Aufrufe
vor 4 Jahren

Landkreisjournal Nr.046/2012

  • Text
  • Buergerin
  • Buerger
  • Information
  • Ausgabe
  • Goerlitz
  • Landkreisjournal
  • Landkreis
Erscheinungsdatum: 05.09.2012

6 Ausgabe 46 5.

6 Ausgabe 46 5. September 2012 Amtliche Bekanntmachungen Landkreis-Journal Amtsblatt Landkreis Görlitz Öffentliche Bekanntmachung des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft über den Jahresabschluss 2011 Beschluss Nr. 351/2012 Der Kreistag des Landkreises Görlitz beschließt: 1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft für das Wirtschaftsjahr 2011 wird gemäß Anlage 1 festgestellt. 2. Der Jahresgewinn in Höhe von 166.833,06 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Die Betriebsleitung wird entlastet. Anlage 1: 1. Feststellung des Jahresabschlusses 1.1.1. Bilanzsumme 929.186,24 € 1.1.2. davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen 16.066,67 € - das Umlaufvermögen 913.119,57 € 1.1.3. davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital 380.931,29 € - die empfangenen Ertragszuschüsse 0,00 € - die Rückstellungen 97.568,92 € - die Verbindlichkeiten 450.686,03 € 1.1.4. Jahresgewinn/Jahresverlust 166.833,06 € 1.1.5. Summe der Erträge 6.161.284,81 € 1.1.6. Summe der Aufwendungen 5.994.451,75 € 2. Verwendung des Jahresgewinns/Behandlung des Jahresverlustes 2.1. bei einem Jahresgewinn: a) zur Tilgung des Verlustvortrages 0,00 € b) zur Einstellung in Rücklagen 0,00 € c) zur Abführung an den Haushalt des Landkreises 0,00 € d) auf neue Rechnung vorzutragen 166.833,06 € 2.2. bei einem Jahresverlust a) zu tilgen aus dem Gewinnvortrag 0,00 € b) aus dem Haushalt des Landkreises auszugleichen 0,00 € c) auf neue Rechnung vorzutragen 0,00 € Wiedergabe des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers: Nach dem Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem als Anlagen 7.1.2 bis 7.1.4 beigefügten Jahresabschluss der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Görlitz, Niesky, zum 31. Dezember 2011 und dem als Anlage 7.1.1 beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: „Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetrieb Ab-fallwirtschaft des Landkreises Görlitz, Niesky, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Dresden, den 14. Mai 2012 Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft gez. Hofmann gez. Grabs Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer“ Schlussbemerkungen: Die Kreisräte sind gemäß § 17 Abs. 3 SächsEigBG i. V. m. den §§ 64 SächsLKrO, 105 und 41 Abs. 2 Nr. 14 Sächs- GemO über den Inhalt des Prüfberichtes zu informieren. Die im Prüfbericht aufgezeigten Feststellungen sind zur künftigen Beachtung vorgesehen. Sie stehen der Feststellung des Jahresabschlusses und der Entlastung der Betriebsleitung für dieses Wirtschaftsjahr 2011 nicht entgegen. Das Vermögen, die Forderungen und Verbindlichkeiten, die per 31.12.2011 in der Bilanz sowie in den Büchern des Eigenbetriebes aus- und nachgewiesen sind, sind zum 01.01.2012 in die Vermögensrechnung bzw. die zutreffenden Bücher des Landkreises Görlitz zu übernehmen. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Kreistag, den Jahresabschluss 2011 des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft festzustellen, über die Behandlung des Jahresgewinns zu beschließen und die Betriebsleitung zu entlasten. Görlitz, den 24.05.2012 Martina Kröher stellvertretene Amtsleiterin Rechnungsprüfungsamt Landkreis Görlitz Öffentliche Einsichtnahme: Der Jahresabschluss 2011 des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft wird in der Zeit vom 06.09.2012 bis 14.09.2012 im Regiebetrieb Abfallwirtschaft, in 02906 Niesky, Muskauer Straße 51, Zimmer 1.22.1 zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie An alle Grundstückseigentümer und Bewirtschafter von Flächen im Freistaat Sachsen In Vorbereitung der neuen Förderperiode (ab 2014) des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) soll unter anderem eine Kulisse der förderwürdigen Flächen erstellt werden. Dazu werden auch Flächen aufgenommen, die für Naturschutz und Landschaftspflege einen besonderen Wert besitzen und einer speziellen Bewirtschaftung bzw. Biotoppflege bedürfen. Deshalb wurden vom Sächsischen Landesamt für Umwelt und Geologie (LfULG) Ingenieur-Büros mit der Erfassung dieser Flächen beauftragt. Im Zeitraum von August 2012 bis August 2014 sind Mitarbeiter dieser Büros in Sachsen zur Tageszeit (6 bis 22 Uhr) unterwegs, um relevante Flächen vor Ort aufzusuchen zu erfassen und zu beurteilen. Bitte ermöglichen Sie den Bearbeitern den Zugang zu den Flächen. Die Bearbeiter sind angehalten, sich auf Verlangen durch eine entsprechende Bescheinigung zu legitimieren. Helmut Ballmann Abteilungsleiter, Naturschutz, Landschaftspflege; Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Einladung Verbandsversammlung Zweckverband „Allwetterbad Großschönau“ Die nächste öffentliche Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Allwetterbad Großschönau“ findet am 20. September 2012, 16 Uhr, im Clubhaus des Feriendorfes der TRIXI-Park GmbH, Jonsdorfer Straße 40 in 02779 Großschönau statt. Tagesordnung (öffentlicher Teil): 1. Begrüßung 2. Protokollkontrolle 3. Allgemeine Geschäftsentwicklung 3.1. Information Auflösung des CMS Memory Swap 3.2. Information Aufnahme Darlehen zur Zwischenfinanzierung energetische Sanierung 3.3. Information Sachstand Eröffnungsbilanz des Zweckverbandes 4. Sonstiges 5. Grundsatzbeschluss zum weiteren Verfahren der Wärme- und Energieversorgung für das Allwetterbad 5.1. Grundsatzbeschluss zur Wärme- und Energieversorgung für das Allwetterbad ab dem 01. September 2013 5.2. Kündigung Wärmeliefervertrag und Pachtvertrag ENSO Nichtöffentlicher Teil Großschönau, 22. August 2012 Frank Peuker, Verbandsvorsitzender

Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca Ausgabe 46 Amtliche Bekanntmachungen 5. September 2012 7 Jugendhilfekonferenzen für Fortschreibung der Jugendhilfeplanung im Landkreis Görlitz Im November 2010 beschloss der Jugendhilfeausschuss im Rahmen der Jugendhilfeplanung des Landkreises Görlitz die Maßnahmeplanung für die präventive Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit, die Familienbildung und den erzieherischen Kinderund Jugendschutz für den Planungszeitraum 2011-2013. Diese wird fortgeschrieben. Um die Angebote in den genannten Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit abgestimmt auf die jeweilige Situation vor Ort zu gestalten, wird der Planungsprozess auch künftig auf die jeweiligen Planungsräume (siehe Karte) bezogen durchgeführt. Dazu wird die Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe weiterhin sichergestellt. In Zusammenarbeit mit dem Jugendamt führt die Integrierte Sozialplanung des Landkreises Görlitz in der 42. Kalenderwoche in jedem der fünf Planungsräume eine Jugendhilfe- Konferenz durch. Ein Ziel dieser Veranstaltungen ist eine differenzierte Abbildung der aktuellen Sachlage im jeweiligen Planungsraum. Dazu werden Arbeitsgruppen gebildet, deren Ergebnisse die Grundlage für die Ableitung aktueller und planerisch relevanter Trends darstellen. Das Thema Familienfreundlichkeit wird neben Möglichkeiten des Erfahrungsaustauschs auf der Tagesordnung stehen. Insgesamt werden die Resultate der Konferenzen im Mai/Juni 2013 in die Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses zur Fortschreibung der Maßnahmeplanung einfließen. Zur Mitarbeit willkommen sind Kinder- und Jugendliche sowie Bürgerinnen und Bürger, die sich für die Belange der Kinder- und Jugendarbeit in den unterschiedlichen Regionen des Landkreises haupt- oder ehrenamtlich engagieren. Insbesondere Vertreter der Kommunen, Behörden, Institutionen und aktiver Jugendvereine sind herzlich eingeladen. Die Planungsraum-Konferenzen mit dem Arbeitsschwerpunkt Jugendhilfe finden im Planungsraum 1 (Region um Weißwasser) am 16.10.2012 Planungsraum 2 (Region um Niesky) am 17.10.2012 Planungsraum 3 (Stadt Görlitz) am 19.10.2012 Planungsraum 4 (Region um Löbau) am 15.10.2012 und im Planungsraum 5 (Region um Zittau) am 18.10.2012 statt. Zur Planung der Kapazitäten von Räumen und Arbeitsmaterialien ist eine Voranmeldung bis zum 15.09.2012 unbedingt erforderlich. Zur Organisation werden folgende Daten benötigt: Name des Teilnehmers, ggf. vertretene(r) Kommune/Institution/ Verein/o.ä., der Planungsraum und eine ladungsfähige Anschrift. Eine Einladung mit Angabe der genauen Tagungszeit und des Ortes erfolgt zeitnah. Ihre Anmeldung wird von Matthias Laue, Jugendamt Görlitz, SG Kinder- und Jugendarbeit, 1 03581 663-2875 oder E-mail: matthias.laue@kreis-gr.de entgegen genommen. Fachtag zum Thema Kinderschutz am 22. September Das Kooperationsprojekt Soziales Frühwarnsystem im Landkreis Görlitz und das Städtische Klinikum Görlitz laden am 22. September zu einem Fachtag zum Thema Kinderschutz ein. Im Mittelpunkt stehen unter anderem Fragen, welche Anforderungen und Möglichkeiten sich aus dem Bundeskinderschutzgesetz und dem Sächsischen Kindergesundheits- und Kinderschutzgesetz ergeben und die Frage, mit wem kann und muss eng zusammengearbeitet werden, wenn Kinder gefährdet sind. Angesprochen werden sollen neben dem Fachpersonal der Kliniken alle Ärzte, Therapeuten und Hebammen des Landkreises. Auch wenn Eltern ihre Kinder mit Hingabe lieben, behüten, erziehen und versorgen, gibt es Lebensphasen, die unter anderem durch Überforderung, Streit in der Paarbeziehung, finanzielle Engpässe, Unsicherheiten in der Erziehung, Existenzängste gekennzeichnet sind. Das sind nur einige Gründe, warum mitten in unserer Gesellschaft Kinder vernachlässigt oder auch misshandelt werden. Kinder können sich allein nicht schützen! Es braucht Menschen, die genau hinschauen und helfen, wenn es Not tut. Alle müssen hinschauen. Aus diesem Grund vernetzt das Soziale Frühwarnsystem seit 2007 Fachkräfte, die mit Kindern arbeiten und leistet Öffentlichkeits- sowie Bildungsarbeit zum Thema Kinderschutz. Jetzt bietet das Kooperationsprojekt Ärzten, Hebammen und Therapeuten des Landkreises die Möglichkeit, sich einen Tag lang dem Thema „Kinderschutz - Anforderungen an Gesundheitswesen und Jugendhilfe für eine gelingende Kooperation“ zu widmen. Das Tagungsprogramm bietet regionales und überregionales Fachwissen und Erfahrungen und ist folgendermaßen strukturiert: 1. HINSEHEN Dr. Hans-Christian Gottschalk, Chefarzt der Kinderklinik am Städtischen Klinikum in Görlitz, stellt seine Erfahrungen aus der täglichen Arbeit mit Kindern dar und ist der festen Überzeugung, dass zu den Themen „Hinsehen bei und Erkennen von Kindeswohlgefährdung“ noch großer Schulungsbedarf besteht. 2. ERKENNEN Dr. Uwe Schmidt, Oberarzt vom Institut für Rechtsmedizin in Dresden, vermittelt Einblick in die Arbeit der Rechtsmedizin. Was ist zu beachten? Was darf nicht übersehen werden? Was sind die täglichen Erfahrungen? 3. HANDELN – Katja Barke, Leiterin des Sozialen Dienstes des Jugendamtes und Herr Dr. Christoph Ziesch, Amtsarzt im Landkreis Görlitz, stellen die Anforderungen durch das Bundeskinderschutzgesetz sowie das Sächsische Kindergesundheits- und Kinderschutzgesetz, dessen konkrete Bedeutung für den öffentlichen Gesundheitsdienst dar. – Dr. Sabine Hiekisch, Chefärztin der Kinder- und Jugendpsychiatrie im Fachkrankenhaus Großschweidnitz, schildert ihre Erfahrungen mit dem Thema Kinderschutz bei so genannten „Störungen“ von Kindern sowie der Zusammenarbeit zwischen Psychiatrie und Jugendhilfe. – Daniel Wiesner, Koordinator der Familienbildung im Landkreis Görlitz, informiert zu Angeboten präventiver Eltern- und Familienbildung im Landkreis. Wenn Eltern gestärkt werden, geht es Kindern besser. – Dr. Julia Schellong, Oberärztin am Uniklinikum Dresden, stellt mit dem speziell für Kliniken entwickelten Projekt „Hinsehen - Erkennen - Handeln“ ein Beispiel für praktisches Vorgehen bei Kindeswohlgefährdung vor. In der Pause stellen sich auf einem „Markt der Möglichkeiten“ Anbieter von Elternkursen, „Frühe Hilfen“ und „Offene Angebote der Jugendhilfe“ vor. Ebenso gibt es Informationen zu Möglichkeiten einer Kinderschutzfachkraft. Am Nachmittag stellen sich die Referenten in einer Podiumsdiskussion. Informationen: Der Fachtag findet am 22. September, von 9 bis 16 Uhr, im Konferenzzentrum des Städtischen Klinikums Görlitz statt. Die Tagungsgebühr beträgt incl. Tagungsmappe und Verpflegung 50,- €. In begrenzter Anzahl sind noch Anmeldungen möglich unter E-Mail kontakt@sfws-goerlitz.de Tagungsinformationen: www.kreis-goerlitz.de

Amtsblatt / Landkreisjournal