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Landkreisjournal Nr.053/2013

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Erscheinungsdatum: 30.04.2013

4 Ausgabe 53 30. April

4 Ausgabe 53 30. April 2013 In der nebenstehenden Tabelle finden Sie die neuen Entsorgungstermine, die Sie bitte in Ihren Abfallkalender übernehmen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Amtliche Bekanntmachungen Görlitz 1+2 27.05. 24.06. 22.07. 19.08. 16.09. 15.10. 13.11. 12.12. Görlitz 3+4 29.05. 26.06. 24.07. 21.08. 18.09. 17.10. 15.11. 16.12. Görlitz 1 02.05. 03.06. 01.07. 29.07. 26.08. 23.09. 22.10. 21.11. 19.12. Görlitz 3+5 06.05. 05.06. 03.07. 31.07. 28.08. 25.09. 24.10. 25.11. 23.12. Landkreis-Journal Amtsblatt Landkreis Görlitz 26. Sitzung des Kreistages Görlitz Die 26. Sitzung des Kreistages des Landkreises Görlitz findet am 08.05.2013, 13 Uhr, in der Aula des Beruflichen Schulzentrums, Carl-von-Ossietzky-Str. 13-16, in Görlitz statt. Tagesordnung öffentlich: 1 Eröffnung 1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 1.2 Abstimmung über Einwände zur Kreistagsniederschrift vom 06. 03. 2013 2 Entscheidung über das Vorliegen eines wichtigen Grundes für das Ausscheiden von Herrn Dr. Rolf Weidle aus dem Kreistag und Feststellung des Nachrückens von Herrn Dr. Michael Wieler (Bürger für Görlitz - Wahlkreis 5) in den Kreistag Görlitz 3 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für das Benutzen der Kreisarchive Zittau und Niesky (Archivgebührensatzung) des Landkreises Görlitz vom 06.10.2011 4 1. Änderung der Richtlinie zur Verteilung der Ausgleichsmittel für den Ausbildungsverkehr nach dem ÖPNVFinAusG im Landkreis Görlitz 5 Anpassung von Gesellschaftsverträgen 5.1 Kreiskrankenhaus Weißwasser gGmbH 5.2 Medizinische Versorgungszentren des Krankenhauses Weißwasser gGmbH 5.3 Servicegesellschaft des Krankenhauses Weißwasser mbH 5.4 Klinikum Oberlausitzer Bergland gGmbH 5.5 Krankenhausservicegesellschaft Löbau-Zittau mbH 5.6 MVZ Löbau GmbH 6 Widerruf und Wahl von Aufsichtsräten 6.1 Widerruf und Wahl Aufsichtsrat Kreiskrankenhaus Weißwasser gGmbH und Klinikum Oberlausitzer Bergland gGmbH 6.2 Wahl Aufsichtsrat Servicegesellschaft des Krankenhauses Weißwasser mbH und Widerruf und Wahl Krankenhausservicegesellschaft Löbau-Zittau mbH 7 Wahl der Vertrauenspersonen für die Schöffenwahlausschüsse der Amtsgerichte Görlitz, Weißwasser, Zittau 7.1 Amtsgericht Görlitz 7.2 Amtsgericht Weißwasser 7.3 Amtsgericht Zittau 8 Bereichsplan für den Rettungsdienst des Landkreises Görlitz in den Jahren 2013-2021 9 Mitgliedschaft des Landkreises Görlitz im Verein Gedenkstätte Großschweidnitz e.V. 10 Sonstiges Projekt gestartet Deutsch-Tschechisches ZIEL 3-Projekt zum gegenseitigen Informationsaustausch in Krisen- und Katastrophensituationen In den nächsten zwei Jahren soll mit Hilfe eines EU-Projektes die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Behörden des Krisenmanagements in den Landkreisen Görlitz und Bautzen und dem tschechischen Kraj Liberec optimiert werden. Informationsgewinnung, Informationsaustausch, gemeinsame Vorsorge und die Bewältigung von Großschadenslagen sowie der alltäglichen Gefahrenabwehr, aber auch die detaillierte Information der Öffentlichkeit stehen dabei im Mittelpunkt. Am 5. Dezember 2012 erfolgte in Liberec der Startschuss für dieses Projekt „Grenzüberschreitende Integration von Informationen, Systemen und Prozessen zur Prävention und Bewältigung von Hochwasser- und anderen Katastrophensituationen!“. Eine wesentliche Rolle soll dabei die Einrichtung einer grenzüberschreitenden Online- Plattform für autorisierte Nutzer zur Koordination und Entscheidungsunterstützung spielen. Ein Zugriff der Bevölkerung auf Inhalte des Portals ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil. Die Einwohner haben somit die Möglichkeit, sich über allgemeine Vorsorgemaßnahmen der beteiligten Landkreise, aber auch über aktuelle Ereignisse informieren zu können. Die EU stellt für dieses tschechisch-deutsche Projekt drei Millionen Euro im Rahmen des ZIEL 3/CIL 3 - Programms zur Verfügung. Das Projekt soll bis Ende 2014 laufen. Gewässerschau 2013 Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Görlitz informiert über Termine und Treffpunkte für die diesjährigen Gewässerschauen nach § 98 Sächsisches Wassergesetz. Neben dem allgemeinen Zustand der Gewässer und deren Hochwasserschutzanlagen wird vor allem der ordnungsgemäße Zustand der Gewässerrandstreifen, der Überschwemmungsgebiete und der Anlagen an den Gewässern kontrolliert. Nach § 95 SächsWG sind die behördlichen Mitarbeiter befugt, zur Durchführung ihrer Aufgaben die Grundstücke zu betreten. 15.00 Uhr Öffentliche Fragestunde Bernd Lange, Landrat Mobilitätseingeschränkte Personen (Rollstuhlfahrer) werden gebeten, den Eingang Lessingstraße 11 zu nutzen und sich unter 1 0151 15068068 anzumelden. Beschluss der 23. Sitzung des Hauptausschusses vom 16.04.2013 Beschluss Nr. 071/2013 Der Hauptausschuss beschließt im Einvernehmen mit dem Landrat, dass die Landkreisverwaltung mit dem Verkehrsunternehmen Kraftverkehrsgesellschaft Dreiländereck (KVG) einen Vertrag zum Jobticket schließt. Der Landkreis Görlitz gewährt seinen Mitarbeitern im Rahmen dessen einen Zuschuss in Höhe von jährlich 10 % bezüglich der Kosten für die Abonnement-/Jahreskarten. Bernd Lange, Landrat Gewässer Datum Uhrzeiten/Treffpunkte Ansprechpartner/Telefon 1. Ordnung Mandau und Lausur 06.05. 9 Uhr Seifhennersdorf, Grenzüber- Herr Illig (Gemeinden Seif- gang zu Rumburk (Mandau) 1 03581 663-3105 hennersdorf, Groß- 10.30 Uhr Großschönau, OT Neu- Mobil* schönau, Hainewalde) schönau, Festplatz (Lausur) 0151 15068116 13 Uhr Großschönau, Parkplatz Baufuchs, Hauptstr. 4 (Mandau) 15.30 Uhr Hainewalde, Himmelsbrücke (Mandau) Mandau und Lau- 08.05. 9 Uhr Mittelherwigsdorf, AH Korselt Herr Illig sitzer Neiße Bahnhofstr. 13 (Mandau) 1 03581 663-3105 (Gemeinde Mittelher- 13 Uhr Zittau, OT Pethau, Stra- Mobil* wigsdorf, Stadt Zittau ßenbrücke Bertsdorf, Rastplatz 0151 15068116 - OT Pethau, Hirschfelde) (Mandau) 14.30 Uhr Zittau, OT Hirschfelde, Marktplatz (Lausitzer Neiße) Gewässer Datum Uhrzeiten/Treffpunkte Ansprechpartner/Telefon 2. Ordnung Steinbach 08.05. 16 Uhr Ostritz, Rathaus Herr Illig (Stadt Ostritz) 1 03581 663-3105 Mobil* 0151 15068116 * Die Erreichbarkeit über die Mobilfunknummer ist nur während der Gewässerschau gewährleistet. Veränderungen beim Tourenplan Gelbe Säcke/ Tonne in Görlitz Im Bereich der Tourenplanung der Gelben Säcke/ Tonnen in der Stadt Görlitz ist dem entsorgenden Unternehmen leider ein Fehler im Tourenplan unterlaufen. Dies betrifft die Entsorgung der Gelben Säcke/ Tonne der Touren 1 bis 5 im Stadtgebiet Görlitz. Touren Datum Görlitz 1+2 10.05. 10.06. 08.07. 05.08. 02.09. 30.09. 29.10 28.11. 30.12. Görlitz 3+4 14.05. 12.06. 10.07. 07.08. 04.09. 02.10. 01.11. 02.12. Görlitz 1 17.05. 17.06. 15.07. 12.08. 09.09. 08.10. 06.11. 05.12. Görlitz 3+5 22.05. 19.06. 17.07. 14.08. 11.09. 10.10. 08.11. 09.12.

Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca Ausgabe 53 Amtliche Bekanntmachungen 30. April 2013 5 Gutachtliche Stellungnahme zum Zustand der Vegetation, den Verbiss- und Schälschäden und dem Stand der Waldverjüngung in den gemeinschaftlichen Jagdbezirken Das Kreisforstamt gibt auf Grund von § 24 Abs.2 Satz 2 des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) vom 10. April 1992, in der Fassung vom 01.08.2008 und § 21 Abs.1 Satz 4 des Jagdgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsJagdG) vom 08. Juni 2012 hiermit bekannt, dass in der Zeit vom 01. Mai bis 28. Juni 2013 die Außenaufnahmen für die in diesem Jahr durchzuführenden gutachtlichen Stellungnahmen zur Einschätzung der Verjüngungs-, Verbiss- und Schälschadenssituation und des Zustandes der sonstigen Waldvegetation in den gemeinschaftlichen Jagdbezirken durchgeführt werden. Die Außenaufnahmen erfolgen im gesamten Landkreis Görlitz über alle Waldeigentumsarten hinweg jedoch ausschließlich in gemeinschaftlichen Jagdbezirken. Die Aufnahmen erfolgen durch die zuständigen Revierleiter und Mitarbeiter des Kreisforstamtes Görlitz. Willfried Mannigel, Amtsleiter Kreisforstamt Allgemeinverfügung des Allgemeinverfügung des Landratsamtes Görlitz zum Landratsamtes Görlitz zur Widerruf der Ausweisung Ausweisung von Reitwegen im Wald von Reitwegen im Wald Aufgrund des § 12 Abs. 1 Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) vom 10. Aufgrund des § 12 Abs. 1 Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) vom 10. April 1992 (SächsGVBl. S. 137), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.06.2012 (SächsGVBl. 2012 S. 308, 318) geändert worden ist, und § 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten über die Reitwege (Reitwege VO) vom 14. Dezember 1994 (SächsGVBl. 1995 S. 6), die zuletzt durch Verordnung vom 26. Juni 2008 (SächsGVBl. S. 450) geändert worden ist, in Verbindung mit § 49 Abs. 2 Pkt. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), wird Folgendes verfügt: 1. Auf den nachfolgend näher bezeichneten Grundstücken wird die Ausweisung als Reitweg widerrufen: Wege-Nr./Gemeinde Gemarkung/ Flur Flurstück Wegelänge T 01 Boxberg/O.L. Klitten/ Flur 27 73 ca. 1.200 m T 01 Kreba-Neudorf Kreba-Neudorf/ 26 109 ca. 170 m T 01 Mücka Förstgen/ 1 21 teilw., 774 ca. 520 m N 01Stadt Neusorge/ 1 392/38, 392/24, ca. 450 m Rothenburg/O.L. 392/23, jew. teilw. B 01 Horka Biehain/ 1 1, 2, 17/2, jew. teilw. ca. 850 m D 01Schönbach Schönbach 1389 teilw. ca. 80 m D 01Dürrhennersdorf Dürrhennersdorf 494, 1475 teilw. ca. 220 m 2. Der genaue Verlauf der Reitwege ist in topographischen Karten mit Flurstücksinformationen im Maßstab 1:10.000 rot markiert. (Die Karten sind wesentlicher Bestandteil dieser Verfügung.) Die Karten mit dem Verlauf der Reitwege sowie die Begründungen für die Entscheidung (§ 39 Abs. 2 Nr. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG) können bei der ausweisenden Behörde, Landkreis Görlitz, Kreisforstamt, Teichstraße 18 in 02943 Weißwasser während der Öffnungs- und Sprechzeiten des Amtes innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim einzulegen. Landratsamt Görlitz oder Landratsamt Görlitz Bahnhofstraße 24 Postfach 300152 02826 Görlitz 02806 Görlitz Die Allgemeinverfügung gilt zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. Hinweis: Nach Aufhebung der Ausweisung der Reitwege werden die vorhandenen Hinweiszeichen durch Mitarbeiter der Forstbehörde beseitigt. i. A. Willfried Mannigel Leiter Kreisforstamt Weißwasser, 15.04.2013 Mein Kind – Ein Schreikind? Das Projekt „Begg“ ist am 15. Mai, 17 Uhr, in Weißwasser zu Gast. Der Umgang mit Schreikindern steht im Mittelpunkt. Bei ungefähr 20 Prozent der Kinder sind die ersten Lebenswochen oder -monate durch starkes anhaltendes Schreien geprägt. Diese Zeit ist nicht selten durch Ungewissheit, Ängste und Ohnmacht für die nächsten Angehörigen geprägt. Häufig genügen erste Informationen und Verhaltensstrategien, um die ungewohnte und als Belastung erlebte Situation einordnen zu können und leichter zu ertragen. Zu diesem Thema lädt die Hebammengemeinschaftspraxis „Kalif Storch“ am 15. Mai, um 17 Uhr, ein. Seit zwei Jahren finden vierteljährlich Veranstaltungen zu Kleinstkindthemen von Begg („Beziehungen erleben - gestalten - genießen“) statt. Werdende oder junge Eltern aber auch andere Interessenten sind in den Räumen der Hebammenpraxis auf dem Sachsendamm 30 (Kauflandgelände/ 1. Obergeschoss) herzlich willkommen. Die Veranstaltung ist kostenlos und wird vom Landkreis Görlitz getragen. Weitere Informationen unter www.hebammenpraxis-kalif-storch.de und www.aktiva-lausitz.de April 1992 (SächsGVBl. S. 137), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.06.2012 (SächsGVBl. 2012 S. 308, 318) geändert worden ist, und § 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten über die Reitwege (Reitwege VO) vom 14. Dezember 1994 (SächsGVBl. 1995 S. 6), die zuletzt durch Verordnung vom 26. Juni 2008 (SächsGVBl. S. 450) geändert worden ist, wird Folgendes verfügt: 1. Auf den nachfolgend näher bezeichneten Grundstücken werden Reitwege im Wald ausgewiesen: Wege-Nr./Gemeinde Gemarkung/ Flur Flurstück Wegelänge B 01 Boxberg/O.L. Boxberg/ 6 22 teilw., 23/2 ca. 700 m B 01 Boxberg/O.L. Kringelsdorf/ 7 3/18 teilw. ca. 170 m T 01 Kreba-Neudorf Kreba-Neudorf/ 26 100, 101, 106, 110, 118 ca. 1.200 m jew. teilw., 107 T 01 Boxberg/O.L. Klitten/ 21 249, 318, 346, jew. ca. 1.600 m teilw., 268, 321 G 01 Gablenz Kromlau/ 2 121 teilw. ca. 200 m N 01 Stadt Neusorge/ 1 393 teilw. ca. 550 m Rothenburg/O.L. K 01 Krauschwitz Klein Priebus/ 5 36 teilw. ca. 630 m 2. Der genaue Verlauf der Reitwege ist in topographischen Karten mit Flurstücksinformationen im Maßstab 1:10.000 rot markiert. (Die Karten sind wesentlicher Bestandteil dieser Verfügung.) Die Karten mit den Reitwegeverläufen sowie die Begründungen für die Entscheidung (§ 39 Abs. 2 Nr. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG) können bei der ausweisenden Behörde, Landkreis Görlitz, Kreisforstamt, Teichstraße 18 in 02943 Weißwasser während der Öffnungs- und Sprechzeiten des Amtes innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen beim: Landratsamt Görlitz oder Landratsamt Görlitz Bahnhofstraße 24 Postfach 300152 02826 Görlitz 02806 Görlitz Die Allgemeinverfügung gilt zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. Hinweis: Nach Ausweisung der Reitwege werden die entsprechenden Hinweiszeichen durch Mitarbeiter der Forstbehörde angebracht. - Reitwege werden durch die Forstbehörde mit Hinweiszeichen gemäß der Anlage zu § 1 Abs. 2 Reitwege VO gekennzeichnet (Bild eines Pferdekopfes mit Zaumzeug, schwarze Farbe auf weißem Grund oder weiße Farbe auf Bäume aufgesprüht oder per Schild am Pfahl angebracht). Die betroffenen Waldeigentümer sind verpflichtet, die Kennzeichnung zu dulden. - Erhebliche Schäden, die durch das Reiten auf dafür ausgewiesenen Waldwegen entstanden sind, ersetzt oder beseitigt der Freistaat Sachsen nach seiner Wahl, wenn sie vom Waldbesitzer, vom Baulastträger oder von mehreren Waldbesitzern gemeinsam innerhalb von sechs Monaten nach der Entstehung bei der unteren Forstbehörde angezeigt werden. Der Staatsbetrieb Sachsenforst entscheidet über die Anerkennung und ob er den Schaden ersetzt oder beseitigt. An der Schadensfeststellung kann ein Vertreter der Reiter teilnehmen. (§ 12 Abs. 2 SächsWaldG in Verbindung mit § 5 Reitwege VO.) i. A. Willfried Mannigel, Leiter Kreisforstamt Weißwasser, 15.04.2013

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