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Landkreisjournal Nr.050/2013

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Erscheinungsdatum: 30.01.2013

8 Ausgabe 50 30. Januar

8 Ausgabe 50 30. Januar 2013 Amtliche Bekanntmachungen Landkreis-Journal Amtsblatt Landkreis Görlitz Öffentliche Bekanntmachung Der Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung führt in der Gemeinde Lawalde, Gemarkung Lawalde, Arbeiten aufgrund § 14 Abs. 3 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes über das Geoinformationswesen im Freistaat Sachsen vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl. S. 134, 140) durch. Die Arbeiten umfassen die Erfassung der Gebäude aus Digitalen Orthophotos (Luftbildern) sowie die Aktualisierung der tatsächlichen Nutzung, wenn sich diese offensichtlich geändert hat, und dienen der Verbesserung und Berichtigung der Daten des Liegenschaftskatasters. Birgit Trenkler Amtsleiterin Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung Stellenausschreibung Gemeinde Oderwitz Die Gemeinde Oderwitz sucht zum 01.05.2013 befristet als Elternzeitvertretung eine/n Standesbeamtin/en. Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Bekanntgabe des Landratsamtes Görlitz gemäß § 3a Satz 2 zweiter Halbsatz UVPG zum Ergebnis der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c Satz 1 und 3 UVPG Feststellung zur UVP-Pflicht für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung der wesentlichen Änderung gemäß § 16 BImSchG durch Erweiterung der Biogasanlage am Standort Heidehäuserweg 8, 02956 Rietschen OT Daubitz Die Schlesische Agrargenossenschaft Daubitz e. G., Heidehäuserweg 8 in 02956 Rietschen OT Daubitz, hat gemäß §§ 16 und 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und den Nummern 1.15 a), 9.1 b) und 9.36, jeweils Spalte 2 des Anhanges zur 4. BImSchV, in Rietschen, Gemarkung Daubitz, Flur 8, Flst.-Nrn. 246, 249/1, 250 und 264 die Änderung der bestehenden Anlage zur Erzeugung von elektrischer und thermischer Energie auf der Basis nachwachsender Rohstoffe und tierischer Nebenprodukte (Biogasanlage) mit einer Vergärungskapazität von 19.062 t/a beantragt und mit Bescheid vom 27.12.2012 genehmigt bekommen. Dieses Vorhaben fällt in den Anwendungsbereich des UVPG. Nach § 3 c Satz 1 UVPG i. V. m. der Nr. 1.11.1.1 der Anlage 1 zum UVPG ist für das Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Im Ergebnis der durchgeführten Vorprüfung des Einzelfalls wurde festgestellt, dass für das Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben kann nach Einschätzung des Landratsamtes Görlitz aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Gemäß § 3a Satz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbstständig anfechtbar. Die Unterlagen für die Vorprüfung sowie das Protokoll über die Durchführung und das Ergebnis der Vorprüfung sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes (UIG) i. V. m. dem Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG) im Landratsamt Görlitz, Umweltamt, Untere Immissionsschutzbehörde, Außenstelle Löbau, Georgewitzer Straße 52, Zimmer 3004 zugänglich. i. A. Verena Starke, Amtsleiterin Umweltamt Zu den Arbeitsaufgaben gehören die selbstständige Erledigung aller im Standesamt anfallenden Arbeiten, Beurkundungen aller Personenstandsfälle sowie die Vorbereitung und Durchführung von Eheschließungen und Namensweihen. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachwirt/in oder eine vergleichbare Ausbildung. Die Bewerbungsfrist endet am 20.02.2013. Vollständige Stellenausschreibung unter www.oderwitz.de Jägerprüfung 2013 Die Untere Jagdbehörde des Landkreises Görlitz gibt bekannt, dass die schriftliche Jägerprüfung am 4. Mai stattfindet. Gemäß § 16 Sächsisches Jagdgesetz in Verbindung mit § 13 Sächsische Jagdverordnung, können Bewerber bis zum 22. März bei der Unteren Jagdbehörde einen schriftlichen Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung stellen. Der Antrag ist zu richten an Landkreis Görlitz, Dezernat II - Ordnungsamt, Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten, PSF 30 01 52, 02806 Görlitz Weitere Auskünfte erteilt Herr Gutte, Sachbearbeiter Jagdwesen, 1 03588 285 652. Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes über das Geoinformationswesen im Freistaat Sachsen vom 19.05.2010 (SächsGVBl. S. 134, 140) Der Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert: Betroffene Flurstücke: Gemeinde Kreba-Neudorf, Gemarkung Kreba-Neudorf Flur 2: 11/4, 11/11, 12, 14, 17, 19/7 Flur 3: 13, 16/2, 17, 18, 28/1, 29/1, 30/1, 70 Flur 4: 43/4, 89, 91/1, 91/2, 91/3, 92/1, 97/2, 97/3, 101/1, 102, 121/7, 121/8, 121/11, 126, 128, 129, 132, 136, 138/1, 139, 140, 142, 145, 147/1, 148/1, 149, 151/1, 151/2, 152, 156, 158, 167/5, 168, 171, 174/1, 175/1, 175/3, 175/4, 180/1, 181/1, 181/3, 181/4, 182/1, 182/5, 182/8, 185/4, 185/6, 186, 187/1, 189, 190, 191/1, 191/2, 194/2, 195, 226/1, 226/3, 226/9, 226/10, 226/13, 226/21, 232, 233, 234, 237, 238, 246/2, 247/1, 247/2, 250/2, 256, 263, 271, 277, 278/1, 282/5, 282/6, 282/26, 283, 284/5, 288, 289, 291/1, 292/1, 294, 296, 297, 298/1, 298/2, 299, 300, 301, 302, 306, 308, 309, 310, 311, 313, 314, 317, 319, 351/3, 351/4, 354, 381, 382, 383, 384, 385, 386, 387, 388, 389, 390, 393, 395, 398, 399, 402/1, 402/2, 402/3, 402/5, 402/9, 402/11, 402/14, 402/19, 402/32, 402/39, 402/51, 403/4, 404/2, 406/2, 406/3, 407/2, 410/11, 410/23, 410/28, 410/29, 413, 415/1, 415/2, 476/1, 476/3, 477/1, 478/1, 478/5, 479, 480, 481, 482/2, 483, 487/1, 488, 489/3, 498/2, 499, 503, 504, 507, 508, 509, 510/7, 510/8, 531/2 Flur 5: 100/2, 102, 103, 107, 172/3, 173, 174, 175, 176/1, 176/2, 177, 178, 182, 186, 187, 188/2, 188/3, 189, 191, 192, 193, 197, 198, 199/1, 199/2, 205, 206, 207, 208, 210, 212, 213/1, 214, 216/2, 218, 220, 222, 225, 226, 227/2, 227/7, 227/8 Flur 7: 7, 20, 24/1, 26/2, 27/2, 29, 30/1, 40, 41, 53, 55/1, 55/2, 56/2, 96/3, 96/4, 97/1, 106 Flur 8: 4/3, 4/5, 4/6, 4/7, 20/3 Flur 10: 3/1, 4/1, 10 Flur 22: 2/1, 55/2 Flur 23: 11/1, 11/2, 13, 29, 30, 31, 33, 34, 35, 38 Flur 24: 8, 9, 10, 12, 13/1, 14, 17, 21/1, 21/3, 26, 27, 28, 29, 33, 34, 35, 36/4, 37, 38, 41, 42, 43, 44, 45, 46/2, 53, 54, 55, 56/2, 57, 58, 62/1, 62/2, 62/3, 62/4, 62/5, 62/9, 70/4, 70/11, 70/12, 75, 76, 77/1, 77/4, 78, 79, 80, 81/1, 81/2, 82, 83, 87, 88/1, 89/1, 89/4, 89/5, 89/11, 93/2, 105/1, 114, 116, 117, 122/7, 122/10, 124/5, 124/7, 128, 129, 130, 132, 133/2, 134, 135, 136, 137, 138, 139, 140/1, 140/5, 144, 146, 147, 149, 150, 154, 159/2, 161, 164/2, 164/3, 165, 169, 171/4, 175, 176, 177, 181/2, 183/1, 187, 189/1, 190/2, 193/2, 217/1, 220, 224/1, 228/1, 228/3, 228/5, 263/4, 264, 268 Flur 25: 25, 26, 28/2, 28/7, 31/2, 32, 35/1, 35/2 Gemeinde Mücka, Gemarkung Mücka Flur 1: 508, 511/5, 512, 515/1, 521, 522, 523, 524, 525, 528/1, 528/2 Art der Änderung 1. Änderung des Gebäudenachweises eines Flurstücks 2. Änderung der Angaben zur Nutzung eines Flurstücks Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung mitgeteilt. Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 31.01.2013 bis zum 01.03.2013 im Landratsamt Görlitz, Außenstelle Georgewitzer Straße 42, 02708 Löbau jeweils Dienstag und Donnerstag von 8.30-12 Uhr und 13.30-18 Uhr sowie Freitag von 8.30-12 Uhr zur Einsichtnahme bereit. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle während der genannten Zeiten persönlich oder unter 1 03585 44-2886 bzw. -2887 telefonisch zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, die Fortführungsnachweise und die weiteren Unterlagen zu den Änderungen einzusehen. Das Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung ist nach § 2 des SächsVermKatG für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde. Gemäß § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als mitgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die durchgeführte Erfassung der Gebäude und Nutzungen aus den Digitalen Orthophotos die Pflicht des Grundstückseigentümers nach § 6 Abs. 3 SächsVermKatG nicht ersetzt. (§ 6 Abs. 3 SächsVermKatG: Wurde ein Gebäude nach dem 24. Juni 1991 abgebrochen, neu errichtet, in seinen Außenmaßen wesentlich verändert oder die Nutzung eines Flurstückes geändert, hat der Eigentümer unverzüglich, spätestens zwei Monate nach Abschluss der Maßnahme, die Aufnahme des veränderten Zustandes in das Liegenschaftskataster auf seine Kosten zu veranlassen.) Birgit Trenkler, Amtsleiterin Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung

Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca Ausgabe 50 Amtliche Bekanntmachungen 30. Januar 2013 9 Erwerb des Befähigungsnachweises für Tiertransporteure Anzeigepflicht der Tierhaltung Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) weist noch einmal darauf hin, dass nach der Viehverkehrsverordnung jeder Halter von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufern, Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln, Laufvögeln, Gehegewild, Kameliden, sonstigen Klauentieren und Bienen unabhängig von der Größe des Bestandes verpflichtet ist, seine Tierhaltung spätestens bei Beginn der Tätigkeit dem LÜVA anzuzeigen. Es gibt keine Ausnahme für Hobbyhaltungen. Auch Änderungen oder Aufgabe der Tierhaltung sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen (E-Mail, Fax oder Brief). Sollten Sie Ihre Tierhaltung bisher nicht angezeigt haben, so holen Sie dies bitte unverzüglich nach. Mit der Anzeige ihrer Tierhaltung von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel und Bienen kommen Sie gleichzeitig ihrer gesetzlichen Meldepflicht zur Sächsischen Tierseuchenkasse nach. Verstöße gegen die Viehverkehrsverordnung können mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Lehranstalt für Landwirtschaft Technik - Umwelt in Freren bietet folgende Lehrgänge für den Erwerb des Befähigungsnachweises für Tiertransporteure an: Nutztiere – 21./22.02.2013; 11./12.04.2013 und 23./24.05.2013 Geflügel – 23.02.2013; 26.07.2013 und 09.11.2013 Am 10. April wird auch ein Ergänzungslehrgang/ Fortbildung Befähigungsnachweis für Tiertransporteure (Nutztiere) angeboten. Diese Schulung ist für Inhaber des Befähigungsnachweises vorgesehen. Zur Anmeldung sind folgende Angaben erforderlich: Name, Vorname, Geburtsdatum, Privatanschrift, Telefonnummer, Beruf und gewünschter Termin. Bei Meldung durch den Arbeitgeber werden auch Name und Anschrift, ggf. E-Mail-Adresse, Fax des Arbeitgebers benötigt. Weitere Informationen und die Anmeldeflyer zu den Lehrgängen in Freren erhalten Sie auf der Internetseite des Landkreises www.kreis-goerlitz.de/ Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt/ Angebote Lehrgänge oder bei den Mitarbeitern des LÜ- VA, 1 03585 442789. Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt informiert, dass am 9. und 10. März in Mockrehna ein Komplett-Lehrgang einschließlich Prüfung zum Erwerb des Befähigungsnachweises für Tiertransporteure (Geflügel) stattfindet. Die Abnahme der Prüfung erfolgt zuständigkeitshalber durch die Landesdirektion Dresden. Ansprechpartner: Herrn Willenborg, 1 034 24458-113 oder E-Mail: j.willenborg@sprehe.de Ihre Meldungen senden Sie an das Landratsamt Görlitz, LÜVA, Postfach 300152, 02806 Görlitz oder per E-Mail: tiergesundheit@kreis-gr.de oder per Fax an 03585 442783. Meldeformular: www.formulare.landkreis.gr , Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt , Anzeige einer Tierhaltung Hinweise: Die Anzeige der Tierhaltung beim zuständigen LÜVA muss unabhängig von der Meldung an die Tierseuchenkasse erfolgen. Auf der Homepage der Tierseuchenkasse www.tsk-sachsen.de erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, zu Leistungen der Tierseuchenkasse sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste. Die Meldung und Beitragzahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung für eine Entschädigung im Tierseuchenfall, für die Beteiligung der Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung und für Beihilfen im Falle der Teilnahme an Tiergesundheitsprogrammen. Informationen der Abfallwirtschaft Korrektur im Abfallkalender notwendig Die Entsorgung der Biotonne in Hähnichen mit den Ortsteilen Quolsdorf, Spree und Trebus sowie in Neißeaue, in den Ortsteilen Kaltwasser und Klein-Krauscha sowie in den Rothenburger Ortsteilen Steinbach und Ungunst erfolgt immer am Donnerstag in der ungeraden Woche. Hinweis zum Schadstoffmobil in Görlitz Am Schadstoffmobil in der Stadt Görlitz werden ab 2013 keine Elektro- und Elektronikaltgeräte mehr entgegengenommen. Diese können jetzt am Wertstoffhof der SAPOS gGmbH in Görlitz, Heilige-Grab-Str. 69, abgegeben oder mit der Sperrmüllkarte zur Abholung angemeldet werden. Die Sperrmüllkarten erhalten Sie in den Bürgerbüros der Stadt Görlitz oder Sie nutzen das Online-Formular. Illegale Sperrmüll-, Elektro- und Elektronikschrottsammlungen Ab und an fordern Wurfzettel im Briefkasten zum Herausstellen von Sperrmüll, Elektro- und Elektronikschrott auf. Diese Sammlungen sind illegal und nicht genehmigt! Im Sinne des Elektroaltgerätegesetzes müssen nämlich alte Elektrogeräte getrennt vom übrigen Siedlungsabfall einer speziellen Erfassung zugeführt werden, die sowohl eine ordnungsgemäße Verwertung als auch, wenn notwendig, eine professionelle Entgiftung garantiert. Elektro- und Elektronikschrott gehört in die Sperrmüllsammlung und soll getrennt vom übrigen Sperrmüll bereitgestellt werden. Die Elektroaltgeräte können aber auch bei einem der fünf Wertstoffhöfe des Landkreises abgegeben werden: - Kompostanlage Weißwasser, Muskauer Str. 136, 02943 Weißwasser - Abfallhof Niesky, Am langen Haag, 02906 Niesky - SAPOS gGmbH, Heilige-Grab-Str. 69, 02828 Görlitz - Wertstoffhof der EGLZ mbH, Streitfelder Str. 2, 02708 Lawalde und - Wertstoffhof der EGLZ mbH, Max-Müller-Str. 23, 02763 Zittau Kontakt: Regiebetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Görlitz Muskauer Straße 51, 02906 Niesky 1 03588 261-716, -702 E-Mail: info@aw-goerlitz.de www.aw-goerlitz.de Neue Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan Nach Auswertung der Stellungnahmen zum ersten Planentwurf des Landesentwicklungsplanes (LEP) legte das Sächsische Staatsministerium des Innern im November 2012 einen geänderten Entwurf vor. Die Träger öffentlicher Belange (TöB) hatten bis zum 11. Januar erneut die Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Der Landkreis Görlitz hat auch diesmal davon umfassend Gebrauch gemacht. Der neue Entwurf unterscheidet sich nicht nur im Umfang von der ersten Fassung (24 Seiten mehr). Auch inhaltlich gab es Veränderungen, die wohl auf die erste Stellungnahme zurückzuführen sind. Leider konnten die Sachverhalte der ersten Stellungnahme vom März 2012 nicht direkt zugeordnet werden, da kein konkreter Abwägungsprozess stattgefunden hat. Der neue Entwurf ermöglicht zwar eine Prüfung der Forderungen und Hinweise des Landkreises. Es ist aber nicht erkennbar, ob dies nur Forderungen des Landkreises waren oder diese von mehreren TöB gestellt worden sind. Die aktuelle Stellungnahme des Landkreises zum geänderten LEP-Entwurf besteht aus drei Teilen, die alle im Internet unter http://lep.landkreis.gr publiziert werden: Teil 1 - Zusammenfassung (grundsätzliche Aussagen, Hinweise und Forderungen); A4 - 8 Seiten Teil 2 - Abwägungstabellen zu unseren Forderungen des 1. Anhörungsverfahrens und deren Berücksichtigung in dem geänderten Entwurf; A3 - 35 Seiten Teil 3 - Änderungstabelle zu den neuen/geänderten Teilen - Anmerkungen/Forderungen/Hinweise zu den neuen/gestrichenen Passagen; A3 - 17 Seiten Insgesamt wurden ungefähr 370 einzelne Sachverhalte erneut bzw. neu geprüft und bewertet. Ungefähr 60 Prozent waren inhaltlich „in Ordnung“, 10 Prozent der geänderten Passagen konnten dabei sogar ausdrücklich seitens des Landkreises begrüßt werden. Dennoch gab es zu einem Drittel der Sachverhalte erneut teilweise grundlegende und umfangreiche Forderungen. Das Thema erneuerbare Energien - hier vor allem Windkraft - gehört zu so einem Sachverhalt, aber auch der Verkehr, besonders in Bezug auf die (Nicht)Berücksichtigung der kreislichen Stellungnahme zum Landesverkehrsplan 2025. Der Umgang mit der neuen möglichen Rolle der Landkreise in Bezug auf strategische und konzeptionelle Prozesse und der Umgang mit Rohstoffen sind weitere Punkte, die der Landkreis erneut angesprochen hat. Weitere Grundaussagen, Hinweise, Forderungen aber auch Sachverhalte, die positiv begrüßt wurden, können dem Teil 1 der Stellungnahme entnommen werden. Ansprechpartner für fachliche Fragen: Holger Freymann, Amtsleiter Amt für Kreisentwicklung, 1 03588 285-740, strategie@kreis-gr.de und Sandy Marschke, Kreisplanung/ Strategie, 1 03583 7967-2726 Änderungen 2013 im Schwerbehindertenrecht Mit der Neuregelung der Rundfunkgebührenpflicht für die Inanspruchnahme von öffentlich-rechtlichem Rundfunk und Fernsehen zum 1. Januar 2013 wurde die Befreiung des anspruchsberechtigten Personenkreises mit dem Merkzeichen RF in eine Ermäßigung auf 1/3 des monatlichen Beitrages umgewandelt. Diese Ermäßigung erhalten Personen, die blind oder nicht nur vorrübergehend wesentlich sehbehindert sind und der Grad der Behinderung wenigstens 60 von Hundert allein wegen der Sehbehinderung beträgt. Ferner können Personen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist, die Vergünstigung in Anspruch nehmen. Darüber hinaus gilt die neue Regelung für Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorrübergehend wenigstens 80 von Hundert beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können. Konkret bedeutet dies, dass 5,99 € monatlich als Rundfunkbeitrag zuzahlen sind. Eine vollständige Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht erhalten Personen, die taubblind sind oder die Blindenhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII erhalten. Die Ermäßigung des Rundfunkbeitrages und die Befreiung kann bei der Beitragsservicestelle des MDR, Springerstr. 25, in 04105 Leipzig beantragt werden. Das Antragsformular kann online unter www.rundfunkbeitrag.de barrierefrei heruntergeladen werden.

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