AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN■ Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)Antrag der Borbet Sachsen GmbH auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigungzur wesentlichen Änderung der Aluminiumgießerei zur Herstellung von Leichtmetallrädern durchErrichtung und Betrieb einer Anlage zur Aufbereitung von Aluminiumkrätzen als sogenanntes„Umschmelzwerk“ am Standort Industriestraße 3 in 02923 KodersdorfDie Borbet Sachsen GmbH, Industriestraße 3 in 02923 Kodersdorf hat gemäß § 16 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz(BImSchG) und der Nr. 3.8.1 des Anhangs 1 zu § 1 der 4. Verordnung zurDurchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftigeAnlagen – 4. BImSchV) die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderungder Aluminiumgießerei zur Herstellung von Leichtmetallrädern durch Errichtung und Betrieb einerAnlage zur Aufbereitung von Aluminiumkrätzen als sogenanntes „Umschmelzwerk“ inklusive dienenderNebenanlagen nach den Nrn. 3.4.1, 5.1.1.1, 8.12.2 und 8.12.1.1 des Anhangs 1 der4. BImSchV in der Gemarkung Kodersdorf, Flur 11, Flurstück-Nr. 163/21 und Flur 17, Flurstück-Nrn.113/17, 114/19, 122/6 und 123/1 beantragt. Gleichzeitig wurde gemäß § 8a Abs. 1 BImSchG ein Antragauf Zulassung vorzeitigen Beginns gestellt.Die Aufbereitungsanlage für Aluminiumkrätzen und Angüsse soll als Komplettanlage inkl. Nebeneinrichtungenauf dem Betriebsgelände errichtet und betrieben werden. Die Schmelzkapazität dergeplanten Anlage soll max. 57 Tonnen je Tag und max. 20.000 Tonnen je Jahr betragen.Die Krätzen und Angüsse werden in einem erdgasbetriebenen Drehtrommelofen eingeschmolzen.Dabei entstehende Schmelze wird entnommen, in einem erdgasbetriebenen Warmhalteofen zwischengelagertund danach als sogenanntes Sekundäraluminium wieder bei der Herstellung vonLeichtmetallrädern eingesetzt. Die Ableitung der Abgase erfolgt über ein Abgassystem mit Abgasreinigungseinrichtung.Die Anlage soll ganzjährig durchgehend betrieben werden.Die beantragte Anlage soll im IV. Quartal 2023 in Betrieb genommen werden.Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach § 16 BImSchG i. V. m. § 1 sowie den Nrn. 3.8.1 i. V.m. 3.4.1, 5.1.1.1, 8.12.2 und 8.12.1.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV. Zuständige Genehmigungsbehördeist die untere Immissionsschutzbehörde des Landkreises Görlitz.Nach § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 sowie Abs. 4 und § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung(UVPG) i. V. m. Nr. 3.5.2. der Anlage 1 UVPG bedarf das Vorhaben einer allgemeinenVorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht.Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3, 4 und 6 BImSchG i. V. m. § 8 bis 10a und 12 der9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren– 9. BImSchV) öffentlich bekannt gemacht.Der Antrag und die dazugehörigen Unterlagen können vom 03.11.2022 bis einschließlich02.12.2022 bei folgenden Stellen zu den dort angegebenen Zeiten eingesehen werden:Landratsamt Görlitz Montag 8.30 - 15.00 UhrUmweltamt Dienstag 8.30 - 18.00 Uhr2. OG, Zimmer 3003 Mittwoch 8.30 - 15.00 UhrGeorgewitzer Straße 52 Donnerstag 8.30 - 18.00 Uhr02708 Löbau Freitag 8.30 - 12.00 Uhrsowie beimVerwaltungsverband Montag 7.00 - 12.00 UhrWeißer Schöps/Neiße Dienstag 7.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 UhrBauamt Raum 304 Mittwoch 7.00 - 12.00 UhrStraße der Freundschaft 1 Donnerstag 7.00 - 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr02923 Kodersdorf Freitag 7.00 - 11.00 Uhr.Die Bekanntmachung und die Unterlagen können auch im Internet unter www.kreis-goerlitz.deeingesehen werden.Weitere Informationen, die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens von Bedeutungsein können und die dem Landkreis Görlitz erst nach Beginn der Auslegung vorliegen, werdender Öffentlichkeit nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglichgemacht.Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 03.11.2022 bis einschließlich 02.01.2023 bei denobigen Stellen erhoben werden. Einwendungen müssen schriftlich unter den vorgenannten Adressenoder elektronisch unter immissionsschutzbehoerde@kreis-gr.de vorgebracht werden und Name,Adresse sowie die Unterschrift des Einwenders beinhalten.Die Einwendungen sind rechtzeitig erhoben, wenn sie innerhalb der Einwendungsfrist bei diesenStellen eingegangen sind. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen,die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 10 Abs. 3 Satz 5 BImSchG).Die Einwendungsschreiben werden der Antragstellerin und den am Verfahren beteiligten Behördenzwecks Stellungnahme zur Kenntnis gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Verlangeneiner Einwenderin oder eines Einwenders deren oder dessen Name und Anschrift der Antragstellerinund den im Verfahren beteiligten Behörden nicht bekannt gegeben werden, wenn diese Angabenzur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.Gemäß § 17 Abs. 1 und 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) müssen Einwendungen, dievon mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht worden sind, auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite deutlichsichtbar den vollständigen Namen, den Beruf und die Anschrift eines Unterzeichners enthalten, derals Vertreter der Einwender gilt. Gleichförmige Einwendungen, die diese Angaben nicht enthalten,sowie Einwendungen mit fehlenden oder unleserlichen Namen bzw. Adressenangaben werden vonder Genehmigungsbehörde nicht berücksichtigt.Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde nach pflichtgemäßemErmessen, ob sie die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen gegen das Vorhaben mit derAntragstellerin und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert (§ 10 Abs. 6 BImSchG).Eine gesonderte Ladung zum Erörterungstermin erfolgt nicht. Findet ein Erörterungstermin statt,gilt dies hiermit als öffentlich bekannt gemacht. Nur wenn der Erörterungstermin aufgrund der Ermessensentscheidungnicht stattfindet, wird der Wegfall des Termins gesondert öffentlich bekanntgemacht.Für den Fall, dass die form- und fristgemäß erhobenen Einwendungen zu erörtern sind, wird deröffentliche Erörterungstermin hiermit festgesetzt auf:Donnerstag, den 09.02.2023 ab 10.00 UhrGemeindeamt KodersdorfRatszimmerStraße der Freundschaft 102923 Kodersdorf.Sollte die Erörterung am 09.02.2023 nicht abgeschlossen werden können, wird sie an den darauffolgendenWerktagen (außer samstags) am selben Ort fortgesetzt. Die Einwendungen werdenauch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert.Einwendungen, die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, werden im Erörterungsterminnicht behandelt; für diese steht der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen(§ 10 Abs. 3 Sätze 5 und 6 BImSchG).Im Falle einer Absage oder Verlegung des Erörterungstermins aufgrund einer behördlichen Entscheidungerfolgt eine öffentliche Bekanntmachung. Der Erörterungstermin entfällt, wenn keineform- und fristgerecht erhobenen Einwendungen vorliegen.Die Entscheidung über den Antrag und die Einwendungen wird öffentlich bekannt gemacht. DieZustellung der Entscheidung über den Genehmigungsantrag an die Personen, die Einwendungenerhoben haben kann gemäß § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung ersetztwerden.i. A. Peter Müller, Amtsleiter Umweltamt■ Sicherung des ÖPNV-Fahrplanangebotes für den nördlichen LandkreisDer Landkreis Görlitz reagiert in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsunternehmen RegionalbusOberlausitz GmbH (RBO) auf im September unvorhersehbar aufgetretene Personalengpässe unddadurch verursachte Fahrtausfälle. Um insbesondere die Schülerbeförderung auch trotz eines saisonalerwarteten höheren Krankenstandes sicher leisten zu können, werden im November undDezember 2022 folgende Fahrten aus dem Fahrplan gestrichen. Dafür bitten RBO und der LandkreisGörlitz die Fahrgäste um Verständnis.Konkret betrifft die temporäre Anpassung folgende Fahrten in Nebenzeiten an Schultagen:Linie Fahrt Abfahrt Von Ankunft Nach131 32 17:33 Niesky Busbahnhof 17:50 Horka (OL) Bahnhof135 5 14:15 Weißenberg Markt 15:03 Niesky Busbahnhof138 16 15:08 Niesky Busbahnhof 15:50 Görlitz Busbahnhof138 22 18:06 Niesky Busbahnhof 18:45 Görlitz Busbahnhof139 17 16:30 Görlitz Busbahnhof 17:15 Rothenburg (OL) Markt139 19 18:45 Görlitz Busbahnhof 19:35 Rothenburg (OL) Flugplatz145 13 13:09 Görlitz Busbahnhof 14:11 Weißenberg Markt250 43 18:38 Weißwasser Busbahnhof 18:57 Bad Muskau Lindenhof250 44 18:58 Bad Muskau Lindenhof 19:17 Weißwasser Busbahnhof256 15 12:55 Weißwasser Busbahnhof 13:55 Rauden256 24 14:04 Uhyst (Spree) Gaststätte 14:49 Weißwasser Busbahnhof256 309 20:55 Weißwasser Busbahnhof 21:21 Boxberg (OL) Sparkasse256 312 22:20 Boxberg (OL) Sparkasse 22:47 Weißwasser Busbahnhof256 19 14:55 Weißwasser Busbahnhof 15:59 Hoyerswerda Bahnhof256 26 16:40 Hoyerswerda Bahnhof 17:43 Weißwasser Busbahnhofsowie alle Fahrten der Linien 135, 256 und 259 am Wochenende.Die Fahrpläne werden sowohl in der Auskunft des Verkehrsverbundes ZVON www.zvon.de, alsauch auf der Website der RBO www.regionalbus-oberlausitz.de mit Wirkung ab dem 01.11.2022aktualisiert.Schulen, Sorgeberechtigte und Fahrgäste im Allgemeinen werden gebeten, sich rechtzeitig mit denDetails der Fahrplananpassungen auseinanderzusetzen, um ihre unmittelbare Betroffenheit beurteilenzu können. In der Verbindungsauskunft des ZVON können Sie sich die vorhandenen Fahrtmöglichkeitenanzeigen lassen. In wenigen Ausnahme- und Einzelfällen müssten Schulen und Sorgeberechtigtenach dem Unterrichtsende auf eine andere frühere oder spätere Rückfahrt oder eineplanbare alternative Rückfahrt ausweichen.6Ausgabe 166 / 26. Oktober 2022Landkreis-Journal | Amtsblatt Landkreis Görlitz
INFORMATIONEN■ Unternehmen öffnenzur Spätschicht ihre TürenAuch in diesem Jahr öffnen Unternehmen in Zittau, Görlitz, Weißwasser und Ebersbach-Neugersdorfihre Türen, um ihre Branche der Öffentlichkeit zu präsentieren sowie Ausbildungs- und Jobmöglichkeitenvorzustellen. Gemeinsam veranstalten dafür die Wirtschaftsförderungen der StädteZittau, Weißwasser, Görlitz und Ebersbach-Neugersdorf am Freitag, dem 4. November, 16-20 Uhr,die „Spätschicht 2022 – Tag des offenen Unternehmens“. Insgesamt 42 Unternehmen sind dabei: 14in Zittau, 14 in Görlitz, 7 in Weißwasser, 5 in Ebersbach-Neugersdorf und zwei im Löbauer Umland.Die teilnehmenden Unternehmen führen Werksbesichtigungen durch – oft wird hierbei ein direkterBlick in die Produktion gewährt. Der Eintritt zur Veranstaltung ist frei. Interessierte können sichauf www.spaetschicht.eu einen Überblick über die teilnehmenden Unternehmen verschaffen. Programmflyerstehen dort sowie als Printversion zur Verfügung.Der Tag des offenen Unternehmens wird durch die Geschäftsstellen Zittau und Görlitz der IHK Dresden,die Handwerkskammer Dresden sowie die Hochschule Zittau/Görlitz als Kooperationspartner unterstützt.Herzliche GlückwünscheLandrat Dr. Stephan Meyer gratuliert allen, die im Oktober Geburtstag hatten oder noch haben werden,ganz herzlich. Er wünscht alles Gute, vor allem Gesundheit und Gottes Segen.Der Kreisseniorenrat schließt sich den Glückwünschen insbesondere für die Seniorinnen und Senioren desLandkreises an.Foto: Pixabay■ Danke für tolleWillkommensgeschenkeNach einem Spendenaufruf im letzten Herbst wurden die Mitarbeiterinnen des Projektes „GuterStart“ im Jugendamt des Landkreises durch eine Welle der Spendenbereitschaft überrascht. Aus dergespendeten Wolle wurden wunderschöne und kreative Willkommensgeschenke für die Neugeborenenim Landkreis gefertigt. Rund 25 Damen stricken und häkeln Decken, Söckchen, Schühchen,Mützen, Hosen und Oberteile für die Kleinsten.Dabei überraschen die fleißigen Strickpatinnenimmer wieder mit neuen Ideen und zaubern denEltern mit ihren Kreationen wie die Glückspüppchenund Kuscheltiere ein Lächeln ins Gesicht.Im Namen der Eltern und der Mitarbeiterinnenan dieser Stelle ein herzliches Dankeschön anSie!!! Bleiben Sie alle gesund und so wunderbarbegeistert für die Handarbeit.Wer noch geeignete Wolle spenden möchte,kann sich gern bei den Mitarbeiterinnen melden.■ Musikschulen bekräftigen ihreZusammenarbeitSchon seit 2017 kooperieren die in den Landkreisen Görlitzund Bautzen angesiedelten Kreismusikschulen Dreiländereckund Bautzen sowie die Musikschule Hoyerswerda und die Görlitzer Musikschule „Johann Adam Hiller“.Gemeinsame Überlegungen, wie die ohnehin breite Palette der Musikschulangebote bereichertwerden kann, führten sie in der „Dreiklang“ benannten Kooperation zusammen. Diese Kooperationermöglichte den Musikschüler/-innen trägerübergreifend gemeinsame Probenwochen, indenen vom Kammerensemble bis zum Sinfonieorchester in intensiver Probenarbeit Stücke erarbeitetund öffentlichkeitswirksam in Abschlusskonzerten aufgeführt wurden.Zu Beginn des Schuljahres 2022/23 blickten die vier Musikschulleiter zufrieden auf neun Probenlager,fünf Workshopwochenenden und 22 Konzerte zurück. Deshalb wurde vereinbart, die Kooperationfortzuführen und die Projektkoordination in den Händen der Kultur- und Weiterbildungsgesellschaftmit Sitz in Löbau zu belassen. Am 23. September wurde in Hoyerswerda die neue Kooperationsvereinbarungunterzeichnet. Auch künftig können somit viele gemeinsame Aktionen stattfinden.In Vorbereitung ist ein Probenlager in der ersten Winterferienwoche in Bautzen. Unter Leitungvon Anne Schaab, unterstützt vom Sorbischen Nationalensemble, werden neben den Instrumentalistenauch Sänger zum Einsatz kommen. Interessierte Schüler können sich gern melden.Kontakt: Kultur- und Weiterbildungsgesellschaft mbH, Andrea Richter, G 03585 417716, E-Mail:andrea.richter@ku-weit.de; www.dreiklang-oberlausitz.de■ Künstleraustausch geht weiter„ein Experimentierer, ein Sucher, ein Warter, Selbsterforscher, … auch Künstler“ so stellt sich SebastianHänel auf seiner Webseite selbst vor. Derzeitig residiert der Görlitzer für vier Wochen im OberpfälzerKünstlerhaus in Schwandorf im Rahmen eines Stipendienaufenthaltes. Dieser wurde durchden Künstleraustausch zwischen den Landkreisen Schwandorf und Görlitz möglich, der im Rahmender Partnerschaft der beiden Landkreise vereinbart wurde.Sebastian Hänel: „Ich freue mich, für das Künstlerstipendium in der Oberpfalz für den LandkreisGörlitz, vorgeschlagen worden zu sein. Nach den ersten Tagen fühle ich mich sehr dankbar für: hervorragendeArbeits- und Wohnräume im Künstlerhaus, Inspirationen durch weitere Gastkünstler,das Eintauchen in eine natürlich wie kulturell anders geartete Umgebung. Vier Wochen Zeit nur fürdie eigene künstlerische Arbeit! Angereist bin ich mit eigenen Vorhaben in der Cyanotypie undDruckgrafik, wie auch mit der Offenheit zur Anregung für neue Performances. Welche Themenwerden mir hier wichtig werden? Wie finden sie ihren Ausdruck in meinen Arbeiten? So bin ichnun gespannt auf alle Begegnungen, Erkundungen, Erfahrungen und Prozesse der kommendenZeit.“WanderausstellungDie Wanderausstellung „Grenzraum knüpft Verbindungen“, die im gleichnamigen Begleitprojektzur Bewerbung der Stadt Zittau als Kulturhauptstadt Europas 2025 entstanden ist, wird noch bis 4.November in Schwandorf gezeigt. Sie wurde durch die Landräte Thomas Ebeling und Bernd Langeam 9. Mai 2022 anlässlich des 50-jährigen Bestehens des Landkreises Schwandorf in der Oberpfalzgemeinsam eröffnet.■ Sprechstunden DRK-SuchdienstDer Suchdienst des DRK in Görlitz konnte bereits vielen Angehörigen von Vermissten helfen. Deshalbgibt es auch weiterhin Sprechstunden. An jedem ersten Donnerstag im Monat steht Ingo Ulrichvon 13 bis 17 Uhr in der Lausitzer Str. 9 in Görlitz zur Verfügung. Die nächste Sprechstunde findetam 3. November statt.Kontakt: Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Görlitz Stadt und Land e.V.DRK-Suchdienst, G 03581 362453, E-Mail: ingo.ulrich@drk-goerlitz.deDie derzeitigen Gastkünstler/-innen: Sebastian Hänel, Valerie Forgues (Quebec, Kanada - Schriftstellerin)und Charlotte Breidbach (Oberpfälzer Künstlerhaus)Foto: Bettina BieblHamtske łopjenowokrjesa Zhorjelca7
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