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Landkreisjournal Nr.053/2013

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Erscheinungsdatum: 30.04.2013

6 Ausgabe 53 30. April

6 Ausgabe 53 30. April 2013 Amtliche Bekanntmachungen Landkreis-Journal Amtsblatt Landkreis Görlitz Tag des offenen Denkmals 2013 Am 8. September findet bundesweit wieder der Tag des offenen Denkmals statt. Das diesjährige Motto übergreift alle Denkmalgruppen und lautet: „Jenseits des Guten und Schönen: Unbequeme Denkmale“. Damit steht in diesem Jahr ein Thema im Mittelpunkt, das sich auf viele verschiedene Denkmalgattungen bezieht. Das Motto greift Fragen auf, mit denen sich Denkmalpfleger und Denkmaleigentümer immer wieder auseinandersetzen und die am Tag des offenen Denkmals öffentlich diskutiert werden sollen: Was ist wert, erhalten zu werden und warum? Was macht Denkmale unbequem? Gibt es überhaupt „bequeme“ Denkmale? Nicht jedes Gebäude kann und muss erhalten werden. Darum ist eine gründliche Auseinandersetzung und bewusste Entscheidung für oder gegen den Erhalt notwendig. Nur so besteht die Möglichkeit, die Vergangenheit in all ihrer Schönheit, ihrem Zauber oder aber auch ihrer Brutalität und Geschichtlichkeit für künftige Generationen als unser Erbe sichtbar bewahren. Selbstverständlich können auch Denkmale geöffnet werden, die keinen direkten Bezug zum diesjährigen Schwerpunktthema haben. Wenn Sie am Tag des offenen Denkmals teilnehmen wollen, melden Sie sich bitte bis spätestens 31. Mai bei der Deutschen Stiftung Denkmalschutz an. Denn nur die bis zu diesem Tag angemeldeten Denkmale werden in das gedruckte Veranstaltungsprogramm der Deutschen Stiftung für Denkmalschutz und damit in die bundesweite Pressearbeit aufgenommen. Die zusätzliche Anmeldung bis zum 15. Juli bei der bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Görlitz hat den Vorteil, dass die Bekanntmachung in der örtlichen Presse erfolgt. Die Anmeldungen können an folgende Adressen gesendet werden: Landratsamt Görlitz Untere Denkmalschutzbehörde Neustadt 47 Robert-Koch-Str. 1 02763 Zittau 02906 Niesky Landratsamt Görlitz Untere Denkmalschutzbehörde 1 03583 79672723 1 03588 285-743 E-Mail: ina.langer@kreis-gr.de E-Mail: friederike.vialon@kreis-gr.de Die Bögen für die Anmeldung und für die Materialbestellung zum Tag des offenen Denkmals erhalten Sie bei der Denkmalschutzbehörde in Niesky oder im Internet www.tagdes-offenen-denkmals.de Öffentliche Bekanntmachung Der Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, führt in der Gemeinde Quitzdorf am See, Gemarkung Sproitz ab Mai 2013 örtliche Vermessungsarbeiten zur Bestimmung von Passpunkten für die geometrischen Verbesserung der Automatisierten Liegenschaftskarte durch. Von den Vermessungsarbeiten ist die gesamte Gemarkung betroffen. Die mit den Vermessungsarbeiten beauftragten Personen sind nach § 5 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungsund Katastergesetz - SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes über das Geoinformationswesen im Freistaat Sachsen vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl. S. 134, 140) befugt, Flurstücke zu betreten und zu befahren sowie die erforderlichen Arbeiten vorzunehmen. Birgit Trenkler Amtsleiterin Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung Förderung Familienerholung Um Familien mit Kindern, die sich aus finanziellen Gründen keinen gemeinsamen Urlaub leisten könnten, ein paar unbeschwerte Tage zum Beispiel in einer Familienferienstätte zu ermöglichen, stellt das Sozialministerium in diesem Jahr wieder finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 300 000 Euro zur Verfügung. Anträge auf Zuwendungen können nach der geltenden Förderrichtlinie Familienförderung bei den Geschäftsstellen der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie der Familienverbände gestellt werden. Gefördert werden wie bisher Angebote der Familienfreizeit und -erholung, insbesondere Erholungsaufenthalte in Deutschland in Familienferienstätten der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und der Familienverbände. Einen Überblick über preisgünstige Urlaubsmöglichkeiten für Familien im Freistaat Sachsen bietet unter anderem der Erlebnis- und Beherbergungsreiseführer „Landurlaub in Sachsen - Mal wieder Land sehen“ (www.landurlaub-sachsen.de oder www.urlaub-mit-der-familie.de). Landratsamt am 10. Mai geschlossen Am Tag nach Christi Himmelfahrt – am Freitag, dem 10. Mai, findet im Landratsamt Görlitz und seinen Außenstellen kein Dienstbetrieb statt. Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVerm- KatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes über das Geoinformationswesen im Freistaat Sachsen vom 19.05.2010 (SächsGVBl. S. 134, 140) Der Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert: Betroffene Flurstücke Gemeinde Leutersdorf, Gemarkung Spitzkunnersdorf 118/4, 120a, 123, 128/1, 131, 137a, 181/1, 273/2, 291/1, 371b, 393, 394/5, 394/6, 920/2, 921a, 928/7, 951l, 951m, 952b, 953/4, 974, 977b, 981, 1016, 1026/8, 1037, 1078, 1123/1 Gemeinde Kreba-Neudorf, Gemarkung Kreba-Neudorf Flur 4: 72/2, 80, 81, 82, 83, 86, 87/1, 87/2, 93, 94, 95, 96/1, 96/2, 97/1, 98, 153/2, 166, 167/6, 178/9, 184/3, 185/6, 186, 187/3, 187/4, 188/2, 191/2, 192, 263, 270, 273, 282/8, 282/26, 282/28, 392/2, 398, 399, 400, 401, 402/19, 404/1, 410/26, 410/30, 410/32, 414, 415/1, 475, 476/4, 484, 485/2, 485/3, 485/4, 485/5, 485/7, 485/8, 487/2, 492/2, 493, 495, 497/2, 503 Gemeinde: Boxberg, Gemarkung: Nochten Flur 5: 82/1, 85/2, 87/3, 87/8, 87/11, 100/2, 111, 113, 114, 115, 116/2, 116/3, 116/4, 118/2, 124, 125, 126/1, 126/2, 127, 128, 129, 143/7, 144 Art der Änderung 1. Bildung von Flurstücken 2. Berichtigung fehlerhafter Daten des Liegenschaftskatasters (trifft nicht in der Gemarkung Spitzkunnersdorf zu) 3. Änderung der Angabe der Flächengröße (trifft nicht in der Gemarkung Spitzkunnersdorf zu) 4. Änderung des Gebäudenachweises eines Flurstücks 5. Änderung der Angaben zur Nutzung eines Flurstücks Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung hinsichtlich der Art der Änderung Nr. 1 und 2 bekannt gemacht bzw. hinsichtlich der Art der Änderung Nr. 3 bis 5 mitgeteilt. Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 30.04.2013 bis zum 30.05.2013 im Landratsamt Görlitz, Außenstelle Georgewitzer Straße 42, 02708 Löbau jeweils Dienstag und Donnerstag von 8.30-12 Uhr und 13.30-18 Uhr sowie Freitag von 8.30-12 Uhr zur Einsichtnahme bereit. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle während der genannten Zeiten persönlich oder unter 1 03585 44-2886 bzw. -2887 telefonisch zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, die Fortführungsnachweise und die weiteren Unterlagen zu den Änderungen einzusehen. Das Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung ist nach § 2 des SächsVermKatG für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde. Gemäß § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben bzw. mitgeteilt. Rechtsbehelfsbelehrung: Die bei Art der Änderung unter Nummer 1 (Bildung von Flurstücken) und Nummer 2 (Berichtigung fehlerhafter Daten des Liegenschaftskatasters) angeführte Änderung stellt einen Verwaltungsakt dar, gegen den Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen können. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, einzulegen. Birgit Trenkler, Amtsleiterin Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung

Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca Ausgabe 53 Amtliche Bekanntmachungen 30. April 2013 7 Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Feststellung zur UVP-Pflicht der wesentlichen Änderung einer Biogasanlage mit BHKW am Standort 02748 Bernstadt, OT Kemnitz, Neue Straße Bekanntgabe des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG gemäß § 3a Satz 2, zweiter Halbsatz UVPG Der Landwirtschaftsbetrieb Hagen Stark hat gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. § 19 Abs. 1 und 2 BImSchG und den Ziffern 1.15 a i.V.m. 9.1b, jeweils Spalte 2 des Anhanges zur 4. BImSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen), die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung einer Biogasanlage mit Blockheizkraftwerk auf dem Flurstücken 625/2 und 632 der Gemarkung Kemnitz in 02748 Bernstadt, OT Kemnitz, Neue Straße beantragt und mit Bescheid vom 22.03.2013 genehmigt bekommen. Dieses Vorhaben fällt in den Anwendungsbereich des UVPG. Nach § 3c Satz 1 UVPG i.V.m. Nr. 1.11.1.1 der Anlage 1 zum UVPG ist für das Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Im Ergebnis der durchgeführten Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben kann nach Einschätzung des Landkreises Görlitz aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien sowie der besonderen örtlichen Gegebenheiten keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen haben, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Gemäß § 3a Satz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbstständig, sondern nur mit dem Genehmigungsbescheid vom 22.03.2013 anfechtbar. Die Unterlagen für die Vorprüfung sowie das Protokoll über die Durchführung und das Ergebnis der Vorprüfung sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes (UIG) i.V.m. dem Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG) im Landratsamt Görlitz, Umweltamt, Untere Immissionsschutzbehörde, Georgewitzer Str. 52 in 02708 Löbau, Zimmer 3002 zugänglich. i.A. Verena Starke, Amtsleiterin Umweltamt Feststellung der UVP-Pflicht für die Umwandlung von Wald zum Zweck der Wiederherstellung des Schlossparks in Uhyst in der Gemeinde Boxberg, OT Uhyst Bekanntgabe der Ergebnisse der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c und § 3a Satz 2 UVPG i.d.F. der Bekanntgabe vom 24.02.2010 Die Gemeindeverwaltung Boxberg hat zum Zweck der Wiederherstellung des Schlossparks in Uhyst auf Teilen der Flurstücke 179/1, 180, 181, 186/6, Flur 9, Gemarkung Uhyst die Umwandlung von insgesamt 2,10 ha Wald beantragt. Gemäß § 8 Abs. 1 i. V. mit § 35 Abs. 1 SächsWaldG war zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Waldumwandlung vorliegen. Das Vorhaben fällt in den Anwendungsbereich des UVPG. Nach § 3c UVPG i.V. mit Anlage 1 Nr. 17.2.3 zum UVPG und unter Berücksichtigung von § 3b Abs. 1 und 2 UVPG war eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Im Ergebnis der Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben kann nach Einschätzung des Landkreises Görlitz aufgrund überschlägiger Prüfung und unter Berücksichtigung der in Anlage 2 Nr. 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Gemäß § 3a Satz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbstständig anfechtbar. Die Unterlagen für die Vorprüfung sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes (UIG) i. V. mit dem Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG) im Landratsamt Görlitz, Kreisforstamt, Teichstraße 18 in 02943 Weißwasser während der Öffnungs- und Sprechzeiten zugänglich. i. A. Willfried Mannigel, Leiter Kreisforstamt Weißwasser, den 10.04.2013 Bundesprogramm „TOLERANZ FÖRDERN - KOMPETENZ STÄRKEN“ Programmbereich: Entwicklung integrierter lokaler Strategien“ (Lokale Aktionspläne - LAP) Jugendliche für Ausstellung gesucht Die Hillersche Villa Zittau präsentiert im Rahmen des Lokalen Aktionsplans vom 7. Juni bis 11. Juli in der Schkola Oberland in Ebersbach/Sa. die neue Ausstellung des Anne-Frank-Zentrums Berlin „Deine Anne. Ein Mädchen schreibt Geschichte.“ Die Ausstellung steht unter der Schirmherrschaft von Landrat Bernd Lange und Bürgermeisterin Verena Hergenröder. Sie beschäftigt sich nicht nur mit dem berühmten Tagebuch des jüdischen Mädchens sondern auch mit den Fragen, die bereits Anne Frank, aber auch die Jugendlichen von heute beschäftigen. Fragen zu Identität, Gruppenzugehörigkeit und Diskriminierung: Wer bin ich? Wer sind wir? Wen schließe ich aus? Kurze Filme mit Jugendlichen regen zur Diskussion über diese Themen an. Im Mittelpunkt steht das Konzept „Jugendliche begleiten Jugendliche“. Dabei engagieren sich junge Menschen ab 16 Jahren als Ausstellungsbegleiter/innen. In einem Trainingsseminar lernen sie die Inhalte und Hintergründe der Ausstellung und Methoden der Vermittlung kennen. Als Peer Guides vermitteln sie die Thematik anderen Jugendlichen und regen Gespräche an. Ein umfangreiches Rahmenprogramm mit Konzerten, Vorträgen, Film und Theater soll die Schkola in der Spreequellstadt für kurze Zeit auch zum kulturellen Zentrum machen. Dafür ist gerade eine Spendenaktion angelaufen. Nun hat auch die Suche nach Jugendlichen ab 15 Jahren begonnen. „Wir brauchen noch junge Menschen, die Lust und Energie haben, sich aktiv einzubringen und damit etwas erreichen wollen“, sagt Thomas Zenker von der Hillerschen Villa. Informationen: 1 03583 779633, E-Mail: t.zenker@hillerschevilla.de Junges neues Team vergibt 3000 Euro Im April hat ein Projekt seinen Anfang genommen, das Jugendlichen einen sehr direkten und pragmatischen Zugang zur Demokratie vermittelt. Mit dem „project young“ haben diese mit Hilfe der Stadt Ebersbach-Neugersdorf und der Schkola Oberland einen Fördertopf zur eigenen Verwaltung zur Verfügung bekommen. Das Geld soll an Projektideen Jugendlicher ausgereicht werden, die den Zielen des Bundesprogramms „TOLERANZ FÖRDERN - KOMPETENZ STÄRKEN“ des Bundesfamilienministeriums entsprechen. Dafür geben sich die Jugendlichen im Moment mit regelmäßigen Treffen eigene Regeln, Verfahrensweisen und Beantragungswege und rufen sowohl weitere Teilnehmer zur Mitwirkung als auch Jugendliche mit Projektideen auf, sich zu bewerben. Informationen: 1 03583 779622, E-Mail: projectyoung@gmx.de Zahlreiche Anträge für die zweite Förderrunde Auch in der zweiten Förderrunde haben sich sehr viele Projektträger um Mittel aus dem Lokalen Aktionsplan beworben. Über die Vergabe wird der Begleitausschuss des LAP am 6. Juni entsprechend der Zielpyramide entscheiden, damit die entsprechenden Projekte zeitnah in die zweite Jahreshälfte starten können. Ein Bericht erfolgt in der Juli-Ausgabe des Landkreisjournals. Informationen bei der Koordination: Landratsamt Görlitz, Jugendamt Claudia Sturm (LAP Nord), E-Mail: claudia.sturm@kreisgr.de, 1 03581 663-2871 Christiane Jäckel (LAP Süd), E-Mail: christiane.jaeckel@kreis-gr.de, 1 03581 663-2854 externer Koordinator: Herr Zenker (Hillersche Villa gGmbH), E-Mail: t.zenker@hillerschevilla.de,1 03583 779633

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