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Landkreisjournal Nr. 160/2022

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Erscheinungsdatum: 20.04.2022

AMTLICHE

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN■ Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Görlitzüber die zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Landratesam 12. Juni 2022 im Landkreis GörlitzSorbischer Text zur Bekanntmachung gemäß § 63 Abs. 1 Ziffer 3 KomWOZjawne wozjewjenje schwalenych wólbnych namjetowWólbny wuběrk je zapodate wólbne namjety za přichodne komunalne wólby přepruwował a wšitkenamjety, kotrež su prawniskim předpisam wotpowědowali, za komunalne wólby schwalił.W sćěhowacym wozjewjenju su strony a wolerske zjednoćenstwa mjenowane kaž tež jich kandidaća,kotrež resp. kotřiž hodźa so na wólbnym dnju wolić, t. r. zo budu tute strony a wolerske zjednoćenstwaze swojimi kandidatami na hłosowanskim lisćiku wućišćane.Jeli je so jenož jedyn abo njeje so žadyn wólbny namjet zapodał, abo jeli su so za wólby do gmejnskejeresp. sydlišćoweje rady abo wokrjesneho sejmika wjacore wólbne namjety schwalili, kotrež pakwučinjeja dohromady mjenje kandidatow hač dwě třećinje městnow, kiž maja so wobsadźić, hodźiso tež kóžda wosoba wolić, kotraž je 18. žiwjenske lěto dokónčiła a kiž znajmjeńša 3 měsacy wgmejnje resp. wokrjesu bydli.Dokładniše informacije namakaja so w hamtskich němskorěčnych wozjewjenjach.Gemäß § 56 i.V.m. § 38 und § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen(Kommunalwahlgesetz - KomWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. April 2018■ Ukraine-Hilfe im Landkreis GörlitzDie Solidarität mit der Ukraine und die Hilfsbereitschaft für die vordem Krieg Geflüchteten durch die Einwohnerinnen und Einwohnerunseres Landkreises ist riesengroß. Das Landratsamt Görlitz hat fürIhre Fragen folgende Service-Hotline eingerichtet: 03581 663-5666Servicezeiten: Montag – Donnerstag: 8-14 Uhr, Freitag 8-12 Uhr.Wenn Sie Fragen haben, Ihre persönliche Hilfeleistung anbietenoder Informationen weiterleiten möchten, nutzen Sie bitte auchdie Informationen auf der Homepage des Landkreises unterhttps.ukrainehilfe.landkreis.gr■ LandesuntersuchungsanstaltDresden – KurierdienstDas Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) des Landkreises Görlitz informiert hiermitüber die seit Anfang April geltenden neuen Kurierzeiten zur Landesuntersuchungsanstalt (LUA)in Dresden. Die Proben geben Sie bitte an den Kuriertagen bis zur angegebenen Zeit an den jeweiligenStandorten ab.Kurierstandort Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag FreitagWeißwasser, Str. der Einheit 2 09.00 Uhr 09.00 UhrNiesky, Robert-Koch-Str. 1 10.00 Uhr 10.00 UhrGörlitz, Otto-Müller-Str. 7 10.45 Uhr 10.45 UhrLöbau, Georgewitzer Str. 58 10.30 Uhr 11.00 Uhr 11.00 UhrZittau, Hochwaldstr. 29 09.30 Uhr 09.30 Uhr(SächsGVBl. S. 298), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 9. Februar 2022 (SächsGVBl.S.134), i.V.m. § 20 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführungdes Kommunalwahlgesetzes (Kommunalwahlordnung - KomWO) vom 16. Mai 2018 (SächsGVBl.S.313), gibt der Landkreis Görlitz bekannt:Für die Wahl des Landrates am 12. Juni 2022 sind folgende Wahlvorschläge zugelassen:Bezeichnung desWahlvorschlages Bewerber Beruf oder Stand Geburtsjahr AnschriftAlternative für Wippel, Sebastian Mitglied des Landtags 1982 Große Wallstraße 30Deutschland (AfD)02826 GörlitzChristlich Dr. Meyer, Stephan Dipl.-Wirtschaftsinge- 1981 Fuchsgässel 1Demokratische Union nieur, Landtagsabge- 02791 OderwitzDeutschlands (CDU)ordneterFreie Demokratische Schütz, Kristin Dipl.-Verwaltungs- 1975 E.-Weinert-Str. 7Partei (FDP) wirtin (FH) 02827 GörlitzArndt Arndt, Sylvio Unternehmer, 1969 Pflaumenallee 1Kfz-Meister02906 Quitzdorfam SeeBernd Lange, Landrat Görlitz, 13. April 2022■ Grenzüberschreitendfür mehr LebensmittelsicherheitIm Bereich der Lebensmittelsicherheit ist für Sachsen eine enge Zusammenarbeit der europäischenStaaten von großer Bedeutung. Länderübergreifender Handel mit Lebensmitteln ist vor allem inGrenzregionen ein wichtiges Thema.Deshalb wird in diesem Jahr das deutsch-tschechische Kooperationsprojekt „Gemeinsam für hochwertigeLebensmittel – Společně za lepší potraviny“ durchgeführt. Das Projekt wird von der tschechischenLebensmittelüberwachungsbehörde CAFIA (Czech Agriculture and FoodInspection Authority)und dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt organisiert.Am 23. März startete das Projekt in Karlovy Vary (Karlsbad) mit einem zweitägigen Austausch inden tschechischen Kreisen. Der Besuch der tschechischen Kolleg/-innen in Sachsen begann am5. April in Dresden.Am 6. und 7. April begrüßte das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt im Landkreis Görlitzvier Vertreter der tschechischen Lebensmittelüberwachungsbehörde aus den Kreisen Liberecund Ustí. Auf dem Programm standen ein fachlicher Austausch zum Thema Lebensmittelüberwachungsowie die Besichtigung eines regionalen Lebensmittelbetriebes.Weitere Informationen werden über Aushänge an den jeweiligen Kurierstandorten bekannt gegeben.■ Öffentliche ZustellungenBekanntmachung des Landratsamtes Görlitz zur Durchführung Öffentlicher Zustellungennach § 10 VerwaltungszustellungsgesetzAls Stelle für öffentliche Bekanntmachungen zur Durchführung der öffentlichen Zustellung nach§ 4 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechtsfür den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz(VwZG) wird die Homepage des Landkreises Görlitz www.kreis-goerlitz.de mit Wirkung ab1. Juni 2022 bestimmt.Beim Erfahrungsaustausch in Löbau.Foto: LRA4Ausgabe 160 / 20. April 2022Landkreis-Journal | Amtsblatt Landkreis Görlitz

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN■ Beschlüsse 12. Sitzung Kreistag des Landkreises Görlitz vom 30.03.2022Beschluss Nr. 139/20221. Der Kreistag erkennt gemäß § 16 Abs. 2 SächsLKrO die Gründe zum Ausscheiden von Frau HeidemarieKnoop – DIE LINKE., Wahlkreis 1 – aus dem Kreistag an.2. Der Kreistag stellt gemäß § 30 Abs. 2 SächsLKrO das Nachrücken von Frau Gudrun Stein –DIE LINKE., Wahlkreis 1 – in den Kreistag Görlitz fest.Beschluss Nr. 140/20221. Der Kreistag erkennt gemäß § 16 Abs. 2 SächsLKrO die Hinderungsgründe zum Nachrücken vonFrau Gudrun Stein in den Kreistag Görlitz an.2. Der Kreistag stellt gemäß § 30 Abs. 2 SächsLKrO das Nachrücken von Herrn Hans-EckhardRudoba – DIE LINKE.; Wahlkreis 1 – in den Kreistag Görlitz fest.Beschluss Nr. 141/20221. Der Kreistag erkennt gemäß § 16 Abs. 2 SächsLKrO die Hinderungsgründe von Herrn Hans-Eckhard Rudoba – DIE LINKE., Wahlkreis 1 - zum Nachrücken in den Kreistag Görlitz an.2. Der Kreistag stellt gemäß § 30 Abs. 2 SächsLKrO das Nachrücken von Herrn Dierk Kunow –DIE LINKE.; Wahlkreis 1 – in den Kreistag Görlitz fest.Beschluss Nr. 142/20221. Der Kreistag erkennt gemäß § 16 Abs. 2 SächsLKrO die Hinderungsgründe von Herrn DierkKunow – DIE LINKE., Wahlkreis 1 - zum Nachrücken in den Kreistag Görlitz an.2. Der Kreistag stellt gemäß § 30 Abs. 2 SächsLKrO das Nachrücken von Herrn Wolfgang Neumann– DIE LINKE.; Wahlkreis 1 – in den Kreistag Görlitz fest.Beschluss Nr. 143/20221. Der Kreistag erkennt gemäß § 16 Abs. 2 SächsLKrO die Hinderungsgründe von Herrn WolfgangNeumann – DIE LINKE., Wahlkreis 1 - zum Nachrücken in den Kreistag Görlitz an.2. Der Kreistag stellt gemäß § 30 Abs. 2 SächsLKrO das Nachrücken von Herrn Nick Prasse –DIE LINKE.; Wahlkreis 8 – in den Kreistag Görlitz fest.Beschluss Nr. 144/20221. Der Kreistag erkennt gemäß § 16 Abs. 2 SächsLKrO die Hinderungsgründe von Herrn Nick Prasse– DIE LINKE., Wahlkreis 1 - zum Nachrücken in den Kreistag Görlitz an.2. Der Kreistag stellt gemäß § 30 Abs. 2 SächsLKrO das Nachrücken von Frau Heike Krahl –DIE LINKE.; Wahlkreis 2 – in den Kreistag Görlitz fest.Beschluss Nr. 145/20221. Der Kreistag erkennt gemäß § 16 Abs. 2 SächsLKrO die Gründe zum Ausscheiden von HerrnMatthias Hirt – Alternative für Deutschland, Wahlkreis 2 – aus dem Kreistag an.2. Der Kreistag stellt gemäß § 30 Abs. 2 SächsLKrO das Nachrücken von Herrn Eberhard Barthel –Alternative für Deutschland, Wahlkreis 2 – in den Kreistag Görlitz fest.Beschluss Nr. 146/20221. Der Kreistag erkennt gemäß § 16 Abs. 2 SächsLKrO die Hinderungsgründe zum Nachrücken vonHerrn Eberhard Barthel – Alternative für Deutschland, Wahlkreis 2 – in den Kreistag Görlitz an.2. Der Kreistag stellt gemäß § 30 Abs. 2 SächsLKrO das Nachrücken von Herrn Jens Anders – Alternativefür Deutschland, Wahlkreis 2 – in den Kreistag Görlitz fest.Beschluss Nr. 147/20221. Der Kreistag erkennt gemäß § 16 Abs. 2 SächsLKrO die Hinderungsgründe zum Nachrücken vonHerrn Jens Anders – Alternative für Deutschland, Wahlkreis 2 – in den Kreistag Görlitz an.2. Der Kreistag stellt gemäß § 30 Abs. 2 SächsLKrO das Nachrücken von Herrn Frank Hamann –Alternative für Deutschland, Wahlkreis 9 – in den Kreistag Görlitz fest.Beschluss Nr. 148/20221. Der Kreistag erkennt gemäß § 16 Abs. 2 SächsLKrO die Gründe zum Ausscheiden von HerrnMichael Görke - CDU, Wahlkreis 7 – aus dem Kreistag an. Der Kreistag stellt gemäß § 30 Abs. 2SächsLKrO das Nachrücken von Herrn Friedrich Berger, Wahlkreis 7 – in den Kreistag Görlitz fest.Beschluss Nr. 149/20221. Der Kreistag erkennt gemäß § 16 Abs. 2 SächsLKrO die Hinderungsgründe zum Nachrücken vonHerrn Friedrich Berger – Christlich Demokratische Union Deutschlands, Wahlkreis 7 – in denKreistag Görlitz an.2. Der Kreistag stellt gemäß § 30 Abs. 2 SächsLKrO das Nachrücken von Herrn Günter Paulik –Christlich Demokratische Union Deutschlands, Wahlkreis 7 – in den Kreistag Görlitz fest.Beschluss Nr. 150/20221. Der Kreistag stellt gemäß §§ 30 Abs. 1 i.V.m. 28 Abs. 1 SächsLKrO das Ausscheiden von FrauBeate Hoffmann – CDU, Wahlkreis 2 – aus dem Kreistag fest.2. Der Kreistag stellt gemäß § 30 Abs. 2 SächsLKrO das Nachrücken von Herrn Hartmut Schuster –CDU, Wahlkreis 2 – in den Kreistag Görlitz fest.Beschluss Nr. 151/2022Der Kreistag stellt fest, dass sich die beratenden Ausschüsse auf Grundlage des Stärkeverhältnissesder Fraktionen im Benennungsverfahren wie folgt zusammensetzen:Fraktion CDU/FDP4 SitzeFraktion AfD3 SitzeFraktion Freie Wähler2 SitzeFraktion Bündnisgrüne/SPD, KJiK 1 SitzFraktion DIE LINKE.1 SitzBeschluss Nr. 152/2022Der Kreistag bestellt als Mitglied in den Beirat für Belange von Menschen mit Behinderungen HerrnMichael Hannich.Beschluss Nr. 153/2022Der Kreistag beschließt die überplanmäßigen Aufwendungen im Budget 41.01 – Sozialamt;Produkt 31.1.2.01 Hilfe zur Pflege in Höhe von 600.000 Euro.Beschluss Nr. 154/2022Der Kreistag beschließt für die finanzielle Sicherstellung der Förderung der präventiven Jugendhilfeim Vorgriff auf das Haushaltsjahr 2023 Regionalbudgets in Höhe von:Produkt 36.2.1.01 Jugendarbeit36.2.1.01.433130 507.000 Euro36.2.1.01.433131 5.000 Euro36.2.1.01.433132 64.700 Euro36.2.1.01.433133 388.800 EuroProdukt 36.3.1.01. Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Familienbildung36.3.1.01.433134 366.800 Euro36.3.1.01.433135 49.800 Euro36.3.1.01.433136 720.000 EuroDie Budgets sind in den Haushalt 2023 einzustellen und ergeben sich aus der Jugendpauschale inHöhe von 894.000 Euro zuzüglich der Kofinanzierung von 1.208.100 Euro aus weiteren Landkreismitteln.Die Verwaltung des Jugendamtes wird ermächtigt, auf der Grundlage vorgenannter Budgets Bewilligungennach § 74 SGB VIII für das Haushaltsjahr 2023 bereits vor Erlass der Haushaltssatzung 2023auszusprechen.Beschluss Nr. 155/20221. Der Kreistag spricht sich für eine weitere Unterstützung und Stärkung der Erlebniswelt KrauschwitzGmbH als Erlebnisbad des Landkreises Görlitz aus.2. Der Landkreis stimmt der Zahlung eines Zuschusses in Höhe von 50.000 Euro an die ErlebnisweltKrauschwitz GmbH für das Haushaltsjahr 2022 zu.Beschluss Nr. 156/2022Der Kreistag stimmt der jährlichen Dynamisierung des Gesellschafterzuschusses des LandkreisesGörlitz an die Gerhart-Hauptmann-Theater Görlitz-Zittau GmbH für die kommenden fünf Jahre beginnendab dem Haushaltsjahr 2023 zu. Für das Haushaltsjahr 2023 wird eine Zuschusserhöhung inHöhe von 180.000 Euro auf den Zuschuss des Haushaltsjahres 2022 gewährt. Ab dem Haushaltsjahr2024 wird der Gesellschafterzuschuss um jährlich 60.000 Euro erhöht.Beschluss Nr. 157/2022Der Kreistag beruft Frau Olga Schmidt als Ausländerbeauftragte des Landkreises Görlitz mit sofortigerWirkung ab.Bernd LangeLandratWir erhielten die traurige Nachricht, dass unser Mitarbeiter HerrUwe Prothmannam 19. März 2022 nach schwerer Krankheit verstorben ist.Wir haben mit ihm einen sehr geschätzten und beliebten Mitarbeiter verloren.Mit seiner loyalen und immer geradlinigen Persönlichkeit engagierte er sich alsPersonalrat unermüdlich für die Belange aller Mitarbeitenden im Landratsamt.Mit Leidenschaft und hohem Sachverstand ging er seiner Arbeit im Amt fürVermessungswesen und Flurneuordnung nach. Seine ausgesprochene Kollegialitätund sein unerschütterlicher Humor werden uns fehlen.Sein Andenken werden wir stets in Ehren halten.Unser aufrichtiges Mitgefühl gilt den trauernden Hinterbliebenen.Bernd LangeLandratNachrufJuliane DubielzigVorsitzende des PersonalratesHamtske łopjenowokrjesa Zhorjelca5

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