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Landkreisjournal Nr. 157/2022

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Erscheinungsdatum: 26.01.2022

AMTLICHE

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ■ Sondersitzung des Technischen Ausschusses Eine Sondersitzung des Technischen Ausschusses findet am 31.01.2022, 16 Uhr, im Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, Raum 0.10 statt. Tagesordnung öffentlich: 1 Eröffnung 1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 2 Lieferung von Lizenzen für die Verwaltung des Landratsamtes über ein Enterprise Agreement 3 Sonstiges Bernd Lange, Landrat Hinweis: Die am Sitzungstag geltenden Vorschriften der Coronaschutz-Verordnungen sind zu beachten. ■ Beschlüsse der Sondersitzung des Kreistages vom 10.01.2022 Beschluss Nr. 137/2022 Der Beschluss des Kreistags Nr. 128/2021 vom 8.12.2021 zur Erteilung des Zuschlags zu Los 1 bis 3 an die DB Regio Bus Ost GmbH wird aufgehoben. Beschluss Nr. 138/2022 Der Landrat wird unter Beachtung des anhängigen Vergabenachprüfungsverfahrens ermächtigt, den Zuschlag für die Lose 1 bis 3, gegebenenfalls nach (Teil-) Aufhebung des Verfahrens und Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb, jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Bernd Lange, Landrat ■ Ahrweiler dankt für Flutspenden Anfang Januar dankte Horst Gies, Erster Kreisbeigeordnete des Landkreises Ahrweiler, Landrat Bernd Lange für die überwältigenden Spenden aus dem Landkreis Görlitz zur Bewältigung der Flutkatastrophe. Insgesamt waren 160.918,54 Euro über den Spendenaufruf des Landkreises Görlitz zusammengekommen und wurden dem Landkreis Ahrweiler übergeben. „Die enorme Hilfsbereitschaft und gelebte SolidAHRität gibt uns die Kraft, weiterzumachen und unser geliebtes Ahrtal wieder aufzubauen. Wichtig ist aber vor allem, die schnelle und unbürokratische Auszahlung der Soforthilfen an die Betroffenen. Mit Ihrer großzügigen Geldspende tragen Sie in besonderer Weise dazu bei, dass den Menschen hier vor Ort schnell geholfen werden kann“, bedankt sich Horst Gies. Diesen Dank geben wir hier gern an die vielen Spender im Landkreis Görlitz weiter. Die Görlitzer Landkreisverwaltung hatte das gespendete Geld an den am schwersten von der Flutkatastrophe betroffenen Landkreis Ahrweiler im Norden von Rheinland-Pfalz überwiesen. Die Spendengelder werden dort für Maßnahmen im Rahmen der Soforthilfe eingesetzt. Damit werden Menschen unterstützt, die ihr ganzes Hab und Gut verloren haben. ■ Eigenanteile Schülerbeförderung werden erstattet Aufgrund der durch die Corona-Pandemie veranlassten Schulschließungen und die damit verbundene Nichtinanspruchnahme der Schülerbeförderung ergeben sich Auswirkungen auf die erhobenen Eigenanteile für das Schuljahr 2020/21. Der Landkreis Görlitz hatte bereits angekündigt, eine weitere Erstattung vorzunehmen. Diese erfolgt ausschließlich für ganze Monate, die von den Schulschließungen betroffen waren, und betrifft den Monat Januar 2021. An den Schulen fand ab dem 14. Dezember 2020 kein regulärer Schulbetrieb statt. Für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen (9./10. Klassen der Oberschulen, 11./12. Klassen der Gymnasien, 12./13. Klassen des Beruflichen Gymnasiums und der Fachoberschulen) wurde dieser ab dem 18. Januar 2021 wieder aufgenommen. Die restlichen Schülergruppen mussten bis 29. Januar 2021 in häuslicher Lernzeit verbleiben. Der Kostenanteil für den Monat Januar 2021 wird daher für die Schülerinnen und Schüler erstattet, die sich bis einschließlich 29. Januar 2021 in häuslicher Lernzeit befunden haben (ausgenommen davon sind Abschlussklassen). Ebenso wird eine Rückerstattung nur dann vorgenommen, wenn für das Schuljahr 2020/2021 keine offenen Außenstände in der Zahlung des Eigenanteils/ Kostenanteils bestehen und kein Leistungsbezug nach SGB XII (3. Kapitel Hilfe zum Lebensunterhalt – Schülerbeförderungskosten) über Bildung und Teilhabe bezogen wurde. Für die Erstattung muss erneut kein extra Antrag gestellt werden. Eltern, die die Zahlung des Eigenanteils mittels Bankeinzug gewählt haben, müssen nicht aktiv werden. Hier erfolgt eine Erstattung auf das angegebene Bankkonto. Eltern, die den Eigenanteil per Überweisung gezahlt haben, werden gebeten folgende Angaben bis zum 4. Februar 2022 an das Schul- und Sportamt des Landkreises Görlitz zu übermitteln (E-Mail, Postweg, Fax): • vollständiger Name des Schülers, • Schule und Schülernummer des Schülers, • IBAN und Kontoinhaber des Kontos, auf das die Rückbuchung erfolgen soll. Die Bearbeitung erfolgt stufenweise und soll bis Ende März abgeschlossen sein. Die Eltern erhalten eine schriftliche Information zum erstatteten Betrag. ■ Beteiligungsbericht Landkreis Bekanntmachung über die Auslegung des Beteiligungsberichtes für das Geschäftsjahr 2020 Gemäß § 99 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62) in der jeweils geltenden Fassung, ist dem Kreistag des Landkreises Görlitz jeweils bis zum 31. Dezember des dem Berichtsjahr folgenden Jahres der Beteiligungsbericht vorzulegen. Entsprechend § 99 Abs. 4 SächsGemO wird informiert, dass der Beteiligungsbericht vom Landkreis Görlitz ab sofort zur öffentlichen Einsichtnahme zur Verfügung steht. Der Beteiligungsbericht kann während der allgemeinen Dienstzeiten im Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, Bürgerbüro Zimmer 0.29, eingesehen werden. Die Einsichtnahme kann aufgrund der epidemischen Lage nach vorheriger Terminvereinbarung unter G 03581 663- 1270 erfolgen. Bernd Lange, Landrat ■ Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Görlitz zur Durchführung der Wahl des Landrates am 12. Juni 2022 im Landkreis Görlitz Sorbischer Text zur Bekanntmachung der Wahl des Landrates gem. § 63 Abs. 1 Ziffer 1 KomWO Zjawne wozjewjenje wo přewjedźenju wólbow Ze sćěhowacym zjawnym wozjewjenjom so na to skedźbni, zo so w blišim času komunalne wólby přewjedu. Politiske strony a wolerske zjednoćenstwa, kotrež chcedźa so k wólbam stajić, su namołwjene, swoje kandidatne lisćiny (wólbne namjety) zapodać. Tohodla wobsahuje zjawne wozjewjenje tohorunja pokiwy za politiske strony a wolerske zjednoćenstwa, w kotrej formje a hač do hdy maja so wólbne namjety zapodać a za kotre politiske strony a wolerske zjednoćenstwa su podpěrowace podpisma trěbne. Štóž chce jako (wyši) měšćanosta/wjesnanosta abo jako krajny rada kandidować, smě tež jako jednotliwa wosoba wólbny namjet zapodać. Dokładniše informacije namakaja so w hamtskich němskorěčnych wozjewjenjach. Gemäß §§ 1 Abs. 4, 56 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlgesetz - KomWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. April 2018 (SächsGVBl. S. 298), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Dezember 2020 (SächsGVBl. S. 722), i.V.m. § 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Kommunalwahlgesetzes (Kommunalwahlordnung – KomWO) vom 16. Mai (SächsGVBl S. 313), gibt der Landrat des Landkreises Görlitz bekannt: I. Der Wahltag 1. Am Sonntag, dem 12. Juni 2022 findet die Wahl des Landrates statt. 2. Der Tag für einen etwaigen 2. Wahlgang ist Sonntag, der 3. Juli 2022. II. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen 1. Parteien, Wählervereinigungen und Einzelpersonen werden hiermit aufgefordert, Wahlvorschläge für die Wahl zum Landrat einzureichen. Diese können frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und spätestens am 07.04.2022 bis 18.00 Uhr beim Vorsitzenden des Kreiswahlausschusses im Landratsamt unter folgender Anschrift schriftlich eingereicht werden: Landratsamt Görlitz, Vorsitzender des Kreiswahlausschusses, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz Wahlvorschläge können sonst montags von 9 bis 12 und 14 bis 16 Uhr, dienstags und donnerstags von 9 bis 12 und 14 bis 18 Uhr, freitags 9 bis 12 Uhr oder nach Vereinbarung eingereicht werden. 2. Wahlvorschläge für die erste Wahl gelten auch für den etwaigen 2. Wahlgang, sofern sie nicht nach § 44 a Abs. 2 Nr. 1 KomWG bis zum 17.06.2022, 18.00 Uhr, zurückgenommen werden. Bei einem etwaigen 2. Wahlgang zur Landratswahl können Wahlvorschläge ab dem 13.06.2022 bis spätestens zum 17.06.2022, 18.00 Uhr, nach Maßgabe der §§ 44a Abs. 2 Nr. 2, 6d Abs. 2 KomWG geändert werden. 4 Ausgabe 157 / 26. Januar 2022 Landkreis-Journal | Amtsblatt Landkreis Görlitz

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN III. Inhalt und Form der Wahlvorschläge 1. Die Wahlvorschläge sind unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 6a ff. und 56 KomWG i.V.m. § 16 KomWO aufzustellen. Jeder Wahlvorschlag darf nur einen Bewerber enthalten. Die Wahlvorschläge müssen den Bestimmungen über Inhalt und Form der Wahlvorschläge des § 16 KomWO entsprechen; die in § 16 Abs. 3 KomWO genannten Unterlagen sind den Wahlvorschlägen beizufügen. Der Wahlvorschlag soll nach dem Muster der Anlage 16 (KomWO) eingereicht werden. Der Wahlvorschlag muss enthalten: a. als Bezeichnung des Wahlvorschlags den Namen der einreichenden Partei oder Wählervereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, oder ein Kennwort, wenn die einreichende Wählervereinigung keinen Namen führt; der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers für die Landratswahl muss dessen Familiennamen als Bezeichnung enthalten, b. Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Geburtsdatum und Anschrift (Hauptwohnung) der Bewerber, bei ausländischen Unionsbürgern ferner die Staatsangehörigkeit, c. Wahlgebiet. Dem Wahlvorschlag sind gemäß § 16 Abs. 3 KomWO beizufügen: a. eine Erklärung jedes Bewerbers nach dem Muster der Anlage 17, dass er der Aufnahme in den Wahlvorschlag zugestimmt hat (§ 6a Absatz 2 des Kommunalwahlgesetzes) und dass er für dieselbe Wahl nicht in einem anderen Wahlvorschlag aufgestellt ist, b. eine Erklärung des Bewerbers zum Vorliegen der allgemeinen persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis (§ 41 Absatz 3 des Kommunalwahlgesetzes, auch in Verbindung mit § 56 Satz 2 des Kommunalwahlgesetzes) nach dem Muster der Anlage 18, c. beim Wahlvorschlag einer Partei oder Wählervereinigung eine Ausfertigung der nach § 6c Absatz 7 des Kommunalwahlgesetzes anzufertigenden Niederschrift mit der erforderlichen Versicherung an Eides statt; die Niederschrift soll nach dem Muster der Anlage 19 und die Versicherung an Eides statt soll nach dem Muster der Anlage 20, auch unmittelbar auf der Niederschrift, gefertigt werden, d. im Falle der Anwendung von § 6c Absatz 1 Satz 4 des Kommunalwahlgesetzes eine von dem für den Landkreis oder die Gemeinde zuständigen Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigten der Partei oder mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung unterzeichnete schriftliche Bestätigung, dass die Voraussetzungen für dieses Verfahren vorlagen, e. beim Wahlvorschlag einer mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung oder einer Partei, deren Satzung nicht gemäß § 6 Absatz 3 des Parteiengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (BGBl. I S. 149), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2730) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, beim Bundeswahlleiter hinterlegt ist, zum Nachweis der mitgliedschaftlichen Organisation eine gültige Satzung, f. beim Wahlvorschlag einer nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung für jeden Unterzeichner des Wahlvorschlags eine Bescheinigung der zuständigen Gemeinde über sein Wahlrecht nach dem Muster der Anlage 21, g. bei ausländischen Unionsbürgern eine Versicherung an Eides statt nach § 6a Absatz 3 des Kommunalwahlgesetzes. 2. Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über die Bewerberaufstellungen und Zustimmungerklärungen sind im Landratsamt in Görlitz, Bahnhofstraße 24, im Zimmer 2.62 während der unter II. Punkt 1. genannten Öffnungszeiten erhältlich. Die Vordrucke können auch von der Internetseite des Landkreises Görlitz (www.kreis-goerlitz.de) heruntergeladen werden. IV. Hinweise auf Unterstützungsunterschriften 1. Jeder Wahlvorschlag muss von 200 zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Wahlvorschlags Wahlberechtigten des Wahlkreises, die keine Bewerber des Wahlvorschlags sind, unterstützt werden (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlberechtigten haben ihre Unterstützungsunterschrift bei der Gemeindeverwaltung zu leisten. Für die Leistung der Unterstützungsunterschrift ist die elektronische Form ausgeschlossen. Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert sind, die Gemeindeverwaltung aufzusuchen, können die Unterzeichnung durch Erklärung vor einem Beauftragten der Gemeindeverwaltung ersetzen. Ein Wahlberechtigter kann nicht mehrere Wahlvorschläge für dieselbe Wahl unterstützen. 2. Der Wahlvorschlag einer Partei oder mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung, die aufgrund eigenen Wahlvorschlags a. im Sächsischen Landtag vertreten ist oder b. seit der letzten Wahl im Kreistag des Landkreises vertreten ist bedarf abweichend von 1. keiner Unterstützungsunterschriften. Dies gilt entsprechend für den Wahlvorschlag einer nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung, wenn er von der Mehrheit der für die Wählervereinigung Gewählten, die dem Kreistag zum Zeitpunkt der Einreichung angehören, unterschrieben ist. Ebenfalls keiner Unterstützungsunterschriften bedarf ein Wahlvorschlag der als Bewerber den amtierenden Amtsinhaber enthält. Ein Wahlberechtigter kann für dieselbe Wahl nur für einen Wahlvorschlag eine Unterstützungsunterschrift leisten. Hat ein Wahlberechtigter für dieselbe Wahl für mehrere Wahlvorschläge eine Unterstützungsunterschrift geleistet, sind alle seine Unterschriften ungültig. Der Wahlberechtigte ist hierauf hinzuweisen, bevor er seine Unterstützungsunterschrift leistet. Der Wahlberechtigte kann eine von ihm geleistete Unterstützungsunterschrift nicht zurücknehmen. Die Unterstützungsunterschrift muss vom Wahlberechtigten auf einem Unterschriftsblatt nach dem Muster der Anlage 23 unter Angabe des Tages der Unterzeichnung eigenhändig geleistet werden. Neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname und Anschrift (Hauptwohnung) vom Unterzeichner anzugeben; auf Verlangen hat er sich über seine Person auszuweisen. Dabei ist sicherzustellen, dass bei der Unterzeichnung die Namen der Vorunterzeichner nicht bekannt werden. Die Identität und die Wahlberechtigung des Unterzeichners sind auf dem Unterschriftsblatt zu bescheinigen. Der Vorsitzende des Kreiswahlausschusses legt für jeden Wahlvorschlag, der einer bestimmten Anzahl von Unterstützungsunterschriften bedarf, ein gesondertes Unterstützungsverzeichnis für jede Gemeinde im Wahlgebiet zur Auslegung in der Gemeinde an. Bei Verwaltungsgemeinschaften erfolgt die Auslegung in der erfüllenden Gemeinde und bei Verwaltungsverbänden am Sitz des Verwaltungsverbandes. Die Unterstützungsverzeichnisse werden den Gemeinden unverzüglich nach Einreichung eines Wahlvorschlages übergeben. Wahlberechtigte können frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und spätestens am 7. April 2022 bis 18 Uhr Unterstützungsunterschriften leisten. Die Unterstützungsunterschriften können an den anderen Tagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeinden geleistet werden. Die Öffnungszeiten der Gemeinden sind auf den Internetseiten der Gemeinden ersichtlich, bzw. bei den Gemeinden zu erfragen. Stelle, bei der Unterstützungsunterschriften geleistet werden können Unterstützungsunterschriften für die Stadt/Gemeinde Anschrift der Stelle, bei der die Unterstützungsunterschriften geleistet werden können Stadtverwaltung Bad Muskau, Einwohnermeldeamt Bad Muskau, Gablenz 02953 Bad Muskau, Berliner Str. 47 Gemeindeamt Schleife, Meldeamt Schleife, Groß Düben, Trebendorf 02959 Schleife, Friedensstraße 83 Stadtverwaltung Weißwasser/O.L., Bürgerbüro (Eingang Karl-Marx-Straße) Weißwasser/O.L., Weißkeißel 02943 Weißwasser/O.L., Marktplatz Gemeindeverwaltung Boxberg/O.L., Einwohnermeldeamt Boxberg/O.L. 02943 Boxberg/O.L., Südstraße 4 Gemeindeverwaltung Krauschwitz, E.-Meldewesen Krauschwitz 02957 Krauschwitz, Geschwister-Scholl-Str. 100 Gemeindeverwaltung Rietschen, Einwohnermeldeamt Rietschen, Kreba-Neudorf 02956 Rietschen, Forsthausweg 2 Stadtverwaltung Niesky, Einwohnermeldeamt Niesky 02906 Niesky, Muskauer Straße 20/22 Stadtverwaltung Rothenburg/O.L., Einwohnermeldeamt Rothenburg/O.L., Hähnichen 02929 Rothenburg/O.L., Marktplatz 1 Verwaltungsverband Diehsa Waldhufen, Hohendubrau, Mücka, Quitzdorf am See 02906 Waldhufen, OT Diehsa, Kollmer Str. 1 Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße Kodersdorf, Horka, Neißeaue, Schöpstal 02923 Kodersdorf, Straße der Freundschaft 1 Stadtverwaltung Reichenbach/O.L. Reichenbach/O.L., Königshain, Vierkirchen 02894 Reichenbach/O.L., Görlitzer Straße 4 Gemeindeverwaltung Markersdorf Markersdorf 02829 Markersdorf, Kirchstraße 3 Stadt Görlitz, Bürgerbüro in der Jägerkaserne Görlitz 02826 Görlitz, Hugo-Keller-Straße 14 Stadtverwaltung Löbau, Pass- und Meldebehörde Löbau, Großschweidnitz, Lawalde, Rosenbach 02708 Löbau, Johannisstraße 1A Gemeindeverwaltung Oppach, Einwohnermeldeamt Oppach, Beiersdorf 02736 Oppach, August-Bebel-Straße 32 Stadtverwaltung Neusalza-Spremberg, Melde- und Passamt Neusalza-Spremberg, Dürrhennersdorf, Schönbach 02742 Neusalza-Spremberg, Kirchstraße 17 Gemeindeamt Kottmar Kottmar 02739 Kottmar, OT Eibau, Hauptstraße 62 Stadtverwaltung Ebersbach-Neugersdorf, E.-Meldeamt Ebersbach-Neugersdorf 02730 Ebersbach-Neugersdorf, Weberstraße 22 Gemeindeverwaltung Mittelherwigsdorf, Hauptamt Mittelherwigsdorf 02763 Mittelherwigsdorf, Am Gemeindeamt 7 Stadt Bernstadt a. d. Eigen, Rathaus Bernstadt a. d. Eigen, Schönau-Berzdorf a. d. Eigen 02748 Bernstadt a. d. Eigen, Bautzener Str. 21 Stadtverwaltung Ostritz Ostritz 02899 Ostritz, Markt 1 Stadtamt Herrnhut, Einwohnermeldeamt Herrnhut 02747 Herrnhut, Löbauer Straße 18 Gemeindeverwaltung Oderwitz Oderwitz 02791 Oderwitz, Straße der Republik 54 Gemeindeverwaltung Leutersdorf, Einwohnermeldeamt Leutersdorf 02794 Leutersdorf, Sachsenstraße 9 Stadtverwaltung Seifhennersdorf, Meldestelle Zimmer 14 Seifhennersdorf 02782 Seifhennersdorf, Rathausplatz 1 Gemeindeamt Großschönau, Einwohnermeldeamt Großschönau, Hainewalde 02779 Großschönau, Hauptstraße 54 Gemeindeverwaltung Olbersdorf, Einwohnermeldeamt Olbersdorf, Bertsdorf-Hörnitz, Kurort Jonsdorf, Oybin 02785 Olbersdorf, Oberer Viebig 2a Stadtverwaltung Zittau, Zimmer 109 Zittau 02763 Zittau, Markt 1 Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder ihres körperlichen Zustands die Unterzeichnung durch Erklärung vor einem Beauftragten der Verwaltung ersetzen wollen, haben dies beim Vorsitzenden des Kreiswahlausschusses spätestens am siebten Tag vor dem Ablauf der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge schriftlich zu beantragen; dabei sind die Hinderungsgründe glaubhaft zu machen. Landratsamt Görlitz, Bernd Lange, Landrat Görlitz, den 12. Januar 2022 Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca 5

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