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Landkreisjournal Nr. 158/2022

Erscheinungsdatum: 23.02.2022

AMTLICHE

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN■ Sitzungen der Ausschüsse des Kreistages GörlitzAusschuss für Gesundheit und SozialesDie 11. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales findet am 28.02.2022, 16 Uhr, im LandratsamtGörlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, Raum 0.10 statt.Tagesordnung öffentlich:1 Eröffnung1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung derTagesordnung1.2 Abstimmung über Einwände zur Sitzungsniederschrift vom 08.11.20212 Berichterstattung zur Afrikanischen Schweinepest3 Berichterstattung zur Coronavirus-Pandemie4 Planung einer Vergabe im Haushaltsjahr 2022 „Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen(BaE) 2022 - kooperatives Modell“5 Finanzielle Zuwendungen für Leistungen von Schuldnerberatungsstellen im Landkreis Görlitzin Umsetzung der SGB II und SGB XII ab dem Jahr 20226 Information zur Etablierung einer eigenständigen Interventions- und Koordinierungsstelle zurBeratung und Hilfe bei häuslicher Gewalt im Landkreis Görlitz7 SonstigesTechnischer AusschussDie 11. Sitzung des Technischen Ausschusses findet am 01.03.2022, 16 Uhr, im Landratsamt Görlitz,Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, Raum 0.10 statt.Tagesordnung öffentlich:1 Eröffnung1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung derTagesordnung1.2 Abstimmung über Einwände zur Sitzungsniederschrift vom 09.11.20212 Beschlussfassung zum Standort des künftigen Ersatzneubaus der Straßenmeisterei Lawalde3 Bestätigung der Vergabe von Bauleistungen gemäß VOB/A3.1 Erweiterung Verwaltungsstandort Görlitz Los 12 - B Dachdecker-/DachklempnerarbeitenBerliner Straße3.2 Errichtung Rettungswache Krauschwitz Los 1- Bauhauptleistungen3.3 Schleiermacher-Gymnasium Niesky - Modernisierung Haustechnische Anlagen Los Lüftungsanlageund Gebäudeautomation3.4 K 8651 Neubau Radweg Großschönau - Jonsdorf BA 2.1.4 Sonstiges■ Beschluss SondersitzungTechnischer Ausschuss 31.01.2022Beschluss Nr. 049/2022 Der Technische Ausschuss des Landkreises Görlitz beschließt die Auftragsvergabeüber die Lieferung von Lizenzen für die Verwaltung des Landratsamtes über ein EnterpriseAgreement an das Unternehmen Crayon Deutschland GmbH zu erteilen. Der Ausschuss beauftragtden Landrat mit der Erteilung des Zuschlags.Bernd Lange, Landrat■ Für Imker: VarroosebekämpfungDie Varroose (Varroa-Milbe) ist eine behandlungspflichtige Erkrankung der Bienen. Auch im Jahr2022 beteiligt sich die Sächsische Tierseuchenkasse an den Kosten für die Behandlung von Bienenvölkern.Bis 15. April sind durch die Imker direkt oder über den Imkerverein die Arzneimittel beimLandratsamt Görlitz, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA), Georgewitzer Str. 58,02708 Löbau zu bestellen (per Post, Z 03581 663-72301 oder E-Mail: tiergesundheit@kreis-gr.de).Jeder Imker kann für jedes bei der Tierseuchenkasse gemeldete Volk folgende Mittel erhalten:Variante 1: 50 ml Oxalsäuredihydrat 3,5 % je Volk (ab 10 Völker) oderVariante 2: 500 ml 60 %-ige Ameisensäure je Volk zur Anwendung im Nassenheider Verdunsteroder Variante 3: 2 Schalen Apiguard je VolkZur Beachtung: Die Bestellung von Oxalsäuredihydrat ist ab zehn Völkern möglich. Für jedes weitereVolk kann eine andere Variante gewählt werden. Bei ungleicher Völkerzahl wird Apiguard zurVerfügung gestellt.Die Imkervereine können ihre Bestellung listenmäßig an das LÜVA übergeben. In den Listen müssender Name und die Anschrift des Imkers, die Völkerzahl, die Tierseuchenkassen-Nummer und dasgewünschte Arzneimittel angegeben sein. Imker, die nicht Mitglied in einem Imkerverein sind, richtenihre Bestellung bitte direkt an das LÜVA. Ein Nachweis über Beitragszahlungen bei der Tierseuchenkasseist in jedem Fall der Bestellung beizufügen.Bei der Bestellung teilen Sie bitte auch eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen mit.Ihre Rückfragen richten Sie an Frau Vetter, G 03581 663-2336. Nach Eintreffen der Arzneimittel fürdie Varroabehandlung erfolgt die Ausgabe an den Standorten des LÜVA in Niesky und Löbau.JugendhilfeausschussDie 11. Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am 03.03.2022, 16 Uhr, in der Aula des BeruflichenSchulzentrums, Carl-von-Ossietzky-Str. 13-16, 02826 Görlitz statt.Tagesordnung öffentlich:1 Eröffnung1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung derTagesordnung1.2 Abstimmung über Einwände zur Sitzungsniederschrift vom 09.12.20212 Berichterstattungen2.1 Unterausschuss Jugendhilfeplanung2.2 Arbeitsgemeinschaft Träger der Jugendhilfe2.3 Schulsozialarbeit2.4 Förderung 20222.5 Kontaktstunde3 Jugendhilfeplanung Teilfachplan V. A – Leistungen nach §§ 11-14 und 16 SGB VIII - 20234 SonstigesHauptausschussDie 11. Sitzung des Hauptausschusses findet am 08.03.2022, 16 Uhr, im Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße24, 02826 Görlitz, Raum 0.10 statt.Tagesordnung öffentlich:1 Eröffnung1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung derTagesordnung1.2 Abstimmung über Einwände zur Sitzungsniederschrift vom 16.11.20212 Annahme und Verwendung von Spenden für den Landkreis Görlitz3 SonstigesBernd LangeLandratHinweis: Aufgrund der Coronavirus-Pandemie stehen bei den Sitzungen der Ausschüsse nur begrenztPlätze für Gäste zur Verfügung. Die Sitzungen finden unter Einhaltung der zum jeweiligenTermin geltenden Coronaschutz-Verordnungen statt.■ Schulbusbegleiter gesuchtDer Landkreis Görlitz ist für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler an die auf seinem Gebietliegenden Schulen zuständig. Zum einen ist die Beförderungsleistung bereitzustellen. Zum anderenträgt der Landkreis auch die Verantwortung dafür, dass die Beförderung im öffentlichen Personennahverkehrund im freigestellten Schülerverkehr (Kleinbus/Taxen) sicher für alle Mitfahrendenerfolgen kann. Die Begleitung der Linien durch ehrenamtliche Schulbusbegleiter ist eine verantwortungsvolleehrenamtliche Tätigkeit. Der Landkreis Görlitz sucht im gesamten Kreisgebiet fürdiese Aufgabe Menschen (m/w/d), die gern mit Kindern arbeiten, ggf. eine pädagogische Aus- oderFortbildung vorweisen, sich für eine ehrenamtliche Tätigkeit interessieren und gern mitwirkenmöchten. Für einige Stunden täglich begleiten Sie die Schulbusse und geben den Schülerinnen undSchülern bei Bedarf Hilfestellung. Der Einsatz wird mit einer Aufwandsentschädigung gewürdigt.Interessierte können sich direkt im Landratsamt Görlitz melden:Schul- und Sportamt, Sachgebiet Äußerer Schulbetrieb/Schülerbeförderung, Bahnhofstraße 24,02826 Görlitz, G 03581 663-9333, E-Mail: schuelerbefoerderung@kreis-gr.de■ Jägerprüfung 2022Die Untere Jagdbehörde des Landkreises Görlitz hat für die diesjährige Jägerprüfung den 29. und30. April 2022 festgelegt. Gemäß § 13 Sächsische Jagdverordnung ist die Zulassung zur Jägerprüfungbis spätestens sechs Wochen vor der Prüfung bei der Unteren Jagdbehörde zu beantragen. Biszum 18. März 2022 müssen Bewerber/-innen die erforderlichen Unterlagen – Ausbildungsnachweis,ein polizeiliches Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG und den Nachweis über eine Jagdhaftpflichtversicherung– einreichen. Sie müssen zum Zeitpunkt des Meldeschlusses mindestens 15 Jahrealt sein. Die Anmeldegebühr beträgt 20,00 Euro.Das Antragsformular ist zu finden auf der Homepage des Landkreises www.kreis-goerlitz.de unterKreisforstamt/ Untere Jagdbehörde. Die Unterlagen sind zu senden an: Landkreis Görlitz, Kreisforstamt,Untere Jagdbehörde, PSF 30 01 52, 02806 Görlitz. Rückfragen richten Sie bitte an Frau Steffensunter G 03581 663-5111 oder per E-Mail: alexandra.steffens@kreis-gr.deEs wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Jägerprüfung aufgrund der Bestimmungen zur Bekämpfungder Coronavirus-Pandemie kurzfristig verschoben werden müsste.4Ausgabe 158 / 23. Februar 2022Landkreis-Journal | Amtsblatt Landkreis Görlitz

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN■ Aktuelle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)Die ASP bei Wildschweinen hat sich im Freistaat Sachsen und im Landkreis Görlitz weiter ausgebreitetund ist im Januar bei mehreren gesund erlegten Wildschweinen in der Gemeinde Bernstadt aufdem Eigen nachgewiesen worden. Somit ist nun auch das südliche Gebiet des Landkreises betroffen.Am 19. Januar wurde von der Landesdirektion Sachsen eine neue Allgemeinverfügung erlassen,mit welcher die Restriktionszonen entsprechend angepasst wurden. Die Allgemeinverfügungwurde vollständig auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen (LDS) bekannt gegeben:https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/?ID=18699&art_param=810Der gesamte Landkreis Görlitz liegt nun in der Sperrzone II (Gefährdetes Gebiet). Weitere aktuelleInformationen zur Afrikanischen Schweinepest sind auf der Homepage des Landkreises Görlitz unterdem gelben Button „Arme Sau“ oder direkt unter http://asp.landkreis.gr abrufbar.ASP-Nachweise, Stand 15.02.2022, je dunkler die Punkte, desto älter sind die NachweiseFür die Jagdausübungsberechtigten hat der Landkreis Görlitz folgende Allgemeinverfügung erlassen:Amtstierärztliche Allgemeinverfügung zur Festlegung der Verbringungsregelungen für erlegteWildschweine, frisches Wildschweinefleisch und Wildschweinefleischerzeugnisse und weiterer Anordnungenzur Umsetzung der Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen vom 19.01.2022Az.: 25-5133/125/33 in der Sperrzone II (Gefährdetes Gebiet)Für jagdlich gesund erlegte Wildschweine gelten folgende Bedingungen:1. Gemäß 2. e) der Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen vom 19.01.2022 mit dem Az.:25-5133/125/33 kann auf die Aneignung des Wildkörpers verzichtet werden. Die Probennahmeund Entsorgung erfolgen in diesen Fällen durch das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtdes Landkreises Görlitz (LÜVA GR). Die Regelungen bezüglich der Aufwandsentschädigunggemäß Punkt 2.e. und f. der oben genannten Allgemeinverfügung von 150,00 Euro bleiben hierbeiunberührt. Der Erleger ist verpflichtet die Erlegung unverzüglich dem LÜVA GR anzuzeigenund dabei folgende Angaben zu machen:a. Name des Erlegers, ggf. zusätzliche Angabe des Empfängers der Aufwandsentschädigung, wenndiese abweichend ist,b. Koordinaten des Erlegungsortes, Erlegeort,c. Reviernummer,d. Geschlecht,e. Altersklasse,f. Datum der Erlegung.Kontaktdaten LÜVA, Bergeteam: E-Mail: schwarzwildmeldung@kreis-gr.de, G 03581 663-88222. Wird von der Aneignung des Wildkörpers Gebrauch gemacht, so kann dieser gemäß Nr. 2 c. deroben genannten Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen ausschließlich in eine Wildkammerinnerhalb der Sperrzone II (Gefährdetes Gebiet) verbracht werden. Die Regelungen gemäßAllgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen vom 20. Oktober 2020, Az.: 25-5133/32/66inklusive der Regelungen zur Aufwandsentschädigung von 50,00 EUR je Wildschwein bleibenhierbei unberührt. Der Erleger ist verpflichtet, die Erlegung unverzüglich dem LÜVA GR anzuzeigenund dabei folgende Angaben zu machen:a. Name des Erlegers, ggf. zusätzliche Angabe des Empfängers der Aufwandsentschädigung,wenn diese abweichend ist,b. WUS-Nummer,c. Koordinaten des Erlegungsortes, Erlegeort,d. Reviernummer,e. Geschlecht,f. Altersklasse,g. Datum der Erlegung,h. Standort der WildkammerKontaktdaten LÜVA, Bergeteam: E-Mail: schwarzwildmeldung@kreis-gr.de, G 03581 663-88223. Wird von der Aneignung gemäß Punkt 2. Gebrauch gemacht, hat der Aufbruch am Standort derWildkammer zu erfolgen. Die Unterlage und alle Geräte und Materialien, die mit dem Tierkörperund Tierkörperflüssigkeiten in Berührung gekommen sind, sind danach unverzüglich zu reinigenund zu desinfizieren. Aufbruch und Schwarte sind über die eingerichteten Kadaversammelpunktezu entsorgen. Der Transport hat auslaufsicher zu erfolgen.4. Blutproben und Trichinenproben von im Landkreis Görlitz erlegten Wildschweinen sind getrenntverpackt ausschließlich an den Kurierstandorten des Landkreis Görlitz abzugeben.5. Es muss ein Erreger-Identifizierungstest zum Nachweis der Afrikanischen Schweinepest mit negativemErgebnis durchgeführt werden. Dazu sind von jedem erlegten Stück Schwarzwild Blutprobengemäß der Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen vom 20. Oktober 2020, Az.:25-5133/32/66 zu entnehmen.6. Vor der Verbringung muss die zuständige Behörde den Negativbefund des unter Buchstabe 5.genannten Erreger-Identifizierungstest zum Nachweis der Afrikanischen Schweinepest erhaltenhaben.7. Die Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse erfolgt auf der Homepage des Landkreis Görlitz.8. Es wird ausschließlich die Verbringung von frischem Wildschweinefleisch und Wildschweinefleischerzeugnissengem. Art. 49 DVO 2021/605 innerhalb der Sperrzone II (Gefährdetes Gebiet)für den privaten häuslichen Gebrauch genehmigt, wenn die Punkte Nr. 2. bis Nr. 7. erfüllt sind.Die Abgabe an Dritte ist untersagt.9. Die Verwertung im eigenen Haushalt am Ort der Wildkammer ohne weitere Verbringung, setztdie Erfüllung der Vorgaben in den Punkten Nr. 2. bis Nr. 7. voraus.10. Die Verbringung von verarbeiteten Wildschweinefleischerzeugnissen gem. Art. 48 DVO2021/605 bleibt untersagt.11. Die gemäß der Allgemeinverfügung im Pkt. 2. g. i. angeordnete verstärkte Fallwildsuche in denRevieren sind durch die Jagdausübungsberechtigten, bzw. Erlaubnisscheininhaber regelmäßigdurchzuführen, unter Verwendung des in der Anlage und auf der Homepage des Landkreiseszur Verfügung gestellten Formulars zu dokumentieren und einmal wöchentlich dem LÜVA GRmitzuteilen. Jegliche Fallwildfunde von Schwarzwild sind unverzüglich an die folgenden Kontaktdatenzu melden:Kontaktdaten LÜVA, Bergeteam: E-Mail: schwarzwildmeldung@kreis-gr.de,G 03581 663-882212. Sämtliche Erlaubnisscheininhaber in einem Revier sind durch den Jagdausübungsberechtigtenüber die Inhalte der Allgemeinverfügung und der Verfahrensregelung in Kenntnis zu setzen.13. Diese Allgemeinverfügung wird als Notbekanntmachung am 01.02.2022 auf der Internetseitedes Landkreises Görlitz verkündet und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.Der vollständige Inhalt der Allgemeinverfügung kann auf http://asp.landkreis.gr auch zu den Geschäftszeitenin der Dienststelle des Landkreis Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz eingesehenwerden.Anordnung der sofortigen Vollziehung: Die sofortige Vollziehung der unter Ziffer I. dieser AmtstierärztlichenVerfügung getroffenen Festlegungen wird angeordnetKosten: Diese Verfügung ergeht kostenfrei.Gründe:1. Sachverhalt: Nach Erstbestätigung des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest im FreistaatSachsen am 31. Oktober 2020 hat sich das Seuchengeschehen trotz intensiver Bekämpfungsmaßnahmenweiter ausgebreitet. Die Anordnung der erforderlichen Bekämpfungsmaßnahmen, erfordertunter anderem die Einrichtung von Restriktionszonen, auch einer unmittelbar an dieSperrzone II (Gefährdetes Gebiet) anschließenden Sperrzone I (Pufferzone). In dieser Zone geltenunmittelbar nach Festlegung spezifische Verbote in Bezug auf Verbringungen von frischem Wildschweinefleisch,Wildschweinefleischerzeugnissen und anderen Erzeugnissen tierischen Ursprungs,tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten, die von Wildschweinen und Körpernvon Wildschweinen gewonnen wurden und für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, innerhalbvon Sperrzonen I, II und III und aus diesen Zonen heraus.Die Begründung für die tierseuchenrechtlichen Maßnahmen ergeben sich aus der Begründungder Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen mit dem Az.: 25-5133/125/332. Rechtliche Würdigung: Das LÜVA GR ist sachlich und örtlich für den Erlass dieser amtlichen Verfügungzuständig, gemäß § 24 Abs. 1 und Abs. 3 TierGesG i. V. m. § 1 Abs.1, 2 und 6 SächsAGTier-GesG bzw. § 3 VwVfG i. V. m. § 1 SächsVwVfZG i.V.m. Allgemeinverfügung der LandesdirektionSachsen vom 13.07.2021 Az.: 25-5133/125/33 Nr. 2. c. Satz 3 und 4.Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Amtstierärztliche Verfügung kann innerhalb eines Monatsnach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Landkreis Görlitz, Bahnhofstraße24, 02826 Görlitz erhoben werden. Die Widerspruchsfrist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruchbei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41 in 09105 Chemnitz, oder denDienststellen der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, oder inLeipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig eingelegt wird.Dr. U. Mann, Amtlicher Tierarzt, Abteilungsleiter ASP-BekämpfungHamtske łopjenowokrjesa Zhorjelca5

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