Aufrufe
vor 4 Jahren

Landkreisjournal Nr.047/2012

  • Text
  • Buergerin
  • Buerger
  • Information
  • Ausgabe
  • Landkreisjournal
  • Goerlitz
  • Landkreis
Erscheinungsdatum: 02.10.2012

6 Ausgabe 47 2. Oktober

6 Ausgabe 47 2. Oktober 2012 Amtliche Bekanntmachungen Landkreis-Journal Amtsblatt Landkreis Görlitz Aufruf des Landkreises Görlitz zum Einreichen von Anträgen 1. Einleitung Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 21.06.2012 folgenden Beschluss Nr. 429/2012 gefasst: 1. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz beschließt die Änderung des Beschlusses JHA/ 238/ 2010 vom 18.11.2010 „Maßnahmeplanung für die präventive Kinder- und Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit/ erzieherischer Kinder- und Jugendschutz und Familienbildung im Rahmen der Jugendhilfeplanung des Landkreises Görlitz für den Planungszeitraum 2011 - 2013“ Punkt 1, auf den Seiten 1 und 2 der Anlage. Die Änderung erfolgt dahingehend, dass auf den Seiten 1 und 2 der Anlage jeweils die Projekte des Turmvilla e.V. (siehe Anlage 1, Beschluss JHA/ 238/2010) gestrichen und entsprechend Punkt 2 dieses Beschlusses ab dem 01.01.2013 neu vergeben werden. 2. Die Verwaltung des Jugendamtes wird legitimiert, die Umsetzung der strategischen Ziele im Planungsraum 1 für das Projekt „Kinder-, Jugend- und Familienarbeit“ mit insgesamt 1,5 VZÄ sowie im Planungsraum 1 und 2 für das Projekt „Internationale Jugendarbeit“ mit 1,0 VZÄ ab dem 01.01.2013 vorzubereiten und dem Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen. 2. Rahmenbedingungen/ Grundsätze Zur Einreichung der Projektanträge gelten die Maßnahmeplanung Beschluss JHA/ 238/ 2010 vom 18.11.2010 „Maßnahmeplanung für die präventive Kinder- und Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit/ erzieherischer Kinder- und Jugendschutz und Familienbildung im Rahmen der JHP des LK Görlitz für den Planungszeitraum 2011 - 2013“ und deren Änderung vom 21.06.2012 JHA/429/2012 (siehe Pkt. 1 Einleitung). Projektanträge werden für folgende Projekte in den Planungsräumen 1 und 2 erwartet: Planungsraum 1: - ein Projekt „Kinder-, Jugend- und Familienarbeit“ mit insgesamt 1,5 VZÄ entsprechend den strategischen Zielen 1, 2, 3 und 4 Planungsräume 1 und 2: - für das Projekt „Internationale Jugendarbeit“ mit 1,0 VZÄ entsprechend dem strategischen Ziel 1 Der Projektzeitraum beginnt am 01.01.2013 und endet am 31.12.2013. Grundlage zur Einreichung der Projekte bilden neben der Jugendhilfeplanung des Landkreises Görlitz, die „Richtlinie des Landkreises Görlitz für die Fachkraftförderung der Kinder- und Jugendarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes und der Familienbildung“ vom 22.06.2011 und die „Strategischen Ziele als Grundlage der Steuerung der Jugendhilfe im Landkreis Görlitz im Rahmen der Jugendhilfeplanung“ vom 26.03.2010 (zu finden unter www.kreis-gr.de/Jugend&Gesundheit&Soziales). 3. Verfahren Die Projekte müssen bis 19.10.2012 eingereicht werden. Das Verfahren der Einreichung der Projektanträge unterliegt explizit nicht den Bestimmungen einer Ausschreibung nach VOL. Die Antragstellung beginnt mit der Einreichung der Projektanträge. In einem ersten Schritt erfolgt zunächst eine formale Vorbewertung durch die Verwaltung nach folgender Matrix: Im zweiten Schritt nimmt der Unterausschuss „Jugendhilfeplanung“ am 07.11.2012 die inhaltliche Bewertung vor und unterbreitet dem Jugendhilfeausschuss für den 22.11.2012 einen Beschlussvorschlag. Zur Bewertung werden neben den Grundsätzen und Rahmenbedingungen u.a. folgende Kriterien zur Bewertung herangezogen: – Planungsraumkenntnis – Erfahrungen in den Leistungsbereichen §§ 11,12,13,14,16 SGB VIII – Vorstellungen zur Gestaltung der Übergangs- bzw. Einarbeitungsphase – Kooperationsbeziehungen in den Planungsräumen und darüber hinaus – Leistungsfähigkeit des Trägers – Nutzung vorhandener Ressourcen im Planungsraum, wie z. B. Räumlichkeiten, die von Vereinen oder Kommunen zur Verfügung gestellt werden Die Antragsteller werden über die Entscheidung des Jugendhilfeausschusses nach Beschlussfassung schriftlich informiert. Zur Beantragung ist das unter www.kreis-goerlitz.de/Kreisrecht/Richtlinie des Landkreises Görlitz für die Fachkraftförderung der Kinder- und Jugendarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes und der Familienbildung elektronisch zur Verfügung gestellte Formular zu benutzen. An dem Aufruf können sich alle nach § 75 SGB VIII anerkannten Träger beteiligen. 4. Einreichung der Projektanträge Die Träger werden aufgefordert, ihre Anträge mit rechtsverbindlicher Unterschrift bis zum 19.10.2012 an folgende E-Mail-Adresse: tatjana.eckert@kreis-gr.de oder an die nachfolgend aufgeführte Anschrift zu richten: Landratsamt Görlitz, Jugendamt/Geschäftsstelle, Hugo-Keller-Straße 14, 02826 Görlitz. Rückfragen und Beratungsbedarf können unter kinder-jugendarbeit@kreis-gr.de angezeigt werden. Neuregelung des Jagdrechts in Sachsen Die Untere Jagdbehörde des Landkreises Görlitz informiert, dass zum 1. September 2012 die Neufassung des Sächsischen Jagdgesetzes in Kraft getreten ist (Sächsisches Jagdgesetz - SächsJagdG). Das SächsJagdG ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt, Nr. 10, vom 29. Juni 2012, Seite 308, veröffentlicht. Am 15. September ist außerdem die neue Sächsische Jagdverordnung, die weitere Details des Jagdrechts regelt, in Kraft getreten. Damit ist die Novellierung des Jagdrechtes in Sachsen abgeschlossen. Umweltminister Kupfer zu den Neuregelungen: „Die Jäger und Grundeigentümer müssen mit dem neuen Jagdrecht mehr Verantwortung als bisher übernehmen. Erleichtert haben wir dagegen die Hege und Bejagung der Wildbestände und die Sicherung der Lebensräume des Wildes, außerdem wurde in vielen Bereichen Bürokratie abgebaut.“ Die Jagdverordnung regelt außerdem, dass der nach Naturschutzrecht streng geschützte Wolf als Tierart dem Jagdrecht unterstellt ist. Gejagt werden darf der Wolf trotzdem nicht, denn im Jagdgesetz steht, dass es für streng geschützte Arten keine Jagdzeit geben darf. „Mit der Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht liegt der Schutz des Wolfes nun auch in der Hand der Jäger“, sagt der Minister. „Die Jäger sind aufgefordert sich am Monitoring des Wolfes zu beteiligen und sich dafür fortzubilden.“ Fragen zum Gesetz beantworten Ihnen die Mitarbeiter der Unteren Jagdbehörde in Niesky 1 03588 285-652 oder in Zittau 1 03583 72-2544. Schriftliche Anfragen senden Sie bitte an: Landratsamt Görlitz Dezernat II/ Ordnungsamt Postfach 30 01 06 02806 Görlitz oder per E-Mail: ordnungsangelegenheiten@kreis-gr.de Sachverständigenseminar zum barrierefreien Bauen Bauliche Barrierefreiheit ist die Grundlage für eine selbstbestimmte Lebensführung und Voraussetzung für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben für Menschen mit Behinderungen. Barrierefrei gestaltete Verkehrswege und öffentliche Gebäude sind jedoch auch für uns alle komfortabel. Insbesondere profitieren ältere Menschen, Menschen mit akuten Verletzungen oder gesundheitlichen Einschränkungen oder junge Eltern mit Kinderwagen davon. In einem Sachverständigenseminar am Dienstag, dem 11. Dezember 2012, im Landratsamt in Görlitz, Versammlungsraum 350, Hugo-Keller-Str. 14, können Verantwortungsträger im Bereich Planen und Bauen öffentlicher Gebäude Kenntnisse i.S. der DIN 18040 sowie deren Begleitnormen erwerben. Das Seminar wird durch das Factus 2 Institut in Zusammenarbeit mit der Behindertenbeauftragten des Landkreises und dem Behindertenbeauftragten der Stadt Görlitz organisiert und durchgeführt. Interessierte sind herzlich eingeladen. Wichtig ist die rechtzeitige Anmeldung bis zum 20. November 2012. Die Seminarkosten betragen 50 Euro. Weitere Informationen, Anmeldung unter www.factus-2-institut.com

Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca Ausgabe 47 Amtliche Bekanntmachungen 2. Oktober 2012 7 Grippeschutzimpfung im Gesundheitsamt Die Impfstelle des Gesundheitsamtes beim Landratsamt, Reichertstraße 112 in Görlitz, bietet ab sofort jeden Dienstag zwischen 14 und 17 Uhr die diesjährige Grippeschutzimpfung an. Die Krankenversicherungskarte und alle vorhandenen Impfunterlagen sind für die Impfung mitzubringen. In Sachsen ist die Grippeschutzimpfung ausdrücklich für alle Personen ab dem 7. Lebensmonat empfohlen. Es sollten insbesondere Menschen, die im Erkrankungsfall mit erhöhtem Komplikationsrisiko behaftet sind, geimpft werden. Dazu zählen zum Beispiel Patienten mit chronischen Erkrankungen der Atemwege, des Herz-Kreislauf-Systems, chronischen Stoffwechselerkrankungen und einer Abwehrschwäche, aber auch Personen, die in größeren Gemeinschaften leben oder einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind und dies für andere darstellen können. Die Virusgrippe wird durch verschiedene Virusstämme verursacht, wobei die Zusammensetzung des Impfstoffes jedes Jahr entsprechend den aktuellen Empfehlungen der WHO angepasst wird. Dabei wird mit dem in Europa verwendeten Impfstoff gegen drei in dieser Saison am ehesten in der nördlichen Hemisphäre zu erwartenden Grippeviren geimpft. Fahrzeugpapier mit und ohne Bindestrich gültig In den letzten Tagen häufen sich in der Kfz-Zulassung Anfragen nach der Schreibweise des Kfz-Kennzeichens in der Zulassung. Angeblich wurden in Österreich, Italien und Polen dafür Bußgelder kassiert, wenn in der Zulassungsbescheinigung der automatisiert eingedruckte Bindestrich noch vorhanden ist, obwohl er auf den neuen Euro-Kennzeichen fehlt. Die Kfz-Zulassungsbehörde weist auf die eindeutige Rechtslage hin: Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat bestätigt, „dass das Kennzeichen in der Zulassungsbescheinigung mit oder ohne Trennungsstrich geschrieben sein kann. Beide Schreibweisen sind gleichberechtigt gültig“. Das Bundesverkehrsministerium hat das Auswärtige Amt zudem gebeten, die EU- und EWR-Staaten darüber zu informieren, dass das Kennzeichen in der Zulassung mit und ohne Trennungsstrich aufgeführt sein kann. Sie brauchen sich Neu im Landkreis Görlitz in dieser Hinsicht also keine Sorgen machen und entspannt in den Urlaub fahren. Die Fahrzeugpapiere sind mit oder ohne Bindestrich gültig. Unabhängig davon gilt in Sachsen seit dem 27. August, dass bei einer Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung (z.B. Neuzulassung, Umschreibung wegen Verlust oder Anschriftenänderung) auf den Trennungsstrich verzichtet wird. Hat der Halter, abweichend davon im Einzelfall, noch ein Kennzeichen mit Trennungsstrich, ist dieser in die Zulassungsbescheinigung einzudrucken. Auf Antrag kann aber auch die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung, außerhalb einer erforderlichen Neuausstellung, erfolgen. Die vom Fahrzeughalter gewünschte Änderung ist gebührenpflichtig. In einem solchen Fall werden Gebühren für die Ausstellung eines Ersatzscheins in Höhe von 11,70 Euro erhoben. Seit 1. August ist die Koordinierungsstelle des Jugendamtes zur „Kompetenzentwicklung für Schülerinnen und Schüler“ besetzt Die Virusgrippe ist eine ernst zu nehmende Erkrankung, die sich sehr schnell verbreiten kann und nicht mit einem banalen grippalen Infekt zu verwechseln ist. Sie ist oft schwer behandelbar und kann besonders bei gesundheitlich geschwächten Patienten auch einen lebensbedrohlichen Verlauf nehmen. Je mehr Menschen in einer Region gegen die Virusgrippe geimpft sind, desto unwahrscheinlicher ist der Ausbruch einer Epidemie. Die größte Gefahr einer Ansteckung mit der echten Virusgrippe besteht in der kalten Jahreszeit zwischen Oktober und März. Der Impfschutz tritt etwa zwei bis drei Wochen nach erfolgter Impfung ein. Im Verlauf des Herbstes treten gehäuft akute fieberhafte Infekte auf, die dann eine Impfung verbieten. Günstigster Grippeimpftermin ist somit der zeitige Herbst. Des Weiteren empfiehlt sich für alle Personen über 60 Jahre außer der Grippeschutzimpfung die Impfung gegen Pneumokokken. Neben o. g. Impfempfehlungen sind auch im Erwachsenenalter andere Impfungen dringend anzuraten. Alle zehn Jahre sollte eine Auffrischungsimpfung gegen Tetanus, die z.B. auch in Kombination mit der gegen Diphtherie, Kinderlähmung und Keuchhusten in einer Spritze möglich ist, erfolgen. Dazu findet natürlich eine Beratung statt. Anfang 2012 beantragte der Landkreis Görlitz (Jugendamt) über die Richtlinie des Europäischen Sozialfonds und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz die Förderung einer Koordinierungsstelle für Projekte aus dem Vorhabensbereich „Kompetenzentwicklung für Schülerinnen und Schüler“. Im Mai dieses Jahres erhielt der Landkreis die Bewilligung des Antrags als Modellvorhaben für zwei Jahre. Seit dem 1. August ist die Koordinierungsstelle mit Daniela Mai besetzt. Die diplomierte Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin (FH) ist unter anderem Ansprechpartnerin für anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, Schulen, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler. Sie ist nicht nur fachliche Beraterin, sondern bietet eine Plattform für Angebote des Wissens- und Erfahrungsaustausches. Freie Träger können eine Förderung beantragen für Vorhaben mit sozialpädagogischen Handlungsansätzen zum Erwerb und der Stärkung von Schlüsselkompetenzen und Verbesserung der Lernmotivation sowie zur Intervention bei Schuldistanz. Solche Projekte sollen bereits bestehende Angebote erweitern oder ergänzen. Über die Koordinierungsstelle wird der Bedarf an zusätzlichen Projekten ermittelt und die geeigneten Träger akquiriert, Träger werden unterstützt bei der Projektkonzeption und fachliche Beratung. Auch eine übergreifende sozialpädagogische und fachlich inhaltliche Begleitung kann durch die Koordinierungsstelle erfolgen, insbesondere für ein erfolgreiches Übergangsmanagement für Schüler von der Schule in die Ausbildung. Durch eine gute Verknüpfung der Projekte mit den Angeboten der Jugendhilfe sollen belastbare Strukturen geschaffen werden. Durch die Vernetzung werden Synergien genutzt und die Weiterentwicklung der Projekte unterstützt. Interessierte Akteure können sich gern an die Koordinatorin Daniela Mai wenden: Landkreis Görlitz Jugendamt, 1 03581 663-2874, E-Mail: daniela.mai@kreis-gr.de Dieses Vorhaben wurde aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Freistaates Sachsen gefördert. Seminare für Existenzgründer und Jungunternehmer im Landkreis Görlitz In den Veranstaltungen werden wichtige Grundlagen zu den Themenfeldern Recht, Finanzierung, Versicherung, Buchhaltung, Steuern und Marketing durch externe Fachberater vermittelt. Wichtige Details, die zur Existenzgründung von Gewerbetreibenden oder Freiberuflern relevant sind sollen praxisnah vermittelt werden. Die Teilnehmer bekommen umfangreiche, das Seminar begleitende Unterlagen und Checklisten ausgehändigt, die ihnen eine sichere Planung, Vorbereitung und Durchführung ihres Vorhabens ermöglicht. Eine Anmeldung ist unter der jeweiligen Rufnummer oder E-Mail notwendig.

Amtsblatt / Landkreisjournal