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Landkreisjournal Nr. 153/2021

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Erscheinungsdatum: 29.09.2021

AMTLICHE

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ■ 10. Sitzung des Kreistages Die 10. Sitzung des Kreistages des Landkreises Görlitz findet am 13.10.2021, um 15.00 Uhr, in der Aula des Beruflichen Schulzentrums, Carl-von-Ossietzky-Str. 13-16, 02826 Görlitz statt. Der Öffentlichkeit stehen nur eingeschränkte Platzkapazitäten zur Verfügung. Es wird auf die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes nach der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung sowie der Schul- und Kita-Coronaverordnung hingewiesen. Tagesordnung öffentlich: 1 Eröffnung 1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 1.2 Abstimmung über Einwände zur Kreistagsniederschrift vom 30.06.2021 2 Feststellung des Ausscheidens von Herrn Robert Haupt aus dem Kreistag wegen Verlustes der Wählbarkeit durch Wegzug 3 3. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung des Landkreises Görlitz für Schulräume und Sportstätten kreislicher Einrichtungen 4 Entgeltordnung zur Nutzung der schulträgereigenen und der in freier Trägerschaft geführten Ganztagsbetreuung an Förderschulen des Landkreises Görlitz 5 Übernahme der Straßenmeistereien ins Eigentum des Landkreises Görlitz, Bestätigung der Standortkonzeption 6 Bericht und gegebenenfalls Beschluss zum Haushaltsbeschluss 114/2021 7 Bestimmung des Wahltages für die Landratswahl 2022 8 Festlegung der Anzahl der Beisitzer des Kreiswahlausschusses des Landkreises Görlitz für die Landratswahl 2022 9 Terminplan für die Beratungen des Kreistages im Jahr 2022 10 Sonstiges 17.00 Uhr Öffentliche Fragestunde Bernd Lange, Landrat ■ Stellenausschreibungen Die Stadtverwaltung Seifhennersdorf schreibt zur sofortigen Besetzung folgende Stellen aus: Amtsleiter für Finanzen und Bau (m/w/d) sowie Sachgebietsleiter Bauwesen (w/m/d). Die ausführlichen Stellenausschreibungen finden Sie unter: https://www.seifhennersdorf.de/stellenangebote ■ Grippeschutzimpfung ■ Im Landkreis ehrenamtliche Sprachmittler*innen gesucht Der Sprachendienst des Landkreises Görlitz in Reichenbach ist erster Ansprechpartner für beeidigte oder nicht beeidigte Übersetzungsleistungen in der Region. Dieser gründete 2018, in Kooperation mit dem Landkreis Görlitz (Sachgebiet Integration), den ehrenamtlichen Sprachmittlerpool (SiLK). Dieser unterstützt bei der Verständigung zwischen nicht deutschsprachigen Eltern und den Kindertageseinrichtungen. Mittlerweile wird der Sprachmittlerpool auch für Elterngespräche, die Kulturmittlung sowie Absprachen im schulischen Kontext genutzt. Damit das Projekt weiterhin bestehen kann und die Sprachenvielfalt wächst, bedarf es immer neuer engagierter Akteur*innen. Haben Sie Interesse an einer Mitarbeit und besitzen neben der deutschen Sprache noch weitere Sprachkenntnisse auf handlungssicherem Niveau – dann melden Sie sich gern. Weitere Informationen finden Sie unter sprachendienst.landkreis.gr Kontakt: Sprachendienst in Reichenbach, G 035828 74362, E-Mail: sprachendienst@reichenbach-ol.de ■ Regionalstelle „Gesundheitsförderung in der Kita“ Zum 1. April 2021 wurde im Landkreis Görlitz eine Regionalstelle „Gesundheitsförderung in der Kita“ eingerichtet. Aufgabe der Regionalstelle ist es, Kindertageseinrichtungen hier im Landkreis bei der Bedarfsermittlung, Umsetzung und Qualitätssicherung von Gesundheitsförderung und Prävention zur Förderung der gesundheitlichen Chancengleichheit in der Lebenswelt Kita zu unterstützen, zu vernetzen und zu beraten. Ziel des Projektes ist es, insbesondere die seelische und körperliche Gesundheit der Kinder im Landkreis Görlitz zu fördern und ihnen langfristig gesundes Aufwachsen zu ermöglichen. Fachlich begleitet wird sie durch die an der SLfG (Sächsische Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e.V.) angedockte Landeskoordination „Überregionale Prozesssteuerung der Regionalstellen Gesundheitsförderung in der Kita“. Kontakt: Landratsamt Görlitz, Außenstelle Niesky, Gesundheitsamt, Kindheitspädagogin Sophia Kümmeritz, Robert-Koch-Str. 1, 02906 Niesky, G 03581 663-2618, E-Mail: gesundheitsfoerderung-kita@kreis-gr.de Die Regionalstelle ist neben den Landkreisen Bautzen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge eine von drei Regionalstellen in Sachsen mit einer vierjährigen Förderung des GKV-Bündnisses für Gesundheit (gemeinsame Initiative der gesetzlichen Krankenkassen). Das Gesundheitsamt im Landratsamt Görlitz, Reichertstr. 112, bietet während der Impfsprechstunde jeweils dienstags 14 -17.30 Uhr die diesjährige Grippeschutzimpfung an. Eine vorherige Anmeldung unter G .03581 663-2627 ist zwingend erforderlich. Chipkarte und Impfausweis bitte mitbringen. Mund-Nasen-Bedeckung muss getragen werden. ■ Beschlüsse der Ausschüsse des Kreistages Görlitz Ausschuss für Gesundheit und Soziales am 13.09.2021 Beschluss Nr. 017/2021 Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales beschließt die Förderung des gemeindepsychiatrischen Verbundes im Landkreis Görlitz – Suchthilfe – mit Haushaltsmitteln des Landkreises Görlitz im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von max. 496.130 Euro vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes des Landkreises durch die zuständige übergeordnete Behörde. Verteilung: 1. come back e.V. • für die Suchtberatungs- und Behandlungsstelle Zittau/Außenstelle Ebersbach-Neugersdorf max. 205.090 Euro 2. Diakonie St. Martin • für die Suchtberatungs- und Behandlungsstelle Weißwasser/Außenstelle Niesky max. 145.870 Euro 3. Sozialteam – Sozialtherapeutische Einrichtungen für Sachsen gGmbH • für die Psychiatrische Suchtberatungs- und Behandlungsstelle Görlitz/Außenstelle Löbau max. 145.170 Euro Technischer Ausschuss am 14.09.2021 Beschluss Nr. 030/2021 Der Technische Ausschuss bestätigt die Vergabe der Bauleistung K 8413 Instandsetzung Daubitz – Rietschen an die Firma EUROVIA VBU GmbH, Niederlassung Cottbus, Gewerbeparkstraße 17, 03099 Kolkwitz mit einem Auftragsvolumen von 431.253,82 €. Beschluss Nr. 031/2021 Der Technische Ausschuss bestätigt die Vergabe der Bauleistung K 8668 Instandsetzung Bw 2 in Ebersbach-Neugersdorf an die Firma Kurz Korrosions- und Oberflächenschutz GmbH, Gewerbegebiet 10, 02733 Cunewalde, mit einem Auftragsvolumen von 682.283,38 €. Beschluss Nr. 032/2021 Der Technische Ausschuss bestätigt die Vergabe der Bauleistung K 8402 Instandsetzung Königshain – Girbigsdorf an die Firma Straßen- und Tiefbau GmbH See, Zum Stausee 32, 02906 Niesky, mit einem Auftragsvolumen von 429.975,55 €. Beschluss Nr. 033/2021 Der Technische Ausschuss bestätigt die Vergabe der Bauleistung Dünnschicht-Heißeinbau im Landkreis Görlitz – Südteil an die Firma Thiendorfer Fräsdienst GmbH & Co. KG, Am Fiebig 11, 01561 Thiendorf, mit einem Auftragsvolumen von 658.815,99 €. Beschluss Nr. 034/2021 Der Technische Ausschuss bestätigt die Vergabe der Bauleistung Dünnschicht-Heißeinbau im Landkreis Görlitz – Nordteil an die Firma Thiendorfer Fräsdienst GmbH & Co. KG, Am Fiebig 11, 01561 Thiendorf, mit einem Auftragsvolumen von 375.677,63 € . Beschluss Nr. 035/2021 Der Technische Ausschuss bestätigt die Vergabe der Bauleistung für das Los 2 Sportbodensystem am Bauvorhaben Sporthalle des Beruflichen Schulzentrums Zittau an die Firma Hoppe Sportbodenbau GmbH, Nossen, in Höhe von 343.908,09 €. Beschluss Nr. 036/2021 Der Technische Ausschuss bestätigt die Vergabe der Bauleistung für das Los 9-B Rohbauarbeiten I Unterfangung Gebäudekomplex Berliner Straße am Bauvorhaben Erweiterung Verwaltungsstandort Landratsamt Görlitz an die Firma HFS Hoch- und Tiefbau GmbH, Ebersbach-Neugersdorf, in Höhe von 381.797,68 €. Beschluss Nr. 037/2021 Der Technische Ausschuss bestätigt die Vergabe der Bauleistung für das Los 10-1-B Rohbau II Berliner Straße 39-40 am Bauvorhaben Erweiterung Verwaltungsstandort Landratsamt Görlitz an die Firma HFS Hochund Tiefbau GmbH, Ebersbach-Neugersdorf in Höhe von 1.074.636,26 €. Beschluss Nr. 038/2021 Der Technische Ausschuss bestätigt die Vergabe der Bauleistung für das Los 10-2-B Rohbau II Berliner Straße 41-42 am Bauvorhaben Erweiterung Verwaltungsstandort Landratsamt Görlitz an die Firma HFS Hochund Tiefbau GmbH, Ebersbach-Neugersdorf in Höhe von 2.018.703,21 €. Beschluss Nr. 039/2021 Der Technische Ausschuss bestätigt die Vergabe der Bauleistung für das Los 11-B Zimmererarbeiten Berliner Straße 39-42 am Bauvorhaben Erweiterung Verwaltungsstandort Landratsamt Görlitz an die Firma Walkowiak & Brendle GmbH, Görlitz in Höhe von 436.635,30 €. Beschluss Nr. 040/2021 Der Technische Ausschuss bestätigt die Vergabe der Bauleistung für das Los Sanierung Sportplatz am Bauvorhaben Berufliches Schulzentrum „August Förster“ Löbau an die Firma Köhler & Sohn GmbH, Markersdorf, in Höhe von 421.115,38 €. Beschluss Nr. 041/2021 Der Technische Ausschuss bestätigt die Vergabe der Bauleistung für das Los 16 Metallbauarbeiten Fenster, Türen, Raffstores am Bauvorhaben Berufliches Schulzentrum Weißwasser – Ersatzneubau Ausbildungshalle an die Firma KAB Koschener Alu-Bauelemente GmbH, Industriepark Kleinkoschen, 01968 Senftenberg, mit einer Auftragssumme in Höhe von 264.653,62 €. Beschluss Nr. 042/2021 Der Technische Ausschuss bestätigt die Vergabe der Bauleistung für das Los 1 - Bauhauptleistungen am Bauvorhaben Neubau Rettungswache Jonsdorf an die Firma Bau GmbH Franke, Hainewalde, in Höhe von 302.964,55 €. Beschluss Nr. 043/2021 Der Technische Ausschuss beschließt 1. die Auftragsvergabe über die Lieferung von elektrischer Energie für Los 1: Bereich Görlitz, Los 2: Bereich Löbau, Los 3: Bereich Niesky, Los 4: Bereich Weißwasser,Los 5: Bereich Zittau an das Unternehmen Sachsen Energie AG zu erteilen. 2. die Belieferung aller Lose mit „Ökostrom“. Der Ausschuss beauftragt im Weiteren den Landrat mit der Erteilung des Zuschlags. Jugendhilfeausschuss am 14.09.2021 Beschluss Nr. 061/2021 Der Jugendhilfeausschuss beschließt vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gem. Anlage 1 die investive Förderung für die Sanierung der Sanitäranlagen in der Kita „Knirpshausen“ in der Stadt Zittau (Antragsteller: Knirpshausen e. V.) mit einer gesamten Fördersumme in Höhe von max. 155.045,00 Euro für das Jahr 2021. Beschluss Nr.: 062/2021 Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz beschließt folgende Änderung im Terminplan für das Jahr 2021 (Beschluss-Nr. 054/2020): Die ursprünglich für den 11.11.2021 geplante Sitzung wird auf den 09.12.2021 verlegt. Bernd Lange, Landrat 4 Ausgabe 153 / 29. September 2021 Landkreis-Journal | Amtsblatt Landkreis Görlitz

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ■ Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 7 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148), zuletzt geändert durch Artikel 15 der Verordnung vom 12. April 2021 (SächsGVBl. S. 517) Der Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert: I. Änderung aufgrund einer Berichtigung nach § 10 Abs. 5 Satz 1 SächsVermKatG zur Auflösung von Flurstücken mit getrennt liegenden Teilen Betroffene Flurstücke Gemeinde Rothenburg, Gemarkung Uhsmannsdorf Flur 1: 21/1, 113/3, 113/6, 136, 143, 146, 153, 154, 155, 156, 157, 277, 280, 281, 288/4, 289/4, 421, 565, 566, 569 Gemeinde Rothenburg, Gemarkung Uhsmannsdorf Flur 4: 2, 3, 6, 9, 10, 11, 12, 13, 32, 64, 69, 85, 87, 97, 99, 106, 114, 127, 130 Art der Änderung (betroffene Flurstücke) 1. Zerlegung (alle, außer Uhsmannsdorf Flur 1 Flurstück 113/3) 2. Berichtigung eines Zeichenfehlers (Uhsmannsdorf Flur 1 Flurstücke 113/3 und 113/6) 3. Veränderung der tatsächlichen Nutzung (Uhsmannsdorf Flur 1 Flurstück 565) II. Änderung aufgrund einer Gebäude- und Nutzungserfassung aus Luftbilderzeugnissen Betroffene Flurstücke Gemeinde Hainewalde, Gemarkung Hainewalde: 346, 347/1, 347/2, 348, 349, 350, 351, 352/4, 353/3, 354, 355, 356, 357, 358, 359, 360, 363, 365, 366, 368, 369, 370, 371, 372/1, 372/2, 374/2, 374/3, 374/4, 375, 377/1, 377/3, 377/4, 378/1, 378/2, 379/1, 379/2, 383, 385, 386, 387, 388, 389, 390, 391, 392, 393, 394, 397/1, 397/3, 398, 399, 400, 401, 402, 403, 404, 406, 408, 410, 411, 412, 415, 416, 417, 418/1, 419, 421/1, 421/3, 421/4, 423/1, 423/4, 423/5, 424/1, 424/4, 424/6, 424/9, 424/10, 424/11, 425/1, 425/2, 428, 429/1, 430/2, 430/3, 431/1, 431/2, 433/3, 433/6, 433/12, 434, 435/3, 436, 437/1, 437/2, 439/1, 439/2, 440, 442, 443, 444, 445, 448, 449, 450, 451, 453, 454/4, 459, 461/4, 462/6, 462/13, 462/14, 464, 465, 466, 469, 470/1, 471/2, 472, 473, 476/2, 476/3, 477, 479, 480/1, 480/2, 481, 482, 482a, 483/1, 483/2, 483/5, 484, 485/4, 485/5, 486, 487, 488, 489/1, 490, 491, 492/2, 492/3, 493, 494, 496, 497, 498/1, 499/1, 499/3, 499/4, 500, 501, 504, 505, 509, 509a, 510, 511, 513/1, 513/2, 538/1, 542/1, 543/3, 543/4, 543/6, 545, 548/3, 548/6, 549, 551, 564, 568, 569, 572/5, 572/6, 572/9, 572/10, 572/13, 572/14, 573, 573a, 574/1, 575, 576/1, 579, 580/1, 580/2, 581/1, 581/2, 583, 584/1, 584/2, 585/1, 587, 591/2, 591/3, 593/4, 593/7, 597/5, 608/4, 612/12, 612/13, 615/7, 615/8, 615/10, 615/11, 620/2, 621/1, 621/2, 622, 623, 624/1, 624/2, 624/4, 624/5, 624/6, 624/7, 624a, 624b, 624d, 624e, 624f, 624g, 624i, 624k, 624l, 624m, 624n, 624p, 625/1, 625/2, 626, 628, 629, 630/2, 630/4, 630/6, 630/10, 630/12, 631, 633, 634, 635, 636, 637, 638, 639, 640, 641, 642, 643, 645, 646, 647, 648, 649, 650, 651, 652, 653, 654, 655/1, 655/3, 656, 657/1, 658/2, 658/5, 659/1, 663, 664, 665, 666, 667, 669, 672, 674, 675/1, 682, 683, 684, 685, 689/2, 690/1, 691/1, 692/1, 692/4, 693, 694, 694/3, 694/4, 694/6, 698, 702, 704/1, 704/2, 716/4, 718/3, 718/4, 719, 720/1, 721/1, 721/3, 721/5, 721/7, 721/8, 721/9, 721/10, 721/13, 721/16, 722/3, 723, 725/1 Gemeinde Waldhufen, Gemarkung Nieder-Seifersdorf Flur 8: 1/4, 13/2, 14/5, 26/5 Gemeinde Waldhufen, Gemarkung Nieder-Seifersdorf Flur 9: 38, 39/1, 40, 60/1, 77/3, 78/2 Gemeinde Waldhufen, Gemarkung Nieder Seifersdorf Flur 10: 3/8, 3/9, 7/15, 8/21, 13/6, 16/4, 16/11, 17/1, 17/4, 18/2, 19/7, 19/8, 22/9, 22/10, 24/11, 24/13, 27/10, 30, 31/4, 31/6, 31/8, 38/1, 39/5 Gemeinde Waldhufen, Gemarkung Nieder Seifersdorf Flur 11: 4/6, 8/3, 11/17, 11/19, 14/9, 20/1, 20/12, 21/1, 21/5 Gemeinde Boxberg, Gemarkung Reichwalde Flur 6: 9, 13, 14, 15, 16, 17, 19, 20, 21, 32 Gemeinde Boxberg, Gemarkung Reichwalde Flur 8: 24, 28, 29, 32, 33, 35, 36, 37, 40, 41, 42, 43, 44/1, 44/2, 45/1, 45/2, 46/1, 46/2, 47/1, 47/2, 48, 49, 50, 51, 53/1, 53/2, 54/1, 54/2, 55/1, 55/2, 56, 57/1, 57/2, 58/1, 58/2, 59/1, 59/2, 60/1, 60/2, 61/1, 61/2, 62, 63/1, 63/2, 64, 65/1, 65/2, 66/1, 66/2, 67/1, 67/2, 68, 69, 70/1, 70/2, 71/1, 71/2, 72/1, 72/2, 73/1, 73/2, 74/1, 74/2, 75 Art der Änderung 4. Veränderung der tatsächlichen Nutzung 5. Veränderung des Gebäudenachweises III. Änderung aufgrund einer Katastervermessung und Abmarkung Betroffene Flurstücke Gemeinde Großschweidnitz, Gemarkung Großschweidnitz: 325/5, 363d Art der Änderung 6. Zerlegung 7. Veränderung des tatsächlichen Nutzung IV. Änderung aufgrund der Bestandskraft der Ergebnisse eines öffentlich-rechtlichen Bodenordnungsverfahrens: Freiwilliger Landtausch Dittmannsdorf / Meuselwitz (Flächentausch) Betroffene Flurstücke Gemeinde Reichenbach, Gemarkung Dittmannsdorf Flur 3: 1/1, 2/1, 2/2, 29/3, 29/4, 29/5, 31/1, 32/4, 32/5, 32/6, 35/2, 35/3, 35/4, 35/5, 35/6, 35/7, 35/8, 35/9, 35/10, 35/11, 35/12, 35/13, 36/1, 37/1, 37/2, 46/1, 47/1, 48/1, 49/1, 50/1, 188/1, 189/1, 208/7, 220/16, 220/17, 221, 222/4, 223/1, 223/2 Gemeinde Reichenbach, Gemarkung Meuselwitz Flur 3: 118/1, 118/2, 118/3, 119/1, 119/2 Art der Änderung 8. Bodenordnungsmaßnahme 9. Veränderung des tatsächlichen Nutzung Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung hinsichtlich der Art der Änderung Nr. 1, 2 und 6 bekannt gegeben bzw. hinsichtlich der Art der Änderung Nr. 3 bis 5 und 7 bis 9 mitgeteilt. Die Unterlagen liegen vom 29.09.2021 bis 28.10.2021 im Landratsamt Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, Außenstelle Georgewitzer Straße 42, Zimmer 411A und 411B, 02708 Löbau jeweils Dienstag und Donnerstag 8.30–12.00 Uhr und 13.30–18.00 Uhr zur Einsichtnahme bereit. Für Fragen stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle während der genannten Zeiten persönlich oder unter 03581 663-3527 bzw. -3533 telefonisch zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch – vorrangig nach Terminvereinbarung – die Möglichkeit, die Fortführungsnachweise und die weiteren Unterlagen zu den Änderungen einzusehen. Das Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung ist nach § 2 des SächsVermKatG für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 Sächs- VermKatG zugrunde. Gemäß § 14 Abs. 7 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben bzw. mitgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die durchgeführte Erfassung der Gebäude und Nutzungen aus den Digitalen Orthophotos die Pflicht des Grundstückseigentümers nach § 6 Abs. 3 SächsVermKatG nicht ersetzt. (§ 6 Abs. 3 SächsVermKatG: Wurde ein Gebäude nach dem 24. Juni 1991 abgebrochen, neu errichtet, in seinen Außenmaßen wesentlich verändert oder die Nutzung eines Flurstückes geändert, hat der Eigentümer unverzüglich, spätestens zwei Monate nach Abschluss der Maßnahme, die Aufnahme des veränderten Zustandes in das Liegenschaftskataster auf seine Kosten zu veranlassen.) Rechtsbehelfsbelehrung: Die bei Art der Änderung unter den Nummern 1 und 6 (Zerlegung) bzw. 2 (Berichtigung eines Zeichenfehlers) angeführten Änderungen stellen einen Verwaltungsakt dar, gegen den Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen können. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz einzulegen. Birgit Trenkler, Amtsleiterin Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung ■ Interkulturelle Woche im Landkreis Görlitz Die Interkulturelle Woche (IKW) findet in diesem Jahr vom 26. September bis 3. Oktober in mehr als 550 Städten Deutschlands unter dem bundesweiten Motto #offengeht statt. Im Landkreis Görlitz sind Städte, Gemeinden, Vereine, Institutionen und Unternehmen sowie soziale Träger bereits seit 22. September aktiv dabei. Dank des vor allem ehrenamtlichen Engagements gibt es zahlreiche Veranstaltungen an unterschiedlichen Orten im gesamten Landkreis. Das Programm ist online unter www.interkulturelle-woche.landkreis.gr zu finden. Feste, Dialoge, Musik, Netzwerken, Spiel und Spaß für Groß und Klein – ein vielfältiges und buntes Angebot. Gemeinsam mit Ihnen soll ein Zeichen für Toleranz, Vielfalt und Weltoffenheit gesetzt werden. Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca 5

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