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Landkreisjournal Nr.048/2012

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Erscheinungsdatum: 14.11.2012

4 Ausgabe 48 14.

4 Ausgabe 48 14. November 2012 Amtliche Bekanntmachungen Landkreis-Journal Amtsblatt Landkreis Görlitz 11. Sitzung Ausschuss für Gesundheit und Soziales Die 11. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales findet am 19.11.2012, 16 Uhr, im Landratsamt Görlitz, Hugo- Keller- Str.14, 02826 Görlitz, Raum 350 statt. Tagesordnung öffentlich: 1 Eröffnung 1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 1.2 Abstimmung über Einwände zur Sitzungsniederschrift vom 10.09.2012 2 Finanzielle Zuwendungen für Leistungen zur Umsetzung der Sozialpsychiatrie und Sucht im Landkreis Görlitz für 2013 und 2014 3 Finanzielle Zuwendungen für Leistungen von Schuldnerberatungen im Landkreis Görlitz in Umsetzung der SGB II und XII ab 2013 4 Sonstiges Bernd Lange, Landrat 21. Sitzung Jugendhilfeausschuss Die 21. Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am 22.11.2012, 16 Uhr, im Landratsamt Görlitz, Hugo- Keller- Str.14, 02826 Görlitz, Raum 350 statt. Tagesordnung öffentlich: 1 Eröffnung 1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 1.2 Abstimmung über Einwände zur Sitzungsniederschrift vom 06.09.2012 2 Berichterstattungen 2.1 Unterausschuss Jugendhilfeplanung 2.2 Unterausschuss Kindertageseinrichtungen und Familienbildung 2.3 Arbeitsgemeinschaft Träger der Jugendhilfe 2.4 Information zum Lokalen Aktionsplan ab 2013 2.5 Information zu den Planungsraumkonferenzen und zur künftigen Fortführung des Planungsprozesses 3 Beschlussfassungen 3.1 Umsetzung der 1. Änderung zur „Maßnahmeplanung für die präventive Kinder- und Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit/ erzieherischer Kinder- und Jugendschutz und Familienbildung im Rahmen der Jugendhilfeplanung des Landkreises Görlitz für das Jahr 2013“ 3.2 „Rahmenkonzept Frühe Hilfen“ des Landkreises Görlitz 2013 - 2015 3.3 Wahl von zwei Stellvertretern in den Unterausschuss Jugendhilfeplanung 4 Sonstiges Bernd Lange, Landrat 21. Sitzung Hauptausschuss Die 21. Sitzung des Hauptausschusses findet am 27.11.2012, 15 Uhr, im Landratsamt Görlitz, Hugo-Keller-Str.14, 02826 Görlitz, Raum 350 statt. Tagesordnung öffentlich: 1 Eröffnung 1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 1.2 Abstimmung über Einwände zur Sitzungsniederschrift vom 18.09.2012 2 Überplanmäßige Ausgaben im Bereich Jugendamt 2.1 Überplanmäßige Ausgabe - Geschwisterermäßigung gem. § 15 SächsKitaG 2.2 Überplanmäßige Mittelbereitstellung - Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen gem. § 34 SGB VIII 2.3 Überplanmäßige Ausgabe - Inobhutnahme/ Herausnahme des Kindes gem. § 42 SGB VIII 2.4 Überplanmäßige Ausgabe - Betreuung und Versorgung in Notsituationen gem. § 20 SGB VIII 2.5 Überplanmäßige Ausgabe - sozial-pädagogische Familienhilfe gem. § 31 SGB VIII 2.6 Überplanmäßige Ausgabe - teilstationäre Hilfe gem. § 35 a SGB VIII 2.7 Überplanmäßige Ausgabe - Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII 3 Sonstiges Bernd Lange, Landrat Impressum Herausgeber und Redaktion: Landratsamt Görlitz, Hugo-Keller-Str. 14, 02826 Görlitz, Pressestelle, 1 03581 663-9006, E-Mail: presse@kreis-gr.de; V.i.S.d.P.: Bernd Lange Auflage: 145.000 Exemplare, Landkreis Görlitz Anzeigen, Sonderveröffentlichungen, Verteilung: RuV Redaktions- und Verlagsgesellschaft Neiße mbH, Petra Rudolph, Gunter Lublow, Neustadt 18, 02763 Zittau, 1 03583 77555873; Anzeigen Görlitz/Niesky: Cindy Hielscher, 1 0172 3682790; Anzeigen Weißwasser: Hubert Noack, 1 0172 5 332386; Anzeigen Löbau/Zittau: Christian Scharf, 1 0152 0694 35 41 Layout/Satz: RuV Redaktions- und Verlagsgesellschaft Neiße mbH Görlitz, Frank Treue, City-Center Frauentor, An der Frauenkirche 12, 02826 Görlitz Druck: Dresdner Verlagshaus Druck GmH Landkreisjournal online: www.kreis-goerlitz.de, Aktuelles, Amtliches, Amtsblatt/Landkreisjournal Beschlüsse der 23. Sitzung des Kreistages des Landkreises Görlitz vom 10.10.2012 Beschluss Nr.: 355/2012 1. Der Kreistag stellt gemäß §§ 30 Absatz 1 i.V.m. 27 Abs. 1 SächsLKrO das Ausscheiden von Herrn Stephan Latzel (NPD - Wahlkreis 3) aus dem Kreistag des Landkreises Görlitz fest. 2. Der Kreistag stellt gemäß § 30 Abs. 1 in Verbindung mit § 30 Abs. 2 SächsLKrO fest, dass der als nächste Ersatzperson für Herrn Latzel festgestellte Bewerber Herr Toni Rose durch vorübergehenden Wegzug aus dem Kreisgebiet die Wählbarkeit verloren hat und deshalb als Ersatzperson ausgeschieden ist. Beschluss Nr.: 356/2012 1. Der Kreistag erkennt gemäß § 16 Abs. 2 SächsLKrO die Gründe zum Ausscheiden aus dem Kreistag von Herrn Matthias Roch (CDU - Wahlkreis 6) an. 2. Der Kreistag stellt gemäß § 30 Abs. 2 SächsLKrO das Nachrücken von Herrn Reinhard Donhauser (CDU-Wahlkreis 6) als Kreisrat in den Kreistag Görlitz fest. Beschluss Nr.: 357/2012 Der Kreistag stimmt der wesentlichen Veränderung der Zittauer Bildungsgesellschaft gGmbH in folgenden Punkten zu: 1. Der Kreistag stimmt dem beigefügten Erbbaurechtsvertrag zwischen dem Landkreis Görlitz und der Zittauer Bildungsgesellschaft gGmbH über das Grundstück Schillerstraße 5a in Zittau zu. 2. Der Kreistag stimmt der kostenfreien Übertragung der Immobilie auf dem Grundstück Schillerstraße 5a in Zittau an die Zittauer Bildungsgesellschaft gGmbH zu. Beschluss Nr.: 358/2012 Der Kreistag wählt Kreisrätin Elvira Eifler (Fraktion Freie Wähler) als Mitglied in den Jugendhilfeausschuss. Beschluss Nr.: 359/2012 Der Kreistag beschließt folgende Termine für die Sitzungen des Kreistages im Jahr 2013: 06.03., 08.05., 03.07., 09.10., 18.12.2013. Beschluss Nr.: 360/2012 Der Kreistag beschließt im Einvernehmen mit dem Landrat, Frau Martina Kröher die Stelle 920-0-01, Amtsleiterin Rechnungsprüfungsamt, zu übertragen. Bernd Lange, Landrat Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung des Landkreises Görlitz für die Haushaltsjahre 2013/2014 Der Entwurf der Haushaltssatzung des Landkreises Görlitz für die Haushaltsjahre 2013/2014 wird gemäß § 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in Verbindung mit § 61 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen in der Zeit vom 28.11.2012 bis einschließlich 06.12.2012 öffentlich ausgelegt. Der Entwurf der Haushaltssatzung liegt während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Landratsamt Görlitz in Görlitz, Hugo-Keller-Straße 14, Jägerkaserne, Zimmer 117 öffentlich aus. Die Einsichtnahme ist an den Wochentagen wie folgt möglich: Montag 8.30 - 12.00 Uhr Dienstag 8.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr Mittwoch 8.30 - 12.00 Uhr Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr Freitag 8.30 - 12.00 Uhr Einwohner und Abgabepflichtige können bis zum Ablauf des siebenten Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf erheben. Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung. Bernd Lange, Landrat

Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca Ausgabe 48 Amtliche Bekanntmachungen 14. November 2012 5 Wichtige Neuregelung für Kurzzeitkennzeichen Am 1. November 2012 ist die Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in Kraft getreten. Ab sofort dürfen die Kfz-Zulassungsstellen im Landratsamt Görlitz ein Kurzzeitkennzeichen nur ausgeben, wenn der Antragsteller seinen Wohnsitz im Landkreis Görlitz hat. Dies bedeutet, dass jeweils nur die Zulassungsstelle zuständig ist, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat. Damit endet die bisherige Regelung, nach der Kurzzeitkennzeichen bei jeder deutschen Zulassungsbehörde beantragt werden konnten. Bisher konnte beispielsweise ein Kunde aus Dresden auch in Görlitz ein Kurzzeitkennzeichen erhalten – das geht nun nicht mehr. Momentan gibt es noch eine Ausnahme: Sofern der Antragsteller keinen Wohnsitz in Deutschland hat und bei der Kfz-Zulassungsstelle im Landratsamt Görlitz ein Kurzzeitkennzeichen beantragt, ist dies derzeit noch möglich, wenn der Antragsteller persönlich in der Zulassungsstelle vorstellig wird. Alte Kfz-Kennzeichen ab jetzt möglich Mit der Verkündung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 8. November 2012 sind in den drei Kfz-Zulassungsstellen des Landkreises Görlitz nun folgende Unterscheidungskennzeichen erhältlich: ZI , LÖB, NY, WSW, NOL, GR. Diese Kennzeichen können unabhängig vom Wohnort beantragt werden. Besteht der Wunsch zur Reservierung eines alten Unterscheidungskennzeichens, sollte dies direkt bei der Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises Görlitz entweder per E-Mail an zulassungsbehoerde@kreis-gr.de, telefonisch oder persönlich in Niesky, Görlitz oder Zittau erfolgen. Eine Online-Reservierung ist noch nicht möglich. Folgende Unterlagen sind mitzubringen: Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief sowie die bisherigen Kennzeichen. Wenn die Änderung durch einen Dritten und nicht durch den Fahrzeughalter vorgenommen wird, ist eine Vollmacht vorzulegen. Die Mitarbeiter der Zulassungsbehörde beraten und informieren Sie gern. Kontrolle und Überwachung forstschädlicher Insekten Winterbodensuche 2012/13 in Kiefernbeständen Im Rahmen der kontinuierlichen Überwachung der Populationsentwicklung von Kieferngroßschädlingen findet auch in diesem Jahr (Dezember 2012 - Januar 2013) eine Bodenstreuuntersuchung nach Überwinterungsstadien der nadelfressenden Kiefernschadinsekten durch das Kreisforstamt statt. Diese Untersuchung erfolgt in 83 ausgewählten Kiefernwaldbeständen im Norden des Landkreises. In jedem ausgewähltem Bestand werden zehn Probeflächen von je 0,5 Ouadratmetern angelegt und dabei die Bodenstreu auf überwinternde Schadinsekten untersucht. Die Beauftragten der unteren Forstbehörden sind nach § 40 des Sächs. Waldgesetzes zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben berechtigt, Waldflächen zu betreten und die entsprechenden Untersuchungen vorzunehmen. Diese Aufgabe wird durch eigene Mitarbeiter und private Forstfirmen realisiert. Empfehlen sich nach den danach vorliegenden Untersuchungsergebnissen Schutz- oder Bekämpfungsmaßnahmen, informiert das Kreisforstamt die betreffenden Waldbesitzer. Willfried Mannigel Amtsleiter Kreisforstamt Einheitliche Abfallwirtschaftsund Abfallgebührensatzung Im Landkreis Görlitz soll ab dem 1. Januar 2013 eine einheitliche Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzung in Kraft treten. Die Satzungen sollen vom Kreistag am 19. Dezember 2012 beschlossen werden. Mit der neuen Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzung wird erstmals einheitliches Kreisrecht in den drei Entsorgungsgebieten, ehemaliger Landkreis Löbau-Zittau, Niederschlesischer Oberlausitzkreis und Stadt Görlitz, geschaffen. Basierend auf den positiven Ergebnissen aus dem sächsischen Landesmodellprojekt „Familienbildung in Kooperation mit Kindertageseinrichtungen“ unterstützt der Landkreis Görlitz auch im Jahr 2013 Kita-Teams bei der Intensivierung ihrer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit Eltern. Gemeinsam bieten die Koordinierungsstelle für Familienbildung und die Fachstelle für Familienbildung dazu erstmals die modular aufgebaute Qualifizierung „Stark³“ an und begleiten von Januar bis Dezember 2013 drei Kindertageseinrichtungen auf ihrem Weg zum „LernOrt für Familien“. Im Rahmen des einjährigen Qualifizierungs- und Coachingprozesses werden die Themenfelder Elternarbeit, Erziehungspartnerschaft und Familienbildung gemeinsam im Team erarbeitet. Einrichtungsbezogen wird das bereits vorhandene Angebotsspektrum für Eltern analysiert und weiterentwickelt, Nach Beschlussfassung durch den Kreistag werden die Satzungen im Amtsblatt des Landkreises, Sonderausgabe des Landkreisjournals, öffentlich bekannt gegeben. Des Weiteren werden sie ab dem 20. Dezember auf den Internetseiten des Regiebetriebes Abfallwirtschaft unter www.aw-goerlitz.de bereitgestellt. Ansprechpartner: Regiebetrieb Abfallwirtschaft, Muskauer Straße 51, 02609 Niesky, 1 03588 261702, E-Mail: info@aw-goerlitz.de Stark, Stärker, Stark³ - Qualifizierungsangebot für Kita-Teams Information für Fischhalter Am 27. November, 17-20 Uhr, findet in der Landesdirektion Sachsen, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, Raum 1004 eine Schulung zum Erwerb des Befähigungsnachweises gemäß VO (EG)1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport statt. Die Schulung ist für Inhaber einer Sachkundebescheinigung nach bisheriger nationaler Tierschutztransportverordnung bzw. entsprechender anerkannter Berufsabschlüsse vorgesehen. Anmeldungen sind spätestens bis zum 20. November in der Landesdirektion Sachsen, 1 0351 8252421 bzw. per E-Mail Silke.Schneider@lds.sachsen.de erbeten, folgende Angaben um Mütter und Väter für ihre Familienaufgaben stark zu machen. Interessierte Kita-Teams erhalten die Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen unter www.sfws-goerlitz.de sowie bei: Daniel Wiesner Koordinierungsstelle für Familienbildung Landratsamt Görlitz, Jugendamt 1 03581 663-28 72 E-Mail: familie@kreis-gr.de Susanne Wetzel Fachstelle für Familienbildung Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Zittau 1 03583 54033-70 E-Mail: familienbildung@dksb-zittau.de Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) weist nochmals darauf hin, dass die Haltung von Nutzfischen nach aktuell gültiger Fischseuchenverordnung vor Beginn der Haltung/ Hälterung beim LÜVA anzumelden ist. Für die Anmeldung ist das Formular „Antrag auf Genehmigung/ Registrierung gemäß Fischseuchenverordnung vom 24. November 2008“ zu verwenden. Das Formular finden Sie auf der Internetseite des Landkreises unter www.kreis-goerlitz.de, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Formulare. Dort gibt es auch weitere Informationen zum Thema Fische. Grundsätzlich wird zwischen einer Genehmigung und einer Registrierung unterschieden. Welche Haltung zu genehmigen und welche zu registrieren ist, prüft das LÜVA nach Eingang des ausgefüllten Antrages. Bei der Meldung spielt die Größe des Bestandes keine Rolle. Ein Verstoß gegen die o. g. Bestimmung ist eine Ordnungswidrigkeit. Ansprechpartnerinnen: Frau Kluge, 1 03588 285-124, Frau Angermann, 1 03588 285-127 Schulung Sachkundebescheinigung nach Tierschutztransportverordnung sind erforderlich: Name, Vorname, Privatanschrift, Telefonnummer, ggf. E-Mail-Adresse. Bei Meldung durch den Arbeitgeber werden auch dessen Name und Anschrift benötigt. Die Gebühr pro Teilnehmer beträgt 20 Euro. Schreibzeug und ein gültiges Personaldokument sind mitzubringen. Weitere Informationen zum Lehrgang erhalten Sie auf der Internetseite des Landkreises unter www.kreis-goerlitz.de, Lebensmittelüberwachungsund Veterinäramt, Angebote Lehrgänge oder telefonisch bei den Mitarbeitern des LÜVA unter Löbau 1 03585 442781.

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