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Landkreisjournal Nr.052/2013

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Erscheinungsdatum: 27.03.2013

4 Ausgabe 52 27. März

4 Ausgabe 52 27. März 2013 Amtliche Bekanntmachungen Landkreis-Journal Amtsblatt Landkreis Görlitz Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2013/2014 1. Haushaltssatzung des Landkreises Görlitz für die Haushaltsjahre 2013/2014 Aufgrund von § 61 der Landkreisordnung für den Freistaat (SächsLKrO) in Verbindung mit § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Kreistag in der Sitzung am 19.Dezember 2012 folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2013/2014, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Landkreises voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird: im Ergebnishaushalt mit dem 2013 2014 - Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 448.718.200 EUR 451.576.600 EUR - Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 452.222.500 EUR 454.646.600 EUR - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf - 3.504.300 EUR - 3.070.000 EUR - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf 10.507.000 EUR 16.130.700 EUR - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen einschließlich der Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren (veranschlagtes ordentliches Ergebnis) auf - 14.011.300 EUR - 19.200.700 EUR - Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 251.300 EUR 451.300 EUR - Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 451.300 EUR 451.300 EUR - Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf - 200.000 EUR 0 EUR - Gesamtbetrag des veranschlagten ordentlichen Ergebnis auf - 14.011.300 EUR - 19.200.700 EUR - Gesamtbetrag des Sonderergebnisses auf - 200.000 EUR 0 EUR - Gesamtergebnis auf - 14.211.300 EUR - 19.200.700 EUR im Finanzhaushalt mit dem - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 445.878.500 EUR 452.952.800 EUR - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 440.822.100 EUR 443.458.700 EUR - Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 5.056.400 EUR 9.494.100 EUR - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 16.156.900 EUR 14.788.500 EUR - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 22.193.600 EUR 18.259.100 EUR - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 6.036.700 EUR - 3.470.600 EUR - Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder - fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 980.300 EUR 6.023.500 EUR - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 6.036.700 EUR 3.470.600 EUR - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 3.476.400 EUR 3.470.600 EUR - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 2.560.300 EUR 0 EUR - Saldo aus Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag und Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit als Änderung des Finanzmittelbestandes auf 1.580.000 EUR 6.023.500 EUR festgesetzt. Impressum Herausgeber und Redaktion: Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, Pressestelle, 1 03581 663-9006, E-Mail: presse@kreis-gr.de V.i.S.d.P.: Bernd Lange www.kreis-goerlitz.de Auflage: 145.000 Exemplare, Landkreis Görlitz Anzeigen, Sonderveröffentlichungen, Verteilung: RuV Redaktions- und Verlagsgesellschaft Neiße mbH, Petra Rudolph, Gunter Lublow, Neustadt 18, 02763 Zittau, 1 03583 77555873; Anzeigen Görlitz/Niesky: Christiane Köcher, 1 0174 9705572 oder Philipp Schmidt, 1 0162 6817473; Anzeigen Weißwasser: Hubert Noack, 1 0172 5 332386; Anzeigen Löbau/Zittau: Christian Scharf, 1 0152 0694 35 41 Layout/Satz: RuV Redaktions- und Verlagsgesellschaft Neiße mbH Görlitz, Frank Treue, City-Center Frauentor, An der Frauenkirche 12, 02826 Görlitz Druck: Dresdner Verlagshaus Druck GmH Landkreisjournal online: www.kreis-goerlitz.de, Aktuelles, Amtliches, Amtsblatt/Landkreisjournal Nächste Erscheinungstermine: Nr. 53: 30. April Nr. 54 22. Mai § 2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird festgesetzt auf 6.036.700 EUR 3.470.600 EUR § 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der in künftigen Jahren erforderlich ist, wird festgesetzt auf 3.475.000 EUR 9.605.000 EUR § 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird festgesetzt auf 50.000.000 EUR 50.000.000 EUR § 5 Der Hebesatz für die Kreisumlage wird für die Jahre 2013 und 2014 einheitliche mit 33,5 % festgesetzt. Bernd Lange, Landrat Görlitz, den 12.03.2013 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung für die Jahre 2013/2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach der Sächsischen Landkreisordnung sowie der Sächsischen Gemeindeordnung erforderliche Genehmigung zu den Festsetzungen in den §§ 1-5 sind von der Landesdirektion Dresden mit Bescheid vom 06.März 2013 Az.: DD21- 2241.10/26/LK/2013-2014 wie folgt erteilt worden: 1. Der in § 2 der am 19. Dezember 2012 beschlossenen Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für das Haushaltsjahr 2013 i. H. v. 6.036.700,00 EUR sowie für das Haushaltsjahr 2014 i. H. v. 3.470.600,00 EUR wird genehmigt. 2. Der in § 3 der Haushaltsatzung für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird für das Haushaltsjahr 2013 i. H. v. 3.470.600,00 EUR und für das Haushaltsjahr 2014 i. H. v. 6.245.500,00 EUR genehmigt. Im Übrigen besteht auch unter Berücksichtigung der Nr. 3.2 des Tenors dieses Bescheides keine Genehmigungspflicht. 3. Die Genehmigungen zu Ziffer 1 und Ziffer 2 dieses Bescheides ergehen unter folgenden Nebenbestimmungen: 3.1 Der Landreis Görlitz hat eine Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 zu erlassen, mit der der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen wird. 3.2 Der Landkreis Görlitz hat im Zusammenhang mit der Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 die mittelfristige Finanzplanung dahingehen fortzuschreiben, dass der im Haushaltsjahr 2017 vorgesehene Betrag der Kreditaufnahme i. H. v. 450.000,00 EUR zur Finanzierung der fällig werdenden Auszahlungen infolge des festgesetzten Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2014 auf 0,00 EUR herabgesetzt und das dadurch entstehende Defizit durch allgemeine Deckungsmittel ausgeglichen wird. 3.3 Der Landkreis Görlitz hat im Rahmen des Haushaltsvollzuges für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 alle Anstrengungen zu unternehmen, dass in diesen Haushaltsjahren und in den Haushaltsjahren 2015 sowie 2016 die Voraussetzungen zur Erreichung eines strukturellen Haushaltsausgleiches ab dem Haushaltsjahr 2017 geschaffen werden. 3.4 Die nachträgliche Aufnahme von Auflagen wird vorbehalten. 3.5 Dieser Bescheid ergeht kostenfrei. 3. Öffentliche Auslegung Der Haushaltsplan für die Jahre 2013/2014 liegt zur Einsichtnahme vom 28.03. bis 05.04.2013 im Landratsamt in Görlitz, Bahnhofstr.24, Kreistagsbüro Zimmer 0.17 während der Dienststunden öffentlich aus. Hinweis nach § 3 Abs. 5 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) Nach § 3 Abs. 5 Satz 1 SächsLKrO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsLKrO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Landrat dem Beschluss nach § 48 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Landkreis unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bernd Lange, Landrat Görlitz, den 12.03.2013

Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca Ausgabe 52 Amtliche Bekanntmachungen 27. März 2013 5 Beschlüsse der 25. Sitzung des Kreistages des Landkreises Görlitz vom 06.03.2013 13. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales Beschluss Nr.: 375/2013 1. Der Kreistag erkennt gemäß § 16 Abs. 2 SächsLKrO die Gründe zum Ausscheiden aus dem Kreistag von Herrn Michael Pech - DIE LINKE., Wahlkreis 9 an. 2. Der Kreistag stellt gemäß § 30 Abs. 2 SächsLKrO das Nachrücken von Herrn Friedbert Stübner - DIE LINKE., Wahlkreis 9 als Kreisrat in den Kreistag Görlitz fest. Beschluss Nr.: 376/2013 1. Der Kreistag widerruft die am 14.12.2011 vorgenommene Bestellung von Wolfgang Rückert, Peter Hopperdietzel und Thomas Knack als Vertreter für den Landkreis Görlitz in den Aufsichtsrat der Entwicklungsgesellschaft Niederschlesische Oberlausitz mbH. 2. Der Kreistag wählt und bestellt widerruflich in den Aufsichtsrat der Entwicklungsgesellschaft Niederschlesische Oberlausitz mbH folgende vier Vertreter für den Landkreis Görlitz: Wolfgang Rückert, Peter Hopperdietzel, Thomas Knack, Heidemarie Knoop. Beschluss Nr.: 377/2013 Der Kreistag beschließt, die Liegenschaft Reichertstraße 112 in Görlitz für einen Kaufpreis in Höhe von .043.000,00 € zu erwerben. eschluss Nr.: 378/2013 er Kreistag beschließt im Einvernehmen mit dem Landrat, Frau Marlies Angermann die Stelle 230-1-01, GL Lebensmittelüberwachung vorbehaltlich des erfolgreichen Abschlusses der Weiterbildung zum Fachierarzt öffentliches Veterinärwesen spätestens zum 01.09.2014 zu übertragen. ernd Lange, Landrat Bekanntmachung zur Wahl von Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 Jugendschöffe/in Im Jahr 2013 finden die Jugendschöffenwahlen für die Geschäftsjahre 2014-2018 statt. Aus diesem Anlass sucht das Jugendamt des Landkreises Görlitz Jugendschöffen für die Amtsgerichte Görlitz, Weißwasser und Zittau, die Interesse und die Möglichkeit haben, das vertrauensvolle Ehrenamt als Jugendschöffe/in (ehrenamtlicher Jugendrichter/in) auszuüben. Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit (Jugendgericht); sie wirken bei den Amts- und Landgerichten in Verhandlungen gegen Erwachsene und gegen Jugendliche mit. Sie haben dabei dasselbe Fragerecht wie Berufsrichter; ihre Stimme hat bei der Beratung und Abstimmung über das Urteil das gleiche Gewicht, wie die eines Berufsrichters. Durch die Jugendschöffen wird der Grundsatz der Teilhabe des Volkes an der Rechtsprechung verwirklicht. Dabei soll das Rechtsempfinden nicht speziell juristisch ausgebildeter Richter und die Berufs- und Lebenserfahrung der Jugendschöffen zur Geltung kommen. Gleichzeitig soll erreicht werden, dass die Strafjustiz im Rechtsbewusstsein der Bevölkerung verwurzelt bleibt. Der Jugendschöffe soll grundsätzlich zu nicht mehr als 12 Sitzungen im Jahr herangezogen werden. Für seine Tätigkeit wird er entschädigt. Das Gesetz sieht die Erstattung von Fahrtkosten und sonstigen notwendigen Auslagen vor, ferner die Entschädigung für Zeitversäumnis und Verdienstausfall. Wer kann Jugendschöffe werden? Jugendschöffe kann grundsätzlich jedermann werden, der die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste im Landkreis Görlitz seinen Hauptwohnsitz hat und die deutsche Sprache ausreichend beherrscht. Das Gesetz sieht des weiteren noch folgende Einschränkungen vor. So eine Altersbegrenzung (Mindestalter: 25 Jahre, Höchstalter: 69 Jahre) und den Ausschluss bestimmter Berufsgruppen (z.B. von Polizeivollzugsbeamten). Schöffen beim Jugendgericht sollen darüber hinaus erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Wie wird man Jugendschöffe? Die Jugendschöffen werden durch einen Wahlausschuss beim Amtsgericht Görlitz gewählt. Die Wahl erfolgt aus einer Vorschlagsliste, welche bis zum 30.06.2013 aufzustellen ist. Was ist zu beachten? Für eine Bewerbung als Jugendschöffe werden folgende Angaben benötigt: Familienname, ggf. Geburtsname, Vorname, Familienstand, Geburtsdatum und -ort, Wohnanschrift, Beruf, Staatsangehörigkeit, in der Gemeinde wohnhaft seit, Mitteilung über frühere Schöffentätigkeit (Zeitpunkt und Dauer). Die Bewerber müssen ebenso bereit sein, eine Erklärung zu unterzeichnen, dass sie nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben und dass sie damit einverstanden sind, dass zur Prüfung der Angaben eine Anfrage bei dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR gestellt wird. Bewerbungen und Vorschläge: Alle für ein Jugendschöffenamt eingehenden Bewerbungen und Vorschläge werden dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt. Für die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erorderlich. Einem unabhängigen Wahlausschuss obliegt die Wahl der Jugendschöffen. Interessierte Bürger erden gebeten, ihre Bewerbungen für das Jugendschöffenamt persönlich, schriftlich oder telefonisch beim andkreis Görlitz an nachfolgende Anschrift bis zum 30.04.2013 einzureichen: Landratsamt Görlitz, SB Datenschutz/ Wahlen, Betreff: Jugendschöffenwahl Postfach 300152 02806 Görlitz ie Bewerbungsunterlagen erhalten Sie unter vorstehendem Kontakt oder auf der Internetseite des Landreises Görlitz: www.kreis-goerlitz.de (Aktuelles). Die 13. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales findet am 08.04.2013, 16 Uhr, im Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, Raum 0.10 (Großer Saal), statt. Tagesordnung öffentlich: 1 Eröffnung 1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 1.2 Abstimmung über Einwände zur Sitzungsniederschrift vom 04.02.2013 2 Sachstandsbericht zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes 3 Sonstiges Bernd Lange, Landrat 23. Sitzung des Hauptausschusses Die 23. Sitzung des Hauptausschusses findet am 16.04.2013, 16 Uhr, im Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, Raum 0.10 (Großer Saal), statt. Tagesordnung öffentlich: 1 Eröffnung 1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 1.2 Abstimmung über Einwände zur Sitzungsniederschrift vom 12.02.213 2 Einführung Jobticket für die Mitarbeiter der Landkreisverwaltung 3 Sonstiges Bernd Lange, Landrat 22. Sitzung des Technischen Ausschusses Die 22. Sitzung des Technischen Ausschusses findet am 30.04.2013, 16 Uhr, im Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, Raum 0.10 (Großer Saal), statt. Tagesordnung öffentlich: 1 Eröffnung 1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 1.2 Abstimmung über Einwände zur Sitzungsniederschrift vom 05.02.2013 2 Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen des Rettungsdienstes 3 Sonstiges Bernd Lange, Landrat Ideenbörse für den ländlichen Raum Die Sächsische Staatsregierung hat 2012 „Leitlinien zur Entwicklung des ländlichen Raumes im Freistaat Sachsen“ beschlossen. Die Leitlinien sollen dazu beitragen, die Beschäftigungs- und Einkommenssituation sowie die Lebensqualität für die Menschen zu unterstützen, Chancengleichheit, medizinische Versorgung und Bildungsqualität zu sichern, wirtschaftliche Potentiale zu stärken, eine Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten, Mobilität zu ermöglichen sowie eine moderne und leistungsfähige Verwaltung aufrechtzuerhalten. Im Rahmen von 10 Ideenbörsen sollen diese Leitlinien mit unterschiedlichen Themenfeldern untersetzt werden. Die vierte Veranstaltung zur Ideenbörse findet am 24. April, um 17 Uhr, im Naturparkhaus Zittauer Gebirge, Hauptstraße 28, 02799 Großschönau OT Waltersdorf zum Thema „Lebendige Gewässer – lebendige Region“ statt. Interessierte sind herzlich eingeladen. Unter dem Link www.smul.sachsen.de/laendlicher_raum/3797.htm sind alle Informationen sowie der Einladungsflyer und das Anmeldeformular abrufbar.

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