AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ■ 12. Sitzung des Kreistages Die 12. Sitzung des Kreistages des Landkreises Görlitz findet am 30.03.2022, 15.00 Uhr, in der Aula des Beruflichen Schulzentrums, Carl-von-Ossietzky-Str. 13-16, 02826 Görlitz statt. Tagesordnung öffentlich: 1 Eröffnung 1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 1.2 Abstimmung über Einwände zu den Kreistagsniederschriften vom 08.12.2021 und 10.01.2022 2 Entscheidungen nach § 16 Abs. 2 SächsLKrO über das Vorliegen wichtiger Gründe für die Ablehnung der Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeit als Kreisräte bzw. Nachrücker nach § 16 Abs. 1 SächsLKrO 2.1 Kreisrätin Heidemarie Knoop 2.2 Frau Gudrun Stein (abhängig vom vorherigen TOP) 2.3 Herr Hans-Eckhard Rudoba (abhängig vom vorherigen TOP) 2.4 Herr Dierk Kunow (abhängig vom vorherigen TOP) 2.5 Herr Wolfgang Neumann (abhängig vom vorherigen TOP) 2.6 Herr Nick Prasse (abhängig vom vorherigen TOP) 2.7 Kreisrat Matthias Hirt 2.8 Herr Eberhard Barthel (abhängig vom vorherigen TOP) 2.9 Herr Jens Anders (abhängig vom vorherigen TOP) 2.10 Kreisrat Michael Görke 2.11 Herr Friedrich Berger (abhängig vom vorherigen TOP) 3 Entscheidung über das Vorliegen eines Hinderungsgrundes gem. § 28 Abs. 1 SächsLKrO für das Ausscheiden von Frau Beate Hoffmann aus dem Kreistag 4 Besetzung der beratenden Ausschüsse des Kreistages 5 Beirat für Belange von Menschen mit Behinderungen – Nachbestellung eines Mitglieds 6 Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen im Budget 41.01. – Sozialamt – Hilfe zur Pflege 7 Förderung der Jugendhilfe gem. §§ 11-14 und 16 SGB VIII für das Jahr 2023 8 Fortführung der finanziellen Unterstützung der Erlebniswelt Krauschwitz GmbH im Haushaltsjahr 2022 9 Grundsatzbeschluss Finanzierungsbeteiligung des Landkreises Görlitz an der Gerhart-Hauptmann-Theater Görlitz-Zittau GmbH ab dem Haushaltsjahr 2023 10 Abberufung Ausländerbeauftragte des Landkreises Görlitz 11 Sonstiges 17.00 Uhr Öffentliche Fragestunde Bernd Lange, Landrat Mobilitätseingeschränkte Personen (Rollstuhlfahrer) werden gebeten, den Eingang Lessingstraße 11 zu nutzen und sich dafür telefonisch unter 0151 15068068 anzumelden. Voraussichtlich gelten am Tag der Sitzungen noch Einschränkungen aufgrund der Corona-Schutzverordnungen. Deshalb stehen voraussichtlich nur eingeschränkt Plätze für Gäste zur Verfügung und es besteht die 3G-Pflicht. Das Tragen einer FFP2-Maske ist verpflichtend. ■ Beschlüsse der Ausschüsse des Kreistages Görlitz ■ Ausschuss für Gesundheit und Soziales am 28.02.2022 Beschluss Nr. 021/2022 1. Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales beschließt die Beauftragung des Jobcenter Landkreis Görlitz mit der Vergabe des Erstauftrages für die Leistung „Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) 2022 – kooperatives Modell –“ zum Ausbildungsbeginn 01.09.2022. 2. Das Jobcenter Landkreis Görlitz wird beauftragt, unmittelbar nach Zuschlagserteilung für diese Leistung die tatsächlich entstehenden Kosten für das Haushaltsjahr 2022 und die Folgejahre dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales schriftlich mitzuteilen. 3. Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales beschließt die Beauftragung des Jobcenter Landkreis Görlitz mit der Optionsziehung für diese Leistungen zum Ausbildungsbeginn 01.09.2023, sofern das Jobcenter zum Zeitpunkt der Optionsziehung entsprechenden Bedarf hat und über ausreichende Bundesmittel verfügt. 4. Das Jobcenter Landkreis Görlitz wird beauftragt, nach der Optionsziehung für diese Leistung – bis spätestens zum Ausbildungsbeginn 01.09.2023 – die tatsächlich entstehenden Kosten für die betreffenden Haushaltsjahre dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales schriftlich mitzuteilen. Beschluss Nr. 022/2022 Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales beschließt den Zuschuss für den Bereich Schuldnerberatung für den Landkreis Görlitz in nachstehender Höhe für das Jahr 2022: Caritasverband Görlitz e.V. 46.264,- Euro DRK Kreisverband Weißwasser 60.662,- Euro ASB Regionalverband Zittau/Görlitz 46.264,- Euro Diakonie Löbau-Zittau 89.454,- Euro ■ Technischer Ausschuss am 01.03.2022 Beschluss Nr. 050/2022 1. Der Technische Ausschuss beschließt die Errichtung des zukünftigen Ersatzneubaus der Straßenmeisterei Lawalde am Standort Löbau / Gewerbegebiet West. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, daraufhin alle erforderlichen Vollzugshandlungen einschließlich der Verträge zu Grundstücksübernahmen mit der Stadtverwaltung Löbau durchzuführen. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, hierfür erforderliche Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 2 (Vorentwurf) zu beauftragen. Beschluss Nr. 051/2022 Der Technische Ausschuss bestätigt die Vergabe der Bauleistung für das Los 12-B Dachdecker-, Dachklempnerarbeiten Berliner Straße 39-42 am Bauvorhaben Erweiterung Verwaltungsstandort Landratsamt Görlitz an die Firma Walkowiak & Brendle GmbH, Görlitz in Höhe von 327.205,68 €. Beschluss Nr. 052/2022 Der Technische Ausschuss bestätigt die Vergabe der Bauleistung Errichtung Rettungswache Krauschwitz - Los 1 Bauhauptleistungen an die Firma HFS Hoch- und Tiefbau GmbH, Spreedorfer Straße 168, 02730 Ebersbach-Neugersdorf mit einem Auftragsvolumen von 390.789,49 € . Beschluss Nr. 053/2022 Der Technische Ausschuss bestätigt die Vergabe der Bauleistung Schleiermacher-Gymnasium Niesky Modernisierung Haustechnische Anlagen – Los Lüftungsanlage und Gebäudeautomation an die Firma VIESSMANN Kältetechnik Ost GmbH, Inselallee 2, 01723 Kesselsdorf mit einem Auftragsvolumen von 255.009,47 €. Beschluss Nr. 054/2022 Der Technische Ausschuss bestätigt die Vergabe der Bauleistung K8651 Neubau Radweg Großschönau-Jonsdorf, BA 2.1 an die Firma STL Bau GmbH & Co.KG, Dehsaer Straße 20, 02708 Löbau mit einem Auftragsvolumen von 416.579,46 €. ■ Jugendhilfeausschuss am 03.03.2022 Beschluss Nr. 066/2022 1. Die Strategischen Ziele der Kinder- und Jugendhilfe (Teilfachplan V. A Kapitel 1 S. 3 f) behalten ihre Gültigkeit. 2. Eine inhaltliche Fortschreibung der Bedarfsplanung (Beschlüsse des JHA 012/2019 vom 28.11.2019 sowie JHA 017/2020 vom 18.06.2020) ist zurzeit nicht notwendig. 3. Die Ermittlung der Situation in den Planungsräumen als Grundlage für die Berechnung nach Sozialstrukturindex erfolgt frühestens für die Maßnahmeplanung im Förderjahr 2024. 4. Die Maßnahmeplanung erfolgt in jährlicher Beschlussfassung. 5. Für das Förderjahr 2023 kommt folgende Zeitschiene für die Maßnahmeplanung zur Anwendung: 31.05.2022 Antragsfrist für Projekte der Träger der freien Jugendhilfe II./III. Quartal Formale inkl. finanzielle Prüfung der Anträge III. Quartal Anhörung der Träger III. Quartal Inhaltliche Prüfung der Anträge III. Quartal Sachstand an Unterausschuss Jugendhilfeplanung III./IV. Quartal Anhörung der Träger IV. Quartal Vorberatung Unterausschuss Jugendhilfeplanung IV. Quartal Beschlussfassung der Maßnahmeplanung im Jugendhilfeausschuss ■ Hauptausschuss am 08.03.2022 Beschluss Nr. 024/2022 Der Hauptausschuss erklärt die Zustimmung zur Annahme der beim Landkreis Görlitz eingegangenen Spenden und Spendenangebote entsprechend beiliegender Anlage (einsehbar im Kreistagsbüro) zur Verwendung entsprechend des Spenderwillens für eine Geldspende mit einer Gesamtsumme in Höhe von 32.000,00 Euro und einer Sachspende in Höhe von 5.927,60 Euro. Bernd Lange, Landrat ■ Bodenrichtwerte 2022 Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Görlitz hat gemäß § 11 der Sächsischen Gutachterausschussverordnung (SächsGAVO) vom 15. November 2011, die zuletzt durch die Verordnung vom 25. März 2021 (SächsGVBl. S. 426) geändert worden ist, in der Fassung gültig ab dem 01.01.2022, die Bodenrichtwerte 2022 zum Stand 01.01.2022, am 07.03.2022 beschlossen. Die Bodenrichtwerte sind gemäß § 11 Abs. 2 SächsGAVO ab dem 01.04.2022 in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in 02708 Löbau, Georgewitzer Straße 42, Zimmer 313 B verfügbar und können zu den öffentlichen Sprechzeiten Dienstag/Donnerstag von 8.30 - 12 und 13.30 – 18 Uhr und Freitag von 8.30 – 12 Uhr durch jedermann kostenfrei eingesehen werden. Die aktuellen Bodenrichtwerte sind ab dem 01.04.2022 öffentlich und können in vereinfachter Form (Euro-Wert mit Nutzungsart) im Geoportal des Landkreises Görlitz kostenfrei abgerufen werden. Steffen Pohl, Leiter der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses 4 Ausgabe 159 / 23. März 2022 Landkreis-Journal | Amtsblatt Landkreis Görlitz
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ■ Ergänzende datenschutzrechtliche Hinweise des Landratsamtes Görlitz zur Durchführung der Wahl des Landrates am 12. Juni 2022 A. Informationen zum Datenschutz bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen durch Parteien und Wählervereinigungen Indem die Wahlbewerber im Rahmen der Aufstellungsversammlung dem Versammlungsleiter die für die Erstellung des Wahlvorschlags (Anlage 16 zur Kommunalwahlordnung) notwendigen personenbezogenen Daten mitteilen, die Zustimmungserklärung (Anlage 17 zur Kommunalwahlordnung), die Erklärung zum Vorliegen der allgemeinen persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis (Anlage 18) und – soweit sie Bürger anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind – eine Versicherung an Eides statt gemäß § 6a Absatz 3 des Kommunalwahlgesetzes abgeben, entstehen für die den Wahlvorschlag aufstellende Partei bzw. Wählervereinigung aktive datenschutzrechtliche Hinweispflichten nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung. Es wird empfohlen, dem Wahlbewerber im Rahmen der Aufstellungsversammlung ein standardisiertes Merkblatt entsprechend dem Musterformular 1 unter http://www.datenschutzrecht.sachsen.de/Informationspflichten.html auszuhändigen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Zustimmungserklärung trotz einer eventuellen datenschutzrechtlichen Geltendmachung der Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung materiellrechtlich weiter gültig bleibt (§§ 6a Absatz 2 Satz 2, 38, 56 KomWG). B. Informationen zum Datenschutz bei Einreichung von Wahlvorschlägen durch Einzelbewerber Dieser Hinweis ist zugleich die datenschutzrechtliche Information der Betroffenen im Sinne von Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung über die bei Einreichung des Wahlvorschlages eines Einzelbewerbers verarbeiteten personenbezogenen Daten. Für die in Ihrem Wahlvorschlag samt Anlagen angegebenen personenbezogenen Daten gilt: 1. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten dient dazu, Ihre Zustimmung zur Benennung als Bewerber sowie Ihre Wählbarkeit zur Landratswahl nach § 56 in Verbindung mit §§ 6, 6a, 38, 41 des Kommunalwahlgesetzes nachzuweisen. Ihre personenbezogenen Daten werden auch für die öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge verarbeitet. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c und e der EU-Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den §§ 6, 6a, 7, 38, 41 und 56, 51 des Kommunalwahlgesetzes und den §§ 16 bis 20 der Kommunalwahlordnung. 2. Sie sind nicht verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen. Ihr Wahlvorschlag ist jedoch nur mit diesen Angaben gültig. 3. Verantwortlich für die Verarbeitung der mit Ihrem Wahlvorschlag angegebenen personenbezogenen Daten ist der Vorsitzende des Kreiswahlausschusses (Postanschrift: Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz), bei dem nach §§ 6 Absatz 2, 38, 41 und 56, 51 des Kommunalwahlgesetzes der Wahlvorschlag einzureichen ist. Die Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten sind: Landratsamt Görlitz, Datenschutzbeauftragte, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz 4. Empfänger der personenbezogenen Daten ist der Kreiswahlausschuss bei Wahlvorschlägen zu Landratswahlen (Postanschrift: Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz) In den Verfahren der Beschwerde gegen Entscheidungen des Wahlausschusses/ der Wahlprüfung/ der Wahlanfechtung können auch die zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden, die Verwaltungsgerichte sowie der Sächsische Verfassungsgerichtshof, im Fall von Wahlstraftaten auch die Strafverfolgungsbehörden und andere Gerichte Empfänger der personenbezogenen Daten sein. Die vom Wahlausschuss zugelassenen Wahlvorschläge werden von dem Landkreis gemäß §§ 7 Absatz 3, 38, 56 des Kommunalwahlgesetzes und § 20 der Kommunalwahlordnung öffentlich bekanntgemacht. 5. Die Wahlvorschläge können nach § 62 Absatz 3 der Kommunalwahlordnung nach der rechtskräftigen Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl vernichtet werden, wenn sie nicht für die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können. 6. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen stehen Ihnen folgende Rechte zu: - Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 der Datenschutz- Grundverordnung) - Recht auf Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen personenbezogene Daten (Artikel 16 der Datenschutz-Grundverordnung) - Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 der Datenschutz-Grundverordnung) - Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 der Datenschutz-Grundverordnung) Die Zustimmungserklärung bleibt trotz einer eventuellen datenschutzrechtlichen Geltendmachung der Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung materiell-rechtlich weiter gültig (§§ 6a Absatz 2 Satz 2, 38, 56 Kommunalwahlgesetz). Die Rücknahme eines Wahlvorschlags ist nur unter den Voraussetzungen der §§ 6d, 38, 41, 56 des Kommunalwahlgesetzes möglich. 7. Sind Sie der Ansicht, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt, können Sie Ihre Beschwerde an die Sächsische Datenschutzbeauftragte (Postanschrift: Sächsische Datenschutzbeauftragte, Postfach 11 01 32, 01330 Dresden; E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de) richten. Bernd Lange Görlitz, den 24. Februar 2022 Landrat ■ Erhebung gewässerkundlicher Daten im Landkreis Görlitz Information der Staatlichen Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL) über die Erhebung gewässerkundlicher Daten an Gewässern im Landkreis Görlitz Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) ist gemäß Sächsischer Wasserzuständigkeitsverordnung (SächsWasser ZuVO) vom 12. Juni 2014, die zuletzt durch die Verordnung vom 10. Dezember 2019 (SächsGVBl. S. 782) geändert worden ist, zuständig für die Aufgaben nach der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) sowie die Ermittlung, Sammlung und Aufbereitung von gewässerkundlichen und wasserwirtschaftlichen Daten nach § 89 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG). Die dafür erforderliche Erhebung physikalischer, chemischer und biologischer Daten in den Wassermessnetzen erfolgt durch die BfUL im Auftrag des LfULG. Die BfUL führt mit eigenen Bediensteten im Jahr 2022 regelmäßig Probenahmen u. a. an folgenden Messstellen des Messnetzes Oberflächenwasser durch: - Lausitzer Neiße (Dreiländereck) - Lausitzer Neiße (Neißetal Hirschfelde/ Marienthal) - Lausitzer Neiße (oberhalb Kloster Marienthal) - Lausitzer Neiße (oberhalb Görlitz) - Lausitzer Neiße (Pechern) - Lausitzer Neiße (Pechern, unterhalb Wehr) - Schwarzer Schöps (unterhalb Jänkendorf) Alle Grundstückseigentümer, Mieter und sonstige Berechtigte, soweit erforderlich, gemäß § 101 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) werden gebeten, den Zugang zu den Messstellen für die BfUL-Bediensteten zu ermöglichen. Bitte haben Sie Verständnis, dass aus organisatorischen Gründen keine näheren zeitlichen Angaben zu den Arbeiten vor Ort gemacht werden können. Die BfUL-Bediensteten sind verpflichtet, die Dienstausweise mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Für Fragen wenden Sie sich bitte an die BfUL, G 035242 632 5001 ■ Allgemeinverfügung zur Ausweisung von Reitwegen im Wald Aufgrund der Bestimmungen des § 12 Abs. 1 Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) vom 10. April 1992 (zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 11. Mai 2019 (SächsGVBl. S. 358) und gemäß § 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Reitwege (Sächsische Reitwegeverordnung – SächsRwVO) vom 19. Januar 2016 wird verfügt: 1. Auf dem nachfolgend bezeichneten Flurstücken werden Reitwege im Wald ausgewiesen: Wege - Nr. Gemeinde Gemarkung / Flur Flurstücke Wegelänge B 01 Bernstadt a. d. Eigen Altbernsdorf 889, 892, jew. teilw. ca. 1.450 m B 02 Bernstadt a. d. Eigen Altbernsdorf 892, teilw. ca. 500 m Grund für die Ausweisung: Die Reitwegeausweisung dient der Verbindung des Reitwegenetzes im Wald zum Offenland und der Erschließung des Waldgebietes mit geeigneten Reitwegen. 2. Der Verlauf der neuen Reitwege ist in Übersichtskarten grün markiert. Diese Karten sind wesentlicher Bestandteil dieser Verfügung. Die Karten können in der Zeit vom 23.03.2022 bis einschließlich 06.05.2022 im Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, Bürgerbüro (Hauptgebäude Zimmer 0.29) in 02826 Görlitz sowie im Landratsamt Görlitz, Kreisforstamt, Robert-Koch-Str. 1 in 02906 Niesky während der Öffnungs- und Sprechzeiten des Amtes eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Görlitz oder Landratsamt Görlitz Bahnhofstraße 24 Postfach 300152 02826 Görlitz 02806 Görlitz einzulegen. Die Allgemeinverfügung gilt zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. Hinweis: Reitwege werden durch die Forstbehörde mit Hinweiszeichen gemäß der Anlage zu § 1 Abs. 2 Reitwege VO gekennzeichnet (Bild eines Pferdekopfes mit Zaumzeug, schwarze Farbe auf weißem Grund oder weiße Farbe an Bäume gesprüht oder per Schild am Pfahl angebracht). Die betroffenen Waldeigentümer sind verpflichtet, die Kennzeichnung zu dulden. Sylvia Knote, Leiterin Kreisforstamt Niesky, 08.03.2022 Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca 5
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