderung der Kinder- und Jugendarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes und der Familienbildung vom 22.06.2011 3.3 Ablehnung der Förderung Freier Träger für das Jahr 2013 gem. der „Richtlinie des Landkreises Görlitz für die Fachkraftförderung der Kinder- und Jugendarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes und der Familienbildung v. 22.06.2011“ 3.4 Kindertagesstätteninvestitionen 2013 3.5 Änderung der Richtlinie des Landkreises Görlitz für die Fachkraftförderung der Kinder- und Jugendarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes und der Familienbildung vom 22.06.2011 für die Antragstellung in der Fachkraftförderung 2014 3.6 Bestätigung der Vorschlagsliste Jugendschöffen für die Amtsgerichte Weißwasser, Görlitz, Zittau für die Geschäftsjahre 2014-2018 3.7 Änderung Terminplan des Jugendhilfeausschusses für das Jahr 2013 4 Sonstiges Bernd Lange, Landrat Kulturraumförderung 2014 Die Anträge auf Kulturraumförderung für 2014 sind bis 30.06.2013 beim Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz einzureichen. Die aktuellen Formulare, die Förderrichtlinie, Förderschwerpunkte 2014 nebst Anlagen, sowie Statistik- und Merkblätter können ab 30.05.2013 auf der Internetseite des Kulturraumes unter: www.kulturraum-oberlausitz.de abgerufen werden. Hinweis auf Stellenausschreibung Der Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße mit Sitz in Kodersdorf schreibt zum schnellstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Sachbearbeiter/in Ordnungsverwaltung mit 35 Wochenstunden, befristet für eine Elternzeitvertretung, aus. Nähere Informationen zur Stellenausschreibung finden Sie unter: www.weisserschoeps-neisse.de und im Amtsblatt des Verwaltungsverbandes. Verbandsversammlung des Zweckverbandes Die nächste öffentliche Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Allwetterbad Großschönau“ findet am 26.06.2013, 15 Uhr im Clubhaus des Feriendorfes der TRIXI-Park GmbH, Jonsdorfer Straße 40 in 02779 Großschönau statt. Tagesordnung öffentlicher Teil: 1. Begrüßung 2. Protokollkontrolle 3. Vergabe Bauleistung Los 10/13 Wärmedämmverbundsystem 4. Vergabe Bauleistung Los 11/13 Fenster- und Fassadenelemente 5. Vergabe Bauleistung Los 13/13 Dacharbeiten 6. Vergabe Bauleistungen Los 14/13 Lüftung 7. Information über den aktuellen Sachstand der energetischen Sanierung und des Erweiterungsantrages 8. Sonstiges Frank Peuker, Verbandsvorsitzender Großschönau, 13. Mai 2013 Bernd Lange, Landrat 14. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales Die 14. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales findet am 03.06.2013, 15.30 Uhr, im Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, Raum 0.10 (Großer Saal), statt. Tagesordnung öffentlich: 1 Eröffnung 1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 1.2 Abstimmung über Einwände zur Sitzungsniederschrift vom 08.04.2013 2 Sonstiges Bernd Lange, Landrat 23. Sitzung des Technischen Ausschusses Die 23. Sitzung des Technischen Ausschusses findet am 03.06.2013, um 15.30 Uhr, im Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, Raum 2.19 statt. Tagesordnung öffentlich: 1 Eröffnung 1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 1.2 Abstimmung über Einwände zur Sitzungsniederschrift vom 30.04.2013 2 Vergabe von Planungsleistungen nach VOF - Neubau 3-Feld-Sporthalle am Geschwister-Scholl-Gymnasium Löbau 3 Sonstiges Bernd Lange, Landrat 24. Sitzung des Hauptausschusses Die 24. Sitzung des Hauptausschusses findet am 11.06.2013, um 16 Uhr, im Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, Raum 0.10 (Großer Saal) statt. Tagesordnung öffentlich: 1 Eröffnung 1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 1.2 Abstimmung über Einwände zur Sitzungsniederschrift vom 16.04.2013 2 Information über eine Eilentscheidung des Landrates: Mitteltausch im Finanzhaushalt des Haushaltsjahres 2013/ 2014 3 Sonstiges Bernd Lange, Landrat
Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca Ausgabe 54 Amtliche Bekanntmachungen 22. Mai 2013 7 Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz zum Schutz von Brut- und Wohnstätten von streng und besonders Gemäß § 25 Abs. 5 in Verbindung mit § 48 und § 31 Abs. 4 des Sächsischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Sächsisches Naturschutzgesetz - SächsNatSchG) vom 11.10.1994 erlässt der Landkreis Görlitz als zuständige untere Naturschutzbehörde folgende Allgemeinverfügung über die teilweise Aufhebung der Beschränkung des Betretungsrechts 1. Der Punkt 1. der Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz zum Schutz von Brut- und Wohnstätten von streng und besonders geschützten Wirbeltierarten vom 18.01.2013 wird insofern geändert, dass die Regelungen für das Grundstück mit der Flurstücksnummer 416/6 in der Gemarkung Oybin der Gemeinde Oybin (Horstschutzzone „Ostabfall des Berges Oybin“) mit Wirkung ab dem 06.05.2013 aufgehoben werden. 2. Im Übrigen bleibt die Allgemeinverfügung vom 18.01.2013 unverändert. 3. Bekanntgabe Der Wortlaut der Allgemeinverfügung wird beim Landratsamt Görlitz, Untere Naturschutzbehörde, am Standort Löbau (Georgewitzer Straße 52), nach Bekanntgabe im Amtsblatt des Landkreises Görlitz (Landkreisjournal) zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt. Diese Allgemeinverfügung wird einen Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe wirksam. Bernd Lange, Landrat Übung der Bundeswehr geschützten Wirbeltierarten vom 03.05.2013 Vom 24. Juni bis 7. Juli 2013 findet eine Übung der Luftlandebrigade 26 der Bundeswehr im freien Gelände statt. Die Übung trägt den Namen „Colibri“! Von dieser Übung betroffen sind auch Teile des Landkreises Görlitz. Bürger, die in dieser Zeit Schäden an ihrem Eigentum feststellen, welche sie unmittelbar dieser Übung zuordnen können, wenden sich bitte an ihre zuständige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung. Rückfragen können an das Landratsamt Görlitz, Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen unter 1 03581 663-5630 gerichtet werden. Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes über das Geoinformationswesen im Freistaat Sachsen vom 19.05.2010 (SächsGVBl. S. 134, 140) Der Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert: Betroffene Flurstücke: Gemeinde Lawalde, Gemarkung Lawalde 2, 8/2, 8/3, 8/4, 13/4, 14, 21, 23, 27/1, 27/2, 30/4, 30/6, 30/7, 30/8, 35, 36, 37/1, 41, 43b, 45, 46, 48, 49, 50/1, 51/1, 51/3, 51/4, 54, 57, 59, 60, 61/1, 61/2, 62/2, 62/3, 62/4, 64, 65, 67, 71/3, 72, 73, 76a, 76b, 78/1, 79, 86, 88, 90, 94, 95c, 96, 97/1, 99/1, 101, 102a, 104/1, 104/2, 111/27, 113, 114/4, 120, 120b, 122, 123, 124, 127, 131, 140/2, 146/1, 150/1, 152/1, 154, 162/1, 162/2, 164/1, 165, 168/1, 170/1, 170/2, 170/4, 170/5, 170/6, 170/7, 171/1, 171/2, 173, 177/3, 177/5, 177/6, 180/1, 180/2, 183, 184, 191c, 193/1, 195/1, 196/1, 197/2, 198, 202/1, 202/2, 210a, 285b, 285d, 358/1, 360/2, 362/3, 362/8, 366/4, 366/5, 367/2, 368/2, 381a, 384, 385/1, 391, 392, 393, 401, 405, 408/2, 409, 410, 413/1, 413a, 413b, 414/2, 414/3, 427/2, 427/3, 427/7, 427/13, 427/16, 427/17, 427/20, 427/24, 427/26, 427/27, 427/28, 427/29, 427/30, 427/33, 427/40, 427/41, 427/44, 427/49, 427k, 427r, 429, 443/1, 448/1, 451/1, 451/2, 454, 459/1, 471/1, 482, 482a, 489, 514, 516/1, 516/4, 520b, 521, 523/1, 525/2, 528/1, 528/4, 530a, 531, 536a, 537/1, 537/2, 539/1, 540/1, 541, 544/1, 544/2, 548/1, 548/2, 553/1, 553/3, 555/2, 557/1, 557/2, 560, 572, 576/1, 576/2, 580, 584/2, 596, 599a, 609, 615, 628/2, 628a, 629, 629h, 651/1, 689a, 704/6, 705/2, 712/9, 735/1, 736/1, 740/1, 740/2, 740/3, 740/4, 740/5, 740/6, 740/7, 740a, 740c, 740d, 740f, 740g, 740h, 740i, 740k, 740l, 740m, 740n, 740p, 742/6, 742/9, 742/12, 742/13, 742/14, 742/16, 742/17, 742/19, 742/20, 751/3, 751/9, 751/13, 751/15, 751/16, 760, 763/1, 763/2, 763/3, 767/1, 767/2, 785, 807a, 841/1, 841/2, 841b, 843/3, 860/3, 860/4, 860/5, 862, 863a, 886/2, 886/4, 897/2, 900/1, 900/2, 901/3, 906, 907/1, 907/2, 907/3, 907/4, 907a, 907b, 907d, 907e, 907g, 907i, 908a, 909/1, 909/6, 909/7, 909c, 915/4, 923/1, 924/1, 924/2, 927/2, 927/3, 928/1, 928/3, 928/4, 928/5, 928b, 933a, 984, 985, 986, 989, 990, 991, 997, 998, 999, 1000, 1006, 1007, 1008, 1009, 1011, 1012, 1013, 1014, 1015, 1018, 1027, 1031 Gemeinde Boxberg, Gemarkung Klitten Flur 6: 42, 47, 57/2, 67/2, 105, 120/4, 120/6; Flur 9: 11/1, 12/1, 13/1, 14/1, 15/1, 16/1, 16/2, 47/3, 56/5, 56/6, 60/1, 61, 62, 66/5, 66/6, 87/1, 87/2, 88/2, 88/4, 175/2, 191, 235, 237; Flur 10: 78, 79, 86/1, 118/4, 118/7, 118/8; Flur 11: 39/3, 51/1, 51/2, 74/1, 92, 93, 94, 95, 96, 97, 98, 102, 180, 182/2, 241, 242, 243, 244; Flur 13: 133, 140, 149/1, 682/6, 703/1, 704/1, 704/2, 705/2, 712/1, 717/3, 801/1, 801/6, 820/1, 875; Flur 14: 10, 26, 81, 93, 103, 105, 112, 113; Flur 15: 68, 75; Flur 16: 44, 49/2, 54, 60; Flur 17: 4/3; Flur 18: 76/2, 104; Flur 19: 29, 30, 36, 37, 48/1, 51/9, 52/1, 63/1, 63/2, 63/3, 64/1, 64/2, 65/1, 65/2, 66/1, 68/1, 68/2, 193, 196, 223 Art der Änderung 1. Berichtigung fehlerhafter Daten des Liegenschaftskatasters (trifft nur in Gemarkung Klitten Flur 13 Flurstücke 133 und 140 zu) 2. Änderung der Angabe der Flächengröße (trifft nur in der Gemarkung Klitten zu) 3. Änderung des Gebäudenachweises eines Flurstücks (trifft nur in der Gemarkung Lawalde zu) 4. Änderung der Angaben zur Nutzung eines Flurstücks Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung hin-sichtlich der Art der Änderung Nr. 1 bekannt gemacht bzw. hinsichtlich der Art der Änderung Nr. 2 bis 4 mitgeteilt. Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 22.05.2013 bis zum 21.06.2013 im Landratsamt Görlitz, Außenstelle Georgewitzer Straße 42, 02708 Löbau jeweils Dienstag und Donnerstag von 8.30-12 Uhr und 13.30-18 Uhr sowie Freitag von 8.30-12 Uhr zur Einsichtnahme bereit. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle während der genannten Zeiten persönlich oder unter 1 03585 44-2886 bzw. -2887 zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, die Fortführungsnachweise und die weiteren Unterlagen zu den Änderungen einzusehen. Das Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung ist nach § 2 des SächsVermKatG für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde. Gemäß § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben bzw. mitgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die durchgeführte Erfassung der Gebäude und Nutzungen aus den Digitalen Orthophotos (in der Gemarkung Lawalde) die Pflicht des Grundstückseigentümers nach § 6 Abs. 3 SächsVermKatG nicht ersetzt. (§ 6 Abs. 3 SächsVermKatG: Wurde ein Gebäude nach dem 24. Juni 1991 abgebrochen, neu errichtet, in seinen Außenmaßen wesentlich verändert oder die Nutzung eines Flurstückes geändert, hat der Eigentümer unverzüglich, spätestens zwei Monate nach Abschluss der Maßnahme, die Aufnahme des veränderten Zustandes in das Liegenschaftskataster auf seine Kosten zu veranlassen.). Rechtsbehelfsbelehrung: Die bei Art der Änderung unter Nummer 1 (Berichtigung fehlerhafter Daten des Liegenschaftskatasters) angeführte Änderung stellt einen Verwaltungsakt dar, gegen den Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen können. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz einzulegen. Birgit Trenkler, Amtsleiterin Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung Öffentliche Bekanntmachung Der Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, führt in der Gemeinde Hähnichen, Gemarkung Hähnichen Arbeiten aufgrund § 14 Abs. 3 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes über das Geoinformationswesen im Freistaat Sachsen vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl. S. 134, 140) durch. Die Arbeiten umfassen die Erfassung der Gebäude aus Digitalen Orthophotos (Luftbildern) sowie die Aktualisierung der tatsächlichen Nutzung, wenn sich diese offensichtlich geändert hat, und dienen der Verbesserung und Berichtigung der Daten des Liegenschaftskatasters. Birgit Trenkler Amtsleiterin Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung 6. Seniorenmesse des Landkreises Am 24. September findet wieder eine Seniorenmesse im Oberlausitzer Kultur- und Veranstaltungshaus in Ebersbach/ Sa. statt. Motto: „Voll im Leben“. Für eine abwechslungsreiche und interessante Messe werden von dem ehrenamtlichen Organisationsteam engagierte Aussteller mit guten Ideen und interessanten Angeboten für Senioren und ihre Angehörigen gesucht. Anmeldungen können bis 10. Juli über den DRK Kreisverband Löbau e.V. erfolgen. Das Formular finden Sie auf der Homepage des Kreisverbandes im Downloadbereich unter www.drk-loebau.de.
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